Bettina Martin
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Antrag der FDP-Landtagsfraktion greift mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ein Thema auf, bei dem einst großer Konsens herrschte. In Vertretung für Frau Ministerin Drese darf ich Sie daran erinnern, dass diese Impfpflicht im Dezember vergangenen Jahres vom Bundestag mit großer Mehrheit und vom Bundesrat gar einstimmig beschlossen wurde. Aus den Reihen der FDP stimmten einst 86 Abgeordnete für die Impfpflicht bei einer einzelnen ablehnenden Stimme. (Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) Bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei CDU/CSU ergab sich ein ähnliches Bild, mit keinen Gegenstimmen der GRÜNEN und fünf Abgeordneten der CDU/CSU, die damals ihre Stimme gegen die Einführung einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht abgaben. (Enrico Schult, AfD: Haben Sie auch die Stimmen der AfD?) Mit Ausnahme der AfD (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) machten die Abgeordneten mit ihren Stimmen also mehr als deutlich, dass sie von der Notwendigkeit und Richtigkeit dieser Regelung überzeugt waren. (Horst Förster, AfD: Damals! Glauben Sie nicht?!) Das Ziel der einrichtungsbezogenen Impfpflicht (Torsten Koplin, DIE LINKE: Das ist immer so, das braucht eine Zeit.) ist dabei bis heute gleich geblieben: die Schwächsten in unserer Gesellschaft, insbesondere Pflegebedürftige, (Zuruf von Horst Förster, AfD) Menschen mit Behinderungen oder Vorerkrankungen vor schweren Krankheitsverläufen im Zusammenhang mit einer Corona-Virusinfektion zu schützen. Aus medizinisch-epidemiologischer Sicht ist daher eine sehr hohe Impfquote in Situationen, in denen Beschäftigte Kontakt zu vulnerablen Personengruppen haben, notwendig, denn eine Impfung trägt dazu bei, das Risiko, sich mit dem Corona-Virus zu infizieren, und die Gefahr, das Virus an andere Menschen zu übertragen, zu verringern. Aus diesem Grund übrigens setzten wir auch in der strategischen Vorbereitung auf den kommenden Herbst und Winter auf das Impfen als eine tragende Säule bei der Pandemiebewältigung. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Die in den Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen und Behinderteneinrichtungen Tätigen helfen mit ihrem Impfschutz, eine schwere Covid-19-Erkrankung für sich selbst und für die vulnerablen Personen so weit wie möglich zu reduzieren. Eben diesen Schutzgedanken hat auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 27. April dieses Jahres aufgegriffen und entschieden, (Zuruf von Horst Förster, AfD) dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht verfassungsgemäß ist und nicht die Grundrechte der Beschäftigten, etwa auf körperliche Unversehrtheit, verletzt. Vielmehr hat das Gericht betont, dass das Gesetz einen Ausgleich zwischen der Nachweispflicht zum Schutz vulnerabler Menschen vor einer Infektion auf der einen und der Grundrechtsbeeinträchtigung der Betroffenen auf der anderen Seite gewährleistet. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht hat das Land, (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Sinnlos beschäftigt.) aber insbesondere auch die Gesundheitsämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie die entsprechenden Einrichtungen vor große bürokratische und personelle Herausforderungen gestellt. Ich möchte mich daher an dieser Stelle bei allen Beteiligten für ihre Bereitschaft und ihr Engagement bei der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht bedanken. (Thore Stein, AfD: Applaus! – Zuruf von Horst Förster, AfD) Auch bedanke ich mich bei den Menschen, die in den Einrichtungen umsichtig mit dem Thema umgegangen sind und Verantwortung gezeigt haben. Uns allen, dem Gesundheitsministerium und den Kommunen, war von Anfang an bewusst, dass wir mit der Einführung der einrichtungsbezogenen Nachweispflicht ab dem 15. März 2022 eine Vielzahl von Aufgaben zu erfüllen haben. (Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD) Deshalb sind wir bereits im Vorfeld im engen Schulterschluss mit den Kommunen und handelnden Akteuren kooperativ, konstruktiv und vertrauensvoll an die Bewältigung dieser Aufgaben herangegangen. So hat das Land die Finanzierung der Anmeldeplattform IMPF-MV übernommen und ferner entsprechende Weisungen, Hinweise, Musterformulare und Musterbescheide erstellt. Das Ziel war es, möglichst landesweit einheitlich agieren zu können, die Behörden bei ihrer Arbeit zu unterstützen und vor allem zu entlasten. Parallel fanden und finden bis heute regelmäßig Besprechungen zwischen dem Land und den Gesundheitsämtern statt, um auftauchende Fragen hinsichtlich der Umsetzung zu erörtern und zu beantworten. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, bis zum heutigen Tag sind mehr als 2.000 Einrichtungen und über 7.500 Beschäftigte bei der Plattform IMPF-MV angemeldet. Diese Zahlen zeigen, es ist den Einrichtungen und den Beschäftigten eine wichtige Angelegenheit, dass besonders vulnerablen Menschen vor einer Corona-Erkrankung geschützt werden. Und anders als von vielen befürchtet ist es aufgrund der Einführung einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht nicht zu einer Massenflucht von Beschäftigten aus den medizinischen und pflegerischen Berufen gekommen. (Enrico Schult, AfD: Weil sie nicht umgesetzt wurde durch die Landkreise.) Auch ist es bislang nicht, wie mancherorts vorhergesagt, zu einer erhöhten Gefährdung der Versorgungslage der behandelten, betreuten und gepflegten Personen gekommen. Stattdessen werden in den Gesundheitsämtern täglich umsichtige Abwägungsentscheidungen getroffen, um letztlich die gesetzgeberischen Verpflichtungen einzuhalten. Menschen mit unklarem Impfstatus hatten zudem in der Vergangenheit die Möglichkeit, im Rahmen einer Anhörung zu aufgeworfenen Fragen Stellung zu nehmen. Was aus meiner Sicht nicht geht, unter dem Deckmantel zur Sicherung der Grundversorgung der Aussetzung von Beschäftigungsverboten generell Vorfahrt einzuräumen. Das würde dem Grundgedanken und Zweck der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zuwiderlaufen. Sehr geehrte Abgeordnete, ob die einrichtungsbezogen Impfpflicht über das Jahr 2022 hinaus verlängert wird, ist Gegenstand der Beratungen zwischen dem Bund und den Gesundheitsministerinnen und -ministern. Es lässt sich gegenwärtig nicht abschließend beurteilen, ob der Bund beziehungsweise der Bundestag die derzeitige Regelung verlängern will oder eben nicht. Ob sich Ihre Kolleginnen und Kollegen der FDP im Bundestag erneut mit überwältigender Mehrheit für eine Fortführung der Impfpflicht aussprechen, müssen Sie dort klären, weil es am Ende auch dort entschieden wird. Für mich persönlich war die Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht der einzig richtige Impuls in einer ernsten, von der Pandemie geplagten Lage. Der Bund und die Länder haben gemeinsam agiert und es zusammen mit der kommunalen Ebene geschafft, die besonders vulnerablen Gruppen zu schützen. Für die Zukunft möchte ich eines festhalten: Wir müssen uns den Herausforderungen, die uns das Corona-Virus unweigerlich bringt, stets gemeinsam entgegenstellen, um auch die Schwächsten in unserer Mitte weiterhin bestmöglich zu schützen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
