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Jacqueline Bernhardt

08.09.2022 Sitzungen 8/30

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mich vorab bedanken bei den LINKEN und bei der SPD-Fraktion, dass sie heute mir die Möglichkeit geben, mit der Aufsetzung der Unterrichtung der Landesregierung noch mal über den Bericht über die Umsetzung des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die Jahre 2016 bis 2021 noch einmal Stellung zu nehmen. Ausgangspunkt für diesen Gleichstellungsbericht war das grundlegend überarbeitete Gleichstellungsgesetz aus dem Jahr 2016, das hatte Frau Schmidt in ihrer Eingangsrede betont. Ziele des Gesetzes gab es zwei: Zum einen ist es, die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern zu verwirklichen, bestehende Benachteiligungen aufgrund des Geschlechtes zu beseitigen, künftige Benachteiligungen zu verhindern, sowie das zweite große Ziel, die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Berufstätigkeit für Männer und Frauen zu verbessern. Nachdem in den Jahren 2014 bis 2016 eine grundlegende Überarbeitung des Gleichstellungsgesetzes erfolgte und dem Landtag ein entsprechendes Gesetz vorgelegt wurde, bezieht sich der am 21. Juni 2022 durch das Kabinett beschlossene und Ihnen nun vorliegende Gleichstellungsbericht auf den Oktober 2016 bis zum September 2021. Dieses neu gefasste Gesetz hat in Paragraf 22 nicht nur die Verpflichtung der Landesregierung inne, Ihnen als Landtag innerhalb von fünf Jahren über die Durchführung des Gleichstellungsgesetzes zu berichten, der wir hiermit nachkommen, das Gleichstellungsgesetz aus dem Jahr 2016 hat insbesondere folgende Neuregelungen inne, auf die der Bericht insbesondere einen Blickpunkt wirft: Das sind einmal die in Paragraf 5 verankerten Zielvereinbarungen, das sind die in Paragraf 12 ermöglichten Teilzeit- und Telearbeitsmöglichkeiten als Maßnahme zur Förderung der Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das ist auch in Paragraf 17 beispielsweise die Verpflichtung zur paritätischen Besetzung von Gremien. Und letztendlich sind das Paragraf 8 und Paragraf 19: die Stärkung der Stellung der Gleichstellungsbeauftragten. Sehr geehrte Damen und Herren, für den Berichtszeitraum kann festgestellt werden, dass die Novellierung des Gleichstellungsgesetzes Wirkung zeigt und wichtige Fortschritte in Fragen zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern erzielt wurden und somit auch der öffentliche Dienst seiner Vorbildrolle insgesamt gerecht wird. Natürlich ist nicht alles schön, das möchte ich auch gar nicht verhehlen. Es gibt noch einiges zu tun, und auch das zeigt dieser Bericht auf, es gibt weitere Handlungsbedarfe. Und trotzdem ist es gelungen, die Gleichstellung von Frauen und Männern weiter voranzubringen und die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf weiter zu bessern. Insbesondere die Zielvereinbarungen, die in den Jahren 2017 bis 2021 für alle Bereiche der Landesverwaltung abgeschlossen wurden, haben sich aus unserer Sicht als erfolgreiches Instrument zur Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen bewährt. Die Auswertungen der Zielvereinbarungen haben gezeigt, dass sich zum Ende des Vereinbarungszeitraumes der Anteil von Frauen in Führungspositionen seit 2017 in der Landesverwaltung nahezu in jedem Bereich erhöht hat. Weiteren Handlungsbedarf haben sie allerdings noch aufgezeigt, das sind insbesondere die B-Besoldungsgruppen und die R-Besoldungsgruppen. Insgesamt zeigt sich, dass das Potenzial vorhanden ist, mehr qualifizierte Frauen für Führungspositionen zu gewinnen. Für die neue Legislaturperiode sind daher die neuen Zielvereinbarungen gerade in Arbeit, da sind wir dran. Bewährte Instrumente zur Begleitung der Zielvereinbarungen wie die Fortbildungsreihe, das Mentoringprogramm, begleitetes Netzwerken sowie Fachtagungen haben sich aus unserer Sicht etabliert und sollen weitergeführt werden. Die noch immer zu wenig genutzten Fortbildungen für Vorgesetzte sind noch einmal besonders in den Fokus in den nächsten Jahren zu rücken. Frau Schmidt hatte darauf Bezug genommen, wie wichtig es sozusagen auch ist, dass die Leitungsebene bei diesem Thema Gleichstellung mit den Gleichstellungsbeauftragten sozusagen gemeinsam agiert und so mehr Sensibilität für dieses Thema da ist. Sehr geehrte Damen und Herren, wie eingangs erwähnt, ist das Ziel des Gesetzes auch die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Berufstätigkeit für Frauen und Männer. Für das ortsunabhängige Arbeiten schafft die im September 2021 geschlossene Rahmendienstvereinbarung eine deutlich höhere Flexibilisierung im Dienstbetrieb. Durch diese neuen Möglichkeiten zeigt sich die Landesregierung als moderner, als vereinbarungsfreundlicher Arbeitgeber und erhöht so die Attraktivität für Bewerberinnen und Bewerber. Der Umsetzung der Vereinbarungen in allen Ressorts wird daher auch zukünftig ein hoher Stellenwert eingeräumt. Dabei ist jedoch zu erkennen, dass die Möglichkeit von Telezeitarbeit, die überwiegend von Frauen genutzt wird, häufig noch dazu führt, dass Führungsaufgaben eben an Frauen nicht übertragen werden. Deshalb müssen wir uns auch in den nächsten Jahren zu Fragen „Führen in Teilzeit“, „Führen auf Distanz“ und „geteilte Führung“ weiter Gedanken machen und diese Herausforderungen im Sinne der Gleichstellung von Frau und Mann und der besseren Vereinbarkeit einfach klären. Dass die Novellierung des Gleichstellungsgesetzes seine Wirkung entfaltet und dies in dem vorliegenden Bericht dargestellt werden kann, ist natürlich auch ein Verdienst der Gleichstellungsbeauftragten – auch das hatte Frau Schmidt betont – in der Landesverwaltung selber. Ihre Arbeit kann aber auch tatsächlich nur so gut sein, wie es auch die Rahmenbedingungen für die Gleichstellungsbeauftragten in der Landesverwaltung sind. Die Ergebnisse der dem Bericht angefügten wissenschaftlichen Befragungen zeigen eindeutig, dass sich die Situation und die Rechtsstellung der Gleichstellungsbeauftragten durch die Novellierung des Gleichstellungsgesetzes verbessert haben. Gleichwohl besteht weiterhin Handlungsbedarf. Insbesondere ist perspektivisch auf die noch konsequentere Umsetzung der im Gesetz festgeschriebenen Rechte für die Gleichstellungsbeauftragten zu achten. Das betrifft insbesondere die frühzeitige Beteiligung, die Freistellungsregelungen sowie die gesetzlich vorgesehene räumliche und sachliche Ausstattung. Letztlich ist es wichtig, dass Frauen und Männer in Gremien gleichermaßen besetzt sind. Nur so kann tatsächlich Gleichstellung verwirklicht werden. Bei der Besetzung der von den obersten Landesbehörden für ihre Geschäftsbereiche gemeldeten Gremien darf die paritätische Gremienbesetzung auch in Zukunft nicht aus den Augen verloren werden. Hier sind wir auf einem guten Stand. Der Bericht macht deutlich, dass trotz sichtlicher Erfolge es nach wie vor strukturelle Benachteiligungen von Frauen auch in der Landesverwaltung in Teilen gibt. Daher ist es zwingend erforderlich, nicht lockerzulassen bei diesem Thema und an den im Bericht ausgemachten Handlungsbedarfen weiter konsequent zu arbeiten. Die Erfolge, die wir erreicht haben, müssen erhalten und ausgebaut werden. Ich denke, dass der aktuelle Koalitionsvertrag hierfür eine wichtige Rolle spielt. Das Thema Gleichstellung ist darin sehr präsent und wird noch stärker als Querschnittsaufgabe formuliert. Und um dieser Querschnittsaufgabe auch gerecht zu werden innerhalb der Landesregierung, bin ich froh, dass wir hierfür mit Frau Wenke Brüdgam eine Landesbeauftragte der Landesregierung für Gleichstellung von Frauen und Männern haben, die hier ein besonderes Augenmerk noch mal darauf legt, auf diese Querschnittsaufgabe innerhalb der Landesregierung. Aber Nachholbedarf hinsichtlich der Chancengleichheit für Frauen und Männer gibt es nicht nur im öffentlichen Dienst, sondern auch insgesamt in den gesamten Lebensbereichen, in den gesellschaftlichen Lebensbereichen. Frau Schmidt hatte das angedeutet. Deshalb ist auch aus meiner Sicht das Wichtigste, sozusagen der Big Point im Rahmen der Gleichstellung, das ist die Erarbeitung des gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms, um wirklich für jeden Lebensbereich der Gesellschaft zu schauen, was müssen wir noch tun, um Gleichstellung von Frauen und Männern wirklich voranzutreiben. Deshalb bin ich froh, dass wir auch hier bereits die ersten Schritte gegangen sind, dass eine interministerielle Arbeitsgruppe eingesetzt wurde durch das Kabinett, die noch in diesem Jahr ihre Arbeit aufnehmen wird, sodass wir dann auch in den folgenden Monaten weiter dieses gleichstellungspolitische Rahmenprogramm erarbeiten können und so ein großes Stück weiterkommen bei der Frage der Gleichstellung von Frauen und Männern. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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