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Reinhard Meyer

08.09.2022 Sitzungen 8/30

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ein zweifelsohne wichtiges Thema, und ich glaube, es gibt hier wenig Gegensätze im Landtag, im Plenum darüber, dass wir nicht nur bei den Übertragungsnetzen – den Prozess hat Herr Damm ja beschrieben in den letzten Jahren, ging in der Tat auch auf einen Antrag der GRÜNEN, als sie vormals im Landtag saßen, zurück hier und ist dann auf der Bundesebene geregelt worden –, aber insbesondere den regionalen Verteilnetzen und deren Kosten ein großes Problem der Energiewende in Mecklenburg-Vorpommern sehen. Warum? Auf eine einfache Formel gebracht, wir können den Menschen nicht erklären, dass wir einen großen Beitrag für die Energiewende leisten durch den Ausbau der erneuerbaren Energien, aber durch die Nichtregelung und Nichtumwälzung der Kosten auf der regionalen Verteilebene die höchsten Stromkosten haben. Das ist ein grundsätzliches Akzeptanzproblem, und deswegen hat die Landesregierung ein hohes Interesse daran, dass wir hier zu einer Regelung kommen. Ich sage mal ganz ausdrücklich, wir sind schon längst unterwegs, Herr Damm! Man hätte auch in den Antrag reinschreiben können, dass man die Ziffer 101 der Koalitionsvereinbarung unterstützt. Nachdrücklich, ich darf zitieren, die Landesregierung hat vereinbart, „dass auch die für das Einsammeln Erneuerbaren Stroms notwendigen Netzkosten bundesweit solidarisch gewälzt werden, damit bestehende Ungerechtigkeiten beseitigt werden und die Strompreise in Mecklenburg-Vorpommern sinken“. So, jetzt reden wir mal über die Politik, dass eine Landesregierung einen Wunsch hat. Und wie kommt man – übrigens breit getragen, bin ich mir sicher, hier im Landtag –, aber wie regelt man das auf der Bundesebene? (Heiterkeit bei Marc Reinhardt, CDU: Na, wie bei den anderen.) Wir haben bisher ganz offen vier Länder, die die gleiche Problematik gegenüber dem Bund thematisieren. Das, können Sie sich zusammenziehen, ist keine Mehrheit. Das ist Schleswig-Holstein, das ist Mecklenburg-Vorpommern, das ist Brandenburg. Sachsen-Anhalt ist dazugekommen. Und wir stehen sozusagen gegen die große Mehrheit der anderen Bundesländer, die aus durchaus eigenen Interessen eben diese Lösung der regionalen Verteilnetze und Umwälzung der Kosten nicht haben wollen. Also müssen wir mit dem Bund daran arbeiten, dass es zu einer Änderung kommt. Da wundert mich dann ein bisschen bei den GRÜNEN, dass sie so wenig Vertrauen zu ihrem Minister haben, nämlich zu Herrn Habeck. Und Herr Habeck hat auch uns gegenüber erklärt, dass nach den ganzen ersten Gesetzesnovellen mit Wind-an-Land-Gesetz, Windenergie-auf-See-Gesetz und allem, was dazugehört, es in einem zweiten Schritt – und dazu war er ja auch zuständiger Energieminister in Schleswig-Holstein und kennt die Problematik, das ist unser Vorteil – auch hier zu einer Lösung und Regelung kommen soll. Die Landesregierung hat auch ein Gutachten in Auftrag gegeben, das ist schon zu Zeiten meines Vorgängers Christian Pegel gemacht worden. Die Ergebnisse sind Anfang des Jahres dann der Bundesnetzagentur und dem Bundeswirtschaftsministerium gegeben worden, mit konkreten Vorschlägen, wie man das jetzt lösen kann. Und in der Tat, Herr Damm, das, was der EuGH zum Energiewirtschaftsrecht gesagt hat, hilft uns an der Stelle, weil einer der Vorschläge bezieht sich nämlich genau darauf, dass man entsprechende Regelungen trifft. Also die Landesregierung ist hier unterwegs. Der Bundesminister hat angekündigt, nächste Woche beim Energieministertreffen entsprechend auch dazu auszuführen, und ich hoffe, dass wir dann auch vorankommen bei diesem Thema. Ich will es ganz deutlich sagen, vier Länder ist zwar schön, dass wir gemeinsam stehen, aber wir brauchen hier die Bundesregierung, um es konkret umzusetzen. Genau daran arbeiten wir. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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