Christine Klingohr
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sie haben es heute bereits gehört, ob die einrichtungsbezogene Impfpflicht über das Jahr 2022 hinaus verlängert wird, ist Gegenstand der Beratungen zwischen dem Bund und den Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsministern. Es lässt sich aktuell nicht abschließend beurteilen, ob der Bund beziehungsweise der Bundestag die derzeitige Regelung verlängern will oder nicht. Dieser Stand ist aber keinesfalls als Problem zu begreifen, ganz im Gegenteil. Es macht angesichts eines teilweise unvorhersehbaren dynamischen Pandemiegeschehens keinen Sinn, sich lange im Voraus auf eine bestimmte Maßnahme oder Strategie zur Bekämpfung des Corona-Virus festzulegen oder bestimmte Schritte gänzlich auszuschließen. Politik muss auch flexibel auf aktuelle Entwicklungen reagieren können. Da wir nun mal nicht in die Zukunft blicken können, müssen wir so ehrlich sein zu sagen, wir tun jetzt alles in unserer Kraft Stehende, und darüber hinaus müssen wir agieren, wenn es an der Zeit ist. Der kürzlich von Frau Ministerin Drese vorgelegte 8-Punkte-Plan für die Corona-Pandemie-Bekämpfung zeigt, dass wir uns gut vorbereiten und unterschiedliche Szenarien berücksichtigen. Das eindimensionale und undifferenziertes Bild von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, das teilweise gezeichnet wird, muss an dieser Stelle von uns zurückgewiesen werden. In Deutschland, aber auch in weiteren europäischen Ländern konnten wir eine Übersterblichkeit beobachten, die in direktem Zusammenhang mit den Infektionswellen der Corona-Pandemie stand. Ein Großteil der Todesfälle ging dabei in Deutschland auf Menschen in Altersheimen zurück. Dort haben Corona-Ausbrüche zu überdurchschnittlich vielen Todesfällen geführt. Mit diesem Wissen wäre es damals unverantwortlich gewesen, sich gegen die Impfpflicht in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen zu stellen. Wir als SPD-Fraktion haben daher bereits im Dezember 2021 hier im Landtag betont, dass ganz besonders Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Einrichtungen, in denen vulnerable Gruppen betreut werden, eine besondere Verantwortung zum Schutze ihrer Mitmenschen zukommt und wir daher eine einrichtungsbezogene Impfpflicht befürworten. Der Bundestag hat dem Vorschlag einer Impfpflicht für Menschen in Gesundheitsberufen am 10. Dezember zugestimmt. Über die Parteigrenzen hinweg gab es eine breite Unterstützung für diese Impfpflicht. Die Impfpflicht hilft dabei, hohe Krankenstände und Personalausfall zu vermeiden, denn die Impfung schützt erwiesenermaßen vor schwersten Krankheitsverläufen, die das Gesundheitssystem über lange Zeit belasten. Infolge der Impfpflicht ist keine Abwanderung von Beschäftigten aus dem Gesundheitsbereich zu beobachten. Viele Beschäftigte haben ihre Impfung nachgeholt und aufgebessert. In ihrem Antrag spricht die FDP davon, dass die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit einschränke. (Enrico Schult, AfD: Und da haben sie recht.) Hier wird aber nicht die ganze Sachlage dargestellt, denn mit seinem Beschluss vom 27. April 2022 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, soweit die Regelungen des Impfschutzgesetzes in die genannten Grundrechte eingreifen, sind diese Eingriffe verfassungsrechtlich gerechtfertigt, und zwar gerechtfertigt dadurch, dass der Gesetzgeber seiner Pflicht nachkommt, vulnerable Menschen vor einer Infektion mit dem Corona-Virus zu schützen. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Hat aber nicht geklappt.) Die einrichtungsbezogene Impfpflicht steht damit aus juristischer, aus wissenschaftlicher und aus ethischer Perspektive auf einem soliden Fundament. Auch aus heutiger Sicht kann daher immer noch festgestellt werden, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht ein wichtiges Mittel im Kampf gegen Corona war und ist, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) und wir für uns keine Anfrage und keinen Auftrag für die Landesregierung sehen, der Entscheidung der Bundesregierung vorzugreifen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
