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Hannes Damm

GRÜNE 08.09.2022 Sitzungen 8/30

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Minister Meyer! Artikel 33 Absatz 2 Grundgesetz eröffnet laut Kommentar von Juristin Stefanie Hock allen deutschen Staatsangehörigen nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt. Die Vorschrift betrifft den gesamten öffentlichen Dienst und damit nicht nur die Ernennung von Beamt/-innen, sondern auch die Einstellung und Beförderung von Beschäftigten. Der Anspruch auf Zugang zu jedem öffentlichen Amt impliziert die Notwendigkeit einer Ausschreibung, da erst hierdurch potenzielle Bewerber/-innen die Kenntnis von freien Stellen erhalten, wodurch die Bewerbung praktisch erst ermöglicht wird. Der Begriff des öffentlichen Amtes umfasst sämtliche vom Staat bereitgestellten Positionen. Dabei kommt es auf die Organisationsform nicht an, sodass unter den Begriff des öffentlichen Amtes auch Stellen bei öffentlichen Betrieben in privater Rechtsform fallen, soweit die Stelle der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dient. Auf der Webseite der LEKA heißt es nun: „Die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern GmbH (LEKA MV) ist eine Einrichtung des Landes Mecklenburg-Vorpommern.“ Die LEKA M-V „wurde im Sommer 2016 gegründet und leistet seitdem einen bedeutenden Beitrag zur Umsetzung der energie- und klimapolitischen Ziele des Landes. Als zentrale Anlaufstelle beraten wir Kommunen, Unternehmen und Bürger unabhängig und kostenlos rund um die Themen Energieeffizienz, erneuerbare Energien und wirksamer Klimaschutz.“ Wie lässt sich dann die in der gemeinsamen Erklärung zwischen Land und Stiftung getroffene Vereinbarung, die Mitarbeitenden der bisher vom Land als unabhängig bezeichneten Stiftung ohne Ausschreibung auf die neu geschaffenen Stellen mit der LEKA zu setzen, mit der Chancengleichheit, die durch Ausschreibungserfordernis aus dem Grundgesetzartikel 33 Absatz 2 abgeleitet wird, vereinbaren?

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