landtag-mv.de ↗

Elke-Annette Schmidt

Die Linke 08.09.2022 Sitzungen 8/30

Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, (Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD) ich habe jetzt nicht gedacht, dass ich doch so schnell drankomme. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Am 11. Juli 2016 ist die Neufassung des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Kraft getreten. Darin wurden bewährte Instrumente zur Steigerung des Anteils von Frauen in Führungspositionen verankert und mit Zielvereinbarungen versehen. Außerdem wurden Verbesserungen (Am Rednerpult leuchtet die rote Lampe.) zur Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) und insbesondere für … War jetzt schon die rote Lampe? Nein?! Das war ein Versehen, gut. Außerdem wurden Verbesserungen zur Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben und insbesondere für Frauen und Männer mit Familien- und Pflegeaufgaben aufgenommen. Schließlich wurden die Rechte der Gleichstellungsbeauftragten gestärkt. Und dieser Punkt ist für mich und meine Fraktion ein sehr wichtiger, denn die Rolle und Wirkmächtigkeit der Gleichstellungsbeauftragten sind ein wesentlicher Faktor in der Um- und Durchsetzung des Gleichstellungsanspruchs im öffentlichen Dienst. Vor diesem Hintergrund erscheinen mir besonders die Ergebnisse einer im Rahmen der Berichtslegung durchgeführten Befragung von Gleichstellungsbeauftragten, Dienststellenleitungen und Personalverantwortlichen interessant. Diese liegen dem hier vorgelegten Bericht als Anlage bei. Im Mittelpunkt der Erhebung stehen die Situation und Rechtsstellung der Gleichstellungsbeauftragten für fünf Jahre nach der Neufassung des Gesetzes. Im Ergebnis zeigt sich, das Gesetz zeigt Wirkung dahin gehend, dass spürbare Einstellungsveränderungen und eine allgemeine Aufwertung der Gleichstellungsarbeit zu verzeichnen sind. (Unruhe im Präsidium) Ich finde es gerade ganz schön laut, Frau Präsidentin! Ich würde dann fortfahren: Die Position der Gleichstellungsbeauftragten in Auswahlverfahren hat sich deutlich verbessert. Ihre frühzeitige Einbeziehung wurde in den meisten Fällen erreicht. Differenzierter sieht es jedoch bei der Freistellung aus. Dem Gesetz nach sind Gleichstellungsbeauftragte von anderweitigen dienstlichen Tätigkeiten zu entlasten, um ihrer Aufgabe vollumfänglich nachkommen zu können. Unter den befragten Beauftragten gab aber nur etwa ein Drittel an, von dieser Regelung profitiert zu haben. Fast die Hälfte der Befragten konnte das für sich nicht bestätigen. Hier, meine Damen und Herren, unterliegen die jeweils zuständigen Vorgesetzten vermutlich der altbekannten Annahme, dass Gleichstellungsarbeit einfach mal so nebenbei mitgemacht werden könne. Aus eigener langjähriger Erfahrung kann ich Ihnen versichern, das funktioniert so nicht. Weitere Handlungsbedarfe zeigt der Bericht auf, wenn die Bewertungen zwischen den befragten Gruppen deutlich auseinandergehen. Das ist etwa bei der Frage nach der gleichberechtigten Rolle der Gleichstellungsbeauftragten in der Dienststellenleitung der Fall. Während der überwiegende Teil der Dienststellenleitungen und Personalverantwortlichen eine gleichberechtigte Partnerschaft sieht, empfindet dies nur etwa die Hälfte der befragten Beauftragten so. Ähnliche Differenzen zeigen sich, wenn es um die Mitgestaltung von Teilzeit- und Telearbeitsregelungen geht. Auch hier ist nach Einschätzung der Gleichstellungsbeauftragten noch ganz viel Luft nach oben. An all diesen Aussagen und Befunden wird deutlich, dass die Verantwortung für die Umsetzung der Gleichstellungsziele noch klarer in den Dienststellenleitungen wahrgenommen werden muss, denn diese, also die Leitungen, sind maßgeblich dafür verantwortlich, nicht die Beauftragten. Daraus, meine Damen und Herren, ergibt sich eine der wichtigsten Aufgaben in der weiteren Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes, denn hier wird das Grundprinzip eines tatsächlichen Gleichstellungsanspruches deutlich. Nur wenn die Leitungsebene die Umsetzung der Gleichstellungsmaßnahmen als wichtig und sinnvoll erkennt, zu ihrer Handlungsmaxime macht und als Querschnittsaufgabe begreift, können nachhaltige Erfolge erreicht werden. (Beifall Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ganz genau.) Leitungspersonal muss dahin gehend also noch stärker aufgeklärt und geschult werden. Und genau darin sehe ich die Aufgabe auch der Gleichstellungsbeauftragten, nämlich in der Übersetzung, dem Runterbrechen der im Gesetz formulierten Ziele in ganz konkrete Handlungserfordernisse. Und das geht nur partnerschaftlich und in tatsächlicher Augenhöhe mit der Leitungsebene und mit der Bereitstellung der dafür auch notwendigen Zeitressourcen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, strukturelle Benachteiligungen von Frauen sind noch immer vorhanden. Das zeigen die unterschiedlichen Anteile an Teilzeitarbeit und Führungspositionen, insbesondere in den oberen Leitungsebenen. Beides hängt wesentlich mit der fortschreitenden Ungleichverteilung von Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern zusammen. Meine Zeit ist schon fast um. (Zuruf vonseiten der Fraktion der SPD: Die Redezeit! – Zuruf von Thore Stein, AfD) Nein? Gut. Unser politisches Ziel muss daher weiterhin die Schaffung von entsprechenden Rahmenbedingungen auf allen Ebenen sein, um auf eine partnerschaftliche Aufteilung der unbezahlten Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern hinzuwirken, und dafür bedarf es Maßnahmen in allen gesellschaftlichen Bereichen. Eine Gesetzgebung allein ist dafür zwar notwendig, aber nicht ausreichend. Deshalb braucht unser Land ein gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm, das weiter in die Gesellschaft hineinwirken kann. Dazu haben sich die Koalitionspartner verpflichtet und das setzen wir in dieser Koalition auch konsequent um. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Alle Reden von Elke-Annette Schmidt Protokoll ↗