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Petra Federau

AfD 08.09.2022 Sitzungen 8/30

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch wir von der AfD fordern eine Entlastung der Bürger in M-V von den hohen Netzentgelten, die im Besonderen durch den massiven Ausbau von Windkraft in unserem Flächenland entstehen und entstanden sind. Deshalb haben wir als AfD auch auf unserem Landesparteitag eine Resolution erlassen, die unter anderem auch diese Forderung enthält. Im Wortlaut sagen wir: „Die bei uns in MV besonders hohen Strompreise müssen durch eine bundesweite solidarische Verteilung der Netzentgelte gesenkt werden.“ Werte Kollegen von den GRÜNEN, in Ihrer Begründung zum Antrag benennen Sie die Ursache der hohen Netzentgelte. Zitat aus Ihrer Begründung: „Verbraucher in Mecklenburg-Vorpommern zahlen pro Kopf aufgrund der geringen Bevölkerungsdichte, der weiten Wege und der großen Anzahl von Erneuerbaren-Energieanlagen überdurchschnittlich hohe Netzentgelte.“ Und genau da liegt ja sprichwörtlich der Hund begraben. Deshalb sagen Sie ja auch weiter: „Das führt zu einem nicht hinnehmbaren finanziellen Ungleichgewicht im Verhältnis zu den eigentlichen … Verbrauchern des hier erzeugten Stroms im Süden und Westen der Bundesrepublik.“ Was Sie aber in Ihrem Antrag dann komplett außen vor lassen, ist die dringend notwendige und faire Beteiligung der Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen an den Netzausbaukosten, denn hier kommen mehrere Fakten zusammen: Erstens. Preistreiber sind die EEG-Anlagenbetreiber, die selbst keine Verpflichtungen haben und sich nicht am Ausbau der Netze beteiligen müssen. Sie sind gleichzeitig Verursacher und Preistreiber, die weder eine wirklich natur- und umweltfreundliche und erst recht nicht kostengünstige Energieversorgung betreiben. Zweitens. Von einer echten Energieversorgung durch Wind- und Solarparks kann keine Rede sein, unterliegen sie doch keiner rechtlichen Versorgungspflicht. Diese unbeständige Energieerzeugung stellt alle Netzbetreiber vor große technische Herausforderungen. Als Ausgleich der Nichtverfügbarkeit und des Unvermögens, Regelenergie zu erzeugen, müssen für die EEG-Anlagen im Hintergrund Gaskraftwerke bereitstehen, um die schwankenden Einspeisungen auszugleichen. Gleichzeitig findet durch den Verteilnetzausbau oftmals eine Belastung von privaten und kommunalen Grundstücken statt. All diese Punkte müssen dazu führen, dass sich Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen an den von ihnen verursachten Folgekosten beteiligen müssen, um dem Siegel einer kostengünstigen Energieversorgung gerecht zu werden. Die solidarische bundesweite Verteilung der Netzentgelte wird erst dann durch die anderen Bundesländer im Bundesrat auf Akzeptanz stoßen, wenn sich auch die Verursacher an den Kosten beteiligen müssen. Da Sie von den GRÜNEN hier keinerlei Worte dazu verlieren, greift Ihr Antrag, so, wie er uns jetzt hier vorliegt, leider zu kurz. Gerne würden wir diesen Antrag deshalb zur Beratung in den Wirtschaftsausschuss überweisen und stellten hierfür den Antrag. Sollte er in der jetzigen Form abgestimmt werden, müssen wir ihn leider ablehnen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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