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Torsten Koplin

Die Linke 08.09.2022 Sitzungen 8/30

Frau Präsidentin! Herr Peters, angeregt durch Ihre Nachfrage will ich da gern drauf eingehen. Der Parlamentarische Dienst des Deutschen Bundestages hat zwei Ausarbeitungen im Frühjahr dazu vorgelegt, eine im März, eine im Mai. Und in einer dieser beiden – müsste ich nachgucken, welche das ist – werden zwei Methoden der Berechnung dargestellt. Die eine ist eine ziemlich formale, einfache, dass man sagt, man nimmt eine Vorkrisenperiode als Ausgangspunkt und dann die Krisenperiode. Und das, was nicht wettbewerblich darstellbar ist oder auf originärer Leistung beruht, wird als Übergewinn deklariert. Und die zweite Methode nimmt zusätzlich noch die Investitionen ins Blickfeld. Diese Variante halte ich für viel zielführender, weil sie nicht diejenigen bestraft, die investiert haben und aufgrund von Patenten beziehungsweise innovativen Leistungen eben mehr Erlöse erzielt haben. Das würde auch erklären, wie man mit denjenigen umgeht, die investiert haben in moderne Technologien und dadurch höhere Erträge haben. Die würden nämlich nicht in dem Maße zur Kasse gebeten werden. Diese Methode halte ich für sozial gerechter. So weit.

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