Bettina Martin
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit ihrem Antrag thematisiert die CDU-Fraktion die geplante Einführung und Umsetzung des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes des Bundes. Zuallererst möchte ich in Vertretung für Frau Ministerin Drese betonen, dass ich die Bemühungen zur Verbesserung der Personalsituation in der Krankenhauspflege voll und ganz befürworte. Insbesondere die vergangenen zwei Jahre stellten für die Beschäftigten eine große Herausforderung dar, die sie an ihre Grenzen und darüber hinaus gebracht hat. Für diesen Einsatz möchte ich mich an dieser Stelle ganz herzlich bedanken. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Auch künftig jedoch müssen wir große Anstrengungen vornehmen, um nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern, sondern in ganz Deutschland eine Entlastung der Beschäftigten in der Krankenhauspflege zu erreichen. Um gute Rahmenbedingungen für die Pflege im Krankenhaus und eine hochwertige pflegerische Versorgung zu gewährleisten, ist es deshalb ausdrücklich zu begrüßen, dass durch eine Ermittlung des tatsächlichen Bedarfes an Pflegeeinsätzen am Bett die Pflegepersonalbemessung optimiert werden soll. Lassen Sie mich zur besseren Einordnung zunächst in Kürze noch einmal die Zielsetzung und das weitere Verfahren zur Einführung des besagten Gesetzes zusammenfassen: Der Referentenentwurf sieht vor, eine zügige Entspannung der Personalsituation herbeizuführen, indem der tatsächliche personelle, finanzielle und organisatorische Personalbedarf in der Krankenhauspflege ermittelt sowie Maßnahmen entwickelt und aufgezeigt werden, wie der personelle Mehrbedarf abgedeckt werden kann. Der Referentenentwurf zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz setzt somit das im Koalitionsvertrag angekündigte Vorhaben um, die Pflegepersonal-Regelung 2.0 als Übergang zur verbindlichen Personalbemessung einzuführen. Vor der Einführung dieser Neuregelung, voraussichtlich zum 1. Januar 2024, ist ein Pilotverfahren zur Erprobung der Pflegepersonal-Regelung und der Kinder-PPR 2.0 von mindestens drei Monaten unter verpflichtender Beteiligung einer repräsentativen Auswahl von Krankenhäusern vorgesehen. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist davon auszugehen, dass auch Häuser aus unserem Bundesland einbezogen werden. Eine freiwillige Beteiligung der Krankenhäuser soll darüber hinaus möglich sein. Dieses Verfahren dient dazu, die konzeptionellen Überlegungen zu konsolidieren und einem Praxistest zu unterziehen. Dabei soll eine Überprüfung der Ermittlung der Sollbesetzung auf Grundlage der von den Pflegekräften vorzunehmenden Einstufungen erfolgen sowie der Schulungs- und Dokumentationsaufwand untersucht werden. Sehr geehrte Abgeordnete, selbstverständlich hat die Landesregierung ein Interesse daran, dass auch Krankenhäuser aus Mecklenburg-Vorpommern am Pilotverfahren teilnehmen. Jedoch ist die genaue Ausführung des Pilotverfahrens noch unklar. Das Bundesministerium für Gesundheit hat bisher lediglich mitgeteilt, dass es eine fachlich unabhängige wissenschaftliche Einrichtung, eine sachverständige oder einen sachverständigen Auftragnehmer mit möglichst enger Anbindung an die Patientenversorgung im Krankenhaus, für die Durchführung beauftragen will. Dieser Auftragnehmer soll die Krankenhäuser bestimmen, die am Pilotverfahren teilnehmen. Weder ist bekannt, wer der Auftragnehmer sein wird, noch, wie viele Krankenhäuser ins Pilotprojekt aufgenommen werden. Insofern läuft der Hinweis der CDU-Fraktion zur Beteiligung der Krankenhäuser aus M-V am Pilotverfahren ins Leere. (Zuruf von Harry Glawe, CDU) Ich versichere Ihnen, dass sich die Landesregierung darum bemühen wird, entsprechend des weiteren Verlaufs, Verfahrensverlaufs, Krankenhäuser aus Mecklenburg-Vorpommern zu beteiligen. So können wir aktiv an der Erprobung der zukünftigen Regelung partizipieren und im Austausch mit den Häusern darauf hinwirken, mögliche Hürden auszuräumen, bis das Gesetz voraussichtlich ein Jahr später in die Einführungsphase übergehen soll. Denn ab da an sind die Krankenhäuser zur Umsetzung der neuen Personalbemessungsvorgaben auf allen bettenführenden somatischen Stationen angehalten und müssen ab Januar 2025 mit Sanktionen im Falle des Unterschreitens des Umsetzungsgrades rechnen. Sehr geehrte Abgeordnete, wie beschrieben wird das Gesetz voraussichtlich erst nächstes Jahr in Kraft treten. Und auch wenn die Regelung zur Neubemessung des Personalbedarfs in der Krankenhauspflege grundsätzlich zu begrüßen ist, müssen wir damit rechnen, wie es auch die CDU-Fraktion richtig in ihrem Antrag aufgreift, dass aufgrund der Gesetzesänderung ein personeller und organisatorischer Mehrbedarf entsteht. Wie hoch dieser Mehrbedarf im Zuge der Neubemessung des Personals in der Krankenhauspflege tatsächlich sein wird, ist zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht quantifizierbar. Weitere Erkenntnisse hierzu werden wir mit der Auswertung und den Ergebnissen des Pilotverfahrens erhalten. Erfreulicherweise können wir aber festhalten, dass in unserem Land ein Personalzuwachs im Bereich der Pflege zu verzeichnen ist. Diese Tatsache wird dazu beitragen, personelle Defizite besser ausgleichen zu können. Ausgehend vom Schuljahr 2017/2018 bis zum laufenden Schuljahr blicken wir auf einen Anstieg von über 60 Prozent. Ich hoffe, dass dieser Trend sich in den nächsten Jahren fortsetzt. Sehr geehrte Abgeordnete, aufgrund der bereits beschriebenen offenen Punkte im weiteren Verfahren muss der Antrag der CDU-Fraktion abgelehnt werden. (Marc Reinhardt, CDU: Was?!) Er kann so nicht umgesetzt werden. Die Vorgaben und Details zum ausstehenden Erprobungs- und Gesetzgebungsverfahren sind zunächst abzuwarten. Natürlich beobachten wir die Entwicklung bis dahin im engen Austausch mit den Krankenhäusern und der Krankenhausgesellschaft und bemühen uns fortwährend darum, die Ausbildungszahlen in der Pflege weiter zu erhöhen. Über aktuelle Entwicklungen zur Umsetzung des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes werden wir im öffentlichen Interesse informieren. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
