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Daniel Seiffert

Die Linke 08.09.2022 Sitzungen 8/30

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Keine brauchbaren Vorschläge von der AfD, das hat mich nicht überrascht, (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Sie wiederholen sich.) viele Bedenken, aber keine Vorschläge zur Umsetzung der Bundesgesetze von der CDU. Das hätte mich wohl nicht überraschen sollen, (Wolfgang Waldmüller, CDU: Haben Sie überhaupt zugehört?) stand doch die CDU in Fragen des Windkraftausbaus (Wolfgang Waldmüller, CDU: Haben Sie überhaupt zugehört?) in der Bundesregierung 16 Jahre auf der Bremse. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU – Rainer Albrecht, SPD: Jawoll! Jawoll! – Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) Nicht nur die Fraktion der GRÜNEN will die Ausweisung der Eignungsflächen für die Windkraft rechtssicher und zügig voranbringen. Das ist erklärtes Ziel beider Regierungsfraktionen. Wir halten uns an das Recht. Nun wird seit Jahren in den Regionalen Planungsverbänden um die Fortschreibung der Kapitel Energie in den Regionalen Raumentwicklungsprogrammen gerungen. Lediglich in der Region Rostock besteht seit Mitte März dieses Jahres nunmehr Rechtskraft. Wir haben dazu schon einiges gehört. Dabei ist uns ja allen klar, dass die Flächenausweisung nach dem Gesetz innerhalb von zehn Jahren verdreifacht werden muss. Uns, die Koalitionsparteien, eint, dass der Ausbau der Windkraft weiterhin gesteuert durch Ausweisung von Windeignungsgebieten erfolgen soll. Es soll gerade nicht passieren, dass Windenergieanlagen als privilegiertes Vorhaben willkürlich überall im Außenbereich entstehen. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dafür brauchen wir eine rechtssichere und zügige Ausweisung von Eignungsgebieten. (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das geht doch gar nicht.) Mecklenburg-Vorpommern hat laut dem im Juli dieses Jahres beschlossenen Windenergieflächenbedarfsgesetz bis Ende 2027 als Etappenziel einen Flächenbeitragswert von 1,4 Prozent der Gesamtfläche des Landes zu erreichen. Bis Ende 2032 sind 2,1 Prozent der Gesamtfläche zu erreichen. Die zur Erreichung dieser Flächenbeitragswerte notwendigen Flächen können in landesweiten oder regionalen Raumordnungsplänen ausgewiesen werden. Bis Ende Mai 2024 haben die Länder die Planaufstellungsbeschlüsse zum Erreichen der Flächenbeitragswerte zum Etappenziel 2027 gegenüber dem Bund nachzuweisen. So weit die Rechtslage. Meine Fraktion diskutiert das Für und Wider des Verbleibens der Ausweisung von Eignungsflächen auf Regionalebene oder das Hochziehen auf die Landesebene. Dieser Meinungsbildungsprozess ist bei uns noch nicht abgeschlossen. Letztlich geht es aber darum, zügig voranzukommen. Angesichts der aktuellen Entwicklungen ist der zügige Ausbau der Erneuerbaren der einzig richtige Weg für Mecklenburg-Vorpommern zu einer bezahlbaren und gesicherten Energieversorgung. Der Ausbau der erneuerbaren Energien liegt definitiv im Interesse des übergeordneten Allgemeinwohls. Der nun gesetzlich geregelte Grundsatz, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im öffentlichen, überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient, bedeutet eine neue Gewichtung und Abwägung zugunsten der erneuerbaren Energien. Das ändert in der Genehmigungspraxis für die Anlagen und in der Flächenausweisung für Windkraft vieles. Aber der Vorrang der erneuerbaren Energien muss sich in der Abwägung vor allen anderen Belangen erst einmal durchsetzen, auch in den Köpfen. Das betrifft das Baurecht selbst und vor allem Belange des Artenschutzes und auch des Denkmalschutzes. Auch müssen bisher geltende Kriterien angepasst werden. Bislang als weiche Tabukriterien ausgeschlossene Flächen in Wald-, in Landschaftsschutzgebieten und Naturparks werden zukünftig zumindest zu einem kleinen Anteil mitgenutzt werden müssen, um die Flächenziele zu erreichen. Vieles wurde bereits angeschoben. So sollen etwa Abläufe gestrafft und beschleunigt, die Zusammenarbeit der verschiedenen zuständigen Häuser enger werden. Für die Akzeptanz und angesichts der Anlagengröße ist es ebenso wichtig, die bisherigen Abstände zu Siedlungsgebieten und Wohngebäuden im Außenbereich beizubehalten. Die Kommunen müssen gut sichtbar für die Einwohnerinnen und Einwohner etwas davon haben, dass im unmittelbaren Umfeld Wind und Sonne genutzt wird. Wenn dadurch Mittel für soziale Infrastruktur und freiwillige Aufgaben zur Verfügung stehen, steigert das die Akzeptanz. Ein Kommunalbeteiligungsgesetz sollte dazu bundeseinheitliche Vorgaben machen, die wirklich Wirkung entfalten. Auch muss das mehrfach in dieser Plenarwoche angesprochene Problem der hohen Netzentgelte endlich gelöst werden. Hier ist der Bund gefragt. Für meine Fraktion gilt, wir wollen den Stillstand überwinden. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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