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Torsten Koplin

Die Linke 08.09.2022 Sitzungen 8/30

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Inhaltlich geht es bei dem vorliegenden Antrag – das ist hier schon deutlich geworden – um die Sicherung einer bedarfsgerechten Angebotsstruktur für Bürgertestungen und um die Finanzierung der Impfinfrastrukturen in den Landkreisen und kreisfreien Städten. Es handelt sich dabei um Maßnahmen, die aus dem Sondervermögen „MV-Schutzfonds“ finanziert werden sollen. Wir beraten heute erstmalig einen solchen Antrag hier im Plenum. Das freut mich aus zwei Gründen außerordentlich: Zunächst verrate ich Ihnen sicherlich nichts Neues, wenn ich sage, dass wir als LINKE-Fraktion es schon bei den Beratungen zum Strategiefonds kritisch gesehen haben, dass dazu nur im Finanzausschuss beraten wurde. Das war seinerzeit auch Teil unserer Klage am Landesverfassungsgericht. Und das Gericht sah es letztlich ähnlich. Die Budgethoheit liegt nun einmal beim Landtag. Beim MV-Schutzfonds mag man eine Ausnahme sehen können. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Das liegt einfach daran, dass eine Pandemie schnelle Entscheidungen und schnelle Mittelfreigaben nötig macht, die bei Plenarentscheidungen vielleicht nicht immer so möglich sind. Ein Beschluss des Finanzausschusses ist da doch etwas schneller herbeizuführen. Eine ähnliche Regelung haben wir auch für den Europaausschuss, der in dringlichen Angelegenheiten, im Wesentlichen bei Subsidiaritätsfragen, plenarersetzende Beschlüsse fassen darf. So weit ist es also nicht gänzlich, ist es nicht gänzlich abwegig, und für Schutzfonds-Vorlagen haben wir das zunächst ähnlich gesehen. Mit seinem Urteil vom 27. Oktober vergangenen Jahres zum dortigen Sondervermögen hat der Hessische Staatsgerichtshof aber klargestellt, dass er dort eine andere Auffassung hat. Nun ist dieses Urteil für uns natürlich nicht bindend, gleichwohl haben wir uns entschieden, unsere entsprechenden Regelungen dem Urteil unterzuordnen. In diesem Punkt sind die Regelungen nämlich durchaus vergleichbar. So viel schon mal zu Vorwürfen, dass die rotrote Koalition das hessische Urteil völlig ignorieren würde. Sie sehen an diesem Beispiel, dass das nicht der Fall ist. Und das bringt mich auch zum zweiten Punkt, warum ich froh darüber bin, hier heute dazu im Plenum sprechen zu dürfen: Ganz egal, was wir im Finanzausschuss an Schutzfonds-Vorlagen beschlossen haben, es kam immer von der Opposition der Vorwurf, der Schutzfonds sei verfassungswidrig und die Kreditermächtigungen dürften nicht weiter genutzt werden. Kein Pandemiebezug, hätte man ja alles im regulären Haushalt machen können, so die Sprech. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Vorliegend reden wir über Testangebote und Impfinfrastruktur – pandemiebezogener geht es gar nicht. Trotzdem hätte ich mich nicht gewundert, wenn am Tage nach einer Ausschussbefassung mit diesen Vorlagen der Schutzfonds von Ihnen wieder als verfassungswidrig kritisiert worden wäre. Lassen Sie mich zur Verfassungsmäßigkeit des Schutzfonds noch zwei Dinge sagen: Zum einen schließt die Tatsache, dass bestimmte Dinge bereits vor der Pandemie geplant waren, den Pandemiebezug dann nicht aus, wenn sie in der Pandemie aufgrund der Pandemie unverzichtbar wurden. Auch das wurde in der Anhörung im Finanzausschuss gesagt, wird aber von der Opposition gerne unterschlagen. Ich denke da vor allem an Maßnahmen der Digitalisierung. Und auch an der Stelle sei daran erinnert: Corona ist noch nicht vorbei! Zum anderen möchte ich auf das viel zitierte Urteil des hessischen Staatsgerichtshofs verweisen. Danach müssen die finanzierten Maßnahmen auf die Beseitigung der Naturkatastrophe beziehungsweise auf die Überwindung der außergewöhnlichen Notsituation bezogen sein. Das, meine Damen und Herren, schließt Pandemiefolgen mit ein. Weiterhin führt das Gericht aus, dass der Landesregierung diesbezüglich ein gewisser Beurteilungsspielraum zusteht. Es geht um Vertretbarkeit. (Marc Reinhardt, CDU: Ein „gewisser“!) Das sind Dinge, die müssen mal klargezogen werden, damit in der Öffentlichkeit kein falscher Eindruck entsteht. Dem Antrag der Landesregierung stimmen wir selbstverständlich zu. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)

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