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Horst Förster

AfD 08.09.2022 Sitzungen 8/30

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Übergewinnsteuer scheint auf den ersten Blick eine Waffe für mehr Gerechtigkeit zu sein, etwa nach dem Motto: Es kann doch nicht sein, dass die einen darben und die anderen sich die Taschen vollmachen. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Doch bei näherer Prüfung ergibt sich, die Übergewinnsteuer ist ökonomisch kontraproduktiv und zielgenau rechtssicher nicht umsetzbar. Deshalb ist sie am Ende auch alles andere als gerecht, da hilft auch die Umtaufung zur Zufallsgewinnsteuer nichts. Sie eignet sich allerdings hervorragend dazu, von den selbstgemachten Problemen abzulenken und die Schuld anderen zuzuweisen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und deshalb passt sie perfekt in den Instrumentenkasten der linken Parteien. Sie ist ein Paradebeispiel für einen irreführenden Populismus. Zunächst ist mit der Vorstellung aufzuräumen, Übergewinne würden bisher nicht versteuert. Die sogenannten Übergewinne sind Gewinne beziehungsweise Erträge, die natürlich auch jetzt schon versteuert werden. Bei der Übergewinnsteuer geht es also nur darum, die sogenannten Übergewinne höher zu versteuern. Einer der größten Übergewinnerzieler ist übrigens der Staat, der explodierende Einnahmen aus der Einfuhrumsatzsteuer verzeichnen kann: allein im ersten Halbjahr 2022 Mehreinnahmen von rund 15 Milliarden, ein Anstieg von nahezu 50 Prozent. Eine höhere Besteuerung der sogenannten Übergewinne ließe sich grundsätzlich als eine besondere Tarifbestimmung beziehungsweise als ein besonderer Steuersatz in das bestehende Regime der Einkommen- und Körperschaftsteuer integrieren. Allerdings bestehen hier erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Diese ergeben sich insbesondere aus dem Gleichheitsgrundsatz gemäß Artikel 3 des Grundgesetzes. Danach ist wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln. Das gilt für ungleiche Belastungen genauso wie für ungleiche Begünstigungen. Dem Gesetzgeber sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Grenzen bei der Ausgestaltung der Einkommen- und Körperschaftsteuer gesetzt. Es geht hier vor allem um den Grundsatz der horizontalen Steuergerechtigkeit, das heißt gleiche Besteuerung bei gleicher Leistungsfähigkeit. Bei der Bestimmung des Steuersatzes hat der Gesetzgeber grundsätzlich einen weiten Entscheidungsspielraum. Bei einer unterschiedlichen Besteuerung von Einkünften, die grundsätzlich gleichgeordnet sind – und genau darum geht es hier –, muss es aber für eine ungleiche Besteuerung sachliche und nachvollziehbare Gründe geben. Und die gibt es eben nicht. Nochmals, wenn es um gleichartige Einkünfte geht, dann muss es aus verfassungsrechtlichen Gründen für eine ungleiche Besteuerung sachliche und nachvollziehbare Gründe geben. Hier wird damit argumentiert, dass Übergewinne einen Windfall-Profit, also einen leistungslosen Zuwachs darstellen. Man spricht auch von Zufallsgewinnen. Das liefert aber keinen Rechtfertigungsgrund im Sinne des Lenkungs-, Vereinfachungs- oder Missbrauchsvermeidungszwecks, denn es kann bei realistischer Einschätzung des Marktverhaltens nicht davon ausgegangen werden, dass die zusätzliche Besteuerung zu einer gewünschten Verhaltensänderung der Unternehmen führen würde. Die für die Besteuerung maßgebliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ist völlig unabhängig davon, woraus sich ein Gewinn ergibt. Oder anders formuliert, für das Ertragssteuerrecht spielt eine moralische Bewertung, woher die Mittel kommen, keine Rolle. An diesem Grundsatz kann und wird sich nichts ändern. Es ist völlig egal, ob Sie Schokokugeln oder Munition verkaufen. Entscheidend sind die Erträge, und die werden gleich besteuert. Abgesehen von den durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken gibt es eine Reihe weiterer Einwände, die zeigen, dass es sich hier um ein undurchdachtes und nur scheinbar gerechtes Projekt handelt. Übergewinne sind die Folge von Knappheiten. Hohe Gewinne führen dazu, dass mehr Ressourcen in diese Bereiche gelenkt werden und so die Knappheiten längerfristig vermindern. Eine zusätzliche Versteuerung der durchschnittlichen Gewinne würde diesen Umlenkungseffekt aushebeln und die Knappheiten verstetigen. Und genau das ist ja nicht gewollt. Das ist einer der wesentlichen Gründe, weshalb der Wissenschaftliche Beirat des Bundesministeriums der Finanzen in seinem aktuellen Gutachten dringend davon abrät, eine, so wörtlich, „politisch opportun erscheinende, aber langfristig schädliche Übergewinnsteuer einzuführen“. Eine höhere Steuerbelastung würde die Preise weiter anheizen, denn die Unternehmen würden die höheren Steuern eher auf die Verbraucher abwälzen, als auf erzielbare Preise und Gewinne zu verzichten. (Enrico Schult, AfD: Genauso ist es.) Zudem würde für multinationale Unternehmen ein Anreiz geschaffen, die knappen Waren dort abzusetzen, wo keine Übergewinne abgeschöpft werden. Mit anderen Worten, das, was erreicht werden soll, wird nicht erreicht. Stattdessen wird die Inflation weiter angetrieben. Die Diskussion über eine Übergewinnsteuer ist eine Diskussion über neue steuerliche Belastungen. Sie führt, da niemand weiß, wie eine Übergewinnsteuer konkret aussehen soll, wer davon letztlich betroffen sein könnte und wie hoch der Steuersatz sein soll, zu Unsicherheit und ist damit Gift für den Investitionsstandort Deutschland. Völlig ungelöst ist die Frage, wie der Übergewinn als ein Mehr gegenüber dem Normalgewinn festgestellt werden soll, denn allein ein Vergleich mit dem vorherigen Gewinn wird dem Anliegen nicht gerecht, denn wir haben die besondere Situation, dass wir durch Corona und den Krieg gewissermaßen in einem sich überlagernden Dauerkrisenmodus leben. Zudem sehen wir, wie sprunghafte Nachfrageveränderungen dazu führen, dass Unternehmen in eine existenzbedrohende Schieflage geraten und andere temporär außergewöhnliche Erlöse erzielen. Der tiefe Fall des Gasimporteurs Uniper, der jetzt in einer Gasumlage gerettet werden soll, ist dafür ein Beispiel. In der Praxis ist ein Übergewinn rechtlich kaum rechtssicher abgrenzbar. Ein weiteres Problem kommt hinzu: Wie will man die internationalen Konzerne, die ihre Gewinne woanders versteuern, mit einer Übergewinnsteuer erreichen? Das letztlich nicht lösbare Kernproblem besteht indessen darin, dass ja nicht alle Übergewinne einem höheren Tarif unterworfen werden sollen. Vielmehr soll eine Differenzierung zwischen guten und schlechten Gewinnen gemacht werden. Und das ist mit einer nachvollziehbaren Begründung rechtlich ja nicht darzustellen. Sollen riskante, aber besonders erfolgreiche Investitionen zunichtegemacht werden, indem die Erfolge wieder wegbesteuert werden? Was ist mit den Gewinnen des Onlinehandels, der durch schnelle Marktanpassung, damit aber zugleich in Ausnutzung der Corona-Pandemie beziehungsweise der Corona-Maßnahmen enorme Gewinne gemacht hat? Was ist mit den Impfstoffherstellern, die, mit Millionen gefördert, danach Milliardengewinne als Übergewinne eingefahren haben und nicht einmal die Fördergelder zurückzahlen müssen? Was ist mit den Übergewinnen aus dem Handel mit Masken und anderen medizinischen Stoffen? Was ist mit den Übergewinnen aus der Migrationskrise? Auch dort wird aufgrund einer Dauerkrise auf Kosten der Steuerzahler nachhaltig kräftig abkassiert. Was ist mit der Rüstungsindustrie, die erhebliche Übergewinne erwarten kann? Wenn die Debatte anhält, wird sie diese vorsorglich einpreisen und dann wird die Unterstützung der Ukraine noch einige Milliarden mehr kosten, ganz zu schweigen von den Milliarden, die bei den 100 Milliarden für die Bundeswehr noch draufgesattelt werden müssten. Die Beispiele machen eines ganz klar: Übergewinne sind per se kaum rechtlich sauber abgrenzbar und erst recht nicht danach zu bestimmen, welche Übergewinne zu akzeptieren und welche gleichsam als unmoralisch anzusehen und deshalb zusätzlich zu besteuern sind. Meine Damen und Herren, die Übergewinnsteuer ist ein untaugliches Objekt, eine Scheinlösung und ein populistisches Ablenkungsmanöver von den eigentlichen Ursachen. Sie gehört in den Papierkorb. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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