Sebastian Ehlers
Bei allen berechtigten Emotionen hier am frühen Morgen wollen wir uns doch jetzt wieder dem deutschen Mietrecht zuwenden. Und eine Bemerkung sei mir zu Beginn gestattet, weil hier irgendwie ein anderer Eindruck entsteht, wenn ich zumindest die ersten beiden Redebeiträge mir angeschaut habe. Wir haben in Deutschland ein sehr soziales Mietrecht, wahrscheinlich sogar das sozialste in ganz Europa. Niemand wird so einfach hier auf die Straße gesetzt. Man könnte ja manchmal schon glauben, das sei so der Fall, wenn man hier einige Beiträge sich anhört. Es ist allerdings so, dass die Gerichtsverfahren durchaus unterschiedlich länger dauern, teilweise auch zu lange, schon mal bis zu zwei Jahre, bis ein Vermieter ein rechtswirksames Räumungsurteil hat. Meine Damen und Herren, gerade von den LINKEN, wären Sie unseren Anträgen im Haushalt gefolgt, mehr Personal für die Justiz, hätten wir diese Verfahren gemeinsam beschleunigt. Das haben Sie nicht gemacht, stattdessen heute hier dieser Antrag. (Unruhe auf der Regierungsbank) Und, Frau … Ich wusste nicht, dass Bemerkungen von der Regierungsbank gestattet sind, aber das steht mir nicht zu, das zu bewerten, meine Damen und Herren. (allgemeine Heiterkeit) Frau Kröger, Sie haben gesagt, wir müssen auf Bundes- und Landesebene was tun. Wenn ich Ihren Antrag lese, dann sehe ich aber nicht, dass wir auf Landesebene irgendwas tun, weil die Gesetzgebungskompetenz – das haben Sie ja richtigerweise gesagt – liegt im Bund, das heißt, reine Initiative hier im Bund. Da frage ich mich, Herr Kollege Albrecht – darum ja auch schon gestern meine Redebeiträge –, man hat ja den Eindruck, bei der SPD im Bund sind Sie immer noch in der Opposition und regieren gar nicht. Also Sie regieren in Berlin, von daher ist die Frage schon: Warum handeln Sie dort nicht einfach, woran liegt es? Wahrscheinlich ist die FDP wieder schuld, wie bei anderen Themen auch. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Also versuchen Sie hier nicht, so etwas zu suggerieren! Sie können im Bund handeln, Sie haben da die Möglichkeiten, Sie haben da die Mehrheit. Und, meine Damen und Herren, gestatten Sie mir auch noch die Anmerkung: Es ist auf Bundesebene halt zu entscheiden. Die Anforderungen, die an eine Kündigung von Wohnraummietverhältnissen durch die Vermieter gestellt werden, sind bereits heute sehr hoch. Das ist auch ein Auswurf unseres Sozialstaatsprinzips, was im Grundgesetz fest verankert ist. Und das ist auch gut so. Und gerade wegen der hohen Anforderungen, meine Damen und Herren, prüfen Gerichte hier besonders streng. Es ist nicht so, dass jede erklärte Kündigung am Ende auch durchgeht. Es erfolgt eine umfassende Interessenabwägung, etwa bei Eigenbedarfskündigung: Wie lange wohnt der Mieter in seiner Wohnung? Wie ist er in der Gegend verwurzelt? Wie geht es ihm gesundheitlich et cetera? Das alles wird abgewogen gegen die Interessen des Vermieters. So wird Rechtsfrieden geschaffen, weil – und das ist hier schon angeklungen – Mietrecht ist halt am Ende auch eine Frage der Interessenabwägung, die hier der Gesetzgeber vorzunehmen hat. Und dort, wo dieses System in Krisenzeiten vorübergehend korrigiert werden musste, haben wir gehandelt, auch als Union in Regierungsverantwortung, das Stichwort ist gefallen, während der Covid-19-Pandemie. Das haben wir als Union im Bund mitgetragen und dafür gesorgt, dass Mietern nicht gekündigt wird, wenn sie coronabedingt ihre Mieten nicht zahlen können, und – es ist angeklungen im Redebeitrag von Frau Kröger – der Bund plant bereits Ähnliches jetzt im Zuge der Energiekrise. Das ist auch bekannt. Von daher hatte ich eigentlich erwartet, dass Sie diesen Antrag hier heute zurückziehen nach den Ergebnissen auch dort des Koalitionsausschusses am vergangenen Sonntag. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Eine Ausnahmeregel für eine Ausnahmesituation – darum geht es nämlich am Ende, geknüpft an konkrete Voraussetzungen. Und das, meine Damen und Herren, ist eine Politik, die die Interessen aller im Blick hat, und das vermisse ich doch etwas, wenn ich diesen doch sehr einseitigen Antrag hier sehe. Was Sie hier vorhaben, ist vor allem ein Eingriff in Eigentumsgrundrecht, und das soll zum Standard gemacht werden und nicht die Ausnahme bleiben. Und das, meine Damen und Herren, lehnen wir als CDU-Fraktion entschieden ab. Aus unserer Sicht hat sich das Wohnraummietrecht in der Praxis bewährt. Wenn man das ändern will, sollte man zunächst die grundlegende Konzeption verstanden haben. Das haben Sie ganz offensichtlich nicht. In Ihrem Antrag stellen Sie fest, dass bei außerordentlichen Kündigungen eine Schonfristzahlung zur Unwirksamkeit der Kündigung führt. Das stimmt zwar, der Rest liest sich aber so, als seien ordentliche und außerordentliche Kündigung ein Paar Schuhe. Das ist aber gerade nicht so. Eine außerordentliche Kündigung knüpft an einen wichtigen Grund. Nur ein wichtiger Grund kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Daran sind höchste Anforderungen geknüpft – ich bin darauf eingegangen –, erst mal das Verletzen der Rechte des Vermieters durch den Mieter in erheblichem Maße oder das Nichtzahlen von zwei aufeinanderfolgenden Mieten. Die ordentliche Kündigung nach Paragraf 573 BGB ist etwas anderes. Sie erfordert ein berechtigtes Interesse des Vermieters. Ein solches Interesse liegt vor bei einer nicht nur unerheblichen Pflichtverletzung durch den Mieter. Dieser Unterschied zwischen wichtigem Grund und Pflichtverletzung ist rechtlich erheblich, denn ein wichtiger Grund kann durchaus nachträglich entfallen. Einfach gesagt, ist der wichtige Grund der Zahlungsrückstand und wird dieser beglichen, entfällt der wichtige Grund für die außerordentliche Kündigung, sie wird unwirksam. Was für den wichtigen Grund gilt, gilt aber nicht ohne Weiteres für die Pflichtverletzung, und ich zitiere dazu den Bundesgerichtshof – der ist jetzt auch schon genannt worden –: „Die einmal eingetretene Pflichtverletzung kann nicht durch die bloße nachträgliche Zahlung wieder geheilt werden.“ Und spätestens hier, meine Damen und Herren, muss die Frage erlaubt sein, wie Sie sich denn die Umsetzung Ihres Antrages überhaupt vorstellen. Das eine ist klar, mit einem System aus ordentlicher und außerordentlicher Kündigung wird das nicht gehen, aber ich gehe davon aus, dass die Kollegin Kröger dazu nachher noch in der Aussprache etwas sagen will. Die Abschaffung dieses bewährten Systems wäre aus unserer Sicht der falsche Weg, gerade aus Mietersicht, denn dadurch, dass das BGB eine ordentliche Kündigung von einer Pflichtverletzung des Mieters abhängig macht, kann sich ein Mieter bereits heute auf eine unverschuldete Zahlungsunfähigkeit berufen. Auch das, meine Damen und Herren, ist ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, und das wissen Sie wahrscheinlich auch. Also Sie müssten uns mal sagen, wie Sie Ihr Ziel erreichen wollen. Für uns steht fest als CDU-Fraktion, den Kostendruck auf Mieter werden wir dadurch nicht abfedern können. Das gelingt nur über einen Weg, nämlich, dass vor allem neue Wohnungen gebaut werden. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Daniel Peters, CDU: Richtig!) Und da sind Sie ja immer auch groß beim Verhindern. Ich denke mal, das Thema Mietendeckel, was keine einzige Wohnung am Ende des Tages schafft, und das ist, glaube ich, gerade auch eine Politik zulasten derer, die Sie sonst so gerne vertreten möchten. Denn ich weiß nicht, was sozial daran sein soll. Solche Maßnahmen verhindern das Bauen neuer Wohnungen. Und darunter leiden natürlich vor allem junge Familien, Studienanfänger, Auszubildende und Senioren. Die werden hier im Regen stehen gelassen, (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) wenn keine neuen Wohnungen gebaut werden. Und diesen Bevölkerungsgruppen bringt dieser Antrag auch recht wenig an der Stelle. Wie gesagt, wir haben, glaube ich, ein soziales, ausgewogenes Mietrecht hier in Deutschland, das hat sich bewährt, auch in der Krise. Es wird jetzt nachjustiert, es gibt Entscheidungen auf Bundesebene. Von daher ist dieser Rückenwindantrag hier überflüssig und sollte auch zurückgezogen werden. Wir werden ihn ansonsten ablehnen. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Rainer Albrecht, SPD: Das war auch nicht anders zu erwarten.)
