Hannes Damm
Guten Morgen, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Finanzminister Geue! Am 30. März 2022 hat die Landesregierung im Rahmen ihres 9-Punkte-Paketes 10 Millionen Euro für die Förderung von Photovoltaikanlagen und die Umstellung von alten Heizungsanlagen auf erneuerbare Energien im privaten Haushalt vorgesehen. Am 20. Mai 2022 wurde die Landesregierung durch den Landtag mit Beschluss auf Drucksache 8/651 von SPD und LINKEN „Zukunft aus eigener Kraft – Energiesouveränität als Baustein eines starken Mecklenburg-Vorpommerns“ dazu aufgefordert, zur Reduzierung des Wärmebedarfes die bereits im 9-Punkte-Paket der Landesregierung vom 30. März vorgesehenen 10 Millionen Euro für die Umstellung von alten Heizungsanlagen auf erneuerbare Energien zu berücksichtigen. Am 30.06. wurden nun mit Beschluss des Doppelhaushaltes für 2022 und 2023 in Kapitel 1111 Mittel für den Klimaschutz in der Ausgleichsrücklage vorgesehen, davon 10 Millionen für das Bürgerenergie-Förderprogramm. Am 23. August verkündete Minister Backhaus, dass am Vortag beim Energiegipfel in Rostock ein Landesförderprogramm für Balkonphotovoltaikanlagen beschlossen worden sei. Dafür stellt das Land 10 Millionen Euro bereit. Meine Frage: Handelt es sich bei den Mitteln für die Heizungssanierung sowie die Förderung von PV-Anlagen für Privathaushalte und den Mitteln für die Balkonphotovoltaikanlagen um dieselben Mittel, nämlich die aus der Ausgleichsrücklage, oder werden für die Balkon-PV-Anlagen zusätzlich 10 Millionen Euro bereitgestellt?
