Constanze Oehlrich
Ja, guten Morgen, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Minister! In der gemeinsamen Erklärung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch den Minister für Inneres, Bau und Digitalisierung Christian Pegel und vertreten durch den Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer, und der „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“, vertreten durch ihren Vorstand, also durch die Vorstände Erwin Sellering, Werner Kuhn und Katja Enderlein, heißt es, ich zitiere: „Das Land wird durch die Ministerpräsidentin sicherstellen, dass auf die nach dem Ende des Abwicklungsprozesses erfolgenden Rücktrittserklärungen die einzelnen Vorstandsmitglieder durch die Ministerpräsidentin umgehend mit sofortiger Wirkung von ihren Ämtern entbunden werden. Das Land erkennt an, dass die einzelnen Vorstandsmitglieder hiernach keinerlei Verantwortung mehr für die Stiftung tragen.“ Meine Frage ist: Aus meiner Sicht stellt diese Erklärung die Vorstandsmitglieder nach ihrem Rücktritt von jeglicher Haftung frei. Und inwiefern trifft das zu?
