Bettina Martin
Guten Morgen, Frau Landtagspräsidentin! Guten Morgen, Herr Peters! Sehr geehrte Abgeordnete! Die Sanierung wird nach dem Erwerb – wenn der Erwerb stattfindet, und dieser Schritt muss ja noch erfolgen, soweit ich informiert bin, hat die Bürgerschaft in Rostock dieses sozusagen befürwortet, seitdem sind wir jetzt von der Landesregierung nicht informiert, ob weitere Schritte erfolgt sind –, zumindest muss zunächst der Erwerb des Ostseestadions erfolgen. Dann muss die Sanierung nach dem Erwerb in kommunaler Verantwortung erfolgen. Das Land wird prüfen, inwieweit die Sanierung des Stadions mit bestehenden Förderinstrumenten des Landes erfolgen kann. Es gibt ein Schreiben an den damaligen Oberbürgermeister Madsen, wo auch klar formuliert wird, dass eine Vollfinanzierung nicht in Betracht kommt. Sollte die Erwartungshaltung der Bürgerschaft auf eine Vollfinanzierung der Sanierungsmaßnahmen gerichtet sein, so werden wir dieser Erwartung nicht entsprechen können. Zunächst aber wird geprüft, mit welchen Förderinstrumentarien dieses Vorhaben, wenn dann der Erwerb erfolgt ist, unterstützt werden kann.
