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Bettina Martin

08.09.2022 Sitzungen 8/30

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich vertrete mit dieser Rede Frau Ministerin Drese zu einer Thematik, die uns mittlerweile seit über zwei Jahren alle betrifft. Am vorvergangenen Dienstag hat sich das Kabinett zu den Grundzügen der Pandemievorsorge für den Herbst und Winter verständigt und mit dem MV-Pandemieplan die strategische Ausrichtung für den Herbst und Winter dargelegt. Richtig ist es, dass aktuell von einer glücklicherweise weitestgehend entspannten Corona-Gesamtlage gesprochen werden kann. Trotz hoher Infektionszahlen müssen die Krankenhäuser im Moment nicht an der Belastungsgrenze arbeiten. Aber – und darauf möchte ich dennoch hinweisen – vergleichen wir die mit Covid-19-Patienten belegten Intensivbetten in Mecklenburg-Vorpommern heute mit der Zahl vor genau einem Jahr, sehen wir einen Anstieg von 50 Prozent. Dieser Umstand verdeutlicht, was viele Menschen in den vergangenen Wochen und Monaten auch selbst oder im unmittelbaren Bekanntenkreis erfahren haben: Die Zahl der Infektionen verlief diesen Sommer auf einem deutlich höheren Niveau als im Vorjahr. Nichtsdestotrotz – und das ist eine gute Nachricht – können wir davon ausgehen, dass die Kombination aus der relativ hohen Impfquote und/oder einer durchgemachten Infektion zu einer hohen Basisimmunität in der Bevölkerung geführt hat. Das Virus ist somit natürlich nicht verschwunden oder gänzlich ungefährlich, gleichwohl befinden wir uns aber in einer neuen Phase der Pandemie, die sich in den nächsten Monaten sehr wahrscheinlich endemisch weiterentwickeln wird. Zu erwarten sind erneut zunehmende Infektionsfälle, da sich die Menschen während der kalten Jahreszeit wieder vermehrt in den Innenräumen aufhalten werden. Die Schwere der Krankheitsverläufe, davon gehen Expertinnen und Experten aus, wird ähnlich ausfallen wie derzeit durch die dominierende Omikron-BA.5-Virusvariante. Mit dem MV-Pandemieplan, der in Ergänzung der Bundesgesetzgebung nahezu alle Bereiche des Pandemiemanagements aufgreift, sind wir als Land gut aufgestellt. Neben dem rechtlichen Instrumentenkasten, der Bund und Ländern ab dem 1. Oktober 2022 zur Verfügung stehen wird, basiert die Herbst-Winter-Vorbereitung in Mecklenburg-Vorpommern auf den drei Säulen Impfen, Testen und einer MV-eigenen Surveillance, also der Beobachtung und Auswertung des Pandemiegeschehens. Ganz wesentlich wird es auf jeden Einzelnen und jede Einzelne ankommen. Eigenverantwortlichkeit sowie ein umsichtiger und verantwortungsvoller Umgang mit der Pandemie müssen einen zentralen Schutzbeitrag auch in dieser neuen Phase der Pandemie leisten. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wie Ihnen bekannt ist, hat die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) in der vergangenen Woche der Zulassung der bivalenten neuen Impfstoffe der Hersteller Moderna und BioNTech/Pfizer zugestimmt. Die Kontingente werden dann bereits in dieser Woche an den pharmazeutischen Großhandel ausgeliefert und können auch durch die Leistungserbringer in unserem Bundesland über die Apotheken bezogen werden. Die Vakzine sind sowohl auf den ursprünglichen Typ von SARS-CoV-2 als auch auf die Omikron-Sublinie BA.1 angepasst. Ende September/Anfang Oktober ist von weiteren Zulassungen für die BA.4- und BA.5- angepassten Impfstoffe auszugehen. Mit dem Ihnen vorliegenden Antrag sichern wir die ergänzende Infrastruktur und ermöglichen allen Menschen, die eine Impfung in Anspruch nehmen möchten, einen niedrigschwelligen Zugang zu einer Beratungs- und Impfmöglichkeit. Mit dem zweiten Teilbereich des Antrages unterstützen wir die Aufrechterhaltung einer ergänzenden Grundtestinfrastruktur, die sich angesichts der veränderten Rahmenbedingungen in der Bundes-Testverordnung nicht am Netz halten ließe. Vor diesem Hintergrund ist es die Absicht der Landesregierung, das seit dem 31. März dieses Jahres außer Kraft getretene Programm zur Förderung von Leistungserbringern für PoC-Antigen-Tests, also den Bürgertests, neu aufzulegen, denn auch Testen ist und bleibt ein wichtiges Instrument zur Vermeidung von Ansteckungen und damit einhergehend möglichen Erkrankungen, die wiederum zu Personalausfällen sowie einer Überlastung der Krankenhäuser führen können. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, mit dem Ihnen vorliegenden Antrag der Landesregierung zu den Änderungen des Wirtschaftsplans des Sondervermögens „MV-Schutzfonds“ bitte ich – ergänzend zur bereits erfolgten Zustimmung im Finanzausschuss – um Ihre Zustimmung. Beide Antragsgegenstände – die Aufrechterhaltung der ergänzenden Impfinfrastruktur sowie die Förderung einer Testangebotsstruktur im ländlichen Raum – berühren unverzichtbare Kernbereiche des Pandemiemanagements im kommenden Winterhalbjahr. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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