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Harry Glawe

CDU 08.09.2022 Sitzungen 8/30

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Habe ich es nicht vorausgesagt, dass Sie Gründe haben, die Sie immer wieder vortragen, und Anträge, die eigentlich genau in die Zukunft reichen, einfach ablehnen. Das haben Sie wieder mal heute gerade bewiesen. Es geht noch mal darum, tatsächlich die personellen, finanziellen und organisatorischen Bedarfe zu ermitteln, und dazu sind diese Modellprojekte ein hervorragendes Mittel, um dann auch das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz dann komplett auf den Weg zu bringen. Worum geht es dann noch? Es geht ja einerseits um Personal. Also die Verfasser gehen davon aus, dass 80.000 Stellen zusätzlich kommen sollen, und das heißt für Mecklenburg-Vorpommern 1.600. Und darauf hinzuweisen, dass wir uns darauf vorbereiten müssen, ist hier angeblich – durch die Regierungsfraktionen und die GRÜNEN festgestellt worden –, das ist nicht nötig. Wir haben natürlich auch die Frage der Finanzen zu besprechen. Und wir brauchen natürlich die Verwaltung, die Schiedsstellenfeststellung, aber eben auch die Präklusion. All das sind Themen, die gebraucht werden, um dann auch die jeweiligen Fallzahlen, die Daten et cetera zu haben. Und es gibt ja auch Sanktionen hier in diesem Entwurf, dass man, wenn man nicht rechtzeitig meldet, ein Prozent auf jeden Fall, also auf jeden Patientenfall, Strafe zahlen muss als Krankenhaus. Wir wollen, dass wir unsere Krankenhäuser darauf vorbereiten, dass sie nicht Schwierigkeiten haben. Der Gesetzentwurf hat auch eine Schwäche, weil er im November schon verlangt, dass die jeweiligen Unterlagen einzureichen wären. Wer das nicht macht, kriegt schon, kriegt nicht alle Verhandlungsmaßstäbe mehr rein. Das Zweite ist, ein Haushalt geht immer bis zum 31.12. des Jahres. Das heißt, es gibt keine abgeschlossenen Verfahren. Der weitere Mangel, zumindest, dass es auch das Ergebnis dieses Gesetzes ist, dass viele Verfahren 2019/2020 noch gar nicht endverhandelt sind, die liegen bei den Schiedsstellen. Das heißt, es ist ein Verwaltungsstau entstanden, der jetzt dadurch, wenn das neue Gesetz kommt, noch verstärkt wird. Also all diese Dinge müssen natürlich beachtet werden, und darauf wollten wir eigentlich mit unserem Antrag auch hinweisen. Das ist aber nicht gewollt, nehme ich zur Kenntnis. Das ist aber für die CDU-Fraktion eigentlich ein bisschen unerträglich, wie Sie mit den Dingen, die eben für die Versorgung wichtig sind, umgehen. Und eins will ich Ihnen noch mal sagen, Frau Klingohr, es geht in erster Linie um den Patienten, um den zu pflegenden Patienten. Der Pflegeaufwand steht im Vordergrund. Und dann geht es darum, welche Maßnahmen durch qualifizierte Kräfte zu leisten sind, um den Patienten einer Genesung zuzuführen oder seinen Gesundheitszustand zu bessern. Das ist die entscheidende Botschaft. Alles andere gehört zur Pflege und zur Dienstleistung in einem Krankenhaus in Abstimmung mit Ärzten et cetera pp. Das will ich hier noch mal eindeutig unterstreichen. Es geht um den Patienten, der im Mittelpunkt der Behandlung steht, will ich Ihnen allen zurufen, und nicht immer nur die fiskalischen Fragen oder die Arbeitsbelastung, die natürlich da ist, die auch psychische Belastungen nach sich zieht, immer in den Vordergrund zu stellen. Der Patient steht im Mittelpunkt dieses Systems und der medizinischen Versorgung im Gesundheitswesen in der Bundesrepublik Deutschland. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)

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