Anne Shepley
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir sind uns sicher alle einig, dass Verbesserungen der Situation in der Pflege nötig sind. Und bei aller Ungeduld, die sich angesichts des Pflegenotstandes im Krankenhaussektor und der sich zuspitzenden prekären Arbeitsbedingungen einstellt, habe ich den Eindruck, dass im vorliegenden Antrag die Gäule mit der CDU durchgegangen sind. Mit heißer Nadel gestrickt werden Forderungen aufgestellt, die sich aktuell gar nicht erfüllen lassen. Die CDU stellt fest, dass die Bundesregierung gegenwärtig ein Pflegeentlastungsgesetz vorbereitet, zu dem zunächst ein Referentenentwurf vorliegt. Die Zielstellung, die Arbeitsbedingungen zu verbessern, sei „vollumfänglich zu unterstützen“. Ja, diese Zielstellung unterstützen wir auch. Weiter wird ausgeführt, dass bereits zum jetzigen Zeitpunkt notwendige Vorbereitungen zur Umsetzung zu treffen seien. Das verwundert, weil es ja noch kein beschlossenes Gesetz gibt. Aber es gibt ja einen Referentenentwurf, und wenn man dort nachliest, ergibt sich folgende Sachlage. Das Bundesgesundheitsministerium wird ermächtigt, bis zum 30.11.2023 – heute schon mehrfach erwähnt – eine Rechtsverordnung vorzulegen, die die Kriterien für eine verbindliche Pflegepersonal-Regelung vorlegt, mit dem Ziel, eine verbindliche Personalbemessung in der Pflege herbeizuführen. Die Rechtsverordnung soll durch ein wissenschaftliches Gutachten vorbereitet werden. Es sollen repräsentative Stichproben stattfinden, mit Ist-/Soll-Stellenbemessungen eruiert werden, Pflegekategorien und Minutenwerte der Pflege ermittelt sowie die notwendige personelle Zusammensetzung nach Qualifikation bestimmt werden. In Kenntnis des Referent/-innenentwurfs sind die Forderungen aus II Punkte 1 und 2 des Antrags mit der Fristsetzung II.4 zum 31.12.2022 unsinnig und durch die Landesregierung überhaupt nicht zu erfüllen. II.3, in dem es um die Beteiligung von Krankenhäusern aus Mecklenburg-Vorpommern am Pilotverfahren geht, liegt auch nicht im unmittelbaren Wirkungskreis der Landesregierung, sondern beim wissenschaftlichen Gutachter. Vielleicht, so meine abschließenden Gedanken, wäre dieser Antrag entbehrlich gewesen und wir hätten einen Tagesordnungspunkt dieser sehr langen Sitzung eingespart. – Vielen Dank! Wir lehnen diesen Antrag ab. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
