Tilo Gundlack
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Es gibt ja einen Antrag, da hangle ich mich denn auch lang, bevor wieder was Neues hier kommt, was anderes habe ich auch nicht vor mir liegen. Nun also doch noch: Nicht Übergewinnsteuer heißt sie, sondern Abschöpfung der Zufallsgewinne. So hat es der Koalitionsausschuss – ich glaube, die FDP ist auch da drin – am 3. September 2022 als Ergebnis präsentiert. (Zuruf von René Domke, FDP) Ja, da kann man jetzt wild fuchteln, aber ist ja so, ne?! Meine Damen und Herren, der AfD-Antrag „Übergewinnsteuer – eine Scheinlösung“ hat folgenden Inhalt: Zum einen soll der Landtag feststellen, dass eine Übergewinnsteuer langfristig ökonomisch schädlich, zum anderen verfassungsrechtlich bedenklich ist. Daher soll der Landtag die Landesregierung auffordern, eine Übergewinnsteuer abzulehnen. Unsere Ablehnungsgründe dafür: Die Übergewinnsteuer beziehungsweise eine Übergewinnabgabe ist ein staatliches Instrument, um Gewinner einer Krise stärker zu besteuern – egal wie – und sie damit stärker an der gesamtgesellschaftlichen Bewältigung der Krise zu beteiligen. Ist doch schon mal nicht schlecht. In der Vergangenheit wurden Übergewinnsteuern gerade in Kriegs- und Nachkriegszeiten erhoben, so zum Beispiel in den USA, in Großbritannien und in Frankreich. Besondere Abgaben in Krisenzeiten gab es auch während der Ölkrise ab 1980 in den USA mit der Zufallsgewinnsteuer oder ab 1924 mit der Gebäudeentschuldungssteuer in Deutschland. Zur Übergewinnsteuer gab es schon immer Bedenken. Das ist nichts Neues. Jüngst ist der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesfinanzministerium zur Auffassung gelangt, dass das für die Innovationskraft einer Ökonomie fatal sein kann. Die Bedenken des Wissenschaftlichen Beirates beim Bundesfinanzministerium beziehen sich aber auf die klassischen Übergewinnsteuern nach der sogenannten – also ich sage mal hier auf Deutsch – Kapitalwertmethode oder der durchschnittlichen Einkommensmethode. Es gibt aber auch noch andere Modelle. Im Gegensatz zu den historischen Übergewinnsteuern handelt es sich dabei nicht um eine zusätzliche Ertragssteuer auf den Unternehmensgewinn, sondern um eine Lenkungsabgabe mit Bezug auf die Preis- und Margenentwicklung einzelner Produkte. Es ist daher richtig, dass auf Bundesebene verabredet wurde, Zufallsgewinne von Energieunternehmen zukünftig abzuschöpfen. Damit entstehen finanzielle Spielräume, die gezielt für die Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher in Europa eingesetzt werden können. Durch diese Gestaltung kommt es gerade nicht zu den durch den Wissenschaftlichen Beirat beim Bundesministerium der Finanzen dargestellten negativen ökonomischen Effekten. Und es besteht auch nicht das verfassungsrechtliche Problem einer mehrfachen Ertragsbesteuerung. Ebenso wenig findet eine moralische Bewertung der Gewinne statt. Es wird lediglich der Vorteil aus einer nicht mit der Marktentwicklung erklärbaren und nicht mit den Grundsätzen der sozialen Marktwirtschaft in Einklang stehenden Preisgestaltung abgeschöpft. Schon im Frühjahr hat die EU-Kommission den EU-Mitgliedern die Möglichkeit gegeben, eine Übergewinnsteuer national einzuführen. In einigen Mitgliedsländern ist das in unterschiedlicher Ausprägung erfolgt – die Namen der Länder haben wir ja nun alle gehört – mit unterschiedlichem Erfolg oder Nichterfolg. Das werden wir alle sehen. In Deutschland sollen zukünftig Zufallsgewinne abgeschöpft werden. Das ist über die Infrastruktur der EEG-Umlage auch möglich. Damit können die Verbraucherinnen und Verbraucher entlastet werden, und das ist auch richtig so. Das Fazit: Gerade mit Blick darauf, dass einige Unternehmen massiv von der derzeitigen Krise profitieren, ohne einen realen Marktwert auch nur zu schaffen, sollten diese Unternehmen auch stärker in die Verantwortung genommen werden. Eine zeitlich befristete Übergewinnsteuer ist ein bewährtes Instrument, um die Krise gesamtgesellschaftlich gerechter zu gestalten. Wir finden das auch total richtig. Und, vielen Dank, darum lehnen wir auch den Antrag ab. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
