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Constanze Oehlrich

GRÜNE 08.09.2022 Sitzungen 8/30

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Herr Innenminister, ich kann ja nur von dem System ausgehen in meinem Antrag, was ich Stand jetzt/Stand heute vorfinde. Ich kann ja nicht von dem ausgehen, was dann 2023 möglicherweise sein wird. Also deswegen bitte ich dafür um Verständnis, dass natürlich der Antrag sich auf das System bezieht, was wir aktuell haben. Und um es für die Kollegin Frau von Allwörden noch mal ganz deutlich zu machen, es geht in den Antrag klar zum einen um die Sicherstellung einer niedrigschwelligen, einfachen Möglichkeit für die Bürger/-innen unseres Landes, Straftaten zur Anzeige zu bringen. Und dass es nötig ist, da auch manchmal für Vereinfachungen zu sorgen, hat ja zum Beispiel die Tatütata-Fail des Satirikers Jan Böhmermann gezeigt, die ja dokumentiert hat, wie Anzeigeerstatteter/-innen abgewiesen worden sind an Polizeiwachen. Und da ist es, glaube ich, ganz gut, dann auch mal eine Alternative zur Verfügung zu stellen, wo eben Anzeige erstattet werden kann und Beweismittel hochgeladen werden können in Form von Dateien, ohne dass man eben in einer Polizeiwache erscheinen muss und dann eben Gefahr läuft, abgewimmelt zu werden. Zweites Ziel des Antrags, sage ich ganz klar, ist natürlich auch die Vereinfachung der Bearbeitung von erstatteten Strafanzeigen, ganz klar, weil im Moment ist es noch so, wenn aktuell jemand eine Anzeige über die Internetwache der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern aufgibt, wird im Nachgang – das hat der Innenminister hier in einem Nebensatz erwähnt – je nach Auswahl der zuständigen Stelle eine E-Mail generiert und an die Einsatzstelle versendet, und die Kolleg/-innen in der Einsatzstelle erzeugen für jede Onlinestrafanzeige derzeit manuell eine neue Strafanzeige im System der Einsatzleitstelle. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Und dabei werden die Daten der Onlinestrafanzeige manuell in die Datenfelder des Systems der Einsatzleitstelle kopiert. Manuell! Diese Prozesse müssen unbedingt automatisiert werden, um Arbeitszeit zu sparen, um Ressourcen zu sparen. Und dabei können eben existierende Verfahren anderer Bundesländer übernommen werden. Eine weitere Maßnahme, die bei der Onlineanzeige deutlich für Verbesserungen sorgen würde, wäre das automatische Generieren eines Aktenzeichenes beziehungsweise einer Vorgangsnummer. Auf diese Weise würden die Beantwortung von Nachfragen und das Einreichen weiterer Unterlagen deutlich erleichtert. Auch könnten die häufig noch erforderlichen Nachermittlungen erheblich reduziert werden, wenn den Anzeigeerstatter/-innen die Auswahl eines konkreten Straftatbestandes anhand einer im Formular vorgehaltenen Liste ermöglicht würde, und dann könnte eben mithilfe straftatspezifischer Fragen für eine vollständige Sachverhaltserfassung gesorgt werden. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Stand heute – und nee, eben nicht erst Anfang 2023 – ist festzuhalten, dass die Onlinestrafanzeige ein Instrument ist, mit dem die Möglichkeit der Erstattung einer Strafanzeige vor Ort im Polizeirevier ergänzt werden kann, dass die Bearbeitung von Onlinestrafanzeigen deutlich beschleunigt werden kann, insbesondere durch die automatisierte Übernahme der Angaben, die im Formular aufgenommen wurden, in das Vorgangsbearbeitungssystem der Landespolizei, und dass die Onlinestrafanzeige erst dann einen Ersatz für die vor Ort erstattete Strafanzeige und insoweit einen wahrnehmbaren Fortschritt darstellen wird, wenn sie eine Möglichkeit für das Hochladen von Dateien bietet. Ich bitte daher um Zustimmung zu unserem Antrag und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

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