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Jens-Holger Schneider

AfD 08.09.2022 Sitzungen 8/30

Werte Gäste! Liebe Landsleute! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die CDU hat heute diesen Antrag vorgelegt, der sich mit der Umsetzung des sogenannten Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes befasst und die Landesregierung auffordert, proaktiv die notwendigen Vorbereitungen auf Landesebene zu treffen. Die CDU erkennt in ihrer Begründung richtigerweise, dass es im Kern um ein neues Personalbemessungsverfahren geht, das die Arbeitsbedingungen des Pflegeberufs verbessern soll, indem der tatsächliche Pflegebedarf des Patienten und somit der tatsächliche Personalbedarf ermittelt wird. Dadurch soll die Attraktivität des Pflegeberufes gesteigert werden, da Lücken in der Personalbesetzung logischerweise perspektivisch geschlossen und personelle Unterbesetzungen zukünftig ausgeschlossen werden sollen. Dieses gesetzte Ziel unterstützt auch die AfD ausdrücklich. Das ist alles auf den ersten Blick lobenswert und gut gemeint, aber bereits auf den zweiten Blick muss jedem klar sein, dass dieses Vorhaben mehr Probleme schafft, als dass dadurch Probleme in der Pflege gelöst werden können. Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) bewertete die Einführung der Pflegepersonal-Regelung 2.0 in seiner Stellungnahme vom 18.08.2022 äußerst kritisch, denn durch die Einführung wird ein unzureichend evaluiertes Instrument implementiert, dessen Entwicklung und Erprobung noch dazu im laufenden Betrieb der Pflege im Krankenhaus erfolgen soll. Die Einführung eines weiteren Instruments parallel zu den Pflegepersonaluntergrenzen ist schlichtweg nicht nachvollziehbar. Die Ersatzkassen wenden ein, dass durch die Einführung der PPR 2.0 die prekäre Situation in der Pflege nicht verbessert werden kann, denn die Vorgaben von Sollbedarfen kann den Personalmangel nicht beheben, man kann ihn nur erneut sichtbar machen. Des Weiteren besteht die Gefahr, dass dieses neue Instrument zu einer Sollbedarfsfinanzierung führt, die nicht unerhebliche finanzielle Konsequenzen für die Krankenversicherung hat und dann am Ende direkt auch für die Beitragszahler, ohne dass sich, wie bereits erwähnt, die Situation der Pflege verbessert. Der Verband der Ersatzkassen stellt zudem fest, dass die zusätzliche Erprobungs- und Evaluationsphase eine Vielzahl von Anreizen zur Falschdokumentation liefert. Erfahrungsgemäß kommt es nach der Konvergenzphase zu einem deutlich messbaren Anstieg der dokumentierten Pflegeintensitäten. Die CDU fordert in ihrem Antrag unter II. die Landesregierung unter anderem dazu auf, darauf hinzuwirken, dass Krankenhäuser eben an jener von den Ersatzkassen kritisierten Evaluationsphase teilnehmen werden. Zudem sollen von der Regierung Maßnahmen entwickelt werden, um den erwartbaren Mehrbedarf an Personal abdecken zu können. Eigene Ideen, wie dies bewerkstelligt werden soll, werden im Antrag indes nicht aufgezeigt. Wir von der AfD-Fraktion halten den Antrag für überflüssig, weil er lediglich auf den Prozess der Gesetzesumsetzung hinweist, der der Landesregierung ohnehin bekannt sein sollte. Wir lehnen Ihren Antrag ab. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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