Mandy Pfeifer
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! (Zuruf von Eva-Maria Kröger, DIE LINKE) Über die Ziele und die Regelungen des Gleichstellungsgesetzes haben wir jetzt hier schon alles erschöpfend gehört. Ich will noch mal einen Blick in die Historie werfen. Dem Gleichstellungsgesetz ging ein Gleichstellungsbericht voraus, der eine strukturelle Diskriminierung von Frauen in der Landesverwaltung aufgezeigt hat. Er hat auch gezeigt, dass die bis dahin praktizierten Frauenförderpläne nicht wirksam erreicht, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) wirksam Abhilfe schaffen konnten. Und deswegen wurden mit dem Gleichstellungsgesetz aus 2016 Zielvereinbarungen zur Förderung von Frauen in Führungspositionen der Landesverwaltung eingeführt. Sie sorgen dafür, dass die Gleichstellungsperspektive bei Stellenbesetzungen künftig in den Blick genommen werden muss. Flankiert werden diese Zielvereinbarungen mit Begleitmaßnahmen. Auch davon haben wir schon viel gehört. Wichtig ist aber, dass der gleiche Zugang zum öffentlichen Amt, also einer Beschäftigung in der Landesverwaltung nach Artikel 33 Absatz 2 Grundgesetz, nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung dadurch eben nicht ausgehebelt wird. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Und, Frau Berg, wenn Sie hier anmerken, dass viele Menschen im Polizeibereich, viele Männer in Führungspositionen kommen, dann muss man sich eben fragen, ob die Frauenförderung in der Polizei bisher gut und erfolgreich stattgefunden hat. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU) Und dann muss man sich auch fragen, wer dafür bisher die Verantwortung getragen hat. (Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Horst Förster, AfD: In der Grundschule sind 90 Prozent Frauen.) Ein Mann! (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vielmehr führen die Regelungen des Gleichstellungsgesetzes dazu, (Torsten Renz, CDU: Deswegen wird es in Rostock jetzt auch eine Frau.) dass über Förderungen von Mitarbeitenden und Nachbesetzung (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Glocke der Vizepräsidentin) von Stellen … Ich würde den Satz gerne noch mal anfangen. Vielmehr führen die Regelungen des Gleichstellungsgesetzes dazu, dass die über die Förderung von Mitarbeitenden und Nachbesetzung von Stellen Entscheidenden in der Landesregierung ihre Komfortzone verlassen und eben nicht, wie wir vielfach wissenschaftlich lesen können, reflexartig diejenigen Personen fördern, in denen sie sich selbst wiedererkennen. Denn dass es bei einer vorwiegenden Besetzung von Führungspositionen durch Männer in der Regel ein Mann ist, das, glaube ich, liegt auf der Hand. Vielmehr mussten die Entscheider nach Erlass des Gesetzes über den Tellerrand schauen. Aber noch mal, am Ende stehen gleichwohl die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung. Die Landesregierung hat ein Begleitformat eingesetzt, und das sind die Vernetzungstreffen potenzieller Führungskräfte. Und das kann mit Blick auf die Aufgabenerfüllung in der Landesverwaltung auf gar keinen Fall schaden. Der Evaluierungsbericht zeigt, dass sich die Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Landesverwaltung erhöht hat. Das Gesetz wirkt also. (Torsten Renz, CDU: Jetzt sagen Sie mal praktische Beispiele!) Und auch ich möchte noch mal auf die Stellung der Gleichstellungsbeauftragten kommen. Wichtig ist mir, hier noch mal zu betonen, dass die Gleichstellungsbeauftragten Teil der Dienststelle sind. Das heißt, sie sind also bei allen gleichstellungsrelevanten Fragen von Anfang an zu beteiligen und eben genau nicht wie der Personalrat lediglich mit den Ergebnissen eines Auswahlprozesses zu konfrontieren. Und hier würde ich mir wünschen, dass die im Gesetz festgelegten Zielgespräche zwischen den Dienststellenleitungen und den Gleichstellungsbeauftragten, die ja überwiegend noch nicht akzeptiert sind, wie dem Bericht zu entnehmen ist, und eher sporadisch durchgeführt werden, verstetigt werden, dass das gestärkt wird. (Der Abgeordnete Enrico Schult bittet um das Wort für eine Anfrage.) Das macht was mit sozialen Entscheidungsprozessen in der Behörde und mit der Akzeptanz …
