Harry Glawe
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktion der FDP fordert in ihrem Antrag die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene gegen die Verlängerung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht einzusetzen, sodass diese planmäßig zum 31. Dezember 2022 ausläuft. Mit dem Beschluss der sogenannten einrichtungsbezogenen Impfpflicht sollte eine besonders große Schutzwirkung für die besonders gefährdeten Gruppen erzielt werden vor der damals vorherrschenden aggressiven Delta-Variante des Corona-Virus. Und damals war die Entscheidung auch richtig. Inzwischen hat sich die pandemische Lage aber auch geändert. Die Erfahrungen mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zusammen mit der Entwicklung der Corona-Pandemie muss zwangsläufig abgewogen und überdacht werden. Bei der nun herrschenden Omikron-Variante des Virus schützt die Impfung weit weniger vor einer Infektion und die einrichtungsbezogene Impfpflicht verliert damit an Effektivität. Die Sinnhaftigkeit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht wird inzwischen immer häufiger infrage gestellt. Als Beispiel, immerhin die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat diese Meinung. Meine Damen und Herren, natürlich brauchen wir zwei Fragen, die beantwortet werden müssen. Wird das Gesetz am 31.12. auslaufen oder wird es verlängert? Dazu haben wir keine richtigen Antworten bekommen. Das muss ja auf Bundesebene entschieden werden. Und des Weiteren führt die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht und das daraus folgende Betretungsverbot zu einem großen Verwaltungsaufwand – ich glaube, da sind wir uns einig – in den Gesundheitsämtern, in den Kreisen, kreisfreien Städten. Andererseits haben natürlich die Einrichtungen die Möglichkeit zu entscheiden, ob Maskenpflicht eingeführt wird und wie die Kontrollen in den Krankenhäusern und Pflegeheimen zum Beispiel zu erfolgen haben. Wir haben aber auch festzustellen, dass in Mecklenburg-Vorpommern 5.700 Pflegekräfte sich nicht haben impfen lassen, und die Anhörungsverfahren laufen. Ergebnisse sind bis zum Dezember dieses Jahres nicht zu erwarten. Das heißt, es wird so kommen, dass Pflegekräfte weiterhin im Dienst sind und nicht aus dem Gesundheitssystem verloren gehen und auch nicht entlassen werden. Dazu sind die Verfahren noch viel zu wenig fortgeschritten. Die Anhörungen laufen, laufen, laufen. Und ich habe den Eindruck, dass in dieser Frage auch bei den Landkreisen und bei den Gesundheitsämtern also eher auf der Bremse gestanden wird, als aktiv zu arbeiten. Also die Wirkung des Gesetzes – das kann man auf den Punkt bringen – ist äußerst zweifelhaft. Meine Damen und Herren, angesichts des Fachkräftemangels und der hohen Bürokratiebelastung stellt die einrichtungsbezogene Impfpflicht schließlich eher eine Belastung für das Gesundheitswesen und das System dar als den Schutz der besonders gefährdeten Bürgerinnen und Bürger.
