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24. Sitzung (WP8)

04.02.2026 · 222 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: AfD (49)CDU (41)BSW (29)SPD (21)Die Linke (17)GRÜNE (15)fraktionslos (8)

Alexander Dierks

Sehr geehrte Kolleginnen schen Landtags. Zuerst gratuliere ich Frau Doreen Voigt ganz herzlich zum Geburtstag. Frau Kollegin, herzlichen Glückwunsch! (Beifall des ganzen Hauses) Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Frau Kollegin Nicolaus und Herr Kollege Wendt. Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich Sie darüber informieren, dass Frau Sabine Zimmermann, Mitglied der Fraktion BSW, auf ihr Mandat als Abgeordnete des Sächsischen Landtags zum Ablauf des 20. Januar 2026 verzichtet hat. Das im Landeswahlgesetz vorgesehene Verfahren zur jeweiligen Nachfolgeregelung wurde durch mich veranlasst. Der Landeswahlleiter hat mir mitgeteilt, dass Herr Eric Recke, Listennachfolger von Frau Zimmermann, mit Wirkung vom 21. Januar 2026 Mitglied des Sächsischen Landtags ist. Auch für ihn gilt die in § 2 Abs. 2 Satz 5 unserer Geschäftsordnung formulierte Verpflichtungserklärung. Sie lautet wie folgt: „Die Mitglieder des Sächsischen Landtags bezeugen vor dem Lande, dass sie ihre ganze Kraft dem Wohle des Volkes im Freistaat Sachsen widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm abwenden, die Verfassung und die Gesetze achten, die übernommene Pflicht und Verantwortung nach bestem Wissen und Können erfüllen und in der Gerechtigkeit gegen jedermann dem Frieden dienen werden.“ Die Geschäftsordnung sieht weiterhin vor, dass später eintretende Mitglieder in der ihrer Berufung folgenden Sitzung durch Handschlag verpflichtet werden. Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlung des Ausschusses Immunitätsangelegenheiten zum Antrag Mitglieds des Sächsischen Landtags mit der Anlage 3 zur Geschäftsordnung der Justiz vom 9. Dezember Drucksache Der Ausschuss empfiehlt, die Einwilligung in den Vollzug eines Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlusses wie beantragt zu erteilen. Der Ausschuss hat gemäß § 37 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung mündliche Berichterstattung beantragt. Gibt es Bedarf an einer mündlichen Berichterstattung? – Das kann ich nicht sehen. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung über diese Empfehlung und stimmen Ich bitte nun Herrn Kollegen Recke, zu mir ins Rund zu kommen. (Die Abgeordneten erheben sich von ihren Plätzen. Der Präsident verpflichtet Eric Recke, BSW, per Handschlag. – Beifall des ganzen Hauses) Damit stelle ich fest, dass die Verpflichtung von Herrn Eric Recke ordnungsgemäß erfolgt ist. Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Folgende Redezeiten hat das Präsidium für die Tagesordnungspunkte 3 bis 8 festgelegt: CDU 90 Minuten, AfD 90 Minuten, BSW 48 Minuten, SPD 36 Minuten, BÜNDNISGRÜNE sowie Die Linke je 30 Minuten, Staatsregierung 60 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können auf diese Tagesordnungspunkte je nach Bedarf verteilt werden. Die Gesamtredezeit des fraktionslosen Abgeordneten beträgt 13 Minuten und kann auf die Tagesordnungspunkte dieser Sitzung nach Bedarf verteilt werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegt Ihnen ein Antrag auf Aufhebung der Immunität eines Mitglieds des Landtags vor, der gemäß § 53 Abs. 2 Nr. 1 unserer Geschäftsordnung als sogenannter geborener dringlicher Antrag zwingend auf die Tagesordnung dieser Sitzung zu setzen ist. Dazu hat der Ausschuss für Geschäftsordnung und Immunitätsangelegenheiten in Drucksacke 8/5923 eine Beschlussempfehlung abgegeben. Diese wurde in EDAS eingestellt und als Tischvorlage an Sie verteilt. Ich schlage vor, dass wir diese Vorlage als neuen Tagesordnungspunkt 1 behandeln; die Nummerierung der weiteren Tagesordnungspunkte verschiebt sich und wird angepasst. Gibt es dazu Widerspruch oder Wortmeldungen? – Das kann ich nicht erkennen. Dann ist die Tagesordnung entsprechend angepasst und mit Änderungen beschlossen. Meine Damen und Herren, ich rufe auf für Geschäftsordnung und auf Aufhebung der Immunität eines gemäß § 72 Abs. 3 GO in Verbindung (Schreiben des Staatsministeriums 2025 – Az.: 1044/1/3-III1) 8/5923 gemäß § 72 Abs. 3 der Geschäftsordnung ohne Aussprache ab. Ich stelle die Drucksache 8/5923 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei einer Enthaltung, einer ganzen Reihe von Gegenstimmen, aber einer deutlichen Mehrheit Dafür-Stimmen ist die entsprechende Drucksache 8/5923 beschlossen, und die beantragte Einwilligung wird durch den Sächsischen Landtag erteilt. (Jörg Urban, AfD, steht am Mikrofon.) Es gibt den Wunsch nach einer Äußerung zum Abstimmungsverhalten. Herr Kollege Urban, bitte schön.

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Jörg Urban AfD

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich möchte mein Abstimmungsverhalten erklären. Die Sitzung des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunitätsangelegenheiten hat gerade stattgefunden. In dieser Sitzung ist es nicht gelungen, in der Kürze der Zeit meine Tagesordnungspunkt Fachregierungserklärung zum Thema: gestalten: bedarfsgerecht, Ich übergebe das Wort an die Staatsministerin für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Frau Staatsministerin Petra Köpping.

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Petra Köpping

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich möchte ihren Blick nach vorn richten, in das Jahr 2040 – 14 Jahre von heute an. Gut 3,7 Millionen Menschen werden dann in Sachsen leben. Das sind 360 000 weniger als heute. Sachsen wird also mehr als die Bevölkerung des gesamten Erzgebirgskreises verlieren. Im Erzgebirgskreis selbst, dem Landkreis, der sich am stärksten verändern wird, werden circa 59 000 Menschen weniger wohnen; das ist jede sechste Person. Aufgrund der alternden Bevölkerung werden wir 2040 rund 240 000 erwerbstätige Menschen weniger haben. Kurz gesagt: Wir werden weniger, und wir werden älter. Das sind die Vorausberechnungen aus unserem neuen Sozialbericht, den wir in diesem Jahr noch veröffentlichen werden. Das sind die nackten Zahlen, aber es soll kein Schreckensszenario sein. Ich möchte, dass wir auf die Menschen schauen, die in Sachsen leben – heute und im Jahr 2040. Diese 3,7 Millionen Menschen im Jahr 2040 sollen weiterhin ein gutes Leben in Sachsen führen. Dafür handeln wir heute – in einer Zeit mit vielen Umbrüchen und Herausforderungen, damit in 14 Jahren alle Menschen in Sachsen weiter gut medizinisch und pflegerisch versorgt werden können. Gesundheitsversorgung – das ist harte Infrastruktur. Daran macht es sich fest, ob Familien, junge Menschen, alte Menschen, ob überhaupt jemand in einer Region leben möchte. Deshalb sind meine Ziele klar: 2040 hat zum Beispiel ein Vater einen Herzinfarkt und wird schnellstmöglich von einem Notarzt versorgt. Oder 2040 verletzt sich eine Tochter beim Fußball oder am Skihang, und es steht eine planbare Knie-OP bevor. Dafür stehen ausgewählte Krankenhäuser mit Spezialisten und viel Erfahrung zur Verfügung. Hier stimmt die Qualität; das sind unsere Ziele. Bedenken auszuräumen, dass die Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft und insbesondere die Hausdurchsuchung nicht doch politisch motiviert sind, um unseren Abgeordneten zu beschädigen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, gestikuliert in Richtung des Präsidenten. – Zurufe Die Linke)

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Alexander Dierks

Das war Kollege Urban. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet, und ich rufe auf Für Sachsen. Gesundheit gemeinsam effizient, finanzierbar 2040 leben Sie in einem kleinen Dorf. Ärztinnen und Ärzte sind für Ihre Grundversorgung trotzdem präsent – durch Telemedizin und innovative mobile Angebote. Und: 2040 ist das alles weiterhin finanzierbar. Das Gesundheitssystem wird von allen gemeinsam und nach den eigenen Möglichkeiten getragen – von Menschen, die weniger verdienen, und von solchen, die sehr gut verdienen. Um diese Ziele zu erreichen, laufen gerade große Reformen auf Bundesebene, bei denen ich mir viel Mut aller Verantwortlichen wünsche, damit wir für die großen Herausforderungen auch angemessen große Antworten finden. Nicht alle davon werden immer bequem sein. In Sachsen kennen wir Veränderungen. In den vergangenen 30 Jahren haben wir unser Gesundheitssystem gut aufgestellt – immer gemeinsam mit unseren Partnern. Wir handeln nicht erst heute, sondern schon seit gestern. Wir handeln dafür, dass wir in Zukunft weiterhin eine sehr gute Gesundheitsversorgung haben werden. Sie wird anders aussehen; aber auf die Zeit und auf die Bedürfnisse der Menschen muss sie passen. Diese Prozesse gestalten wir hier in Sachsen gemeinsam. Ich bin dankbar für die hervorragende Zusammenarbeit mit der ganzen Breite unserer gesundheitspolitischen Akteure in Sachsen: der Kassenärztlichen Vereinigung mit ihrem Vorsitzenden Herrn Dr. Windau, die viele innovative Wege geht, damit Ärztinnen und Ärzte auch in der breiten Fläche in Sachsen vertreten sind; der Landesärztekammer mit ihrem Präsidenten Herrn Bodendieck, den ich besonders für seinen Einsatz im Bereich der Digitalisierung schätze und dem ich danke; der Krankenhausgesellschaft mit Herrn Dr. Langner und Herrn München, die uns in den schwierigen Zeiten der Krankenhausfinanzierung mit Rat und Tat zur Seite stehen; unseren Kassen, wie die AOK PLUS mit Frau Wojnowski und Herrn Dr. Knupfer, wobei ich auch dem kürzlich ausgeschiedenen Herrn Striebel an dieser Stelle noch einmal ganz herzlich für seine Arbeit danken möchte. Zu nennen ist außerdem der Verband der Ersatzkassen mit Frau Heinke sowie die privaten Kassen, die stets konstruktiv nach neuen Wegen suchen, um unsere Versorgung sicherzustellen. Auf kommunaler Ebene danke ich unseren Spitzenverbänden: dem Städte- und Gemeindetag mit Bürgermeister Wendsche und Herrn Woitscheck sowie dem Landkreistag mit Landrat Graichen und Herrn Jacob. Hinzu kommen viele weitere Verbände, wie der Rehaverband mit Herrn Tietze – der gerade erst wieder eine innovative Landesplattform auf die Beine gestellt hat, um ausländischen Fachkräften sowohl das fachliche als auch das soziale Ankommen und Bleiben zu erleichtern –, ebenso der Hausärzteverband mit Herrn Dr. Ostendorf, die Zahnärzteschaft mit Herrn Dr. Weißig und Herrn Dr. Breyer, die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer mit Herrn Dr. Peikert sowie – nicht zu vergessen – unsere Apothekerschaft mit Herrn Donner und Herrn Dittrich. Mein Haus und ich wissen diese Zusammenarbeit sehr zu schätzen. Verzeihen Sie mir daher, dass ich Sie heute alle einmal namentlich genannt habe. Das geschieht viel zu selten, weil es auch nicht immer nur harmonisch ist, sondern weil wir mit jeweils klaren eigenen Positionen und einem gemeinsamen Verständnis für unsere Aufgaben bereit sind, uns die Zeit zu nehmen, um gemeinsam zu gestalten. Beginnen wir mit unseren Krankenhäusern. Ein wesentlicher Pfeiler unserer Gesundheitsinfrastruktur ist die stationäre Versorgung in den Krankenhäusern unseres Freistaates. Ob in kommunaler, frei gemeinnütziger oder privater Trägerschaft: Überall arbeiten Mediziner und Pflegekräfte daran, Krankheiten zu heilen oder zumindest zu lindern. Mit den Geschäftsführungen bestehen vertrauensvolle Kontakte. Gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten ist es wichtig, gemeinsam die Planung der stationären Versorgung voranzutreiben. Die Herausforderungen für die Krankenhäuser sind beschrieben durch zunehmenden Fachkräftemangel, kürzere Verweildauern aufgrund des medizinischen Fortschritts, eine zunehmende Ambulantisierung, steigende Kosten bei Personal, Technik und Energie sowie insgesamt einen starken Rückgang der Bettenauslastung. Wir erleben, dass es Krankenhäuser gibt, die diesen Herausforderungen nicht standhalten. Zuletzt waren das Reichenbach und Schkeuditz. Um es klar zu sagen: Nicht der Freistaat Sachsen schließt Krankenhäuser – das sind Entscheidungen der jeweiligen Träger. Wenn wir als Gesundheitsministerium frühzeitig beteiligt werden, beraten und begleiten wir die Transformationsprozesse. Auch wenn das klassische Krankenhaus als stationäre Einrichtung im Einzelfall keine wirtschaftliche Perspektive hat, stellt sich die Frage, wie in dem jeweiligen Ort dennoch eine medizinische Versorgung aussehen kann. Gibt es Möglichkeiten der ambulanten Versorgung? Gibt es Möglichkeiten der Vernetzung? Um ein weiteres Beispiel aus meiner Heimatregion Grimma, Wurzen zu nennen: Hier ist es gelungen, unter Beteiligung der Sana Kliniken eine Zusammenarbeit zu etablieren, die weiterhin eine medizinische Versorgung an beiden Orten sichern soll. Aber noch einmal zu Reichenbach: Auch hier wird inzwischen deutlich, dass dank der Initiative privater Betreiber wieder medizinische Leistungen am alten Krankenhausstandort angeboten werden. So werden wir zum Beispiel in Zwickau, Glauchau, Werdau, Niesky und Rothenburg, in Zittau und Ebersbach sowie in Schkeuditz daran arbeiten, dass sich die medizinische Versorgung mit wirtschaftlich leistungsfähigen Strukturen an die neuen Gegebenheiten anpasst. Ich bin allen sehr dankbar, die sich diesen Herausforderungen stellen und nicht beim Beklagen von Zuständen verharren. Träger, Kassen und Politik, die die Lage vor Ort analysieren, Ideen entwickeln, Partner suchen und Veränderungen gemeinsam gestalten – das macht uns hier in Sachsen stark. Diese Zusammenarbeit war beispielhaft, als gemeinsam das „Zielbild 2030“ im Rahmen der Reform des Sächsischen Krankenhausgesetzes entwickelt wurde. Diesen regelmäßigen Austausch führen wir fort. Unserem Sächsischen Krankenhausgesetz folgt das neue Krankenhausgesetz des Bundes, eine nötige, dringendere Reform. Damit unsere Krankenhäuser künftig auch gut aufgestellt sind, müssen wir investieren – und das werden wir tun. Über den Sachsenfonds und die Mittel des Bundes haben wir bis 2030 die Aussicht, bis zu einer Milliarde Euro in unsere sächsischen Krankenhäuser zu investieren. So könnten sie den Strukturwandel meistern. Ich bitte alle Beteiligten, diesen Weg zu unterstützen und so schnell wie möglich für die kommenden Jahre Planungssicherheit für die Krankenhäuser zu schaffen. Nicht zuletzt handelt es sich auch um ein landesweites kommunales Investitionsprogramm, das Arbeit sichert und schafft. Damit wir an der richtigen Stelle investieren und unterstützen, haben wir unseren Krankenhausplan. Er folgt immer den Zielen, hohe Qualität und Versorgung für unsere Patienten in der Fläche zu sichern. Wir haben keine Zeit verloren. Mit Inkrafttreten des Krankenhausgesetzes im Dezember 2024 haben wir im SMS direkt die Krankenhausplanung 2026 begonnen. Inhaltlich gibt uns nun das Gesetz einen neuen Rahmen. Dazu gehören eine Planung nach bundeseinheitlichen Leistungsgruppen statt wie bisher nach Fachgebieten sowie bundeseinheitliche Mindestanforderungen für Personal und Technik je Leistungsgruppe als Qualitätskriterium. Der Medizinische Dienst Sachsen prüft, ob die Qualitätskriterien erfüllt sind, und dieses Prüfergebnis gilt. Im Februar 2025 konnten wir mit einem eigens vom SMS erstellten digitalen Tool das Antragsverfahren für rund 1 400 Leistungsgruppenanträge starten. Im November 2025 beschloss der Krankenhausplanungsausschuss dann einstimmig Teil 1 und Teil 2 der Krankenhausplanung. Ende des ersten Quartals 2026 werden wir uns damit im Kabinett befassen. Bis Ende 2026 werden im 3. Teil des Plans die konkreten Einzelentscheidungen zur Zuweisung von Leistungsgruppen getroffen. Hierzu sind wir bereits seit Monaten mit den Krankenhäusern im Gespräch. Parallel müssen wir uns im Bund mit dem Anpassungsgesetz zur Krankenhausreform befassen. Das macht uns das Planungsverfahren in Sachsen nicht gerade leichter. Allein die unterschiedlichen Fristen in beiden Bundesgesetzen führen bei den Krankenhäusern zu Rechtsunsicherheiten. Eine Weiterentwicklung der Reform ist wichtig. Das Anpassungsgesetz enthält auch positive Aspekte, aber in seiner aktuellen Fassung sehe ich den Entwurf mit Blick auf die Versorgung in Sachsen sehr kritisch, besonders aus unserer Sicht als Ostbundesland. Wir haben bereits in den Neunzigerjahren einen Strukturwandel in der Krankenhausgesellschaft durchlaufen. Wir sind ein Flächenland mit zum Teil geringer Bevölkerungsdichte und dadurch vergleichsweise geringen Fallzahlen. Das wird aus unserer Sicht nicht ausreichend berücksichtigt. Zudem wurden Regeln bereits verschärft statt erleichtert. Deswegen haben wir unseren Nachbesserungsbedarf auch deutlich angemeldet und im Bundesrat eingebracht. Dazu gehören: mehr Planungssicherheit, die teilstationäre Versorgung darf nicht während des Verfahrens den Leistungsgruppen systematisch unterworfen werden, eine sachgerechte Regelung bei der belegärztlichen Versorgung und Regelungen mit Augenmaß bei den Mindestvorhaltezahlen der sogenannten Onko-Liste. Ich möchte heute auch ein Wort zu unseren Landeskrankenhäusern verlieren. Unsere Landeskrankenhäuser müssen Beachtung finden, vor allem haben sie Hochachtung verdient. Das sind unsere Landeskrankenhäuser: Altscherbitz, Arnsdorf, Großschweidnitz und Rodewisch. Sie sichern in Sachsen ein zeitgemäßes Hilfesystem im Bereich der Psychiatrie und Neurologie. Die Einrichtungen und ihre Beschäftigten leisten wirklich viel. 2024 haben sie im stationären Bereich der allgemeinen Psychiatrie mit rund 21 % der Planbetten eine Leistung von mehr als 30 % erbracht. In der Kinder- und Jugendpsychiatrie war es mit rund 37 % der Planbetten eine Leistung von mehr als 50 % im Freistaat Sachsen. Dabei weisen die vier Krankenhäuser regelmäßig positive Jahresergebnisse aus. Auch die Prognose zum 31. Dezember 2025 lässt ein positives Jahresergebnis für 2025 erwarten. Das ist in dem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld, in dem sich alle Krankenhäuser befinden, keine Selbstverständlichkeit. Diese Leistung der Beschäftigten in unseren Landeskrankenhäusern verdient Anerkennung, und dafür vielen Dank. (Beifall CDU, SPD und vereinzelt BSW – Beifall Staatsregierung) Sprechen wir über die ambulante Versorgung: 1995 arbeiteten in Sachsen 13 024 Ärzte und Ärztinnen; 2014 waren es 16 633 Ärztinnen und Ärzte; 2024 sind es 20 180 Ärztinnen und Ärzte. Viele tausend Ärztinnen und Ärzte mehr – das klingt gut. Aber Ärztinnen und Ärzte haben heute einen anderen Anspruch an ihre Arbeit und an ihr Leben neben der Arbeit. Dass die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und der Wunsch nach plan– und überschaubarer Arbeitszeit in den Vordergrund gerückt ist, kann ich gut nachvollziehen und entspricht der allgemeinen gesellschaftlichen Entwicklung. Dadurch müssen wir trotz steigender Ärztezahlen weiter mit einem Bedarf und unbesetzten Arztstellen umgehen. Doch die gute Nachricht ist: Unsere langfristigen Maßnahmen beginnen langsam zu wirken. Zu Beginn des Jahres 2023 waren 452 Hausarztstellen unbesetzt. Vor einem Jahr waren es 373 Hausarztstellen und heute sind es 309. Es gibt nichts zu beschönigen, aber wir sind auf einem guten Weg. Neben anderen Faktoren wie der demografischen Entwicklung gehen wir mit der Versorgung in die richtige Richtung. Mit 52,6 Jahren im Durchschnitt haben wir in Sachsen übrigens – das weiß nicht jeder – die jüngste Ärzteschaft deutschlandweit. Ein wichtiger Teil unserer Maßnahmen, um dem Ärztemangel zu begegnen, konzentriert sich auf die Ausbildung neuer Ärztinnen und Ärzte. Neben deutlich mehr Studienplätzen wurden vor vielen Jahren Studienprogramme gestartet, um mehr Ärztinnen und Ärzte für die ländlichen Regionen zu gewinnen. Letztes Jahr sind aus den neuen Programmen die ersten Ärztinnen und Ärzte in ihren Praxen angekommen. Aus dem Studienbeihilfe-Programm sind überall in Sachsen schon 30 Ärztinnen und Ärzte tätig. Unser sächsisches Hausarztstipendium ist das Nachfolgeprogramm. 1 000 Euro im Monat können Medizinstudierende erhalten, wenn sie sich verpflichten, nach Studienende in einer ländlichen Region zu arbeiten. Letztes Jahr haben in Zwickau und Weischlitz zwei Hausärztinnen als erste Absolventinnen ihren Dienst aufgenommen. Über das Projekt „Studieren in Europa – Zukunft in Sachsen“ können junge Studierende auch ohne Abitur mit 1,0 Medizin studieren. Das Studium in Pécs in Ungarn bekommen sie refinanziert. Angestoßen von der Kassenärztlichen Vereinigung werden heute bis zu 40 Studienplätze von der KVS und dem SMS bezahlt. Auch hier ist die Bedingung für die jungen Menschen, dass sie nach ihrer Ausbildung in Sachsen, vor allem in den ländlichen Regionen, arbeiten. Übrigens haben wir in Pécs erfahren, dass unsere Studierenden dort mit den besten Ergebnissen gegenüber anderen abschließen. Das macht uns stolz. Anfang 2025 durfte ich die ersten Absolventen des PécsStudiums besuchen. Herr Braun arbeitet in einer Zwickauer Arztpraxis, in der schon sein Großvater als Arzt praktizierte. Das ist ein wunderbares Beispiel dafür, wie wir vor Ort verwurzelte Hausärzte gewinnen können. Letztes Jahr haben neben Herrn Braun noch zwei weitere Absolventinnen und Absolventen aus dem Pécs-Studium ihre Tätigkeit aufgenommen, und zwar in Geringswalde und Hoyerswerda. Das ist erst der Anfang. Aktuell sind in dem Studienprogramm 435 junge Menschen gebunden. In den nächsten Jahren kommen jährlich zehn bis 30 weitere Hausärztinnen und Hausärzte in die ländlichen Regionen. Für diese langfristigen Maßnahmen braucht es einen langen Atem, aber sie wirken. Wir ergänzen diese Maßnahmen weiter. Wir haben die Landarztquote in Sachsen etabliert. Seit dem Wintersemester 2022/2023 werden jährlich 40 Medizinstudienplätze über die Landarztquote vergeben: 22 in Leipzig, 15 in Dresden und drei in Chemnitz. Die ersten Absolventen werden ihr Medizinstudium voraussichtlich 2028/2029 abschließen und im Anschluss mindestens fünf Jahre die fachärztliche Weiterbildung aufnehmen. Mit dem Wintersemester in diesem Jahr schaffen wir mit der Landzahnarztquote zusätzlich jährlich acht Studienplätze, die an Zahnmedizinstudierende gehen, die sich nach dem Abschluss ihrer Aus- und Weiterbildung zu einer zehnjährigen Tätigkeit als Zahnarzt in unterversorgten oder von der Unterversorgung bedrohten Gebieten verpflichten. Neben dem Studienprogramm beschreiten wir noch andere Wege. Wir fördern die Weiterbildung in der Allgemeinmedizin, auch das hilft. Viele Ärzte in Weiterbildung entscheiden sich wegen der regionalen Weiterbildungsverbünde für die Allgemeinmedizin. Vor der Förderung wurden jährlich zwischen 57 und 86 Fachärzte anerkannt. Seit der Förderung im Jahr 2021 sind es 87 bis 115. Ein weiterer, nicht mehr wegzudenkender Weg ist es, die Möglichkeiten der Telemedizin zu nutzen. Gerade im Zusammenhang mit der Delegation ärztlicher Leistungen bieten sich hier große Chancen. Ein gutes Beispiel dafür ist die mobile Augenarztpraxis in Südwestsachsen. Sie bietet flexible Angebote, die gezielt in unterversorgte Regionen gehen. Das Konzept ist einfach: Die mobile Einheit ist mit nichtärztlichem Fachpersonal unterwegs und wird über eine telemedizinische Behandlung durch Augenärzte unterstützt. Das hilft Patientinnen und Patienten und entlastet gleichzeitig die augenärztliche Praxis. Wir konnten das Projekt mit 1,2 Millionen Euro fördern. Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, der ich für ihr Engagement danke, unterstützt dieses innovative Projekt. Das SMS hat in den letzten Jahren einige wirklich spannende Projekte im Bereich der Digitalisierung und der Telemedizin gefördert, die einen spürbaren Unterschied in der Versorgung machen. Dazu gehört das Projekt „Analyse- und Meldesystem zur Verbesserung der Patientensicherheit durch Echtzeitintegration von Laborbefunden“, es wird kurz AMPEL genannt. AMPEL wertet Laborbefunde aus, erkennt kritische Situationen in Echtzeit und erreicht, dass kein lebenswichtiger Laborwert im medizinischen Alltag untergeht. Im November 2024 konnten wir hierzu das Folgeprojekt mit dem Ziel starten, die Software weiter zu optimieren, die AMPEL-Plattform des Universitätsklinikums Leipzig auf das Universitätsklinikum Dresden technisch zu übertragen. Wir prüfen, wie wir es in den ländlichen Raum und auf die ambulante Versorgung übertragen können. Ein wichtiger Punkt für die medizinische Versorgung ist die sektorenübergreifende Versorgung. Digitalisierung und Telemedizin sind wichtige Treiber für eine Verbesserung der Vernetzung. Die Zukunft muss genau in diesem vernetzten, sektorenübergreifenden Arbeiten liegen, bei dem ambulante und stationäre Versorgung gemeinsam gedacht werden. Nur so werden wir die Ressourcen wirklich effizient nutzen können, und zwar wieder im Sinne unserer Patientinnen und Patienten. Mit unserem Sächsischen Krankenhausgesetz haben wir bereits die Grundlagen geschaffen, die wir jetzt im Land selbst umsetzen können. Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz auf Bundesebene werden endlich sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen möglich. Bevor diese entstehen können, müssen die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der GKV-Spitzenverband noch einen Leistungskatalog vereinbaren. Nur wenn auch diese Rahmenbedingungen für die Vergütung geklärt sind, können die Strukturen weiter in sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen entwickelt werden. Ich möchte heute ein Augenmerk auf den Öffentlichen Gesundheitsdienst legen. Er ist die dritte Säule unserer Gesundheitsversorgung und durch die Coronapandemie in das Zentrum aller Aufmerksamkeit gerückt. Die 13 kommunalen Gesundheitsämter nehmen Aufgaben des Hygiene- und Infektionsschutzes wahr. Jährlich bewerten sie mehrere Zehntausend meldepflichtige Infektionskrankheiten, beraten dazu und ordnen die entsprechenden Maßnahmen an. Sie überprüfen regelmäßig die Hygiene von mehreren Hundert Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen sowie von mehreren Tausend Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas und Schulen. Die Amtsärztinnen und Amtsärzte untersuchen jeden Einschulungsjahrgang in Sachsen. Zuletzt waren es knapp 37 000 Kinder, die eine Einschätzung der gesundheitlichen Entwicklung und eine Schulempfehlung erhalten haben. Der ÖGD ist mit seinem sozialpsychiatrischen Dienst auch für die Menschen zuständig, die schwer psychisch erkrankt sind. Das sind die Menschen, die oft durch das Netz fallen und besonders intensive und koordinierte Hilfe benötigen. Wenn die Coronapandemie überhaupt eine gute Seite hatte, dann die, dass die nötige Aufmerksamkeit und vor allem die nötigen Mittel für den ÖGD bereitgestellt wurden. Mit dem bundesweiten Pakt für den ÖGD konnte deutlich mehr Personal eingestellt werden. Zusätzlich kommen nun verstärkt flächendeckend einsetzbare Digitalsysteme zur Meldung und Auswertung von Infektionsdaten zur Anwendung. Das führt zu deutlich verkürzten Reaktionszeiten und zu einer koordinierten, landesweiten Lagebewertung. Der ÖGD ist der zentrale Akteur bei Ausbruchsgeschehen, Krisenmanagement und Prävention. Das sollten wir auch in Zukunft nie vergessen. Die Erinnerung an die Coronapandemie scheint bei einigen schon wieder zu verblassen. Das darf nicht dazu führen, dass das Rückgrat in der Pandemiebekämpfung, der ÖGD, wieder geschwächt wird. Prävention ist eines der wichtigen Schlagwörter für die Zukunft. Bei allen Gedanken darüber, wie wir Menschen behandeln, wenn sie krank sind, sollten wir nicht vergessen, dass wir möglichst alle lange gesund bleiben wollen. Gesundheitliche Prävention ist Pflicht und nicht Kür. Gesund zu bleiben, sollte ein zentrales gesellschaftliches Thema sein. Prävention braucht Strukturen, damit notwendige Maßnahmen umgesetzt werden können. Als Freistaat haben wir 2,5 Millionen Euro investiert, um das Präventionsgesetz über die Landesrahmenvereinbarung Sachsen mit den Sozialversicherungsträgern und anderen Ressourcen im Verlauf der Zeit mit Leben zu füllen. Gesundheitsprävention ist keine Alleinunterhaltung des Gesundheitsministeriums. Jedes Ressort, jede Kommune, jeder Bürger und jede Bürgerin stehen in der Pflicht, ihre Verantwortung für ein gesundes Leben wahrzunehmen. Prävention kann Leben ermöglichen. Das betone ich deshalb, weil Sachsen eines der Bundesländer mit einer hohen Suizidrate ist. Hinter jedem Suizidversuch und jedem Suizid steht menschliches Leid. Präventionsangebote sind dabei ein wichtiger Schlüssel, damit Menschen frühzeitig Hilfe bekommen können. Daher fördert mein Haus ausgewählte Projekte der Suizidprävention für Kinder und Jugendliche. Wir wissen aber auch, dass diese Anstrengungen noch nicht ausreichen. An dieser Stelle ein ausdrücklicher Dank an unseren Beirat Sächsische Impfkommission. Gemeinsam werden wir in den nächsten Jahren auf der Grundlage dieses hervorragenden Expertenwissens Impfungen thematisieren und darüber aufklären. Ein Präventionsthema liegt mir besonders am Herzen: die Suchtprävention. Im Jahr 2023 hatten wir in Sachsen fast 14 000 stationäre Behandlungsfälle wegen alkoholbezogener Suchterkrankungen. Daten des Robert Koch-Institutes von 2022 zeigen, dass Sachsen beim Rauschtrinken und riskanten Alkoholkonsum leider bundesweit hervorsticht. Suchtprävention und Hilfe sind daher zentrale Anliegen des SMS. Deshalb fördern wir unter anderem die Suchtund Behandlungsstellen. In der Suchtprävention stehen wir als Gesellschaft insgesamt in der Verantwortung, besonders als Vorbild gegenüber Kindern und Jugendlichen. Zu unseren Pflegekräften. Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ohne Pflege gibt es keine zukunftsfähige Gesundheitsversorgung. Deshalb möchte ich bei der Pflege den Blick besonders auf unsere Pflegekräfte richten. Auch hier wird die Demografie ein entscheidender Faktor bleiben. Im Jahr 2040 werden weniger Menschen in Sachsen leben und deutlich mehr als heute pflegebedürftig sein. Besonders die ambulante Pflege zu Hause mithilfe von An- und Zugehörigen sowie weiterer ehrenamtlicher und professioneller Unterstützung wird dadurch noch weiter an Bedeutung gewinnen. Um Ihnen ein Gefühl für die Entwicklung der letzten Jahre zu geben, möchte ich im Folgenden die Zahl der Pflegefachkräfte im Vergleich von 2005 zu 2023 vorstellen: In stationären Pflegeeinrichtungen stiegt sie von 9 700 auf 14 500. Im ambulanten Pflegedienst stieg sie von 8 300 auf 13 000. Das gesamte nicht ärztliche Personal in Krankenhäusern ist in diesem Zeitraum von 38 500 auf 48 100 gestiegen. Dennoch werden wir in den kommenden Jahren mehrere Tausend Pflegekräfte zusätzlich benötigen. Der wichtigste Weg dorthin ist und bleibt die Ausbildung in Sachsen. Auch hierzu gibt es positive Nachrichten: 3 934 junge Menschen haben im Ausbildungsjahr 2025/2026 eine Ausbildung begonnen. Das sind über 500 mehr als im Jahr davor und rund 750 mehr als zwei Jahre davor. Das zeigt einen guten Trend und die richtig gesetzten Anreize für die Wahl dieses Berufes, die wir zu Recht unterstützt haben. Der Pflegeberuf bietet mittlerweile viel. Auch der Lohn ist inzwischen sehr anständig. Wer pflegt, trägt viel Verantwortung für andere Menschen. Was weiter verbessert werden muss und was ich häufig bei Besuchen der verschiedensten Einrichtungen höre und gut verstehen kann, sind die Planbarkeit der Einsätze und die eigene Freizeit. Dafür müssen aber ausreichend Menschen den Pflegeberuf ergreifen. In Sachsen entscheiden sich wieder deutlich mehr dafür – das freut uns. Nur durch gesteigerte Ausbildungszahlen lässt sich der Bedarf aber nicht abdecken. Deshalb werden die Pflegebedürftigen in unseren Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen auch Fachkräfte aus dem Ausland brauchen. Im Januar 2024 – das wissen Sie – war ich in Recife, Brasilien, und konnte mit einer kleinen Delegation vor Ort junge Pflegekräfte in Deutschkursen kennenlernen, die danach zu uns gekommen sind und nun in Gesundheitseinrichtungen in Sachsen arbeiten. Es ist wirklich beeindruckend. Gestern haben sie noch in Brasilien studiert, erst Pflege und dann Deutsch, und heute sind sie für Patientinnen und Patienten in Hoyerswerda und Pulsnitz da. Im Seenland Klinikum und in der Pulsnitzer Rehaklinik konnte ich mich selbst davon überzeugen. Bald werde ich auch die Diakonie in Leipzig besuchen, die nach unserem Recife-Besuch ein eigenes Programm aufgelegt hat. Junge Brasilianerinnen und Brasilianer lernen in Recife Deutsch, kommen nach Leipzig und absolvieren hier ihre Pflegeausbildung. Bei der Anwerbung ist neben einem fairen Anwerbeprozess besonders die Integration bei der Arbeit und im sozialen Umfeld der Schlüssel, damit die jungen Menschen langfristig bleiben und Teil unserer Gesellschaft werden. In den Gesundheitsberufen gibt es überall in Sachsen sehr aktive Arbeitsgeber: Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungsträger. Sie achten darauf, dass die jungen Menschen von den Philippinen, aus Vietnam, Brasilien und vielen anderen Ländern hier gut ankommen. Als SMS werden wir die Integrationsbemühungen im Gesundheitsbereich im Rahmen unserer Förderrichtlinie „Integrative Maßnahmen“ weiter unterstützen. Über eine Förderbekanntmachung haben wir das Modellprojekt „Begleitung von Menschen mit Einwanderungsgeschichte in Berufen des Gesundheitswesens“ ausgeschrieben. 2026 wird ein Jahr, das mutige Entscheidungen im Bund braucht. Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Menschen in Deutschland und in Sachsen spüren, dass unsere sozialen Sicherungssysteme bedroht sind. Im Jahr 2026 stehen im Bund große Aufgaben in allen relevanten Bereichen zur Sozialversicherung an: Rente, Grundsicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung – der Sozialstaat. Das Jahr 2026 muss Veränderungen bringen. Die Menschen erwarten das von uns, und das zu Recht. Wer in Verantwortung gewählt ist, muss diese Verantwortung auch wahrnehmen. In 2026 braucht es den Mut zu Entscheidungen. Die politisch Verantwortlichen müssen beweisen, dass sie diese großen Reformen angehen. Wir brauchen diese Reformen, damit der Sozialstaat auch zukünftig Generationen unterstützt und das Vertrauen in unseren starken Sozialstaat und in unser starkes Gesundheitssystem erhalten bleibt, teilweise sicherlich auch wiedergewonnen wird. Unsere sozialen Sicherungssysteme basieren auf Solidarität und Zusammenhalt. Wer jeden Tag arbeitet und einzahlt, der verdient es, dass wir ernsthafte, realistische und gerechte Lösungen vorlegen und umsetzen. Lassen Sie mich einige Worte zur Sozialstaatsreform sagen: Die gerade vorgelegten Vorschläge der Sozialstaatskommission sind ein erster Schritt. Die Ziele von Bärbel Bas – gerechter, einfacher und digitaler – orientieren sich an dem Bedarf der Richtigen, der Bürgerinnen und Bürger. Des Weiteren entlasten sie die Verwaltungen, was wiederum auch allen zugutekommt. Jetzt kommt es darauf an, wie wir das gemeinsam umsetzen. Zur Pflegereform: Im Jahr 2025 endeten die Bemühungen um eine Pflegereform mutlos. Die Bund-Länder-AG konnte sich Mitte Dezember nur auf einige wenige Grundsätze und Optionen zur Sicherstellung der Versorgung verständigen. Die zentralen Fragen der Finanzierung sind leider offengeblieben. Wir müssen sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite ansetzen. Es braucht aber in jedem Fall echte Entlastung für die Pflegebedürftigen. Meine Position und meine Vorschläge sind Ihnen bekannt: Es gilt, den Eigenanteil an den Pflegekosten zu begrenzen. Das heißt: Der Versicherte bezahlt bis zu einem festen Betrag; der darüber hinausgehende Teil wird dann von der Versicherung übernommen. Die als versicherungsfremde Leistung bezeichneten Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige sind zu übernehmen, und aus der Pflegeversicherung bezahlte Pandemiekosten müssen zurück in die Pflegeversicherung eingezahlt werden. Die weiteren möglichen Stellschrauben sind aus meiner Sicht, dass man an den Beitragsbemessungsgrenzen arbeitet, weitere Einkommensarten in die Beitragspflicht einbezieht und einen risikoadjustierten Finanzausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung vorsieht. Auch bei der GKV ist der Druck groß. Sie braucht Reformen. Das BMG rechnet für das Jahr 2027 mit einem Defizit im zweistelligen Milliardenbereich. Auch hierzu arbeitet eine Kommission aktuell Vorschläge aus. Im März sollen erste kurzfristige wirksame Vorschläge für die Maßnahmen vorgestellt werden. Bis Ende des Jahres soll ein Bericht für die Strukturreform vorliegen. Im Bund stehen aber noch weitere große Reformprojekte an. Das ist einerseits die Primärarztversorgung, bei der noch genau abgestimmt werden muss, wie sie final aussehen soll, und andererseits ist es die aktuelle Apothekenreform. Wir setzen auf diese Reformen große Hoffnungen; denn die Maßnahmen, die wir als Land ergreifen können, werden nicht ausreichend wirken. Damit können wir dem Rückgang der Apothekenzahlen und besonders der Bürokratielast nicht begegnen. An der Reform haben alle Gesundheitsministerinnen und -minister der Bundesländer noch Verbesserungsbedarf angemeldet. Darin sind wir uns einig. Darüber wird jetzt abgestimmt, damit wir am Ende für die Bürgerinnen und Bürger und die Apotheken die besten Lösungen gefunden haben. Wichtig ist mir dabei: Wir wollen, dass die Apotheke vor Ort erhalten bleibt. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Auch im vergangenen Jahr war ich viel unterwegs. Ich war in den Krankenhäusern und Kliniken, zum Beispiel in Pulsnitz, Hartmannsdorf, Dresden, Bautzen, Altscherbitz, Erlabrunn, Hoyerswerda und Chemnitz. Ich war aber auch in Praxen in Chemnitz und in Burgstädt, und ich war in der vom Brand in der Gohrischheide betroffenen Wohneinrichtung. Überall habe ich Pflegekräfte, Ärztinnen und Ärzte sowie Beschäftigte getroffen und gesprochen, die zu Recht stolz auf ihre Arbeit sein können. Wer im Gesundheitsbereich und in der Pflege arbeitet, der leistet viel – für andere und für unsere Gesellschaft. Deshalb gibt es noch ein Thema, das ich Ihnen unbedingt mitgeben möchte. Medizinisches und pflegerisches Personal wird immer öfter angegriffen. Nicht nur Notärzte sehen sich diesen belastenden Situationen ausgesetzt. Es ist ein zunehmendes Problem in allen Bereichen. Diese Gewalt dürfen wir nicht akzeptieren. Gemeinsam haben wir die Aufgabe, denjenigen ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen, die so stark Verantwortung für unsere Gesellschaft tragen. Den Bundesgesetzentwurf von Stefanie Hubig, der höhere Strafen bei Gewalt gegen Rettungskräfte und medizinisches Personal vorsieht, finde ich in diesem Bereich einen richtigen ersten Schritt. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es sind die Beschäftigten im Gesundheitsbereich und unsere Partner, von der Krankenhausgesellschaft über die Kassen bis hin zur Ärzte- und Apothekerschaft, die mich mit Zuversicht auf die großen anstehenden Aufgaben schauen lassen. Es sind diese Menschen und ihr Einsatz, die mich daran glauben lassen, dass wir für die 3,7 Millionen Menschen im Jahr 2040 weiterhin eine gute Versorgung sicherstellen können. Diese Versorgung kann und wird nicht genau so aussehen wie heute, aber so gestaltet sein, wie wir sie im Jahr 2040 eben brauchen. Sie wird bedarfsgerecht, effizient und bezahlbar sein. Dafür handeln wir jetzt. Wir haben noch viele Aufgaben vor uns, und am besten lösen wir sie gemeinsam. Herzlichen Dank. (Beifall SPD, CDU und Staatsregierung)

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Alexander Dierks

Das war Frau Staatsministerin Köpping mit der Fachregierungserklärung. Wir kommen nun zur Aussprache. Die Redezeiten lauten: CDU 32 Minuten, AfD 31 Minuten, BSW 15 Minuten, SPD 12 Minuten, BÜNDNISGRÜNE sowie Fraktion Die Linke je 10 Minuten. Die Aussprache eröffnet in der ersten Runde die Fraktion der AfD. Herr Kollege Urban ergreift das Wort.

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Jörg Urban AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Und vor allem liebe Bürger Sachsens! „Gesundheit gemeinsam gestalten: bedarfsgerecht, effizient, finanzierbar“ – so haben Sie Ihre Regierungserklärung überschrieben. Das klingt gut, das klingt staatstragend. Aber, meine Damen und Herren, wenn man den Lack dieser Überschrift abkratzt, was kommt dann zum Vorschein? Es ist der Rost des Scheiterns. Sachsen braucht eine Gesundheitsversorgung, die im ländlichen Raum genauso wie in der Stadt funktioniert: bedarfsgerecht, effizient, erreichbar und natürlich finanzierbar. Nur: Wo ist an diesem Ziel der Neuigkeitswert? Diese wohlklingenden Versprechungen gab es in den letzten Jahren zuhauf, auch Maßnahmenpläne gab es mehr als genug. Dennoch kam am Ende wenig bis nichts dabei heraus. Die Realität der Menschen in der Lausitz, im Erzgebirge oder in Nordsachsen sieht anders aus als in ihren Hochglanzbroschüren. Die Versorgungslage wurde nicht besser, sie wurde schlechter, und zwar schon heute und nicht erst 2040. Arzttermine gibt es oft nicht oder nur in ferner Zukunft. „Kommen Sie ins sechs Monaten wieder!“ Das ist der Satz, den man oft hört, wenn man mit Schmerzen einen Arzttermin haben will. Das nächste Krankenhaus wurde geschlossen. Die Rettungswege werden immer weiter. Die Angst, im Notfall nicht rechtzeitig versorgt zu werden, wächst. Auch die Pflege wird teurer und teurer und ist für viele, die ihr Leben lang gearbeitet haben, schlicht unbezahlbar geworden. Es ist daher allerhöchste Zeit für Taten statt Worte, für Maßnahmen, die wirken, für echten Umsetzungswillen statt Alibi-Handeln kurz vor der Wahl. Damit sich etwas verbessern kann, braucht es nicht nur Kosmetik auf Landesebene, sondern grundsätzliche Änderungen; denn das, was wir erleben, ist eine historische Schieflage der Sozialsysteme, und dazu gehören die Kranken- und die Pflegeversicherung. Deutschland leistet sich nach den USA und der Schweiz das teuerste Gesundheitssystem der Welt. Das merken die Bürger jeden Monat schmerzhaft in ihrem Geldbeutel. Die Sozialabgaben steigen in astronomische Höhen. Arbeit lohnt sich für viele kaum noch, weil der Staat immer gieriger zugreift, und trotzdem ist die Gesundheitsversorgung gemessen an dem, was man als Versicherter bekommt, oft schlechter als in vergleichbaren Ländern. Woran liegt das? Sie, Frau Köpping, reden gern vom demografischen Wandel — ja, wir werden älter –, aber Sie verschweigen konsequent den Elefanten im Raum: die unkontrollierte Migration in unsere Sozialsysteme. Seit zehn Jahren ist Deutschland der Asylmagnet in Europa, weil die soziale Hängematte hier besonders groß, besonders weich und bedingungslos ist. Über 6,5 Millionen Menschen kamen seit 2015 aus dem Ausland nach Deutschland. Das sind weit mehr Menschen als in ganz Sachsen wohnen. Welche Auswirkungen diese Zuwanderung hat, möchte ich Ihnen an einem konkreten Beispiel der hausärztlichen Versorgung erläutern. Die Bedarfsplanung gibt vor, dass je 1 600 Personen ein Hausarzt zur Verfügung stehen muss. Wir haben allein durch die Zuwanderung einen rechnerischen Mehrbedarf von 4 000 Hausärzten geschaffen. Jetzt raten Sie einmal, wie viele Hausärzte aktuell in Deutschland fehlen. Es sind rund 5 000. Man muss kein Mathematiker sein, um zu erkennen, dass die Sozialmigration ein Hauptgrund für die Unterversorgung und die Terminnot ist, die unsere Bürger erleben. Hinzu kommen die Kosten. Die Gesundheitsversorgung der Bürgergeldbezieher zahlt am Ende der Beitrags- und Steuerzahler. Wir reden dabei über Milliardenbeträge. Was ich damit sagen will, ist klar: Wir brauchen eine ehrliche Debatte über Gerechtigkeit. Wir können nicht die halbe Welt in unsere Solidargemeinschaft aufnehmen, wenn wir gleichzeitig unseren eigenen Rentnern nicht mehr garantieren können, dass der Notarzt rechtzeitig kommt. Man kann nur eines haben: einen Sozialstaat oder offene Grenzen. Das ist keine Bosheit, das ist volkswirtschaftliche Vernunft. (Beifall AfD) Meine Damen und Herren! Wenn Beiträge Jahr für Jahr steigen, die Leistung aber sinkt, dann haben wir kein Kommunikationsproblem, dann haben wir ein Systemproblem. Deshalb meine konkrete Frage an Sie: Welche Maßnahmen haben Sie wirklich ergriffen, um die Beitragsexplosion zu stoppen? Sachsen muss hier Gestalter sein und nicht nur brav im Bundesrat den Arm heben. (Staatsministerin Petra Köpping: Machen wir nicht!) Schauen wir zur anstehenden Krankenhausreform tief in die sächsische Realität: Personalmangel, sinkende Auslastung, explodierende Kosten, auch dank der verfehlten Energiepolitik dieser Regierung. Das sind die Probleme. Frau Köpping, Sie haben 2023 wörtlich versprochen: Wir wollen unsere 77 Krankenhausstandorte erhalten. Und was ist passiert? Die Realität hat Sie Lügen gestraft. (Widerspruch Staatsministerin Petra Köpping) Die Geburtshilfe in Grimma geschlossen, Erlabrunn geschlossen. Kinderstation und Geburtshilfe in Freital geschlossen, die Krankenhäuser in Reichenbach und Schkeuditz komplett geschlossen, Werdau im Insolvenzverfahren. Sie machen es sich zu einfach, wenn Sie sagen: Das waren Trägerentscheidungen. Nein, Frau Ministerin, die Krankenhäuser haben keine finanziellen Spielräume mehr, weil das Land Sachsen seit Jahren seiner gesetzlichen Verpflichtung nicht nachkommt, ausreichend Investitionsmittel bereitzustellen. (Tom Unger, CDU: Das stimmt doch nicht!) Die Krankenhausgesellschaft sagt klar: Der Bedarf an Investitionsmitteln liegt beim Zwei- bis Dreifachen dessen, was Sie bereitstellen. Das ist Kaputtsparen mit Ansage. An diesem Systemproblem wird auch die Krankenhausreform nichts ändern. Investitionen sind Ländersache. Das ist Ihre Sache, Frau Köpping. Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht. Wir forderten mehrfach in diesem Hause nicht nur die Verdoppelung der Investitionsmittel, sondern auch eine gesetzlich vorgeschriebene Untergrenze, unter die diese Mittel nicht sinken dürfen. Beides haben Sie gemeinsam mit der CDU-Fraktion abgelehnt. Jetzt droht mit der Krankenhausreform der nächste Schlag. Sachsen hat nach der Wende schon einmal einen schmerzhaften Kahlschlag erlebt. Zahlreiche Polikliniken wurden zerschlagen. Krankenhausstandorte wurden geschlossen. Wir haben dieses Trauma der Abwicklung noch gut in Erinnerung. Wir als AfD sagen in aller Deutlichkeit: Es darf kein zweites großes Krankenhaussterben in Sachsen geben. (Beifall AfD) Wir brauchen geeignete Ausnahmeregelungen, sodass wir die Krankenhauslandschaft im Land auch gestalten können und nicht nur den Niedergang verwalten. Was uns aber droht, ist die Einführung der so genannten Level-1i-Kliniken oder von Gesundheitszentren nach Sächsischem Krankenhausgesetz. Doch das ist nichts anderes als eine Mogelpackung. Ein Krankenhaus, das keine Notaufnahme mehr hat, das keine Chirurgie mehr hat, das im Grunde nur noch ein besseres Pflegeheim mit Arztzimmer ist, ist kein Krankenhaus mehr. Das ist Etikettenschwindel, um den Menschen im ländlichen Raum Sand in die Augen zu streuen. Wir als AfD-Fraktion sagen: Wir wollen keine Gesundheitsversorgung zweiter Klasse für den ländlichen Raum. Ein Herzinfarkt im Erzgebirge ist genauso gefährlich wie in Dresden-Neustadt. Deshalb muss die Erreichbarkeit einer vollwertigen Klinik innerhalb von 30 Minuten gewährleistet sein, und zwar nicht nur mit dem Hubschrauber, der bei Nebel nicht fliegt, sondern auch auf der Straße mit dem Rettungsdienst. Auch hierfür haben wir schon gesetzlich festgelegte Erreichbarkeitsgarantien im Krankenhausgesetz gefordert. Was ist passiert? SPD- und CDU-Fraktion haben es abgelehnt. Verlassen wir die Kliniken und schauen auf die ambulante Versorgung; denn dort findet der Großteil der Medizin statt. Hier braut sich ein perfekter Sturm zusammen: Unsere Hausärzte sind überlastet und viele stehen kurz vor dem Ruhestand. In Sachsen sind mehr als 30 % der Hausärzte älter als 60 Jahre. Wer soll diese Praxen übernehmen? Sie feiern die Landarztquote und die Stipendien, die eigentlich nur ein billiges Plagiat von AfD-Forderungen sind. Leider haben Sie für dieses Plagiat fünf Jahre gebraucht. Fünf Jahre haben Sie gebraucht, um die Landarztquote einzuführen, nachdem die AfD sie beantragt hatte, (Staatsministerin Petra Köpping: Nein, sie war vorher schon da!) fünf verlorene Jahre für Patienten im ländlichen Raum. (Staatsministerin Petra Köpping: Schön bei der Wahrheit bleiben!) Die ersten Landarztquoten-Ärzte könnten schon jetzt fast fertig ausgebildet sein, (Staatsministerin Petra Köpping: Sind sie ja!) hätten Sie damals, im Jahr 2017, unseren Antrag nicht abgelehnt. Die Landarztquote allein ist aber auch nicht das Allheilmittel. Die Rahmenbedingungen für Ärzte müssen auch stimmen. Warum will denn kaum ein junger Arzt mehr aufs Land oder sich selbstständig machen? Weil er vor Bürokratie erstickt und vor allem, weil er alleingelassen wird. Er verbringt mehr Zeit mit Formularen als mit seinen Patienten. Auch die Berufsausübung ist stark eingeschränkt. Der Arzt, ein freier Beruf? – Fehlanzeige. Seit Kurzem heißt es: Impfen, was die Spritze hergibt, (Susanne Schaper, Die Linke: Oh!) wenn sie keine Strafabzüge beim Honorar haben wollen. Diese und andere Budgetvorgaben sind Planwirtschaft zum Nutzen der Pharmakonzerne und gehen zulasten der Patienten. Auch das gehört abgeschafft. (Susanne Schaper, Die Linke: Pertussis- und Poliogebiet!) Zudem brauchen wir Programme, die junge niedergelassene Ärzte unterstützen. Hierzu brauchen wir mehr Eigeneinrichtungen im ländlichen Raum, im unterversorgten Raum, in denen die Ärzte die Landarzttätigkeit in Anstellung unverbindlich kennenlernen können. Wenn es passt, dann kann die Übernahme der Praxis erfolgen. Wenn nicht, dann ist es auch nicht schlimm, aber wir haben diese Einrichtungen. Auch dieses übrigens in Thüringen erfolgreich praktizierte Modell haben wir hier, im Sächsischen Landtag, schon beantragt, aber – Sie ahnen es wieder –: Die Fraktionen CDU und SPD haben es abgelehnt. Eine der zentralen Forderungen war der Kampf gegen die unerträglichen Lieferengpässe bei Medikamenten. Es ist doch ein Armutszeugnis, dass wir in Deutschland wieder Fiebersaft für Kinder rationieren müssen. Wir müssen die Produktion von Arzneimitteln wieder hierherholen. Sachsen war und ist ein starker Pharmastandort. (Susanne Schaper, Die Linke: Stellen wir daneben die Windräder, neben die Chemiefabrik!) Nutzen wir unseren Standortvorteil doch aus. Wir haben als AfD-Fraktion bereits beantragt, die Strukturmittel für die Braunkohleregion für die Ansiedlung von Pharmaproduzenten in Sachsen oder für den Aufbau der heimischen Produktion zu nutzen. Das würde Arbeitsplätze schaffen und unsere Versorgung sichern. Aber was haben Sie getan? – Sie haben unseren Antrag abgelehnt. Auch bei der finanziellen Situation der Apotheken tat sich nichts.

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Alexander Dierks

Kollege Urban, Frau Kollegin Schaper begehrt eine Zwischenbemerkung oder Zwischenfrage am Mikrofon 1. Lassen Sie sie zu?

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Jörg Urban AfD

Nein. (Staatsministerin Petra Köpping: Nein! Wird ja auch nur abgelesen! Ohne Zahlen, ohne Fakten!)

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Alexander Dierks

Die Zwischenfrage wird nicht zugelassen. – Fahren Sie bitte fort.

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Jörg Urban AfD

Auch die finanzielle Situation der Apotheken hat sich nicht verbessert. Die Apothekenkammer teilt deshalb mit, dass bei den Schließungen vor allem Apotheken dabei gewesen seien, die dem anhaltenden finanziellen Druck nicht mehr hätten standhalten können. Honorare müssen also endlich steigen, damit sich auch eine Landapotheke wieder rentiert. Apotheker sind keine Bittsteller, sie sind eine Säule unserer Gesundheitsversorgung. Kommen Sie mir bitte nicht mit Ihren Ausreden bei der Nachwuchsgewinnung. Frau Ministerin Köpping, stellen Sie sich nicht immer wieder hierhin und sagen Sie nicht immer wieder, dass die Landapothekerquote nicht möglich sei und die Gesetzgebungskompetenz dafür fehle. Schauen Sie einmal über den Tellerrand. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es jetzt eine Landapothekerquote. Vielleicht sollten Sie sich einmal mit Ihren Genossen in Schwerin darüber unterhalten, wie sie es bewerkstelligt haben, anstatt hier immer nur zu erklären, warum etwas nicht geht. Warum etwas nicht geht, das interessiert die Bürger nicht. Die Bürger interessiert, ob sie ihre Herztabletten oder ihr Antibiotikum in der örtlichen Apotheke noch bekommen oder nicht. Die Bürger erwarten Ergebnisse, keine Ausreden. Meine Damen und Herren! Das Kernproblem Ihrer Politik ist nicht nur die falsche Richtung. Es ist die völlige Handlungsunfähigkeit bei der Umsetzung. Papier ist geduldig, aber kranke Menschen sind es nicht. Sie produzieren Strategiepapiere am laufenden Band, aber auf der Straße, in den Kliniken und Praxen kommt wenig bis nichts davon an. Das beste Beispiel für dieses Versagen ist Ihr viel gepriesenes 20-Punkte-Programm „Medizinische Versorgung 2030“. Sie sind heute schon auf das Jahr 2040 ausgewichen. Sie haben es heute als einen großen Wurf verkauft, als die Rettung der sächsischen Medizin. Was ist die Bilanz? – Das Umsetzungsgutachten stellt Ihnen hierfür keine gute Note aus. Es zeigt schwarz auf weiß, dass das Programm nicht vollständig umgesetzt wurde. Beispiele: neue Versorgungsformen und alternative Berufsausübungsmodelle. Diese haben Sie auch heute angeführt. Diese gibt es quasi nur in Nischen, aber nicht in der Fläche. Zum Beispiel die mobilen Arztpraxen, kurz „MUBE“ genannt. Hiervon gibt es genau eine. Eine mobile Augenarztpraxis soll Südwestsachsen versorgen. Ist das jetzt ein großer Erfolg? Wohl kaum. Das ist ein Tropfen auf den heißen Stein. Der Schlüssel zum Erfolg heißt Regelversorgung, nicht Modellprojekt, Frau Köpping. Es reicht nicht aus, Maßnahmen aufzuschreiben. Man muss ihre Umsetzung auch kontrollieren und durchsetzen. Wir fordern deshalb schon lange, dass die Umsetzung nicht allein in Ihrem Ministerium versandet. Wir brauchen ein echtes Steuerungsgremium, das die Umsetzung überwacht und notfalls auch nachsteuern kann. Zudem braucht es eine Weiterentwicklung des 20-PunkteProgramms, auch das haben wir bereits beantragt. Das Ergebnis war erwartbar: Ablehnung. Unsere Botschaft an Sie bleibt: Regieren heißt machen, nicht nur ankündigen. Lassen Sie uns nun über das Gesundheitsthema reden, das den Menschen am meisten Angst macht: die Pflege; denn, wenn die Gesundheit dauerhaft beeinträchtigt ist, dann droht mitunter Pflegebedürftigkeit. Wer heute in Sachsen einen Angehörigen im Pflegeheim hat, dem droht der finanzielle Ruin. Die Eigenanteile für die Pflege im Heim explodieren. Fast 3 000 Euro Zuzahlung im Monat sind keine Seltenheit mehr. Welche sächsische Rente gibt das her? Die Menschen haben dieses Land nach dem Krieg aufgebaut. Sie haben im Jahr 1989 die Freiheit erkämpft. Sie haben jahrzehntelang Beiträge bezahlt. Als Dank nimmt ihnen der Staat im Alter die letzte Würde und macht sie zu Sozialfällen. Das ist beschämend, meine Damen und Herren! Was ist Ihre Lösung? Die Deckelung der Pflegekosten auf 1 000 Euro durch den Bund ist ja ein schönes Ziel, welches aber aus Kostengründen in weiter Ferne liegt. Das ist also ein guter Grund dafür, seine eigenen Hausaufgaben zu machen. Sachsen hat es in der Hand. Sie haben es in der Hand, Frau Köpping. Sie tun aber nichts. Ich rede von den Investitionskosten der Pflegeplätze. Sachsen ist eines der wenigen Bundesländer, das hierfür keine Zuschüsse zahlt, um die Eigenanteile zu senken. Schlimmer noch: Die sächsischen Bürger wurden einmal mehr hinter die Fichte geführt, dieses Mal von der CDU. Die versprach nämlich ein Pflegewohngeld vor der Wahl im Jahr 2019. Das Pflegewohngeld haben wir bis heute nicht. Schlimmer noch: Meine Fraktion hat das Pflegewohngeld für den aktuellen Doppelhaushalt beantragt und Ihnen sogar gezeigt, wie man es finanzieren kann. Aber auch das – Sie ahnen es – haben die Fraktionen CDU und SPD abgelehnt. Nicht Berlin ist schuld, Frau Köpping, Sie sind am Zug. Wenn es um die Pflege geht, sei es im Krankenhaus oder im Pflegeheim, dann geht es immer auch um den Fachkräftemangel. Allein die Altersabgänge machen in den nächsten Jahren 20 % der Pflegekräfte aus, fast 13 000 Stellen. Zusätzlich kommen die ohnehin fehlenden 5 000 Stellen hinzu. Was ist Ihre Lösung? Sie rufen nach mehr ausländischen Fachkräften. Sie wollen Pflegekräfte aus Brasilien, von den Philippinen oder aus Vietnam holen. (Staatsministerin Petra Köpping: Haben wir schon!) Verstehen Sie mich nicht falsch: Wir respektieren jeden, der hier bei uns arbeitet und anpackt. Aber zu glauben, man könne den Pflegenotstand allein durch Zuwanderung lösen, ist naiv, (Zuruf CDU: Gegenvorschlag?) zumal die Sprachbarriere in der Pflege, wobei es um Emotionen und Verständnis geht, ein riesiges Problem ist. Ein alter Mensch, der vielleicht dement ist, braucht Ansprache in seiner Muttersprache und keine Verständigung mit Händen und Füßen. Wir sagen: Wir müssen den Pflegeberuf für einheimische Kräfte wieder attraktiv machen, und das geht mit einer besseren Bezahlung und mit besseren Arbeitsbedingungen. (Staatsministerin Petra Köpping: Aha!) Vor allem aber müssen wir die häusliche Pflege stärken. Die meisten Sachsen wollen nicht ins Heim, sie wollen zu Hause alt werden. 70 % der Pflegebedürftigen werden auch von Angehörigen gepflegt. Deshalb fordert die AfD ein Landespflegegeld für diejenigen, die eine Berufstätigkeit reduzieren müssen, quasi als Lohnersatz. Auch das haben wir in diesem Haus mehrfach beantragt. Obwohl die familiäre Pflege weniger kosten würde als das Pflegeheim, haben Sie unsere Anträge immer wieder abgelehnt. (Staatsministerin Petra Köpping: Wir sind ja auch nicht die Pflegeversicherung!) Ein letzter Punkt, der zur Ehrlichkeit dazugehört, wenn wir über Gesundheitspolitik und Fachkräftemangel sprechen. Wer war es denn, der mit der 2G-Pflicht, der Testpflicht und der einrichtungsbezogenen Impfpflicht Pflegekräfte aus dem Beruf oder in die innere Kündigung getrieben hat? (Staatsministerin Petra Köpping: Haben wir gar nicht!) Das waren Sie. Und anstatt diese Zeit ehrlich aufzuarbeiten, wursteln Sie weiter. Wir brauchen endlich eine ehrliche Evaluation der Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes im Infektionsschutz. Wir müssen aus den Fehlern der Coronakrise lernen und nachsteuern. Das, was wir brauchen, sind Konzepte für eine anständige Datengrundlage, um endlich faktenbasierte Entscheidungen treffen zu können. Erinnern wir uns: Sie kannten den Impfstatus der Coronapatienten in den Krankenhäusern in den allermeisten Fällen überhaupt nicht. Sie sind im Blindflug geflogen und haben auf Basis von Vermutungen Grundrechte eingeschränkt. (Zuruf AfD: Genau!) Mit einer anständigen Datengrundlage hätte es die diskriminierende einrichtungsbezogene Impfpflicht womöglich nie gegeben. So ein politisches Versagen darf sich nie wiederholen. (Beifall AfD) Doch anstatt rational zu entscheiden, haben Sie den Menschen, die in der ersten Reihe standen, mit Berufsverbot gedroht, wenn sie nicht zu einer medizinischen Maßnahme bereit waren, deren Fremdschutzwirkung – wie wir heute wissen – kaum vorhanden war. Die Impfung war quasi nutzlos. Stärken Sie also die Digitalisierung der Meldeketten, aber nutzen Sie vor allem die Daten, anstatt Ideologie über Fakten zu stellen! Bis heute fehlt ein Wort der Entschuldigung. Bis heute fehlt eine Entschädigung derer, die ausgegrenzt wurden. Wenn Sie wollen, dass die Menschen der Gesundheitspolitik wieder vertrauen, dann brauchen wir eine ehrliche Aufarbeitung der Coronazeit. Ohne diese Aufarbeitung bleibt ein tiefer Riss im Gesundheitssystem bestehen. Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Ihre Regierungserklärung war ein Scheitern mit Ansage; denn Sie machen weiter wie bisher. Dieser Weg führt nicht ins Licht, sondern dieser Weg – Ihr Weg, Frau Köpping – führt ins Dunkel. Wir als AfD fordern einen – längst notwendigen – Kurswechsel in der sächsischen Gesundheitspolitik. Das heißt: Erstens. Eine umfassende Gesamtstrategie. Statt vieler kleiner Programme und Maßnahmen braucht es eine umfassende Betrachtung, die auch weitreichende Reformen am Sozialstaat im Blick hat. Zweitens fordern wir die Umsetzung von längst Beschlossenem. Statt vieler kleiner Modellprojekte und nur halbherziger Umsetzung von Maßnahmenpaketen wie dem 20- Punkte-Plan müssen die Maßnahmen stringenter und breiter in der Regelversorgung eingeführt werden. Drittens. Priorität für die eigene Bevölkerung. Schluss mit der Plünderung unserer Sozialkassen durch illegale Migration! Die Ressourcen sind begrenzt. Wir sind dafür da, diese Ressourcen für unsere Bürger einzusetzen. Viertens. Eine Investitionsoffensive. Das Land muss endlich seiner Verantwortung für die Krankenhäuser und für die Pflegeheime nachkommen. Fünftens. Eine Stärkung des ländlichen Raums, Erhalt der Klinikstandorte als Vollversorger und keine Umwandlung in Gesundheitszentren. Sechstens. Freiheit der Ärzte. Schluss mit Budgetvorgaben und bürokratischer Gängelung! Es braucht attraktive Rahmenbedingungen und Nachwuchsprogramme. Siebentens. Würde im Alter. Ein Landespflegegeld für pflegende Angehörige und eine Begrenzung der Eigenanteile im Heim durch Steuergelder, finanziert durch Einsparungen bei ideologischen Projekten. (Zuruf Staatsministerin Petra Köpping) Gesundheit ist keine Ware. Gesundheit ist Daseinsvorsorge. Die Menschen draußen im Land erwarten, dass der Rettungswagen kommt, wenn sie ihn rufen. Sie erwarten, dass sie einen Termin bekommen, wenn sie krank sind. Und sie erwarten, dass sie im Alter nicht arm werden, wenn sie Pflege benötigen. Erfüllen Sie diese Erwartungen oder machen Sie Platz für politische Kräfte, die den Mut und den Willen dazu haben! Vielen Dank. (Beifall AfD – Staatsministerin Petra Köpping: Um Gottes willen, die armen Menschen!)

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Alexander Dierks

Das war in der ersten Runde der Aussprache zur Fachregierungserklärung Herr Kollege Urban von der AfD-Fraktion. Es folgt Herr Kollege Unger für die Fraktion CDU.

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Tom Unger CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Urban, Sie haben meine Erwartungen wieder mal unterboten. Selbst bei diesem wichtigen Thema, bei dieser Aussprache zur Fachregierungserklärung haben Sie hier wieder eine polarisierende migrationspolitische Debatte, energiepolitische Debatte und coronapolitische Debatte vorgetragen. Das ist diesem Thema absolut nicht angemessen und zeigt, wie wichtig Ihnen dieses Thema ist – oder: wie unwichtig Ihnen dieses Thema ist, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall CDU – Zuruf Tobias Heller, AfD) Mahatma Gandhi hat einmal gesagt: Gesundheit ist der wahre Reichtum, nicht Gold und auch nicht Silber. Im Jahre 1948 hat die Weltgesundheitsorganisation den Gesundheitsbegriff wie folgt definiert: Gesundheit ist ein Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht nur die Abwesenheit von Krankheit und Gebrechen. Für uns als CDU-Fraktion ist das Thema Gesundheit und Pflege eines der wichtigsten politischen Themen. Die Gesundheit der Menschen im Freistaat Sachsen hat für uns oberste Priorität. Doch unser Gesundheitssystem steht aktuell unter massivem Druck und vor großen Herausforderungen. Der Fachkräftemangel verschärft sich, die Arbeitsbelastung wächst, die Bürokratie nimmt zu, die Finanzlage vieler Kliniken ist angespannt und die GKV-Finanzlage ist ebenfalls prekär. Wer in der Oberlausitz, im Vogtland, im Erzgebirge oder in Nordsachsen lebt, hat das gleiche Recht auf eine hochwertige medizinische Versorgung wie jemand aus Leipzig oder Dresden. Gleichwertige Lebensverhältnisse und gesundheitliche Daseinsvorsorge sind eben kein abstraktes Ziel. Sie sind für uns ganz klar politischer Auftrag. Deshalb sage ich klar und deutlich: Wir brauchen eine starke, verlässliche, wohnortnahe, leistungsfähige Versorgung im Freistaat Sachsen. Dafür haben wir als Politik bereits viele Maßnahmen ergriffen, und wir werden auch weiterhin die entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen. Unsere Krankenhäuser sind neben den niedergelassenen Ärzten das Rückgrat und die Eckpfeiler der medizinischen Versorgung. Jeden Tag leisten Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte, Therapeutinnen und Therapeuten, Rettungsdienste, technisches Personal und sehr viele weitere Beschäftigte Außergewöhnliches. Sie arbeiten unter hohem Druck, mit großem Verantwortungsbewusstsein und oft an der Belastungsgrenze im Dienst unserer Patienten. Dafür verdienen sie nicht nur unseren Dank, sondern unsere vollste politische Unterstützung. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Der Bereich der stationären Versorgung ist aktuell großen Herausforderungen unterworfen. Die Themen auf Bundesebene sind mannigfaltig; Frau Staatsministerin hat es angesprochen. Im Jahr 2024 wurde das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz beschlossen, im Dezember letzten Jahres das Krankenhausfinanzierungsgesetz und das Krankenhausentgeltgesetz. Wir haben also auf Bundesebene die entsprechenden Parameter geliefert. Aktuell befindet sich das Krankenhausreformanpassungsgesetz in parlamentarischer Abstimmung mit der Exekutiven. Zielkorridor ist, dass wir dieses Gesetz im März beschließen und die Gesundheitsreform weiter optimieren. Ich bin der neuen Gesundheitsministerin Nina Warken ausdrücklich dankbar, dass sie wieder Ordnung und Struktur in diesem Bereich adressiert hat. Wir konnten im Dezember letzten Jahres mit der Regelung und dem Kompromiss zum Landesbasisfallwert, zur Meistbegünstigungsklausel einen ganz starken Ankerpunkt setzen. Auch wenn das die GKV-Finanzierung nicht ausfinanziert hat, war das für die Krankenhäuser – auch hier im Freistaat Sachsen – ein sehr wichtiger Beitrag. Ich bin allen Akteurinnen und Akteuren sehr dankbar, dass wir das hinbekommen haben. Das war ein sehr wichtiges Signal. Ich verhehle nicht, dass wir gewisse Nachbesserungen an der Krankenhausreform angehen müssen; die Staatsministerin hat es angesprochen. Ich halte diese fallzahlenbezogene Vorhaltefinanzierung für kritisch. Wir müssen jetzt schauen, dass wenn sie zur Anwendung kommt und in den kommenden Jahren konkrete Zahlen vorliegen, wir sie auch hinterfragen und notwendige Anpassungsbedarfe klar umsetzen. Die Krankenhausplanung wurde am 30.04.2025 von den Trägern abgeschlossen und an das Sozialministerium übersandt. Aktuell prüft der Medizinische Dienst die Häuser in verschiedenen Tranchen, ob die beantragten Leistungsgruppen von den Häusern qualitativ umgesetzt werden können. Er wird das bis März abschließen, sodass dann eine Krankenhausplanung aus einem Guss stattfinden kann. Wir haben die Hausaufgaben in Sachsen gemacht, die andere Bundesländer jetzt noch vor sich haben. Selbst in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen wird es große Klinikschließungen und ein Kliniksterben geben. Herr Urban, es ist nicht so, wie Sie dieses Fanal in Sachsen gezeichnet haben. Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht und wir werden unsere Krankenhauslandschaft weiterhin zukunftsfest und strukturiert aufstellen. (Beifall CDU und SPD) Wir haben bereits in der letzten Wahlperiode mit einem der modernsten Krankenhausgesetze aller Bundesländer den Weg vorgezeichnet. Es gab eine große Mehrheit und jetzt werden wir die Krankenhausplanung im Sächsischen Krankenhausgesetz entsprechend nachzeichnen. Wir haben 75 Krankenhäuser im Freistaat Sachsen. Ich selbst habe in den letzten Wochen und Monaten sehr viele besucht, egal ob frei gemeinnützig, privat oder in kommunaler Trägerschaft. Auch unsere Landeskrankenhäuser leisten einen herausragenden Beitrag für die medizinische Versorgung; Frau Staatsministerin hat es angesprochen. Egal ob Grundversorger, Regelversorger, Schwerpunktversorger oder unsere drei Maximalversorger: Alle sind herausragende Krankenhäuser, die zum Wohle unserer Patienten tagtäglich Großartiges leisten. Mit unseren beiden Unikliniken in Dresden und Leipzig verfügen wir über herausragende Spitzenmedizin, auch im Bereich der Forschung und Wissenschaft. In den „FOCUS“- und „Stern“-Rankings belegten beide Kliniken in den vergangenen Jahren Top-8-Plätze. Das ist für solch ein kleines Bundesland wie Sachsen, denke ich, etwas ganz Besonderes. Hören Sie endlich auf, liebe AfD-Fraktion, immer dieses Fanal zu zeichnen und unser Gesundheitswesen schlechtzureden! Erkennen Sie auch einmal Erfolge an! (Carsten Hütter, AfD: Dann präsentieren Sie auch mal Erfolge!) Das würde ich mir wünschen, gerade in solch einer Debatte, in der es um eine Fachregierungserklärung geht. (Beifall CDU und SPD – Norbert Mayer, AfD, steht am Mikrofon.) Ich möchte auch Beispiele aus dem ländlichen Raum nennen: (Ah-Rufe AfD)

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Alexander Dierks

Herr Kollege Unger, Herr Kollege Mayer begehrt das Wort am Mikrofon 6. Lassen Sie es zu?

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Tom Unger CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, da die AfD vorhin an keiner Debatte interessiert war, werde auch ich die Zwischenfrage nicht zulassen. Lauschen Sie meinen Ausführungen! (Carsten Hütter, AfD: Ooh! – Zuruf Jörg Urban, AfD) Ich möchte gern mit meiner Rede fortfahren, Herr Präsident. – Ende Januar 2025 wurde in Görlitz die feierliche Inbetriebnahme der neuen Linksherzkatheterlabore in Empfang genommen; der Ministerpräsident war entsprechend dort: ein Investvolumen von 3,3 Millionen Euro, sodass am Klinikum Görlitz die modernsten Linksherzkatheterlabore stehen. In den Oberlausitz-Kliniken in Bautzen, aber auch im Seenland Klinikum in Hoyerswerda kommt der Da-Vinci-OP-Roboter zum Einsatz, mit dem bereits jetzt Prostatakarzinome operativ entfernt werden. Ich denke, Herr Urban, das ist nicht der Rost des Scheiterns. Gerade im ländlichen Raum, in Hoyerswerda und Görlitz, ist der OP-Roboter „Da Vinci“ im Einsatz. Das können Sie auch einmal anerkennen. Trotz der finanziellen Herausforderungen und der Einsparungen im aktuellen Doppelhaushalt ist es uns gelungen – vielen Dank an das Sozialministerium sowie an die regierungstragenden Fraktionen für den Beschluss des Haushalts –, dass wir im Bereich der Einzelfallförderung und der Pauschalförderung keine Absenkungen vornehmen mussten. Wir haben die Ansätze aus den Jahren 2023 und 2024 fortgeschrieben; im Bereich der Einzelfallförderung knapp 65 Millionen Euro, im Bereich der Pauschalförderung 75 Millionen Euro. Das sind im Vergleich zu 2022/2021 im Bereich der Einzelfallförderung 20 Millionen Euro und im Bereich der Pauschalförderung 10 Millionen mehr – trotz knapper Kassen und knapper Ressourcen ein klares Commitment und Bekenntnis zu unseren sächsischen Krankenhäusern. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen von der AfD-Fraktion! Lassen Sie mich gerne ein paar herausragende Fallbeispiele im Bereich der Einzelfallförderung zu Vortrag und Gehör bringen. Das Hospital St. Georg in Leipzig: ein Fördervolumen von 101 Millionen Euro für die Grundsteinlegung des neuen Zentralgebäudes. Das HBK Zwickau: eine Förderung vonseiten des Landes von über 6 Millionen Euro. Das neue Herzzentrum in Dresden: 2025 die Grundsteinlegung, 150 Millionen Euro. Und letzte Woche die Eröffnung des neuen Kardiologischen Zentrums am Klinikum in Chemnitz: ein Fördervolumen, eine Unterstützung des Freistaates Sachsen von 47 Millionen Euro. Liebe AfD, das ist kein Kaputtsparen mit Ansage, das sind keine wohlfeilen Versprechen. Das ist eine klare Investition in unsere Krankenhauslandschaft über alle Teile des Freistaates Sachsen; und das werden wir auch fortführen. Das ist zur Kenntnis zu nehmen und zu akzeptieren. Es ist kein Kaputtsparen, sondern ein klares Investment, ein klares Investitionsprogramm in unsere stationären Versorgungsstrukturen. (Arthur Österle, AfD: Aber nur in Großstädten!) – Ich weiß nicht, Chemnitz? Dann haben Sie nicht verstanden, wie das Krankenhaussystem funktioniert: Zentralisierung von Leistungen. Wollen Sie an jedem Krankenhaus, Herr Österle, eine Herztransplantation oder eine Nierentransplantation durchführen? Das ist genau das Ziel der Krankenhausreform: Leistungen und Qualität zu bündeln. Gerade Chemnitz, Leipzig, und Hoyerswerda – das habe ich vorhin vorgetragen –: Ich glaube, hiermit geben wir ein klares Commitment für den ländlichen Raum. Doch wir müssen unsere Krankenhausstrukturen transformieren. Transformation braucht aber Zeit, Verlässlichkeit, Vertrauen und klare Perspektiven und Rahmenbedingungen. Ein Tool für diesen Transformationsprozess ist der auf Bundesebene eingerichtete Transformationsfonds, den wir im Bereich der Krankenhausreform bereits eingesetzt haben. Bis zu 50 Milliarden Euro können für diese Strukturund Transformationsanpassungen abgerufen werden, in den Jahren 2026 bis 2029 mit einer Förderquote von 70 zu 30 % – das bedeutet eine Förderunterstützung seitens des Bundes von 70 % – und ab 2030 ein 50–50–Anteil. Genau diese Transformationen werden unsere Krankenhäuser unterstützen, für eine standortübergreifende Konzentration von Kapazitäten, eine Umstrukturierung zu sektorübergreifenden Versorgungseinrichtungen und die Bildung telemedizinischer Netzwerke. Das Bundesamt für Soziale Sicherung wird diese Anträge entsprechend bescheiden. Ich bin sehr dankbar, dass wir im letzten Jahr die Öffnung für die Fördertatbestände 4 und 5 für die Universitätskliniken einrichten konnten, da sich auch die Universitätskliniken in einem Transformationsprozess befinden. Wir haben uns im Entschließungsantrag zum letzten Doppelhaushalt klar für Krankenhausinvestitionen ausgesprochen, über 200 Millionen Euro. Mit dem LuKIFG, dem Transformationsfonds und dem Sachsenfonds könnten wir – und das versuchen wir, umzusetzen – unter Auswirkung und Einsetzung aller Hebelwirkungen über diese beiden Fondselemente im Optimalfall über 1,5 Milliarden Euro hebeln, bis 2029 in unsere Krankenhäuser investieren und sie damit zukunftsfest, modern und qualitativ hochwertig aufstellen. Das ist unser Leitmotiv, und Sie sind alle herzlich eingeladen, diesen Prozess zu begleiten, damit wir diese Chance jetzt nutzen. Diese Tür öffnet sich, sodass wir unsere Krankenhäuser mit den entsprechenden Investitionen ausstatten, meine sehr geehrten Damen und Herren. Doch neben der stationären Versorgung ist auch die ambulante Versorgung ein Eckpfeiler der medizinischen Versorgung im Freistaat Sachsen. Frau Staatsministerin hat die augenärztliche Versorgung im Vogtland angesprochen, das Modellprojekt mit der Kassenärztlichen Vereinigung. Wir haben den Einsatz von Regionalkoordinatoren. Das fördern wir im aktuellen Haushalt in diesem Jahr mit 1,3 Millionen Euro, die Förderung der ärztlichen Weiterbildung mit knapp 1,5 Millionen Euro. Das sind viele Beispiele, die untersetzen, dass wir auch im ambulanten Bereich mit der Landesärztekammer, aber auch mit der Kassenärztlichen Vereinigung die Hausaufgaben gemacht haben. Gesetzgeberisch haben wir bereits im Jahr 2021 das Landarztgesetz eingeführt, 2022 die Landarztquote, 2023 die Weiterentwicklung zum Hausarztstipendium und 2024 „Praxen für Sachsen“. Im letzten Dezember-Plenum haben wir die Landzahnarztquote im Hohen Hause beschlossen, die damit einen Beitrag leistet, die zahnärztliche Versorgung insbesondere im ländlichen Raum sicherzustellen. Und ich möchte auch das nicht verhehlen: Wir werden in den Beratungen zum kommenden Doppelhaushalt versuchen, ein Landzahnarztstipendium nach dem Vorbild des Landarztstipendiums einzuführen. Wir als CDU-Fraktion stehen diesem sehr offen gegenüber und werden versuchen, das im Haushalt entsprechend zu verankern. Ein weiteres Leuchtturmprojekt ist der Modellstudiengang MEDiC an der Technischen Universität Chemnitz in Kooperation mit der Technischen Universität Dresden. Wir bekennen uns klar zum MEDiC-Studiengang und werden diesen fortführen und weiter stärken. Wir brauchen jedoch ein Gesundheitssystem aus einem Guss; das ist schon mehrfach adressiert worden. Wir brauchen ein System, in dem Hausärztinnen und Hausärzte, Fachärztinnen und Fachärzte, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Rehazentren, Soziale Dienste, aber auch der Öffentliche Gesundheitsdienst enger miteinander zusammenarbeiten, sich enger verzahnen. Wir sprechen immer von sektorübergreifender, sektorverbindender Versorgung. Ich würde fast sagen, wir brauchen eine sektorenauflösende Versorgung, damit wir diese Schotten endlich auflösen und wirklich der State-of-theArt werden, damit wir unser Gesundheitssystem so weiterentwickeln; denn am Ende ist es den Patienten egal, ob es stationär, teilstationär oder ambulant ist. Wir brauchen die beste medizinische Versorgung. Dafür müssen wir wahrscheinlich an das SGB V ran, vielleicht den § 105, den wir entsprechend novellieren. Hybrid-DRGs sind ein Ansatz. Dabei könnte ich mir auch eine Weiterentwicklung zu Clustern vorstellen, damit wir das vielleicht in ambulant und sektoral weiterentwickeln. Ich möchte mich vonseiten der CDU-Fraktion bei den Zielbildpartnern und Akteuren, die in Sachsen herausragend zusammenarbeiten – die Staatsministerin hat die Institutionen und die Namen genannt – für diese vertrauensvolle Zusammenarbeit herzlich bedanken. Das ist nicht in allen Bundesländern so. Dabei sind wir in Sachsen Vorreiter. Es ist, glaube ich, wichtig, dass wir gemeinsam mit den Akteuren an den großen Herausforderungen arbeiten. Ich möchte mich außerdem bei Frau Staatsministerin, Frau Staatssekretärin und dem gesamten Haus für die gute Zusammenarbeit bedanken. Ich möchte aber auch sagen, dass wir im Bereich des Bundes viele Vorhaben in der Pipeline haben. Es wird eine GKV-Finanzreform geben, eine Pflegereform. Das Primärversorgungssystem hat Frau Warken am 14.01. im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages vorgestellt. Advanced Practice Nursing ist ebenfalls in der Pipeline. Es wird eine große Notfall- und Rettungsdienstreform geben, ein Medizinregistergesetz und die Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in den Heilberufen. Wir haben auf Bundesebene also viel zu tun. Wir werden aus Sachsen unseren Beitrag dafür leisten, das im Bundesrat entsprechend zu unterstützen, aber auch, wenn es notwendig ist, zu kritisieren und über den Vermittlungsausschuss notwendige Änderungsbedarfe anzuzeigen. Ein weiteres Handlungsfeld, das uns als CDU-Fraktion ebenfalls wichtig ist, ist die Aktivierung ausländischer Pflegekräfte; denn, Herr Urban, der Bedarf kann durch inländische Pflegekräfte nicht ausreichend gedeckt werden. Viele Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen in Sachsen haben sich bereits auf den Weg gemacht: Pflegekräfte aus Vietnam, Kolumbien, Brasilien, Usbekistan, Kirgistan; die Ministerin hat von der Reise nach Recife im Jahr 2024 gesprochen. Ich denke, wir müssen die Einrichtungen entsprechend unterstützen, was die finanziellen Bedarfe, aber auch die Integration angeht. Ich selbst habe mir ein Bild in den Pulsnitz-Kliniken, aber auch in den OLKs gemacht, wo im letzten Oktober eine ganze Klasse von Brasilianern angefangen hat, die bereits jetzt ein gutes bzw. herausragendes Deutsch sprechen. Diese Anstrengungen müssen wir weiter unterstützen. Lassen Sie mich gern noch ein Wort zur Apothekenreform sagen. Die Vor-Ort-Apotheke ist für uns ein integraler und herausragender Bestandteil des medizinischen Versorgungssystems. Sie ist oft erster Anlaufpunkt von Patientinnen und Patienten – sogar noch vor dem Hausarzt. Wir konnten uns im Koalitionsvertrag der Bundesebene klar committen und auf eine Erhöhung des Fixums auf 9,50 € verständigen sowie das Skonto-Urteil umsetzen. Ich verhehle nicht, dass ich mir dabei noch etwas mehr Beschleunigung wünsche. Der Koalitionsvertrag gilt vier Jahre, aber wir müssen jetzt ein starkes Zeichen setzen. Wir werden uns auf Bundesebene weiter dafür einsetzen, dass diese Erhöhung des Fixums zeitnah kommt, meine sehr geehrten Damen und Herren. Ich möchte auch den Reha-Kliniken herzlich danken. Sie sind ebenfalls ein unverzichtbarer Bestandteil unseres Gesundheitswesens. Eine gute Rehabilitation entscheidet darüber, ob Menschen wieder arbeiten, selbstständig leben und aktiv an unserer Gesellschaft teilnehmen können. Investitionen in unsere Reha-Kliniken sind ein klares Commitment für die gesundheitliche Prävention und Heilung. Letzte Woche war ich selbst in Pulsnitz. Wir haben in Kreischa und in Bad Gottleuba viele weitere herausragende Einrichtungen. Ich denke, wir müssen bei der Finanzierung, beim § 105 im SGB V entsprechende Maßnahmen ergreifen, um die Reha-Kliniken zukunftsfest aufzustellen. Was braucht es? Es braucht eine finanzierbare pflegerische Versorgung, Digitalisierung sowie telemedizinische Anteile. Aber – und das möchte ich auch deutlich sagen – wir brauchen vor allem ein Gesundheitssystem, ein Gesundheitswesen, das auf mögliche Krisen besser vorbereitet ist. Nicht zuletzt wegen der geopolitischen Lage brauchen wir ein Gesundheitssystem, das resilient ist und auf mannigfaltige Bedrohungen, Herausforderungen und Szenarien gut und leistungsfähig reagieren kann. Der letzte Punkt. Die Sozialstaatsreform wurde angesprochen. Die Kommission hat letzte Woche entsprechende Vorschläge vorgelegt. Es waren viele gute Vorschläge dabei. Wir haben oft kein Erkenntnisproblem; denn wenn nur die Hälfte dieser Vorschläge in die Umsetzung kommt, können wir unseren Sozialstaat leistungsfähig und leistungsgerecht aufbauen. Dafür werden wir uns als CDU weiterhin einsetzen. Die Prävention wurde bereits angesprochen. Deutschland und Sachsen liegen bei den vermeidbaren Erkrankungen im europäischen Vergleich weit vorne, während die Lebenserwartung geringer und die Sterblichkeit viel höher ist als in anderen Ländern. Ein nachhaltiges Gesundheitssystem beginnt nicht erst im Krankenhaus oder beim Hausarzt – ganz im Gegenteil: Jeder durch Prävention verhinderte medizinische Fall ist ein Gewinn für das System und schafft Kapazitäten für die wirklich herausfordernden Fälle. Deswegen müssen wir mehr in Investition, Prävention und Beratung investieren. Hippokrates von Kos, der Begründer der modernen Medizin, hat dazu einmal gesagt: „Die Erhaltung der Gesundheit beruht auf der Gleichstellung der Kräfte. Gesundheit dagegen beruht auf der ausgewogenen Mischung der Qualität.“ Lassen Sie uns weiter an einem qualitativ hochwertigen Gesundheitssystem arbeiten, und zwar über Parteigrenzen hinweg. Das sind wir den Patientinnen und Patienten, den Bürgerinnen und Bürgern hier im Freistaat Sachsen schuldig. Wir sind dazu gerne bereit, und alle, die dafür konstruktive Vorschläge einreichen, sind herzlich dazu eingeladen. Vielen herzlichen Dank. (Beifall CDU, Henning Homann, SPD, und Staatsregierung)

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Alexander Dierks

Das war Kollege Unger für die CDU-Fraktion. Herr Kupke, einen kurzen Moment, bitte. Zunächst begehrt Kollege Mayer eine Kurzintervention am Mikrofon 6. Bitte, Herr Kollege.

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Norbert Mayer AfD

Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Unger, dass Sie das Gesundheitssystem in Sachsen in besonders schönen, guten und tollen Farben schildern, hat mich nicht überrascht. Aber einen Aspekt von vielen haben Sie weggelassen: Das ist das, was die Bürger selber empfinden. Ich möchte Ihnen ein Beispiel nennen. In der Sächsischen Schweiz – also gar nicht weit von hier – haben wir schon seit vor der Wende eine hervorragende Klinik für orthopädische Spezialoperationen, für Wirbelsäulenoperationen und für Kniegelenkoperationen. Die Klinik befindet sich in Hohwald; sie sollte Ihnen nicht ganz unbekannt sein. Diese Klinik hat sich hervorragend entwickelt, sie hat hervorragende Ärzte, Schwestern und Pfleger. Sie hat einen guten Ruf: Sie ist im Ranking unter die zehn besten Kliniken für orthopädische Leistungen in Deutschland gestiegen. Sie ist also eine der zehn besten Kliniken, die wir in Deutschland für solche Fälle überhaupt haben. Dann kam diese tolle Gesundheitsreform, die Sie geschildert haben: die Krankenhausverbesserungsreform. Diese führt dazu, dass man dieser Klinik auferlegt hat, dass sie eine Notaufnahme rund um die Uhr, 24 Stunden, sieben Tage die Woche betreiben muss, was man bei einer Spezialklinik für Orthopädie natürlich nicht benötigt. Zusätzlich muss sie noch einen allgemeinmedizinischen Chirurgen – ebenfalls rund um die Uhr – beschäftigen, was dort auch nicht benötigt wird. Das hat dazu geführt, dass diese Klinik – – Übrigens wurde diese Klinik erst 2019 mit fast 6 Millionen Euro ertüchtigt, es wurden zwei neue OP-Säle eingebaut und sie wurde von der Gesundheitsministerin voller Stolz eröffnet. Und jetzt entscheidet sich diese Klinik aufgrund dieser Krankenhausverbesserungsreform dafür, dass sie nicht mehr lebensfähig ist. Die Klinik wird geschlossen. –

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Alexander Dierks

Herr Mayer, Ihre Redezeit ist zu Ende.

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Norbert Mayer AfD

– Die Klinik wird geschlossen, Herr Unger. Ich hätte gern gewusst, wie Sie dazu stehen, –

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Norbert Mayer AfD

– wenn alles so toll ist. Wie ist das damit in Einklang zu bringen? Jetzt wird die Klinik durch einen Neubau für 10 Millionen Euro ersetzt.

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Alexander Dierks

Die Redezeit ist beendet, Herr Mayer. (Beifall AfD) Herr Kollege Unger, möchten Sie auf die Kurzintervention reagieren? – Das ist nicht der Fall. Ich bitte noch einmal darum, dass der Hinweis, dass die Redezeit beendet ist, auch bedeutet, dass die Redezeit beendet ist und in der Folge dazu führt, das Reden einzustellen. Herzlichen Dank. Ich fahre mit der Rednerreihenfolge fort. Für die BSWFraktion ergreift Herr Kollege Kupke das Wort.

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Ronny Kupke BSW

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatsministerin Köpping! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Unger, Sie haben vorhin Gandhi zitiert und diesen Schatz, der gehoben wurde, sowie die zahlreichen Errungenschaften der letzten Monate, Jahre für Sachsen verkündet. Ich glaube, es liegen einige Schätze auf dem Meeresboden, die gehoben werden müssen. Von daher denke ich, dass das nur die Hälfte der Wahrheit ist. (Beifall BSW) Der Titel „Für Sachsen. Gesundheit gemeinsam gestalten: bedarfsgerecht, effizient, finanzierbar“ klingt natürlich nach Verantwortung, Pragmatismus und Gestaltung. Aber, meine Damen und Herren, Titel alleine versorgen keine Patientinnen und Patienten, Schlagworte pflegen keine Menschen und Regierungserklärungen betreiben leider auch keine Krankenhäuser. (Beifall BSW) Gesundheitspolitik ist keine Imagekampagne. Sie ist Daseinsvorsorge, Standortpolitik und zugleich soziale Realität – genau daran muss sich diese Staatsregierung messen lassen. Der Freistaat kann sich nicht dauerhaft hinter Bundesreformen verstecken. Krankenhausplanung, Investitionsfinanzierung und regionale Versorgungssteuerung liegen in der Verantwortung des Landes. (Staatsministerin Petra Köpping: Machen wir!) Wer nur Vorgaben aus Berlin exekutiert, verzichtet freiwillig auf politische Gestaltung. Gesundheitspolitik braucht Führung und nicht Verwaltung. (Staatsministerin Petra Köpping: Also, Herr Ausschussvorsitzender!) Wir erleben in Sachsen ein gefährliches Paradox: Es steigen – erstens – die Ausgaben, – zweitens – die Beiträge und – drittens – die Eigenanteile, aber die Versorgung wird nicht besser. Zu allem Überfluss wird sie unsicherer. (Staatsministerin Petra Köpping: Mhm!) Krankenhäuser kämpfen ums Überleben, Pflegeheimplätze werden unbezahlbar, Haus- und Fachärzte fehlen, vor allem im ländlichen Raum. Pflegekräfte und medizinisches Personal verlassen das System. Das ist kein Naturgesetz, das ist das Ergebnis jahrelanger politischer Fehlsteuerung. Es nervt, dass ich mich wiederholen muss: Aber der demografische Wandel kommt nicht überraschend. Sachsen altert schneller als viele andere Bundesländer, besonders jenseits der Großstädte. Der Behandlungs- und Pflegebedarf steigt, während die Zahl der Erwerbstätigen sinkt. Trotzdem werden Pflege und Geriatrie strukturell benachteiligt, chronisch Kranke im Fallpauschalensystem werden zu Kostenfaktoren degradiert und Prävention wird politisch beschworen, aber finanziell marginalisiert. Wer heute von Krisen spricht, verschweigt oft, dass diese Krisen politisch vorhersehbar waren und keine Naturgewalten sind. Meine Damen und Herren! Wer verstehen will, warum unser Gesundheitssystem überlastet ist, muss sich ansehen, in was wir nicht investieren. Prävention ist dafür ein deutliches Beispiel. Wir behandeln Krankheiten, statt sie zu verhindern. Wir sparen dort, wo jeder Euro später ein Vielfaches kostet. Das ist nicht effizient, das ist – verzeihen Sie mir die Deutlichkeit – bescheuert. Aus Sicht der BSW-Fraktion ist klar, Prävention ist keine freiwillige Zusatzleistung, sondern eine Kernaufgabe moderner Gesundheitsversorgung in Betrieben, in Kitas, in Schulen und in den Kommunen. Besonders alarmierend ist die Entwicklung bei der psychischen Gesundheit, vor allem bei Kindern und Jugendlichen. Sie zeichnet sich durch Angststörungen, Depressionen, Essstörungen, Selbstverletzung aus. Statt einer Erholung nach der Pandemie verstetigen sich die Probleme. Das ist ein gesellschaftliches Warnsignal. Wer hier in Schulen nicht frühzeitig mit Prävention und niedrigschwelligen Hilfsangeboten gegensteuert, verschärft die Fachkräftekrise von morgen und die Überlastung des Gesundheitssystems von übermorgen. Psychische Gesundheit gehört in die Mitte der Versorgung und darf keine politische Randnotiz bleiben. Die Landarztquote und die Landzahnarztquote – Letzteres gemeinsam mit dem BSW – waren die richtigen Schritte. Aber wir müssen ehrlich mit uns sein: Sie wirken zu spät, sie wirken zu langsam, und sie lösen das akute Problem nicht. Studium und Ausbildung dauern Jahre, und die Fachkräfte bleiben nur dort, wo Arbeitsbedingungen, Infrastruktur und Lebensqualität stimmen. Trotz des steigenden Behandlungsbedarfs gehen in Sachsen in den kommenden Jahren deutlich mehr Ärztinnen und Ärzte in den Ruhestand, als neue hinzukommen, besonders im hausärztlichen Bereich und im ländlichen Raum. Eine Quote ersetzt keine funktionierende Versorgungsstruktur. Sie ist ein Baustein, aber nicht die allseits bekannte Lösung. Ja, Strukturveränderungen sind notwendig, auch im stationären Bereich. Aber was derzeit passiert, ist eine Reform mit erheblichem Blindflugrisiko. Mehr als zwei Drittel der Kliniken in Sachsen schreiben Defizite. Viele Betreiber wissen nicht, welche Leistungen sie künftig anbieten dürfen und wie ihre Finanzierung nach 2026 überhaupt aussehen soll. Selbst die Einigung von gestern mit über 3,7 Milliarden Euro für Sachsens Krankenhäuser ändert nichts an dieser Schieflage. Diese Milliarden kommen wie bisher aus dem Beitragstopf und nicht aus einer breiten gesamtgesellschaftlichen Finanzierung, sodass die arbeitende Mitte erneut den Löwenanteil trägt und nicht unser Freistaat. Wie soll man umbauen, wenn man nicht weiß, ob man morgen noch existiert? Und wer Kliniken auf den Kriegsfall ausrichten will, sollte zuerst dafür sorgen, dass sie den Alltag der zivilen Gesundheitsversorgung überhaupt stabil bewältigen können. (Beifall BSW) Ein Gesundheitssystem, das im Alltag am Limit arbeitet, ist nicht krisenfest. Resilienz entsteht nicht durch Planspiele für Ausnahmefälle, sondern durch Stabilität vor Ort. Wer Kliniken und Versorgung ausdünnt, schwächt jene Sicherheit, auf die er sich im Ernstfall berufen will. Für uns als BSW ist auch klar: Notfallversorgung muss erreichbar bleiben. Versorgung darf nicht von der Postleitzahl abhängen, Zentralisierung darf auch nicht Ausdünnung bedeuten, und die Pflege entscheidet heute über Entlassmanagement, Krankenhauskapazitäten und Versorgungssicherheit insgesamt. Trotzdem sind Pflegekräfte chronisch überlastet, Pflegeplätze kaum bezahlbar und Investitionen und Ausbildungskosten werden auf Pflegebedürftige abgewälzt. Pflege ist kein privates Risiko – Pflege ist öffentliche Verantwortung. Ein weiterer Punkt, den nicht nur diese Staatsregierung zu lange unterschätzt hat, ist die Überbürokratisierung. Pflegekräfte dokumentieren mehr als sie pflegen. Fachpersonal kämpft gegen Formulare und Regularien statt gegen Krankheiten. Digitalisierung – auf lange Sicht ein notwendiger Schritt in die richtige Richtung – schafft oft neue Pflichten statt Entlastung. Digitalisierung ist kein Fortschritt, wenn sie Arbeitszeit verschwendet statt freisetzt. Solange Pflegekräfte und Ärzte gefühlt mehr dokumentieren, als sie behandeln, verschärft Technik den Personalmangel. Erst Bürokratie abbauen und dann digitalisieren. In einem System mit Personalmangel ist überbordende Bürokratie kein Verwaltungsproblem, sondern ein Versorgungsproblem, und damit gehen wir an die Wurzel all dieser Probleme: an die Finanzierung. Die Menschen in Sachsen zahlen steigende Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und immer höhere Eigenanteile. Trotzdem wird die Versorgung unsicherer und vielerorts spürbar schlechter. Das ist kein Zufall, das ist ein Systemfehler mit Ansage; denn das Problem ist nicht nur zu wenig Geld, das Problem ist eine falsche Finanzierungslogik. Seit Jahren werden versicherungsfremde Leistungen und gesamtgesellschaftliche Aufgaben über Beiträge der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung statt aus Steuermitteln finanziert. Gleichzeitig zahlt nicht einmal jeder in dieses System ein. Ein Teil der Bevölkerung entzieht sich über Sonder- und Privatsysteme vollständig dieser solidarischen Finanzierung, und die Beitragsbemessungsgrenzen sorgen zusätzlich dafür, dass hohe Einkommen anteilig weniger beitragen. Die Finanzierungsbasis wird künstlich verengt. Die Hauptlast trägt die arbeitende Mitte, also genau die Menschen, die unsere Gesundheits- und Pflegesysteme jeden Tag am Laufen halten. Das ist keine Solidarität, meine Damen und Herren, das ist ein struktureller Systemfehler. Wir als BSW sagen deshalb klar: Gesundheit und Pflege sind eine gesellschaftliche Aufgabe, und gesellschaftliche Aufgaben müssen auch gesellschaftlich finanziert werden. Wir fordern daher eine solidarische Versicherung, in die alle einzahlen, eine breite Finanzierungsbasis jenseits von Löhnen allein, die Herausnahme von versicherungsfremden Leistungen aus den Beiträgen und ein Ende von Parallel- und Privilegierungssystemen im Gesundheitswesen. (Beifall BSW) Das ist die Voraussetzung dafür, dass die Beiträge stabil bleiben und die Versorgung für alle gesichert wird. Ja, Frau Köpping, vieles ist Bundesrecht, aber das entbindet die Staatsregierung nicht von ihrer Verantwortung hier im Land. Sachsen muss für echte Finanzierungsreformen Druck machen und darf sich nicht hinter den Zuständigkeiten des Bundes verstecken. (Staatsministerin Petra Köpping: Das macht doch gar keiner!) Wer Versorgung sichern will, muss endlich den Mut haben, das System gerecht zu finanzieren. Ja, Sie haben, wie Herr Unger ebenso, sich bei vielen Akteuren im sächsischen Gesundheitswesen bedankt. Es gibt das Zielbild Gesundheitsversorgung 2030. Es wird sich regelmäßig bemüht, aber nicht geführt, nicht gesteuert und nicht überprüft, kein öffentliches Monitoring, keine verbindlichen Kriterien und keine politische Rechenschaft. (Beifall BSW) Dabei ist dieses Zielbild nicht irgendein Papier, es ist unter Mitwirkung Ihres Hauses und zahlreicher Akteure des Gesundheitswesens entstanden. Gerade deshalb ist es politisch nicht hinnehmbar, dass es heute faktisch folgenlos bleibt. So entsteht der Eindruck, dass das Zielbild weniger aktiv zur Sicherung der Versorgung beiträgt, sondern als nachträgliche Begründung für Strukturentscheidungen herangezogen wird, die in der Praxis zu Standortschließungen und Leistungsabbau führen können. Noch gravierender ist das Versäumnis beim Zielbild 2030 in der Pflege. Dieses Papier wurde von Pflegekassen, Wohlfahrtsverbänden und Leistungserbringern als konkreter Handlungsauftrag an die Staatsregierung vorgelegt. Es benennt konkrete Handlungsfelder, etwa die Verbesserung der Vernetzung, den Ausbau der Digitalisierung, Gesundheits- und Pflegekompetenz sowie ein Investitionsprogramm von jährlich 100 Millionen Euro, um Pflegeeinrichtungen zu stärken und vor allen Dingen die finanziellen Belastungen der Patientinnen und Patienten sowie der zu Pflegenden zu reduzieren. Doch es wurde ignoriert: Keine Landesstrategie, keine Finanzierung und kein Zeitplan. Solange Pflegebedürftige in Sachsen monatlich nahezu 3 000 Euro Eigenanteil zahlen, während Pflegekräfte und Angehörige am Limit arbeiten, ist dieses Zielbild nichts weiter als ein Feigenblatt. Wer Zielbilder vorlegt oder entgegennimmt, trägt Verantwortung für deren Umsetzung. Alles andere ist politische Symbolik auf dem Rücken der Betroffenen. Verlassen Sie die Papierlage, übernehmen Sie die Verantwortung und sprechen Sie weiter mit den Menschen, die diese Misere Tag für Tag ausbaden müssen! (Beifall BSW) Gesundheit gemeinsam gestalten heißt, die Realität in Sachsen ungeschönt anzuerkennen, Fehlentwicklungen klar zu benennen und den Mut zu haben, auch Strukturen zu korrigieren. Gesundheit ist kein Kostenproblem. Gesundheit in Deutschland und im Freistaat ist ein Struktur-, ein Verteilungs- und ein Prioritätenproblem. (Beifall BSW) Genau hier setzen wir als BSW an. Unser Antrag „Langfristige Sicherung der Gesundheitsversorgung im Freistaat Sachsen“ liegt Ihnen vor, und wir erwarten, dass dieser Antrag nicht einfach abgelegt, sondern ernsthaft konsultiert und beraten wird. Genau daran wird sich diese Staatsregierung messen lassen. Herzlichen Dank auch im Namen der BSW-Fraktion an alle Menschen da draußen, die sich tagtäglich engagieren und 24 Stunden für uns/die Menschen da sind. Vielen Dank. (Beifall BSW)

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Alexander Dierks

Das war Herr Kollege Kupke für die BSW-Fraktion. Es ergreift nun in der weiteren Reihenfolge der Aussprache Frau Kollegin Lang für die SPD-Fraktion das Wort.

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Simone Lang SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir leben in Zeiten, in denen negative Erzählungen und Katastrophenszenarien Klickzahlen generieren, in denen die Untergangserzählungen en vogue zu sein scheinen. Manchmal frage ich mich, ob es in den vergangenen Generationen ähnlich war oder ob wir den Glauben verloren haben, dass wir wesentliche Entwicklungen zum Positiven beeinflussen können. Und wenn ja, warum? Staatsministerin Petra Köpping hat zu Beginn ihrer Regierungserklärung einen wichtigen Fakt genannt: Wir werden weniger, und wir werden älter. Sachsen ist besonders stark vom demografischen Wandel betroffen, der zudem in einem Stadt-Land-Gefälle resultiert. Das bedeutet, dass – während die Städte einen kontinuierlichen Bevölkerungszuwachs verbuchen – die Einwohnerzahlen in allen ländlichen Regionen teils dramatisch sinken. Lebten im Jahr 1990 nur etwas mehr als ein Viertel aller Menschen in den drei sächsischen Großstädten, so sind es im Jahr 2021 schon mehr als ein Drittel. Eine logische Folge des StadtLand-Gefälles sind einerseits sinkende Zahlen in den Krankenhäusern der ländlichen Regionen und andererseits steigende Fallzahlen in den Kliniken in und bei Dresden und Leipzig. Alle, die in diesem Parlament sitzen, kennen diese Entwicklung. Sie zeichnet sich seit Jahren ab und ist doch – um in Petra Köppings Worten zu bleiben – kein Schreckensszenario. Sie hat Auswirkungen auf alle Bereiche unseres Lebens – von der Gesundheitsversorgung über die Wirtschaft, unsere Bildungslandschaft und natürlich die Pflege. Ich sehe letzten Endes zwei Formen des Umgangs damit: Es gibt die einen, die diesem Fakt ins Auge sehen und im Detail schauen, wie wir Versorgung sicherstellen können, indem wir zum Beispiel Kooperationen in den Regionen fördern, über Jahrzehnte etablierte Versorgungsformen Stück für Stück und – ja, Herr Urban – auch im KleinKlein verzahnen und damit systematisch unser Gesundheitssystem verändern oder technologische Entwicklungen besser nutzen, um das ärztliche Fachwissen in der breiten Fläche zu verankern. Auch das braucht Zeit und Menschen, die sich engagieren und diesen Prozess aktiv gestalten wollen. Auf der anderen Seite höre ich immer wieder, dass es nur mit deutlich mehr staatlichem Geld oder der Kommunalisierung von Angeboten gelingen könne. Ich glaube hingegen, dass man Probleme, die mit der demografischen Entwicklung zusammenhängen, nicht allein mit Geld überdecken kann. Ich denke auch, dass kommunale Angebote in dieser Lage nicht zwangsläufig stabiler sind. Was müssen wir also tun, damit wir auch in den nächsten zehn, 20, 30 Jahren eine gute Gesundheitsversorgung vorfinden? Eine gute Nachricht ist: Sachsen hat in den letzten Jahren wichtige Grundpfeiler gesetzt. Die Novellierung des Sächsischen Krankenhausgesetzes ist ein Beispiel dafür. Das Gesetz wurde mit einem breiten Beteiligungsprozess und einer Zukunftswerkstatt erarbeitet. Es lebt von diesem gemeinschaftlichen Erarbeitungsprozess und ist eine gute Grundlage für das Zielbild der medizinischen Versorgung, und diese wird mit Leben gefüllt. (Vereinzelt Beifall SPD) Dazu zählt auch, dass die fachliche Perspektive vor Ort stärker gehört wird, was insbesondere für den ländlichen Raum von großer Bedeutung ist; denn das Credo, dass wir alle Krankenhausstandorte brauchen – auch wenn aus dem für die Menschen gewohnten Krankenhaus zum Beispiel ein Gesundheitszentrum wird –, gilt weiterhin. Leuchttürme hierbei sind unter anderem das Bergarbeiter-Krankenhaus Schneeberg und das Krankenhaus Weißwasser, das sich auf den Weg gemacht hat, Transformationsprozesse für ihre Region und die Menschen dort zu gestalten, um die Versorgung zu sichern und festzuhalten. Dafür sind die eine Milliarde Euro, die Petra Köpping erwähnt hat, bis zum Jahr 2029 von entscheidendem Vorteil und ein wichtiger Baustein für eine gesicherte ambulante und stationäre Pflege. (Beifall SPD und Tom Unger, CDU) Niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser müssen zukünftig noch intensiver zusammenarbeiten. Schon jetzt sind Krankenhäuser Träger von Medizinischen Versorgungszentren, weil sie sehen, dass die Menschen vor Ort ein Netz mit medizinischen Angeboten brauchen, um Behandlungen in der Fläche zu gewährleisten. Telemedizin ist dabei ein großes Schlagwort. Mithilfe von Telemedizin können Patientinnen und Patienten lange Wege erspart werden. Sie dient aber auch Ärztinnen und Ärzten vor Ort, (Unruhe) damit sich die Kollegen und Kolleginnen aus Fachkliniken vernetzen können, um Befunde auszuwerten und den Gesundheitszustand ihrer Patienten zu überwachen oder Rat einzuholen. Daher ist es richtig, dass der Freistaat bis zum Jahr 2027 Fördermittel in Höhe von 20 Millionen Euro für die Forschung und Entwicklung innovativer Lösungen für die Gesundheits- und Pflegewirtschaft zur Verfügung stellt. Diese Mittel stammen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung sowie aus dem aktuellen Landeshaushalt, in dem rund 1,7 Millionen Euro dafür vorgesehen sind. Selbstverständlich muss der Freistaat auch weiterhin die Verantwortung bei der Krankenhausfinanzierung sichern. Grundsätzlich gilt: Die medizinische Versorgung im Freistaat wird von vielen engagierten Menschen geprägt. Petra Köpping hat viele von ihnen voller Wertschätzung genannt; denn klar ist: Nicht immer sind die einzelnen Interessen deckungsgleich.

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Simone Lang SPD

Krankenkassen schauen anders auf aktuelle Situationen als Krankenhausträger; niedergelassene Ärzte beobachten Entwicklungen bei Medizinischen Versorgungszentren einmal voller Zuversicht, aber auch manchmal voller Skepsis. Die Entwicklung fordert von allen Akteuren viel ab, zuvorderst das Überdenken liebgewonnener Gewohnheiten und die fortwährende Suche nach gemeinsamen Lösungen – das sei an dieser Stelle auch gesagt. Sachsen ist im Vergleich zu den anderen Bundesländern federführend. Dann bleibt der Blick auf den Bund gerichtet, und Petra Köpping berichtet oft davon: In Berlin laufen wichtige Reformprozesse, die die Weichen der Gesundheitsversorgung neu stellen. Dass es in diesem Verfahren im Freistaat manchmal zu Planungsunsicherheit kommt, ist leider ein Fakt. Und doch setzt sich Petra Köpping im Bundesrat immer wieder für die sächsischen Interessen ein, betont an dieser Stelle immer wieder, dass der Freistaat weiter ist als viele andere Bundesländer und zugleich anderen, zum Beispiel mit Blick auf die Krankenhausplanung, als Vorbild dient. Die Bundesländer lernen aktuell viel voneinander. Die Bundesgesundheitsakteure und die Akteure vor Ort sind aktuell mehr denn je darauf angewiesen, zusammenzuarbeiten, und die Gesundheitsminister und -ministerinnen ringen in Berlin um Lösungen, um den unterschiedlichen Voraussetzungen in Deutschland Rechnung zu tragen. All diese Prozesse sind weder simpel noch einfach und schon gar nicht von einem Tag auf den anderen zu lösen. Doch unter all den Prozessen verbergen sich kluge und engagierte Menschen, die sich tagtäglich Gedanken darüber machen, wie Patientinnen und Patienten in Ost und West, in Stadt und Land bestmöglich versorgt werden. Das, sehr geehrte Damen und Herren, macht mich zuversichtlich. Mein Dank gilt an dieser Stelle allen Akteuren, die in der ambulanten und stationären Versorgung tätig sind, und all denen, die sich auf den Weg gemacht haben, Gesundheit und Pflege gemeinsam zu leisten.

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Alexander Dierks

Ich verstehe zum Teil die bilateralen Gespräche besser als die Rednerin. (Beifall SPD) Das ist ein untrügliches Zeichen dafür, dass es zu laut im Saal ist. Ich bitte um Ruhe und bitte Sie nun darum fortzufahren, Frau Lang.

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Simone Lang SPD

Vielen Dank. – Ich habe noch zwei Dinge. Herr Urban, Sie haben gesagt, dass Geburtsstationen geschlossen wurden. Bei 150 Geburten im Jahr ist eine qualitative Versorgung nicht mehr gewährleistet. Das steht fest, und das wird Ihnen auch jeder Arzt und Facharzt bestätigen – wirtschaftlich ist es gleich gar nicht. (Tobias Heller, AfD: Da muss man zum Beispiel die Rahmenbedingungen mal ändern!) Zweitens. Zu den Pflegekräften. Ich war gestern im Pflegeheim. Wir haben mittlerweile genügend Fachkräfte, wenn Sie bei der Agentur für Arbeit fragen. Wir haben 15 % Zuwachs im Bereich Pflege. Auch in der Ausbildung haben wir deutlich mehr Ausbildungsplätze und Anfragen. Ich denke, die Problemlage liegt eher in der Unsicherheit bei den Kostensatzverhandlungen. Das liegt nicht im Verantwortungsbereich des SMS. Zu den Ausführungen von Herrn Mayer, das Krankenhaus Sebnitz-Hohwald betreffend. Dort hat der Klinikbetreiber selbst um eine Neuorientierung seiner Ausrichtung gebeten. (Zuruf Norbert Mayer, AfD) Das heißt, alle Leistungen werden erbracht, aber in Sebnitz, damit der Standort gestärkt wird. In Hohwald gibt es die entsprechende Anschlussheilbehandlung, also Reha. Also: eindeutiger Erhalt beider Standorte mit einem anderen Portfolio. Genau das ist das Prinzip der Krankenhausversorgung. Vielen Dank. (Beifall SPD, Tom Unger, CDU, und Staatsministerin Petra Köpping)

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Alexander Dierks

Das war Frau Kollegin Lang für die Fraktion SPD. Als Nächster hat Herr Kollege Löser für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE das Wort; bitte, Herr Kollege.

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Thomas Löser GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Staatsministerin! „Für Sachsen. Gesundheit gemeinsam gestalten: bedarfsgerecht, effizient, finanzierbar“ – das ist der Titel der Fachregierungserklärung der Staatsregierung. Darin kann man drei große Versprechen in Richtung Gesundheitspolitik heraushören: bedarfsgerecht, effizient und finanzierbar. Als Opposition ist es natürlich unsere Aufgabe, genau hinzuschauen – wissend, dass viele Themen in der Gesundheitspolitik im Bund geregelt werden. Aber Sachsen hat Gestaltungsspielräume, und dabei müssen sich die hier vorgebrachten Erklärungen an der Wirklichkeit messen lassen. Die Menschen in Sachsen erleben derzeit Ärzte-/Ärztinnenmangel, unsichere Krankenhausstrukturen, steigende Pflegekosten und eine zunehmende Sorge, ob eine wohnortnahe Gesundheitsversorgung auch künftig gewährleistet ist, insbesondere im ländlichen Raum. In Sachsen fehlen zurzeit 370 Hausärzte und Hausärztinnen, vor allem außerhalb der Ballungsräume – das ist kein neues Problem. Langfristige Instrumente, wie die Landarztquote oder Studieren in Europa, mögen sinnvoll sein, wenn sie aufeinander abgestimmt sind; aber sie sind keine Lösung für das akute Problem des Mangels an Fachkräften. Studium und Facharztausbildung dauern zehn Jahre und mehr. (Unruhe) Das löst nicht unseren aktuellen Mangel an medizinischen Fachkräften. Die Frage, die sich viele Menschen heute stellen, lautet: Was passiert in der Zwischenzeit? Wo sind die kurzfristig wirksamen Maßnahmen? Wir haben gehört: Ausbau der Telemedizin. Frau Ministerin, das unterstützen wir sehr; das sind gute Projekte. Dabei wünschen wir uns mehr Engagement, eine systematische Stärkung der Delegationsmodelle für nicht ärztliche Praxisassistenten und Versorgungsassistenten in der Hausärztepraxis; eine stärkere Einbindung der Krankenhäuser in die ambulante Versorgung, aber auch eine verbindliche Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen und im Sächsischen Hausärztinnen- und Hausärzteverband. All diese Maßnahmen liegen in unmittelbarem Handlungsspielraum des Landes. Doch Gesundheitsvorsorge darf nicht eindimensional gedacht werden. Wohnortnahe Versorgung funktioniert nur, wenn mehrere Säulen zusammenspielen. Es braucht aus unserer Sicht ein Zusammenwirken von Haus- und Fachärzten, den Krankenhäusern, der Pflege, von therapeutischen Angeboten und auch von wohnortnahen Apotheken. Gerade Apotheken leisten dabei einen ganz zentralen Beitrag; denn sie garantieren uns niederschwellige Beratung, Arzneimittelversorgung, pharmazeutische Dienstleistungen und oft sind sie barrierefrei und ohne Termin. Ich habe mich in Dippoldiswalde selbst überzeugt und bin einen Tag in einer Apotheke gewesen. Viele von Ihnen haben das gemacht; man bekommt sehr viel Respekt, wenn man merkt, wie vor Ort gearbeitet wird, um diese Versorgung sicherzustellen. Wenn wir über Sicherstellung der Versorgung sprechen, dann müssen diese Apotheken natürlich bedacht und gestärkt werden – nicht nur als Randakteure, sondern als tragende Säule der Gesundheitsvorsorge vor Ort. In Bezug auf Sachsen wurde zum Thema Zielbildpartnerschaften zwischen den Krankenkassen und Akteuren bereits einiges gesagt. Wir glauben, dass es ein grundsätzlich richtiges Instrument ist. Aber diese Zielbilder sind bislang nicht Ausdruck eines aktiven Gestaltungsanspruchs des Sozialministeriums, sondern häufig – aus unserer Sicht – aus einer Praxis heraus entstanden. Die Frage wäre hier: Wie werden diese Zielbildpartnerschaften strategisch weiterentwickelt? Wie werden sie landesweit genutzt, um Versorgung planvoll zu sichern? Wie werden daraus verbindliche Leitlinien für politische Entscheidungen? Diese Zielbildpartnerschaften dürfen kein Feigenblatt sein; sie müssen Grundlage für konkretes Handeln, Prioritätensetzung und Investitionen werden. Mit dem „20-Punkte-Programm – Medizinische Versorgung 2030“ wurden bereits im Jahr 2019 Maßnahmen angestoßen. Einzelne Punkte wurden umgesetzt; der erhoffte Durchbruch in der Sicherstellung der medizinischen Versorgung ist jedoch ausgeblieben. Umso deutlicher wird, dass es nicht bei einer punktuellen Umsetzung bleiben darf, sondern eine konsequente Weiterentwicklung und Nachsteuerung erforderlich ist. Auch die Krankenhausversorgung steht vor tiefgreifenden Veränderungen; wir hörten bereits davon. Unabhängig von bundespolitischen Rahmenbedingungen gilt: Die Verantwortung für diese Ausgestaltung liegt beim Land und die Menschen erwarten hier in Sachsen klare Antworten. Wird es auch künftig eine flächendeckende Notfall- und Grundversorgung geben? Wie wird die Versorgung im ländlichen Raum konkret abgesichert? Welche Rolle spielen dabei kleinere Krankenhäuser? Besonders sensibel ist das Thema Geburtshilfe. Müssen werdende Eltern künftig weitere Wege zur Entbindung in Kauf nehmen, oder können durch Förderung des Landes Hebammenkreissäle zur wohnortnahen Geburtshilfe beitragen? Wie wird verhindert, dass Geburten auf dem Weg in die Klinik stattfinden, oder kann der strukturierte Einsatz von Hebammen im Rettungsdienst ein Baustein sein, um werdenden Familien auch in Ausnahmesituationen Sicherheit zu geben? Diese Fragen brauchen klare landespolitische Entscheidungen, keine bloßen Prüfprozesse und Verweise auf andere Zuständigkeiten. (Beifall Franziska Schubert, BÜNDNISGRÜNE) Kooperationen, Ambulantisierung und Spezialisierung klingen gut; sie sind aber nur möglich, wenn sie finanziell hinterlegt werden. Krankenhäuser können eben nicht ohne Unterstützung umbauen, und diese neuen Versorgungsformen werden nicht zum Nulltarif entstehen. Wer Veränderungen will, muss sie aktiv ermöglichen, sonst drohen ungesteuerte Strukturbrüche. Besonders belastend – wir haben es bereits gehört – ist die Situation in der Pflege. Die Eigenanteile in der stationären Pflege steigen weiter. Für viele Menschen wird Pflegebedürftigkeit zur finanziellen Überforderung und für Kommunen zu einer wachsenden Belastung über die Hilfe zur Pflege. Ja, der Bund trägt Verantwortung, aber Sachsen hat hier eigene Handlungsmöglichkeiten. Die Übernahme von Investitionskosten durch das Land wäre ein wirksames Instrument, um Pflegebedürftige und Angehörige zu entlasten. Andere Länder zeigen, dass das geht; lediglich in Sachsen und Sachsen-Anhalt ist das bisher komplett ausgeschlossen. Die Frage ist nicht, ob das möglich ist, sondern ob man bereit ist, diese Priorität zu setzen. Die Bund-Länder-Ebene ist wichtig, aber sie ist eben auch kein Ersatz für die Gestaltung im Land. Ich möchte ausdrücklich festhalten: Die Beteiligung von Sachsen und von Frau Staatsministerin Köpping an Bund-Länder-Arbeitsgruppen ist richtig und wichtig, aber sie darf nicht dazu führen, dass die Aufgaben im eigenen Land in den Hintergrund treten. (Staatsministerin Petra Köpping: Das tun sie auch nicht!) Viele zentrale Stellschrauben liegen hier in Sachsen. Ich will sie noch einmal nennen: Das sind die Versorgungsstrukturen, die Zielbildpartnerschaften, die Krankenhausplanung, die Investitionsfinanzierung, die Pflegeentlastung und die Sicherung der wohnortnahen Versorgung über alle Säulen hinweg. Gesundheit und Pflege brauchen neben guten Worten Gestaltungswillen auf Landesebene. Die Menschen in Sachsen erwarten ganz sicher keine Wunder, aber sie erwarten, dass dort gehandelt wird, wo Handlungsspielräume für eine wohnortnahe und verlässliche Gesundheitsversorgung bestehen. Zusammengefasst heißt gute Gesundheitsvorsorge in Sachsen für uns BÜNDNISGRÜNE: Chancen der Gestaltung nutzen, gute Erreichbarkeit medizinischer Versorgung in Stadt und Land und sinnvoller Einsatz der vorhandenen Mittel. Deutschland hat weltweit eines der teuersten Gesundheitssysteme, und die Kassenbeiträge steigen, anders als die Bundesgesundheitsministerin kürzlich noch versprochen hat. Ich werde kurz darauf eingehen, werte CDU: Teile der CDU kommen jetzt mit der Idee um die Ecke, dass man den Zahnarzt in Zukunft aus der eigenen Tasche obendrauf zahlt. Ich denke, solche Ideen kommen gar nicht gut an, und ich hoffe, das Zurückrudern bei Ihnen hat nicht nur wahltaktische Gründe. Schluss damit – das sage ich auch ganz klar –, dass die Zwei-Klassen-Medizin im echten Leben immer weiter ausgebaut wird. Wer schaut, wie das mit Terminen für Privatund für Kassenpatienten ist, der weiß: Beim Privaten bekommt man nach zwei Wochen einen Termin; bei der Kasse wartet man zehn Wochen oder länger. Das hat nichts mit solidarisch und gerecht zu tun. Das ist nicht unser Verständnis von Gesundheitspolitik. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Sehr geehrte Frau Staatsministerin! Bei einer Frage sind wir ganz stark an Ihrer Seite: Das ist die Gewalt gegen Rettungskräfte und medizinisches Personal. Es kann überhaupt nicht sein, dass die Leute, die zu Hilfe kommen, die helfen wollen, am Ende selbst Hilfe brauchen, weil sie durch Gewalt bedroht werden. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Wir werden diesen Prozess weiter kritisch begleiten. (Beifall BÜNDNISGRÜNE, Matthias Berger, fraktionslos, und vereinzelt CDU – Beifall Staatsministerin Petra Köpping) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Für die BÜNDNISGRÜNEN sprach Herr Abg. Löser. Es folgt in einer ersten Runde für die Fraktion Die Linke Frau Kollegin Schaper; bitte.

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Susanne Schaper Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Ministerin hat einen ambitionierten Titel gewählt: „Für Sachsen. Gesundheit gemeinsam gestalten: bedarfsgerecht, effizient, finanzierbar“. Schauen wir uns an, wie die Staatsregierung und die regierungstragenden Parteien diesen Anspruch erfüllen. Wenn von gemeinsamem Gestalten die Rede ist, dann müssen wir sagen, wer Mitverantwortung übernommen hat. Im Doppelhaushalt 2025/2026 hat die Staatsregierung betont, dass Gesundheit und Pflege Schwerpunkte sein sollen. Ohne uns hätte es diese Schwerpunkte in dieser Form aber nicht gegeben. (Beifall Die Linke – Sören Voigt, CDU: Wir haben zumindest mitgeschrieben!) Wir haben gemeinsam mit den BÜNDNISGRÜNEN dafür gesorgt, dass mehr Geld für Gesundheit, Pflege und Prävention bereitgestellt wurde, als vorgesehen war. Mit vielen Änderungsanträgen haben wir die Versorgung gesichert, Personal entlastet und wichtige Angebote gerettet. (Zuruf Laura Stellbrink, SPD) Umso irritierender ist es, dass nun manches wieder in die falsche Richtung läuft. Unsere Vorschläge zur Apothekenlandschaft liegen seit über einem Jahr bei der CDU und SPD – ohne jede erkennbare Reaktion. Sie wurden heute aber vielfach benannt und für sich beansprucht, ohne mitzuteilen, dass Vorschläge dazu bereits vorliegen; denn die Zeit drängt: Unser Land verliert viele Apotheken, erst letzten Freitag in Werdau. Eine der ältesten Apotheken im Freistaat wurde geschlossen: die 1742 gegründete LöwenApotheke. Sie musste aufgeben, weil die Eigentümerin die Kosten nicht mehr tragen konnte. Vor allem kleinere Apotheken leiden unter wachsender Bürokratie und darunter, dass die Krankenkassen sie nicht ordentlich vergüten. Dabei ist die Apotheke vor Ort unersetzbar. Sie bietet niederschwellige Beratung, kann bei Lieferengpässen wirkungsgleiche Medikamente anderer Hersteller besorgen oder individuelle Rezepturen herstellen. Diese Apotheken brauchen Hilfe: regelmäßige Anpassung der Honorare, eine angemessene Vergütung der Beratung, Erhöhung des Packungsfixums, Förderung von Digitalisierung, Übernahmen und Neugründungen in unterversorgten Regionen. Deshalb sollten die Koalitionsfraktionen zu Potte kommen, damit wir hier gemeinsam zu Entscheidungen gelangen. (Beifall Die Linke) „Gemeinsam“ ist übrigens auch ein Teil des Titels der Fachregierungserklärung. Nicht beachtet wurden bislang leider auch unsere Vorschläge zur Stabilisierung der Krankenhauslandschaft. Diese liegen seit einem halben Jahr auf dem Tisch. Es ist aber wichtig, nicht nur informiert zu werden, sondern gemeinsam darüber zu sprechen, wie man zur strukturellen Veränderung kommt und wie man stationäre Versorgung zukünftig gestaltet. Mit der Krankenhausreform verlangt der Bund erhebliche Investitionen: baulich, technisch und organisatorisch. Die Länder müssen diese mitfinanzieren. Sachsen bekommt Geld für Investitionen in die öffentliche Infrastruktur. In den letzten Haushaltsverhandlungen haben wir mit durchgesetzt, dass ein Großteil der Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes den Krankenhäusern zugutekommen soll. Nun brauchen wir Entscheidungen, die insbesondere die Versorgung abseits der Großstädte sichern und verbessern. Wenn die Ministerin nun vom gemeinsamen Gestalten spricht, dann heißt das aber auch, alle Akteure, die Verantwortung übernehmen wollen, einzubeziehen, Verantwortung zu übernehmen, dass Sachsen auch bei der Krankenhausfinanzierung nicht ins Hintertreffen gerät, selbstverständlich auch mit Blick auf den Bund. Kommen wir zum zweiten zentralen Begriff: bedarfsgerecht. Bedarfsgerecht ist ein Gesundheitssystem dann, wenn alle, die krank werden, zeitnah und ohne unzumutbare Wege versorgt werden. Die Realität – das wurde schon viel gesagt – sieht vielerorts anders aus. Viele Menschen berichten von monatelangen Wartezeiten auf Facharzttermine. Zahlreiche Praxen nehmen keine neuen Patientinnen und Patienten auf. Termine liegen häufig zu Zeiten, zu denen viele Menschen arbeiten müssen. Bedarfsgerecht ist das noch nicht. Das hat auch nichts mit Untergangsszenarien zu tun. Wer über Bedarfsgerechtigkeit spricht, muss deshalb über die hausärztliche Versorgung sprechen. Da ist die Lage in Sachsen alles andere als stabil, auch wenn wir von 373 freien Plätzen jetzt auf 300 kommen. Über 300 Hausarztplätze sind unbesetzt. Nur ein Zehntel der Praxen wird von Ärztinnen und Ärzten unter 40 Jahren geführt. Gleichzeitig tragen etwa 2 600 Hausärztinnen und Hausärzte die Versorgung im gesamten Freistaat, wie aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage von mir hervorgeht. Spannend ist auch, dass in dieser Kleinen Anfrage die Staatsregierung antwortet, dass ihr keine Erkenntnisse zum Alter der Ärztinnen und Ärzte vorliegen. Die Ministerin hat aber heute zum Alter gesprochen und verkündet, dass wir mittlerweile bei einem Durchschnitt von 52 Jahren sind. Das ist eine Verbesserung – das ist richtig. Wir sind aber immer noch nicht dort, wo wir hinsollten. Bei einer zunehmend älter werdenden Bevölkerung mit entsprechend komplexeren Krankheitsbildern ist es nicht immer ganz stimmig, wenn gesagt wird, dass wir so viele Ärzte wie noch nie haben. Das ist richtig, zur Wahrheit gehört aber auch, dass der HNO-Arzt eben nicht den Oberschenkelhalsbruch kurieren kann. Durch die vielfache Spezialisierung der Fachärztinnen und Fachärzte, die vorgegebene Versorgungsstruktur und die Veränderung der Versorgung durch Multimobilität durch die immer älter werdende Bevölkerung und die Veränderung der Bedarfe relativiert sich die Aussage, dass es so viele Ärzte wie noch nie gibt. (Staatsministerin Petra Köpping: Das hat niemand gesagt!) Viele Menschen leiden unter den Versorgungslücken. Das merken auch die Notaufnahmen. Die Staatsregierung verweist zurecht auf Programme wie die Landarztquote oder Ausbildungsmodelle im Ausland. Das sind sehr sinnvolle Maßnahmen, zu denen man ein positives Fazit ziehen kann. Sie können langfristig helfen. Die ersten Rückkehrer aus dem Programm „Studieren in Europa“ – die Ministerin ist darauf eingegangen – sind ein ermutigendes Signal. Bedarfsgerechtigkeit heißt aber auch, jetzt kurzfristig wirkende Lösungen gemeinsam voranzubringen, etwa durch Entlastung durch die Förderung für Praxisübernahmen, Maßnahmen zur schnelleren Digitalisierung, Entlastung bestehender Teams und neue Versorgungsmodelle. Hierbei weiß ich, dass die Staatsregierung auf einem guten Weg ist. Mehr Einbindung würden wir uns dennoch wünschen. Der nächste zentrale Begriff lautet: Effizienz. Effizienz darf nicht mit Kürzung verwechselt werden. Ein Gesundheitssystem ist nicht effizient, wenn das Personal überlastet ist, Wartezeiten verlängert und Behandlungen verzögert werden. Effizient hieße hier, das Personal zu entlasten, damit Menschen dauerhaft im Beruf bleiben können. Das erfordert genug Personal, Ausbildungs- und Studienplätze sowie verlässliche Arbeitszeiten, weniger Bürokratie und schnellere Anerkennung ausländischer Fachkräfte. Kommen wir zum letzten Begriff, der Finanzierbarkeit. Im Pflegebereich sehen wir deutlich, wie ernst hier die Lage ist; das haben schon die Vorredner benannt. Viele ältere Menschen werden zum Sozialfall. Die Kommunen kommen unter der Last der Hilfe zur Pflege kaum noch klar. Finanzierbarkeit heißt deshalb für uns: Pflegebedürftige, Beschäftigte und – nicht zu vergessen – die größte Gruppe der Pflegenden, die Angehörigen, etwa durch Anerkennung von Pflegezeiten bei der Rente oder durch anderweitige Entlastungen zu unterstützen. Kurzfristig muss Sachsen gegenüber dem Bund auf einer Deckelung der Eigenanteile bestehen. Langfristig muss aber die Pflegeversicherung zu einer solidarischen Vollversicherung weiterentwickelt werden. Dieses Gerechtigkeitsprinzip muss ebenso für die Krankenversicherung gelten, sonst ist eine gute Gesundheitsversorgung nicht finanzierbar. Vorsorge ist immer ein guter Plan. Das gilt nicht nur für die Eichhörnchen im Winter, die ein großes Wissen darüber haben, sondern das sollte auch für uns gelten. Andere Länder Tagesordnungspunkt Aktuelle Erste Aktuelle Debatte: Venezuela und aus Initiativen an den Bund Antrag der Zweite Aktuelle Debatte: Nie wieder Haltung zeigen – Antrag der Dritte Aktuelle Debatte: Standortvorteil Gentechnik regulieren heißt Antrag der Fraktion Die Verteilung der Gesamtredezeit der Fraktionen hat das Präsidium wie folgt vorgenommen: CDU 45 Minuten, AfD 45 Minuten, BSW 29 Minuten, SPD 23 Minuten, machen uns das viel besser vor. Das erspart nicht nur Kosten, sondern auch viel Leid. Ein Landesgesundheitsamt, das wir im Haushalt durchgesetzt haben, könnte solche Aufgaben übernehmen. Es darf jedoch keine bloße Abteilung eines Ministeriums werden, sondern muss als starke, eigenständige Koordinationsstelle für Gesundheitsvorsorge in ganz Sachsen arbeiten. Auch hier würden wir gern gemeinsam über neue und innovative Wege sprechen. Gesundheit sichern wir nicht erst in Arztpraxen oder Krankenhäusern – Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Ihre Redezeit.

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Susanne Schaper Die Linke

– sondern im Alltag, im Beruf, zu Hause, in Kitas und in Schulen. Dazu gehört ein leistungsfähiges Gesundheitssystem. Wir sind bereit, hier mitzuarbeiten, und bedanken uns für die Aufmerksamkeit. (Beifall Die Linke) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Es sprach für die Fraktion Die Linke Frau Abg. Schaper. In der ersten Runde möchte Herr Berger nicht sprechen. Gibt es weiteren Redebedarf zur Fachregierungserklärung? – Das kann ich nicht erkennen. Meine Damen und Herren! Die Aussprache zur Fachregierungserklärung ist damit beendet und dieser Tagesordnungspunkt abgeschlossen. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf Stunde Grönland vor Augen: Von Sachsen stellen – US-Bindung aufheben! Fraktion BSW ist jetzt: Erinnerung weitergeben – Yad-Vashem-Bildungszentrum aufbauen Fraktion SPD oder Standortverlust? – Neue Märkte und Wahlfreiheit sichern BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN BÜNDNISGRÜNE 20 Minuten, Die Linke 15 Minuten, die Staatsregierung 10 Minuten, wenn gewünscht. Ich rufe auf Erste Aktuelle Venezuela und Grönland Initiativen an den Bund stellen Antrag der Als Antragstellerin erhält zunächst die Fraktion BSW das Wort. Herr Abg. Rudolph, bitte.

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Nico Rudolph BSW

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die internationale Lage sollte die sächsische Staatsregierung dazu bewegen, sich gegenüber der Bundesebene für eine Änderung der deutschen Außenpolitik einzusetzen. Momentan tut sie das Gegenteil. In einer Entschließung des Bundesrates von letzter Woche zur Ukraine wird deutlich, dass 15 Bundesländer der politischen Geisterfahrt der Bundesregierung und der EU nichts entgegenzusetzen haben. Das Parteienspektrum in den beteiligten Landesregierungen reicht dabei von der CSU bis zur Linkspartei. Auch die sächsische Landesregierung unterstützte diese Entschließung. Was fordert unsere Landesregierung dort? Unter anderem die Vertiefung völkerrechtswidriger Sanktionen gegen Russland, den dauerhaften Verzicht auf günstiges russisches Gas – de facto zugunsten von viel teurerem USFracking-Gas – und das Verschenken weiterer 90 Milliarden Euro an das Selenskyj-System. Zudem nimmt sie die deutschen Kommunen in die Mithaftung für die Ukraine. Nun gab es genau ein Bundesland, das im Bundesrat nicht zugestimmt hat: Thüringen mit seiner Regierung unter BSW-Beteiligung. Dort handeln die Kollegen nach Vernunft. Wir danken dem BSW in Thüringen ausdrücklich dafür, dass sie so standhaft geblieben sind. (Beifall BSW) In Sachsen ist das anders. Der Herr Ministerpräsident argumentiert zu außenpolitischen Fragen in der Presse ab und an sehr vernünftig. Aber wenn es dann im Bundesrat darauf ankommt, trägt er den Mainstream-Kurs der Konfrontation mit. Herr Kretschmer, Ihr vermeintlicher Friedenskurs ist unglaubwürdig. (Beifall BSW) Spätestens mit den Ereignissen zum Jahresanfang hätte klar sein müssen, dass sich die Landesregierungen im Bundesrat endlich einmal mit dem Thema der transatlantischen Bindung Deutschlands befassen sollten. Die USA überfallen Venezuela, kidnappen das Präsidentenpaar und drohen bereits Kuba und dem Iran. Aber die eigentlichen Gamechanger für unser deutsches Verhältnis zu den USA sind die Pläne zur Annexion Grönlands. Früher haben die USA ihre Gegner angegriffen – schlimm genug. Jetzt bedienen sie sich bei ihren sogenannten NATO-Partnern. Als Deutschland wissen wir, was das heißt – Stichwort: Nord Stream-Sprengung. Was uns in Deutschland mittlerweile klar sein sollte: Die USA sind kein Schutzgarant, sondern ein Garant für internationale Unsicherheit. Debatte vor Augen: Von Sachsen aus – US-Bindung aufheben! Fraktion BSW (Beifall BSW) Am morgigen 5. Februar lassen die USA trotz Verlängerungsangeboten Russlands das letzte Abkommen zur Begrenzung von Nuklearwaffen – das „New Start“- Abkommen – auslaufen. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, sollte die Landesregierung im Bundesrat ernsthaft in Sorge bringen. Es hat direkte Folgen für die Sicherheit in ganz Europa. Ein atomares Wettrüsten wird wieder möglich und Europa steckt mittendrin. Europa wäre der Austragungsort eines nuklearen Konflikts. Wo sind dort die Bundesratsinitiativen unserer Landesregierung? Genauso brisant ist die Stationierung von US-Mittelstreckenraketen in diesem Jahr in Deutschland, die ohne Abstimmung im Bundestag erfolgt. Die Marschflugkörper können nuklear bestückt werden – von der zweistelligen Zahl an US-Atombomben in Deutschland ganz zu schweigen. Der unberechenbare Egomane Trump sitzt am roten Knopf, und die Bundes- und die Landesregierung tun so, als wäre 2026 irgendwie alles normal hier. Das ist irre. Diese Kritik heißt nicht, dass wir keine Verbindung mehr zu den USA pflegen sollten, aber sie muss zum beiderseitigen Vorteil sein. Sie muss auf Augenhöhe stattfinden und darf nicht von Ausnutzung charakterisiert sein. Es geht darum, unsere Abhängigkeit zu lösen, keine weiteren Abhängigkeiten aufzubauen und ein freundschaftliches Verhältnis anzustreben, so wie wir es mit allen Ländern auf der Welt tun sollten. (Beifall BSW) Daher müssen die nächsten Ziele sein: der Abzug aller Atombomben von deutschem Boden, die Verhinderung der Stationierung der US-Mittelstreckenraketen und der Neustart eines diplomatischen Dialogs mit Russland, um langfristig eine tragfähige Sicherheitsstruktur in Europa zu schaffen. Wenn sich die Landesregierung auf diesen Weg der Vernunft begeben wird, wird sie das BSW als sicheren Partner an ihrer Seite wissen. (Beifall BSW) Wir sind es den Menschen in Sachsen und Deutschland schuldig. Vielen Dank. (Beifall BSW) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Für den Antragsteller sprach Herr Abg. Rudolph. Es folgt für die CDUFraktion Herr Kollege Weinrich; bitte.

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Stephan Weinrich CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich war schon recht überrascht, dass bei diesem Titel offensichtlich noch die Ukraine fehlt, aber die haben Sie noch gut mit untergebracht. Das nächste Mal können Sie die auch gern mit dazuschreiben. Dennoch bin ich der Auffassung, dass das BSW einen Lernprozess durchlaufen hat. Nachdem wir Ihnen bei Ihren Weltpolitikfantasien immer wieder die Zuständigkeit des Bundes vor Augen halten mussten, haben Sie es dieses Mal geschafft – wahrscheinlich in weiser Voraussicht –, die Zuständigkeit bereits in Ihren Titel zu fassen: „Initiativen an den Bund stellen“. Diesbezüglich bleibt mir nur zu sagen: Herzlichen Glückwunsch zu diesem nicht unerheblichen Erkenntnisgewinn! (Beifall CDU) Da ich diesen Erkenntnisprozess so toll finde, langweile ich Sie jetzt auch nicht mit einer Rede über Zuständigkeiten, sondern werde das Thema einmal auseinandernehmen. Knaller Nummer 1: Noch nie hat ein Bundesland im Bundesrat eine Initiative gestartet, um eine Beziehung zu einem anderen Staat aufzuheben. Das fände ich ja noch ganz charmant, weil wir Sachsen ja ohnehin immer gern unser eigenes Ding machen. Kann man diesbezüglich nicht mal kleinere Brötchen backen? Muss man gleich mit den Vereinigten Staaten von Amerika beginnen, von denen man sich lossagen will? Ich sage Ihnen Folgendes: Wer sich als deutscher Parlamentarier von den Vereinigten Staaten lossagen will, vollzieht den Bruch mit der Realität, und so kommt mir Ihr Debattentitel auch vor: als krampfhafte Realitätsverweigerung. (Beifall CDU) Ich kann ja verstehen, dass Sie die gegenwärtige Außenpolitik von Donald Trump als abstoßend empfinden. Wenn man sich die UN-Charta in Artikel 2 Abs. 4 anschaut, sollte der Westen mit gutem Beispiel vorangehen. Aber stellen Sie sich einmal vor, die Bundesrepublik Deutschland hätte jedes Mal bockiges Kind gespielt, bloß weil es bei den transatlantischen Beziehungen mal schwierig ist. Wir wären das isolierteste Land in der Europäischen Union, und ich bitte Sie: Verwechseln Sie Isolation nicht mit Souveränität. Das wäre so, als wenn Sie sich auf der Autobahn abschnallen und das Lösen des Sicherheitsgurtes als Ausdruck persönlicher Autonomie bezeichnen würden. Deshalb sage ich Ihnen: Frieden entsteht nicht dadurch, dass man Konflikte ignoriert oder sich davonstiehlt. Frieden entsteht durch Belastbarkeit und durch die Fähigkeit, unbequeme Partner auszuhalten. Wenn Sie wollen und es Ihnen hilft: Das ist wie in einer Ehe, wo viel Licht ist, ist auch viel Schatten. (Sören Voigt, CDU: Aber Frieden!) Dabei steht es durchaus außer Frage, dass die aktuelle Krise alle anderen Krisen in ihrer Tiefe und Komplexität übersteigt. Wir müssen erkennen, dass diese zentrale Krise weniger ein äußerer Feind ist als vielmehr das Fehlen einer hinreichenden europäischen Robustheit – und das bezieht sich insbesondere auf Grönland. Hier liegt jetzt auch der Hase im Pfeffer. Wenn Sie, liebe BSW-Fraktion, schon eine Initiative an den Bundesrat stellen wollen, dann bitte zu einem Thema, an dessen Ende die Europäische Union gestärkt in die Weltpolitik hinausgelassen wird. Damit komme ich zum Knaller Nummer 2: Sie scheinen die Tragweite Ihrer Debatte auf die sächsischen Bürger nicht zu überreißen. Die Vereinigten Staaten von Amerika sind der wichtigste Handelspartner der Bundesrepublik Deutschland und damit auch für Sachsen. Ein Drittel der Wirtschaftsleistung in Sachsen wird durch Exporte erwirtschaftet. Es ist also bemerkenswert, mit welcher Selbstverständlichkeit Sie hier globale Machtfragen beurteilen wollen, während Sie gleichzeitig die Auswirkungen auf die Menschen in Sachsen ausblenden. Genau deshalb ist diese Debatte so gefährlich – nicht weil sie Fragen stellt, sondern weil sie Antworten schuldig bleibt. Die Menschen in Sachsen können sich diese Bequemlichkeit nicht leisten. Ihre Arbeitsplätze, ihre Unternehmen und ihr Wohlstand hängen an stabilen internationalen Beziehungen und nicht an Symboldebatten. Dazu zählen auch Militär- und Handelspartner, die bisweilen schwierig sind und an denen man manchmal verzweifeln könnte. Daher ist die Debatte in Wahrheit nichts anderes als politische Bequemlichkeit. Man muss keine Verantwortung übernehmen, wenn man sich davonstiehlt. Vielen Dank. (Beifall CDU) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Es sprach für die CDU-Fraktion Herr Abg. Weinrich. Es folgt für die AfD-Fraktion Herr Kollege Urban; bitte.

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Jörg Urban AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! „Staaten haben keine Freunde, nur Interessen.“ Das soll Charles de Gaulle gesagt haben. Diese Erkenntnis ist für diejenigen ein harter Aufschlag, die dachten, sie könnten ihre Sichtweisen von Werten als universelle Werte in alle Welt tragen. Diese Zeit ist endgültig vorbei. Vorbei ist auch die Zeit, in der man sagte, dass wir nur von Freunden umgeben seien. Kurz: Die Zeit der Träumereien ist vorbei. Willkommen in der Realität. Willkommen in der multipolaren Welt! Das Interesse von Donald Trump ist, das Beste für sein Land, die Vereinigten Staaten, herauszuholen, mit Deals und mit unkonventionellen Maßnahmen. Chinas Interesse ist der Aufstieg zur führenden Wirtschaftsmacht durch Sicherung von Handelsrouten und Rohstoffen. Und unser Interesse? Deutschlands Interesse? Klimaneutralität, Wokismus, Weltbeglückung? Das sind nicht unsere Interessen. Es wäre an der Zeit, dass wir wirklich anfangen, unsere echten Interessen in den Mittelpunkt der Politik zu stellen. Außenpolitisch bedeutet das Frieden durch gute Beziehungen, auch zu Russland, aber auch zu den USA, auch zu den BRICS-Staaten. Innenpolitisch heißen unsere Interessen: eine vernünftige Wirtschafts- und Energiepolitik sowie ein Ende der illegalen Masseneinwanderung. Unsere Interessen müssen immer ein Ziel haben: Deutschland wirtschaftlich stark, militärisch verteidigungsfähig und insgesamt unabhängiger zu machen. Was wir nicht brauchen, sind Sanktionen. Was wir nicht brauchen, sind militärische Drohgebärden. Ich nenne die 15 Soldaten, die Herr Merz nach Grönland geschickt und gleich zurückbeordert hat. Wir brauchen auch keine Kriegsrhetorik für Konflikte, die uns eigentlich nichts angehen. Das Eingreifen der USA in Venezuela ist für uns vom Völkerrecht her nicht vertretbar, auch wenn viele Venezolaner wahrscheinlich froh darüber sind, dass sie ihren Diktator losgeworden sind. Zu Grönland muss man sagen: Über Grönland sollen in erster Linie die Grönländer entscheiden, nicht die USA, nicht die Europäer und auch nicht die Dänen. Die Grönländer müssen in erster Linie entscheiden, wie die Zukunft ihres Landes aussieht. Es ist selbstverständlich falsch, Herr Kollege Rudolph, wenn wir wegen dieser Auseinandersetzungen, die noch kein bewaffneter militärischer Konflikt sind, jetzt sagen, wir müssen alle Brücken nach Amerika abbrechen. Es gibt viele Politikfelder, in denen Verbindungen gewachsen sind, die man gar nicht ohne Weiteres kappen kann, ohne sich selbst schwer zu beschädigen. Das betrifft insbesondere die Wirtschaft. So wie es falsch war, sich von den russischen Energierohstoffen abzuschneiden, so wäre es falsch, wenn wir uns von internationalen Zahlungssystemen oder von Meta abschalten würden. Das wäre weder für unsere Bürger noch für unsere Wirtschaft eine vertretbare Maßnahme, die im Interesse unseres Landes ist. Deutschland hat heute durch die Politik der letzten Jahre militärisch überhaupt keine Bedeutung mehr. Wir sind militärisch unbedeutend geworden, zum Teil bis zur Lächerlichkeit. Auch wirtschaftlich geht es aufgrund der wirtschaftsfeindlichen Politik von Schwarz-Rot-Grün der letzten Jahre bergab. Das müssen wir uns bewusst machen. Aber ohne Militär und ohne ein dickes Scheckbuch wie in den letzten Jahrzehnten nimmt Deutschland auf der internationalen Bühne niemand mehr ernst. Im Ausland werden unsere Politiker belächelt, egal ob es das Duo Scholz/Baerbock oder das Duo Merz/Wadephul ist. Sie werden nicht mehr ernst genommen. Herr Merz ist ein Außenkanzler, der versucht, sich zwischen außenpolitischen Themen zu profilieren, während im Land bei uns alles zusammenbricht. Das ist die falsche Politik. Das ist keine Politik im Interesse unseres Landes, lieber Herr Voigt. (Beifall AfD) Politik für deutsche Interessen heißt, die Fähigkeit einer souveränen Landesverteidigung aufzubauen, die Sie mit Ihrer Partei kaputtgespart haben, Herr Voigt. (Lachen CDU) Es ist unsere Aufgabe. Es ist unser Interesse, dass wir uns endlich wieder aus fremden Konflikten heraushalten, Herr Voigt. Es ist unser Interesse, dass wir gute wirtschaftliche Beziehungen zu allen Ländern dieser Welt und insbesondere zu den Großmächten haben. Deutschland kann Vermittler sein, kann Friedensstifter sein, aber nicht Waffenlieferant und Kriegstreiber. Wir haben derart viele existenzgefährdende Probleme in unserem eigenen Land, hier vor unserer eigenen Haustüre, um die sich die deutsche Politik kümmern muss. Dafür müssen wir die schwindenden Ressourcen unseres Landes einsetzen. Deshalb sagen wir wie Donald Trump es sagt und wie die Republikaner es sagen: Wir wollen zuerst Politik für unsere eigenen deutschen Bürger machen, für unsere eigenen deutschen Unternehmen. Wir sagen: unser Land zuerst. Danke schön. (Beifall AfD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Für die AfDFraktion sprach Herr Abg. Urban. Für die SPD-Fraktion folgt Frau Kollegin Koch; bitte schön.

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Sophie Koch SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wie so oft sollte man bei den Debatten vom BSW den Blick darauf richten, was sie in ihren Titeln nicht sagen; denn in diesem Fall müsste der Debattentitel heute lauten: US-Bindung aufheben, dafür Bindung an Russland stärken. Jetzt frage ich mich für die SPD-Fraktion: Wer würde denn so etwas ernsthaft befürworten? Aber ja, es ist Ihre Partei, die sich um den Mythos eines schnellen Friedens schart und dadurch immer wieder, wie gerade in der Rede gehört, Sympathien für Russland und seine Führung zeigt. Während wir hier im warmen Landtag die große Weltpolitik debattieren, frieren viele Menschen in der Ukraine gerade. Jeden Tag sehen wir das zerstörerische Ausmaß der russischen Raketen- und Drohnenangriffe auf Kiew, auf die Energieinfrastruktur der Ukraine, Bilder von Menschen, die bei klirrender Kälte ohne Heizung, ohne Strom in ihrer Heimat ausharren. Die angekündigten Feuerpausen werden von Russland nicht eingehalten. Ist das wirklich die verlässliche Bindung, die Sie wollen? Verstehen Sie mich nicht falsch. Was Trump gerade in den USA mit dieser einst großen Demokratie macht, sollte jede demokratische Person in Sorge treiben. Vor allem wie er international agiert, ist nicht, wie die AfD sagt, unkonventionell. Was ist denn das für eine Untertreibung? Nichtsdestotrotz sind wir als Deutschland NATO-Bündnispartner. Was Sie hier in Ihrer Debatte machen, ist reiner plumper Antiamerikanismus. Dabei ist es die NATO, die gerade dafür sorgt, ein Gleichgewicht in Europa zu schaffen und uns auch Stabilität zu garantieren. Die einzig richtige Antwort auf stärker werdende Autokratien um uns herum, über die wir übrigens im Sächsischen Landtag wirklich hätten debattieren können, wäre ein vereintes starkes Europa. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dafür hätten wir wirklich etwas machen können. Das wäre ein Debattentitel für diesen Landtag. Wir können aus Sachsen heraus mehr tun, als nur Impulse zu geben. Wir arbeiten jeden Tag aktiv daran, dass wir noch näher mit unseren direkten Nachbarn aus Tschechien und Polen zusammenrücken: im Katastrophenschutz, auf dem Arbeitsmarkt und nicht zuletzt auch bei der Begegnung der Menschen. Aber Sie, liebe Kollegen des BSW, schüren Ängste vor Rüstungsausgaben und internationalen Sicherheitsbündnissen, während Sie hier populistisch über US-Einflüsse und Außenpolitik debattieren, Themen – Entschuldigung, ich muss das einmal machen –, die nicht in unsere Zuständigkeit gehören. Sie kritisieren Investitionen, die Europa stabil halten, und tun so, als könnten wir hier globale Ordnung und Symboldebatten ersetzen. Ich hoffe, dass wir irgendwann wieder einmal dahin kommen, uns darauf zu verständigen, dass wir im Sächsischen Landtag darüber debattieren, wie wir es schaffen, das Leben der Menschen ganz praktisch besser zu machen, und dass Sie vielleicht irgendwann einmal feststellen, dass Russland nicht der Partner ist, den Sie sich eigentlich vorstellen. Vielen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNISGRÜNE und vereinzelt CDU) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Schönen Dank. Für die SPD-Fraktion sprach Frau Kollegin Koch. Für die BÜNDNISGRÜNEN folgt Herr Kollege Günther.

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Wolfram Günther GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es muss ganz schön weh tun, wenn Kollegin Wagenknecht nicht die Bühne im Bundestag hat und trotzdem irgendwie ihre Ideen untergebracht werden müssen. Da missbraucht man halt erneut das Landesparlament; denn – ganz ehrlich – Venezuela und Grönland sind nicht wirklich das, worüber wir mitzuentscheiden haben. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Ihre Debatte macht wieder Ihr völlig krudes und vor allem komplett gegen unsere eigenen Interessen gerichtetes Weltbild klar, wofür Sie hier sitzen und auch die Kollegin Wagenknecht steht, jetzt noch supportet vom Kollegen von der AfD, was angeblich unsere Interessen seien. Man kann sich einmal überlegen, was der gute Zustand in der Welt wäre. Der gute Zustand in der Welt wäre, dass wir Frieden hätten, dass wir ein gutes Auskommen mit allen Staaten auf dieser Erde hätten und auch einen guten Handel mit allen führen könnten. Das war die Basis des Wohlstands, der hier in den letzten Jahrzehnten in Deutschland erarbeitet worden ist. Jetzt befinden wir uns aber in einem Zustand, in dem Ihr Premiumpartner Russland diese Welt mit Krieg überzieht und mitten in Europa Massenmord vollzieht, auch ohne Rücksicht auf die eigene Bevölkerung oder sonst jemanden. Dabei geht es auch nicht um die Menschen in Russland. – Ich glaube, die haben relativ wenig von diesem Krieg –, sondern das ist eine Clique von Leuten, die dort Macht ausüben, die brutal ihre Interessen durchsetzen. (Zuruf CDU) – Wir sind noch nicht beim Massenmord und Hunderttausenden Toten sowie einem mehrjährigen Krieg, der jetzt schon länger dauert als der Zweite Weltkrieg in Russland. Natürlich müssen wir auch mit Sorge darauf schauen, wen wir gerade in den USA in der Regierung haben, der vieles, was die Basis ist – nämlich Völkerrecht, regelbasiertes Zusammenarbeiten –, mit Füßen tritt. Aber es ist immer noch eine andere Hausnummer, die wir dort haben. Vor diesem Hintergrund müsste uns allen klar sein: Wenn wir heil hindurchkommen wollen, was brauchen wir dann als Deutschland? Wir sind Teil der EU; das wurde hier schon angesprochen. Dann müssen wir Europa stärken, doch dazu höre ich weder von Ihnen noch von der AfD etwas. Wenn man als Land, als Volkswirtschaft, stärker werden will, dann spricht man von Resilienz und davon, unabhängiger zu werden. Wovon leben wir in der Industriegesellschaft? Von der Energieversorgung. Dann ist man ganz schnell bei einer eigenen Energieversorgung, bei Energiewende und Erneuerbaren und nicht mehr beim Import von fossilen Rohstoffen, gerade aus Russland oder anderen Staaten, von denen wir nichts wollen. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Auch dabei höre ich von Ihnen immer das komplette Gegenteil. Das heißt, wenn Sie für deutsche Interessen wären, dann wären Sie ganz klar etwa für eine Energiewende. dann wären Sie für eine Stärkung der EU – das tun Sie nicht. Ich will einmal sagen, was das für uns bedeuten würde, wenn man sagt, wir wollen uns jetzt davon abkoppeln. Für das Exportland Deutschland sind die EU-Länder mit Abstand die stärksten Handelspartner, und zwar mit Exporten von mehr als 846 Milliarden Euro im Jahr. Unter den Einzelstaaten sind es im Übrigen die USA, wohin wir mit mehr als 253 Milliarden Euro am meisten exportieren – die USA! Erst danach kommt China mit 246 Milliarden Euro. Danach kommen übrigens die Niederlande mit 202 Milliarden Euro. Auch wenn man sich Sachsen anschaut, dann ist der EUBinnenmarkt mit Exporten von 23 Milliarden Euro bzw. mit 45 % unserer Exporte für uns am wichtigsten. Das ist das, wovon wir leben, das, was wir stärken müssen. Bei China sind es 12 %, mehr als 6 Milliarden Euro. Dann kommen die USA. Das sind für Sachsen – jetzt geht es um Sachsen, um den sächsischen Exportmarkt – mehr als 5 Milliarden Euro bzw. 10 %. Auf den Rest der Welt entfallen 33 %. Im Übrigen: Auf Ihr viel gelobtes Russland entfielen schon vor dem voll entfesselten Krieg in der Ukraine im Jahr 2022 gerade einmal 1,3 % aller Exporte; jetzt sind es noch deutlich weniger. Also, ein Blick auf die Zahlen zeigt: Mit wem wollen wir ein gutes Auskommen haben? Was nützt hier in Sachsen unserer Wirtschaft? Dann kommen Sie aber mit „entkoppeln“. Ihre Politik heißt übersetzt: Schaden wir Sachsen, schaden wir Deutschland, schaden wir der EU so stark, wie es geht, um sie so schwach wie möglich zu machen, um sie Russland auszuliefern oder was auch immer. Dann sagen Sie es aber auch ganz klar, wenn das Ihr Ziel ist. Kommen Sie nicht mit solchen kruden Debattentiteln und tun Sie nicht so, als würden Sie irgendwie für bundesdeutsche Interessen einstehen – das Gegenteil ist der Fall. (Beifall BÜNDNISGRÜNE – Zustimmung CDU) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Es sprach für die BÜNDNISGRÜNEN Herr Kollege Günther. Es folgt für die Fraktion Die Linke Frau Kollegin Schaper.

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Susanne Schaper Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als ich mir die Rede von Donald Trump beim Weltwirtschaftsforum in Davos angeschaut habe, musste ich an das Märchen „Des Kaisers neue Kleider“ denken. Die Wirtschaftseliten hörten zwei Stunden lang diesem Irrsinn zu und applaudierten am Ende sogar stehend. Niemand hatte den Mut, Trump einfach auszulachen, weil er eben der mächtigste Mann der Welt ist. Er hat mich in einem alten Verdacht bestätigt: Wenn es darum geht, die Demokratie zu verteidigen, dann sollten wir uns nicht auf die Kapitalisten allein verlassen. Auch unser Bundeskanzler spielte eine ganz peinliche Rolle. Der kanadische Premierminister Mark Carney hatte den Mut zu sagen, dass es nicht die Lösung sein kann, sich anzupassen, um Ärger zu vermeiden. Friedrich Merz dagegen versucht es Trump gegenüber immer noch mit Anbiederung und Leisetreterei. Donald Trump sagt offen, dass er sich weder an die eigene Verfassung noch an das Völkerrecht gebunden fühle. Seit seiner erneuten Präsidentschaft setzt er seine Drohungen auch Schritt für Schritt in die Tat um. Rechtsradikale Schlägerbanden steckt er in die Uniform und lässt sie im ganzen Land auf Menschenjagd gehen. Ob er faire Wahlen oder einen friedlichen Machtwechsel noch einmal zulassen wird oder ob der Sturm aufs Weiße Haus dann noch größer sein wird, ist völlig ungewiss. In der internationalen Politik handelt er wie ein Mafiaboss. Er droht, er erpresst. Er schreckt auch vor militärischer Gewalt nicht zurück. Der Angriff auf Venezuela und die Entführung des Präsidenten Maduro waren ein schwerer Bruch des Völkerrechts durch die USA. Wer das feststellt, der unterstützt damit nicht die Politik von Maduro. Wenn es aber zur Regel wird, dass die Souveränität von Staaten so missachtet wird, dann verwandelt sich unser Planet in ein einziges Schlachtfeld. Venezuela, Grönland oder auch Kuba: Trump versetzt der ohnehin lädierten regelbasierten Weltordnung einen Schlag nach dem anderen. Wofür? Für Ressourcen, für Geld, für Macht oder um von seiner mageren innenpolitischen Bilanz abzulenken. Die NATO ist noch nie nur eine Verteidigungsgemeinschaft gewesen. Wäre die NATO eine Wertegemeinschaft, dürfte sie das kurdische Volk nicht so verraten, wie es gerade wieder geschieht. Auf Demokratie, Menschenrechte und Völkerrecht berief man sich immer nur, wenn es geostrategisch passte. Die Linke war immer der Meinung, dass die NATO durch eine wirkliche Friedensordnung ersetzt werden muss. Eine regellose Welt ist keine Alternative. Weil wir uns als Linke innerhalb unserer Gesellschaft für die Schwächsten einsetzen, werden wir auch in der Außenpolitik niemals das Recht des Stärkeren akzeptieren. (Beifall Die Linke) Wir wollen die Vereinten Nationen stärken und demokratisieren, damit Konflikte friedlich und nach den Regeln des Völkerrechts gelöst werden. Auch die Europäische Union muss eigenständiger werden, aber nicht, indem sie sich hochrüstet und selbst Weltmacht spielt, sondern als Stimme der Demokratie, des Friedens und der Kooperation. Wir akzeptieren auch keine Doppelmoral. So wenig wie die USA das Recht haben, über Venezuela zu bestimmen, hat Russland das Recht, die Ukraine zu erobern. (Beifall Die Linke) Wer die Aggression Putins unablässig entschuldigt und alle Sanktionen ablehnt, aber jetzt zum Boykott der USA aufruft, der ist doppelzüngig. Wir brauchen keinen Hass gegen die US-Amerikaner, sondern sollten die Menschen unterstützen, die sich in den USA Trump und seiner Politik entgegenstellen. Herzlichen Dank. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Schönen Dank. – Es sprach für die Linksfraktion Frau Kollegin Schaper. Ich habe eine Wortmeldung des fraktionslosen Abgeordneten. Herr Kollege Berger, bitte schön.

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Matthias Berger fraktionslos

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aufgrund meiner kurzen Redezeit hatte ich zu dem Punkt eigentlich nichts geplant; aber unter dem Eindruck der jetzigen Äußerungen will ich mich doch einmal spontan dazu äußern. Ich denke, es ist richtig, über das Thema zu sprechen. Wir leben bewusst in einer föderalen Bundesrepublik. Manchmal erzwingen es auch die Umstände, dass Impulse von unten nach oben getragen werden. Ich gebe den Linken ausgesprochen recht. Ich habe die Rede von Donald Trump leider nicht direkt in Davos, aber am Fernseher verfolgt. Aus meiner Sicht war das nur skurril. Keiner hatte den Mut, ihm dort einmal Paroli zu bieten. Es bleibt leider die bittere Erkenntnis, wie es Herr Urban richtigerweise sagte: Aus dieser für uns gewohnten unipolaren Welt ist eine multipolare Welt geworden. Es gibt ganz viele Player. Ich spreche von den USA und von Russland, von den Chinesen, und – potenziell – von den Indern, ganz zu schweigen. Das Problem ist weniger Sachsen. Es ist vielleicht auch nicht Deutschland. Es ist einfach die – leider viel zu schwache – EU, die die falschen Schwerpunkte gesetzt hat. In den letzten Jahrzehnten, in denen für alle auf der Welt erkennbar Geopolitik gemacht wurde, haben wir Genderpolitik gemacht. Das ist das Problem. Ich will Ihnen einmal ein paar Zahlen nennen – die müssen nicht genau stimmen auf die Million –, um sich das Versagen der EU – leider! – einmal bewusst zu machen: Russland hat 140 Millionen Einwohner. Die USA haben 350 Millionen Einwohner. Die Europäische Union hat 450 Millionen Einwohner, aber wir sind insgesamt ein politischer Schwächling. (Sören Voigt, CDU: Umso wichtiger ist ein breites gemeinsames Bündnis!) Jetzt ist die Frage – ich will eine Brücke zum BSW bauen: Warum kann man einen geschichtlichen Zusammenhang zwischen Sachsen und Grönland herleiten. Den gibt es nämlich. Wir haben sogar einen Spezialisten unter uns, den Herrn Clemens. Er ist leider nicht da. Ich habe durch Zufall gelesen, dass die Mitglieder der Herrnhuter Brüdergemeinde lange Zeit als Missionare in Grönland tätig waren. (Martin Modschiedler, CDU: Und Herr Clemens auch! – Heiterkeit CDU) Sie kennen sich hervorragend aus. Insofern, als kleine Brücke: Es gibt sogar einen direkten Bezug zwischen Sachsen und Grönland. Im Ergebnis bleibt die bittere Erkenntnis – das wird hier manchen stören, aber es ist einfach so: Es wird keine andere Lösung geben als ein starkes Europa. Es wird weder ohne USA noch ohne Russland gehen. Vielen Dank. (Beifall BSW) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Es sprach der fraktionslose Abg. Berger. Damit sind wir am Ende der ersten Rederunde. Möchten Sie in eine zweite Rederunde einsteigen? – Das ist der Fall. Für den Einreicher spricht Herr Abg. Richter; bitte.

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Lutz Richter BSW

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir führen diese Debatte nicht zufällig im Sächsischen Landtag; denn Sachsen ist kein außenpolitischer Zuschauerraum, Sachsen ist ein Erfahrungsraum für Demokratie – für ihre Brüche, Versprechen und Enttäuschungen. Wer glaubt, die Weltlage sei ein fernes Problem, der verkennt die eigentliche Gefahr; denn Demokratie stirbt nicht nur dort, wo sie offen abgeschafft wird, sie stirbt auch dort, wo sie inhaltlich entleert wird und das Vertrauen der Menschen verliert. Damit sind wir mitten bei uns: Sachsen ist ein Bundesland, in dem besonders viele Menschen sehr sensibel wahrnehmen, wenn Macht nicht erklärt wird, wenn politische Entscheidungen als alternativlos verkauft werden, wenn öffentliche Debatten eingeengt werden. Diese Sensibilität ist kein Mangel, es ist eine demokratische Ressource. Wir reden heute global zur Weltlage und konkret über das Verhalten der Vereinigten Staaten gegenüber Venezuela. Was wir dort erleben, ist ein Lehrstück moderner Machtpolitik. Unter Präsident Trump wurde offen damit begonnen, wirtschaftlichen und politischen Druck so einzusetzen, dass er nicht nur über das venezolanische Volk und über die Zukunft seines Landes entscheidet, sondern über seine Interessen, insbesondere im Bereich der Öl- und Rohstoffpolitik. Das ist brandgefährlich für jede Demokratie; denn Demokratie lebt davon, dass Recht über Macht steht und nicht umgekehrt. Wenn wir ehrlich sind, dann müssen wir feststellen: Auch in Deutschland sind generell demokratische Entscheidungsräume nicht so offen, wie wir es gern hätten. Seit Jahrzehnten sind politische, wirtschaftliche und mediale Eliten stark transatlantisch vernetzt. Führende Journalistinnen und Journalisten, Spitzenpolitiker, Thinktanks und Stiftungen bewegen sich immer in denselben Zirkeln, besuchen dieselben Konferenzen und teilen deshalb dieselben außenpolitischen Grundannahmen. Das führt dazu, dass außenpolitische Deutung oft nicht aus offener Gesellschaft bzw. aus offener gesellschaftlicher Debatte entsteht, sondern aus einem engen Kreis gemeinsamer Selbstverständlichkeiten. Das Problem ist nicht der Austausch, das Problem ist die Einseitigkeit. Das schwächt das Vertrauen in die Medien, in die Politik und in die Demokratie insgesamt. Hier schließt sich der Kreis zur Außenpolitik: Wenn die stärkste Militärmacht der Welt offen signalisiert, dass Regeln nur gelten, solange sie den eigenen Interessen dienen, wenn Bündnisse zunehmend auf Gefolgschaft statt auf Augenhöhe beruhen, dann stellt sich die demokratische Kernfrage: Dürfen wir uns dauerhaft an eine Macht binden, deren Politik sich immer weiter von internationalen Regeln entfernt? (Beifall BSW) Diese Frage zu stellen, ist nicht antiamerikanisch, sie ist prodemokratisch; denn Demokratie bedeutet auch: Bündnisse sind kein Dogma, sie müssen sich rechtfertigen, und zwar vor den Menschen. Gerade aus demokratischer Verantwortung heraus sollten wir uns deshalb fragen, ob eine dauerhafte politische Bindung – unabhängig davon, wohin sich die Politik der USA bewegt – wirklich im Interesse von Demokratie, Frieden und Völkerrecht liegt. Wir brauchen – damit stimme ich denen zu, die das vorher schon gesagt haben – eine eigenständige, europäische Außenpolitik. Europa als handlungsfähiger, souveräner Akteur orientiert sich eben auch an europäischen Interessen, an Diplomatie und an demokratischer Verantwortung – nicht an Eskalation oder geopolitischer Gefolgschaft. (Beifall BSW) Das ist kein Abbruch von Partnerschaften, das ist politische Mündigkeit. Deshalb ist es wichtig, dass auch von diesem Landtag Initiativen an den Bund gehen – nicht aus Überheblichkeit, sondern aus demokratischer Verantwortung; denn Demokratie beginnt nicht in geopolitischen Machtzentren. Sie beginnt dort, wo Parlamente den Mut haben, Fragen zu stellen, Widerspruch zuzulassen und Macht wieder erklärungspflichtig zu machen – und das beginnt auch hier in Sachsen. Herzlichen Dank. (Beifall BSW und Arthur Österle, AfD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Es sprach für den Einreicher in einer zweiten Runde Herr Abg. Richter. Gibt es weiteren Redebedarf? – Das kann ich nicht erkennen. Somit schließe ich die zweite Runde und könnte eine dritte Runde eröffnen. – Ich habe auf meiner Rednerliste noch Ralf Böhme stehen? – Gut, dann sind Sie jetzt schon dran. Sie dürfen; das ging jetzt schneller als gedacht.

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Ralf Böhme BSW

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn im Titel der von uns eingebrachten Debatte von einer Aufhebung von Bindungen die Rede ist, dann ist diese so zu interpretieren, dass wir uns von Abhängigkeiten befreien müssen. Das gilt momentan in Bezug auf die USA, hätte aber schon länger in Bezug auf die USA gelten müssen; denn nicht Donald Trump hat entscheidende Ursachen für solch ein Ansinnen gesetzt, sondern es war auch die Politik der vorherigen Präsidenten. Ich nenne nur als Beispiel Joe Biden, der sich definitiv zumindest nicht abgeneigt gesehen hat, den Krieg Russlands gegen die Ukraine als politisches Werkzeug von US-Interessen in der Ukraine zu nutzen. Ebenso erinnere ich an George Bush Junior, dessen Vermächtnis im Irak nach wie vor kaum in Worte zu fassen ist. Lange Zeit war es Konstante in der Geschichte der BRD, die Orientierung bewusst auf fruchtbare Handelsbeziehungen mit Staaten in aller Welt zu legen, und zwar unabhängig von deren politischer Ausrichtung und deren innenpolitischen Verhältnissen. Das Röhren-Geschäft von 1970 zwischen der BRD und der Sowjetunion in der Amtszeit von Willy Brandt war dafür ein herausragendes Beispiel. Das waren Zeiten, in denen die Grundlage für die wirtschaftliche Prosperität unseres Landes gelegt wurde. Diese Linie wurde von Bundeskanzler Kohl, Bundeskanzler Schröder und Bundeskanzlerin Merkel fortgesetzt. Der entscheidende Bruch erfolgte mit der Regierung Scholz und jetzt in verschärfter Form mit der Regierung Merz. Diese Regierungen betrieben mit ihrer Eskalation von internationalen Konflikten eine Abkehr von der Vertretung deutscher Interessen. Deutschland betreibt momentan in völliger außenpolitischer Desorientierung einen totalen Bruch mit Russland. Es riskiert ein Zerwürfnis mit China und legt damit die Axt an die tragenden Säulen unseres Wohlstandes. (Beifall BSW) Der Bruch mit Russland illustriert sich unter anderem durch den Importstopp von Gas, der Tolerierung der Nord Stream-Sprengung und diversen Sanktionsorgien sowie verteuerte Energie in unserem Land. Das beschädigt – und dabei ist der Bezug zu Sachsen überdeutlich – die Industrie im Freistaat. Jedes Jahr fehlt eine Milliarde Euro Exportvolumen für unsere sächsischen Unternehmen. Russland als größtes Land der Welt und unser als europäischer Nachbar langfristig als Paria behandeln zu wollen, ist ein völliger Irrweg. Eine alsbaldige Normalisierung der Verhältnisse zu Russland nach Beendigung des Krieges ist für Deutschland essenziell. China – lange als verlässlicher und für Deutschland äußerst vorteilhafter Handelspartner – wird mit einer nebulösen Werterhetorik verprellt, insbesondere zur Zeit der Ampelregierung und durch die Einmischung in innere Angelegenheiten wie in Bezug auf Taiwan. China setzt sich mittlerweile bekanntermaßen mit Hightech an die Spitze, während Deutschland diesen Konkurrenten durch Zufügen von Schaden bremsen will. Das ist eher ein Abstiegskampf als die Spitzenposition. Wie so oft ist die Wirtschaft durchaus klüger als die Politik. Unternehmen aus Deutschland investierten 2025 mehr als 7 Milliarden Euro zusätzlich in China. Die beschriebenen Symptome oder Handlungen werden noch mit neu geschaffenen bzw. auch alten Abhängigkeiten von den USA garniert, zum Beispiel bei LNG. 96 % unserer LNG-Importe werden momentan aus den USA geliefert. Die Frage ist: Sind wir damit nicht mehr erpressbar? (Beifall BSW-Fraktion) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Ihre Redezeit.

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Ralf Böhme BSW

Die alten Abhängigkeiten bestehen genauso in Bezug auf IT, Finanzsysteme und das Militär. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Ihre Redezeit ist abgelaufen.

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Ralf Böhme BSW

Letzter Satz. – Nach dem beschriebenen belanglosen Umherirren in den letzten Jahren sollte Deutschland dringend seine Rolle wiederfinden, idealerweise als Exportweltmeister – Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Das ist aber ein langer Satz.

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Ralf Böhme BSW

– und als internationaler Vermittler in Konflikten. Danke schön. (Beifall BSW) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: In einer dritten Runde sprach für die Einreicherin Herr Abg. Böhme. Gibt es weiteren Redebedarf? – Das kann ich nicht erkennen. – Für die Staatsregierung möchte Herr Staatsminister Dr. Handschuh sprechen; bitte. Dr. Andreas Handschuh, Chef der Staatskanzlei und Staatssekretär für Bundes- und Europaangelegenheiten: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Jedes Jahr entsteht ein – wenngleich kurzzeitiges – globales, politisches und wirtschaftliches Zentrum in den Schweizer Alpen: das Weltwirtschaftsforum in Davos. Davos 2026 wird uns in besonderer Erinnerung bleiben. Die Rede des US-Präsidenten, insbesondere seine Äußerungen zu Grönland, die Verteidigung der militärischen Operation in Venezuela und die amerikanischen geopolitischen Interessen haben gezeigt, wie sehr sich die Weltordnung verändert hat und wie sehr alte Gewissheiten unter Druck geraten sind. Der US-amerikanische Präsident stellte die Prinzipien der regelbasierten internationalen Ordnung infrage und betonte auch im Hinblick auf Russland und China die eigene Machtpolitik. Davos 2026 war nicht allein eine Provokation eines Präsidenten; es war nunmehr der öffentlich vorgetragene endgültige Bruch der bisherigen internationalen Ordnung. Dabei hat sich diese Entwicklung seit Jahrzehnten abgezeichnet. Kannten wir die Blockpolitik aus den Zeiten des Kalten Krieges vor 1990, finden wir nun eine Welt vor, in der Politikinteressen einzelner Mächte Maßstab sind, in der Regeln erodieren und offen in Konflikten, Krisen und Kriegen hervorbrechen. Vieles erinnert an die Zeit der Pentarchie des 18. Jahrhunderts bis Anfang des 20. Jahrhunderts. Auf der anderen Seite – und das stimmt zuversichtlich – ist Davos 2026 aber auch der Ort der Gegenentwürfe. Kanada, aber genauso Deutschland im Kreis der Staaten der Europäischen Union haben deutlich gemacht, welchen Vorteil eine werte- und regelbasierte freie Weltordnung hat. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Debattentitel ruft uns auf – Venezuela und Grönland vor Augen –, die deutsche Position gegenüber den Vereinigten Staaten zu überdenken und im Kern die transatlantische Bindung infrage zu stellen. Lassen Sie mich für die Staatsregierung dazu klar Stellung nehmen. Ja, wir leben in Zeiten neuer geopolitischer Realität. Ja, die internationale Ordnung hat sich verändert. Ja, Machtpolitik, Vormacht, Streben von Großmächten und Einflusszonen kehren zurück. Wenn dem so ist, welche Rolle hat dann Deutschland im Kreis der Europäischen Union? Europa muss sich positionieren und selbst für einen Ausgleich, für ein Gleichgewicht zwischen den Machtinteressen sorgen. Allein aufgrund seiner geostrategischen Lage geht es für Europa nicht um bedingungsloses Festhalten an Bindung, sondern um Verbindung. Deshalb gilt: Wir dürfen internationale Beziehungen, Partnerschaften, insbesondere die transatlantische Partnerschaft, nicht leichtfertig aufkündigen. (Beifall CDU, SPD und Staatsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch) Die transatlantische Partnerschaft ist kein historisches Relikt. Sie ist ein strategisches Fundament europäischer Sicherheit und wirtschaftlicher Stabilität. Unsere gemeinsamen Werte, unsere gemeinsame Geschichte, unsere gemeinsamen Interessen – all das verschwindet nicht, nur weil sich die Welt, weil sich ein Präsident verändert. Als Staatsregierung ist für uns klar: Wir brauchen eine starke transatlantische Partnerschaft, aber keine Abhängigkeit. Europa muss sich seiner eigenen Interessen, seiner eigenen Stärke, aber auch der Eigenverantwortung bewusst sein. Unser Weg sollte selbstbewusste europäische Eigenständigkeit sein. Wir haben den attraktivsten, innovativsten Binnenmarkt der Welt bei gleichzeitigem Festhalten an Bündnissen – nicht Isolation, sondern Souveränität. Europa muss seinen eigenen neuen Platz in der Welt einnehmen. Europa muss endlich lernen, strategisch zu denken, noch souveräner gegenüber Großmächten aufzutreten und dabei vor allem handlungsfähig zu bleiben. Gerade im Hinblick auf die Handlungsfähigkeit ist die zuletzt getroffene Entscheidung zum Mercosur-Abkommen ein fatales Signal. Ebenso im Hinblick auf unsere Wirtschaft ist es umso bedauerlicher, dass eine Mehrheit im Europäischen Parlament – zu dieser Mehrheit zählen auch Parteien, die unserem Landtag angehören; das sage ich besonders in Richtung derjenigen, die sich auch heute wieder als alleinige Hüter deutscher wirtschaftlicher Interessen gerieren – durch Verweisung an den Europäischen Gerichtshof dieses wichtige Handelsabkommen ausgebremst hat. Damit wurden der deutschen Wirtschaft, aber auch der sächsischen Wirtschaft massiv geschadet. (Beifall CDU und Staatsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch) Wer strategische Autonomie fordert, darf zentrale europäische Handelsprojekte nicht gleichzeitig blockieren. Wer europäische Stärke will, die den deutschen Wirtschaftsinteressen gerecht wird, darf europäische Geschlossenheit nicht untergraben. Europa braucht nicht Symbolpolitik. Europa braucht Handlungsfähigkeit. Europa braucht Verlässlichkeit. Europa braucht Entschlossenheit. Dafür setzt sich die Sächsische Staatsregierung ein. Vielen Dank. (Beifall CDU, SPD und Staatsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Es sprach für die Staatsregierung Herr Dr. Handschuh. Weiteren Redebedarf kann ich nicht erkennen. Damit ist die erste Aktuelle Debatte geschlossen. Wir kommen zu Zweite Aktuelle Nie wieder ist jetzt: Erinnerung zeigen – Yad-Vashem-Bildungszentrum Antrag der Zunächst hat die Antragstellerin, die SPD-Fraktion, das Wort. Frau Laura Stellbrink, bitte, Sie haben das Wort.

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Laura Stellbrink SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! „Nie wieder ist jetzt!“ Das ist kein beruhigender Satz, kein moralischer Schmuck für Gedenktage. Es ist eine Aufforderung, eine Zumutung und eine Verantwortung, gerade für uns als Parlament. Der Musiker Trettmann beschreibt das in seinem Lied Stolpersteine auf eine Weise, die wehtut, weil sie so wahr ist. Er erzählt davon, wie wir durch unsere Städte gehen – über Namen im Boden hinweg, über Biografien, über ausgelöschte Leben – und wie leicht es ist, dabei weiterzugehen, den Blick nicht zu senken, sondern gar nicht erst anzuheben. Alltag, Termine, Tempo – und das Vergessen schleicht sich ein. Dieses Vergessen beginnt nicht mit Leugnung. Es beginnt mit Gleichgültigkeit, mit dem Gedanken: Das ist lange her, das betrifft mich nicht mehr. Aber genau das ist der Irrtum. Es betrifft uns heute, hier, und es betrifft uns in besonderer Weise, weil wir Verantwortung tragen für dieses Land, für seine Geschichte und für seine demokratische Zukunft. Diese Stolpersteine liegen nicht nur im Pflaster unserer Städte. Sie liegen mitten in unserer Gesellschaft, in politischen Debatten, in Kommentarspalten, auf Schulhöfen, auf Demonstrationen. Jeden Tag stellen sich dieselben Fragen: Gehen wir weiter oder halten wir inne? Hören wir weg oder widersprechen wir? Erinnerung darf deshalb kein Ritual werden, das wir einmal im Jahr am 27. Januar abhaken, keine Pflichtübung, kein symbolischer Akt ohne Folgen. „Nie wieder ist jetzt!“ heißt, Erinnerung verpflichtet. Sie richtet sich nicht nur an die Vergangenheit. Sie stellt uns heute auf die Probe in unserem Handeln, in unserer Sprache und insbesondere in unserer Haltung. Sachsen kann dabei bereits auf eine vielfältige Erinnerungskultur verweisen. Wir haben bedeutende Orte des Gedenkens und der historisch-politischen Bildung. Die Gedenkstätte Münchner Platz in Dresden, die KZ-Gedenkstätte Sachsenburg, die Gedenkstätte Pirna-Sonnenstein und viele andere. Sie alle leisten unverzichtbare Arbeit. Sie machen Unrecht sichtbar. Dennoch oder gerade deshalb wäre ein Yad-Vashem-Bildungszentrum etwas Besonderes – kein Ersatz für bestehende Gedenkstätten, sondern eine Ergänzung. Warum? Das wird mein Kollege Gerald Eisenblätter in der zweiten Runde näher ausführen. Eine lebendige Erinnerungskultur heißt aber nicht nur Erinnern, sie heißt – ganz konkret – Haltung zeigen. Sie heißt, Betroffene von Antisemitismus zu schützen und zu Debatte weitergeben – Haltung aufbauen Fraktion SPD unterstützen; denn Antisemitismus trifft zuallererst Jüdinnen und Juden. Er bedroht ihre Sicherheit, ihren Alltag und ihr Leben. Deshalb braucht es starke Opferschutzarbeit, Beratungsstellen, Solidarität und vor allem klare politische Rückendeckung. Es braucht einen starken Rechtsstaat, der antisemitische Straftaten konsequent und schnell verfolgt, der jüdisches Leben sichtbar, verlässlich und ohne Relativierung schützt; denn Antisemitismus ist kein Randproblem. Er ist ein Angriff auf die freiheitliche Demokratie, die wir gemeinsam verteidigen wollen. (Beifall SPD, CDU, Die Linke und Staatsregierung) Zur Haltung gehören auch Prävention, Demokratieprojekte, politische Bildung, Aufklärung, und zwar frühzeitig, dauerhaft und vor allem verlässlich finanziert. Das ist manchmal nicht einfach umzusetzen. Wer jedoch Antisemitismus bekämpfen will, muss dort ansetzen, wo er entsteht. Antisemitismus ist kein abgeschlossenes Kapitel in Geschichtsbüchern, er ist Gegenwart. 349 antisemitische Vorfälle wurden im Jahr 2024 in Sachsen dokumentiert – fast einer pro Tag, das ist ein Anstieg um 82 % –, wie Beleidigungen im Netz, Schmierereien im öffentlichen Raum, antisemitische Parolen auf Versammlungen sowie eine zunehmende Zahl von Gewalttaten gegen Jüdinnen und Juden und jüdische Einrichtungen. Auch davon erzählt Trettmanns Lied: „Schling‘n werden wieder geknüpft, Messer wieder gewetzt. Nein, nicht woanders, hier und jetzt. Der Schoß noch fruchtbar, aus dem das kroch.“ Die Geschichte ist nicht erledigt; alte Muster kehren zurück, wenn wir nicht widersprechen und wenn wir weitergehen, statt stehen zu bleiben. Haltung zeigen heißt widersprechen – wenn antisemitische Bilder verbreitet werden, wenn Hass verharmlost wird, wenn jüdisches Leben auf der Straße, im Netz oder im Alltag bedroht wird –, auch dann, wenn es unangenehm ist, gerade dann. „Nie wieder!“ heißt jetzt, Verantwortung zu übernehmen – hier und heute, für eine Erinnerung, die lebendig bleibt, für eine Gesellschaft, die Haltung zeigt, und für ein Sachsen, in dem jüdisches Leben sicher und selbstverständlich ist. Vielen Dank. (Beifall SPD, CDU, Die Linke und Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Für die Antragstellerin, die SPD-Fraktion, sprach Frau Kollegin Stellbrink. Es folgt für die CDU-Fraktion Herr Dr. Kromer; bitte.

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Dr. Frank Kromer CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! 80 Jahre nach dem Ende von Weltkrieg und Holocaust kündigt Yad Vashem die Gründung einer Bildungsstätte in Deutschland an. Es wäre die erste ihrer Art außerhalb Israels. Zur Motivation dieser Gründung heißt es von Yad Vashem, dass man weltweit eine alarmierende Zunahme von Antisemitismus und Holocaust-Verzerrungen beobachte. Bei aller Diskussion um einen Standort muss uns doch zuallererst erschrecken, dass Yad Vashem diesen Schritt überhaupt für notwendig und erforderlich hält. Ein weltweit zunehmender Antisemitismus ist die bedrückende Botschaft hinter dieser Gründungsinitiative. (Beifall CDU, GRÜNE, Staatsregierung) Es ist ein Alarmzeichen und ein Auftrag, der sich auch an uns richtet. Meine Damen und Herren! Als CDU-SPD-Koalition in Sachsen stellen wir uns jeder Form von Antisemitismus und Relativierung des Holocaust entschieden entgegen. (Beifall CDU, SPD, GRÜNE und Staatsregierung) Als Freistaat Sachsen sind wir geehrt, als Standort eines Bildungszentrums von Yad Vashem in die nähere Auswahl gekommen zu sein. Es zeigt, dass die lebendige jüdische Gegenwart, der lokale Umgang mit dem jüdischen Erbe, aber auch unser stetes Ringen um die Verantwortung, die aus dem Holocaust erwächst, in Israel gesehen und wahrgenommen wird. Auch die CDU-SPD-Koalition im Bund bekennt sich im Koalitionsvertrag zu einem Yad Vashem Education Center in Deutschland. Dafür sind wir dankbar. Mit seinem pädagogischen Ansatz will Yad Vashem dabei helfen, Geschichte besser zu verstehen. So lassen Sie es verlautbaren. Es ist genau der richtige Zeitpunkt für diese Hilfe; denn während Ost-West-Unterschiede in der Holocaust-Rezeption aus den Jahren bis 1989 zunehmend verklingen, stehen wir vor neuen Herausforderungen. Begegnungen mit Zeitzeugen sind nicht mehr oder kaum mehr möglich. Auch in den Familien gibt es kaum mehr persönlich Beteiligte. Familienerzählungen können nur noch auf den Umgang mit dem Thema in den Jahren nach 1945 eingehen. Es kommen Zuwanderer zu uns, die selbst keinen Bezug zur deutschen Geschichte und zur Holocaust-Aufarbeitung haben. Es kommen auch Zuwanderer aus islamischen Regionen zu uns, die häufig stark vom Nahostkonflikt geprägt sind und vielfach eine Israel-Feindlichkeit mitbringen, die sich mitunter zu Antisemitismus steigern kann. Rechte politische Kräfte versuchen, die Relevanz des Holocaust herunterzuspielen oder leugnen ihn ganz. Mit den sozialen Medien dringen diese Positionen direkt in die Kinderzimmer vor und auch der schulische Umgang mit dem Holocaust sieht sich zunehmend mit den Versuchen von Delegitimierung konfrontiert. Es bleibt eine pädagogische Herausforderung, einerseits, die Monstrosität der Zahl von sechs Millionen getöteter Jüdinnen und Juden im Holocaust zu vermitteln und gleichzeitig trotzdem persönliche Schicksale Einzelner in den Blick zu nehmen. Ohne persönliche Schicksale gibt es keine Empathie; Mitgefühl bindet sich an Menschen, nicht an Zahlen. Von meinem eigenen Besuch in Yad Vashem weiß ich um den gelungenen pädagogischen Ansatz dort. Das Buch der Namen oder die Kindergedenkstätte seien als Beispiel genannt. Viele der Opfer bekommen dort ihre Sichtbarkeit zurück. Wir können es daher nur begrüßen, wenn sich Yad Vashem mit seiner Expertise und seiner pädagogischen Erfahrung als Akteur in die Bildungsarbeit bei uns einbringt. Folgt man den Standortkriterien von Yad Vashem, so bietet sich Leipzig als hervorgehobener Standort innerhalb Sachsens durchaus an, auch wegen der Verkehrsanbindungen. Gleichzeitig gibt es dort mit dem Ariowitsch-Haus bereits einen vorhandenen Partner, auf dessen Netzwerk und bestehende Erfahrung aufgebaut werden kann. Mein Kollege Rick Ulbricht wird darauf noch näher eingehen. Sachsen steht zu seiner Geschichte und zu seinen Gedenkstätten. Daher bin ich sicher, dass perspektivisch auch weitere Orte des Erinnerns und der aktiven pädagogischen Arbeit in das Netzwerk um das Yad-Vashem-Bildungszentrum, wenn es nach Sachsen kommt, einbezogen werden können. In vielerlei Hinsicht ist die Gesellschaft bei uns im Mitteldeutschland volatiler und weniger festgefügt als in den alten Bundesländern. Gesellschaftliche Entwicklungen zeigen sich daher bei uns früher und werden erst später im Westen nachvollzogen. Für eine Bildungsstätte kann es nur von Vorteil sein, früh am Puls der Zeit zu sein. Das spricht für Sachsen. Für Sachsen spricht auch die Möglichkeit einer internationalen Kooperation mit unseren Partnern und Nachbarn in Tschechien und Polen. Meine Damen und Herren! Pädagogisch geht es um Fakten, es geht um die Einordnung von Aussagen oder das Erkennen von Falschdarstellungen. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Die Redezeit.

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Dr. Frank Kromer CDU

Aktuell erleben wir zum Beispiel zunehmend KI-generierte Bilder von Szenen in Konzentrationslagern. Damit ist dann der Schritt zu einem Vorwurf, das sei doch alles nur Fake, nicht weit. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Die Redezeit ist abgelaufen.

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Dr. Frank Kromer CDU

Dem muss aktiv begegnet werden. Meine Damen und Herren! Wir begrüßen die Initiative Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Die Redezeit ist abgelaufen!

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Dr. Frank Kromer CDU

und überlassen die Entscheidung Yad Vashem – – (Rico Gebhardt, Die Linke: Er lässt sich nicht beeindrucken!) Entschuldigung und vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, BÜNDNISGRÜNE und Die Linke) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Für die CDU-Fraktion sprach Herr Kollege Dr. Kromer. Es folgt für die AfD-Fraktion Herr Kollege Keller; bitte.

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Tobias Keller AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Holocaust, die Schoah, ist das abscheulichste Verbrechen der deutschen Geschichte. Darüber müssen wir nicht debattieren; das ist unbestritten. Worüber sich debattieren lässt, ist das geplante Yad-Vashem-Bildungszentrum. Die berühmte Gedenkstätte in Jerusalem plant sozusagen eine Außenstelle, und zwar hier in Deutschland. In Zusammenarbeit mit Yad Vashem hat die Bundesregierung drei mögliche Standorte ermittelt. Zur Wahl stehen Bayern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen. Bei dieser Frage kann man ganz unterschiedliche Standpunkte vertreten. Ich persönlich würde mich zum Beispiel sehr darüber freuen, wenn das Bildungszentrum in Sachsen errichtet wird. Daher habe ich mich bereits im vergangenen Herbst dazu geäußert, dass das Zentrum in Leipzig eine gute Grundlage hat, auch würdig und ausbaufähig ist. In Leipzig gibt es mit dem Ariowitsch-Haus bereits einen zentralen Anlaufpunkt für das jüdisch-christliche Miteinander. Das Yad-Vashem-Bildungszentrum könnte hier auf bereits bestehende Strukturen zurückgreifen. In Sachsen gibt es bereits eine gute Erinnerungskultur, die gute Verbindungen nach Tschechien und Polen aufweist. Hier im Landtag haben einige genau diese Bildung bitter nötig – und ich spreche nicht von unserer Fraktion. (Sören Voigt, CDU: Ach! – Zurufe SPD: Ach!) Wer antisemitische Demonstrationen verharmlost oder gar mitmarschiert, hat diese Bildung bitter nötig. Wer andere als Gruppe ausgrenzt, verleumdet oder gar unschuldig als Antisemiten bezeichnet, sollte diese Bildung erfahren. Wenn die selbsternannte Antifa an Ladengeschäfte schreibt „Kauft nicht bei …!“ – ich mache jetzt keine Angaben –, dann haben es die Unterstützer bitter nötig, dieses Thema zu erfahren. „Wehret den Anfängen“ heißt es oder „Nie wieder!“ – nicht jetzt, sondern immer, auch in Zukunft. (Beifall AfD) Es gibt aber auch gute Gründe, die für einen anderen Standort sprechen. In Bayern und Nordrhein-Westfalen wurden bereits Landtagsbeschlüsse zu diesem Thema gefasst. Beide Landtage haben sich dafür ausgesprochen, dass das Yad-Vashem-Bildungszentrum in ihrem jeweiligen Bundesland errichtet wird. Bayern und Nordrhein-Westfalen sind zudem die bevölkerungsreichsten deutschen Länder. Wir fragen: Weshalb wurde dieses Thema in Sachsen noch nicht diskutiert und abgestimmt? (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke) Wir fragen: Hat man Angst vor einer konkreten Positionierung oder will man eingewanderten Antisemiten nicht so sehr auf die Füße treten? Der Freistaat Sachsen ist bereits sehr gut ausgestattet, wenn es um das Thema Erinnerungskultur geht. Das Yad-Vashem-Bildungszentrum hat somit eine Möglichkeit, mit wenig Aufwand eine große Aufmerksamkeit zu erzielen. Wir haben in Sachsen eine gut ausgebaute Gedenkstättenlandschaft, welche die verschiedenen Diktaturen des 20. Jahrhunderts ausgewogen abbildet. Das sind zum einen die sogenannten Stiftungsgedenkstätten wie Pirna-Sonnenstein, Großschweidnitz, die Gedenkstätte Bautzen oder der Erinnerungsort Torgau, um nur einige zu nennen. Hinzu kommen weitere geförderte Gedenkstätten, wie beispielsweise die Gedenkstätte Bautzner Straße Dresden oder die Gedenkstätte für Zwangsarbeit in Leipzig. Sehr geehrte Damen und Herren! Letztlich wird die Entscheidung, wo das Yad-Vashem-Bildungszentrum errichtet wird, nicht im Landtag gefällt. Ich bin mir sicher, dass die Länder im Austausch mit der Bundesregierung und der Gedenkstätte in Jerusalem zu einer sinnvollen Lösung gelangen werden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD-Fraktion) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Für die AfD-Fraktion sprach Herr Kollege Keller. Es folgt für die BSW-Fraktion Herr Abg. Richter; bitte.

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Lutz Richter BSW

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte gleich zu Beginn sagen: Wir als BSW-Fraktion unterstützen das Anliegen dieser Debatte ausdrücklich; denn Erinnerungskultur ist eine demokratische Notwendigkeit. Ich selbst war während einer Reise des Europaausschusses erinnere mich noch sehr genau an diesen Tag – nicht an jedes einzelne Ausstellungsstück, sondern an das bleibende Gefühl, wenn man durch diese Räume geht. Wer dort war, erinnert sich an vielfältige, aufwühlende Eindrücke: an das Denkmal für die Kinder, bestehend aus Steinsäulen, die nach oben hin abgebrochen sind, oder an die Halle für die Kinder, die so verspiegelt ist, dass fünf Kerzen wie Millionen Kerzen erscheinen und in welcher die Namen von ermordeten Kindern genannt werden. Man erinnert sich auch an die Allee der Gerechten unter den Völkern, bei der der ursprüngliche Platz für Baumpflanzungen nicht mehr ausgereicht hat, weil dort mittlerweile 28 217 Menschen gewürdigt werden – Menschen, die gegen den Vernichtungswillen der Nationalsozialisten aktiv geworden sind. Yad Vashem ist kein Ort der Belehrung. er ist ein Ort der Begegnung mit den Facetten des Grauens, und genau deshalb wirkt er so stark. Wer dort steht, versteht: Erinnerung ist nichts Abstraktes, sie ist konkret, sie ist persönlich. Dass nun über eine Außenstelle von Yad Vashem in Deutschland gesprochen wird, ist deshalb ein wichtiges Signal. Dass sich Leipzig als Standort beworben hat, ist folgerichtig. Gerade deswegen möchte ich betonen: Ein Yad-Vashem-Bildungszentrum darf kein Solitär sein. Es darf nicht über die bestehenden Erinnerungsorte hinweg errichtet werden, sondern muss mit ihnen zwingend verbunden sein. Die zivilgesellschaftlichen Initiativen, die Gedenkstätten sowie die Lern- und Erinnerungsorte in Sachsen leisten seit Jahren unverzichtbare Arbeit, oft unter sehr schwierigen finanziellen Bedingungen. Sie tragen die Erinnerung im Alltag, sie halten die Geschichte gegen das Vergessen, gegen Relativierung und gegen Gleichgültigkeit offen. Wenn wir heute über ein Bildungszentrum sprechen, müssen wir auch darüber sprechen, wie bestehende Strukturen gestärkt werden, wie Synergien entstehen können, wie Erinnerung als Gesamtkonzept gedacht werden kann, und zwar landesweit. Erinnerungspolitik darf dabei nicht symbolisch sein. Sie muss dauerhaft getragen werden, und zwar finanziell – dies geht besonders an die Kolleginnen und Kollegen der CDU: das Bekenntnis, Kollege Dr. Kromer, haben wir sehr wohl gehört –, strukturell und natürlich politisch. Ein Yad-Vashem-Bildungszentrum kann ein starker Baustein sein, aber seine Stärke entfaltet sich nur, wenn es in die vielfältige Erinnerungslandschaft Sachsens eingebettet ist, wenn lokale Geschichte sichtbar bleibt und wenn zivilgesellschaftliche Akteure beteiligt werden. Leipzig kann ein solcher Ort sein, nicht als Konkurrenz, sondern als Knotenpunkt. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wer einmal in Yad Vashem war, weiß: Erinnerung ist kein Blick zurück, sondern ein Blick auf sich selbst. Deshalb ist diese Debatte richtig, und deshalb ist es gut, dass wir sie heute führen. Ich möchte an dieser Stelle ebenso an den 27. Januar erinnern, an den Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus. Jedes Jahr sehen wir an diesem Tag, wie breit die Erinnerung in Sachsen getragen wird – nicht nur in den großen Städten, sondern in vielen Regionen, auch im ländlichen Raum. Dort, wo Initiativen oft ehrenamtlich arbeiten, wo Gedenkstätten, Erinnerungsorte und Bildungsangebote mit großem Engagement, aber knappen Mitteln erhalten werden, sind diese Orte unverzichtbar; denn sie verankern Geschichte dort, wo sie geschehen ist. „Nie wieder ist jetzt!“ muss deshalb auch heißen, genau hinzuschauen, wo bestehende Erinnerungsarbeit Unterstützung benötigt, wo Strukturen zu erodieren drohen, wo Engagement nicht an fehlenden Finanzierungen scheitern darf. Ein Yad-Vashem-Bildungszentrum kann ein starkes Zeichen sein. Aber glaubwürdig wird dieses Zeichen nur dann, wenn wir gleichzeitig die Erinnerung in der Fläche in ganz Sachsen stärken und sichern; denn Erinnerung lebt nicht nur von Leuchttürmen, sondern sie lebt auch von Kontinuität. Herzlichen Dank. (Beifall BSW-Fraktion) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Schönen Dank. Für die BSW-Fraktion sprach Herr Kollege Richter. Es folgt für die BÜNDNISGRÜNEN Frau Dr. Maicher.

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Dr. Claudia Maicher GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein Yad Vashem Education Center in Sachsen als erste Außenstelle außerhalb Israels wäre ein großer Gewinn. Davon ist meine BÜNDNISGRÜNE-Fraktion überzeugt. Diese weltweit anerkannte Instanz wäre von herausragender Bedeutung. Jüdische Erfahrungen in Europa vor, während und nach der Schoah können in Sachsen und von Sachsen aus sichtbar werden. Sie könnten auch zur Sicherung der Demokratien in Europa beitragen. Gerade jetzt, da antisemitische und rechtsextreme Einstellungen und Angriffe zunehmen, aber auch Geschichtsrevisionismus an der Tagesordnung ist, benötigen wir solche Orte. Wir brauchen Bildungsorte, die historische Verantwortung in Handeln umsetzen, die Angebote auch für nachfolgende Generationen unterbreiten. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und SPD) Wir unterstützen das Engagement der Staatsregierung, das Bildungszentrum nach Sachsen zu holen. Wir sehen darin gleichwohl eine sehr große Verantwortung. Es braucht ein umsichtiges Vorgehen. Dennoch läuft bereits alles schon sehr schnell. Wir sind mitten im Auswahlprozess. Eine Begehung mit einem Team der Holocaust-Gedenkstätte hat im Leipziger Ariowitsch-Haus stattgefunden. Ja, nun stehen die Fragen des Ortes, der Räumlichkeiten, des Betreiberkonzeptes und der Finanzierung an. Entscheidend bei dieser Größenordnung und dieser nationalen Bedeutung ist auch die Beteiligung des Bundes. Darüber hat sich die Staatsregierung sicherlich schon mit Bildungsministerin Prien unterhalten. Aber all das muss jetzt zeitnah geklärt sein, wenn die Entscheidung bis Jahresmitte fällt. Liebe Kolleginnen und Kollegen! So groß der Gewinn ist, wenn der Freistaat diese Ansiedlung möglich macht, sosehr möchte ich den Blick auch auf die Engagierten in der sächsischen Erinnerungskultur richten, die seit sehr vielen Jahren unheimlich wichtige Arbeit mit viel zu wenig Ressourcen leisten. Gerade unsere dichte Aufarbeitungslandschaft ist doch ein Standortargument für ein Yad-Vashem-Zentrum. Sachsen verspricht eine hohe Qualität und Vielfalt an Kooperationspartnern. Wir haben plurale und dezentrale Strukturen. Diese haben sich aus zivilgesellschaftlichem Engagement heraus selbst aufgebaut. Sie sind politisch unabhängig. Es gibt keine geschichtspolitische Steuerung von oben und sie sind offen für Aushandlungsprozesse und eine kritische Aufarbeitung vor dem Hintergrund aktueller Herausforderungen und gesellschaftlicher Entwicklungen. Diese Erinnerungslandschaft besteht, weil sie sich auf eine öffentliche Förderstruktur stützen kann. Das ist zum einen die Gedenkstättenstiftung mit ihren Standorten der institutionellen Förderung, die Strukturen und Gedenkorte sichert, aber auch die Projektförderung, die Ausstellungen, Geschichtswerkstätten, Bildungsangebote, Vernetzung und Forschung ermöglicht. Ebenso gehören die Landesarbeitsgemeinschaft, die sächsische Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus, das Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung an der TU Dresden und weitere Förderschwerpunkte der Staatsregierung dazu. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sachsen ist ein attraktiver Erinnerungsort, weil wir uns entschieden haben, das Erinnern landesweit lebendig zu halten. Deshalb ist das Yad-Vashem-Bildungszentrum von Anfang an mit der bestehenden sächsischen Erinnerungslandschaft zusammenzudenken. So wird das gut funktionieren. Das Zentrum kann bei uns gut ankommen, wenn wir gleichzeitig die lokalen Strukturen stärken. Das, was dafür notwendig ist, haben wir im Hohen Hause schon sehr oft miteinander besprochen. Die Gedenkstättenstiftung hat ein Entwicklungskonzept vorgelegt. Unterstützen wir sie auf diesem Pfad! Ermöglichen wir weiterhin lokalen Initiativen, Diktaturgeschichte und NS-Verbrechen aufzuarbeiten und sich auch um blinde Flecke und authentische Orte zu kümmern! Dafür steht zum Beispiel der Alte Leipziger Bahnhof in Dresden als Ort der Verfolgungsgeschichte von Jüdinnen und Juden in Sachsen, an dem jetzt engagierte, auch jüdische Akteurinnen und Akteure eine Gedenk- und Begegnungsstätte aufbauen wollen. Solche Entwicklungen müssen wir in Sachsen weiterhin möglich machen. (Beifall BÜNDNISGRÜNE, SPD sowie Lutz Richter, BSW, und Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke) Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ein Yad-Vashem-Bildungszentrum mitten in Europa und in Zusammenarbeit mit unseren Nachbarn in Polen und Tschechien – die Staatsregierung sollte diese einmalige Chance nutzen und gleichzeitig unsere Gedenkstätten und Erinnerungsorte stärken. Wir sollten ebenso die Sichtbarkeit jüdischer Kultur und Geschichte auch nach dem Themenjahr „Tacheles“, das in diesem Jahr mit einem umfangreichen Programm flächendeckend in Sachsen läuft, weiter voranbringen. Wir sollten uns alle entschieden gegen Antisemitismus und Rechtsextremismus wenden und danach handeln. Herzlichen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE, SPD, BSW und Stefan Hartmann, Die Linke – Beifall Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Schönen Dank. – Für die BÜNDNISGRÜNEN sprach Frau Dr. Maicher. Es folgt für die Fraktion Die Linke Frau Kollegin NeuhausWartenberg; bitte schön.

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Luise Neuhaus-Wartenberg Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! „Nie wieder ist jetzt!“ – Dieser Satz ist keine Phrase, der in Debatten für ein gutes Gewissen sorgt. Er ist ein Auftrag an uns alle. Die Erinnerung an die Schoah ist unverhandelbar. Sie liegt in unser aller Verantwortung und ist die wichtigste Grundlage unserer demokratischen Ordnung. Als Linksfraktion stehen wir an der Seite jüdischen Lebens und wir stellen uns Antisemitismus entgegen – egal, von wo er kommt. Genau deshalb reden wir heute nicht über Symbolik, sondern über Verantwortung, Konsequenz und politische Substanz. Richtung AfD will ich an dieser Stelle sagen: Wer Leute in seinen eigenen Reihen duldet, die Erinnerungskultur als dämliche Bewältigungspolitik, die deutsche Geschichte mies und lächerlich machen und sagen, die Deutschen seien das einzige Volk, das sich ein Denkmal der Schande in das Herz seiner Hauptstadt gepflanzt habe (Zuruf Sebastian Wippel, AfD) – gemeint ist das Denkmal für die ermordeten Juden Europas –, sollte Feindmarkierungen einfach unterlassen. Darum bitte ich Sie ganz herzlich. (Beifall Die Linke, SPD und BÜNDNISGRÜNE) Die Ansiedlung eines Yad-Vashem-Bildungszentrums kann wichtige Impulse geben. Yad Vashem genießt internationale Anerkennung, und es ist eine – Herr Kromer, Sie haben recht – erschreckende und trotzdem gute Nachricht zugleich, dass Sachsen dafür als Region in der engeren Auswahl ist. Gestatten Sie mir dennoch, ein nachdenkliches „Ja, aber“ zu formulieren. Ohne ein belastbares Gesamtkonzept, an dem unterschiedliche Akteurinnen und Akteure in Sachsen – vom Kultusministerium über die Landeszentrale für politische Bildung, zusammen mit den jetzt schon bestehenden Gedenk- und Bildungsorten, die zumeist zivilgesellschaftlich initiiert worden sind – mitwirken, bleibt ein solches Zentrum ein Prestigeobjekt; denn politische Bildung und Erinnerungspolitik müssen mehr sein als ein Leuchtturm, sie müssen in der Fläche wirken. Und genau hierfür lohnt der Blick auf die Realität in Sachsen. In Leipzig arbeitet die Gedenkstätte für Zwangsarbeit seit Jahren mit großem Engagement und hoher Nachfrage, aber unter prekären Bedingungen. Der Gedenk-, Lern- und Begegnungsort Riebeckstraße 63 wartet bis heute auf eine dauerhafte, verlässliche Finanzierung. Dabei liegen hierin enorme pädagogische Potenziale, insbesondere für junge Menschen. In Dresden – meine Kollegin Claudia Maicher hat es schon gesagt – steht der Lern- und Erinnerungsort Alter Leipziger Bahnhof für eine zentrale Lehrstelle der sächsischen Erinnerungs- und Bildungsarbeit bezüglich der Verfolgung von Jüdinnen und Juden – politisch anerkannt, fachlich breit unterstützt und dennoch bis heute nicht konsequent umgesetzt. Die Zahlen von antisemitischen Vorfällen allein im vergangenen Jahr – Laura Stellbrink hat es gesagt: 349 an der Zahl –, dokumentieren eindrücklich: Erinnerungspolitik ist keine historische Übung. Sie ist hochaktuell und Fundament unserer Demokratie. Wer Antisemitismus bekämpfen will, braucht Bildungsarbeit von Kindesbeinen an, die sich als Querschnitt durch unser Bildungssystem zieht, Gedenkorte, an denen sie stattfinden kann, Prävention und, ja, eine klare politische Haltung. Wir finden, dass es richtig ist, dass eine finanzielle Beteiligung des Landes an neuen Projekten nicht zulasten bestehender Erinnerungsorte gehen darf, sondern sie muss diese gleichberechtigt stärken, und wir brauchen eine langfristige Absicherung. Das neue Bildungszentrum wird den Freistaat – so wird gesagt – circa 5 Millionen Euro im Jahr kosten. Zur besseren Einordnung: Die Gedenkstättenstiftung bekommt in Gänze für alle Gedenkstätten und Mitarbeitenden, seine freien Träger und die Bildungsprogramme eben auch 5 Millionen Euro. Die Landeszentrale für politische Bildung erhält 4,5 Millionen Euro. Umso besser ist – das wollte ich Barbara Klepsch mitteilen – die gestrige Nachricht, dass unsere Kultureinrichtungen nicht, wie befürchtet, der zehnprozentigen Sperre unterliegen, sondern dass das jetzt klargeht und die Bewilligungen ausgezahlt werden können. Für die nächsten Haushaltsverhandlungen kann ich nur eindringlich an die demokratischen Kräfte hier appellieren: Erinnerungskultur und Bildungsarbeit müssen dauerhaft Priorität haben. Sie sind Teil unserer demokratischen Infrastruktur. Sie sind Prävention und Schutz zugleich. Sie gehört dauerhaft, verlässlich und solide finanziert; denn Demokratien sterben selten an ihren Feinden allein, sondern sie sterben, wenn ihre Verteidiger müde werden. Und kluge und vernünftige Haushaltspolitik ist nichts anderes als die Verteidigung unserer Demokratie. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! „Nie wieder ist jetzt!“ heißt Verantwortung zu übernehmen, heute und für die Zukunft. Wir sind sehr gespannt, ob das Yad-VashemBildungszentrum tatsächlich nach Sachsen kommt und wie die konkrete Ausgestaltung dieser Bildungsarbeit gemeinsam mit allem jetzt schon Bestehenden verankert werden kann. Vielen Dank. (Beifall Die Linke und Laura Stellbrink, SPD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. – Am Schluss der ersten Rederunde sprach Frau Kollegin Neuhaus-Wartenberg. Es ist uns eine zweite Rederunde angekündigt worden. Für die Einreicherin spricht Herr Kollege Eisenblätter; bitte schön.

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Gerald Eisenblätter SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! „Nie wieder ist jetzt!“ – Dieser Satz verpflichtet uns nicht nur zum Erinnern, sondern zum Handeln. Er verpflichtet uns besonders hier in Deutschland, im Land der Täter. Wenn wir heute über die Bewerbung Leipzigs und damit ganz Sachsens für das Yad-Vashem-Bildungszentrum sprechen, dann geht es nicht um Symbolpolitik. Es geht um Verantwortung, um Bildung und um die Frage, wie wir Erinnerungen so weitergeben, dass sie wirkt, auch für kommende Generationen. Ein Yad-Vashem-Bildungszentrum in Sachsen wäre ein Ort von besonderer Bedeutung – gerade, weil keine 200 Kilometer von hier am 20. Januar 1942 der Holocaust geplant wurde, gerade, weil von Deutschland ausgehend jüdisches Leben systematisch vernichtet werden sollte und gerade deshalb, weil Erinnerung hier niemals bequem sein darf. Dieses Zentrum würde unsere bestehende Gedenkstättenlandschaft nicht ersetzen, sondern bereichern. Sachsen – und das fiel heute schon sehr oft in der Debatte – verfügt über eine vielfältige Erinnerungslandschaft: von PirnaSonnenstein über den Münchner Platz bis zur KZ-Gedenkstätte Sachsenburg. Ein Yad-Vashem-Zentrum würde diese Orte ergänzen, Empathie fördern, Zusammenhänge erklären und Menschen ermutigen, nicht wegzusehen. Es ist eine Investition in Demokratie, in Menschlichkeit und in eine Gesellschaft, die aus ihrer Geschichte gelernt hat. Es würde Impulse setzen: für Bildung, Forschung und pädagogische Arbeit. Sachsen bringt dafür sehr gute Voraussetzungen mit. Wir verfügen über ein starkes Wissenschaftsnetzwerk und ausgewiesene Expertise in historisch-politischer Bildung. Am Simon-Dubnow-Institut für jüdische Geschichte und Kultur in Leipzig, am Else-Frenkel-Brunswik-Institut, an den Universitäten sowie durch engagierte Akteurinnen und Akteure der Zivilgesellschaft und der Gedenkstättenarbeit – sie alle leisten tagtäglich Arbeit gegen das Vergessen und für demokratische Bildung. Ein Yad-Vashem-Bildungszentrum würde diese Arbeit unterstützen, stärken und weiterentwickeln. In Sachsen ist das Ariowitsch-Haus in Leipzig ein besonderer Ankerpunkt. Es steht für jüdisches Leben heute, für Begegnung, Bildung und einen offenen Dialog. Es ist gerade für Ostdeutschland von besonderer Bedeutung, dass ein solches Zentrum hier entsteht; denn in der DDR gehörten freundschaftliche Beziehungen zu Israel nicht zur Staatsräson. Antisemitismus wurde verdrängt, instrumentalisiert oder unter dem Deckmantel des Antizionismus verharmlost. Diese Leerstelle wirkt bis heute. Ein Yad-Vashem-Bildungszentrum in Sachsen wäre deshalb auch ein Schritt, sich dieser historischen Verantwortung bewusst anzunehmen und Versäumtes aufzuarbeiten. Wir wollen ein Yad-Vashem-Bildungszentrum in Sachsen, einen Ort, der den Holocaust, jüdisches Leben und antisemitische Kontinuitäten aus einer spezifischen internationalen Perspektive vermittelt: pädagogisch stark, dialogorientiert und zutiefst demokratiestärkend. Es geht dabei nicht um Schuldzuweisungen, sondern um Verantwortung, nicht um Konkurrenz zwischen Erinnerungsorten, sondern um Stärkung und Zusammenarbeit – nicht allein um der Vergangenheit willen, sondern um unsere demokratische Gegenwart. Ein Yad-Vashem-Bildungszentrum in Sachsen wäre ein Zeichen der Haltung und für ein „Nie wieder!“, das wir ernst meinen – jederzeit. Vielen Dank. (Beifall SPD, CDU und Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Schönen Dank. Es sprach für die SPD-Fraktion Herr Kollege Eisenblätter. Es folgt für die CDU-Fraktion Herr Kollege Ulbricht; bitte.

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Rick Ulbricht CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Geschichte verblasst schnell, wenn sie nicht Teil des eigenen Erlebens war. Deshalb geht es darum, aus der Erinnerung immer wieder lebendige Zukunft werden zu lassen.“ Das sagte der frühere Bundespräsident Roman Herzog zum Gedenktag der Opfer des Nationalsozialismus in seiner Ansprache vor dem Deutschen Bundestag im Jahr 1996. Die Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem in Jerusalem plant nun die Errichtung ihrer ersten Außenstelle weltweit, und zwar in Deutschland. Ein Bildungszentrum, das bundesweit dazu beitragen soll, ganz im Sinne der Worte Roman Herzogs, jungen Menschen Wissen über die Geschichte des Holocaust zu vermitteln und sie für die anhaltenden Gefahren des Antisemitismus zu sensibilisieren. Wie wichtig dies gerade heute ist, haben meine Vorrednerinnen und Vorredner bereits ausgeführt. Ich halte es für ein sehr positives und wichtiges Zeichen, dass gerade Sachsen in die engere Wahl für dieses Bildungszentrum kommt. Seit Anfang 1990 sind die Mitgliedszahlen der jüdischen Gemeinden in Sachsen stark gestiegen – eine tolle Entwicklung, die für eine Wiederbelebung jüdischer Kultur und jüdischen Lebens in Sachsen steht. Mit etwa 50 jüdischen Vereinen, die teils durch den Freistaat gefördert werden, existiert bereits heute ein wichtiges Netzwerk jüdischer Kultur im Freistaat, auf das die Erinnerungsarbeit weiter aufbauen kann. Nun steht Leipzig als Standort für dieses Zentrum im Raum. Es wird Sie nicht verwundern, dass ein Leipziger Abgeordneter Leipzig für einen guten Standort hält. (Heiterkeit und Beifall Laura Stellbrink, SPD) Aber für Leipzig spricht viel mehr als Lokalpatriotismus: Sachsens größte Stadt liegt im Herzen Mitteldeutschlands und ist verkehrstechnisch sehr gut angebunden. Die Ausstrahlung von einem Bildungszentrum in die benachbarten Bundesländer sowie weite Teile Deutschlands wäre immens. Darüber hinaus wirkt Sachsen mit seinen guten Beziehungen zu unseren polnischen und tschechischen Nachbarn über die Grenzen der Bundesrepublik hinaus. Aber es geht nicht nur um die Lage Leipzigs. Leipzig war vor der NS-Zeit schon Heimat einer der bedeutendsten jüdischen Gemeinden Deutschlands und kann auf über 700 Jahre jüdisches Leben zurückblicken. Und auch heute finden sich in Leipzig die größten jüdischen Gemeinden Ostdeutschlands. Die lebendige jüdische Gegenwart und der lokale Umgang mit dem jüdischen Erbe sprechen für den Standort. Leipzig hat ein starkes Netzwerk in Zivilgesellschaft und Wissenschaft. Zu nennen sind beispielsweise das ErichZeigner-Haus, das Leipziger Dubnow-Institut, das mein Kollege Gerald Eisenblätter schon angesprochen hat, und auch die Jüdische Woche, die alle zwei Jahre jüdisches Leben ins Zentrum stellt. Besonders mit dem AriowitschHaus in meinem Leipziger Wahlkreis besteht bereits eine über die Grenzen des Freistaates hinaus bekannte Einrichtung. Getragen von seinen drei Säulen Kultur, Bildung und Begegnung leistet die Einrichtung einen unverzichtbaren Beitrag, jüdisches Leben in unserer Gesellschaft sichtbar zu machen, Antisemitismus aktiv entgegenzuwirken und den interreligiösen Austausch zu stärken. Küf Kaufmann, ein echter Macher, ein bekanntes Gesicht der jüdischen Gemeinde in Sachsen, und Marina Limperska als Geschäftsführerin sowie viele weitere leisten hier eine tolle Arbeit. Bei meinem Antrittsbesuch als neuer Wahlkreisabgeordneter im letzten Jahr konnte ich mich davon selbst überzeugen. Auf all diese Netzwerke und bestehenden Kontakte kann ein Bildungszentrum in Leipzig erfolgreich aufbauen. Im Dezember durfte ich die Delegation aus Israel, welche die potenziellen Standorte besuchte, um sich ein Bild vor Ort zu machen, in Leipzig begrüßen. Ich möchte insbesondere den Vertretern der jüdischen Gemeinden in Sachsen und speziell dem Ariowitsch-Haus in Leipzig sowie vielen weiteren Akteuren danken. Gemeinsam mit der Staatsregierung und der Stadt Leipzig konnten sie mit einem tollen Programm und einem überzeugenden Konzept ein großartiges Bild von unserem Freistaat und dem jüdischen Leben in Sachsen zeigen. (Beifall CDU und SPD) Sehr geehrte Damen und Herren, man muss es so klar sagen: Es ist von immenser Bedeutung, dass Yad Vashem Deutschland als Partner und Standort für dieses Bildungszentrum ausgewählt hat. Dies ist insbesondere mit Blick auf unsere Geschichte und die Schrecken der Schoah eine Handreichung, eine Einladung zur Arbeit an einer gemeinsamen Zukunft. Lassen Sie uns mit dieser Debatte hier und heute ein deutliches Zeichen setzen, dass jüdisches Leben nicht nur ein fester Bestandteil unseres Freistaates ist, sondern dass ein Yad-Vashem-Bildungszentrum hier einen großartigen Standort findet, um aus dem Herzen Mitteldeutschlands über die Grenzen Leipzigs und Sachsens hinaus zu wirken! Vielen Dank. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Schönen Dank. Es sprach für die CDU-Fraktion Herr Abg. Ulbricht. Gibt es weiteren Redebedarf? – Das kann ich nicht erkennen. Dann könnte die Staatsregierung sprechen, wenn gewünscht. – Das Wort ergreift Herr Staatsminister Clemens; bitte.

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Conrad Clemens

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Vielen Dank für diese engagierte Debatte der SPD-Fraktion. Wir haben es immer wieder gehört, dieses „Nie wieder!“. Dieser Satz gehört zu den stärksten Versprechen unserer Geschichte. Doch er ist kein abgeschlossener Schwur aus der Vergangenheit. Er ist und bleibt – und darum geht es heute – Auftrag für die Gegenwart. „Nie wieder ist jetzt!“ bedeutet: Wir erinnern nicht nur, wir handeln. Wir leben in einer Zeit, in der Antisemitismus wieder offen zutage tritt, in der Jüdinnen und Juden in unserem Land angefeindet, bedroht und angegriffen werden, in der demokratische Werte infrage gestellt, relativiert oder bewusst verächtlich gemacht werden – in Europa, in Deutschland, auch bei uns in Sachsen, auch auf Schulhöfen, in sozialen Netzwerken, in Klassenzimmern und damit mitten in der Lebenswelt junger Menschen. „Nie wieder ist jetzt!“, das ist kein Appell. Ein Appell kann ungehört verhallen. „Nie wieder!“, das muss Wirklichkeit sein. Es ist vor allem auch ein klarer Bildungsauftrag. Diesen nehmen wir mit Lehrkräftefortbildungen, Schüleraustauschen und einem umfassenden Informationsangebot wahr. Wir sehen, dass wir in Sachsen viel tun, aber noch mehr tun müssen. Lassen Sie mich die Debatte hier so zusammenfassen: Wir alle wollen ein Yad-Vashem-Bildungszentrum in Sachsen. Und wir müssen es so ehrlich sagen: Wir brauchen ein YadVashem-Bildungszentrum in Sachsen, meine Damen und Herren. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Es ist eine riesengroße Chance, um unseren Kampf gegen Antisemitismus zu stärken und zu schärfen. Nach einer bundesweiten und umfassenden Machbarkeitsstudie mit Unterstützung der Bundesregierung – Frau Karin Prien ist hierbei explizit zu benennen – hat Yad Vashem mögliche Standorte für die Errichtung eines Holocaust-Bildungszentrums in Deutschland benannt. Neben Bayern und Nordrhein-Westfalen wurde auch Sachsen als möglicher Standort für das erste Bildungszentrum Yad Vashems außerhalb von Israel ausgewählt. 60 Jahre nach der Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen dem Staat Israel und der Bundesrepublik Deutschland ist dies ein starkes und bewusstes Zeichen. Für den Freistaat Sachsen ist es vor allem eine hohe Anerkennung und zugleich eine große Verantwortung. Die Vorauswahl ist allerdings kein Zufall. Die Stadt Leipzig und das Ariowitsch-Haus haben sich seit Beginn des Auswahlprozess selbst mit ins Spiel gebracht und eingebracht. Sie bringen ein exzellentes Partnernetzwerk mit, und zwar engagiert und konstruktiv. Ich bin sehr dankbar dafür, dass das Ariowitsch-Haus und viele weitere diesen Prozess so begleitet haben. Vor diesem Hintergrund gab es diese Delegationsreise am 10. und 11. Dezember in Leipzig. Ministerpräsident Michael Kretschmer, Oberbürger Jung und ich waren dabei. Es waren viele verschiedene Akteure dabei. Ich möchte gar nicht alles wiederholen; Herr Rick Ulbricht, der ebenfalls dabei war, hat bereits ein wenig von den Eindrücken berichtet. Es war großartig zu sehen, wie gerade auch die von Ihnen angesprochenen Gedenkstätten mitgemacht haben. Sie haben nicht gesagt: „Da ist jetzt ein neuer Konkurrent“, sondern: „Wir wollen mit Yad Vashem zusammenarbeiten.“ Die Gedenkstättenstiftung hat mitgewirkt, auch die Sächsische Landeszentrale für politische Bildung hat mitgewirkt. Wir hatten kulturelle Beiträge. Ganz bewegend war ein Konzert der Neuen Jüdischen Kammerphilharmonie Dresden. Viele haben diese Konzerte, die Michael Hurshell für Schülerinnen und Schüler veranstaltet, vielleicht schon einmal wahrgenommen. Wir hatten Schülerinnen und Schüler vor Ort. Hinter diesen Schülerinnen und Schülern saß die Delegation von Yad Vashem. Sie war tief bewegt von der Reaktion der Schülerinnen und Schüler auf diese vergessene, verfemte jüdische Musik. Die Delegation – ich darf das hier so sagen – hatte Tränen in den Augen und war wirklich berührt von dem, was hier an Gedenkarbeit, an Erinnerungsarbeit in Sachsen geleistet wird. Deswegen gelten an dieser Stelle ein herzlicher Dank und Applaus all den Menschen, die ihre ehrenamtliche Zeit in diese Bewerbung gesteckt haben. Wir haben eine jüdische Community in Sachsen, auf die wir als (Langanhaltender Beifall CDU, BSW, SPD, BÜNDISGRÜNE, Die Linke und Staatsregierung) Das Auswahlverfahren geht nun in eine zweite Runde. Wir haben einen großen Fragenkatalog aus Israel zum Gebäude, zu der Größe und dazu erhalten, wie wir das alles darstellen wollen. Ja, so ist es: Es besteht auch die Verantwortung, einen finanziellen Beitrag zu leisten – investiv und in den Erhalt dieses Bildungszentrums. Wir sind natürlich mit der Bundesregierung in Kontakt, Frau Maicher. Der Bund wird sich beteiligen, aber es ist die Hauptverantwortung des Bundeslandes. Ich kann Ihnen für die gesamte Staatsregierung sagen, dass wir zu dieser Verantwortung stehen und dieser Entscheidung positiv entgegensehen. Es ist unsere Verantwortung, diese Erinnerung an das monströse Verbrechen des Holocaust in Deutschland zu erhalten. Seit dem 7. Oktober 2023 ist der Antisemitismus unübersehbar gestiegen. Wir erleben Entmenschlichung von Jüdinnen und Juden. Das moralische Urteilsvermögen ist vielfach außer Kraft gesetzt. Das allein muss genügen, um Antisemitismus ernst zu nehmen. Es gilt, unabhängig von den Bestrebungen und der finalen Entscheidung von Yad Vashem, dass wir eine hohe Verantwortung haben, uns gegen Antisemitismus einzusetzen. Dabei – und das ist die Schlussbotschaft – hat die Bildung natürlich eine besondere Verantwortung. „Um ein Land zu verteidigen, braucht man eine Armee. Aber um eine Zivilisation zu verteidigen, braucht man Bildung“, so hat es Rabbi Lord Jonathan Sacks formuliert; die Holocaustüberlebende Tova Friedman hat im Deutschen Bundestag daran erinnert. Studien zeigen leider, dass Kinder und Jugendliche oft zu wenig über den Holocaust wissen. Deswegen ist es für uns eine große Verantwortung, gerade im Bildungsbereich Schülerinnen und Schüler noch besser zu informieren. Wir haben in Sachsen die Plattform alle-sachsen.de gestartet, auf der Lehrkräfte Unterrichtsmaterial erhalten, auf der wir Lehrkräfte noch stärker unterstützen wollen, um für jüdisches Leben einzutreten. Das Ariowitsch-Haus ist hierbei ein starker Partner; denn dort werden Lehrkräfte genauso wie Polizisten oder Mitarbeiter der Justiz geschult. „Nie wieder ist jetzt!“ ist kein Schlagwort. Es ist eine Verpflichtung für dieses Parlament, für die Landesregierung und ganz besonders für uns im Bildungsbereich. Ein Holocaust-Bildungszentrum von Yad Vashem in Sachsen wäre weit mehr als ein weiteres Projekt der Erinnerungsarbeit. Es wäre ein sichtbares Bekenntnis gegen Antisemitismus, gegen Geschichtsvergessenheit und gegen jede Form einer Relativierung der Schoah. Es wäre außerdem ein starkes Dritte Aktuelle Standortvorteil oder regulieren heißt Märkte Antrag der Fraktion Als Antragstellerin hat zunächst die Fraktion BÜNDNISGRÜNE das Wort. Es spricht Herr Kollege Günther; bitte.

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Wolfram Günther GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Worum geht es bei neuer Gentechnik? Auf europäischer Ebene in Brüssel werden die Weichen dafür gestellt, dass wir eine grundlegende Deregulierung erhalten. Was bedeutet das konkret? Bei neuer Gentechnik soll es in Zukunft keine Kennzeichnung mehr geben. Das bedeutet, wenn Sie als Verbraucherinnen und Verbraucher in den Laden gehen und Lebensmittel kaufen, dann wird nicht mehr verbindlich draufstehen, ob Gentechnik drin ist oder nicht. Das heißt, Sie haben keine Wahlfreiheit mehr. Ein weiteres Problem ist, dass bei den Sicherheitsüberprüfungen, wenn solch ein Produkt in den Verkehr bzw. ein solches Saatgut in die Umwelt kommt, vieles nicht mehr so intensiv geprüft werden soll – zum Beispiel die Umweltauswirkung – wie bisher. Nun besteht das Problem, dass oft, wenn solche Dinge einmal in der Welt sind, sie sich auskreuzen, also gar nicht mehr einzuholen sind. Auch das wird nicht mehr passieren. Wenn man das mit anderen Produkten vergleicht, heißt das: Vielleicht kommen neue Technologien für ein Kraftfahrzeug auf den Markt und es soll gar nicht mehr geprüft werden, ob diese sicher sind oder nicht – man lässt es halt einfach passieren. Drittens. Es geht darum, dass es jetzt möglich sein soll, auf solche neuen Gentechnikprodukte Patente zu haben. Das heißt, lebendige Organismen unterliegen dann einem Patentschutz. Diese und auch unsere Schutzgüter, die wir haben, sind gar nicht mehr frei verfügbar und einsetzbar, etwa durch Landwirtinnen und Landwirte oder auch unsere Saatgutzüchter. Das liegt dann in der Hand von einzelnen großen Konzernen, die genau solche Produkte auf den Markt gebracht haben. Warum besteht das Problem? Allein der Markt mit Produkten, die verbindlich gentechnikfrei sind, macht in Signal an kommende Generationen. Der Freistaat Sachsen ist bereit, seiner Verantwortung gerecht zu werden. Herzlichen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD, BÜNDISGRÜNE, Die Linke und Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Für die Staatsregierung sprach Herr Staatsminister Clemens. Weitere Wortmeldungen kann ich nicht erkennen. Damit ist die zweite Aktuelle Debatte abgeschlossen. Wir kommen nun zu Debatte Standortverlust? – Neue Gentechnik und Wahlfreiheit sichern BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Deutschland 17 Milliarden Euro aus. Das sind Produkte, die Menschen kaufen, weil genau dieses Label dort draufsteht. Unser Biomarkt hat eine ähnliche Größenordnung, das sind Milliarden in Deutschland. Auch dahinter verbirgt sich das Label „gentechnikfrei“. Wenn das so kommt, was die Europäische Union jetzt diskutiert, wird das für all diese Produzentinnen und Produzenten künftig sicher nicht mehr zu verbürgen sein. Hierbei geht es nicht nur um Landwirtinnen und Landwirte, sondern es geht auch um alle anderen, die diese Lebensmittel weiterverarbeiten, auch um den großen Markt von Züchterinnen und Züchtern, den wir haben. Aus unserer Sicht besteht die Frage: Werden wir als Verbraucherinnen und Verbraucher künftig überhaupt noch ernsthaft entscheiden können, was wir wollen? Gibt es eine Wahlfreiheit und können wir diese Märkte schützen? Wir in Deutschland und auch in Sachsen können bisher zu 100 % zusichern, diesen Markt zu beliefern. Bei diesen neuen Regeln wird das schlicht nicht mehr möglich sein. Das heißt, wir haben dadurch einen Standortnachteil. Wir möchten diese Debatte hier führen, damit wir im Parlament dazu in den Austausch kommen, wie wir das in den einzelnen Fraktionen sehen. Ich bin auch gespannt darauf – wir werden nachher die Staatsregierung hören –, wie dort die Position ist. Denn alles, was die EU festlegt, muss durch alle drei Gremien, neben Parlament und Kommission auch durch den EU-Rat, und dort sind die Mitgliedstaaten. Die Mitgliedstaaten bestehen bei uns in der Bundesrepublik Deutschland, einem föderalen Staat, nicht nur aus der Bundesregierung, sondern auch aus den Ländern und dem Bundesrat. Das heißt, wir haben hier durchaus mitzusprechen. Unsere Landesregierung gleicht auch in der Parteifarbe dem, was im Bund passiert. Sehr klare Äußerungen habe ich schon vom Umweltminister Schneider, Bundesebene, gehört. Darüber war ich sehr froh. Auch dort würde ich mir wünschen, dass er hier den Rücken gestärkt bekommt, dass wir uns als Deutschland dort nicht für solche Dinge einsetzen, dass es am Ende vielleicht auch nicht nur ein German Vote – Enthaltung – wird, wenn wir uns dort einsetzen, sondern ich würde mir eine klare Position der Europäischen Volkspartei wünschen. Der Bundesminister für Landwirtschaft, Rainer, ist von der CSU. Deshalb diese Debatte hier. Ich bin gespannt, wie Sie das in den anderen Fraktionen sehen und wie die Staatsregierung zu diesem Thema steht. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Für die Einreicherin sprach Herr Kollege Günther. Ich bitte Sie noch einmal, für private Gespräche nach draußen zu gehen. Es war zwei Stunden sehr ruhig, sehr diszipliniert, aber jetzt kommt wieder so eine Unruhe auf. In der Reihenfolge folgt für die CDU-Fraktion Herr Kollege Heinz.

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Andreas Heinz CDU

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Klug wäre es, so eine Zukunftsfrage etwas wissenschaftsbasierter zu diskutieren und nicht – ich sage es einmal so – einige Halbwahrheiten durcheinander zu mischen, sodass mit den Informationen niemand so richtig etwas anfangen kann. Die Aufgabe, denke ich, ist klar: sichere, bezahlbare Lebensmittel bei idealerweise umfänglicher Ernährungssicherheit und möglichst wenig Umweltbelastung. Das wird nur mit Anwendung neuester Mittel, Methoden und Techniken gehen. Dazu gehört die Gentechnik. Bevor ich zur Gentechnik komme, vielleicht ein Wort dazu, wie Züchtung in herkömmlicher Art und Weise funktioniert, nämlich durch Auslese, durch Kreuzung – das hat man alles einmal in Biologie gehabt – und neuerdings auch klassische Mutagenese. Das heißt, dort wird versucht, Mutationen zu provozieren, und das kann man ganz einfach erklären: überall, wo Sie lesen, nehmen Sie sich in Acht, das könnte erbgutverändernd oder krebserregend sein. Genau diese Mittel werden in der Züchtung eingesetzt, um Mutationen zu provozieren. Das heißt, Strahlen jeglicher Art von Radioaktivität über Röntgen, diverse Chemikalien, Kälte, Hitzeschocks usw. Mit all diesen Mitteln und Methoden wird versucht, Mutationen zu provozieren, in der Hoffnung, dass dabei ein gewünschtes Produkt herauskommt. Bei der Gentechnik gibt es zwei Arten, auch das möchte ich kurz erwähnen. Es gibt zum einen die Transgenese. Das heißt, Gene werden von einer Art in eine andere transferiert. So gibt es jetzt wohl irgendwo in der Nacht leuchtende Fische, was die sonst nie gemacht haben. Oder auch im Zierpflanzenbau gibt es Blütenfarben, die auf natürliche Art und Weise nie zu erzeugen gewesen wären. Es gibt außerdem die sogenannte Cisgenese, bei welcher nur im Genpool der vorhandenen Pflanze sozusagen Veränderungen herbeigeführt werden. Das muss man einfach deutlicher darstellen. Das, worüber wir hier reden, die Erleichterungen bei der Kennzeichnungspflicht usw., beziehen sich alle auf die sogenannte Cisgenese. Das heißt, es wird versucht, im Genpool der Pflanze Gene zu blockieren oder anzuschalten, sozusagen mit sehr feinen Werkzeugen natürlich vorkommende Mutationen auszulösen. Das Interessante an der Sache ist, dass man an der fertigen Pflanze nicht mehr feststellen kann, ob das eine mit CRISPR-Cas9-ausgelöste Mutation oder eine natürlich vorkommende Mutation war. Das heißt im Klartext: Ich kann das nicht kontrollieren. Also ist es ganz einfach und praktikabel. Man gibt diese Technologie frei, und das wäre dann auch für unsere Landwirtschaft ein Standortvorteil, wenn derartige Züchtungsmethoden zur Verfügung stehen. Ansonsten kann man weitere molekularbiologische Verfahren, die in Medizin und Forschung durchaus ständig praktiziert werden und deren Produkte wir uns zum Teil direkt in die Blutbahn spritzen, auch auf Pflanzen anwenden. Noch ein Wort zur Transgenese: Hierbei halten wir die Kennzeichnung und die Nachverfolgbarkeit weiterhin für dringend geboten, damit das alles, ich sage einmal, ordentlich beobachtet wird, um die Gefahren, die mit dem Auskreuzen und dem Sich-Verselbstständigen im Raum stehen, rechtzeitig erkennen zu können. Noch ein Wort zum Patentschutz: Natürlich ist es klug, sich bestimmte Verfahren und Techniken patentieren lassen zu können. Was auch wir nicht wollen, ist, dass es auf natürlich vorkommende Pflanzen Patente gibt. Das kann so nicht sein. Ansonsten halten wir es dringend für notwendig, diese Technologie anzuwenden. Es wäre kein Standortnachteil, sondern eher ein Vorteil. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, Staatsregierung) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war Kollege Heinz von der CDU-Fraktion. Wir setzen in der Aussprache mit der Fraktion AfD fort, und ich sehe Herrn Kollegen Dornau.

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Jörg Dornau AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Wie viel radioaktiv mutierte Nahrung haben Sie heute schon gegessen? Hatten Sie zum Frühstück eine Grapefruit oder vielleicht einen Teller Pasta zum Mittag? Falls ja, haben Sie Produkte konsumiert, deren Genetik nicht allein durch die Natur entstand. Sie entstand maßgeblich durch radioaktive Strahlung. Nehmen wir die beliebte Pink Grapefruit oder die Hartweizensorte Creso. Letztere ist die Grundlage für einen Großteil unserer Teigwaren. Diese Pflanzen sind Kinder der sogenannten Mutagenese-Züchtung. Ihr Vorgänger, die Sorte Castelfusano – Achtung, Herr Günther –, stammt direkt aus einem Forschungsreaktor, also einem Atomreaktor im Labormaßstab. Man beschoss das Saatgut mit Neutronen und züchtete die unliebsamen Eigenschaften einfach weg, und wenig später wurde diese Sorte ganz offiziell zugelassen. Das tun wir seit Jahrzehnten. Wir beschießen Saatgut mit Gammastrahlen. Wir behandeln es mit chemischen Mutagenen. Das Ziel ist immer gleich: Das Erbgut soll sich zufällig verändern. Wir hoffen auf einen Glückstreffer in dem genetischen Chaos. Das ist gängige Praxis, es ist legal. Es gilt sogar als konventionell, und selbst im Ökolandbau kann es mit Ausnahmen zur Anwendung kommen. Diese Lebensmittel sind sicher. Ich sage das, um einmal Ihre Wahrnehmung zu prüfen. Wir messen hier manchmal mit zweierlei Maß. In fast allen Lebensbereichen akzeptieren wir Innovationen, wenn sie uns nutzen. Wir steigen ins Flugzeug und akzeptieren die kosmische Strahlung. Wir lassen uns beim Arzt röntgen. Wir trinken Mineralwasser mit natürlichen Radionukliden. Wir vertrauen Diabetikern gentechnisch hergestelltes Insulin an. Doch bei der Pflanzenzüchtung ziehen wir eine willkürliche rote Linie. Wir unterscheiden zwischen der guten und alten Radioaktivitätszüchtung und den neuen Verfahren. Wir akzeptieren das genetische Schrotschussprinzip der Bestrahlung, aber wir fürchten das Skalpell der Genschere CRISPR-Cas. Das ist unlogisch. Strahlung und Gentechnik sind Teil unseres Lebens. Schauen wir auf die Realität in unserem Land: Die Struktur der deutschen Pflanzenzüchtung ist einzigartig. Wir reden hier nicht von Großkonzernen. Wir sprechen von etwa 60 mittelständischen Unternehmen. Diese Betriebe sind das Rückgrat unserer Versorgung. Sie bearbeiten 115 Kulturen und stellen über 3 500 Sorten zur Verfügung. Jedes Jahr kommen 250 neue dazu. Das ist ein Pfeiler unserer Ernährungssicherheit. Das sind Familienunternehmen. Sie arbeiten seit Generationen an Pflanzen für unsere Region. Doch diese Unternehmen stehen unter Druck. Die globale Landwirtschaft wartet nicht auf Deutschland. Der Wettlauf um die besten Sorten hat längst begonnen. Unsere Züchter wollen die Öffnung zur Gentechnik. Wir brauchen Pflanzen, die Hitze trotzen, die weniger Wasser brauchen, die resistent gegen neue Schädlinge und Krankheiten sind. Wollen wir diesen Mittelständlern die normalen Werkzeuge verbieten? Machen wir sie durch Überregulierung unbezahlbar? Nur internationale Multis wie Bayer, CORTEVA, Syngenta und CALYXT haben die finanzielle Kraft für teure Einzelzulassungsverfahren; nur sie haben die großen Rechtsabteilungen. Wenn wir die neuen Methoden so teuer und bürokratisch machen wie die alten, stirbt der Mittelstand. Der Zugriff auf den Genpool muss frei bleiben – darin sind wir uns einig. Aber die Antwort darf nicht sein, die Technologie zu verteufeln. Wir müssen das Patentrecht reformieren, aber wir dürfen den Züchtern nicht das Werkzeug wegnehmen. Wir stehen am Scheideweg. Wollen wir das Zufallsprinzip Radioaktivität nur aus Gewohnheit oder wollen wir Präzision? Wollen wir Ressourcen sparen und Erträge sichern? Hören wir auf die Wissenschaft. Geben wir unseren mittelständischen Züchtern eine Zukunft. Sichern wir die Vielfalt auf unseren Tellern. Vielen Dank. Weiteres in der nächsten Runde. (Beifall AfD) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Wir hörten Herrn Abg. Dornau von der AfD-Fraktion und setzen in der Aussprache mit der Fraktion BSW fort. Herr Kollege Lange, bitte schön, Sie haben das Wort.

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Ulf Günter Lange BSW

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Kurz vor Weihnachten, wenn eigentlich Besinnlichkeit angesagt ist, hat der EU-Rat mit knapper Mehrheit beschlossen, die sogenannte Neue Gentechnik zu deregulieren. Deutschland hat sich enthalten. Das ist kein Ruhmesblatt, aber immerhin kein aktiver Beifall. Am 9. März soll das EU-Parlament darüber abstimmen. Viel Zeit bleibt also nicht. Insofern ist es richtig und notwendig, dass wir heute darüber sprechen. Danke an BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für den Antrag. Worum geht es ganz nüchtern betrachtet? Wenn dieser Gesetzentwurf durchkommt, dann reden wir über ungeprüfte, ungekennzeichnete und praktisch unkontrollierbare Pflanzen, die auf unsere Felder, in unsere Lebensmittel und unsere Umwelt gelangen – ohne Rückverfolgbarkeit, ohne Haftung, ohne echte Kontrolle. Das ist kein Fortschritt, das ist politisches Wegschauen. Warum lehnen wir das ab? Erstens. Die Deregulierung bedroht die gentechnikfreie Züchtung und damit auch den Ökolandbau. Koexistenz wird behauptet, aber nicht ermöglicht. Es fehlen technische Regeln, es fehlen rechtliche Sicherungen. Am Ende bleibt das Risiko bei denen hängen, die keine Gentechnik einsetzen wollen. Das ist keine Wahlfreiheit, das ist ein Verdrängungsmechanismus. Zweitens. Das Verursacherprinzip wird faktisch abgeschafft. Wenn gentechnisch veränderte Pflanzen andere Bestände kontaminieren, haftet niemand mehr – nicht der Hersteller, nicht der Inverkehrbringer, sondern am Ende die Landwirte oder die Allgemeinheit. Das ist marktwirtschaftlich absurd und rechtlich brandgefährlich. Drittens, und das ist besonders heikel. Die Deregulierung öffnet Tür und Tor für Patente auf Pflanzen. Patente bedeuten weniger Zugang zu genetischen Ressourcen, weniger Nachbau, weniger Wettbewerb. Ein jahrtausendealtes Recht der Bäuerinnen und Bauern wird damit ausgehebelt – still, leise und per EU-Verordnung, und das alles in einem Markt, der ohnehin schon hoch konzentriert ist. Cui bono? heißt die Frage. Wem nützt es? Heute kontrollieren sechs globale Konzerne fast zwei Drittel des kommerziellen Saatguts und praktisch die gesamte gentechnisch veränderte Pflanzenproduktion. Diese Konzerne züchten nicht Vielfalt – sie züchten Massenware für den Weltmarkt. Das fördert Einfalt statt Resilienz – genau das Gegenteil dessen, was wir angesichts Klimawandel und Umweltstress brauchen. Besonders problematisch ist: Der Gesetzentwurf stellt pauschal die Behauptung auf, NGT-Pflanzen seien per Definition risikoärmer. Das steht im klaren Widerspruch zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs: Vorsorge- und Verursacherprinzip sind keine lästigen Formalien, sie sind Grundpfeiler des europäischen Umwelt- und Verbraucherrechts. Apropos Verbraucher: Ohne Kennzeichnung gibt es keine Wahlfreiheit. Wer den Herstellungsprozess nicht kennt, kann keine bewusste Entscheidung treffen. Dass Verbraucher genau das wollen – Transparenz und Schutz – zeigen seit Jahren alle seriösen Umfragen. Es drängt sich der Eindruck auf: Dieser Gesetzentwurf übernimmt nahezu vollständig die Forderungen der Gentechniklobby und blendet die Interessen von Verbrauchern, Umwelt und gentechnikfreier Landwirtschaft konsequent aus. Saatgut ist kein x-beliebiges Produkt – Saatgut ist das Herzstück der Landwirtschaft und die Grundlage unserer Ernährungssouveränität. Deshalb sagen wir klar: Dieser Gesetzentwurf gehört abgelehnt und grundlegend neu verhandelt – mit Prüfung, Kennzeichnung, Haftung und ohne Patente auf Leben. Alles andere wäre ein politischer Blindflug mit absehbaren Schäden. Herzlichen Dank. Glück auf! (Beifall BSW) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war Kollege Lange von der BSW-Fraktion. Wir setzen mit der SPDFraktion fort. Das Wort hat Frau Kollegin Lang; bitte schön.

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Simone Lang SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen! Ich danke den GRÜNEN für diese Debatte. Um es jedoch gleich vorwegzunehmen: Die SPD steht auf der Seite der Verbraucher/-innen und an der Seite der Landwirte. Zuerst muss ich mit einigen Behauptungen aufräumen, weil sie nicht der Realität entsprechen. Zur ersten Behauptung: Neue Gentechnik – abgekürzt: NGT – ist die schnelle Klimalösung. Die Gentechnikbefürworter sagen: Wir müssen Gentechnik jetzt deregulieren, weil die Klimakrise drängt, und Gentechnik bringt in Kürze dürretolerante Pflanzen auf unsere Felder. Zu den Fakten: Indien hat erste dürretolerante Reissorten im Mai 2025 zugelassen. Brasilien plant dürretolerante Sojabohnen für 2027 und 2028; das sind noch zwei Jahre. In den USA wird an hitzetoleranten Pflanzen gearbeitet – Marktreife wahrscheinlich ab 2030. Und in Europa? Wir haben bisher kein marktreifes Produkt für Hitze- und Dürretoleranz in Sicht. Von allen Gentechnikforschungsprojekten weltweit befassen sich nur 10 % mit Klimaanpassung. Das ist eher gering. Von 60 Feldversuchen in der EU konzentriert sich nicht ein einziger primär auf Dürretoleranz. Wenn die Produkte erst 2027 und später kommen, aber die Klimakrise bereits in Gang ist, können wir nicht auf NGT warten und hoffen. Das passt nicht zusammen. Die echten Klimalösungen sind für uns schon heute verfügbar: bessere Wasserwirtschaft, Bodenaufbau, intelligente Bewässerung – nicht in zehn Jahren, sondern sofort. Zur zweiten Behauptung: Kennzeichnung ist zu kompliziert. Die Argumente „Kennzeichnung ist Bürokratie, ist zu teuer, ist technisch unmöglich“ stimmen aber so nicht. Die Bio-Siegel funktionieren, das „Ohne GenTechnik“-Label funktioniert, Herkunftsangaben funktionieren. Alle diese Systeme arbeiten tagtäglich in der EU. Manche sagen: Wir können Gentechnikpflanzen nicht im Labor nachweisen. Aber die Realität sieht so aus: Die Hersteller kennen ihre Pflanzen genau; sie müssen das genau wissen, um ihre Patente zu schützen. Und die Hersteller wissen genau, welche Gene sie verändern. Die Frage ist also nicht: Können wir es nachweisen? Die Frage ist: Wollen wir von den Herstellern verlangen, dass sie es offenlegen müssen? Derzeit ist die Antwort: Nein. Sie müssen es nur beim Saatgut deklarieren, nicht beim fertigen Produkt im Supermarkt. Das bedeutet: Der Verbraucher erfährt es nicht. Zur dritten Behauptung: Landwirtschaft und Gentechnik passen ohne Weiteres zusammen. Das ist eine sehr riskante Aussage. Landwirtschaft und Gentechnik passen nicht ohne Weiteres zusammen. Hier in Sachsen haben wir Biohöfe, wir haben auch konventionelle Bauern und Bäuerinnen – sie sind stolz auf „Ohne GenTechnik“-Produkte –, und wir haben viele Imker. Was passiert, wenn der Nachbar Gentechnikpflanzen anbaut? Die Pollen fliegen – das ist nicht zu verhindern. Der Bauer erntet seinen Weizen, und die Pollen des Nachbarn sind drin. Was dann? Dann ist die Ernte kontaminiert. Das Bio- oder „Ohne GenTechnik“- Siegel ist weg, und das Geschäftsmodell ist futsch. Und wer zahlt? Das Gesetz sagt: der Verursacher. Aber in der Praxis, wenn alle ringsherum Gentechnik anbauen, wer zahlt das dann? Das wird viele Rechtstreite nach sich ziehen. Will man das wirklich? Wer Gentechnik deregulieren will, muss über die Haftungsregeln entscheiden. Wer NGT anbaut, haftet für Kontamination; sonst ist es keine Wahlfreiheit, sondern eine Bevormundung der Landwirte und Landwirtinnen. Der Markt ohne Gentechnik – Bio in Deutschland – beläuft sich auf 30 Milliarden Euro. Das ist keine Nische, das ist ein Leitmarkt, und wenn wir diesen zerstören, zerstören wir Arbeitsplätze und Ernährungssouveränität. Das bedeutet ganz konkret: Erstens. Eine Kennzeichnung bleibt – nicht aus Angst vor Technik, sondern weil Verbraucher ein Recht haben, zu wissen, was sie kaufen. Zweitens. Eine Risikoprüfung bleibt. Wir sind nicht technologiefeindlich, aber manche Dinge sind irreversibel. Drittens. Patente mit Grenzen! Ich will nicht, dass fünf Großkonzerne das Saatgut Weizen kontrollieren und kleine Züchter ausgebremst werden. Viertens. Haftungsregeln für die Landwirtschaft – wer NGT anbaut, haftet auch dafür. Sachsens Klimaproblem ist nicht klein. Zu wenig Dürretoleranz in pflanzlichen Genen sowie Frühjahrstrockenheit und Starkregen sind echte Probleme. Die deutsche Debatte geht nicht fehl in der Annahme, dass Wahlfreiheit zentral ist. Wir sagen Ja zu NGT als Forschungsfeld, und wir sagen Ja zu Feldversuchen. Wir sagen Nein zu Gentechnik-Kontamination auf den Feldern. Und wir sagen Ja zum Verbraucherschutz – nicht aus Beharren, sondern im Sinne der aufgeklärten Marktwirtschaft. Wir sagen Ja zur Wahlfreiheit: Verbraucher sollen wissen, was sie kaufen, und Landwirte sollen wissen, wem sie vertrauen können. Vielen Dank. (Beifall SPD und Staatsregierung) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Wir haben Kollegin Lang von der SPD-Fraktion gehört und setzen nun die Aussprache fort. Ich sehe den Kollegen Hartmann von der Fraktion Die Linke.

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Stefan Hartmann Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Erst einmal ein Dankeschön an die BÜNDNISGRÜNEN für diese Debatte; auch ein Dankeschön an die Redebeiträge von SPD und BSW, die, denke ich, in die richtige Richtung gehen. Herr Heinz, Sie haben um Wissenschaft gebeten. Ich bringe Ihnen etwas mit. Jennifer Doudna, Nobelpreisträgerin von 2020 und Erfinderin von CRISPR/Cas, sagt: „Angesichts der Tatsache, dass das Redigieren von Genen für unsere Spezies und unseren Planeten so radikale Folgen haben wird, war die Herstellung von Kommunikationsverbindungen zwischen Wissenschaft und Öffentlichkeit nie von so großer Bedeutung wie heute.“ Seit 2019 ist auch klar, dass die entsprechenden Veränderungen – zum Beispiel durch CRISPR/Cas – nachweisbar sind, etwa durch NGS-Sequenzierung oder DNA-Methylierungsmuster. Die Nachweisbarkeit ist im Übrigen sogar eine Bedingung dafür, dass Patentierung möglich ist; ohne dem geht das überhaupt nicht. Gentechnische Verfahren und Werkzeuge, wie die Genschere CRISPR/Cas, ermöglichen es, jedes Gen jeder Lebensform beliebig zu verändern – ob cis oder trans sei dahingestellt – und diese Veränderungen innerhalb der jeweiligen Art zu verbreiten. Im Ergebnis treffen im Labor designte Lebewesen auf ein über 4 Milliarden Jahre altes, hochkomplexes System, und das ist ein radikaler Eingriff in die Evolution. Was passiert, wenn gentechnisch veränderte Organismen in großer Vielfalt und Menge auf die durch menschliche Einflüsse geschädigten Ökosysteme treffen? Naheliegende Risiken für die Umwelt wurden bereits wissenschaftlich beschrieben, und zwar en masse. Mit diesen neuen Gentechnikpflanzen – NGT-Pflanzen – können negative Auswirkungen auf Bestäuber und Nahrungsnetze sowie ein erhöhtes Invasionspotenzial verbunden sein. In der Folge werden natürlich Pflanzenpopulationen geschwächt. Auch die Toxizität für Insekten und die Gefährdung geschützter Tier- und Pflanzenarten wurden beschrieben. Es wäre also naiv zu glauben, dass wir in der Lage wären, mithilfe von gentechnischen Verfahren in komplexe Ökosysteme auf sichere und vorhersagbare Art und Weise einzugreifen. Auch die von uns Linken erhobene Forderung nach Regulierung und Zulassungspflicht für alle gentechnisch veränderten Pflanzen ist weder rückwärtsgewandt noch wissenschaftsskeptisch, sondern verantwortungsbewusst im Sinne des Gemeinwohls. Die Zulassung jeglicher Freisetzung muss zwingend an die Möglichkeit wirksamer Kontrollen und Rückholbarkeit gebunden sein. Mit dem Gesetzentwurf zur Deregulierung von Pflanzen aus neuer Gentechnik – der letzte Woche im EU-Umweltausschuss eine Mehrheit bekam – würde für den Großteil der Pflanzen aus NGT die Pflicht zur Prüfung der Umweltrisiken entfallen. Damit werden Pflanzen aus neuer Gentechnik rechtlich den Pflanzen aus natürlicher Züchtung gleichgesetzt. Der konventionellen Pflanzenzucht sind, bedingt durch die Biologie der Pflanzen und bestimmte Schutzmechanismen in den Zellen, Grenzen gesetzt. Diese natürlichen Grenzen können mit der NGT leicht überwunden werden. Die Möglichkeiten sind schier unbegrenzt. Das Potenzial für Gesundheitsrisiken und Auswirkungen auf Ökosysteme ist ebenso erschreckend und erwartbar. Es ist daher in keiner Weise plausibel, die Risiken des Einsatzes der Genschere CRISPR/Cas und anderer NGT denen der klassischen Züchtung gleichzusetzen. Dass mit dem Gesetz zugleich auch die Kennzeichnungspflicht für NGT-Pflanzen und daraus erzeugte Lebensmittel entfällt, mag aus unternehmerischer Perspektive plausibel sein, zeigt aber, dass Gemeinwohlinteressen, wie der Schutz von Umwelt und Gesundheit, im derzeitigen politischen Handeln der Mehrheit im entsprechenden EU-Ausschuss nur eine untergeordnete Rolle spielen. Für uns Linke sind eine klare Kennzeichnungspflicht und die Rückverfolgbarkeit zwingend. Während das Europäische Parlament ursprünglich ein vollständiges Patentverbot gefordert hatte, enthält der vorliegende Gesetzentwurf keinerlei Maßnahmen, um Patente auf Saatgut zu stoppen. Patentrecht ist Marktmacht. Mit Patenten bauen globale Schwergewichte wie Bayer, Monsanto und insbesondere Corteva ihre strategische Dominanz weiter aus. Corteva hat sich bereits eine markante Überlegenheit gesichert und deutlich mehr Patente im Bereich der neuen Gentechnik angemeldet als die Konkurrenz. Neben eigenen Patenten kontrolliert der Konzern auch den Zugang zu grundlegenden Lizenzen. Ohne diese Erlaubnis ist es anderen Züchter/-innen kaum möglich, mit modernen biotechnologischen Verfahren zu arbeiten. Es gibt noch eine Menge Dinge zu benennen – ich habe aber nur meine 4 Minuten –, aber wir sagen: Wir wollen Risikoforschung fördern. Das ist die Bedingung dafür, dass wir darüber reden können, was denn diese NGT machen. Wir wollen Souveränität versus Lobbyismus, also das Zurückdrängen des Industrieeinflusses. Es geht um globale Leitplanken – nicht nur um deutsche –, in der Europäischen Union und darüber hinaus. Das Vorsorgeprinzip muss streng angewendet werden. Und wir müssen Wissen als Korrektiv anwenden; denn nur eine informierte Zivilgesellschaft und eine institutionalisierte Technologiefolgenabschätzung dienen als Frühwarnsysteme. Sie stellen sicher, dass kritische Fragen gestellt werden, bevor eine Technologie out of control gerät. Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall Die Linke und Dr. Ingolf Huhn, BSW) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Wir hörten Herrn Hartmann von der Fraktion Die Linke. Jetzt hätte der Abg. Berger das Wort. – Er möchte nicht. Damit wäre die erste Rederunde abgeschlossen. Besteht Bedarf für eine zweite Rederunde? – Ich sehe erneut den Kollegen Wolfram Günther von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön, Herr Kollege.

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Wolfram Günther GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Vielen Dank für den Austausch in dieser Runde. Um es noch einmal ganz klar zu sagen – vielleicht auch vor allem in Richtung von CDU und AfD –, weil es um grundsätzliche Dinge ging: Wir diskutieren gerade nicht, ob wir neue Gentechnik insgesamt verbieten wollen – das könnte man auch, das wäre sicher eine gute Debatte –, sondern wir debattieren hier einzig und allein über die Regulierung dieses Feldes; denn nur die Regulierung führt dazu, dass wir künftig Wahlfreiheit haben und eine Koexistenz dieser Betriebe. Um es auch noch einmal ganz deutlich zu sagen: Das, was mit der neuen Gentechnik passiert, ist nicht nah an natürlichen Mutationen. Deswegen ist es auch patentierbar. Das hat etwas mit der hohen Frequenz zu tun, mit der im Erbgut gearbeitet wird. Das sind alles Prozesse, die in der Natur so nie frei stattfinden könnten. Wenn man das – durch Patentierung – in die Hand weniger großer globaler Akteure gibt, die im Prinzip dann die Hand auf all diesen Sorten haben, ist es nicht mehr möglich, dass viele kleine Züchter frei agieren können, auch nicht die Landwirtinnen und Landwirte. Das behaupten nicht nur wir; das ist eine logische Folge. Vor diesen Patenten warnen Züchter und Landwirte unisono, übrigens auch der Deutsche Bauernverband. Ich zitiere die DBV-Generalsekretärin Stefanie Sabet, die sagt. „Wenn zentrale Pflanzeneigenschaften monopolisiert werden, verlieren Landwirte und mittelständische Züchter den Zugang zu wichtigem genetischem Material.“ Deswegen lehnen sie das ab. Das bedeutet: Patente blockieren Innovationen und machen abhängig. Das ist das Gegenteil von dem, was wir brauchen, insbesondere wenn es um das Thema Klimawandelanpassung geht. Aber Kollegin Lang hat bereits ausgeführt, dass es immer nur ein leeres Etikett ist, dass diese neue Gentechnik helfen würde, die globalen Herausforderungen anzugehen. Wenn man dann konkret schaut, ist noch nicht einmal das das Ziel dieser Forschung. Deswegen können wir BÜNDNISGRÜNE insgesamt feststellen, dass nur eine klare Kennzeichnung die Wahlfreiheit zulässt, und wir wollen, dass mündige Bürgerinnen und Bürger, mündige Verbraucherinnen und Verbraucher frei entscheiden können. Das können sie aber nur mit einer Kennzeichnung, und die soll abgeschafft werden. Aus unserer Sicht kann auch eine freie Koexistenz – nämlich die Entscheidung von einem Betrieb, auch einem Landwirtschaftsbetrieb, was er produziert und was er verkauft – nur stattfinden, wenn es eine Rückverfolgbarkeit gibt für die gesamten Produkte, die dort draußen sind. Wenn man das so dereguliert wie geplant, wird das künftig nicht mehr möglich sein. Dann hat ein Betrieb ein Geschäftsmodell und kann es nicht mehr selbst umsetzen. Auch die Sicherheitsprüfungen, die abgeschafft werden sollen, braucht man. Wenn gentechnisch veränderte Pflanzen einmal in der Natur sind, dann sind sie nicht mehr rückholbar. Das ist ein Unterschied zu anderen Dingen, die sich vielleicht als gefährlich erweisen. Wenn jemand einen Toaster herstellt und merkt, bei ihm funktioniert die Elektrik nicht, dann gibt es große Rückrufaktionen. Damit kann man zumindest theoretisch, wenn alle das machen oder nicht mehr benutzen, das Problem beheben. Bei neuer Gentechnik, einmal freigesetzt, ist das unmöglich. Dort liegen die großen Probleme. Deswegen ist für uns ganz klar, Technologie ja oder nein. Die Frage ist: Wollen wir Wahlfreiheit, ja oder nein? Wollen wir faire Märkte, insbesondere für unsere Betriebe hier, ja oder nein? Wir wollen durch Regulierung faire Wettbewerbsbedingungen. Wir wollen Verbraucherschutz. Wir wollen Wertschöpfung und den realen Standortvorteil, den wir haben, weil unsere Betriebe das heute zu 100 % gewährleisten können, auch mit einem Aufdruck auf ihrem Produkt. Deshalb braucht neue Gentechnik genau diese Regulierung, um diese Freiheit zu bewahren und unsere Betriebe, unsere Märkte zu schützen. Deshalb appellieren wir an die Staatsregierung, genau auf dem Weg sächsische Interessen zu vertreten, und zwar auch in Brüssel. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: In der zweiten Rederunde hörten wir von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herrn Kollegen Günther. Bevor Kollege Heinz von der CDU-Fraktion erneut ins Geschehen eingreift, möchte ich Sie bitten, den Geräuschpegel wieder etwas zu senken. Sollte es dringenden Gesprächsbedarf geben, steht Ihnen hierfür die Lobby des Plenarsaals zur Verfügung. Ansonsten bitte ich darum, die Aufmerksamkeit auf die Rednerinnen und Redner zu lenken. Es ist eine spannende Debatte. Vielen Dank. Herr Kollege Heinz, Sie haben das Wort.

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Andreas Heinz CDU

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein Teil meines Redebeitrags wird Wiederholung sein, weil diese bekanntlich den Lernerfolg festigt. Das Niveau, auf dem wir uns in dieser Debatte bewegen, ist mit dem zu einer anderen Frage vergleichbar. Ist mit elektromagnetischen Strahlen in der Mikrowelle erhitztes Essen für die menschliche Ernährung schädlicher als auf der normalen Herdplatte gekochtes Essen? Darüber kann man trefflich streiten. Keiner weiß etwas Genaues. So ist es auch mit der Gentechnik. Mein Wissensstand ist: Es ist nicht nachweisbar, ob eine neue Pflanzenart durch eine zufällige Mutation oder durch CRISPR/Cas mit dem Cis-Verfahren entstanden ist. Es ist nicht nachweisbar, also kann man es auch nicht kontrollieren. Die nachfolgenden Redner können mir gern erklären, wie sie das machen wollen. Mein Wissensstand ist, dass es nicht kontrollierbar ist. Wir sollten uns nur Regeln geben, die man gut nachvollziehen kann. Zum Ökolandbau. Auch da wird nicht gemessen, ob beim Ökolandbau der eine oder andere Schadstoff vom Nachbarn im Boden ist. Der Ökolandwirt erklärt, dass er ein bestimmtes Verfahren einhält, gewisse Dinge nicht macht, keine synthetischen Pflanzenschutzmittel benutzt usw. Wenn er dieses Verfahren einhält, dann ist das Produkt ökologisch anerkannt, unabhängig davon, ob zufällig etwas vom Nachbarn in den Boden gekommen ist. Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Kollegen Günther?

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Andreas Heinz CDU

Ich höre mich nicht Nein sagen, Herr Präsident. Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das gefällt mir. Dann hat jetzt Kollege Günther die Gelegenheit für eine Zwischenbemerkung oder -frage an Mikrofon 3, bitte.

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Wolfram Günther GRÜNE

Kollege Heinz, kennen Sie die Fälle auch aus Sachsen, bei denen in der Vergangenheit ökologisch wirtschaftende Betriebe wegen der Abdrift von Nachbarbetrieben – da ging es um Pestizide – ihre Produkte nicht mehr an ihre Händler und Weiterverarbeiter verkaufen konnten? Sie selbst hatten zwar bestimmte Produktionskriterien eingehalten. Aber sie hatten sich dafür verbürgt, dass bestimmte Stoffe nicht in den Produkten enthalten sind. Diese waren dann aber in ihren Produkten. Mit dem Problem standen die Betriebe allein da. Das bedeutete, dass komplette Jahresernten nicht mehr verkäuflich waren. Gestandene Biobetriebe, an denen mehrere Familien hängen – ich nenne hier Mahlitzsch, denen das passiert ist – standen damit vor Existenzbedrohungen. Lieber Kollege, Sie haben gerade gesagt, dass das kein Problem wäre. Ich erinnere mich da anders. Kennen Sie diese Fälle auch?

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Andreas Heinz CDU

Selbstverständlich ist mir bekannt, dass es durch Unvorsichtigkeiten von Nachbarn zu Schadstoffeinträgen kommen kann. Dass das diese Folgen nach sich zieht, weiß ich. Meine Botschaft war eine andere: Wenn der Ökolandwirt erklärt, dass er sich an das Verfahren gehalten hat, dann geht man davon aus, dass das in Ordnung ist. Dass irgendwo etwas schiefgeht und Fälle auftreten, das habe ich nicht bestritten. Aber aus gutem Grund wurde darauf verzichtet, flächendeckend zu messen. Man ist mit der Erklärung zufrieden, dass sich der Landwirt an das Verfahren gehalten hat. Jetzt muss ich überlegen, wo ich vor Ihrer Frage mit meiner Rede war. – Ich hatte Sie aufgefordert, in den nachfolgenden Diskussionsbeiträgen zu sagen, wie das kontrolliert werden könnte, weil das meiner Meinung nach nicht möglich ist. Ansonsten ist gegen mehr Information der Verbraucher nichts einzuwenden. Dafür muss man sinnvolle Regeln finden. Dem wollen wir nicht im Wege stehen. Zur Patentierung hatte ich auch etwas gesagt. Technologische Verfahren sollte man schützen, die landwirtschaftlichen Urprodukte nicht. Selbstverständlich kann man sich über fünf oder sieben Saatgutkonzerne aufregen. Komischerweise regen wir uns aber nicht über Google oder andere Internetkonzerne auf, an denen die ganze Zivilisation hängt. Das wird stillschweigend akzeptiert, weil jeder einen direkten Nutzen davon hat. Aber im Bereich Landwirtschaft kann man gut philosophieren und hat viele Gelegenheiten, sich zu präsentieren. Wir wünschen unseren Landwirten, unseren Züchtern diese neuen Werkzeuge und hoffen, dass deren Nutzung gut und sauber geregelt wird. Danke schön. (Beifall CDU und Staatsregierung) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war Kollege Heinz von der CDU-Fraktion in der zweiten Rederunde. Als Nächstes hat die AfD-Fraktion Gelegenheit zu sprechen. Ich sehe erneut Herrn Kollegen Dornau zum Mikrofon treten. Bitte schön.

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Jörg Dornau AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Günther, eine sichere, effektive Kontrolle unserer Lebensmittel, unserer Nahrungskette ist unstrittig notwendig. Ich denke, darin sind wir uns alle einig. Aber wenn ich von Ihnen als Vertreter der grünen Partei höre, dass Sie schon wieder nach Regulierung rufen, dann friert es mich etwas, dann sorge ich mich, dass wieder überreguliert wird. Wir machen das etwas anders. Wir machen es uns nicht so einfach wie die GRÜNEN. Diese drücken bei neuen Technologien reflexartig den Verbotsknopf. Wir teilen beispielsweise aber auch nicht den naiven Technikoptimismus, Herr Heinz. Wir gehen einen anderen Weg. Wir sagen ja zu den Chancen, aber nur unter harten Bedingungen. Unser Ziel ist klar definiert. Es muss um Verbraucherschutz gehen. Es muss dem Landwirt nützen, sicher für den Verbraucher sein und darf nicht nur den großen Saatgutund Chemiekonzernen dienen. Für den Anbau unserer Nutzpflanzen sind folgende Faktoren wichtig: der Boden, Niederschläge, Temperaturen, Bodenbearbeitung, der fachgerechte Einsatz und die Verfügbarkeit von Dünger und Pflanzenschutzmitteln und die zum Standort passende Sorte. Schauen wir einmal in die Geschichte. Nicht nur die von Haber und Bosch im deutschen Kaiserreich entwickelte Synthese von Ammoniak aus dem Stickstoff der Luft, sondern auch die Fortschritte in der Sortenzüchtung haben das enorme Bevölkerungswachstum auf der Erde in den letzten hundert Jahren erst ermöglicht. Wo wären wir denn heute, wenn damals die Politik Wissenschaft, Forschung und Innovationen vollumfänglich blockiert hätte? Die Frage muss man sich stellen. Kommen wir zurück zur Gentechnik in der Gegenwart. Der Unterschied liegt heute im Werkzeug. Wir können gezielter ansetzen. Wir müssen uns nicht auf langwierige Zufälle verlassen. Dass es gezielter ist, bedeutet aber keinen Freibrief. Wer genomisch veränderte Lebensmittel will, muss sich an Regeln halten. Für uns gelten vier unverhandelbare Leitplanken. Erstens, Sicherheit und Kontrolle. Wir brauchen unabhängige Forschung. Wir brauchen robuste Prüfverfahren. Wir brauchen nachvollziehbare Daten. Wo es sinnvoll ist, brauchen wir ein Monitoring nach der Einführung. Wir dürfen nicht nur Papier prüfen, sondern müssen in der Realität nachsteuern können. Blindflug ist hier keine Option. Zweitens, Nutzen vor Ideologie und Profit. Der Maßstab ist simpel. Wem nützt es konkret? Nützt es dem Landwirt durch stabile Erträge? Braucht er weniger Pflanzenschutzmittel? Nützt es dem Verbraucher durch Qualität? Bleiben die Preise für Nahrungsmittel bezahlbar? Nützt es der Umwelt? Wenn der Nutzen nicht belegbar ist, brauchen wir es nicht. Keine Abhängigkeit von Saatgutmultis. Das ist ein entscheidender Punkt. Innovation darf nicht zur Monopolisierung führen. Wenige Konzerne dürfen die Kontrolle nicht übernehmen – weder über Saatgut noch über Preise oder Nachbau. Wir müssen den Wettbewerb sichern. Wir müssen die mittelständischen Züchter stärken. Deshalb stellen wir sicher: Neue Methoden dürfen nicht zu Biopatenten führen. Biologisches Material, das in der Natur entstehen könnte, darf nicht patentierbar sein. Viertens. Transparenz muss im Vordergrund stehen. Der Verbraucher hat ein Recht auf Entscheidung. Die Bedingung ist eine klare Kennzeichnungspflicht. Dazu gehört eine lückenlose Rückverfolgbarkeit. Niemand darf das Gefühl haben, dass hier etwas gegen seinen Willen geschehe. Meine Damen und Herren! Das ist die Balance – nicht Verbotspolitik aus Prinzip, nicht Technikgläubigkeit aus Bequemlichkeit. Wir fordern einen kontrollierten Einsatz, der nachweislich Nutzen bringt. Nur so schaffen wir die Akzeptanz. Nur so sichern wir die Zukunft unserer Landwirtschaft und das Vertrauen bei den Verbrauchern. Vielen Dank. (Beifall AfD) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war der Abg. Dornau in der zweiten Rederunde. Wir setzen nun fort, wenn es weiteren Bedarf in dieser zweiten Rederunde gibt. Ich schaue einmal zum BSW. – Das ist nicht der Fall. SPD? – Kein Bedarf. Fraktion Die Linke? – Kein Bedarf. Herr Berger? – Dann wäre die zweite Rederunde abgeschlossen, und wir könnten eine dritte Rederunde beginnen, wenn Interesse daran besteht. Bei den GRÜNEN offensichtlich nicht, bei der CDU nicht, bei der AfD nicht und sonst auch niemand. (Jörg Dornau, AfD: Wir sind noch nicht fertig!) Herr Kollege Dornau von der AfD möchte eine dritte Rederunde eröffnen; bitte schön.

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Jörg Dornau AfD

Ich entschuldige mich für die Zettelwirtschaft. Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Herr Kollege sind Sie so weit?

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Jörg Dornau AfD

Ja. Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Wir führen hier einen weiteren Teil einer Scheindebatte. Während wir im Hohen Hause über die Theorie streiten, werden draußen längst Fakten geschaffen, und zwar gegen die Interessen unserer heimischen Landwirtschaft und gegen den Willen der Verbraucher. Bisher ist der Anbau von gentechnisch veränderten Organismen – wir nennen es GVO – in Deutschland verboten. Das klingt aus Ihrer Richtung gut, aber es ist eine Mogelpackung. Denn über die Importe ist die Hintertür sperrangelweit geöffnet. Schauen wir doch in die Häfen – Soja aus Brasilien, den USA und der Ukraine. Die GVO-Quote bei brasilianischem Soja geht bis auf fast 100 %. Was passiert damit? Es landet in den Futtertrögen unserer Nutztiere. Als wäre das nicht genug, wollen sie nun das MercosurAbkommen durchdrücken. Das bedeutet zollfreier Zugang in unsere Märkte mit genau diesen GVO-Produkten, die unsere Bauern hier nicht anbauen dürfen. Das ist Wettbewerbsverzerrung in Reinform. Wenn Sie hier Transparenz anmahnen, dann müssen Sie über Ihre Doppelmoral reden. Sie fordern bei der neuen Gentechnik eine lückenlose Kennzeichnung und Transparenz. Das ist richtig, aber wo ist der Aufschrei bei der Zulassung von Insekten in Lebensmitteln? Ja, Sie haben richtig gehört: Grillen, Larven, Heuschrecken pulverisiert und beigemischt in Keksen, Nudeln und Backwaren. Mahlzeit könnte man sagen. Das ist rechtlich alles möglich in Deutschland und das wird gemacht. Jeder soll frei entscheiden können, ob er das will oder nicht. Aber er muss es auch wissen. Unsere Bundestagsfraktion hat dazu beantragt, dies klar und deutlich auf der Vorderseite der Verpackung zu kennzeichnen. Sie alle – von den GRÜNEN bis zur Union – haben das abgelehnt. Bei Insektenmehl reicht Ihnen das Kleingedruckte in der Zutatenliste, aber bei der Gentechnik mimen sie plötzlich die Gralshüter der Transparenz. Das ist einfach unredlich. (Beifall AfD) Kommen wir zum eigentlichen Problemfall für die deutsche Landwirtschaft, der CDU. Sie versuchen, sich mal wieder als Anwalt der Bauern zu positionieren. Das ist an Heuchelei nicht zu überbieten. Wer hat EU, Bund und Land in den letzten Jahrzehnten regiert? Wer hat die meiste Zeit regiert? Wer trägt die Hauptverantwortung für die Situation der Bauern? Explodierende Energiekosten durch die CO - Steuer – Ihr Werk. Düngeverordnung – Ihr Werk. Green Deal, Pflanzenschutz, Düngemittelproblematik usw. usf. – das Werk Ihrer Parteifreundin Ursula von der Leyen. Mercosur – zum Nachteil der Bauern, zum Vorteil der Konzerne von Automobil bis Chemie, vorangetrieben von den Unionschristen, ob EU, Bund oder auch hier in Sachsen. Sie sind nicht die Lösung für unsere Landwirtschaft. Sie sind die Ursache der meisten Probleme für unsere Landwirtschaft. Auch beim Thema neue Züchtungsmethoden ist Ihnen nicht zu trauen. Am Ende lachen die Großkonzerne und die Landwirtschaft blutet. Die Struktur unserer Pflanzenzüchtung ist weltweit einzigartig – geprägt von 58 mittelständischen Unternehmen. Diese Struktur ist in Gefahr. Wenn wir die neue Gentechnik zulassen, was wir grundsätzlich befürworten, um wettbewerbsfähig zu bleiben, dann droht das, was Experten ein Patentdickicht nennen. Große Konzerne versuchen, sich über Patente biologische Eigenschaften zu sichern, die durchaus vorkommen könnten. Das würde den Mittelstand erdrosseln und die Abhängigkeit der Landwirte von wenigen globalen Playern massiv erhöhen. Wir als AfD sagen Ja zu Innovation, aber nur unter vier klaren Bedingungen, die Sie von der Union niemals garantieren würden. Erstens. Sicherheit, unabhängige Forschung statt Blindflug. Zweitens. Nutzen. Die Technik muss dem Landwirt dienen, nicht dem Aktionär. Drittens. Mittelstandsschutz. Wir fordern ein striktes Verbot von Patenten auf Tiere und Pflanzen. Biologisches Material muss frei zugänglich bleiben, um unsere mittelständische Züchterstruktur zu erhalten. Viertens. Eine echte Transparenz, klare Kennzeichnung, egal, ob Gentechnik oder das von Ihnen so beliebte Insektenmehl. Vielen Dank. (Beifall AfD) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war der Abg. Dornau von der AfD-Fraktion. Gibt es in dieser dritten Rederunde weiteren Aussprachebedarf? Das kann ich nicht erkennen. Dann hat die Staatsregierung die Gelegenheit und Herr Staatsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch hat das Wort. Bitte schön. Georg-Ludwig von Breitenbuch, Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der EU ist es gelungen, eine neue Gentechnikregulierung auf den Weg zu bringen – eine Verordnung über mit neun genomischen Techniken gewonnene Pflanzen. Diese steht voraussichtlich kurz vor der Verabschiedung, sodass wir heute gern darüber diskutieren können, auch wenn dies eher Informationscharakter hat, wie die einbringende Fraktion das wohl weiß. Aber dazu später mehr. Gestatten Sie mir zu Beginn einige Worte zur wissensbasierten Einordnung. Mit den neuen genomischen Techniken lassen sich gezielt einzelne Mutationen, aber auch transgene Organismen erzeugen, also solche mit Genen aus anderen Organismen. Mit bestimmten DNA-schneidenden Enzymen, sogenannten Nukleasen, werden gezielt Eingriffe in komplexes Erbgut von Tieren und Pflanzen möglich. Den Durchbruch brachte das aus einer proteinbasierten Gen-Schere und einem spezifischem RNA-bestehendem CRISPR-Cas-System. Das System wurde so weiterentwickelt, dass damit nicht nur Gene gezielt ausgeschaltet werden können, sondern auch gezielt einzelne Basen ausgetauscht oder DNA-Fragmente eingeführt werden können. Dabei war zunächst unklar, ob NGT-Organismen mit nur geringfügigen Veränderungen im Erbgut unter das Gentechnikrecht fallen oder nicht. Organismen, die durch ungezielte Mutagenese verändert wurden, sind nämlich davon ausgenommen. Dabei werden Pflanzen mit ionisierender Strahlung oder mit Chemikalien behandelt, um zufällige Änderungen im Erbgut zu erzeugen. Im Jahr 2018 hat der Europäische Gerichtshof geurteilt, dass alle veränderten Organismen in der EU als genetisch veränderte Organismen zu betrachten sind, auf die das EUGentechnikrecht anzuwenden ist, selbst wenn sie keine fremden DNA-Abschnitte enthalten. Das hat sich jetzt geändert. Ziel der EU ist es nun, die Chancen der neuen genomischen Techniken auch für die Pflanzenzüchtungen in Europa zu nutzen. Dazu hatte die EU-Kommission am 5. Juni 2023, also noch vor der letzten Europawahl, den Entwurf für eine EU-Verordnung vorgelegt, mit der die Freisetzung und Marktzulassung von NGT-Pflanzen neu geregelt werden soll. Nach Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament und dem EU-Rat wurde im Dezember 2025 eine Einigung im sogenannten Trilog erzielt. Nunmehr steht nur noch die formale Zustimmung in Parlament und Rat aus. Ein erster Schritt dazu war die Zustimmung im Umweltausschuss des Europaparlaments am 28. Januar; das ist schon genannt worden. Somit ist das Gesetzgebungsverfahren auf EU-Ebene weitgehend abgeschlossen. Wir können nicht die Augen davor verschließen, dass es Deutschland – insbesondere die letzte Ampel-Bundesregierung – versäumt hat, im Rat Einfluss zu nehmen. Dem federführenden Bundeslandwirtschaftsministerium ist es offenbar nicht gelungen, damals eine Position innerhalb der Bundesregierung abzustimmen. Somit sind auch die Beschlüsse des Bundesrates und der Agrar- und Umweltministerkonferenzen, also viele gute Ideen zur geplanten Verordnung, ins Leere gelaufen. Auch neue Initiativen der Bundesländer helfen jetzt nicht mehr weiter. Worum geht es bei dieser Verordnung zu den neuen genomischen Techniken? In Bezug auf Pflanzen und Produkte sollen die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der EU gestärkt und dabei ein hohes Schutzniveau für Mensch und Umwelt beibehalten werden. Man denkt auch an die deutschen Züchterfamilien, die hier sehr hochwertig unterwegs sind und denen wir auch vertrauen. Das möchte ich hier deutlich sagen. Kern ist eine weitgehende Deregulierung dieser Pflanzen in der Kategorie 1. Das sind Pflanzen, deren Genom mittels NGT gezielt modifiziert wurde, die aber auch natürlich vorkommen oder durch herkömmliche Züchtungstechniken erzeugt werden können. Aufgrund der Äquivalenz zu klassisch gezüchteten Pflanzen sollen diese NGT1-Pflanzen vom bisherigen EU-Gentechnikrecht ausgenommen werden. Zuvor muss der NGT1-Status beantragt und auch behördlich festgestellt werden. Das heißt, es gibt dieses Kontrollverfahren. Dies erfolgt aufgrund von Kriterien, die im Anhang der Verordnung festgeschrieben sind. So dürfen die durch gezielte Mutagenese erzeugten Substitutionen oder Insertionen an einer Stelle nicht größer als 20 Nukleotide sein. Ausgeschlossen vom NGT1-Status werden Pflanzen mit Herbizidtoleranz oder solche, die Insektizide bilden. NGT-Pflanzen der Kategorie 2 sind Pflanzen, die nicht der Kategorie 1 zugeordnet werden können, zum Beispiel weil sie größere Änderungen am Genom aufweisen. Für diese Pflanzen gilt weiterhin das EU-Gentechnikrecht mit einigen Erleichterungen. Da die NGT-Regelungen in Form einer EU-Verordnung erlassen werden, gelten sie direkt und EU-weit einheitlich. Zudem gibt es in den Ländern außerhalb der EU bereits ähnliche Regelungen. Zum Thema Wahlfreiheit: Derzeit haben Landwirte nicht die Möglichkeit, NGT-Pflanzen anzubauen, was sich aufgrund der Neuregelung ändern könnte. Pflanzenvermehrungsmaterial, also vor allem Saatgut von NGT1-Pflanzen, ist zu kennzeichnen. Somit haben Landwirtschaftsbetriebe die Wahl, welche Art Pflanzen sie anbauen. Anders sieht es bei den Verbrauchern aus. Im Gegensatz zu Lebensmitteln, die aus GVO erzeugt wurden, wird es für Lebensmittel aus NGT1-Pflanzen keine Kennzeichnungspflicht geben. Das ist schon angesprochen worden. Allerdings gibt es diese auch nicht für Pflanzen, deren Genom mittels ungerichteter Mutagenese verändert wurde. Auch da gibt es diese Lücke. Ungeachtet dessen hätte ich aus Gründen der Transparenz eine durchgängige Kennzeichnung befürwortet und auch gern den ökologischen Landbau einbezogen. Dies würde aber eine schwer kontrollierbare Trennung der Warenströme von konventionellen und NGT-Produkten bedingen, was überbürokratisch und auch nicht durchführbar ist. Zudem können die Verbraucher jetzt zu Ökoprodukten greifen, wenn sie sicherstellen wollen, dass keine NGT-Lebensmittel in ihrem Einkaufskorb landen sollen, denn laut NGT-Verordnung gilt das Gentechnikverbot im Ökolandbau auch für NGT1-Pflanzen. Was sind die Vorteile dieser neuen Züchtungen? Mithilfe dieser Techniken können gezielt einzelne Gene verändert oder Gene aus dem Züchtungspool in eine Sorte eingeführt werden. Mögliche günstige Varianten können also viel schneller und zielgerichtet erzeugt werden. Es entfällt die Suche nach der Nadel im Heuhaufen, nach der einen gewünschten Variante bzw. Mutation. Zeitaufwendige Rückkreuzungen zur Entfernung von unerwünschtem Genmaterial sind nicht mehr erforderlich. Da diese Pflanzen im Anschluss an ihre Erzeugung aber den normalen Züchtungen in Prüfungsprozessen unterfallen, sind ihre Produkte am Ende genauso sicher. Es gilt der Sortenschutz und alles, was wir in Deutschland hierzu entwickelt haben. Dementsprechend sehen viele Länder in diesen Techniken Chancen, um in der Pflanzenzüchtung Fortschritte zu erzielen. Das betrifft die Anpassungsfähigkeit der Kulturpflanzen an den Klimawandel und daraus resultierende abiotische Bedingungen wie Trockenheit, aber auch die Erhöhung der Ertragssicherheit und die Qualität der Produkte sowie die Verbesserung der Nährstoffeffizienz und die Züchtung von Resistenzen gegenüber Krankheiten und Schädlingen. Letzteres kann wiederum zur Senkung des Einsatzes von Ressourcen beitragen. Dies kann der Landwirtschaft langfristig helfen, sich an die veränderten Gegebenheiten anzupassen, sich zukunfts- und wettbewerbsfähig aufzustellen sowie zum Beispiel durch Ressourceneinsparung zum Klima- und Biodiversitätsschutz beizutragen. Noch ein kurzes Wort zu den Patenten. Die Frage dahinter ist, welches Recht der Züchter an dieser Züchtung hat. Wie kommt er zu einem Rückfluss seiner Investitionen? Wie wird das geschützt, damit der Züchter auch die nächste Züchtung erwirtschaftet? Wir haben diesen Schutz der Züchter in Deutschland jetzt schon. Man kann darüber diskutieren, ob man das Patente nennt und wie man das ausgestaltet. Letztendlich muss es das geben, sonst haben wir keine erfolgreiche Züchtung. Zumindest sind im Verfahren zur Statusüberprüfung Angaben zu vorliegenden Patenten zu übermitteln. Hier bleibt abzuwarten, welche Auswirkungen das auf die Züchtung haben wird. Der kritische Blick darauf ist sicherlich auch nötig. Ich fasse zusammen. Die neue EU-Verordnung ist das Ergebnis eines Kompromisses und erfüllt damit sicher nicht die Wünsche aller Interessengruppen. Trotzdem wird nach meiner Auffassung das Vorsorgeprinzip ausreichend bewahrt, denn auch durch Zufallsmutagenese veränderte Pflanzen unterliegen keiner Sicherheitsprüfung im Einzelfall. Dazu möchte ich Frau Dr. Andrea Lübcke zitieren, Bundestagsabgeordnete von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: „Die Gleichstellung von NGT1-Pflanzen mit konventionell gezüchteten Pflanzen ist kein Bruch mit Grundwerten der BÜNDNISGRÜNEN, sondern Ausdruck einer wissensbasierten und verantwortungsvollen Politik.“ In welchem Umfang diese Pflanzen nach Inkrafttreten der EU-Verordnung in der Züchtung und landwirtschaftlichen Praxis tatsächlich genutzt werden, lässt sich trotz allem schwer voraussagen, ebenso wenig die Auswirkung auf die Märkte. Das Sortenschutzgesetz gilt auch bei diesen Züchtungen. Chancen eröffnen die Neuregelungen aber allemal. „Neue Wege entstehen, indem wir sie gehen.“ Dieses Zitat von Friedrich Nietzsche ist Ansporn und richtungsweisend zugleich. Lassen Sie uns weiter gemeinsam mutig und verantwortungsvoll neue Wege gehen, aber auch genau hinsehen. Herzlichen Dank. (Beifall CDU und Ministerpräsident Michael Kretschmer) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: In dieser dritten Aktuellen Debatte sprach der Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft Georg-Ludwig von Breitenbuch. Ich stelle fest, dass es keinen weiteren Aussprachebedarf gibt. Die dritte Aktuelle Debatte ist damit abgeschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren, von einigen schon erwartet kommen wir nun zum Tagesordnungspunkt Zweite Beratung „5 Tage Bildungszeit Gesetz über den Anspruch auf (Sächsisches Bildungsfreistellungsgesetz Drucksache 8/1429, Gesetzentwurf Drucksache 8/5742, Ausschusses für Wirtschaft, Wünscht vor Eintreten in die Debatte der Berichterstatter des Ausschusses, Herr Peschel, das Wort? – Er winkt ab und wünscht nicht das Wort. Damit können die Fraktionen jetzt in der ersten Runde wie folgt Stellung nehmen: CDU, AfD, BSW, SPD, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke, der fraktionslose Abgeordnete und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Der erste Redner in dieser ersten Runde ist Kollege Kay Ritter von der CDU-Fraktion. Herr Kollege, bitte schön, Sie haben das Wort.

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Kay Ritter CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute über ein Thema, das unsere Gesellschaft in den vergangenen Monaten intensiv bewegt hat, und zwar weit über diesen Plenarsaal hinaus. Es geht um die Frage, wie wir Weiterbildung, Qualifizierung und ehrenamtliches Engagement in unserem Land stärken und sogleich die Interessen unserer Wirtschaft berücksichtigen können. Vor der Landtagswahl 2024 wurden mehr als 55 000 Unterschriften durch das Bündnis „Fünf Tage Bildungszeit“ gesammelt und als Volksantrag an den Landtagspräsidenten übergeben. Getragen wurde dieses Anliegen von vielen Vereinigungen und Organisationen, von Sportvereinen, Kirchen, Gewerkschaften, Feuerwehren und zahlreichen weiteren Akteuren des gesellschaftlichen Lebens. Um es mit den Worten des Ministerpräsidenten zu sagen: Das ist ein riesiger, repräsentativer Anteil unserer Gesellschaft. Genau deshalb haben wir dieses Anliegen sehr ernst genommen. Als CDU-Fraktion sehen wir es als unsere politische Verantwortung an, unterschiedliche Interessen sorgfältig gegeneinander abzuwägen. Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht. Im Gegenteil, wir haben intensiv mit allen Beteiligten gesprochen – mit Arbeitnehmervertretungen, mit Ehrenamtlichen, aber ebenso mit Unternehmern, mit Handwerkern und mit Verbänden. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Artikel 72 unserer Sächsischen Verfassung legt fest, wie das Parlament mit dem Volksantrag umzugehen hat. Uns war wichtig, nicht vorschnell zu handeln, sondern eine Entscheidung zu des Entwurfs in Sachsen“ Bildungsfreistellung im Freistaat Sachsen – SächsBFG) in Form eines Volksantrages Beschlussempfehlung des Arbeit, Energie und Klimaschutz treffen, die tragfähig ist. Deshalb haben wir uns bewusst Zeit genommen, sämtliche Argumente geprüft und die möglichen Auswirkungen abgewogen; denn Politik darf nicht nur kurzfristige Erwartungen erfüllen, sondern muss auch langfristig Verantwortung übernehmen. Im Koalitionsvertrag haben sich CDU und SPD schließlich auf einen Kompromiss verständigt. Beide Partner haben sich klar dazu bekannt, einen ausgewogenen und verantwortungsvollen sozialpartnerschaftlichen Weg für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gehen. Dieser Kompromiss liegt uns heute vor. Ich sage bewusst, es ist ein Kompromiss. Gerade in Zeiten zunehmender gesellschaftlicher Polarisierung ist das von besonderer Bedeutung. Kompromisse sind keine Schwäche, sie sind eine tragende Grundlage unserer Demokratie. Richard von Weizsäcker hat es treffend formuliert: „Demokratie lebt vom Streit, von der Diskussion um den richtigen Weg.“ Doch dieser Streit muss am Ende auch zu Lösungen führen, zu Lösungen, die unterschiedliche Interessen zusammenführen und unserem Gemeinwesen dienen. Politik bedeutet eben nicht, dass sich eine Seite vollständig durchsetzt. Politik bedeutet, Verantwortung für das Ganze zu übernehmen und einen fairen Ausgleich herzustellen. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Das setzt voraus, dass alle Seiten dazu bereit sind, von ihren ursprünglichen Forderungen ein Stück abzurücken. Genau darin sehen wir eine zentrale Aufgabe von Politik – nicht das Trennende zu verstärken, sondern das Gemeinsame zu ermöglichen. Für uns als CDU-Fraktion war in den Verhandlungen ein Punkt besonders entscheidend: Es darf kein zusätzlicher Freizeiturlaub entstehen. Qualifizierungszeit muss ihrem Zweck dienen. Deshalb haben wir den Fokus klar auf zwei Säulen gelegt, auf die berufliche Qualifizierung und auf das Ehrenamt. Beides stärkt unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt nachhaltig. Beides dient nicht dem privaten Vergnügen, sondern dem Unternehmens- und dem Gemeinwohl. Qualifizierung stärkt unsere Wirtschaft und das Ehrenamt trägt unsere Gesellschaft. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Konkret bedeutet das: Drei Tage Qualifizierungszeit statt der ursprünglich geforderten fünf Tage Bildungsurlaub, verbunden mit klaren Vorgaben und klaren Zielsetzungen. Damit schaffen wir einen Ausgleich zwischen den berechtigten Erwartungen der Beschäftigten und den realen Möglichkeiten. Wie diese Regelungen im Einzelnen ausgestaltet sind und welche konkreten Punkte der Kompromiss enthält, darauf werde ich in der zweiten Runde näher eingehen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, SPD) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war Kollege Ritter von der CDU-Fraktion. Die Aussprache setzen wir fort mit der AfD-Fraktion. Ich sehe den Kollegen Peschel nach vorne kommen. – Bitte, Herr Kollege.

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Frank Peschel AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Ich möchte gleich zu Beginn klarstellen: Erstens. Die AfD unterstützt die berufliche Weiterbildung. Zweitens. Die AfD dankt der Feuerwehr und schätzt die Arbeit aller Feuerwehren hier in Sachsen. (Beifall AfD) Drittens. Die AfD unterstützt die Arbeit aller Ehrenamtlichen und fordert eine stärkere Anerkennung. Werte Abgeordnete! Das, was wir heute für eine Minderheitsregierung im Landtag beschließen sollen, ist aber fernab jedweder Realität und jedweden wirtschaftlichen Verständnisses. Grundlage für den Gesetzentwurf ist ein linker Gewerkschaftsantrag, den 50 000 Leute unterschrieben haben. (Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke: 55 000!) Dieser Gesetzentwurf ist Klientelpolitik. Das ist linker Gewerkschaftslobbyismus, (Beifall AfD) unterstützt von der CDU-Fraktion im Sächsischen Landtag. 50 000 Leute, (Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke: 55 000!) das entspricht 1,25 % der gesamten sächsischen Bevölkerung. (Zuruf Christin Melcher, BÜNDNISGRÜNE) Zum Vergleich: Wir haben im Freistaat aktuell fast 160 000 Arbeitslose – Tendenz steigend. Wir haben in Sachsen fast 6 000 Insolvenzen – Tendenz steigend. In dieser Situation soll eine weitere gesetzliche Vorgabe zulasten unserer Wirtschaft und Verwaltung geschaffen werden. Statt die wirtschaftlichen Bedingungen für unsere Unternehmen zu verbessern, werden Bürokratie aufgebaut und die soziale Marktwirtschaft zugunsten linksgrüner Wohlstandsfantasien geopfert. Werte Abgeordnete der CDU-Fraktion, ich appelliere an Sie: Ziehen Sie Ihre Entscheidung zurück! Wir haben alle in der Anhörung gehört, dass sowohl die Wirtschaft als auch die Verwaltung – das ist entscheidend! – die Bildungszeit ablehnen und dass vor allen Dingen die Wirtschaft die Bildungszeit als zusätzliche Belastung und als Verlust von Wettbewerbsfähigkeit empfindet. Gleichzeitig wurde deutlich – das möchte ich hier mit aller Deutlichkeit sagen; das unterstützt auch die AfD –: Wir brauchen Fachkräfte und wir brauchen Weiterbildung in diesem Land. Aber über die Art und Weise der Weiterbildung sollten in allererster Linie die Arbeitgeber selbst entscheiden dürfen. Was tun CDU und SPD? Sie wollen, dass wir heute über die Einführung eines Bildungsurlaubs in Sachsen entscheiden, über eine Qualifizierungszeit für berufliche Weiterbildung von Beschäftigten außerhalb einer beruflichen Ausbildung, für Fortbildung und Qualifizierung für die Wahrnehmung eines Ehrenamtes und – liebe Herren und Damen der CDU, das haben Sie vergessen; dafür stehen Sie – für politische Bildung. Werte Abgeordnete, lassen Sie mich kurz auf die einzelnen Punkte eingehen. Erstens. Ich sagte es bereits, die AfD unterstützt die berufliche Weiterbildung. Damit das so bleibt – das ist in der Anhörung immer wieder deutlich gesagt worden –, braucht es wettbewerbsfähige Unternehmen, die es sich leisten können, ihre Mitarbeiter fortzubilden. Es braucht Betriebe und Berufsbilder, die diese Fortbildung wertschöpfend nutzen können. Nur unter diesen Voraussetzungen werden die allermeisten Arbeitgeber hier in Sachsen in ihre Mitarbeiter und in die berufliche Weiterbildung investieren, weil es zum Wohle ihrer eigenen Unternehmen und der sächsischen Wirtschaft ist. Zweitens. Ja, die AfD unterstützt die Fortbildung und Qualifizierung für die Wahrnehmung des Ehrenamtes. Ich möchte daran erinnern: Wir als AfD-Fraktion haben in der vorigen Legislatur eine Zusatzrente für Mitglieder freiwilliger Feuerwehren gefordert. (Beifall AfD) Ich frage Sie, meine Herren und Damen von SPD und CDU: Was haben Sie in den letzten Jahren für das Ehrenamt in unseren Feuerwehren getan? (Sören Voigt, CDU: Na, das war‘s jetzt! – Zuruf Jan Löffler, CDU) Unabhängig davon verweise ich auf das Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz in Sachsen. Diesbezüglich ist kein Gesetz für Bildungsurlaub notwendig. Drittens. Nein – wir sagen ganz deutlich Nein zur politischen Bildung in unseren Betrieben. Politische Bildung zählt nicht zu den Aufgaben eines Arbeitgebers. Das ist reine Privatsache. Werte Abgeordnete! Wir lehnen den Gesetzentwurf ab, weil die tatsächlichen Mehrbelastungen für die Unternehmen gar nicht ausgeglichen werden können. Dabei spreche ich von Produktivitätsverlust, vom Gewinnausfall und von zusätzlichem Planungsaufwand für die Unternehmen. All das wird in diesem Gesetzentwurf gar nicht berücksichtigt, auch nicht in den eingereichten Änderungsanträgen. Das Gesetz, das Sie heute beschließen wollen, hat mit der aktuellen wirtschaftlichen Situation in Sachsen nichts zu tun. Ich sagte es bereits, wir haben aktuell 160 000 Arbeitslose. Dieses Gesetz ist absolut unzeitgemäß. Meine Damen und Herren, Sie können es drehen und wenden, wie Sie wollen. Sie würden heute ein Gesetz zulasten Dritter, nämlich zulasten sämtlicher Arbeitgeber in Sachsen beschließen. Das betrifft nicht nur die privaten Arbeitgeber, das betrifft auch die öffentliche Hand. Werte Staatsregierung, Sie schaden mit diesem Gesetz dem Freistaat. Um Ihr Tun einfach zu verdeutlichen: Wir haben in Sachsen rund 220 000 Beschäftigte im öffentlichen Dienst. À drei Tage Bildungsurlaub entstehen 660 000 Tage oder 5,28 Millionen Stunden Arbeitsausfall. Werte Abgeordnete! Dieses Gesetz muss verhindert werden. Eigentlich habe ich jetzt gehofft, dass die SPD herumschreit: Herr Peschel, Sie nehmen wieder abstrakte Zahlen. Ich möchte Ihnen nochmals gern Zahlen mitteilen, die das ifo Institut geliefert hat. Wir haben in Sachsen aktuell 1,63 Millionen versicherungspflichtige Arbeitnehmer. Laut ifo Institut aus dem Jahr 2022 nehmen durchschnittlich 3,5 % der Arbeitnehmer Bildungszeit in Anspruch. Das heißt, es würden 57 000 Arbeitnehmer mal drei Arbeitstage Bildungsurlaub nehmen. Wir kämen auf 1,37 Millionen Stunden Arbeitsausfall, den wir mit diesem Gesetz definitiv beschließen. Wenn Sie jetzt diese Summe mal Stundenlohn, mal Umsatz rechnen, egal, welche wirtschaftliche Größe Sie zugrunde legen, dann verursacht dieses Gesetz für die sächsische Wirtschaft einen Schaden von ungefähr 100 Millionen Euro. Es sind 100 Millionen Euro, die Sie mit Ihrem Gesetz heute beschließen wollen. Zum Schluss meiner Rede möchte ich die Pressemitteilung von der Mittelstands- und Wirtschaftsunion Sachsen vom 27.01. zitieren: „Angesichts eines verschärften Fachkräftemangels und demografischer Verwerfungen kann sich Deutschland eine staatlich forcierte Arbeitszeitreduzierung nicht länger leisten.“ O-Ton CDU! Werte CDU-Abgeordnete, die namentliche Abstimmung wird zeigen, ob Sie zukünftig jedwede Unterstützung bei der sächsischen Wirtschaft verlieren, ob der Bäcker, der Handwerker Sie in Ihrem Wahlkreis weiter unterstützen oder nicht. Die Antwort können Sie sich selbst geben. Wir lehnen den Gesetzentwurf ab. Vielen Dank. (Beifall AfD) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war der Abg. Peschel von der AfD-Fraktion. Wir setzen in der Aussprache mit der BSW-Fraktion fort und ich sehe Herrn Kollegen Prof. Scheibe. Bitte, Herr Kollege.

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Prof. Dr. Jörg Scheibe BSW

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Uns liegt ein Gesetzentwurf, eingebracht in Form eines Volksantrags mit 55 628 Unterschriften, vor. Dazu gibt es einen Änderungsantrag der Fraktionen CDU und SPD mit folgenden wesentlichen Änderungen: In der Überschrift und in zahlreichen Textpassagen wurde „Bildungsfreistellung“ in „Qualifizierungszeit“ geändert. In § 2 Abs. 2 wurde der Anspruch von Beschäftigten von fünf auf drei Tage reduziert und in § 1 Abs. 3 werden die Zwecke der Qualifizierungszeit definiert. Dort heißt es: Erstens. Die Qualifizierungszeit dient der beruflichen Weiterbildung. – Ich frage Sie ganz offen: Was hat das in so einem Gesetz zu suchen? Jedes Unternehmen bzw. jede Behörde wird die Beschäftigten entsprechend den Erfordernissen weiterbilden. Dafür braucht es kein eigenes Gesetz. (Vereinzelt Beifall BSW – Beifall AfD und Matthias Berger, fraktionslos) Zweitens. Die Qualifizierung dient der Fortbildung und Qualifizierung für die Wahrnehmung eines Ehrenamtes. Auch hierzu gibt es unzählige Beispiele, wie Unternehmen über Sponsoring und Freistellung ihrer Mitarbeiter örtliche Vereine und damit auch das Ehrenamt unterstützen. Es stellt sich allerdings die Frage, warum nur die Unternehmen für diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe zur Kasse gebeten werden sollen. Die starre Pauschale von 115 Euro für Unternehmen mit maximal 20 Beschäftigten ist völlig unzureichend. Nach Punkt 3 dient die Qualifizierungszeit auch der politischen Bildung. Also ich bitte Sie, die politische Bildung hat hier überhaupt nichts verloren. (Vereinzelt Beifall BSW – Beifall AfD und Matthias Berger, fraktionslos) Unser Freistaat – und nicht nur er, sondern die gesamte Bundesrepublik – befindet sich in einer dramatischen wirtschaftlichen Situation. Wir konstatieren eine langanhaltende Rezession. Das Wirtschaftswachstum ist negativ bzw. stagniert seit mehreren Jahren. Die Verschuldung der öffentlichen Haushalte hat besorgniserregende Dimensionen erreicht. Die Arbeitslosigkeit steigt. Allein in Sachsen gab es im Januar dieses Jahres 157 500 Arbeitslose. Das entspricht einer Quote von 7,3 %. Laut Statistischem Landesamt sind in Sachsen im letzten Jahr 15 000 Jobs verloren gegangen. Bei der Anhörung im Sächsischen Landtag zum Sächsischen Bildungsfreistellungsgesetz lehnten alle – und ich betone: alle – führenden Organisationen von Wirtschaft und kommunaler Ebene den Gesetzentwurf, aber auch den Änderungsantrag von CDU und SPD ab. Dieser Gesetzentwurf kommt zur Unzeit. Er stellt eine weitere Belastung der Wirtschaft und der Kommunen dar und er führt zu einem weiteren Anwachsen der Bürokratie. Die Befürworter des Antrags mögen argumentieren, dass es in den anderen Bundesländern, bis auf Bayern und Sachsen, bereits ein entsprechendes Gesetz gibt und dass das Interesse am Bildungsurlaub bundesweit nur sehr gering sei. Aber die geringe Inanspruchnahme rechtfertigt keinesfalls ein neues Gesetz. (Beifall AfD) Eher sollten sich die anderen Bundesländer fragen, ob es diese Gesetze noch braucht. Unter den aktuellen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedingungen können dieser Gesetzentwurf und der dazugehörige Änderungsantrag nur abgelehnt werden. Meine Damen und Herren von der CDU, ich appelliere besonders an Sie: Ihre Partei definiert sich doch als eine Partei, die die Interessen der Wirtschaft im Fokus hat. (Zurufe AfD) Zeigen Sie endlich einmal Haltung und lassen Sie sich nicht schon wieder von dieser kleinen SPD am Nasenring durch die Manege führen! (Zurufe AfD: Jawohl!) Sachlich und fachlich ist das Thema nicht relevant und sollte deshalb nicht nur von den Parteien abgelehnt werden, die das Wort Vernunft im Parteinamen tragen. Die Aufforderung geht an alle Parteien, die eine vernünftige Wirtschaftspolitik umsetzen wollen. Vielen Dank. (Vereinzelt Beifall BSW – Beifall AfD und Matthias Berger, fraktionslos) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Sie hörten den Abg. Scheibe von der Fraktion BSW. Wir setzen in der Aussprache mit der SPD-Fraktion fort und ich sehe Kollegen Henning Hohmann in das Geschehen eingreifen. Herr Kollege, bitte schön. (Unruhe im Saal)

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Henning Homann SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Verzeihen Sie, Herr Kollege. – Ich bitte um etwas mehr Ruhe. Es ist eine Debatte, die ein wenig polarisiert. (Carsten Hütter, AfD: Herr Präsident, es fällt schwer!) Ich bitte dennoch die Abgeordneten, die eine andere Position vertreten, um den nötigen Respekt. – Bitte, Herr Kollege.

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Henning Homann SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sachsen ist ein starkes Land. Es ist geprägt von fleißigen Menschen, von starken Unternehmen und von über 900 000 Menschen, die sich tagtäglich im Ehrenamt engagieren, im Sport, in der Feuerwehr, in der Jugendarbeit und in der Kulturarbeit. Es sind oft die stillen Macherinnen und Macher, aber diese Menschen machen unser Land stark. Deshalb stellen wir sie in den Mittelpunkt unserer Politik. Für diese Menschen ist heute ein besonderer Tag. Für uns als Parlament ist dieser Tag heute eine große Chance. Wir haben heute die Chance, auf der Basis des vorliegenden Volksantrags an 900 000 Menschen in diesem Land ein Zeichen der Anerkennung und des Respekts zu senden und ihr Leben ganz praktisch zu verbessern. Drei Tage Bildungszeit helfen ihnen dabei, Beruf, Familie und Ehrenamt besser miteinander zu vereinbaren. In den letzten Wochen sind viele praktische Beispiele durch die Presselandschaft gelaufen. Erlauben Sie mir als jemand, der selbst seit über 25 Jahren Tischtennis spielt, ein praktisches Beispiel aus dem Sport zu bringen. (Gelächter AfD) Wir haben in Sachsen 40 000 Lizenztrainerinnen und Lizenztrainer. Sie sind das Rückgrat des Sports in Sachsen. Sie trainieren nicht nur unsere Spitzenteams, sondern sie sichern auch die Qualität des Trainings für unsere Kinder. Diese Trainerlizenzen müssen regelmäßig auf den neuesten Stand gebracht werden und diese Fortbildungen dauern genau drei Tage. Es sind die 40 000 Menschen, die jede Woche die Hallen aufschließen, sich darum kümmern, dass die Tore ganz sind, und die dafür sorgen, dass unsere Kinder ordentlich trainiert werden. Genau diesen Menschen ermöglichen wir jetzt, anstatt Familienurlaub zu nehmen, drei Tage Bildungszeit, also Qualifizierungszeit, zu nehmen. Das sollte unsere Motivation sein. (Beifall SPD) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es besteht noch eine zweite Chance. Die zweite Chance ist ein Zeichen an alle Menschen in diesem Land. Unsere Demokratie ist stark. Dieses Parlament ist offen für Ideen und Vorschläge. Im Sommer 2024 wurden dem Landtag über 55 000 Unterschriften für einen Volksantrag für fünf Tage Bildungszeit übergeben. Es ist eine besondere Stärke unserer Demokratie, dass die Menschen in diesem Land – unabhängig von Wahlen – Einfluss auf Politik nehmen können. Das wunderbare Signal, das heute von diesem Haus ausgehen kann, ist: Engagement lohnt sich in einer Demokratie. Jede und jeder kann etwas dazu beitragen, dass dieses Land besser wird. Deshalb gilt mein großer Dank dem Bündnis Bildungszeit und den über 55 000 Menschen in diesem Land, die mit ihrer Unterschrift dazu beitragen, dass unsere Demokratie stark und lebendig wird und dass dieses Land heute hoffentlich ein Stück besser wird, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall SPD und Thomas Löser, BÜNDNISGRÜNE) Die dritte große Chance ist, den Wert eines Kompromisses in unserer Demokratie zu unterstreichen. Unsere Aufgabe als Parlament ist es, unterschiedliche Interessen in einer Gesellschaft zu berücksichtigen und Kompromisse im Interesse des Gemeinwohls zu finden. Ein Kompromiss ist dann gut, wenn das gelingt. Er zeichnet sich dadurch aus, dass niemand sich vollumfänglich durchsetzen kann. Auf der einen Seite stehen die Interessen der Beschäftigten, des Sports, der Feuerwehr, des Ehrenamts und ihre Forderungen nach fünf Tagen, die sie hier eindrucksvoll eingebracht haben. Gleichzeitig hören wir natürlich auch die Kritik aus der Wirtschaft; auch ihre Interessen sind legitim und werden von uns gehört. Am Ende haben wir uns als Koalition darauf geeinigt, ab dem 01.01.2027 drei Tage bezahlte Qualifizierungszeit zu ermöglichen. Damit ist es ein Kompromiss; und ich finde, es ist ein guter. Dafür sprechen zwei weitere Dinge. Nämlich: Zum einen – damit unterstreiche ich das, was Herr Kollege Ritter gesagt hat – konzentrieren wir uns auf die Fortbildung im Sinne lebenslangen Lernens. Wir ermöglichen Trainerkurse und die Qualifizierung der Kameradinnen und Kameraden in der Feuerwehr, schließen Missbrauch aber aktiv aus. Und das Zweite ist: Wir schaffen für Unternehmen bis 20 Beschäftigte eine Kompensation, die deutschlandweit an der Spitze liegt, um Belastungen für Unternehmen zu begrenzen. Kompromisse zu schließen, ist nie leicht. Ich möchte mich deshalb bei allen bedanken, die dazu aktiv beigetragen haben: den Fachsprecher/-innen der Koalitionsfraktionen, Frau Steiner und Herrn Eisenblätter, aber auch den Vorsitzenden der konstruktiven Oppositionsfraktionen, Franziska Schubert, Susanne Schaper und Ronny Kupke, der schon als Personalratsvorsitzender das Anliegen der Bildungszeit unterstützte. (Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke: Das ist ja ein Ding! – Unruhe im Saal) Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit der Qualifizierungszeit schaffen wir heute im Interesse des Ehrenamts ein neues Arbeitnehmerrecht. Das freut mich als Sozialdemokrat. Aber über 55 600 Unterschriften unter einem Volksantrag waren auch ein klarer gesellschaftlicher Auftrag. Mit der Qualifizierungszeit wollen wir diesem Auftrag heute gerecht werden. Der Rechtsanspruch auf drei Tage Bildungszeit ist ein tragfähiger Kompromiss, der Missbrauch ausschließt, kleine Unternehmen entlastet und dort wirkt, wo er gebraucht wird: in der betrieblichen Weiterbildung, bei der Feuerwehr, im Katastrophenschutz, im Sport und im Ehrenamt. Deshalb bitte ich herzlich um Ihre Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall SPD, Sören Voigt, CDU, und Staatsminister Dirk Panter) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Wir hörten Kollegen Homann von der SPD-Fraktion und setzen in der ersten Rederunde fort mit Frau Kollegin Melcher von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; bitte schön.

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Christin Melcher GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir führen heute eine Debatte über einen Volksantrag. Die sächsische Bürgerschaft hat ein deutliches Zeichen gesetzt, direkt und mit 55 600 Unterschriften. Das ist mehr als eine Bitte, liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist ein demokratischer Auftrag. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und SPD) Der Kern dieses Volksantrags ist klar und verständlich: fünf Tage jährlich Weiterbildung – beruflich, politisch, kulturell oder für das Ehrenamt. Die Sächsinnen und Sachsen erwarten von uns eine verbindliche gesetzliche Regelung. Wir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sagen klar und deutlich: Wir nehmen diesen Auftrag ernst. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke) Wir führen heute eine konstruktive Debatte. Dabei orientieren wir uns an 50 Jahren Erfahrung, liebe Kolleginnen und Kollegen; denn Bildungszeit ist längst etabliert. Bereits im Jahr 1974 hat die Internationale Arbeitsorganisation festgehalten, dass Arbeitnehmende bezahlte Freistellung für Weiterbildung erhalten sollen. In allen anderen Bundesländern, bis auf Bayern und Sachsen, gibt es diesen Rechtsanspruch bereits – und das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ohne wirtschaftlichen Einbruch. Denn ganz im Gegenteil: Die Kammern anderer Länder bewerten die Bildungszeit als sinnvolle Unterstützung. Warum? Weil sie sich an die Fakten halten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Bildungszeit ist eine Investition, gerade in Zeiten tiefgehender Transformation. Wenn wir Arbeitsprozesse digitalisieren und neue Technologien in unsere Arbeitswelt Einzug erhalten, ist kontinuierliche Weiterbildung eine Voraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit, auch und gerade über das freiwillige Engagement von den Arbeitgebenden hinaus. Gerade kleine und mittlere Unternehmen profitieren doch von gut qualifizierten Arbeitnehmern. Schauen wir für die Effekte der Bildungsfreistellung einmal nach Rheinland-Pfalz; denn dort wird eine Statistik geführt: Veranstaltungen der beruflichen Weiterbildung – der beruflichen – machen dort über 80 % aller Anerkennungen aus. Die Mehrheit der Betriebe, fast 70 %, nimmt dort die Erstattung der Weiterbildungsmaßnahmen in Anspruch, die bei den Beschäftigten vor allem für höhere Abschlüsse genutzt wird; davon übrigens 41,5 %, um Meisterin oder Meister bzw. Fachwirtin oder Fachwirt zu werden. Ja, Sie hören richtig: Menschen in den Bundesländern nutzen die Freistellung, um ihren Meister zu machen – und das bezuschusst vom Land, liebe Vertreter auch der Kammern. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir BÜNDNISGRÜNE haben uns von Anfang an für eine Lohnkostenerstattung eingesetzt. Das ist in den vorliegenden Beschlussvorlagen gelungen und eine echte Weiterentwicklung zur Vorlage. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Was in der Debatte gerne verschwiegen wird: Die Inanspruchnahme ist mit maximal 2 % doch moderat. Von einem massenhaften Ausfall kann überhaupt nicht die Rede sein. Und – das gehört zur Wahrheit dazu –: Die Freistellung kann aus betrieblichen Gründen versagt werden, wenn beispielsweise mehr als 25 % eines Betriebes im laufenden Jahr die Bildungszeit in Anspruch nehmen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, umso mehr frage ich mich, ob alle, die heute hier lautstark protestieren, den Gesetzentwurf überhaupt gelesen oder einmal die Zahlen und Fakten konsultiert haben; denn als Folge dieses künstlich aufgeheizten Aufstandes soll der Anspruch nun leider auf nur noch drei Tage verringert werden. An diesem Punkt sagen wir als BÜNDNISGRÜNE ganz klar: Wir bleiben bei der Volksgesetzgebung und damit dem Willen der Sächsinnen und Sachsen. Wir haben deshalb einen Änderungsantrag eingereicht, um den Willen nach fünf Tagen umzusetzen. Die Kürzungen des Anspruchs schaden genau denjenigen, die eine berufliche oder eine Ehrenamtsqualifikation absolvieren wollen; denn die dauert schlicht länger. Das wüssten wir aus anderen Bundesländern, wenn wir uns die Zahlen anschauen würden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, aufgrund der Debatte möchte ich heute auch einen Blick auf die politische Bildung legen. Die politische Bildung vermittelt doch Kompetenzen und keine Meinung. Informationen einordnen, Argumente prüfen, die eigenen demokratischen Rechte und Pflichten sowie die Beteiligungsmöglichkeiten kennen – das befähigt doch unsere Bürgerinnen und Bürger, unabhängig und urteilsfrei zu sein. Solche Kompetenzen sichern unsere Freiheit und unsere Demokratie. (Beifall BÜNDNISGRÜNE, SPD und Die Linke) Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch das Ehrenamt braucht Qualifikation. Sportvereine, Feuerwehren, Jugendarbeit, Kirchen tragen sich durch Menschen, die Verantwortung übernehmen, nach dem Feierabend, am Wochenende – und das oft still und selbstverständlich. Ohne Schulungen brennen diese Strukturen aus. Bildungszeit aber stärkt sie durch Fortbildungen für Jugendleiter, für Vereinsvorstände, für ehrenamtliche Mandatsträger/-innen. Genau deshalb fordern beispielsweise der Landessportbund und zahlreiche andere Verbände diese Regelung. Dieses Engagement fällt doch nicht vom Himmel, es braucht Zeit – es braucht die Bildungszeit. Ein Nein zur Bildungszeit legt aus unserer Sicht die Axt an den Zusammenhalt, an den Kitt unseres Gemeinwesens, liebe Kolleginnen und Kollegen. Lassen Sie Sachsen nicht außen vor! Debattieren Sie inhaltlich und nicht ideologisch, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein gesetzlicher Anspruch auf Qualifizierungszeit stärkt das Ehrenamt, stärkt die Demokratie und die Wirtschaft gleichermaßen. Mein Dank gilt an dieser Stelle insbesondere dem breiten Bündnis von vielen Initiativen und Verbänden, die fleißig Unterschriften gesammelt haben. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE, SPD und Die Linke) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war Frau Kollegin Melcher von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Fraktionsrunde wird geschlossen durch die Fraktion Die Linke. Kollegin Neuhaus-Wartenberg, bitte schön.

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Luise Neuhaus-Wartenberg Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Für uns ist heute der Maßstab unseres Abstimmungsverhaltens die Entscheidung des Bündnisses „Fünf Tage Bildungszeit“, dessen Teil wir als Partei Die Linke waren und sind. Das Bündnis hat uns gebeten, dem vorliegenden, durch die Koalition geänderten Antrag zuzustimmen. Bitte entschuldigen Sie schon jetzt meine Grundsätzlichkeit und Nachdenklichkeit im Folgenden. Ich bin es zum wiederholten Male leid, dass ganz merkwürdige, übergeordnete Interessen bemüht werden, die sich mir schlicht nicht erschließen, zum Beispiel der prophezeite Untergang der Wirtschaft durch noch mehr Belastung und Bürokratie, wenn wir die Bildungszeit einführten. (Timo Schreyer, AfD: Ist klar, dass Sie das nicht verstehen!) Ganze Zeitungsseiten sind voll damit. In den 14 anderen Bundesländern, in denen es seit Jahren die Bildungszeit gibt, krankt doch die Wirtschaft nicht an der Bildungszeit, verdammt noch mal. Nein, ganz im Gegenteil: BadenWürttemberg macht sich auf den Weg, die Bildungszeit zu verlängern. (Zurufe AfD) Und mit welcher Begründung? Weil sie auch ein Faktor der Fachkräftesicherung ist. (André Barth, AfD: Weil sie nicht mehr genug Autos bauen!) Fakt ist: Es gibt politische Verfahren, die kompliziert sind – sogar absichtlich kompliziert. Ein Volksantrag gehört dazu. 40 000 Unterschriften braucht es in Sachsen, über 55 000 Menschen haben für die Bildungszeit unterschrieben: auf Papier, mit Namen, Adresse, Datum, geprüft von Einwohnermeldeämtern, abgeheftet und übergeben. Das war doch kein Protest aus einer Laune heraus! Das ist gelebte Demokratie! Es ist nicht nur ein Gefühl der fehlenden Selbstwirksamkeit, was diesen Menschen nun entgegenschlägt, es ist ein unfassbarer Dünkel: die Unterstellung, sie seien naiv, sie sähen den Untergang des sächsischen Wirtschaftssystems nicht, sie seien ideologisch verblendet oder sogar politisch indoktriniert. Ich schlage allen vor, die in diesen Reigen einstimmen, das einmal dort vorzutragen, wo Ehrenamt getragen wird: bei den Übungsleiter/-innen im Sportverein, bei der Feuerwehr, bei meinen Chorleitungen (Zuruf Tobias Heller, AfD) im ländlichen Raum, bei den Ehrenamtlichen, die abends nach der Arbeit oder im Urlaub Fortbildung machen oder es zumindest versuchen. Zum ländlichen Raum will ich Ihnen mitteilen: Alle wollen ihn stärken, alle reden von Zusammenhalt. Aber wenn wir für die Jugendmannschaften keine Übungsleiter/-innen, für die Laienchöre keine Leitung und für die Feuerwehr keinen Nachwuchs mehr finden, dann bleibt das Gerede genau das: nur Gerede. Wenn hier Menschen sitzen, die überall laut vom Volkswillen herumkrakeelen, dann frage ich mich: Was sind 55 000 Menschen für Sie? (Roberto Kuhnert, AfD: 1-Komma-noch-was-Prozent!) Vor allem ist es ja nicht das erste Mal. Viele der Engagierten erinnern sich sehr genau an die Gemeinschaftsschule. Auch dabei gab es Beteiligung, auch dabei gab es eine Menge Hoffnung. Am Ende blieb eines: hohe Hürden und zu viele leere Versprechen. Ich frage mich ernsthaft: Was macht das eigentlich mit unserem Demokratieverständnis, wenn Beteiligung nicht zu dem führt, wofür sich eigentlich beteiligt wurde? (Zuruf AfD) Ich kann es Ihnen sagen: Es verschiebt Demokratie vom Versprechen zur Geduldsprobe – das ist ein ganz gefährlicher Ort für Vertrauen. Wir als Linke sind dafür angetreten, fünf Tage Bildungszeit in Sachsen einzuführen. Aus diesem Grund beantragen wir diese heute erneut in einem gemeinsamen Änderungsantrag mit den BÜNDNISGRÜNEN – herzlichen Dank dafür. Viele Menschen haben für fünf Tage und in dem festen Glauben unterschrieben, dass Worte im Wahlkampf noch etwas zählen, (Lachen Torsten Gahler, AfD) dass fünf Tage Bildungszeit nicht nur auf Plakaten gut aussehen, sondern auch im Parlament Bestand haben. Diese Hoffnung war nicht naiv – sie war politisch begründet. Umso bitterer ist es, wenn genau dort zurückgerudert wird, wo es dann konkret wird: wenn Bildungszeit plötzlich nur dann Zustimmung findet, wenn wichtige Anliegen des Volksantrags gestrichen werden und auf einmal die politische Bildung – das geht jetzt an die Adresse des BSW, das noch vor kurzer Zeit in Gazetten behauptete, dass auch sie Unterschriften gesammelt haben; ich erinnere an Ihre ehemalige Fraktionsvorsitzende Sabine Zimmermann – als Problem erscheint, frei nach dem Motto: Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern? (Zuruf Dr. Joachim Michael Keiler, AfD) Dass ausgerechnet in Ihren Reihen so getan wird, dass Sie, die sich untereinander uneinig sind, jetzt glauben, die Bildungszeit retten zu können, das verwundert mich sehr. (Unruhe AfD – Glocke des Präsidenten) Wir danken allen, die unterschrieben, gesammelt und nicht aufgegeben haben sowie zukünftig auch weiter für fünf Tage Bildungszeit streiten. Und ja, auch wir sehen den kleinen Schritt, den drei Tage bedeuten. Deshalb stimmen wir zu. Allen Kolleg/-innen, die gerade noch hadern, ob sie zustimmen oder nicht, kann ich nur empfehlen: Trauen Sie sich! Es wird nichts Schlimmes passieren, außer dass es den einen oder die andere geben wird, die noch besser qualifiziert als bisher eine Menge für den Zusammenhalt in Sachsen tun werden. Herzlichen Dank. (Beifall Die Linke, SPD und BÜNDNISGRÜNE) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Wir hörten Frau Kollegin Neuhaus-Wartenberg von der Fraktion Die Linke. Nun hätte der Abg. Herr Berger die Möglichkeit, ans Mikrofon zu treten. – Er nutzt sie; bitte schön.

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Matthias Berger fraktionslos

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte auf Herrn Ritter zurückkommen. Herr Ritter kommt aus der Stadt Wurzen. Dort hat gestern die renommierteste Firma, die Leuchten Manufactur Wurzen, geschlossen – und das sicher nicht, weil die Mitarbeiter wenig motiviert gewesen oder schlecht ausgebildet wären, sondern weil die Rahmenbedingungen einfach nicht mehr stimmen. Wir müssen anerkennen, dass wir als Gesellschaft, als Land schon längst über unseren Verhältnisse leben. Wir versprechen eigentlich seit Monaten, seit Jahren – auch seitdem ich hier bin – ständig, zu entbürokratisieren, die Rahmenbedingungen zu verbessern. Was tun wir? Genau das Gegenteil. Zu dem, was aus den Reihen der GRÜNEN kam, ist zu sagen: Ich kann das nicht ganz nachvollziehen; denn es gibt ein klares Reglement. Es gibt hier einen Wunsch der Bevölkerung, der zu Recht an uns herangetragen wurde. Aber es gibt einen riesigen Unterschied zwischen einer Wunschund einer Bestellliste. Wenn wir heute Nein sagen, weil wir das große Ganze im Auge haben, auch die Wirtschaft, (Zuruf Katja Meier, BÜNDNISGRÜNE) dann muss die Bevölkerung den Weg weitergehen. Das Reglement ist klar: Es ist kein Zwang. Noch eine Bitte an die CDU: Ich bin nahezu täglich zu Wirtschaftsstammtischen eingeladen. (Oh-Rufe CDU) Ich versuche dort zu beschreiben, wie die Situation ist. Ich bemühe dabei die Zahlen und versuche, denen zu ermöglichen, sich selbst eine Meinung zu bilden. In der Regel sind sie fassungslos und enttäuscht von dem, was die CDU hier abliefert. Ich denke, es könnte, wenn Sie sich heute weiter von der Wunschvorstellung von links-grün treiben lassen, dann – – (Christin Melcher, BÜNDNISGRÜNE: Von den Bürgerinnen und Bürgern!) – Übrigens, mal eine kleine Bitte: Meine zahlreichen Follower möchten gern, dass man mehr oder weniger qualifizierte Zwischenbemerkungen macht. Deswegen vielen Dank an die GRÜNEN. (Vereinzelt Heiterkeit AfD) Und noch einmal an die CDU: Sie hätten vielleicht in Vorbereitung der heutigen Sitzung (Zuruf Marko Schiemann, CDU) mit Ihren CDU-Kollegen aus Thüringen sprechen können. – Der Zwischenruf war von der CDU. – Sie hätten mal mit Ihren Kollegen aus Thüringen sprechen können. Die sind auf dem besten Weg, das Bildungsgesetz zu reformieren. (Unruhe im Saal) Das hat Gründe. Also lassen Sie sich weiter treiben. Gerieren Sie sich nicht als Vertreter der Wirtschaft, bitte seien Sie es in Zukunft. Vielen Dank. (Beifall AfD und vereinzelt BSW) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war der fraktionslose Abgeordnete, Herr Berger. Gestatten Sie mir eine Bemerkung, Herr Berger. Das Instrument der Zwischenrufe ist Teil unserer parlamentarischen Kultur. (Roberto Kuhnert, AfD: Aber auch das Recht des Widerwortes! – Unruhe im Saal) Aber danke, dass Sie noch einmal darauf hingewiesen haben. Es wird auch weiterhin dazugehören – egal, ob man es als qualifiziert oder nicht qualifiziert empfindet. Danke, Herr Berger. (Zurufe AfD – Unruhe im Saal) Das war die erste Rederunde. Wir setzen nun fort und können eine zweite Rederunde eröffnen. – Das macht der Abg. Kay Ritter von der CDU. Die anderen Kolleginnen und Kollegen bitte ich, wieder etwas Ruhe einkehren zu lassen und den Ausführungen der Abgeordneten zu folgen. Danke schön.

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Kay Ritter CDU

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nun ist der Kollege Berger gerade entfleucht; es ist wahrscheinlich doch nicht so interessant. Aber als kleine Anmerkung: Danke für den Hinweis. (Oh-Rufe AfD) Ich weiß, wie es in meiner Stadt wirtschaftlich aussieht – das kann ich Ihnen mitgeben. Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der ersten Runde habe ich die Ausgangslage und die politischen Rahmenbedingungen dargestellt. Lassen Sie mich nun auf die konkreten Ergebnisse des Kompromisses eingehen. Zunächst müssen wir uns die wirtschaftliche Situation vor Augen führen. Drei Jahre in Folge konnte die deutsche Wirtschaft aufgrund anhaltender Exportschwäche kein Wachstum verzeichnen. (Sebastian Wippel, AfD: Exportschwäche!) Besonders kleine mittelständische Unternehmen sowie das Handwerk stehen unter erheblichem Druck. Fachkräftemangel, steigende Kosten und staatliche sowie teilweise selbst auferlegte bürokratische Anforderungen belasten viele unserer Betriebe im Alltag. Diese Sorgen nehmen wir sehr ernst. Wir wissen: Die wirtschaftlichen Voraussetzungen werden auch in den kommenden Jahren nicht besser. Wir versuchen sie jedenfalls zu mildern. Gerade deshalb mussten wir bei diesem Gesetz besonders sorgfältig vorgehen. Ich betone noch einmal: Die Grundlage dieses Änderungsantrags war ein Volksantrag mit mehr als 55 000 Unterschriften. Der nun vorliegende Kompromiss trägt den berechtigten Sorgen der Unternehmen Rechnung, schafft Planungssicherheit und vermeidet zusätzliche Belastungen. Gleichzeitig verlieren wir die Erwerbstätigen nicht aus dem Blick; denn auch ihre Qualifizierung ist entscheidend für die Zukunft unseres Landes. Der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz hat dem Landtag daher mehrheitlich empfohlen, der Beschlussempfehlung zuzustimmen. Was beinhaltet diese nun konkret? Zentrale Änderung ist die Umbenennung des Gesetzes. Aus dem Bildungsfreistellungsgesetz wird das Qualifizierungszeitgesetz. Entsprechend wird im gesamten Gesetz der Begriff „Bildungsfreistellung“ durch „Qualifizierungszeit“ ersetzt. (Zuruf AfD: Ja, richtig!) Damit wird der Schwerpunkt stärker auf berufliche und gesellschaftlich relevante Qualifizierung gelegt. Inhaltlich wird der Anspruch neu gefasst. Die Qualifizierungszeit dient nun ausdrücklich drei Zwecken: beruflicher Weiterbildung, Qualifizierung für ehrenamtliches Engagement sowie politischer Bildung. Diese Bereiche werden genauer definiert, um ihren Nutzen für Beschäftigungsfähigkeit, gesellschaftliches Engagement und demokratische Teilhabe hervorzuheben. Eine wesentliche Änderung betrifft den Umfang des Anspruchs. Statt der ursprünglich vorgesehenen fünf Tage pro Jahr beträgt die Qualifizierungszeit künftig drei Arbeitstage jährlich. Es wurde den Bedenken des Sächsischen Städte- und Gemeindetages Rechnung getragen, indem festgelegt wird, dass unsere Lehrkräfte an den sächsischen Schulen die Qualifizierungszeit nur in der unterrichtsfreien Zeit nutzen können, um somit den Unterrichtsausfall für unsere Kinder zu vermeiden. Das Antragsverfahren wird verbindlicher geregelt. Beschäftigte müssen die Freistellung mindestens zwölf Wochen vor Beginn beantragen und entsprechende Nachweise beifügen. Arbeitgeber erhalten längere Fristen zur Entscheidung, und Regelungen zur Übertragung nicht genutzter Ansprüche ins Folgejahr werden klarer gefasst. Nach Abschluss der Weiterbildung ist eine Teilnahmebestätigung vorzulegen. Auch bei der Anerkennung von Weiterbildungsveranstaltungen erfolgen Änderungen. Es wird präzisiert, welche Veranstaltungen ausdrücklich nicht als Qualifizierungszeit gelten, etwa touristische Studienreisen, Freizeit- oder Erholungskurse sowie parteigebundene oder rein politischaktivistische Veranstaltungen. Neu eingeführt wird zudem eine staatliche Entlastung kleinerer Unternehmen. Arbeitgeber mit in der Regel höchstens 20 Beschäftigten erhalten eine Kompensation von 115 Euro pro Tag und Beschäftigtem. Auch das zeigt, dass wir die wirtschaftliche Realität ernst nehmen. Schließlich werden Verfahren stärker digitalisiert und Detailregelungen künftig per Rechtsverordnung konkretisiert. Das Gesetz soll grundsätzlich am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Als CDU haben wir sowohl mit Befürwortern als auch mit Kritikern intensiv diskutiert. Nach Abwägung aller Argumente steht nun ein Kompromiss, der unterschiedliche Interessen zusammenführt, und noch einmal: Der Interessenausgleich ist für uns Kern verantwortungsvoller Politik. Wir setzen damit maßvoll, verantwortungsvoll und sachgerecht um, was im Koalitionsvertrag vereinbart wurde. Wir stehen zu unserem Wort und behalten gleichzeitig die wirtschaftliche Situation unseres Landes fest im Blick. Lassen Sie mich daher zusammenfassend sagen: Das vorliegende Qualifizierungszeitgesetz stellt im Vergleich zu anderen Bundesländern einen modernen sächsischen Weg dar. Es verbindet wirtschaftliche Vernunft mit gesellschaftlicher Verantwortung. Es stärkt Qualifikation statt Stillstand und würdigt ehrenamtliches Engagement, ohne die Leistungsfähigkeit unserer Wirtschaft zu überfordern oder zu gefährden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Entscheidung ist das Ergebnis sorgfältiger Abwägung. Sie ist nüchtern, sachlich und ausgewogen. Es ist kein Beschluss, dem man mit Jubel zustimmt, aber es ist ein tragfähiger Schritt nach vorn und ein Beleg dafür, dass unsere Demokratie durch Kompromissfähigkeit handlungsfähig ist. Ich bitte Sie am Ende dieser Debatte um Zustimmung zur vorliegenden Beschlussempfehlung. Vielen Dank. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Ich sehe am Mikrofon 7 das Begehren nach einer Kurzintervention. Herr Kollege?

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Mike Moncsek AfD

Verbunden mit einer Frage an den Herrn Kollegen. Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Also Sie wollen eine Kurzintervention halten, und dann haben Sie jetzt das Wort. Bitte schön.

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Mike Moncsek AfD

Herr Kollege, ich bin ein wenig neugierig. Sie haben von 115 Euro Entschädigung für die Betriebe pro Tag gesprochen. Das haben Sie gesagt. (Zurufe von der CDU) Ich habe einen Baubetrieb, da kostet die Stunde im Durchschnitt zwischen 40 und 60 Euro. Wie kommt man auf so eine Kalkulation, was unter dem Mindestlohn ist, und dann dem Betrieb das als schmackhaft zu verkaufen, seinen Mitarbeiter in eine Weiterbildung zu geben, wo damit weder Kosten noch Ausgleich abgetan sind? Das würde uns schon interessieren, wie Sie auf die 115 Euro kommen. Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war die Kurzintervention des Kollegen Moncsek, und der Abg. Ritter möchte nicht darauf reagieren. Damit können wir mit der Aussprache in der zweiten Rednerrunde fortsetzen. Ich sehe für die AfD-Fraktion Herrn Peschel. Bitte.

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Frank Peschel AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Ich möchte jetzt noch einmal einige Punkte klarstellen: Wir als AfD unterstützen die 900 000 ehrenamtlichen Menschen, (Zuruf von der CDU: Ha, ha, ha!) die in Sachsen wertvolle Dienste für unsere Gesellschaft leisten. Diesen Menschen sage ich hier herzlichen Dank für ihren Einsatz. (Beifall AfD – Zurufe von der CDU) Auch die Feuerwehr verdient unseren Dank. Aber das haben Sie in all Ihren Redebeiträgen vergessen, es gibt ein Gesetz in Sachsen, in dem alles geregelt ist, in dem die Fortbildung der Feuerwehr und die Entschädigung geregelt sind. Das alles ist in Sachsen bereits geregelt. Wenn wir auf die 40 000 Trainer kommen, das hört sich gerade so an, als ob wir bis dahin irgendwie in den sportlichen Dingen ganz schlecht gewesen sind. Wir waren Weltmeister im Fußball. Wir hatten damals auch keine Bildungszeit und haben fantastische Sportler hervorgebracht. (Unruhe) Dazu möchte ich einmal sagen: Wenn Sie sich jetzt ausschließlich für 40 000 Trainer starkmachen, was ist dann mit den 100 000 Menschen in den Vereinen, die sich ehrenamtlich organisieren, die Kinderfeste organisieren, die Seniorenfeste organisieren, die Jugendfahrten organisieren? (Kay Ritter, CDU: Denen geben wir die Bildungszeit, genau!) Haben Sie die einfach vergessen? Wir stärken das Ehrenamt nicht, indem wir die Wirtschaft schwächen. Das muss uns ganz klar und bewusst sein. Ehrenamt ist Ehrenamt. (Beifall AfD) Ein schlimmes Beispiel: Wir lesen jeden Tag in der Zeitung, was in Sachsen passiert. Wir haben eine steigende Arbeitslosigkeit. Heute wurde bekanntgegeben, dass 100 Menschen von TMD in Coswig arbeitslos geworden sind. Die verlagern ihre Produktion nach China. Das ist leider nur ein trauriges Beispiel. Das werden wir in den nächsten Wochen, Monaten weiter erleben. Deshalb: Wir haben in Deutschland ein funktionierendes System, was die Weiterbildung angeht, was die Ausbildung angeht. Dabei möchte ich nur die duale Ausbildung hervorheben, ein perfektes System, das super funktioniert. Wir brauchen hier eine starke Wirtschaft. Wir müssen alle dafür sorgen, dass unsere Wirtschaft weiterhin am Laufen ist. Wenn die CDU sagt, das ist ausgewogen, dann sage ich Ihnen, nein, es ist unausgewogen. Hier entscheiden 120 Abgeordnete über 1,6 Millionen Sozialversicherungspflichtige, und darin sehe ich eigentlich die Verantwortung, die wir in der Anhörung hatten. Der Sächsische Städte- und Gemeindetag, die Unternehmen, alle haben gesagt, dieser Bildungsurlaub kommt zur Unzeit. Da ist es doch unsere Pflicht, uns an die zu wenden und an die zu halten, die Arbeit geben, und nicht an 55 000 Menschen – ich habe davor höchsten Respekt, das ist Politik, das gehört zur Demokratie dazu –, die ihre politische Meinung zu einem Thema geäußert haben. Das finde ich super klasse. Aber 55 000 muss man einfach einmal in Relation setzen. Der DGB-Bezirk Sachsen vertritt rund 270 000 Mitglieder. Ja, wo ist denn die Differenz von 220 000? Warum haben die nicht alle unterschrieben? Sie reden hier für eine kleine Minderheit von 55 000 Menschen. In Sachsen gibt es 280 000 Handwerker. Deshalb möchte ich noch einmal sagen: Überdenken Sie diesen Antrag, ziehen Sie diesen Bildungsantrag zurück, denn er schadet uns mehr, als was Sie glauben, dass er uns nützen würde. Vielen Dank. (Beifall AfD) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war Kollege Peschel von der AfD-Fraktion. In der zweiten Runde wäre jetzt die Fraktion BSW an der Reihe, und ich sehe Herrn Kollegen Hentschel-Thöricht.

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Jens Hentschel-Thöricht BSW

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Einführung einer Bildungs- bzw. Qualifizierungszeit ist ein Thema, das ich seit Langem unterstütze. Lebenslanges Lernen, berufliche Weiterbildung und die Stärkung des Ehrenamtes sind für mich keine abstrakten Ziele, sondern notwendige Voraussetzungen für ein funktionierendes Gemeinwesen. Gleichzeitig gilt: Gesetze entfalten ihre Wirkung nicht im luftleeren Raum. Sie wirken in Betrieben, in Verwaltungen, in Kommunen und damit mitten in einer wirtschaftlich angespannten Realität. Viele Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Betriebe, stehen derzeit unter erheblichem Druck. Wer diese Lage ignoriert, riskiert, dass ein gut gemeintes Gesetz in der Praxis auf Ablehnung stößt oder umgangen wird. Das kann niemand ernsthaft wollen. Genau deshalb haben wir als BSW-Fraktion von Anfang an versucht, beide Seiten in den Blick zu nehmen: den berechtigten Anspruch der Beschäftigten auf Qualifizierung und die berechtigten Sorgen der Unternehmen vor zusätzlicher Belastung. Das erklärt auch, warum es unterschiedliche Bewertungen geben kann. Das ist kein Zeichen von Unentschlossenheit, sondern Ausdruck einer ehrlichen Abwägung zwischen sozialem Anspruch und wirtschaftlicher Vernunft. Mein Kollege Ralf Böhme wird gleich einen Änderungsantrag vorstellen, der genau an dieser Stelle ansetzt. Ich will ihm hier nicht vorgreifen. Nur so viel: Es geht nicht um Blockade, sondern um Anpassung, nicht um Ideologie, sondern um Praxistauglichkeit. Ob dieses Gesetz am Ende eine Mehrheit findet, wird auch davon abhängen, wie ernst es in diesem Haus mit dieser Abwägung bestellt ist und wie mit konstruktiven Korrekturvorschlägen umgegangen wird. Meine Damen und Herren! Die Qualifizierungszeit kann ein Fortschritt sein, aber nur dann, wenn sie nicht gegen die wirtschaftliche Realität beschlossen wird, sondern mit ihr. Wenn wir diesen Ausgleich hinbekommen, kann dieses Gesetz tragen – gesellschaftlich, wirtschaftlich und politisch. Zum Abschluss noch ein Satz in Richtung „Sie wissen ja selbst nicht, was sie wollen.“ Da gibt es einen Spruch: Wer im Glashaus sitzt – wer also erst gegen den Rundfunkmedienstaatsvertrag wettert, sich dann eine Auszeit nimmt und dann doch zustimmt –, sollte dieses Malheur vielleicht umschiffen. Herzlichen Dank. (Beifall BSW und AfD – Zuruf Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war Kollege Hentschel-Thöricht von der BSW-Fraktion. Wir setzen mit der SPD-Fraktion fort. Herr Eisenblätter, bitte schön, Sie haben das Wort.

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Gerald Eisenblätter SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es wurde heute schon mehrfach gewürdigt, und man kommt nicht umhin, diesen besonderen Moment hier zu betonen: Wir beraten heute über das Ergebnis eines langen demokratischen Prozesses. Es begann mit einem Volksantrag, getragen von direkter Demokratie, und setzte sich hier im Parlament mit intensiver Willensbildung und ehrlicher Kompromisssuche fort. Am Ende wird es vermutlich heißen: Der Volksantrag ist formal abgelehnt, aber das Sächsische Qualifizierungszeitgesetz ist beschlossen. Wir setzen heute, fast auf den letzten Metern vor Ablauf der Frist am 12. Februar, den Schlussstein eines intensiven Dialogs. Über 55 000 Bürgerinnen und Bürger haben mit ihrer Unterschrift deutlich gemacht: Weiterbildung und Qualifizierung im Ehrenamt brauchen Zeit und einen verlässlichen rechtlichen Rahmen. Als SPD-Fraktion teilen wir diesen Grundsatz. Deshalb war die Sozialdemokratie Teil des Bündnisses und hat für ein Bildungsfreistellungsgesetz geworben. Das entbindet uns aber nicht davon, hier im Parlament verantwortungsvoll zwischen den verschiedenen Interessen abzuwägen und einen Kompromiss zu finden. Im Kern geht es um den Ausgleich zwischen dem berechtigten Anspruch der Beschäftigten auf Qualifizierungszeit und dem ebenso berechtigten Anliegen unserer Betriebe, insbesondere der kleinen und mittelständischen Unternehmen. Genau diesen Ausgleich haben SPD und CDU gesucht – bereits in den Koalitionsverhandlungen und nun mit dem vorgelegten Änderungsantrag. Es ist ein hart erarbeiteter Kompromiss, der eine Mehrheit finden kann und hoffentlich auch soll. (Beifall SPD) Mit dem Sächsischen Qualifizierungszeitgesetz reiht sich Sachsen in den Kreis von 14 Bundesländern ein. Aber wir gehen unseren eigenen sächsischen Weg – pragmatisch, verantwortungsvoll und zukunftsgerichtet. Der gefundene Kompromiss ermöglicht drei Tage bezahlte Qualifizierungszeit pro Jahr. Es ist ein Kompromiss, der Weiterbildung für Beschäftigte ermöglicht, ohne Betriebe zu überfordern. In öffentlichen Diskussionen fällt oft das Wort „Bildungsurlaub“. Lassen Sie es mich klar sagen: Qualifizierungszeit ist keine Auszeit, kein versteckter Urlaub. Sie dient klar definierten Zwecken: der beruflichen Weiterbildung, der Qualifizierung für das Ehrenamt und – ja, auch das ist uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wichtig – der politischen Bildung. Politische Bildung ist kein Luxus; sie ist Voraussetzung für eine funktionierende Demokratie, für eine starke Sozialpartnerschaft und für mündige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Und: Sie ist etwas grundlegend anderes als politische Erziehung in Diktaturen. Sie beruht auf Freiwilligkeit, Kontroversität und Pluralität. Sie befähigt, sie indoktriniert nicht. Deshalb ist der gefundene Kompromiss präzise ausgestaltet. So ist die allgemeine Weiterbildung entfallen, Freizeit-, Erholungs- oder touristische Angebote sind ausdrücklich ausgeschlossen. Ein Anerkennungsverfahren sichert Qualität und Standards. Das Gesetz ist präzise und praktikabel ausgestaltet – mit klaren Regeln für alle. Gleichzeitig sorgen wir auch für Entlastung: angepasste Fristen, Planungssicherheit für Betriebe und die hier schon erwähnte pauschale Erstattung von 115 Euro pro Tag für Unternehmen mit bis zu 20 Beschäftigten. Das ist kein Zufall, sondern Ausdruck unserer Verantwortung gegenüber dem sächsischen Mittelstand. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieser Änderungsantrag ist ein Kompromiss. Und ja, ein Kompromiss bedeutet, dass niemand alles bekommt. Aber viele gewinnen Entscheidendes: Zwei Millionen Beschäftigte in Sachsen erhalten ab dem 1. Januar 2027 einen Rechtsanspruch auf Qualifizierungszeit. Es ist ebenso ein Gewinn für die sächsische Wirtschaft und unsere Vereine, wenn gut qualifizierte Beschäftigte sich in Betrieben und im Ehrenamt einbringen. Am Schluss meiner Rede möchte ich die Zeit nutzen, um ein paar Worte des Dankes zu verlieren. Stellvertretend für die vielen Akteure im Bildungszeitbündnis, aber auch für die über 55 000 Unterstützerinnen und Unterstützer des Volksantrages möchte ich der heute hier anwesenden Vertrauensperson Daniela Kolbe danken. Sie alle haben das Thema auf die politische Tagesordnung gesetzt. (Beifall SPD und BÜNDNISGRÜNE) Ich danke den Kolleginnen und Kollegen im Wirtschaftsund Bildungsausschuss für die intensive, mitunter kontroverse, aber stets sachliche Beratung. Mit Luise NeuhausWartenberg und Christin Melcher verbinden mich drei Jahre gemeinsames Wirken für eine Bildungszeit in Sachsen. Mein Dank gilt Ihnen und Ihren Fraktionen für den gemeinsam getragenen Kompromiss ebenso wie für den Umstand, dem Volksantrag im Parlament nochmals eine starke Stimme zu geben. In den Reihen der CDU möchte ich mich besonders bei Kollegin Steiner und ihrem Fraktionsvorsitzenden Hartmann bedanken. (Christian Hartmann, CDU: Was? – Zuruf AfD: Was! – Oh-Rufe AfD) Die Gespräche waren nicht immer einfach, aber sie waren von Respekt und dem gemeinsamen Willen getragen, eine tragfähige Lösung für Sachsen zu finden. Und letztendlich: Ohne die Landtagsverwaltung wäre dieser Prozess nicht möglich gewesen. Mein Dank gilt deshalb den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung und den Fraktionen für ihre sorgfältige, juristische fundierte und verlässliche Begleitung. Meine Damen und Herren! Sachsen war eines der letzten Bundesländer ohne einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Weiterbildung. Mit diesem Gesetz holen wir auf – nicht mit dem größten Schritt, aber mit einem entscheidenden ersten Schritt. Drei Tage Qualifizierungszeit sind mehr als ein Symbol; sie sind ein klares Bekenntnis zur Weiterbildung, zum lebenslangen Lernen und zum Ehrenamt. Ich bitte Sie daher um Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall SPD und BÜNDNISGRÜNE) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Wir hörten Kollegen Eisenblätter von der SPD-Fraktion. Es hätten jetzt die GRÜNEN die Gelegenheit, noch einmal zu sprechen. – Kein Bedarf. Die Fraktion Die Linke? – Auch kein Bedarf. Herr Berger möchte in der zweiten Rederunde auch nicht sprechen. Damit ist die zweite Runde abgeschlossen. Wir hätten jetzt die Möglichkeit, eine dritte Rederunde zu eröffnen. Gibt es dafür einen Bedarf? – Ich sehe von der AfDFraktion den Kollegen Hütter. Bitte schön, Sie haben das Wort.

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Carsten Hütter AfD

Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe SPD und CDU, mich würde einmal interessieren, was Sie mit diesem Antrag geritten hat, ausgerechnet in dieser wirtschaftlichen Situation, die wir gerade haben, die nächsten Schwierigkeiten für unsere Unternehmer nach oben zu kehren. Wir haben Bürokratie, wir haben Energiepreise. Jetzt kommen Sie mit Ihrem Gesetz? Wie soll das weitergehen? Ich dachte, dass wir uns hier gemeinsam für unsere Unternehmer einsetzen. Ich kann davon leider überhaupt nichts feststellen. Liebe CDU, es war Ihr Herr Merz, der gerade noch gefordert hat, dass wir mehr arbeiten müssen. Wie passt das mit Ihrem Antrag zusammen? (Beifall AfD) Sie machen in Berlin das, und Sie machen in Sachsen das. Vielleicht kommen Sie einmal zu sich. Meine Damen und Herren, es geht hier in die völlig falsche Richtung. Abgesehen davon, dass wir Unternehmer – ich bin seit 32 Jahren selbstständig – unsere Mitarbeiter für Feuerwehr, für Sport etc. immer freigestellt haben, und zwar, ohne zu diskutieren. Ansonsten gäbe es unsere Feuerwehren nicht mehr, weil der Bildungs- und Ausbildungsstand gar nicht da wäre. Das Gleiche gilt im Sport und in allen anderen Ehrenämtern. Also, Sie doktern an der völlig falschen Stelle herum, meine Damen und Herren. Stellen Sie Ihren Antrag drei Jahre zurück, und in der Zwischenzeit sorgen Sie dafür, dass unsere Wirtschaft hier in Sachsen endlich wieder floriert! Vielen Dank. (Beifall AfD) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war in dieser dritten Rederunde Herr Hütter von der AfD. Ich sehe den Kollegen Christian Hartmann von der CDU-Fraktion, der reagieren möchte; bitte schön. (Zuruf AfD: Eijeijei!)

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Christian Hartmann CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie können die Dinge immer aus dem Zusammenhang reißen, und – Herr Hütter – wenn Sie das kurze Video für Ihr Netz brauchen, dann ist das auch okay. Ich habe mir jetzt lange überlegt, ob ich noch einmal etwas dazu sage, aber ich glaube, es ist erforderlich. Die Situation der Wirtschaft ist uns sehr klar, (Gelächter AfD) und die Risiken, die uns drohen, insbesondere mit Blick auf die wirtschaftliche Entwicklung großer Unternehmen, den Kontext zum globalen Markt, die Wettbewerbsvoraussetzungen, die Herausforderungen für mittelständische Unternehmen und für den Dienstleistungsbereich. Auch die Fragestellung, die sich ergibt durch Standards, durch Bürokratie, durch Reglementierung, und im Übrigen auch die Tatsache, dass es am Ende des Tages für die sächsische Wirtschaft nicht im Detail um diese Bildungszeit geht, sondern dass das das falsche Zeichen zum falschen Zeitpunkt ist, (André Barth, AfD: Genau!) der bekannte Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt, weil die Stimmungslage, gedrückt durch die Rahmenbedingungen, die Wirtschaft nervös macht. Es mangelt an mancher Stelle an der bewussten Debatte in der Gesellschaft über das, was uns droht, wenn sich die Wirtschaft so weiterentwickelt. Vor diesem Hintergrund erlaube ich mir nun auch, dieses Bildungszeitgesetz einzuordnen; denn im Gegenzug – und das können Sie alle niedlich reden – haben 55 600 Menschen unterschrieben. Für den Volksantrag sind in Sachsen 40 000 Unterschriften erforderlich. Dieser Volksantrag steht zur Abstimmung in diesem Hohen Hause; es kann sich dazu verhalten oder kann ihn ablehnen. Darauf folgt der Volksentscheid mit 450 000 benötigten Unterschriften. Man kann es glauben oder nicht, aber der Landessportbund hat 4 330 Mitgliedsvereine und 726 000 Mitglieder; der Landesfeuerwehrverband hat alleine 80 000 Mitglieder, davon 42 000 aktive Kameraden, nicht mitgerechnet der Bereich der Freundeskreise und Familien. (André Barth, AfD: Die werden schon freigestellt!) Auch die Kirchen – die evangelische, die katholische Kirche – und natürlich auch Gewerkschaften, andere Vereine und Institutionen müssen beachtet werden. In der Abwägung sage ich Ihnen: Ich halte das Risiko, dass man die 450 000 Unterschriften zusammenbekommt, für eine durchaus reale Bewertungsgröße. Ich finde, gerade mit Blick auf die Rahmenbedingungen und die wirtschaftliche Situation, sind drei Tage mit einer entsprechenden Beschränkung eine Alternative, (Zurufe AfD) eine, die wir politisch in der Gesamtabwägung auch tragen, ohne Jubel, ohne Begeisterung, (Beifall CDU und vereinzelt SPD – Beifall Staatsregierung) aber einer guten demokratischen Tradition folgend, die uns allen immanent ist. Ein Kompromiss ist keine Schande, sondern das Ergebnis eines harten politischen Diskurses, in dem Interessen mit- und gegeneinander abgewogen werden müssen. Sachsen ist keine Insel, auch wenn hier so mancher annimmt, dass die Erde eine Scheibe und so groß wie Sachsen ist, und jeder glücklich ist, dass er den Rand der Scheibe erreicht. Wir sind eingebettet in ein föderales System der Bundesrepublik Deutschland, in Europa und darüber hinaus in eine Welt. In 14 Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland haben wir diesen Bildungsurlaub. Uns ging es – im Rahmen eines Kompromisses – darum, für kleinere Unternehmen zumindest eine pauschale, einfache Entlastung mitzubringen, immer im Kontext beruflicher Fortbildung. (Zuruf AfD: Danke schön!) Die berufliche Fortbildung muss in der Tat nicht gesetzlich geregelt werden, aber die Frage einer Entschädigung auch für berufliche Fortbildung ist zumindest ein Partizipationsfaktor, wenn Sie das Ganze schon anführen. Natürlich ging es nicht darum, an der Stelle eine Vollkostenerstattung vorzunehmen, sondern eine Entlastung hineinzubringen, die im Übrigen in allen anderen Bundesländern fehlt. So viel zu der Frage, ob es auskömmlich ist oder nicht. (Sören Voigt, CDU: Hört, hört! – Zurufe AfD) Um es aus unserer Perspektiven zu sagen: Wenn, dann soll es auch eine Entschädigung geben, und das sollte auch berufliche Bildung einbinden. (Weitere Zurufe) Dass das keine Begeisterungsstürme auslöst und dass die Wirtschaft das Ganze zu Recht kritisch begleitet und hinterfragt, was danach folgt; dass auch die CDU in einer besonderen Verantwortung steht, in der politischen Abwägung die Frage zu beantworten, wie gesellschaftliche Entwicklungsprozesse und die sie notwendig tragenden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in der Perspektive zusammenpassen, das ist eine berechtigte Frage, eine ernsthafte Diskussion; an der werden wir uns messen lassen müssen. (Gelächter AfD) Im Übrigen gilt an der Stelle auch: Das ist kein Überraschungsfall. Auch darüber werden wir in unserer Partei weiter diskutieren müssen. Im Ergebnis ist es trotzdem so, dass wir uns in einem Koalitionsvertrag – und das ist im Übrigen kein Gesellschaftsvertrag, sondern eine Vereinbarung zwischen Koalitionspartnern – auf einen Kompromiss geeinigt haben. Es ist wie bei guten Geschäftsleuten üblich, dass ich mich grundsätzlich an vertragliche Regeln halte, im Übrigen auch mit der Berechenbarkeit, dass ich als CDU erwarte, dass die SPD sich an die Dinge, die wir aus unserer Perspektive auch vereinbart haben, hält. Wenn wir uns alle nicht mehr an Absprachen und Zusagen halten, wie soll dann bitte der politisch-gesellschaftliche Diskurs miteinander funktionieren? (Beifall CDU, SPD, Die Linke und Staatsregierung) Vielleicht – und deswegen wird eine Evaluierung in einiger Zeit sicherlich ihre berechtigte Diskussion finden – werden wir in zwei, drei Jahren feststellen, dass wir mit den Belastungen und Rahmenbedingungen in eine Zäsur gehen müssen. (Gelächter AfD) Aus heutiger Perspektive haben wir dafür einen tragfähigen Kompromiss, mit keiner Begeisterung, mit keiner Freude, aber mit dem Wissen um die Tatsache, dass auch wir in einer besonderen Verantwortung stehen, für die Wirtschaft und die eigentlich viel bedeutenderen notwendigen Entlastungen im Bürokratie- und im Standardbereich, die dafür notwendigen Rahmenbedingungen wie Investitionen in die wirtschaftliche Infrastruktur und auch die Frage der entsprechenden Unterstützung in den nächsten Monaten; denn ohne die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, ohne eine funktionierende Wirtschaft, wird auch die Handlungsfähigkeit des Freistaates perspektivisch weiter eingeschränkt. Deswegen kann man das Thema mit Klamauk oder mit der notwendigen Ernsthaftigkeit betreiben. (Zuruf AfD: Konnten wir überhaupt nicht feststellen!) Ich neige zum Zweiten und sage Ihnen deshalb, dass wir an der Stelle mehrheitlich als Fraktion diese Position – die Zustimmung zum gefundenen Kompromiss über den Volksantrag – mittragen werden, in der Erwartung, dass das die Basis für die nächsten Jahre ist. Politische Diskussionen sind jederzeit möglich, aber ich halte an dem Punkt fest: Wir werden uns auf die vor uns liegenden Aufgaben mit allem gebotenen Respekt – auch gegenüber allen, die berechtigte Einwendungen haben – konzentrieren. Gleiches gilt auch für die gesellschaftlichen Gruppen, die eine andere Perspektive haben. Die Union versteht sich immer noch als Volkspartei, (Gelächter AfD) und das ist keine Frage von Wahlergebnissen, sondern das ist die Fähigkeit, verschiedene gesellschaftspolitische Perspektiven auszutarieren, auszuloten und auszudiskutieren. Eine Fähigkeit, die offensichtlich einigen Fraktionen in diesem Hohen Hause fremd ist. Herzlichen Dank. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNISGRÜNE und Staatregierung) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Wir hörten den Abg. Christian Hartmann von der CDU-Fraktion. Ich frage, ob es in dieser dritten Rederunde weiteren Bedarf für Redebeiträge gibt. Ich sehe den Kollegen Urban von der AfD-Fraktion. Herr Urban, bitte schön. Pardon, ich muss ganz kurz um Geduld bitten. Die AfD hatte bereits einen Redebeitrag in der dritten Rederunde; deshalb möchte ich noch einmal sichergehen, ob es in der dritten Rederunde noch Bedarf gibt. – Das ist nicht der Fall. Dann hat Herr Urban die Möglichkeit, eine vierte Rederunde zu eröffnen. Herr Urban, Sie haben das Wort.

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Jörg Urban AfD

Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich spreche nun doch noch einmal zu diesem Thema. Wir sind dabei, einen gesetzlich festgelegten Bildungsurlaub von drei Tagen für Sachsen zu beschließen. Wir hatten die Sachverständigenanhörungen zu diesem Volksantrag. Es ist schon angeführt worden: Die Sachverständigen sowohl der Wirtschaft als auch der öffentlichen Verwaltung haben den Antrag, mit den bekannten Argumenten, dass es zusätzliche Belastungen und zusätzliche Kosten sind, abgelehnt. Vor diesem Hintergrund finde ich es anstrengend, dass ich einerseits von der CDU das Argument höre: Wir verstehen, dass das eine Belastung für die Wirtschaft ist, und wir verstehen, dass wir in einer Zeit leben, in der unsere Wirtschaft ohnehin schwere Belastungen hat, wir befinden uns in einer Zeit der Deindustrialisierung. Andererseits kommt dann das Argument: Hier wurden 55 000 Unterschriften gesammelt, und deswegen müssen wir dem Volkswillen nachgeben. Das ist nicht meine Vorstellung von Volkspartei, Herr Hartmann. (Beifall AfD – Zuruf Martin Modschiedler und Andreas Nowak, CDU) Entweder bin ich von meinen Argumenten überzeugt und ich bin davon überzeugt, dass dieser Antrag – dieser gesetzlich garantierte Bildungsurlaub – unserer Wirtschaft schweren Schaden zufügen wird, oder ich bin es nicht. Wenn ich der Überzeugung bin, hier wird schwerer Schaden angerichtet – dieselbe Argumentation kam übrigens von Herrn Kretschmer beim Verband der sächsischen Wirtschaft: wir verstehen die Probleme, aber die 55 000 Unterschriften … –, dann sage ich: Ich glaube an die Vernunft unserer sächsischen Wähler und mache einen Volksentscheid. Ich denke: Unsere sächsischen Wähler sind vernünftiger. Sie wissen ganz genau, in welcher Zeit wir leben. Sie haben Angst um ihre Berufe, um ihre Jobs. Ich denke nicht, dass ein Volksentscheid dazu führen würde, dass dieser wirtschaftsschädliche Antrag durchgeht. Das ist für mich Vertrauen in die eigene Wählerschaft. Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Jörg Urban AfD

Das ist Volkspartei. Geben wir den Sachsen die Möglichkeit, über diesen Antrag selbst abzustimmen! Machen wir einen Volksentscheid und vertrauen wir auf die Intelligenz unserer sächsischen Bürger! (Starker Beifall AfD) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Jörg Urban AfD

Ja. Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Dann kann jetzt Frau Kollegin Neuhaus-Wartenberg an Mikrofon 1 eine Frage oder Bemerkung vorbringen.

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Luise Neuhaus-Wartenberg Die Linke

Vielen Dank, Herr Präsident. Vielen Dank, Herr Urban, dass ich Ihnen eine Zwischenfrage stellen darf. Sie argumentieren sehr stark gegen den Wert von 55 000 Unterschriften, was den Volksantrag angeht. Sie wichten: Ja, das sind 55 000 Unterschriften. Dann kommt Ihr großes Aber, dass das trotzdem keinen Einfluss darauf hat, wie sich das Hohe Haus heute hier entscheiden sollte. Ich will Ihnen eine Frage stellen: Wie kommt es dann und wie passt das damit zusammen, dass in Ihrem Wahlprogramm steht, dass Sie die Quoren für einen Volksantrag auf 1 % setzen wollen?

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Jörg Urban AfD

Das passt sehr gut zusammen. Wir möchten mehr Volksdemokratie. Deshalb gibt es seit vielen Jahren unsere diesbezüglichen Anträge. (Gelächter CDU) Komischerweise versprechen das andere Parteien immer im Wahlkampf. Wenn es dann aber konkret wird und wir die Hürden absenken wollen, wird es von allen abgelehnt. (Zurufe CDU und Die Linke) Selbstverständlich respektieren wir eine Unterschriftensammlung. Mein Kollege Peschel hat das schon gesagt. Es ist eine große Leistung, so viele Unterschriften zu sammeln. Aber die Frage ist doch: Bin ich von dem überzeugt, was dort gesammelt wurde? (Zuruf Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke) Ich bin aus eigener Ansicht nicht überzeugt. (Zuruf Sören Voigt, CDU – Zurufe CDU) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Ich bitte darum, dass die Disziplin im Saal gewahrt wird, damit wir die Rednerinnen und Redner verstehen können. Danke.

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Jörg Urban AfD

Eine Partei, die von sich sagt, dass sie wirtschaftsfreundlich ist, sollte diese Position auch durchhalten, wenn es in der Bevölkerung eine Diskussion gibt und gesagt wird: Wir brauchen eine wirtschaftsfeindliche Entscheidung. Wenn ich als Partei meine Fahne immer nach dem Wind ausrichte, also danach, was gerade für ein Volksantrag unterwegs ist, dann verliere ich mein Fundament. Dann mache ich heute genau das, was eine gewerkschaftliche Sammlung von Unterschriften fordert, und morgen etwas anderes. Der Respekt vor dem Volksantrag heißt: Der Volksantrag soll zu einem Volksentscheid führen. Wenn ich eine Situation habe, in der mir alle Sachverständigen sagen, dass damit großer Schaden angerichtet wird, (Zuruf Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke) wenn ich eine Situation habe, in der ich aus innerer Überzeugung sage, dass dieser Antrag wirtschaftsfeindlich ist, (Zurufe AfD – Glocke des Präsidenten) dann sage ich, dass unsere sächsischen Bürger schlau genug sind, über eine so weitreichende Entscheidung, die die Zukunft unserer Arbeitsplätze betrifft, vernünftig zu entscheiden. Machen wir einen Volksentscheid! Das ist Respekt vor dem Souverän. Danke schön. (Beifall AfD) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Es sprach Herr Urban von der AfD. Ich sehe den Bedarf einer Kurzintervention an Mikrofon 4. Herr Kollege Hartmann, bitte schön.

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Christian Hartmann CDU

Herzlichen Dank, Herr Präsident. Herr Urban, ich erlaube mir klarzustellen, dass ich gesagt habe, dass der Volksantrag und der jetzt gefundene Kompromiss als falsches Signal die emotionale Erregung der Wirtschaft verständlich macht, als Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt, weil die Belastung, die die Wirtschaft insgesamt durch Bürokratie, durch Standards, durch Rahmenbedingungen, durch die Gesamtsituation hat, diese in eine besondere Drucksituation bringt. Ich habe nicht davon gesprochen, dass der Volksantrag als solcher allein den Zusammenbruch und ein Risiko für das wirtschaftliche Handeln mit sich bringt. Ich will es noch einmal klarstellen: Ich verstehe die Bedenken der Wirtschaft. Ich verstehe auch, dass wir Handlungsbedarf haben, und zwar die Dinge, die die Wirtschaft wirklich beschränken und hemmen, klären zu müssen. Dabei ist auch die CDU in der Verantwortung. Ich verwehre mich aber dagegen, dass Sie mir unterstellen, meine Fahne nach dem Wind zu richten. (Lachen AfD) Ich habe eine klare Haltung und Position. Ich nehme nur zur Kenntnis – und das ist gelegentlich hilfreich –, dass es mehr als eine Sichtweise auf die Dinge in einem Land geben kann. Das nennt man Kompromiss- und Demokratiefähigkeit. Das hilft durchaus dabei, Verantwortung zu tragen. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war die Kurzintervention auf den Redebeitrag von Herrn Urban durch den Abg. Christian Hartmann. Herr Urban hat jetzt die Möglichkeit, darauf zu reagieren. Er möchte davon Gebrauch machen. Bitte schön.

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Jörg Urban AfD

Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Kollege Hartmann, ich nehme das zur Kenntnis. Sie hängen Ihr Fähnchen nicht in den Wind. Wenn Sie heute zustimmen, dann bedeutet das aber, dass Sie für sich entschieden haben, dass der Bildungsurlaub richtig ist. Ich hoffe, dass wir mit der heutigen namentlichen Abstimmung von jedem Abgeordneten das klare Signal bekommen, ob er für oder gegen den Bildungsurlaub ist, und zwar trotz der Stimmen aus der Wirtschaft. – Vielen Dank. (Beifall AfD) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war die Reaktion von Kollegen Urban. Gibt es in dieser vierten Rederunde weiteren Aussprachebedarf? – Das kann ich nicht erkennen. Dann hat jetzt die Staatsregierung die Möglichkeit, ihre Stellungnahme abzugeben. Ich sehe den Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, Herrn Dirk Panter. Bitte schön. Dirk Panter, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein langer Weg findet in der Abstimmung des vorliegenden Gesetzentwurfes seinen Abschluss. Wir erleben hier in Sachsen gerade etwas, was in der ganzen Bundesrepublik nicht häufig passiert. Ein Volksantrag wird am Ende in geltendes Recht umgesetzt. Um es anders zu sagen: Das Vorhaben, das wir heute zur Abstimmung bringen, ist nicht im Hinterzimmer eines Ministeriums entstanden, es ist vielmehr ein direktes Anliegen der Sächsinnen und Sachsen. Es war ein Volksantrag, getragen von der breiten Zivilgesellschaft. Über 55 000 Menschen – wir haben es heute schon oft gehört – haben unterschrieben. Die Institutionen, die dahinterstehen, vereinigen über 900 000 Mitglieder auf sich. Zu den Einzelheiten des Gesetzes haben wir im Rahmen der Debatte schon ausführlich gesprochen. Dass dieses Gesetz jetzt kurz vor der Verabschiedung steht, ist nach vielen Diskussionen und Debatten, wie ich meine, ein gutes Zeichen für die Lebendigkeit unserer Demokratie. Mein herzlicher Dank geht an alle, die sich der Debatte über Jahre hinweg so intensiv gewidmet haben. Mit dem – vorausschauend positiven – Votum des Landtags wird Sachsen ein wichtiges Signal in Richtung Ehrenamt und Weiterbildung senden. Gleichzeitig hat die Diskussion um die Qualifizierungszeit die tief sitzende Ablehnung der Wirtschaft deutlich gemacht. Ich möchte es noch einmal sagen, Herr Urban, dass es um Qualifizierungszeit und nicht um Bildungsurlaub geht. Es ist klar, dass Sie das gern anders nennen möchten. Aber der vorliegende Gesetzentwurf befasst sich mit der Qualifizierungszeit. Wir hören als Staatsregierung die Kritik der Wirtschaft und verstehen die Sorgen der Unternehmen. Die wirtschaftliche Lage ist alles andere als rosig. Bürokratieberichtspflichten drücken an vielen Stellen. Diese Sorgen nehmen wir ernst. Wir haben das in den letzten Monaten an verschiedenen Stellen hoffentlich deutlich gemacht. Noch haben wir aber nicht so geliefert, wie es nötig ist. Auch das gehört zur Ehrlichkeit dazu. Deshalb wird in der aktuellen Lage gefragt: Jetzt auch noch die Qualifizierungszeit? Das wirkt für viele antagonistisch. Zur Ehrlichkeit gehört aber auch, dass an der Qualifizierungszeit und dem gefundenen Kompromiss die sächsische Wirtschaft weder kranken noch genesen wird. Bei nüchternem Blick auf die Fakten erscheint mir die Diskussion in weiten Teilen eher wie eine Stellvertreterdebatte. Das heißt, die Debatte ist in meinen Augen nur zum Teil eine zum Thema Qualifizierungszeit. In weiten Teilen ist sie ein Symbol für die schwierige Lage der Wirtschaft und die – ehrlich gesagt – ganz miserable Stimmung. Der Zeitpunkt der Einführung erscheint deshalb – das wurde heute viel bemüht – als der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt. Diese Position kann ich als Wirtschaftsminister in der aktuellen Lage nachvollziehen. Als Arbeitsminister bin ich gleichzeitig froh, dass die Diskussion um die Qualifizierungszeit heute ein – hoffentlich positives – Ende findet. Zur Ehrlichkeit gehört, dass es den richtigen Zeitpunkt nicht gibt und nie gab. Auch in wirtschaftlich guten Zeiten wurde die Initiative stets abgelehnt. Deshalb bleibe ich dabei: Die Qualifizierungszeit als Kern allen Übels zu geißeln, geht meiner Meinung nach an der Realität vorbei. Es gibt viele andere drückende Probleme, die dringend gelöst werden müssen. An denen arbeiten wir. Wir müssen jetzt das eine tun, ohne das andere zu lassen, das heißt, den Kompromiss zur Qualifizierungszeit heute beschließen und trotzdem mit Hochdruck an besseren Rahmenbedingungen für die Wirtschaft arbeiten. Wir müssen als Land und als Freistaat einfacher und schneller werden. Das bedeutet zum Beispiel, dass wir Prozesse und Verfahren in Zukunft weglassen, auch solche, die uns heute noch lieb und teuer erscheinen. Dafür werde ich streiten. Das bedeutet auch, in Zukunft die stets gut begründeten Extraschleifen besonders kritisch zu bewerten, bevor wir neue Regelungen erlassen. Das bedeutet, kein Gold-Plating in der Förderung. Mit der konsequenten Entschlackung unseres wichtigsten Förderprogramms, der Gemeinschaftsaufgabe regionale Wirtschaftsstruktur, fangen wir aktuell an, nachdem der Bund den neuen Koordinierungsrahmen im Dezember 2025 endlich beschlossen hat. Das bedeutet die konsequente Entschlackung von Verwaltungsprozessen auf allen Ebenen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie können der Presse entnehmen, an wie vielen parallelen Prozessen wir in dieser Hinsicht aktuell arbeiten. Wir als Staatsregierung haben viel vor und wissen, dass wir liefern müssen, und das werden wir. Deshalb lassen Sie uns den Tag nicht vor dem Abend loben. Lassen Sie aber auch das Kind nicht schon morgens mit dem Bade ausschütten. Bei allen Diskussionen in die eine oder andere Richtung begrüßen wir als Staatsregierung den vorliegenden Kompromiss als Ergebnis eines Volksantrags. Ich danke allen Beteiligten, auch den Kolleginnen und Kollegen in diesem Hohen Hause, die mit Augenmaß und Sachverstand den Gesetzentwurf angepasst haben. Den bürokratischen und administrativen Erfüllungsaufwand werden wir vonseiten der Staatsregierung so gering wie möglich halten. Das haben wir versprochen und das werden wir auch einhalten. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD, CDU und Staatsregierung) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war für die Staatsregierung Staatsminister Panter. Da ich jetzt keinen Aussprachebedarf mehr sehe, ist die Aussprache beendet. Meine Damen und Herren! Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. (Ralf Böhme, BSW: Es gibt noch Änderungsanträge!) – Herr Kollege, ich bitte um etwas Geduld. Aufgerufen ist der Gesetzentwurf „5 Tage Bildungszeit in Sachsen“, Gesetz über den Anspruch auf Bildungsfreistellung im Freistaat Sachsen (Sächsisches Bildungsfreistellungsgesetz – SächsBFG) unter der Drucksache 8/1429 – Gesetzentwurf in Form eines Volksantrages eingebracht. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz in Drucksache 8/5742. Es liegen folgende Änderungsanträge vor, über die wir gemäß § 46 Abs. 5 Satz 1 der Geschäftsordnung in der Reihenfolge ihres Eingangs beraten und abstimmen: Drucksache 8/5885 – ein Änderungsantrag der Fraktion BSW und Drucksache 8/5925 – ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion Die Linke. Wir behandeln zunächst den Änderungsantrag der Fraktion BSW. Wie angekündigt, kann diesen Herr Kollege Böhme nun einbringen; bitte schön.

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Ralf Böhme BSW

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Vorredner meiner Fraktion haben bereits klargemacht, dass wir mit unserem Änderungsantrag einen Versuch starten, den untauglichen Gesetzentwurf der Minderheitsregierung zustimmungsfähig zu machen. Von unserer Seite handelt es sich also um das Angebot eines Kompromisses. Von diesem Begriff war heute bereits von den Kollegen der CDU und SPD die Rede. Gleichwohl sind wir uns sicher, dass Sie sich diesem Kompromiss trotzdem verweigern werden. Wir haben uns in unserem Antrag von entscheidenden Kernpunkten leiten lassen. Es liegt ein Votum eines Teils der Bevölkerung, ausgedrückt der sächsischen Bevölkerung, ausgedrückt durch 55 000 Unterschriften, vor. In der Logik unserer Positionierung für die Stärkung der Bürgerbeteiligung ist das Votum ernst zu nehmen. Eine weitere Belastung der durch die Regierungspolitik in Sachsen und besonders auf Bundesebene geschundenen Wirtschaft und der kommunalen Arbeitgeber ist für uns inakzeptabel und schädlich. Es ist gleichzeitig unverzichtbar, dem politisch generell viel zu wenig wertgeschätzten Ehrenamt eine Stärkung angedeihen zu lassen. Für uns als Partei des Sports und der Feuerwehr ist das der wertvollste Punkt. Politische Bildung ist aus dem Gesetz zu entfernen. Sie ist ebenso Privatsache wie bereits gestrichene andere Freizeitbeschäftigungen. Selbstverständlich sind Entschädigungen für Kleinstunternehmen auf 100 % zu erhöhen und für größere Unternehmen annähernd auf dieses Niveau zu heben. In diesem Sinne, liebe Kolleginnen und Kollegen, liegt – wie sollte es bei uns anders sein – ein vernünftiger Antrag vor. Stimmen Sie dem zu! Herzlichen Dank. (Beifall BSW) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Kollege Böhme brachte den Änderungsantrag seiner Fraktion ein. Als Reaktion darauf möchte der Kollege Eisenblätter von der SPD das Wort ergreifen; bitte schön.

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Gerald Eisenblätter SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Änderungsantrag der BSW-Fraktion hat einen zentralen Kern. Das konnten wir gerade hören und genau dieser ist aus unserer Sicht problematisch. Die politische Bildung soll vollständig aus dem Gesetz gestrichen werden. Dabei ist politische Bildung kein Randthema und kein Anhängsel. Sie ist auch keine Privatsache. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil einer lebendigen Demokratie und einer funktionierenden Arbeitswelt. Wer Mitbestimmung, Tarifpartnerschaft und gesellschaftliches Engagement ernst nimmt, der kann politische Bildung nicht ausklammern. Sie befähigt Menschen, ihre Rechte wahrzunehmen, Verantwortung zu übernehmen und Konflikte demokratisch auszutragen. Ich wiederhole mich gern wie in meiner Rede: Politische Bildung in einer Demokratie ist das Gegenteil von Indoktrination, wie wir das von hier drüben immer wieder hören. Sie beruht auf Freiwilligkeit, auf Kontroversität und auf Pluralität. Sie stärkt Urteils- und Handlungsfähigkeit und schreibt niemandem vor, was er oder sie zu denken hat. (André Barth, AfD, steht am Mikrofon.) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Barth?

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Gerald Eisenblätter SPD

Nein. (Heiterkeit) Hinzu kommt: Viele der Bürgerinnen und Bürger, die den Volksantrag unterstützt haben, haben dies ausdrücklich wegen der politischen Bildung getan. Diesen klar geäußerten Bürgerwillen einfach herauszustreichen, halten wir für falsch. Der zweite Kritikpunkt gegenüber dem Änderungsantrag der BSW-Fraktion betrifft das vorgeschlagene Erstattungsmodell. Die nahezu vollständige Kostenübernahme mag auf den ersten Blick attraktiv klingen, schießt aber im Sinne der Kompromissfindung ein wenig über das Ziel hinaus. Mit der Pauschale von 115 Euro pro Tag setzen wir bereits die weitgehendste Regelung im Ländervergleich um. Dieses Modell ist demnach ausgewogen, praktikabel und vor allem finanzierbar. Daher wird der vorliegende Änderungsantrag der BSW-Fraktion unsererseits abgelehnt. Vielen Dank. (Beifall SPD) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Kollege Eisenblätter begründete die Ablehnung des Änderungsantrages seitens seiner Fraktion. Ich sehe Herrn Kollegen Peschel von der AfD-Fraktion; bitte schön.

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Frank Peschel AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Ich möchte im Namen meiner Fraktion noch einige Worte zum Änderungsantrag des BSW verlieren. Werte Damen und Herren des BSW, ich möchte Ihnen zunächst einmal ein großes Kompliment dafür aussprechen, dass Sie gesagt haben: Wir brauchen keine politische Bildung. Das zeigt eindeutig Ihren wirtschaftlichen Sachverstand und dass es Ihnen in dieser Sache ausschließlich um die sächsische Wirtschaft geht. Vielen Dank an dieser Stelle. Jetzt kommt die Kritik: Sie haben sehr umständlich geschrieben, dass Sie für die Gesamtkosten der Arbeitgeber mehr Erstattung schaffen möchten. Hier stellt sich durchaus die Frage: Warum 50 weniger? Dann kommen Sie auf die 85 %. Wie sind Sie auf diese Zahlen gekommen? Des Weiteren sagen Sie, dass Sie bei Kleinbetrieben mit bis zu fünf Beschäftigten 100 % der anfallenden Gesamtkosten erstatten wollen. Diesbezüglich fragt man sich im Detail: Was ist mit den Lohnkosten? Was ist mit Umsatzausfall? Wie ist die Situation bei Minijobbern etc.? Das Ganze würde wieder eine bürokratische Nachweispflicht mit sich bringen. Deshalb erscheint uns dieser zweite Teil, den wir kritisieren, zu bürokratisch. Wir haben heute immer wieder gehört, dass wir einen Bürokratieabbau brauchen. Deshalb meine Bitte an Sie: Lassen Sie uns das Thema in einem Jahr noch einmal angehen. Dann wissen wir auch, wo die Wirtschaft steht und bekommen etwas Gutes gemeinsam hin, aber im Augenblick lehnen wir das Ding ab. Vielen Dank. (Beifall AfD) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war Kollege Peschel von der AfD-Fraktion. Ich sehe am Mikrofon Kollegen Frank Kromer von der CDU – mit einer Kurzintervention? – Pardon, das war ein kurzer Lapsus von mir. Selbstverständlich können Sie eine Kurzintervention auf den Redebeitrag von Herrn Peschel halten. Bitte, Herr Kollege.

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Dr. Frank Kromer CDU

Danke schön, Herr Präsident. Ich möchte nur daran erinnern, dass wir vor wenigen Stunden hier in diesem Hohen Hause einheitlich die Gründung eines Bildungszentrums von Yad-Vashem begrüßt haben. (Beifall CDU, SPD und BÜNDNISGRÜNE) Auch das ist politische Bildung und gehört in diesem Kontext auch mitgedacht, wenn man über politische Bildung spricht. Das noch einmal zu betonen ist mir wichtig. (Beifall CDU, SPD und BÜNDNISGRÜNE) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war Kollege Kromer mit einer Kurzintervention auf den Beitrag von Herrn Peschel, der darauf reagieren könnte. Herr Kollege Peschel, möchten Sie darauf reagieren? – Das ist nicht der Fall. Wenn es keine weiteren Anmerkungen zum Änderungsantrag gibt, können wir jetzt zur Abstimmung über den Änderungsantrag kommen. Ich bitte Sie anzuzeigen, wenn Sie diesen Änderungsantrag unterstützen. Wer ist für diesen Änderungsantrag? – Danke schön. Wer ist gegen diesen Änderungsantrag? – Wer enthält sich? – Damit ist bei einigen Dafür-Stimmen, aber einer Mehrzahl von Gegenstimmen dieser Antrag ohne Enthaltung abgelehnt. Wir kommen nun zum Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion Die Linke. Ist Einbringung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ist Aussprache zu diesem Änderungsantrag gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall. Dann wird jetzt über den Änderungsantrag in der Drucksache 8/5925 abgestimmt. Wer unterstützt diesen Änderungsantrag? – Wer stimmt gegen diesen Änderungsantrag? – Wer enthält sich? – Bei einigen Dafür-Stimmen, einer Mehrzahl von Gegenstimmen und einigen Enthaltungen ist auch diesem Änderungsantrag nicht entsprochen. Meine Damen und Herren! Damit wird der Gesetzentwurf nicht geändert. Wir kommen nun zur Abstimmung über den vorliegenden Gesetzentwurf. Da keine Einzelabstimmung verlangt wurde, stimmen wir gemäß § 46 Abs. 6 der Geschäftsordnung über die Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, gemeinsam ab. Über folgende Bestandteile stimmen wir ab: Neue Überschrift: Gesetz über den Anspruch auf Qualifizierungszeit im Freistaat Sachsen – Sächsisches Qualifizierungszeitgesetz, § 1 Begriffsbestimmungen, § 2 Anspruch auf Qualifizierungszeit, § 3 Inanspruchnahme der Qualifizierungszeit, § 4 Qualifizierungszeitentgelt, Verbot der Erwerbstätigkeit, § 5 Anerkennung von Weiterbildungsveranstaltungen, § 6 Anerkennungsverfahren, § 7 Erstattung des Qualifizierungszeitentgeltes, § 8 Evaluation und Beteiligung, § 9 Inkrafttreten. Meine Damen und Herren! Wer diesen Teilen des Gesetzes seine Zustimmung gibt, der zeige das bitte an. – (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Wir hatten namentliche Abstimmung beantragt!) – Wir sind im Abstimmungsverfahren. Diese gemeinsame Abstimmung über die Bestandteile erfolgt in der gewohnten Art und Weise. Die Schlussabstimmung wird in namentlicher Abstimmung vorgenommen, Herr Kollege. Dann frage ich Sie, meine Damen und Herren, erneut: Wer gibt diesen Bestandteilen des Gesetzentwurfes seine Zustimmung? Zeigen Sie das bitte jetzt an. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Wir haben eine Mehrheit für die Bestandteile des Gesetzentwurfes gesehen. Damit ist die zweite Beratung beendet. Es folgt die Schlussabstimmung. Die Fraktion AfD hat hierfür die namentliche Abstimmung verlangt. Ich bitte daher die Beisitzerin zu meiner Rechten, die Abgeordneten einzeln zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung als Ganzes aufzurufen. Bitte, Frau Kollegin.

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Tina Trompter CDU

Wir beginnen mit dem Buchstaben R. (Namentliche Abstimmung – Ergebnis siehe Anlage) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Meine Damen und Herren! Wir haben in Übereinstimmung bei der Abstimmung 65 Jastimmen festgestellt, 50 Neinstimmen und 3 Stimmenthaltungen. Zwei Abgeordnete haben nicht an der Abstimmung teilgenommen. Damit ist der Gesetzentwurf als Gesetz beschlossen worden. (Beifall CDU und SPD und vereinzelt BSW, BÜNDNISGRÜNE und Die Linke) Meine Damen und Herren! Ich sehe an Mikrofon 6 das Begehr der Erklärung zum Abstimmungsverhalten des Kollegen Pohle. Bitte schön.

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Ronald Pohle CDU

Vielen Dank, Herr Präsident. Sie haben es richtig gesehen. Ich möchte eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten abgeben. Ich habe diesem Gesetzentwurf nicht zugestimmt – – (Unruhe – Zurufe: Mikro! – Lauter sprechen! – Glocke des Präsidenten) – Das Mikro ist nicht an. (Zurufe: Doch! – Näher ran!) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das Mikro ist an. Wenn alle ruhig sind, dann verstehen wir auch Herrn Pohle.

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Ronald Pohle CDU

Ich habe diesem Gesetzentwurf nicht zugestimmt, weil ich keinen signifikanten Mehrwert sehe, sondern vielmehr einen volkswirtschaftlichen und gesellschaftlichen Schaden erkennen muss. Die Vertreter der sächsischen Wirtschaft lehnen das Ansinnen ab und ich als Unternehmer dementsprechend auch. Allerdings muss ich mit meinen jahrzehntelangen Erfahrungen im Ehrenamt das Anliegen auch ablehnen. Ich habe in unterschiedlichen Bereichen im Ehrenamt zwei Ehrennadeln, in der Handwerkskammer und im Sportverband, eine Ehrenmitgliedschaft im Sportverein und letztlich den Leipziger Agenda-Preis für mein ehrenamtliches Engagement verliehen bekommen. Als Unternehmer habe ich überwiegend unentgeltlich Verantwortung übernommen und privates Kapital neben der Lebenszeit eingesetzt. Der Gesetzentwurf sieht keine Berücksichtigung von Unternehmern vor. Vielmehr sollen die Unternehmen die Hauptlast dieses Unterfangens tragen. Ich sehe hierin eine klare Diskriminierung von Leistungsträgern und habe dementsprechend mein Stimmverhalten entschieden. Vielen Dank. (Beifall AfD) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war der Abg. Pohle mit einer Erklärung zum Abstimmungsverhalten. Nun möchte ebenfalls Herr Kollege Eppinger sein Abstimmungsverhalten erklären. Bitte schön.

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Dr. Sven Eppinger CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Erklärung zum negativen Abstimmungsverhalten: Das Gesetz setzt in einer wirtschaftlich sehr angespannten Situation das falsche Signal. In Deutschland arbeiten die Menschen durchschnittlich 1 350 Stunden im Jahr. Damit belegt unser Land im internationalen Ranking nur Platz 66. Wir müssen unsere Wettbewerbsfähigkeit verbessern. Dazu gehören neben der Senkung der Energiekosten, dem Bürokratieabbau, dem Ausbau der Infrastruktur und der Senkung der Lohnnebenkosten auch eine Steigerung von Effizienz und Produktivität. Wir fordern richtigerweise vom Bund, dass der Grundsatz, wer bestellt, der bezahlt, eingehalten wird. Wir bürden mit dem Gesetz unseren Unternehmen und unseren finanziell stark unter Druck stehenden Kommunen Kosten auf. Natürlich schätze ich das Engagement der im Ehrenamt Tätigen. Was nützt es aber dem Ehrenamtler, wenn er Qualifizierungszeit bekommt, seine Firma aber aus wirtschaftlichen Gründen schließen muss? Als Mitglied des Finanzausschusses warte ich darauf, dass die Träger der politischen Bildung fordern, dass sie vom Freistaat stärker finanziell ausgestattet werden, da sie nun der gesetzlichen Aufgabe, politische Bildung abzusichern, nachkommen. Das ist in unserer derzeitigen Haushaltssituation nicht leistbar. Im Übrigen gilt immer noch der alte Grundsatz: Gute Politik bezüglich innerer Sicherheit und gute Wirtschaftspolitik sind die beste politische Bildung. Danke. (Beifall AfD) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war Kollege Eppinger. Nun sehe ich Herrn Kollegen Patt, der ebenso sein Stimmverhalten erklären möchte. Bitte, Herr Kollege.

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Peter Wilhelm Patt CDU

Vielen Dank, Herr Präsident. Zeitenwende bedeutet für mich, mit aller Kraft an einer Sicherung des Wohlstands zu arbeiten, also die Produktivität und Innovationskraft unserer Gesellschaft zu befördern in einer offenen Welt mit steigendem Wettbewerb. Unsere Innovationskraft fußt auf einer breit aufgestellten Bürger- und Unternehmerschaft mit viel Engagement und mit vielen Talenten, die sich wechselseitig befruchten. Sie arbeiten in subsidiärer und solidarischer Verantwortung für das Gelingen unserer Gesellschaft. Dazu braucht es eine fundierte Ausbildung, einen hohen Wissensstand und Training wie bei den Sportvereinen, wie beim Katastrophenschutz, wie bei den Kirchen und wie bei vielen anderen. Das sollten die Arbeitgeber unterstützen, jeder mit seinen Möglichkeiten, finanziell, materiell und personell. Es braucht dafür aber mehr unternehmerische Freiheit und weniger Regulatorik. Weil ich es mit Eigenverantwortung und Bürokratieabbau ernst meine, möchte ich es dem Miteinander im Betrieb überlassen, gute Möglichkeiten für das Ehrenamt zu schaffen. Eine gesetzliche Verpflichtung kann diese Motivation nach meiner Einschätzung einschränken und könnte das Miteinander in Betrieben voneinander entkoppeln, in denen ehrenamtlich Tätige regelmäßig zu den Leistungsträgern gehören. Es spricht viel für und viel gegen ein Gesetz, weswegen ich es in diesem Fall einer Abstimmung in der Bürgerschaft, also einem Volksentscheid überlassen hätte. Das wäre für die Unternehmer und für mich kein demokratisches Wagnis, sondern der Versuch, mehr Demokratie zu wagen und mehr Aufmerksamkeit für ein Miteinander von ehrenamtlicher und unternehmerischer Leistung zu schaffen, um Freiheit und Wohlstand zu fördern. Ich selbst handhabe es in meinem Betrieb auch so. Ich verzichte auf Einkommen, wenn ich in meiner Freizeit ehrenamtlich tätig bin. Wenn Mitarbeiter etwas benötigen, dann versuche ich, nach meinen Möglichkeiten, in freier Entscheidung zu helfen und zu unterstützen. Vielen Dank für Ihr Verständnis. (Beifall AfD) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war Kollege Patt mit einer Erklärung zum Abstimmungsverhalten. Da ich keinen weiteren Bedarf für ähnliche Erklärungen sehe, würde ich fortfahren. Meine Damen und Herren! Mit dem gerade gefassten Beschluss hat der Landtag Änderungen an der durch Volksantrag eingebrachten Vorlage vorgenommen. Damit ist der Volksantrag gemäß Artikel 72 Abs. 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen in Verbindung mit § 50 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung abgelehnt worden. Gemäß Artikel 72 Abs. 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen können die Antragsteller nun ein Volksbegehren mit dem Ziel in Gang setzen, einen Volksentscheid über den ursprünglichen oder über einen veränderten Gesetzentwurf herbeizuführen. Meine Damen und Herren! Mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung des Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Da ich keinen Widerspruch sehe, ist die Dringlichkeit hiermit beschlossen worden. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. (Beifall SPD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Meine Damen und Herren! Wir kommen zum Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Änderung des Drucksache 8/3309, Drucksache 8/5743, für Wissenschaft, Hochschule, Den Fraktionen wird das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Die Reihenfolge in der ersten Runde lautet AfD, CDU, BSW, SPD, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke, fraktionsloser Abgeordneter und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Zunächst eröffnet die Runde für die AfD Herr Abg. Gahler.

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Torsten Gahler AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! „Sagen, was ist“ – dieser berühmte Satz von Rudolf Augstein ist das Leitmotto des deutschen Journalismus. Er ist der Anspruch, an dem sich jede Zeitung, jedes Magazin und jeder Sender messen lassen muss. Aber, meine Damen und Herren, „Sagen, was ist“ bedeutet auch „Sagen, wer spricht.“ Sagen, wem die Zeitung gehört, die ich lese. Wir debattieren heute über unseren Gesetzentwurf zur Änderung des Sächsischen Pressegesetzes. Unser Ziel ist simpel, es ist demokratisch und es ist überfällig. Wir wollen Transparenz. Wir wollen, dass der Bürger auf den ersten Blick im Impressum sieht, wenn eine politische Partei an einem Medienunternehmen beteiligt ist. Warum ist das notwendig? Wir erleben eine massive Vertrauenskrise. Der Sachverständige Dirk Schmitz, ein erfahrener Medienmanager und Rechtsanwalt, hat in der Anhörung auf die Allensbach-Umfragen verwiesen. Früher glaubten über 80 % der Deutschen, man könnte seine Meinung frei äußern. Heute liegt dieser Wert weit unter 50 %. Das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Berichterstattung ist erodiert. Und warum erodiert es? Weil der Bürger spürt, dass ihm oft nicht die ganze Wahrheit erzählt wird. Er spürt eine Tendenz, ein Framing und er fragt sich zu Recht: Wer steckt dahinter? Schauen wir uns doch einmal an, wie wir in den anderen Lebensbereichen mit Transparenz umgehen. Der Rechtsanwalt Carlos A. Gebauer hat in der Anhörung einen brillanten Vergleich gezogen: Wenn Sie im Supermarkt einen Joghurt kaufen, dann ist europarechtlich bis ins kleinste Detail geregelt, was auf der Verpackung stehen muss: Zutaten, Allergene, Herkunft usw. Warum? Damit der Verbraucher weiß, was er zu sich nimmt. Der Staat traut dem Bürger nicht zu, am Geschmack zu erkennen, ob Chemie im Essen ist. Deshalb gibt es die Kennzeichnungspflicht. Aber wie sieht es bei der geistigen Nahrung aus? Bei den Informationen, auf deren Basis wir unter anderem unsere Wahlentscheidung treffen, soll der Bürger im Blindflug unterwegs sein. des Entwurfs Sächsischen Gesetzes über die Presse Gesetzentwurf der Fraktion AfD Beschlussempfehlung des Ausschusses Medien, Kultur und Tourismus Es wird völlig zu Recht darauf hingewiesen: Wer ein Produkt in den Verkehr bringt, muss sich an Sicherheitsstandards messen lassen. Wenn eine Zeitung von einem Unternehmen herausgegeben wird, an dem eine politische Partei beteiligt ist – also ein Akteur, der per Definition Macht anstrebt –, dann ist das eine Zutat, die den Inhalt verändern kann. Es ist eine Frage der Lauterkeit. Es ist eine Frage des fairen Wettbewerbs. Wenn ich eine Parteizeitung lese, weiß ich, woran ich bin. Wenn ich aber eine scheinbar neutrale Tageszeitung kaufe, die im Hintergrund mehrheitlich oder maßgeblich von einer Partei gesteuert wird, dann ist das, als würde ich Bio kaufen und Chemie bekommen. Das ist Etikettenschwindel, meine Damen und Herren. Herr Gebauer führte in der Anhörung wörtlich aus: Es sind keine Gründe ersichtlich, warum es einem Presseerzeugnis erlaubt sein sollte, niedrigeren Präzisionsanforderungen zu unterliegen als Teilnehmern an anderen Wettbewerbshandlungen. (Zuruf Andreas Nowak, CDU) Lassen Sie uns den Elefanten im Raum benennen! Wir reden hier nicht von theoretischen Konstrukten. Wir reden von einem real existierenden Medienimperium der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands. (Zuruf Staatsminister Dirk Panter) Die SPD ist über ihre Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft und ihre anderen Gesellschaften an zahlreichen Zeitungen und Medien in Deutschland beteiligt. (Staatsminister Dirk Panter: Mein Gott!) Besonders gravierend ist die Beteiligung an der MADSACK Gruppe, und hier wird es für Sachsen interessant. (Staatsminister Dirk Panter: Das ist doch absurd! –

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Gegenruf André Barth AfD

Herr Panter, bisschen mehr Fassung!) Der Sachverständige Olaf Steenfadt von Global Media Registry hat uns in der Anhörung eindrucksvoll gezeigt, wie verschachtelt und undurchsichtig diese Strukturen sind. Selbst Experten müssen tief graben, um zu verstehen, wer wen kontrolliert. Und jetzt kommt das Argument unserer Kritiker: Ja, aber die SPD hat doch ihre Anteile an der Sächsischen Zeitung verkauft. Na und? Aber sie ist noch immer beteiligt an MADSACK. Das ist eine Nebelkerze. Herr Dirk Schmitz hat in der Anhörung den Finger in die Wunde gelegt: Es geht nicht nur um den direkten Besitz des Verlages vor Ort. Es geht um die Zulieferer. Es geht um den sogenannten Content. Die großen sächsischen Zeitungen – die Sächsische Zeitung, die LVZ, die DNN, die Mopo – beziehen ihre überregionalen Inhalte, ihre Politikseiten vom Redaktionsnetzwerk Deutschland. Und wem gehört das Redaktionsnetzwerk Deutschland? Es gehört der MADSACK Gruppe. Und wer ist der größte Kommanditist bei MADSACK? Die SPD. Das heißt, der Artikel über die Bundespolitik, der Kommentar zur AfD, die Berichterstattung über die Bundesregierung, die Berichterstattung über die Landesregierung, das alles kommt aus einer Zentralredaktion – aus einer Redaktion, an der die SPD wirtschaftlich beteiligt ist. Herr Schmitz hat zu Recht gefragt: Welcher normale Leser weiß das? Wenn Sie in Chemnitz, Dresden oder Leipzig die Zeitung aufschlagen, steht überall nur „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Dort steht nicht: ein Unternehmen unter Beteiligung der SPD. Das ist eine strukturelle Einflussnahme durch die Hintertür. Unser Gesetzentwurf schließt genau diese Lücke, indem wir auch die Zulieferer von Inhalten in die Transparenzpflicht nehmen. Nun hören wir von den Vertretern der Regierungskoalition und leider auch von manchen Verbandsvertretern immer wieder die gleichen Ausreden. Erstens heißt es: Es gibt doch gar keine Einflussnahme. Die Redaktionen sind unabhängig. (Zuruf Laura Stellbrink, SPD) Der Geschäftsführer der DDV Mediengruppe, Herr Dietmann, erzählte in der Anhörung 2024, die SPD nehme keinen redaktionellen Einfluss. Das mag in schönen Sonntagsreden wohlklingen, aber die Realität sieht doch anders aus. (Laura Stellbrink, SPD: Das ist die Wahrheit! Das wissen Sie ganz genau!) Der Sachverständige Peter Welchering, ein erfahrener Journalist und Lehrer für Journalismus, hat uns erklärt, wie es in der Praxis läuft. Er sprach vom Prätentionshabitus. Das heißt, man stellt in den Redaktionen bevorzugt Leute ein, die ohnehin schon so denken wie der Verleger oder die Eigentümer. Man braucht keine nachträglichen Anweisungen aus der Parteizentrale, wenn die Schere im Kopf bereits existiert. Herr Welchering sprach auch von einer Ad-hocTendenz. Der Verleger hat das Recht, die politische Linie vorzugeben; das ist das sogenannte Verlegerprivileg. Wenn eine Partei der Verleger, der Mitverleger oder beteiligt ist, dann gibt es eine politische Tendenz. Der Sachverständige Stefan Millius brachte es 2024 auf den Punkt: Manche Dinge geschehen auch unbewusst, weil man im Hinterkopf hat, wer im Hintergrund steht. Er nannte das Beispiel Liechtenstein. Dort wusste jeder: Diese Zeitung gehört den Schwarzen und jene den Roten. Und weil es transparent war, funktionierte es. Die Leser konnten das Framing einordnen. In Sachsen haben wir zwar das Framing, aber wir haben keine Transparenz. Zweitens heißt es: Das alles steht doch schon im Rechenschaftsbericht der Parteien. Meine Damen und Herren, das ist doch weltfremd. Der Sachverständige Schmitz hat in der Anhörung gefragt: Welcher Leser macht sich auf den Weg zum Rechenschaftsbericht der SPD und stellt dann eine Transparenz beim Lesen fest? Niemand tut das. (Rico Gebhardt, Die Linke: Mein Gott!) Herr Steenfadt hat uns gezeigt: Wenn man in die offiziellen Datenbanken der Konzentration im Medienmarkt schaut, versteht selbst ein Jurist kaum, wer eigentlich das Sagen hat. Dort steht dann Familie Mohn oder irgendeine Holding. Transparenz muss dort hergestellt werden, wo das Produkt konsumiert wird. Auf der Milchtüte stehen die Inhaltsstoffe. Dort steht nicht: Schauen Sie im Jahresbericht der Molkerei nach, ob Laktose enthalten ist. Wir verlangen lediglich eine Zeile im Impressum – eine einzige Zeile. Das ist keine Bürokratie, sondern Ehrlichkeit und Transparenz. (Beifall AfD) Lassen Sie mich noch einmal auf Herrn Millius zurückkommen. Er sagte den wunderbaren Satz: Consider the source – berücksichtige die Quelle. Wenn ich weiß, dass eine Zeitung der SPD nahesteht, dann lese ich zum Beispiel einen Artikel über den Mindestlohn oder über Bildungsurlaub bzw. Qualifizierungsurlaub anders und ich kann es einordnen. Das ist Mündigkeit. Das ist die Medienkompetenz, von der Sie immer so gerne reden. Medienkompetenz heißt nicht, dass der Staat dem Bürger erklärt, was richtig und was falsch ist. Medienkompetenz heißt, dem Bürger alle Informationen zu geben, damit er sich ein eigenes Urteil bilden kann. (Zuruf AfD: Genau!) Und wissen Sie was? Diese Transparenz würde sogar den Journalisten helfen. Herr Welchering hat darauf hingewiesen, dass Transparenz ein Schutzmechanismus sein kann, wenn offen erkennbar ist, wer beteiligt ist. Dann muss sich nämlich der Journalist vielleicht sogar noch mehr anstrengen, um seine Unabhängigkeit zu beweisen. Es würde den Verdacht der heimlichen Manipulation nehmen. In der Anhörung im Jahr 2024 sagte ein Sachkundiger, ein Medienanwalt, ganz trocken: Er sehe kein Problem darin. Wenn es nichts zu verbergen gibt, warum sträuben sich die Verlage und die Parteien dann so sehr dagegen? Ist es vielleicht, weil Sie Angst haben, dass das Label „SPD-Beteiligung“ oder „Parteibeteiligung“ wie ein Warnhinweis wirken könnte? – Kurioserweise war Herr Radau vom Journalistenverband der Meinung, ein Hinweis auf die SPD-Beteiligung wäre rufschädigend für die Zeitung. Das lasse ich mal so stehen. (Heiterkeit und Beifall AfD –

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Martin Braukmann AfD

Das stimmt!) An die SPD gerichtet kann ich nur sagen: Wenn Sie stolz auf Ihre Beteiligung sind, dann schreiben Sie es doch drauf! Wenn Sie aber befürchten, dass die Leser dann skeptischer werden – nun, dann beweisen Sie doch gerade damit die Notwendigkeit unseres Gesetzes. Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf ist kein Angriff auf die Pressefreiheit, wie Herr Radau vom Deutschen Journalisten-Verband es darzustellen versuchte. Im Gegenteil: Er stärkt die Glaubwürdigkeit der Presse. Wir verlangen ja keine Zensur. Wir verlangen auch keine Inhaltskontrolle. Wir verlangen lediglich, dass die Besitzverhältnisse, und zwar auch die mittelbaren über Stiftungen oder Content-Netzwerke, für den Endverbraucher sichtbar gemacht werden. Herr Schmitz hat uns einen sehr konkreten Vorschlag gemacht: Orientierung am Kartellrecht. Schwellenwerte von 5 oder 25 % – das ist handhabbar und juristisch sauber. Es ist ein einmaliger Aufwand für den Verlag, das Impressum anzupassen. Wir haben in den Anhörungen gehört, dass das Vertrauen in die Medien sinkt. Wir haben gehört, dass informelle Einflussnahme existiert. Wir haben gehört, dass die aktuellen Transparenzregeln für den Bürger nutzlos sind. Wir haben gehört, dass es Fragen der Lauterkeit und des Verbraucherschutzes berührt. (Zuruf Christin Melcher, BÜNDNISGRÜNE) Wer heute gegen dieses Gesetz stimmt, der muss sich fragen lassen: Warum wollen sie dem Bürger diese Informationen vorenthalten? Warum darf der Sachse nicht wissen, was in der Zeitung steht, kann aber alle Inhaltsstoffe der Wurst, des Käses und des Joghurts deklinieren? (Christin Melcher, BÜNDNISGRÜNE: Ich fasse es nicht! – Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke: Weil das ein großer Unterschied ist! Das ist so ein Bullshit!) Lassen Sie uns den Mut zur Wahrheit haben! Lassen Sie uns das Sächsische Pressegesetz modernisieren und zum Vorbild für ganz Deutschland machen! (Beifall AfD) Sagen, was ist. Dazu gehört auch: Sagen, wer der Eigentümer ist. Stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu – für mündige Bürger und eine ehrliche Medienlandschaft! (Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke: Nein!) Vielen Dank. (Beifall AfD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die AfD-Fraktion Herrn Abg. Gahler und hören als Nächstes für die CDU-Fraktion Herrn Abg. Nowak.

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Andreas Nowak CDU

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute eine lange Tagesordnung, daher mache ich es kurz. Ich mache es auch kurz, weil der vorliegende Gesetzentwurf nichts Neues ist. Die Drucksache 8/3309 stimmt in weiten Teilen überein mit der Drucksache 7/13587. Diese stammt vom 1. Juni 2023, mithin aus der letzten Wahlperiode; das erkennt man schon an dem Unterschied zwischen 7 und 8. Bereits damals haben Sie versucht, der Presse zu unterstellen, sie sei in der Berichterstattung einseitig parteiisch, wenn sich politische Parteien an ihr beteiligten. Sie stellen Journalisten unter Verdacht, ohne handhabbare Fakten. Und im Übrigen: Die von Ihnen zitierten Sachkundigen waren nicht die einzigen Sachkundigen in dieser Anhörung. (Zustimmung Laura Stellbrink, SPD, und Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke) So ziemlich alle Sachkundigen, außer die von Ihnen benannten, haben für dieses Gesetz keinerlei Notwendigkeit befunden. (Beifall CDU, Laura Stellbrink, SPD, und Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke) Diese Unterstellung hatten Sie bereits in der letzten Legislaturperiode im Rahmen einer Anhörung des zuständigen Fachausschusses versucht unterzubringen. Es wurde schon damals widerlegt; jetzt heben Sie diese Thematik erneut und kaum verändert im vorliegenden neuen – oder besser: in dem alten, bereits abgelehnten – Gesetzentwurf vor das Hohe Haus. Und um es ganz klar zu sagen: Nur weil man etwas beständig wiederholt, wird es dadurch noch nicht wahrer. (Holger Hentschel, AfD: Ganz richtig!) Denn sagen, wer spricht, hat a) nichts mit den Besitzverhältnissen zu tun – b) ist die Presse staatsfern organisiert, daher passt Ihr Joghurt- und Milchvergleich gerade nicht, Herr Gahler – und c) sind die Parteibeteiligungen schon jetzt transparent sichtbar zu machen. Wir haben diesen Gesetzentwurf trotzdem nochmals im AWK angehört. Im Ergebnis der Anhörung haben sich keine neuen Sachverhalte und Erkenntnisse ergeben. Vielmehr wurde das Ergebnis der Anhörung aus der 7. Wahlperiode bestätigt. Die Aufsichtsgremien der privaten Medienunternehmen setzen sich im Rahmen ihrer Tätigkeit mit der wirtschaftlichen Situation der Unternehmen, möglichen Investitionen und Strukturmaßnahmen auseinander. Inhaltliche Diskussionen zur Ausrichtung der journalistischen Tätigkeit finden dort nicht statt. Selbst wenn sie stattfinden würden – Sie haben das Verlegerprivileg schon angesprochen –, sichert Artikel 5 Grundgesetz jedem Medium die Freiheit, Informationen und Meinungen nach eigenem Gusto zu verbreiten, sofern sie nicht wahrheitswidrig veröffentlicht werden. (Hans-Jürgen Zickler, AfD: Ah, diese Realitätsverweigerer!) Gerade Sie profitieren mit Ihren Veröffentlichungen auch von Artikel 5 Grundgesetz, indem Sie sagen können, was Sie wollen, sei es noch so abstrus. Wir sehen an Veröffentlichungen wie denen von Herrn Elsässer, dass dieses Verlegerprivileg an der Stelle genutzt wird. Das Pendant in der Sächsischen Verfassung zu Artikel 5 Grundgesetz wäre übrigens der Artikel 20. Etwas anderes ist es beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Dieser hat gemäß den Staatsverträgen objektiv und überparteilich zu agieren. Die Presse- und Rundfunkfreiheit ist dort insofern durch uns als Gesetzgeber geschärft. Die Anhörung zu Ihrem Gesetzentwurf zum Pressegesetz hat ergeben, dass die Unabhängigkeit der Redaktionen der dort tätigen Journalisten gewährleistet ist, auch wenn sich politische Parteien an diesen Medienunternehmen beteiligen. Da können Sie hier erzählen, was Sie wollen. Es ist nichts anderes dabei herausgekommen. Neu war das nicht. Es war genauso in der Anhörung zu dem Gesetzentwurf in der 7. Legislaturperiode entsprechend herausgekommen. Nach Konrad Adenauer gibt es drei Stufen der Wahrheit: die einfache, die reine und die lautere. Suchen Sie sich eine raus, hat er damals gesagt. Ihr Gesetzentwurf erreicht nicht einmal die einfache Wahrheit, deshalb werden wir ihn ablehnen. Vielen Dank, dass Sie mir zugehört haben. (Beifall CDU und SPD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten Herrn Abg. Nowak für die CDU-Fraktion. Als Nächstes spricht für die BSW-Fraktion Herr Abg. Dr. Huhn.

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Dr. Ingolf Huhn BSW

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich begreife, was mit diesem Gesetz gewollt ist. Ich sehe auch, dass ein Problem dabei ist. Ich habe nur den Eindruck, dass es so, wie Sie vorschlagen, nicht funktioniert. Erstens. Wir haben uns im Herbst mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk beschäftigt und auch mit dem Auftrag zu juristischer Sorgfalt und Unvoreingenommenheit. Es steht in den Rundfunkstaatsverträgen immer wieder, so in § 26: „Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten […] sind der Einhaltung journalistischer Standards, insbesondere zur Gewährleistung einer unabhängigen, sachlichen, wahrheitsgemäßen und umfassenden Information und Berichterstattung […] verpflichtet.“ Für Zeitungen gilt das nicht, wenigstens nicht als Vorschrift. Zeitungen und Zeitschriften sind an sich drei Zielen verpflichtet: Erstens dem Geldverdienen. Die meisten Druckwerke sind kommerziell orientiert und dienen erst einmal dem Gewinn. Auch dort, wo Bekenntnisse dahinterstehen, müssen sie sich rechnen. Zweitens den Besitzern, wenn es ein Organ ist. Die Handwerks-Zeitung wird von der Handwerkervereinigung herausgegeben; dabei ist klar, wer die Ausrichtung macht. Drittens den Überzeugungen eines bestimmten Sektors des Publikums. Es gibt Zielgruppenzeitungen. Bei der taz weiß man, an wen sie sich wendet; da ist keine Frage offen. Zweitens. Der Gesetzentwurf wendet sich nur an die erste der drei Gruppen, an die Zeitungen und Zeitschriften, die aussehen, als würden sie am Geldverdienen orientiert sein, und bei denen eine nicht gut sichtbare Einflussnahme anderer – und hier ausschließlich politischer Parteien – vermutet oder erkannt wird. Die zweite Gruppe ist uninteressant. Bei der Kirchenzeitung wird sich niemand wundern, dass eine Kirche dahintersteht. Da ist nichts aufzuklären. Auch bei Bekenntniszeitungen ist klar, an wen sie sich wenden. Jeder wird davon ausgehen, dass die Gruppierungen und Parteien des gleichen Bekenntnisses sie unterstützen. Drittens. Die kommerziellen Zeitungen. Der Gesetzentwurf möchte – ich zitiere es –: „Der Verleger eines periodischen Druckwerks, das von Unternehmen herausgegeben wird, an denen unmittelbar oder mittelbar politische Parteien beteiligt sind, oder das Medieninhalte nutzt, die von Unternehmen stammen, an denen unmittelbar oder mittelbar politische Parteien beteiligt sind, muss bei jeder Ausgabe an herausgehobener Stelle im Impressum des Druckwerks darauf hinweisen.“ Ich sage nicht, dass die Einflussnahme auf den Willensbildungsprozess der Konsumenten von Parteien über Zeitungen, die ihnen zu großen Teilen gehören – im Übrigen auch Meinungsforschungsinstitute, die manchmal von Parteien abhängig sind –, gerade vor Wahlen, nicht problematisch ist. Die Partei, der ich angehöre, hat das vor der letzten Bundestagswahl schmerzhaft erfahren müssen. Die Leute sollen auch wissen, dass es so ist. Nur ist es mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht zu lösen. (Zuruf AfD: Hättet ihr es besser gemacht!) Der Gedanke, der hinter dem Entwurf steht, ist der einer vollständigen Transparenz der Einflussnahme. Aber dabei gibt es noch sehr viel mehr als die der Parteien. In der Begründung steht es gleich mit drin – ich zitiere –: „Journalismus und die öffentliche Meinungsbildung stehen ebenfalls maßgeblich unter Beeinflussungsversuchen von milliardenschweren Interessengruppen oder Einzelpersonen“, wie auch „mächtigen Nichtregierungsorganisationen und internationalen Großspendern“. Also, die werden nicht erfasst. Der SWR hat vor ein paar Jahren mal in einer Folge der Sendung „Neues aus der Anstalt“ aufgedröselt, welche Chefredakteure großer deutscher Zeitungen und Zeitschriften Mitglieder in welchen militärischen Thinktanks sind und wie sie hinterher in ihren Druckwerken Beschlüsse loben, die sie selbst mit verfasst haben. Das wird natürlich auch nicht erfasst. Viertens. Dass Werbekunden ausgesprochenen – oder so, dass man es gar nicht erst aussprechen muss – Einfluss auf Redaktionelles nehmen, ist geradezu selbstverständlich. (Zuruf AfD: Merkt man ja!) Ich habe zur Illustration auf meinem Pult eine meiner Lieblingszeitschriften liegen. Es ist eine Eisenbahnzeitschrift – Herr Nowak wird jetzt aufmerken –, das Magazin Privatbahn. Es steht in der vorigen Ausgabe auf Seite 10 und 11 ein sehr instruktiver Artikel über das Simulatortraining für Baggerfahrer von Zweiwegebaggern. Das sind die, die auf Schienen und Straßen fahren können; Herr Kollege Nowak wird uns bestimmt etwas dazu sagen können. (Andreas Nowak, CDU: Ist es die …?) Es ist nützlich, das nicht gleich draußen zu probieren, sondern erst in einem Simulator. Es ist ein sehr schöner Artikel. Auf Seite 13 steht dann die Anzeige einer Firma, die solche Simulatoren vermietet. (Beifall Ulf Günter Lange, BSW) Dass das einen gewissen Zusammenhang hat, kann man sehen – man kann es aber auch erwarten. Das ist normal, das ist legal. Die Leute wissen, dass das so ist und erwarten das. Also Sie sehen schnell, dass das alles Möglichkeiten der Einflussnahme sind, die das vorgeschlagene Gesetz nicht regeln kann. Das ist den Autoren auch bewusst. Sie sagen in der Begründung, wir fangen halt mal klein an. Da steht der schöne Satz drin: „Ein solch einfacher und schneller erster Schritt“ – also wirklich erst mal ganz klein. Fünftens. Noch zwei praktische Fragen. Fast alle Damen und Herren collega haben in der Ausschusssitzung darauf hingewiesen, dass die angedachte Kennzeichnung an Grenzen stößt, wenn Artikel von anderen Zeitungen – oder vielleicht von der dpa – übernommen werden. Man müsste an jeden dieser Artikel ein kleines Etikett kleben, auf dem steht, wie die Beteiligungsverhältnisse sind. Das klingt aufwendig bis nervig, man kann dann die prozentualen Anteile zusammenführen. Das ist eine Aufgabe für Hobby-Mathematiker. Richtig rührend ist der praktische Kern des Gesetzes, also das, was es eigentlich und ausschließlich regeln will. Der Verleger muss bei jeder Ausgabe an herausgehobener Stelle im Impressum des Druckwerks auf die Beteiligungsverhältnisse durch Parteien hinweisen – an herausgehobener Stelle im Impressum. Das ist eine Contradictio in Adiecto. Das Impressum ist ja gerade nicht an herausgehobener Stelle. Es ist meistens gut versteckt, nicht weil die Verleger etwas zu verheimlichen hätten, sondern weil es hässlich ist und sich die Leute nur unter zwei Gesichtspunkten dafür interessieren: wenn sie wissen wollen, wohin sie ihren Leserbrief schreiben oder unter welcher Nummer sie das Abo kündigen können. Dann suchen sie es und dann finden sie es irgendwo. An diesem Kasten steht dann an herausgehobener Stelle – also vielleicht vor der Abo-Kündigungsnummer –, wie die Beteiligungsverhältnisse sind. Der durchschnittliche Konsument, von dem auch im Gesetzestext die Rede ist, interessiert sich entweder nicht dafür oder er findet die Angaben auch so. Conclusio: Es schadet nicht und es nützt nichts. Sechstens. Ganz vorsichtig könnte man ja denken, die einbringende Fraktion glaube selbst nicht so richtig daran, (Laura Stellbrink, SPD: Joa!) dass sie es durchbringen kann und dass es funktioniert. Aber man kann wenigstens vorzeigen, dass man es versucht hat, so wie in Zeugnissen gern steht, der Schüler habe sich immer bemüht. Die BSW-Fraktion wird dem Gesetzesentwurf nicht zustimmen können. Glück auf! (Beifall BSW, Andreas Nowak, CDU, Laura Stellbrink, SPD, und Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten den Herrn Abg. Dr. Huhn für die BSW-Fraktion. Als Nächstes spricht für die SPD-Fraktion die Frau Abg. Stellbrink.

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Laura Stellbrink SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Gahler, Sie spielen heute erneut das immer gleiche Lied von der angeblichen Einflussnahme meiner Partei auf die Presse. Diese Behauptungen kennen wir bereits aus der letzten Legislaturperiode. Mehrere Kolleginnen und Kollegen sind ja auch schon darauf eingegangen. Belegt wurde sie damals nicht und sie wird es auch heute nicht. Was Unsinn ist, bleibt halt Unsinn. Wiederholung macht es nicht wahr. Ihrem Anliegen, das sächsische Pressegesetz zu ändern, wurde in der Anhörung eine klare Absage erteilt – im Gegensatz zu den Darstellungen, die Sie gerade vorgetragen haben. Das von Ihnen konstruierte Problem, meine Partei kontrolliere Presseerzeugnis und niemand wisse davon, wurde dort als gegenstandslos bewertet. Der vermeintliche Skandal, den Sie hier herbeireden wollen, existiert schlicht nicht. Es gibt klare und transparente Regelungen zu Eigentumsverhältnissen bei Presseerzeugnissen. Parteibeteiligungen müssen offengelegt werden und sie sind öffentlich einsehbar, etwa in den Rechenschaftsberichten, auch in denen meiner Partei. Ihr Gesetzentwurf schafft keine zusätzliche Transparenz, sondern lediglich neue Bürokratie durch eine ziemlich praxisferne Impressumspflicht – Herr Dr. Huhn ist eben bereits darauf eingegangen –, ohne erkennbaren demokratischen Mehrwert. Was Sie dabei regelmäßig unterschlagen – ich mutmaße mal bewusst –: Eigentumsverhältnisse sagen nichts über die tatsächliche publizistische Einflussnahme aus. Und genau diese Einflussnahme existiert nicht. Alle Sachverständigen der demokratischen Fraktionen haben das auch bestätigt oder vielmehr erneut bestätigt. Die Presse unterliegt dem Pressegesetz, journalistischen Standards und klaren berufsethischen Regeln. Wer ernsthaft Sorge um Meinungsvielfalt und die demokratische Öffentlichkeit hat, sollte nicht ein funktionierendes Presserecht attackieren, sondern sich mit den Bereichen befassen, in denen politische Kommunikation tatsächlich weitgehend unreguliert stattfindet, nämlich in den sozialen Medien: rechter Populismus auf Plattformen mit geringer Kontrolle, großer Reichweite, einem hohen Risiko von Falschbehauptungen und gezielter Stimmungsmache. Wenn Sie also wirklich über Einflussnahme sprechen wollen – ich gehe mal nicht davon aus –, dann sollten Sie den Blick nicht auf ein funktionierendes Presserecht richten, sondern auf die sozialen Netzwerke. Das wollen Sie nicht, das ist mir klar; denn dann würden Sie sich nämlich selbst schaden. Mit Blick darauf, dass wir soeben ein sehr wichtiges Gesetz auf den Weg gebracht haben und ich einen Blick auf die Redezeit meiner Fraktion haben muss, möchte ich es hierbei bewenden lassen. Danke schön. (Beifall Albrecht Pallas, SPD, Andreas Nowak, CDU, und Dr. Ingolf Huhn, BSW) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten Frau Abg. Stellbrink für die SPD-Fraktion. Als Nächstes spricht Frau Abg. Dr. Maicher für die BÜNDNISGRÜNEN.

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Dr. Claudia Maicher GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Diese Debatte kommt mir vor wie ein kollektives Nachsitzen im Fach Medienpolitik. Eigentlich hat es nur die AfD-Fraktion nötig, dass wir heute noch einmal das Thema sächsisches Pressegesetz durchgehen. Wir hatten dies zuletzt im März 2024 ausführlich behandelt. Bei der Auffrischung müssen nun alle mit, wir mussten auch durch die erneute Anhörung im Medienausschuss durch – zusätzlicher Erkenntnisgewinn gleich null. Heute ist die Debatte im Plenum – zusätzlicher Diskussionsgewinn? Richtig, gleich null. Wenn es wenigstens um irgendeine sachliche Auseinandersetzung ginge. Die AfD gibt ja mit diesem Gesetzentwurf vor, mehr Transparenz schaffen zu wollen. Printmedien sollen in jeder Ausgabe die Beteiligung von Parteien abdrucken müssen, und zwar Beteiligung sowohl am herausgebenden Medienunternehmen als auch an allen Medienunternehmen, die Inhalte zuliefern. Klingt unverhältnismäßig? Ist es auch. Nach dem sächsischen Pressegesetz muss bereits über Beteiligungen in regelmäßigen Abständen im Blatt informiert werden, nur nicht in jeder Ausgabe. Die Parteien müssen – das wurde hier schon mehrmals gesagt – nach § 24 Abs. 7 Parteiengesetz ihre Beteiligung an Medienunternehmen ohnehin offenlegen. Diese Informationen sind transparent. Der Sache nach ist das Gesetz also völlig überflüssig. Aber, so könnte man sich fragen, wäre diese kleine Änderung dann nicht relativ unschädlich? Nein. Es geht darum, dem Qualitätsjournalismus einen Warnhinweis anzuheften. Diese ganze Nummer dient einzig und allein dazu, immer und immer wieder die Verschwörungserzählung zu befeuern, dass die Inhalte der verhassten sogenannten Systempresse alle von linker Politik gesteuert werden. Da könnten noch so viele Journalistinnen und Journalisten berichten, wie die Realität in den Redaktionsräumen aussieht, was die Regeln der inneren Pressefreiheit sind, wo die praktischen Abwägungen in puncto politische Unabhängigkeit und parteipolitische Neutralität liegen – all das interessiert die AfD nicht, darf es auch nicht. Denn Fakten stören ihr Narrativ, mit dem das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die journalistische Unabhängigkeit unterminiert werden soll. Wir müssen uns da nichts vormachen: Die AfD würde auch keine Ruhe geben, wenn die Prangerfunktion dieses Gesetzentwurfs geltendes Recht werden würde. Dann drehen sie anschließend die Schraube eben noch ein Stück weiter. Wohin? Das ist eigentlich egal. Das Medienrecht wird, wie es eben geht, instrumentalisiert, um demokratische Institutionen verächtlich zu machen und einzudämmen. Wir werden aus diesen Gründen der AfD den Unfug in diesem Entwurf nicht ausreden können. Im Fach Medienpolitik fällt die AfD-Fraktion also heute wieder durch, und morgen folgt dann noch eine Lektion zur Bedrohung der Pressefreiheit nach Lesart der AfD. Wir dürfen schon einmal raten, wer da bedroht und wer da als Opfer hingestellt wird. Ich kann Ihnen sagen, meine Spannung hält sich ehrlicherweise in Grenzen. Wir lehnen den Antrag ab. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und SPD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die BÜNDNISGRÜNEN Frau Dr. Maicher, und hören als Nächstes für die Fraktion Die Linke Frau NeuhausWartenberg.

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Luise Neuhaus-Wartenberg Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Der Gesetzentwurf der AfD gibt vor, Transparenz zu schaffen, sät unserer Meinung nach aber tatsächlich Misstrauen, schränkt die Pressefreiheit ein und diskreditiert demokratische Institutionen. Der Kern dieses Entwurfs ist schnell zusammengefasst: Zeitungen sollen künftig im Impressum kennzeichnen, ob politische Parteien unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind, und zwar nicht nur als Eigentümer, sondern bereits als Zulieferer von Inhalten. Was harmlos klingt, ist in Wahrheit ein gefährlicher Eingriff in die Pressefreiheit. Die Anhörung im Ausschuss am 17. November 2025 hat das sehr deutlich gemacht. Nahezu alle geladenen Sachverständigen aus Rechtswissenschaft, Journalismus und Verlagspraxis haben diesen Gesetzentwurf klar zurückgewiesen, so etwa Prof. Dr. Bernd Holznagel, ein Medienrechtler. Er hat klargestellt: Erstens. Es gibt keine Regelungslücke. Parteibeteiligungen sind bereits im Parteiengesetz offenzulegen. Dass Leserinnen und Leser diese Informationen nicht aktiv recherchieren, ist kein verfassungsrechtliches Problem, sondern Teil individueller Mediennutzung. Zweitens – und das ist zentral –: Politische Parteien sind nicht staatsnah, sondern laut Grundgesetz Teil der freien Willensbildung. Genau deshalb genießen auch sie Grundrechte, und genau deshalb ist der AfD-Vorwurf einer quasistaatlichen Mediensteuerung verfassungsrechtlich unhaltbar. Dieser Gesetzentwurf ist nicht neutral, er ist politisch motiviert. Er folgt einem bekannten Muster. Erst wird von „Systemmedien“ gesprochen, dann von „Lügenpresse“ und am Ende versucht man, gesetzlich Zweifel an journalistischer Unabhängigkeit zu säen. Der Deutsche Journalisten-Verband Sachsen hat in der Anhörung unmissverständlich darauf hingewiesen, dass genau dieses Narrativ – Ausgrenzung, Delegitimierung, Einschüchterung – Teil der Medienstrategie der AfD ist. Das Ziel ist nicht Transparenz, das Ziel ist Verunsicherung. Besonders problematisch ist der extrem weite Anwendungsbereich dieses Gesetzentwurfs. Schon kleinste mittelbare Beteiligungen oder bloße Inhaltezulieferungen sollen kennzeichnungspflichtig sein. Das bedeutet im Klartext, Redaktionen müssten permanent prüfen, wer möglicherweise irgendwo indirekt beteiligt ist. Das ist bürokratisch nicht leistbar, rechtlich unverhältnismäßig und politisch total abschreckend. Meine Damen und Herren! Pressefreiheit heißt nicht, dass Medien unangreifbar sind. Aber Pressefreiheit heißt, dass der Staat nicht mit Misstrauensgesetzen arbeitet, nicht pauschal Verdacht streut und nicht versucht, journalistische Arbeit politisch zu markieren. Wer wirklich Transparenz will, muss Medienvielfalt stärken, Redaktionen schützen und journalistische Arbeit ermöglichen, statt sie unter Generalverdacht zu stellen. Dieser Gesetzentwurf macht das Gegenteil, deshalb lehnen wir ihn als Linksfraktion entschieden ab. Vielen Dank. (Beifall Die Linke, SPD und BÜNDNISGRÜNE) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die Fraktion Die Linke Frau Neuhaus-Wartenberg. Der fraktionslose Abgeordnete möchte offensichtlich nicht sprechen. Damit wäre die erste Runde zu Ende, und wir kommen zu einer zweiten Runde, wenn gewünscht. – Ich sehe von der AfD-Fraktion Herrn Abg. Gahler.

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Torsten Gahler AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Es wurde nun viel Kritisches zu unserem Gesetzentwurf ausgeführt. Es wurden verschiedenste Begründungen geliefert, warum die Transparenz nicht hergestellt werden könne. Herr Dr. Huhn, ich bin etwas überrascht über Ihren Einwand, dass es im Impressum nicht ordnungsgemäß wäre. Es war übrigens ein Hinweis von Herrn Dietmann von der SZ, der explizit angeführt hat, dass es, wenn, dann dort hingehört. Aber unabhängig davon können wir Ihre Anregung gern aufnehmen. Dann schreiben wir unter den Titel „Zentralorgan der SPD“. Das war früher transparenter, glaube ich. (Beifall AfD) Es ist so: Man muss wissen, welchem Bias, welchem Lager die Zeitung zuzuordnen ist, damit man verschiedene Berichterstattungen einordnen kann. Nehmen wir beispielsweise den Fall von Prof. Tim Drygala: Da wurde groß über die Einleitung eines Strafverfahrens berichtet. Jetzt ist es entschieden worden, und ich glaube, da gab es auch eine Anmerkung von der Kanzlei Höcker an die LVZ, dass sie vergessen haben, darüber zu berichten, dass das Verfahren gegen Herrn Drygala eingestellt wurde. Das kann natürlich nicht eine politische Motivation sein, sondern einfach Vergesslichkeit vom Journalisten. Aber das kann ich nicht einschätzen. Aber im Sinne der Transparenz, die hergestellt worden wäre, wenn dort gestanden hätte, das ist eine SPDZeitung oder eine SPD-Beteiligung, und sei es nur klein im Impressum, wäre das ein wichtiger Hinweis gewesen. Das wäre für den Verbraucher, den Endnutzer natürlich einfacher. Aber das ist nicht der Fall gewesen. Deshalb – dieses kleine Beispiel einmal als Ausschnitt – ist es wichtig, dass man immer weiß, mit wem man es zu tun hat, wer schreibt, wer dahintersteht. Deshalb Stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu! Vielen Dank. (Beifall AfD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die AfD-Fraktion Herrn Abg. Gahler. Besteht in der zweiten Runde noch Redebedarf von der CDU? – Das sehe ich nicht. Von den anderen Fraktionen? – Das kann ich auch nicht verzeichnen. Besteht Bedarf nach einer dritten Rederunde? – Offensichtlich auch nicht. Dann hätte jetzt die Staatsregierung das Wort. Dr. Handschuh; bitte schön. Dr. Andreas Handschuh, Chef der Staatskanzlei und Staatssekretär für Bundes- und Europaangelegenheiten: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Sächsischen Gesetzes über die Presse sollen im sächsischen Pressegesetz die Impressumspflichten verschärft werden. Zeitungsverleger, an deren Unternehmen unmittelbar oder mittelbar politische Parteien beteiligt sind oder die Medieninhalte von solchen Unternehmen nutzen, sollen hierauf bei jeder Ausgabe an herausgehobener Stelle im Impressum des Druckwerks unter namentlicher Nennung der jeweiligen Partei hinweisen müssen. Bei jedem neuen Gesetz stellt sich zunächst die Frage des Bedarfs, die Frage der Erforderlichkeit. Sind die bestehenden gesetzlichen Regelungen, die gegenwärtige Rechtslage nicht ausreichend, dem Gesetzesanliegen gerecht zu werden? Das geltende sächsische Pressegesetz sieht bereits in § 8 vor, dass der Verleger eines periodischen Druckwerks die Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse sowie seine Rechtsbeziehung zu ihm verbundenen Unternehmen im Impressum der ersten Ausgabe jedes Kalenderjahres, im Fall von Tageszeitungen im Impressum der ersten Ausgabe jedes Kalenderhalbjahres, bekanntzugeben hat. Änderungen sind unverzüglich im Impressum anzuzeigen. Das bedeutet, die vom Gesetz vorgegebenen Intervalle stehen unter Aktualisierungsvorbehalt. Neben § 8 Sächsisches Gesetz über die Presse formuliert § 24 Abs. 7 Nrn. 1 und 2 Parteiengesetz, dass Parteien zur Erteilung von Auskünften speziell über Beteiligung an Medienunternehmen verpflichtet sind. Danach müssen die Parteien ihre finanziellen Beteiligungen an Unternehmen und deren im Jahresabschluss aufgeführten unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen auflisten und die Hauptprodukte von Medienunternehmen, an denen sie im vorgenannten Sinne beteiligt sind, benennen. Diese Regelung soll die Transparenz der zulässigen unternehmerischen Beteiligung der Parteien als Akteure einer pluralistisch geprägten Medienpolitik befördern, insbesondere der Sichtbarmachung etwaiger parteipolitischer Einflussnahme auf den redaktionellen Inhalt des Medienproduktes dienen. Ferner hat die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich – kurz: KEK – die Beteiligungsverhältnisse der in Deutschland agierenden Medienunternehmen, also auch über diejenigen der Presse, gemäß § 60 Abs. 6 Medienstaatsvertrag zu veröffentlichen. Zusammenfassend ist zu sagen: Das Transparenzgebot ist erfüllt. Es mangelt bereits am Erfordernis der vorgeschlagenen presserechtlichen Regelung. Darüber hinaus ist der Entwurf unverhältnismäßig und stellt einen unzulässigen Eingriff in die Pressefreiheit dar. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass eine Beteiligung von Parteien an privaten Rundfunk- und Presseunternehmen verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist. Es gibt keine Neutralitätspflicht zwischen Medien und Parteien. Die Parteien sind nicht Teil des Staates – das ist zentral –, sondern Elemente der Willensbildung und der Vermittlung dieses Willens in den Staat hinein. Die vorgeschlagenen Änderungen sind vor diesem Hintergrund unverhältnismäßig, da nach ihnen bereits geringfügigste Beteiligungen von Parteien, die deutlich unter dem sind, was man als beherrschend betrachten kann, eine Impressumspflicht auslösen. Gleiches gilt für Zulieferungen. (Unruhe) Zur Erinnerung: Das Parteiengesetz sieht bereits die Offenlegung von Unternehmensbeteiligungen vor. Die KEK berichtet regelmäßig über Medienverflechtungen und unterhält hierzu eine umfassende Datenbank. Das sächsische Pressegesetz sieht bereits in der geltenden Fassung umfassende Offenlegungspflichten für Verlage vor. Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Meine Damen und Herren! Ich darf um etwas Ruhe bitten. Dr. Andreas Handschuh, Chef der Staatskanzlei und Staatssekretär für Bundes- und Europaangelegenheiten: Die hierfür vorgesehenen Intervalle verkürzen sich bei Aktualisierungsbedarf. Damit ist für die hier vorlegte extrem strikte Regelung kein legitimer, einer Verhältnismäßigkeitsprüfung standhaltender Grund ersichtlich. Schließlich ist es zumindest fragwürdig, warum der vorgelegte Entwurf sich ausschließlich auf Druckerzeugnisse beziehen soll. Es ist paradox, einerseits für Printmedien immer weitergehende Impressumspflichten und Regulierungen zu fordern, aber andererseits die digitale Medienwelt jeglicher Regulierung zu entziehen. (Beifall SPD, BÜNDNISGRÜNE und vereinzelt CDU) Hier geht es um gleiche Wettbewerbsbedingungen, gerade gegenüber internationalen Tech-Giganten. Es ist also auch eine Frage des Gleichbehandlungsgrundsatzes. Meine Damen und Herren! Bei Änderungen im Bereich des Pressegesetzes sind betroffene Grundrechtspositionen sorgfältig gegeneinander abzuwägen, und das Verhältnismäßigkeitsprinzip ist zu wahren. Der vorgelegte Entwurf entspricht nicht diesen Anforderungen und ist daher abzulehnen. Vielen Dank. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNISGRÜNE und Staatsregierung) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Es sprach für die Staatsregierung Herr Dr. Handschuh. Damit beende ich die Aussprache. Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das „Gesetz zur Änderung des Sächsischen Gesetzes über die Presse“, Drucksache 8/3309, Gesetzentwurf der Fraktion AfD. Da der Ausschuss Ablehnung empfohlen hat, ist der Gesetzentwurf Grundlage für die Abstimmung. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Da keine Einzelabstimmung verlangt wurde, stimmen wir gemäß § 46 Abs. 6 der Geschäftsordnung über die Teile des Gesetzentwurfs in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, gemeinsam ab: Überschrift, Artikel 1 und Artikel 2. Wer diesen Teilen die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist dieses Gesetz bei einer Anzahl von Jastimmen, aber einer übergroßen Mehrzahl von Gegenstimmen abgelehnt; den Teilen des Gesetzentwurfs wurde nicht zugestimmt. Nach Ablehnung sämtlicher Teile des Gesetzentwurfs findet über diesen Entwurf gemäß § 47 der Geschäftsordnung eine Schlussabstimmung nur auf Antrag der Einbringerin statt. Ich frage daher die Fraktion AfD, ob eine Schlussabstimmung gewünscht wird? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Beratung abgeschlossen, und der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren, ich rufe auf Tagesordnungspunkt Migrationsanreize abbauen ukrainischer Flüchtlinge ins Drucksache 8/4947, Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Reihenfolge in der ersten Runde: AfD, CDU, BSW, SPD, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke, fraktionsloser Abgeordneter und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Damit bitte ich zur Eröffnung der Debatte den Vertreter der AfD-Fraktion nach vorn. Herr Abg. Dünzel, bitte schön, Sie haben das Wort.

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Jonas Dünzel AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen! Im Jahr 2022 wurde beschlossen, dass alle geflüchteten Ukrainer in Deutschland Bürgergeld erhalten. Eine AfD-Anfrage hat aufgedeckt, dass uns allein diese Entscheidung seitdem 21 Milliarden Euro gekostet hat. Hinzu kommen noch die 75 Milliarden Euro, die direkt in die Ukraine geflossen sind. Das zusammen macht knapp 100 Milliarden Euro aus, die unseren Bürgern dringend fehlen. (Jörg Urban, AfD: Hört! Hört!) Sie und Ihre Kollegen machen Politik für Kiew, und wir machen Politik für Sachsen – das ist der Hauptunterschied zwischen Ihren Fraktionen und der AfD-Fraktion. (Beifall AfD – Zuruf BÜNDNISGRÜNE) Hören Sie bitte auf, ständig zu betonen, dass überall das Geld fehlt, dass wir kein Geld für die Kitas, für die Schulen und für die Straßen hätten! Das Geld ist da; man muss es nur an der richtigen Stelle ausgeben. (Beifall AfD) Schauen Sie sich die Situation in unserem Land an: Die Brücken stürzen ein; fast alle Kommunen sind pleite, und in Sachsen werden mittlerweile Kitas geschlossen, weil kein Bürger mehr Geld hat, Kinder zur Welt zu bringen. Das ist ein Zustand, den wir auf jeden Fall ändern werden. (Beifall AfD – Mike Moncsek, AfD: Jawoll! Sehr gut!) Das Motto Ihrer Fraktion scheint zu sein: Es ist immer genügend Geld für die ganze Welt da, nur für die eigenen Bürger nicht. Wir sind in dem Punkt genau das Gegenteil. Wir sagen: Unser Land zuerst, und vor allem unser Geld für unsere Bürger. (Beifall AfD) Ihre Entscheidung, dass Ukrainer direkt Bürgergeld kassieren, hat dazu geführt, dass seitdem Millionen Ukrainer nach Deutschland gekommen sind. Wenn man sich die Zahlen anschaut, sieht man, (Zuruf Albrecht Pallas, SPD) dass eine ukrainische Familie allein, ohne Arbeit 3 000 Euro Bürgergeld im Monat bekommt. Fragen Sie an – Rechtskreiswechsel Bürgergeld rückgängig machen Antrag der Fraktion AfD der Stelle sächsische Familien einmal, wie schwer es ist, 3 000 Euro jeden Monat aufgrund Ihrer Wirtschaftspolitik zu erwirtschaften. Zusätzlich müssen sächsische Familien hohe Kosten tragen – sei es für die Kita, für Kleidung, für Sportvereine etc. Deshalb sagen wir: Kostenlose Kitas bzw. eine richtige Familienpolitik wären ohne Zweifel möglich, wenn wir das Geld für diese Dinge ausgeben und Sie das nicht in der ganzen Welt verschenken würden. (Beifall AfD) Unser Nachbarland Polen hat das mittlerweile erkannt und begonnen, die Sozialleistungen für Ukrainer zu kürzen. Auch dadurch gehen in Polen wesentlich mehr Ukrainer arbeiten als in Deutschland. An der Stelle sei noch einmal gesagt, dass jeder, der zum Arbeiten nach Deutschland kommt, selbstverständlich herzlich willkommen ist. Auf der anderen Seite heißt das aber auch, dass jeder, der nach Deutschland kommt, um Bürgergeld zu kassieren, eben nicht willkommen ist. Das ist vernünftige Migrationspolitik. (Beifall AfD) Wer sich zu den Weihnachtsfeiertagen Berichte im Fernsehen angeschaut hat, der hat gesehen, dass an der ukrainischen Grenze ein Spektakel stattgefunden hat. Dort bildeten sich kilometerlange Staus, weil Ukrainer zurück in die Ukraine gefahren sind. Fast alle FlixBus-Tickets von Berlin nach Kiew waren zu diesem Zeitpunkt ausgebucht. Doch nicht nur die Weihnachtszeit wird in der Ukraine gefeiert, sondern auch beim Après-Ski geht es heftig zur Sache. Dabei geht es mittlerweile mehr ab als beim Skiurlaub in Österreich, und das möchte was heißen. Wer nach Deutschland flüchtet, um Bürgergeld zu kassieren und dann in der Ukraine feiert, hat kein Recht auf Sozialleistungen, und das werden wir als Erstes kürzen. Die CDU hat im Wahlkampf vollmundig versprochen, dass es eine Migrationswende geben werde. Darauf wartet Deutschland bis heute. Es ist ein reiner Rohrkrepierer geworden, und – ganz ehrlich gesagt – mit der SPD als Koalitionspartner war das auch nicht anders zu erwarten. (Einzelbeifall AfD) Wenn Sie in der Migrationspolitik so weitermachen, gehen in unserem Land die Lichter aus, weil für nichts mehr Geld da ist und die Wirtschaft den Bach runtergeht. Doch Gott sei Dank gibt es uns und unsere Anträge; deswegen möchte ich jetzt zu diesen kommen. Wir fordern, dass die Bürgergeldzahlung an alle seit 2022 zu uns gekommenen Ukrainer eingestellt wird. Das Prinzip muss gelten: Sach- statt Geldleistung, so wie es unsere Nachbarländer hervorragend zeigen; ein Blick nach Dänemark lohnt sich. Das ist ein kleiner Hinweis an die SPD-Genossen. Wir haben im Landtag heute die Möglichkeit, eine wirkliche Migrationswende einzuleiten, um mit dem Beschluss endlich Druck auf Berlin zu machen, sodass sich etwas ändert. Deswegen fordere ich Sie alle auf, unseren Antrag zu unterstützen und dafür zu sorgen, dass wir mit diesem eingesparten Geld endlich eine richtige Familienpolitik machen, endlich unsere Infrastruktur nach vorne bringen, in die Bildung investieren, damit die schlechten Zeiten vorbei sind und es mit Sachsen endlich nach vorne geht. Deshalb bitte ich um Zustimmung und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Für die AfD-Fraktion hörten wir den Abg. Dünzel. Als Nächstes ist die CDU-Fraktion mit dem Abg. Unger an der Reihe.

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Tom Unger CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Die AfD-Fraktion hat wieder tief in die asylpolitische Mottenkiste gegriffen; aber diesmal, Herr Dünzel, haben Sie sich richtig vergriffen, und Sie sind auch wieder zu spät dran. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Sie haben hier erneut apokalyptische Untergangsszenarien gezeichnet. Ich bitte Sie auch zur Kenntnis zu nehmen: Sind wir uns einig, dass die Zuzugszahlen – die illegale Migration – massiv zurückgegangen sind, seitdem Alexander Dobrindt Bundesinnenminister ist? (Zuruf AfD: 100 000! – Weitere Zurufe) Es gibt Zurückweisungen an den deutschen Grenzen. (Mike Moncsek, AfD: An welchen Grenzen?) Der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte ist ausgesetzt. Die Turboeinbürgerung wurde unter Federführung von Alexander Dobrindt abgeschafft. Ich komme nun zu Ihrem Antrag, und ich rekapituliere: Am 28. November 2025 haben Sie Ihren Antrag – den Sie gerade eingebracht haben – mit dem Titel „Migrationsanreize abbauen – Rechtskreiswechsel ukrainischer Flüchtlinge ins Bürgergeld rückgängig machen“ – ins EDAS eingestellt. Bereits am 19. November 2025 hatte das Bundeskabinett diesen Rechtskreiswechsel beschlossen – eine zentrale Kernforderung der Union im Bundestagswahlkampf, die ebenfalls Niederschlag im Koalitionsvertrag gefunden hat – (Mike Moncsek, AfD: An der Umsetzung hapert es! – Jonas Dünzel, AfD: Für alle ab 25 Jahren!) also eineinhalb Wochen vor Ihrem Antrag, Herr Dünzel. Am 12. Januar 2026 fand dazu die erste Lesung im Deutschen Bundestag statt. Was regelt dieser Gesetzentwurf? Geflüchtete aus der Ukraine mit Aufenthaltsrecht nach der sogenannten EU-Massenzustrom-Richtlinie, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland eingereist sind, sollen künftig wieder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Damit soll die Ausnahmeregelung beendet werden, die für geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer galt und wonach sie wie andere Flüchtlinge behandelt werden. Dieser Rechtskreiswechsel ist vorgesehen: Die ukrainischen Flüchtlinge fallen aus dem Bürgergeld nach dem SGB II heraus. Der Gesetzentwurf sieht hierfür die Umsetzung des Rechtskreiswechsels in das Asylbewerberleistungsgesetz vor; ebenfalls betroffen sind das SGB V und das SGB VII. Für den Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes soll unter anderem gelten – ich zitiere aus dem Gesetzentwurf –: „Vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer, denen bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat vorübergehender Schutz zuerkannt wurde, der fortbesteht, haben nur noch Anspruch auf Überbrückungsleistungen. Arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte werden verpflichtet, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. So wird die Integration der Geflüchteten aus der Ukraine in Arbeit und in die Aufnahmegesellschaft eingefordert. Wenn die Leistungsberechtigten dieser Pflicht nicht nachkommen, sollen sie von den Leistungsbehörden nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zur Wahrnehmung einer Arbeitsgelegenheit verpflichtet werden.“ Der Gesetzentwurf und die Rückführung in das Asylbewerberleistungsgesetz für ukrainische Flüchtlinge sind ordnungspolitisch absolut richtig und geboten. Begleitend zu diesem Gesetzgebungsverfahren werden wir uns in der Ministerpräsidentenkonferenz, aber auch im Bundesrat dafür einsetzen, dass die Kostenverschiebung zulasten der Länder und die pauschalierte Kostenentlastung des Bundes bei den Ländern entsprechend kompensiert werden. Ihr Antrag ist also gegenstandlos, weil er bereits durch die Bundesregierung umgesetzt bzw. derzeit im Deutschen Bundestag beraten wird. Liebe AfD-Fraktion, verwenden Sie Ihre Energie lieber darauf, auf die Russische Föderation und Ihre russischen Freunde einzuwirken, dass dieser völkerrechtswidrige Angriffskrieg endlich beendet wird, anstatt das Hohe Haus mit Anträgen zu bemühen, die auf Bundesebene längst umgesetzt werden. (Mike Moncsek, AfD: Wir dürfen ja nicht mit; sonst würden wir das regeln! Vielen herzlichen Dank. (Beifall CDU und Staatsministerin Barbara Klepsch) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die CDU-Fraktion den Abg. Unger. Als Nächstes folgt für die BSW-Fraktion der Abg. Bernd Rudolph.

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Bernd Rudolph BSW

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zu Beginn eines klarstellen: Der Rechtskreiswechsel für ukrainische Flüchtlinge ist grundsätzlich richtig. Es ist sinnvoll, Neuzugänge wieder ins Asylbewerberleistungsgesetz einzugliedern, um ein einheitliches Einstiegssystem zu schaffen, Fehlanreize zu reduzieren und die Kommunen zu entlasten. Das ist eine Position, die wir als BSW seit Langem vertreten. Der vorliegende Antrag der AfD geht jedoch in die völlig falsche Richtung. Er ist in Teilen – das hat Herr Unger völlig richtig gesagt – überholt, in anderen Teilen verfassungsrechtlich riskant und insgesamt politisch destruktiv. Erstens. Der Antrag ignoriert die aktuelle Faktenlage; das kann ich nur wiederholen. Der Bund hat den Rechtskreiswechsel bereits auf den Weg gebracht. Das Gesetz befindet sich im parlamentarischen Verfahren: Es ist also noch nicht in Kraft, aber es ist in Arbeit. Der Bundesrat hat dazu eine Stellungnahme abgegeben. Es gibt nicht unerheblichen Änderungsbedarf, aber der Weg ist bestimmt. Der AfD-Antrag erweckt den Eindruck, als gäbe es keinerlei Bewegung, und das ist schlicht falsch. Zweitens. Der Antrag fordert eine sofortige Rückabwicklung für alle, ohne Übergangsfristen. Die AfD verlangt damit, dass die Sonderregelung ohne Übergangsfrist beendet wird. Das bedeutet: Menschen mit Mietverträgen, Menschen in Arbeit oder Ausbildung, Kinder in Schulen, Familien, die seit Jahren hier leben, würden über Nacht in ein niedrigeres Leistungssystem fallen. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass Eingriffe in existenzsichernde Leistungen verhältnismäßig sein müssen. Vertrauensschutz ist zu beachten, und abrupte Schlechterstellungen sind verfassungswidrig. Diese Gegebenheiten ignoriert der Antrag vollständig. Drittens. Der Antrag öffnet die Tür zur Unterschreitung des Existenzminimums. Im Antrag heißt es, die Leistungen sollten auf das europäische Niveau begrenzt werden. Das klingt harmlos, ist aber juristisch brandgefährlich. Das europäische Niveau liegt in vielen Staaten deutlich unter dem deutschen Niveau. (Jonas Dünzel, AfD: Deswegen kommen sie alle her!) Das deutsche Existenzminimum wurde vom Bundesverfassungsgericht definiert. Das Existenzminimum ist nicht relativierbar, nicht absenkbar und nicht migrationspolitisch verhandelbar. Wer Leistungen auf europäisches Niveau senken will, landet automatisch unterhalb der verfassungsrechtlichen Untergrenze. Damit stellt der Antrag eine Absenkung unter das menschenwürdige Existenzminimum in Aussicht, und das ist schlicht nicht zulässig. Das Asylbewerberleistungsgesetz garantiert das Existenzminimum, aber nur in seiner verfassungskonformen Auslegung. Das Bundesverfassungsgericht hat 2012 ausdrücklich entschieden, dass Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nicht aus migrationspolitischen Gründen abgesenkt werden dürfen. Der AfD-Antrag zielt aber genau darauf ab: Er will Leistungen absenken, er will Sonderregelungen streichen, er will Pullfaktoren beseitigen – und das alles ohne Prüfung der Verfassungsmäßigkeit. Damit wird das Asylbewerberleistungsgesetz nicht als Schutzsystem genutzt, sondern als Sanktionsinstrument. Das widerspricht unserer Rechtsprechung fundamental. Ich fasse zusammen: Der AfD-Antrag ist in Teilen überholt, praktisch nicht umsetzbar, verfassungsrechtlich riskant und in seiner Rhetorik spaltend. Er löst damit kein einziges Problem der Kommunen, aber schafft dafür viele neue. In meinem zweiten Teil werde ich darstellen, wie wir als BSW uns eine verantwortungsvolle Migrationspolitik vorstellen. Vielen Dank. (Beifall BSW) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die BSW-Fraktion Herrn Abg. Bernd Rudolph. Als Nächstes spricht für die SPD-Fraktion Herr Abg. Pallas. Bitte.

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Albrecht Pallas SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Öffnung des SGB II und des Bürgergeldleistungsanspruchs für geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer 2022 war eine richtige Entscheidung in einer außergewöhnlichen und dramatischen Situation. Erinnern wir uns. Am 24. Februar begannen die Bombenangriffe und die Invasion Russlands in die Ukraine, die nichts weniger als die Auslöschung des souveränen Nationalstaats und der ukrainischen Identität sowie die Einverleibung des ganzen Landes zum Ziel hatte. Der Beginn dieses völkerrechtswidrigen Angriffskrieges löste sofort Fluchtbewegungen Hunderttausender Menschen aus, insbesondere bei Familien, Frauen, Kindern und älteren Menschen. Auf diese Situation musste schnell und entschieden reagiert werden. Die EU setzte die Massenzustromrichtlinie in Kraft, um zu verhindern, dass die nationalen Zuwanderungsbehörden überfordert oder handlungsunfähig werden. Infolgedessen wurden die Tausenden Ukrainerinnen und Ukrainer, welche nach Deutschland kamen, anstatt mit aufwendigen Einzelfallprüfungen im Asylbewerberleistungsgesetz direkt mit dem Bürgergeld unterstützt. Das war die angemessene und richtige Entscheidung, um eine schnelle und effiziente Versorgung der großen Zahl an Ukrainerinnen und Ukrainern, die nach Deutschland kamen, gewährleisten zu können. In der Folge erhielten ukrainische Geflüchtete einen leichteren Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Schulplätzen, zu Sprachkursen. Aber die Entwicklung seitdem zeigt Licht und Schatten. So ist das. Dem großen Unterstützungswillen der deutschen Bevölkerung konnte eine erleichterte Aufnahme und Integration der Geflüchteten zur Seite gestellt werden. Aufnahme, Unterbringung, Verteilung auf die Kommunen, die Beschulung von Kindern – das hat im Großen und Ganzen gut funktioniert. Andere migrantische Communities, die teilweise Jahrzehnte für bessere Teilhabe und Integration ihrer Angehörigen gekämpft haben, blickten aber mit gemischten Gefühlen auf den Rechtskreiswechsel. Das kann ich gut nachvollziehen. Die SPD hatte bereits damals vorgeschlagen, dass die leichtere Integration der Ukrainerinnen und Ukrainer Vorbild für alle anderen Gruppen von Zuwanderern sein sollte. Wir stellen aber leider fest, dass in Sachsen die Arbeitsmarktintegration ukrainischer Geflüchteter schleppender läuft als im Bundesdurchschnitt und sich Integrationserfolge nicht in dem Maße eingestellt haben, wie wir das erhofft hatten. Gleichzeitig bleiben die Kommunen auf Teilen der Kosten sitzen. Wir haben gehört, dass zurzeit die Debatte zum Leistungsrechtsanpassungsgesetz im Bund läuft, das für Geflüchtete aus der Ukraine, die nach dem 1. April 2025 eingereist sind, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vorsieht. Ich sage es ganz offen: Den Vorschlag der Bundesregierung finde ich prinzipiell nachvollziehbar. Da es nicht gelungen ist, den erleichterten Zugang zu Integration und Teilhabe für alle Migrantengruppen zu erreichen, wird durch den neuen Rechtskreiswechsel zumindest wieder eine Gleichbehandlung der verschiedenen Gruppen erreicht, auch wenn wir uns als SPD das andersherum gewünscht hatten. Der Gesetzentwurf war in der Großen Koalition mehrheitsfähig, weil Erleichterungen im Arbeitsmarkt und Zugang zur Integration erhalten bleiben. Das ist der entscheidende Punkt. Wichtig ist, dass es nicht für die bereits hier lebenden Ukrainerinnen und Ukrainer gelten soll. Das hätte keinen Effekt, außer einer zusätzlichen Erschwernis für die Integration. Die hier lebenden Ukrainer müssen stattdessen umfassender integriert, zur Aufnahme von Arbeit motiviert und für ein mündiges Leben in Deutschland empowert werden. In dem vorliegenden Antrag der AfD wird das Gegenteil gefordert. Sie bedienen die vielfach widerlegte These, dass Sozialleistungen ein zentraler Pullfaktor wären. Das stimmt einfach nicht. (Ironische Nein-Rufe AfD) Das ist wissenschaftlich belegt. Viel entscheidender sind die Aufnahmebedingungen im Land. Wie sind die Willkommensstrukturen? Wie schnell können sie die Sprache lernen und Arbeit aufnehmen? Gibt es bereits Kontakte oder lokale Gruppen, welche das Ankommen erleichtern? Sie suggerieren, dass durch den vollständigen Rechtskreiswechsel massiv Kosten gespart werden könnten. Das haben wir soeben in der Rede des Kollegen gehört. Tatsache ist, dass der nachträgliche Rechtskreiswechsel für alle Ukrainerinnen und Ukrainer zunächst einen gewaltigen Verwaltungsaufwand mit sich bringen würde, erst recht, da Sie keine Übergangsfristen vorgesehen haben. Ihr Antrag würde deshalb zunächst zu einer massiven und viel stärkeren Belastung unserer Länder und Kommunen führen. Auch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz kosten Geld. Das ist in Ordnung so. Der beste Weg, wie wir als Gemeinschaft weniger für die Unterstützung zahlen, ist, in der Arbeitsmarktintegration besser zu werden. Ihr Antrag würde die angelaufene Integration der Menschen unnötig behindern und für unsere Wirtschaft die dringend benötigte Integration in den Arbeitsmarkt weiter verzögern. Ein Teil Ihrer Forderungen ist zudem verfassungswidrig. Sozialleistungen können nicht auf europäisches Mittelmaß festgelegt werden, da das geltende nationale Existenzminimum nicht unterlaufen werden darf, wie das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung immer wieder deutlich macht. Unter dem Strich: Sie bedienen und verstärken mit diesem Ansatz nur die menschenfeindliche Meinungsmache auf dem Rücken ukrainischer Kriegsflüchtlinge. Die SPD hingegen steht zu Deutschland als Einwanderungsland. Wir wollen auch unseren internationalen Verpflichtungen weiterhin nachkommen. Darum wollen wir unser Einwanderungs- und Integrationssystem immer besser machen. Ihren Antrag lehnen wir ab. Danke schön. (Beifall SPD und Martin Modschiedler, CDU) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die SPD-Fraktion Herrn Abg. Pallas. Als Nächstes spricht für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE Frau Abg. Schubert.

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Franziska Schubert GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Seit dem 1. Juni 2022 erhalten Geflüchtete aus der Ukraine Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch. Diese Entscheidung war damals richtig, denn sie hat die Kommunen deutlich entlastet. Vor allem hat sie eine schnelle und nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt ermöglicht. Der sogenannte Jobturbo, der über das SGB II möglich gemacht wurde, gilt im internationalen Vergleich als eines der wirksamsten Programme zur Arbeitsmarktintegration Geflüchteter. Dieser Turbo hat bislang für über 100 000 zusätzliche Arbeitsaufnahmen bundesweit gesorgt. Mehr als die Hälfte davon, nämlich rund 58 000, entfielen auf Ukrainerinnen und Ukrainer. Es handelte sich dabei um sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen, also Beschäftigungen, die in die Sozialsysteme einzahlen, und zwar in nahezu allen Altersgruppen, bei Gering- und Hochqualifizierten sowie Fachkräften. Die AfD will genau dieses Erfolgsmodell abschaffen. Das wird meine Fraktion nicht unterstützen. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Auf der einen Seite fordern Sie lauthals, dass Ausländer arbeiten sollen. Auf der anderen Seite wollen Sie eines der besten Instrumente dafür abschaffen. Widerspruch? Logik? Völlig egal. Hauptsache Stimmung, Hauptsache Schnipselmaterial für rechte Influenceraccounts, nicht wahr, Herr Dünzel? Ihre Anträge folgen immer demselben Muster: Hetze statt Fakten, Polemik statt Lösungen, postfaktisch von vorn bis hinten. Besonders dreist ist dabei, wie Sie versuchen, den Präsidenten des Deutschen Landkreistages als Zitatgeber zu missbrauchen. Lesen Sie doch wenigstens vorher die Artikel, die Sie zitieren. Dort steht nämlich kein Wort darüber, dass Bürgergeld für ukrainische Geflüchtete Sozialmigration fördert. Damit ein kurzer Gruß an Ihre Thüringer AfD-Parteifreunde, die gerade mit falschen Zitaten ein Misstrauensvotum begründen wollten und gescheitert sind. Diese Doppelmoral ist unverwechselbar Ihr Markenkern. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke) Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Inhaltlich ist der Antrag ohnehin überholt. Kollege Unger hat das erwähnt und war darauf stolz. Ich sehe das politisch anders. Das sogenannte Leistungsrechtsanpassungsgesetz ist nämlich ein Paradebeispiel für gesetzgeberische Schaufensterpolitik mit viel Symbolik, aber null Substanz. Dieses Gesetz schafft mehr Probleme, als es löst, besonders in den Kommunen. Es produziert Chaos. Es verteuert massiv. Es nützt niemanden, außer Stimmungsmachern. Die Fakten sind sehr klar. Der Freistaat Sachsen und seine Kommunen werden draufzahlen. Laut Referentenentwurf – den sollte man sich angeschaut haben – entstehen allein in diesem und im nächsten Jahr Mehrkosten von rund 77 Millionen Euro für die Länder und Kommunen. Ich bin – anders als Kollege Unger – nicht davon überzeugt, dass es gelingen wird, das alles an den Bund zu delegieren. Wir werden sehen, wer recht behält. Dazu kommt ein massiver bürokratischer Rückschritt; denn statt Jobcentern sind wieder Ausländerbehörden und Sozialämter zuständig. Das sind Behörden, die vielerorts jetzt schon am Limit arbeiten. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Fraktion steht für Chancen statt Chaos und für Vernunft statt Geld verbrennen. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die BÜNDNISGRÜNEN Frau Abg. Schubert. Als Nächstes spricht für Die Linke Herr Abg. Nguyen.

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Nam Duy Nguyen Die Linke

Werter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Der Antrag der AfD ist schlicht und ergreifend der Versuch, eine ohnehin falsche Politik der Bundesregierung schneller und härter durchzusetzen. Was hier diskutiert wird, ist längst auf dem Weg. Der sogenannte Rechtskreiswechsel für ukrainische Geflüchtete ist im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD festgeschrieben und am 19. November 2025 im Kabinett von Kanzler Friedrich Merz beschlossen worden. Die AfD fordert nun nicht mehr nur mehr Härte, sondern auch die sofortige Umsetzung – keine Übergangsfristen, keine Rücksicht. Diese Politik sorgt weder für mehr Ordnung noch für Entlastung. Sie produziert stattdessen Unsicherheit und Integrationsabbrüche. Dieser Rechtskreiswechsel ist keine technische Verschiebung zwischen Paragrafen. Er ist ein massiver sozialer Einschnitt für Tausende Menschen, die hier bereits leben. Menschen, die gemeldet sind, deren Kinder in die Schule gehen, diejenigen, die arbeiten oder arbeiten wollen, werden zurückgestuft, raus aus dem Bürgergeld, raus aus der regulären Krankenversicherung, raus aus der Arbeitsmarktintegration, stattdessen Asylbewerberleistungsgesetz, Bezahlkarte, neue Hürden im Alltag, manche müssen ihre Krankenkassenkarte abgeben, andere ihr Girokonto schließen. Das ist kein Verwaltungsdetail, das ist mehr, das ist ein Angriff auf die Selbstständigkeit und die Würde der Menschen. Viele Betroffene werden diese Maßnahmen als das empfinden, was sie sind – eine staatlich organisierte Herabwürdigung. (Beifall Luise Neuhaus-Wartenberg und Juliane Nagel, Die Linke) Dabei sprechen die Fakten eine völlig andere Sprache als die, die die AfD nahelegt. Die Erwerbstätigenquote ukrainischer Geflüchteter hat sich seit 2022 mehr als verdreifacht und liegt inzwischen bei über 50 %. Über 350 000 Ukrainerinnen und Ukrainer arbeiten in Deutschland – überwiegend sozialversicherungspflichtig. Über 90 % derjenigen, die noch nicht arbeiten – das sagt eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung –, wollen arbeiten. Sie wissen, dass für unsere Partei hier noch diverse Dinge besser laufen müssten. Aber hier sehen wir doch, dass der Integrationsprozess in die richtige Richtung zeigt, wenn man Menschen Perspektiven gegeben hat. Dieses Gesetz reißt jedoch jene geschaffenen Perspektiven wieder ein. Mit dem Ausschluss aus dem SGB II entfallen sämtliche Leistungen zur Arbeitsmarktintegration. Jobcenter, die qualifizieren, vermitteln, begleiten, sind künftig nicht mehr zuständig. Stattdessen landen die Menschen bei Ämtern ohne systematische Beratung, ohne Förderinstrumente, ohne Integrationsauftrag. Das ist eine politische Entscheidung gegen Integration, und diese Ehrlichkeit fehlt bisweilen in dieser Debatte. Die AfD behauptet in ihrem Antrag, all das diene der Entlastung von Ländern und Kommunen, aber das Gegenteil ist richtig. Selbst das Bundessozialministerium räumte im August in der Tagesschau ein, dass dieses Gesetz auf – Zitat – „ein Nullsummenspiel hinausliefe“: mehr Bürokratie, mehr Zuständigkeitschaos, mehr Verwaltungsaufwand, um das Asylbewerberleistungsgesetz personell abzuwickeln. Genau diese Kosten landen bei den Ländern und Kommunen. Jene Akteure, die die AfD angeblich schützen will, werden zusätzlich belastet. Zuletzt komme ich zum Kern des Antrags der AfD, der sich auf die bereits feststehende Bundesgesetzgebung bezieht. Mit dem Rechtskreiswechsel wird einmal mehr hierzulande das zementiert, was unannehmbar ist – zwei unterschiedliche Existenzminima in einem Land: Ein Existenzminimum für Menschen im Bürgergeld, welches für sich genommen schon darin versagt, Bezieher/-innen einen menschenwürdigen Lebensstandard und ein Mindestmaß an sozialer Teilhabe zu gewährleisten, und ein noch mal abgesenktes Existenzminimum für Geflüchtete im Asylbewerberleistungsgesetz. Das ist nicht nur sozialpolitisch unsinnig, sondern kalkulierte Politik, die nach unten tritt. Denn wer einmal akzeptiert, dass Menschen unterhalb des Existenzminimums leben müssen, der öffnet die Tür für die nächste Absenkung. Heute trifft es neu angekommene Ukrainerinnen und Ukrainer. Ich würde mich nicht wundern, wenn die CDU in ein paar Monaten die nächste Debatte vom Zaun bricht und die Schlechterstellung für alle ukrainischen Geflüchteten ins Spiel bringt. Und als Nächstes dann alle oder das Bürgergeld an und für sich? – Ach, ich vergaß, diese Debatten werden ja schon längst geführt. Die Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz liegen deutlich unter dem Bürgergeld. Damit wird den Menschen über Jahre ein Leben unterhalb des Existenzminimums zugemutet, besonders Kindern, Alleinerziehenden und älteren Menschen, die einen Großteil der ukrainischen Geflüchteten ausmachen. (Zuruf AfD: Schauen Sie doch unsere Rentner an!) Das ist keine Ordnungspolitik, von der die CDU gern spricht. Das ist Armut als Steuerungsinstrument, und genau darüber schweigt ihr von der AfD. Statt über Existenzsicherung zu reden, sucht ihr Sündenböcke. Dieser Antrag ist sozial, ökonomisch und politisch falsch. Deshalb lehnen wir ihn ab. (Beifall Die Linke) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die Fraktion Die Linke Herrn Abg. Nguyen. Der fraktionslose Abgeordnete winkt ab. Damit ist die erste Runde beendet. Besteht noch Redebedarf in einer zweiten Runde? – Herr Abg. Dünzel für die AfD-Fraktion; bitte.

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Jonas Dünzel AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen! Herr Unger, Sie sagten, dass das alles nichts mit nichts zu tun habe, dass Sie schon handeln, und genau das ist falsch. Die CDU hat 2022 selbst zugestimmt, dass Ukrainer direkt Bürgergeld bekommen, und da hätten Sie mir vielleicht besser zuhören sollen. Diese Fehlentscheidung hat uns damals 21 Milliarden Euro gekostet. Das Geld hätten wir wesentlich besser verwenden können. Was Sie dazu gesagt haben, ist außerdem Augenwischerei. Sie sagten: Wir haben jetzt schon gehandelt, das ist doch alles schon unter Dach und Fach. Die CDU wirkt. – Doch genau das ist nicht so. (Zuruf Tom Unger, CDU) Ihr Gesetzentwurf in Berlin sieht vor, dass das erst für ab 1. April 2025 eingereiste Ukrainer gilt. Die Million, die von 2022 bis 2025 eingereist ist, betrifft es nicht. Diese Milliarden werden dort also für nichts und wieder nichts weiterhin ausgegeben. Des Weiteren haben Sie gesagt, generell wirke die CDU-Migrationspolitik. Ich habe gerade noch einmal nachgeschaut: Im Jahr 2025 wurden in Deutschland 168 000 Asylanträge gestellt – ohne Ukrainer; die sind dort noch nicht eingerechnet. Also, eine Großstadt wie Chemnitz ist eingereist, von denen die meisten nicht arbeiten gehen. (Zuruf Tom Unger, CDU) Dann brauchen Sie sich nicht wundern, wenn das Geld überall fehlt, wenn Sie weiterhin so eine Migrationspolitik betreiben. Aber das haben die Wähler erkannt, und deshalb geht es mit der CDU auch immer weiter bergab, was das Positive daran ist. (Beifall AfD) Noch ein Satz zu SPD und GRÜNEN, die gesagt haben, dass die meisten Migranten nicht aufgrund der hohen Sozialleistungen nach Deutschland kämen. Ja, warum denn sonst? Warum sind denn seit 2015 Millionen und Abermillionen nach Deutschland gekommen? Ich hatte es in einer anderen Rede schon einmal gesagt: Es liegt nicht am guten Wetter, es liegt nicht daran, dass Sie alle sagen: Herzlich willkommen! Krieg ist nicht in den Nachbarländern von Deutschland, sondern ganz weit weg, Tausende Kilometer. (Zuruf Franziska Schubert, BÜNDNISGRÜNE) Sie kommen nach Deutschland, weil es hier das meiste Geld gibt. Das sieht mittlerweile jeder Blinde mit dem Krückstock, nur Sie sehen es nicht, und das wird uns weitere Milliarden kosten. Umso wichtiger ist unser Antrag heute, dass wir diese Pullfaktoren beenden, dass wir zeigen: Komm nach Deutschland, geh arbeiten, alles okay. Komm nicht nach Deutschland, um Sozialleistungen zu bekommen. – Deshalb ist es für die Ukrainer und für andere Bürger oder Migranten aus fernen Ländern, die Asylanträge stellen, wichtig. Das darf nicht passieren. Maximal sollte es Sachleistungen geben, und dann werden Sie sehen: Es wird keiner mehr kommen. (Beifall AfD) Im zweiten Schritt muss rigoros abgeschoben werden, weil die meisten Asylanträge nicht rechtens sind. Sie kommen nicht aus Nachbarländern, sie kommen nicht, was weiß ich, aus Österreich, Polen, Tschechien oder irgendwoher, sondern von Ländern, die Tausende Kilometer weit weg sind. Wer hier sagt, dass das Flüchtlinge seien, der will betrügen. Da gehört ordentlich abgeschoben, millionenfach, und dann haben wir genug Geld für die wirklichen Probleme in unserem Land. Deshalb bleibt die Aufforderung: Stimmen Sie unserem Antrag zu! Sorgen Sie dafür, dass die Millionen Ukrainer kein Bürgergeld mehr in Deutschland bekommen, sondern arbeiten gehen müssen, und dann geht es endlich voran! Danke schön. (Beifall AfD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die AfD-Fraktion Herrn Abg. Dünzel. Besteht von der CDU-Fraktion Redebedarf in einer zweiten Runde? – Dann spricht für die BSW-Fraktion Herr Abg. Bernd Rudolph.

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Bernd Rudolph BSW

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im ersten Teil hatte ich dargelegt, warum der Antrag der AfD in die falsche Richtung geht: weil er überholt ist, weil er verfassungsrechtliche Risiken erzeugt und weil er Chaos statt Ordnung schaffen würde. Lassen Sie mich nun darstellen, wie wir uns als BSW eine verantwortungsvolle Migrationspolitik vorstellen: eine Politik, die Probleme löst, statt neue zu schaffen, die Kommunen stärkt, statt sie weiter zu überfordern. Wir stehen klar dazu: Ein Rechtskreiswechsel für Neuzugänge zurück ins Asylbewerberleistungsgesetz ist richtig. Warum? Weil das Asylbewerberleistungsgesetz das einheitliche Einstiegsniveau für Geflüchtete ist, weil es klare Strukturen bietet, bevor Integration oder Arbeitsmarktmaßnahmen greifen, weil es Fehlanreize reduziert, die durch unterschiedliche Leistungssysteme entstehen können, und weil es Kommunen entlastet, indem es die Zuständigkeiten ordnet. Aber ein Rechtskreiswechsel muss geordnet, rechtssicher und sozial verantwortungsvoll erfolgen. Das bedeutet Stichtagsregelung, damit Menschen, die bereits integriert sind, nicht aus ihren Lebensverhältnissen gerissen werden; Übergangsfristen, damit Kommunen nicht über Nacht Tausende Bescheide neu berechnen müssen; klare Kommunikation, damit Betroffene, Verwaltung und Träger wissen, was auf sie zukommt; und keine Absenkung unter das Existenzminimum, weil das verfassungsrechtlich nicht zulässig ist. Meine Damen und Herren! Der AfD-Antrag ignoriert all das. Wir hingegen sagen: Ordnung entsteht nicht durch Härte, sondern durch Klarheit und Verlässlichkeit. Die Kommunen tragen die Hauptlast der Migrationspolitik; deshalb braucht es verantwortliche Politik. Es braucht eine verlässliche Pro-Kopf-Finanzierung, es braucht Investitionen in Wohnraum, in Schulen, in Kitas und medizinische Versorgung. Es braucht digitale und effiziente Verwaltungsstrukturen, es braucht eine klare Zuständigkeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Meine Damen und Herren! Es ist leicht, mit dem Finger auf Geflüchtete zu zeigen. Es ist schwerer, die strukturellen Probleme zu lösen. Aber genau das ist unsere Aufgabe. Viele Ukrainerinnen und Ukrainer wollen arbeiten. Viele tun es bereits, und das ist eine Chance. Das ist eine Chance für diese Menschen, und es ist eine Chance für Sachsen, für unser Land. Deshalb brauchen wir verpflichtende, aber realistische Sprach- und Integrationskurse. Wir brauchen eine schnellere Anerkennung von Qualifikationen. Wir brauchen die gezielte Vermittlung in Branchen mit Fachkräftemangel. Und wir brauchen – das sage ich ganz bewusst – eine klare Erwartung an Mitwirkung und Eigenverantwortung. Denn Integration ist kein Selbstläufer, sie ist aber auch kein Feindbild. Sie ist ein Werkzeug, um Abhängigkeiten zu reduzieren und Teilhabe zu ermöglichen. Meine Damen und Herren! Eine funktionierende Migrationspolitik braucht schnelle Verfahren, klare Entscheidungen und konsequente Rückführungen, wenn kein Schutzbedarf besteht. Das entlastet die Kommunen, das schafft Ordnung und das verhindert, dass Menschen jahrelang in Unsicherheit leben müssen. Das ist unser Ansatz. Wir als BSW-Fraktion stehen für eine Migrationspolitik, die Ordnung schafft, die Kommunen stärkt, die Integration ermöglicht und Rechtsstaatlichkeit achtet und die das Existenzminimum der Menschen nicht antastet. Der AfD-Antrag hingegen setzt auf Abruptheit, auf Härte, auf Verunsicherung. Das ist keine Lösung. Das ist ein Risiko für die Menschen, für die Kommunen und für die Verfassungsmäßigkeit staatlichen Handelns. Meine Damen und Herren! Migration ist eine Realität, die gestaltet werden muss, nicht mit Schlagworten, nicht mit Schnellschüssen, sondern mit klaren Regeln, sozialer Verantwortung und mit Respekt vor unserem Rechtsstaat. Wir lehnen den Antrag der AfD-Fraktion ab, weil er keine Ordnung schafft, weil er die Kommunen nicht entlastet und weil er keine Zukunftsperspektiven bietet. Unsere Alternative ist eine verantwortungsvolle, realistische und sozial gerechte Migrationspolitik, die Sachsen stärkt und die Menschen nicht gegeneinander ausspielt. Vielen Dank. (Beifall BSW) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die BSW-Fraktion Herrn Abg. Bernd Rudolph. Es geht weiter in der zweiten Runde. Ich frage die SPD-Fraktion: Gibt es Redebedarf? – Offensichtlich nicht. Bei den GRÜNEN? – Offensichtlich auch nicht. Bei den Linken? – Ebenfalls nicht. Der fraktionslose Abgeordnete? – Auch nicht. Dann hat jetzt die Staatsregierung das Wort, wenn gewünscht. Bitte schön, Frau Staatsministerin.

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Petra Köpping

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Aktuell leben gut 70 000 Ukrainerinnen und Ukrainer in Sachsen, rund 6 000 davon kamen im April 2025. Der Gesetzentwurf des Bundes sieht einen Rechtskreiswechsel für diese 6 000 Menschen vor, sofern diese noch nicht einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Ich möchte Ihnen gern noch einige Zahlen zur Einordnung mit in die Debatte geben. Bei der Aufnahme ukrainischer Geflüchteter lohnt sich auch ein Blick in unsere angrenzenden Länder. EU-weit liegt die Relation der Gesamtbevölkerung zu Ukrainerinnen und Ukrainern bei 0,97 %. In Deutschland sind es 1,43 %. Das ist in der EU sozusagen Platz 9. Spitzenreiter dabei ist Tschechien mit 3,4 %, in Frankreich dagegen sind es nur 0,1 %. Eine wesentliche Aufgabe ist es, dass die Geflüchteten möglichst bald arbeiten gehen sollen. Aktuell stehen fast 15 000 Ukrainerinnen und Ukrainer in einem Beschäftigungsverhältnis. Im März 2022 dagegen waren es nur knapp unter 3 000, dazu kommen fast 5 000 Ukrainerinnen und Ukrainer, die sich noch im Spracherwerb befinden, bei denen auch von einer zeitnahen Arbeitsmarktintegration ausgegangen werden kann. Um auch hier die Werte einzuordnen: Rund 25 % der Ukrainerinnen und Ukrainer sind Kinder und Jugendliche. Sie gehen perspektivisch in eine Ausbildung oder eben auch zum Studium. Auch wenn die Arbeitsmarktzahlen langsam steigen – darin sind wir uns wohl einig –, sie verbessern sich dennoch stetig. Die damalige Bundesregierung hatte zum Juni 2022 entschieden, dass Geflüchtete aus der Ukraine sofort Sozialhilfe bzw. Bürgergeld gewährt bekommen. Es war schlichtweg die praktikabelste Lösung, um die hohen Zugangszahlen zu bewältigen. Die Situation ist heute allerdings eine andere. Am 19. November 2025 hat die Bundesregierung deswegen den Gesetzentwurf zum Leistungsrechtsanpassungsgesetz beschlossen. Damit wurde ein Anliegen aus dem Koalitionsvertrag des Bundes umgesetzt. Im laufenden Bundesratsverfahren zum Leistungsrechtsanpassungsgesetz haben alle beteiligten Ausschüsse den Entwurf fachlich kritisch gesehen. Am vergangenen Freitag hat der Bundesrat nun eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben. Dabei sind aus unserer Sicht noch einige Fragen zu beantworten. Mir ist dabei besonders das Thema der Arbeitsmarktintegration wichtig. Nach wie vor ist offen, wie die Beratung dazu erfolgen soll. Genauso brauchen wir eine dauerhafte Kompensation der tatsächlichen Mehrkosten bei Ländern und Kommunen. In der Gesetzesbegründung wird angeführt, dass der Bund den Ländern die aufgrund dieses Gesetzes anstehenden Mehrausgaben pauschal erstattet. Der Gesetzentwurf selbst enthält aber keine verbindlichen Aussagen über die Kostenträgerschaft oder Erstattungsmodalitäten. Im Übrigen, wenn wir uns den vorliegenden Antrag der AfD-Fraktion anschauen, wird gefordert, dass alle Geflüchteten in der Grundsicherung des Asylbewerberleistungsgesetzes verbleiben sollen. Hierfür ist keine Kostenzusage des Bundes da. Die Kosten würden alle zulasten des Freistaates und damit auch der Kommunen gehen. Ein weiteres Problem des Gesetzes ist, dass die Umstellung in verschiedenen Bereichen vermeidbaren Verwaltungsaufwand mit sich bringt. In einer Zeit, in der wir vor allem unbürokratischer und einfacher werden wollen, ist das für alle Beteiligten das falsche Signal. Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Egal in welchem Rechtskreis – ukrainische Geflüchtete sollen immer so schnell wie möglich arbeiten. Wir brauchen schnelle Zugänge zu Sprachkursen, gute Vermittlung und einen unbürokratischen Zugang zum Arbeitsmarkt. Am Ende profitieren nämlich alle davon – Geflüchtete, Wirtschaft und Gesellschaft. Darauf sollten wir unsere Kräfte konzentrieren. Vielen Dank. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die Staatsregierung Frau Staatsministerin Köpping. Jetzt bitte ich die AfD-Fraktion zum Schlusswort nach vorn. Noch einmal Herr Abg. Dünzel.

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Jonas Dünzel AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen! In unserem heutigen Antrag geht es im Prinzip um die Frage, ob Geflüchtete aus der Ukraine weiterhin Bürgergeld bekommen sollen oder nicht. Das ist eine sehr simple Frage. Die CDU hat das Problem auf Bundesebene nicht gelöst, sondern ist es nur minimal angegangen, anstatt wirklich zu sagen: Nein, es gibt kein Bürgergeld, es gibt maximal Sachleistungen bzw. die Grundsicherung. – Deswegen haben wir diesen Antrag eingebracht. Man konnte in der Debatte wieder schön sehen, dass alle Fraktionen Ausreden finden, warum dieses und jenes jetzt angeblich nicht gehe und dass es rechtliche Einwände gebe, was aber im Zweifel falsch ist. Der Antrag ist absolut gesetzeskonform. Er ist absolut möglich, und vor allem ist er für unseren Freistaat unbedingt nötig, damit wir diese Kosten sparen, also nicht weiterhin Millionen und Milliarden für das Bürgergeld für Ukrainer ausgeben, weil wir dieses Geld eben für wichtige Sachen für unsere Bürger brauchen. (Widerspruch Albrecht Pallas, SPD) Genau deswegen werbe ich hier noch einmal dafür, dass Sie diesem Antrag zustimmen, weil es endlich einmal ein deutliches Zeichen dafür wäre, dass jetzt Schluss ist mit dieser Gratismentalität, dass Schluss ist mit dem Weltsozialamt Deutschland und dass wieder gilt: Wer nach Deutschland kommt, der ist herzlich willkommen, wenn er arbeiten will, aber wenn nicht, dann nicht. – Nur darum geht es. Dann klappt es mit der Integration besser. Deswegen: Stimmen Sie unserem Antrag zu! Ich bin gespannt auf die Abstimmung. Vielen Dank. (Beifall AfD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten das Schlusswort der AfD-Fraktion. Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 8/4947 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gegenstimmen? (Zurufe AfD: Knapp! – Das war knapp!) Stimmenthaltungen? – Damit ist die Drucksache 8/4947 bei einigen Jastimmen, aber einer übergroßen Anzahl von Gegenstimmen nicht beschlossen worden. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Tagesordnungspunkt Übernahme der Zinslasten aus infolge erheblicher Abweichungen und Steuermindereinnahmen Fehlentwicklungen und der den Freistaat an die Kreise Drucksache 8/5620, Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde: BSW, CDU, AfD, SPD, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke und im Anschluss der fraktionslose Abgeordnete. Die Fragerunde (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Fragerunde? – Unruhe) eröffnet Frau Knebel, Abgeordnete der BSW-Fraktion, bitte schön.

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Uta Knebel BSW

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist keine Fragestunde, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Schade!) sondern ich möchte gern unseren Antrag einbringen. Wir alle sind uns der Bedeutung unserer Kommunen bewusst. Die jüngeren Kollegen haben das vielleicht im Sozialkundeunterricht gelernt, die älteren kennen das vor allem aus ihrer Arbeit in den Kommunen als Stadträte, Kreisräte, Bürgermeister und Ehrenamtler. Dennoch will ich noch einmal die Rolle der Kommunen unterstreichen. Wir sollten immer daran denken, dass unsere Kommunen das Fundament unseres Bundeslandes sind. Die Kommunen müssen umsetzen – und manchmal auch ausbaden –, was sich die EU, der Bund und wir hier im Landtag ausdenken. Die Kommunen sind damit für die Lebensqualität im Land entscheidend. Ohne die kommunale Verwaltung gäbe es keine funktionierende Abwasserentsorgung, keinen Bau von Schulen und Kindertagesstätten, keine lokale Brandbekämpfung, keine Jugendarbeit und auch kein Vereinsleben, um nur einige wenige Beispiele zu nennen. Immer mehr Kommunen stehen aber unter erheblichem Druck und können zum großen Teil nur durch die Aufnahme von Kassenkrediten den laufenden Betrieb am Leben halten. Allein die Personalkosten sind, wie auch für den Landeshaushalt, eine enorme Kostenlast und bestimmende Größe in den Haushalten. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit unserem Minister. (Staatsminister Christian Piwarz: Ich höre Ihnen zu!) Hatten die Kommunen in den letzten Jahren immer noch Rücklagen, auf die sie zugegriffen haben, sind diese in den Kreisen und kreisfreien Städten schlicht nicht mehr Meine Damen und Herren! Wir kommen zum kommunalen Kassenkrediten der staatlichen Steuerschätzungen aufgrund wirtschaftlicher verspäteten Zahlungen durch und kreisfreien Städte Antrag der Fraktion BSW vorhanden. Sie müssen immer mehr auf die Kassenkredite zurückgreifen. Die Städte und Gemeinden ziehen in den nächsten Jahren nach, wenn sich nicht grundlegend etwas an der Finanzierung auf der kommunalen Ebene ändert. (Unruhe – Gocke des Präsidenten) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Dürfte ich um etwas Ruhe bitten? Wenn Sie Gespräche führen wollen, dann nutzen Sie bitte das Foyer! – Danke. (Beifall Jens Hentschel-Thöricht, BSW)

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Uta Knebel BSW

Immer mehr Kommunen haben erhebliche Probleme, ihren Haushalt genehmigt zu bekommen. In den Kreisen und kreisfreien Städten ist das Bild nicht anders. Beispielsweise musste die Landeshauptstadt Dresden im September 2025 eine teilweise Haushaltssperre für das Jahr 2026 verhängen. Ende 2025 wurde diese teilweise aufgeweicht; der Investitionsstopp besteht aber weiterhin. Oft sind die freiwilligen Aufgaben auf ein Minimum reduziert, aber genau in diesem Bereich findet das gemeinschaftliche Leben statt. Fragen Sie einmal die Betroffenen in den Bereichen Sport, Kultur und Jugendarbeit nach den Auswirkungen! Das kann so nicht weitergehen. (Beifall BSW) Darum unser Antrag. Vergleichen wir die derzeitige Situation mit den vorhergehenden Krisen, sind sinkende Steuereinnahmen nur eine Ursache. Aus der Kassenstatistik geht deutlich hervor, dass die Hauptursache in den überproportional gestiegenen Ausgaben liegt. Hierbei sind insbesondere die Sozial-, Personal- und Sachausgaben, vor allem die Energiekosten, sowie die steigenden Zins- und Tilgungslasten zu nennen. Möglicherweise fand diese Dynamik der Kosten keine ausreichende Berücksichtigung bei der letzten Haushaltsaufstellung und im FAG. Die Kommunen vernachlässigen Investitionen, vor allem in Brücken, Straßen und Schulen, und ihre Gebäudesubstanz. Allein diese Bereiche machen zusammen die Hälfte des enormen Investitionsbedarfes aus. Wir sollten wissen, wohin das am Ende führt. Ich selber fahre jeden Tag über eine eingeengte Brücke – und hoffentlich bald einen kilometerlangen Umweg, damit diese endlich instandgesetzt werden kann. Ich nehme das gerne in Kauf, wenn das endlich wieder in Ordnung käme. Die derzeitige Fehlentwicklung hat ihre Ursachen maßgeblich im nicht mehr zu stemmenden Bürokratieaufwand, im demografischen Wandel, im Aufwand für die Digitalisierung, im Fehlen von Personal, in überbordenden Kosten für Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und aus unserer Sicht auch in falschen Entscheidungen auf der Landesebene in den letzten Jahren. Ich nenne nur Doppelhaushalt, FAG und Förderpolitik. Der ganze Verwaltungsaufwand und die anderen Rahmenbedingungen hemmen die Kommunen in ihrer Arbeit. Von Selbstverwaltung kann keine Rede mehr sein. Viel Spielraum für das Umschichten von finanziellen Mitteln vom Bund bzw. Land auf die Kommunen besteht angeblich nicht. Wir sehen schon Möglichkeiten, die wir aber an anderer Stelle vorstellen werden. Angedachte Sparmaßnahmen können die enorm steigende Ausgabenlast nicht mehr ausgleichen. Dabei gibt es keinen Unterschied zwischen Land und Kommunen. Es sind dieselben Probleme vorhanden. Jetzt haben wir die neue Qualität, dass die Kommunen neuerdings ihre Liquidität durch die Aufnahme von Kassenkrediten erreichen müssen und dabei die Zinsen als zusätzliche Kosten in Kauf nehmen. Auskömmliche Finanzierung sieht aus unserer Sicht anders aus. Dazu möchte ich in der nächsten Runde weiter ausführen. Danke. (Beifall BSW) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Ich sehe einen Fragesteller an Mikrofon 4. Möchten Sie? (Ronny Wähner, CDU: Ich wollte eine Zwischenfrage stellen, aber das hat sich erledigt!) – Okay. – Wir hörten für die BSW-Fraktion Frau Abg. Knebel. Als Nächstes hören wir für die CDU-Fraktion Herrn Abg. Wähner.

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Ronny Wähner CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin von der BSW-Fraktion, liebe Frau Knebel! Ihrem Antrag will ich mich so nähern, dass ich erst einmal einen kleinen Exkurs in unser Finanzausgleichssystem mache – ich will ihn aus Zeitgründen bewusst einfach halten –, um Ihnen die Wirkungsweise darzustellen und zu zeigen, was Sie hier vorschlagen bzw. fordern. Meine Frage, die ich gerne stellen wollte, stelle ich einfach an dieser Stelle; vielleicht können Sie in Ihrer zweiten Rederunde darauf eingehen. Die Frage ist: Haben Sie über diesen Vorschlag, den Sie uns unterbreiten, oder über Ihr Ansinnen einmal mit den kommunalen Spitzenverbänden, mit dem SSG und dem Landkreistag, diskutiert? (Uta Knebel, BSW: Ja!) Die Umsetzbarkeit und vor allem die Auswirkungen würden mich interessieren. Aber konkret zu Ihrem Antrag. Es ist richtig: Wenn wir Haushalte aufstellen, wir als Land, aber auch die Kommunen, dann basiert das auf gewissen Schätzungen, auf Annahmen. Eine andere Möglichkeit haben wir nicht. Das wird aber sachgerecht gemacht und folgt einer langen Praxis. Jeder weiß: Wenn ich etwas auf einer sachgerechten Schätzung aufbaue, dann gibt es Risiken. Diesen Verantwortungsbereich haben wir schon immer. Er ist auch der kommunalen Ebene bekannt. Auch der SSG wirkt auf kommunaler Ebene daran mit, macht eine eigene Schätzung und versucht, gewisse Auswirkungen zu berücksichtigen, um möglichst nah an der hoffentlich eintretenden Realität zu sein. Jeder hat hierbei einen gewissen Verantwortungsbereich, den wir uns ein Stück weit zwischen Land und Kommunen teilen. Wenn ich als Kommune einen Haushalt aufstelle, dann nehme ich die Schätzungsgrundlagen, bin aber nicht starr daran gebunden. Bei der Einkommen- oder Umsatzsteuer nimmt man meist diese Werte, weil man sie selbst nicht besser erheben kann. Aber schon bei der Gewerbesteuer habe ich eigene Erkenntnisse aus meiner Kommune. Den Hebesatz kann ich selbst gestalten und ich habe über die Kämmerei meistens schon Festsetzungen von Vorauszahlungen, sodass ich dort zum Teil bessere, nähere Werte habe. Ebenso ist es bei der Grundsteuer. Eine sehr wichtige Einnahmenposition für einen Großteil unserer Kommunen ist die Schlüsselzuweisung; diese haben wir schon oft diskutiert. Die Summe wird über das Finanzausgleichsgesetz festgelegt, und auch sie basiert auf Schätzungen, und zwar auf der Annahme für die nächsten zwei Jahre – wir werden ja bald wieder einen Doppelhaushalt beschließen dürfen –, mit welchen Einnahmen wir rechnen. Das Gute daran ist, dass diese angenommene Größe über den gesamten Zeitraum gleichbleibt. Sie wird bei tatsächlich abfallendem Steueraufkommen nicht abgesenkt, sondern man bekommt diese Vorauszahlung und kann damit über den Zeitraum sicher planen. Im Nachgang wird spitz abgerechnet, analog einer Stromrechnung. Man tätigt die Vorauszahlung und am Ende wird der tatsächliche Verbrauch bestimmt. Genauso erfolgt es bei der Schlüsselzuweisung. Jetzt, in der Realität, gibt es eine andere Entwicklung als in der Vergangenheit. Wir haben über zehn Jahre hinweg permanent ein steigendes Steueraufkommen verzeichnen können. Somit gab es meistens positive Abrechnungsbeträge zugunsten der Kommunen, sprich: Sie konnten noch im Nachgang mit Geldzuweisungen rechnen. Es wurde dann im Übereinkommen zwischen Finanzminister und der kommunalen Ebene mit den Spitzenverbänden verhandelt, wie man das gestaltet. Denn gerade die Kämmerinnen und Kämmerer haben ein großes Interesse daran, eine gleichmäßig verlaufende Einnahmengröße zu haben, um damit sicher planen zu können. Aktuell, beim letzten Abrechnungsbetrag, gab es eine negative Abrechnung, sodass die Kommunen schon mehr Geld bekommen haben, als ihnen nach dieser Abrechnung zusteht. Damit gehen wir als Land verantwortungsvoll um. Man ist im guten Miteinander. Ich danke unserem Finanzminister und seinem Vorgänger, dass man in Absprache mit den Kommunen Lösungen findet, wie man diesen negativen Abrechnungsbetrag verteilt, um übermäßige negative Auswirkungen zu vermeiden. Doch eines ist auch klar: Wir sitzen gemeinsam in einem Boot. Und auch Sie, liebes BSW, dürfen hier einen Landeshaushalt mit aufstellen. (Zuruf Uta Knebel, BSW) Den Euro gebe ich gern an die Kommunen – da spreche ich auch als Bürgermeister –, aber wir haben auf Landesebene momentan große Aufgaben vor uns und die Finanzausstattung ist alles andere als üppig. Einen Punkt habe ich bei den Haushalten komplett in eigener kommunaler Zuständigkeit: Das ist der Bereich der Ausgaben. Dort kann ich selbst gestalten und die Punkte entsprechend ansetzen oder darauf Einfluss nehmen, wie hoch ich in gewissen Positionen gehe. Dafür haben wir auch eine gemeinsame Verantwortung, auf allen staatlichen Ebenen. Frau Knebel, Sie haben in Ihrem Redebeitrag die Gesamtfinanzsituation der Kommunen, die wirtschaftliche Entwicklung dargestellt. Ja, wir alle – ob kommunale oder Landesebene – leben von einer guten wirtschaftlichen Entwicklung und haben gemeinsam die Aufgabe, dafür unseren Beitrag zu leisten. Dieser ist auch von den Kommunen zu leisten, und zwar in der Form, dass man Gewerbegebiete erschließt und Rahmenbedingungen schafft, um Wirtschaft attraktiv zu machen. Das ist die Verantwortung, die man vor Ort leben muss. Nur wenn wir gemeinsam erfolgreich sind, haben wir am Ende eine starke Wirtschaftskraft und ein entsprechendes Steueraufkommen. Dabei kann man nicht etwas zur Seite der anderen schieben, sondern das ist die gemeinsame Aufgabe. Im Haushaltsvollzug besteht für jeden die Aufgabe, zu beobachten, wie die Einnahmen und die Ausgaben laufen, und entsprechend gegenzusteuern. Dafür gibt es Instrumente und das wird gemacht. Dieses System ist lange bewährt und das kennt jede verantwortungsvolle Kämmerin und jeder verantwortungsvolle Kämmerer. Jeder Bürgermeister und jede Bürgermeisterin sollte das kennen und ein Stück damit umgehen können. Das gehört einfach zum normalen Leben dazu. Ob Kassenkredite entstehen, das ist meistens nicht die Auswirkung von einem Jahr, sondern eine Summe von mehreren Zeiträumen, sodass man, wenn man positive Kassenbestände hat, auch leichter mit zurückgehenden Einnahmen zurechtkommt. Wenn man bereits im Kassenkredit ist, dann wird es zusätzlich herausfordernd. Aber man kann nicht pauschal sagen, dass bei zurückgehenden Einnahmen immer gleich ein Kassenkredit entsteht. Das sagen die Statistiken, die Sie angesprochen haben. Natürlich ist es so: Wenn Kassenkredite entstehen, dann muss ich als Kommune schauen, wie ich mit der Zinslast umgehe. Das ist die Verantwortung der Kommunen. Die können wir als Land nicht auf uns nehmen; denn das ist die Eigenverantwortung vor Ort, die dort gelebt werden muss. Einen Punkt müssen wir schon gesondert ansprechen – und dieser ist uns als CDU ganz besonders bewusst –: Die hohen Kassenkredite, die jetzt erschreckenderweise bei der kommunalen Ebene, die für die Sozialkosten verantwortlich ist, auflaufen, erschrecken mich genauso. Das sind bei uns im Land die Landkreise und das sind die kreisfreien Städte. Das ist jedoch kein sächsisches Phänomen – das muss man deutlich sagen –, sondern das ist deutschlandweit der Fall. Das lösen wir aber – da muss ich ganz deutlich werden – nicht mit Ihrem Antrag und nicht mit Ihrem Vorschlag, sondern dafür kann nur eine Lösung gefunden werden, wenn man sich in einem ehrlichen Dialog, in einem Diskurs klar vor Augen führt: Was können wir uns als Bundesrepublik Deutschland, als Gesellschaft langfristig im sozialen Bereich leisten? Am Ende muss man das ein Stück weit den möglichen Einnahmen anpassen. Nur darin sehe ich die Möglichkeit für eine Lösung und nicht darin, letztendlich irgendwelche aufgelaufenen Kassenkredite aufzunehmen. (Jens Hentschel-Thöricht, BSW, steht am Mikrofon.) In diesem Zusammenhang muss ich es noch einmal ansprechen: Mich würde durchaus die Einschätzung der kommunalen Spitzenverbände interessieren. Wenn Sie mit ihnen gesprochen haben – ich habe öfters mit ihnen Gespräche –, würde mich interessieren, wie sie das Thema Handling der Bürokratie in diesem Zusammenhang sehen; denn wir haben ja oft das Thema Bürokratieabbau.

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Alexander Dierks

Herr Kollege HentschelThöricht begehrt das Wort an Mikrofon 2. Lassen Sie das zu?

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Alexander Dierks

Dann Herr Kollege Hentschel-Thöricht an Mikrofon 2, bitte.

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Jens Hentschel-Thöricht BSW

Vielen Dank, Herr Wähner. Mich interessiert, welche Alternative denn die Landkreise haben, anstatt Kassenkredite aufzunehmen, wenn sie sonst keine Rücklagen mehr haben, wenn sie nicht wissen, wie sie die ganzen Pflichtaufgaben bezahlen sollen. Können Sie kurz etwas dazu sagen, welche Alternativen zu Kassenkrediten Sie vor Augen haben? – Danke.

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Ronny Wähner CDU

Es ist die Realität, dass in dem Fall, wenn keine weiteren Einnahmen bzw. Guthaben vorhanden sind, nur die Möglichkeit der Aufnahme von Kassenkrediten besteht. Aber ich habe ja den Bezug zu Ihrem Antrag gesehen, dass Ihr Antrag keine Lösung für diese Problematik sein kann. Sie sprechen nur die Zinsen an, die daraus entstehen und eine zusätzliche Belastung für die Landkreise darstellen; keine Frage. Doch die Problematik dieser ausufernden Sozialkosten und die Steigerung der Kassenkredite löse ich nicht mit Ihrem Antrag, sondern nur – wie ich schon ausgeführt habe – in einer klaren, ehrlichen Diskussion zur Gesamthöhe der Sozialleistungen, die wir uns leisten können. Zusammenfassend will ich für die Union sagen: Wir sehen die Herausforderungen bezüglich der Finanzen auf kommunaler Ebene, aber Ihr Antrag, Ihr Vorschlag ist dafür keine Lösung und deshalb lehnen wir ihn ab. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Alexander Dierks

Das war Herr Kollege Wähner für die CDU-Fraktion. Sie haben schon eine ganze Weile gewartet, Herr Kollege Thumm. Jetzt können Sie das Wort für die Fraktion AfD ergreifen; bitte. (Rico Gebhardt, Die Linke: Aber nicht so aufregen!)

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Thomas Thumm AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kollegen Abgeordneten! Herr Wähner, Sie hatten recht, als Sie sagten, die Kommunen hatten in den vergangenen zehn Jahren gute Jahre gehabt. Aber ich rate Ihnen: Werfen Sie einfach mal einen Blick auf die Prognose der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände für die nächsten Jahre, für das vergangene Jahr und das zuvor vergangene Jahr! Es sind nämlich alle positiven Salden, die in den zehn Jahren aufgelaufen sind und von denen Sie sprachen, innerhalb von zwei Jahren aufgebraucht worden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Prognose in die Zukunft für die kommunalen Finanzierungssalden verheißt zudem nichts Gutes, weil jedes Jahr bis zum Jahr 2029 rund 30 Milliarden Euro Defizit hinzukommen, bezogen auf den gesamten Bund. Die Lage ist also ernst. Die Kommunen sind hoch defizitär. Der Schuldenberg steigt. Die Kassenkredite erreichen Rekordhöhen. Strukturell befinden sich viele unserer kommunalen Kernhaushalte in einer derartigen Schieflage, da sie de facto pleite sind. Dadurch wird die Selbstverwaltung der Kommunen ad absurdum geführt. Allein im letzten Jahr lag das Defizit in Sachsen bei rund einer Milliarde Euro in den kommunalen Haushalten des Freistaates, und das setzt sich nun im Jahr 2026 fort. Meine Damen und Herren, die Schuld dafür ist nicht bei den Gemeinden, bei den Städten oder den Landkreisen zu suchen. Die Schuld trägt maßgeblich die Legislative, also der Sächsische Landtag und der Bund; denn nur diese Parlamente können ein effizientes Staatswesen durch Gesetze vorgeben – oder eben nicht. Vieles, was nämlich unterhalb der Ebene Landtag passiert, ist der Vollzug nach den gesetzlichen Aufgaben oder Erlasse aus den Ministerien, die unsere Landkreise und Städte zu vollziehen haben. Genau hier liegt der Hase im Pfeffer. Was ist denn in den letzten Jahren alles an Aufgaben und Forderungen in den Kommunen dazugekommen? Die Bewältigung einer staatlich organisierten Massenmigration, eine Empfängerkreiserweiterung beim Wohngeld, was Personalstellen in den Kommunen aufwachsen ließ, steigende Personalkosten durch höhere Tarifabschlüsse, die Änderung des Betreuungsschlüssels bei der Kitabetreuung, inflationäre Preissteigerungen, steigende Sozialkosten, besonders im Bereich der Jugendhilfe, sowie eine fehlende KitakostenDynamisierung. Und jetzt die rhetorische Frage: Was haben die sächsischen Kommunen davon selbst beschlossen, meine sehr verehrten Damen und Herren? Ich sage es Ihnen: Nüscht! Das Chaos der Kommunalhaushalte wurde durch Land und Bund organisiert. Und die Antwort der Staatsregierung schlägt dem Fass den Boden aus: Macht doch einfach noch mehr Schulden! Ohne die Frage zu stellen, wer das alles irgendwann noch bezahlen soll. (Beifall AfD) Wir hatten eine Anhörung in der Enquetekommission „Kommunale Haushalte“. Dort sprach ein Experte über die Stadt Leipzig, dass von den rund 200 Millionen Euro Defizit 75 % übertragene Aufgaben sind. Im Erzgebirge erreichen die Schulden nie geahnte Ausmaße. Kassenkredite werden durch neue Kassenkredite finanziert, welche noch höhere Zinslasten in der Zukunft zur Folge haben und das Geld auf kommunaler Ebene für Investitionen und freiwillige Aufgaben, zum Beispiel in Infrastruktur, Kultur, Sport, Vereine, aber auch in Musikschulen verunmöglichen. Was hat das also noch mit solider Haushaltsführung zu tun? Was hat das noch mit kommunaler Selbstverwaltung zu tun? Was hat das noch mit einem funktionierenden Staatswesen zu tun? (Beifall AfD) Meine Damen und Herren, das alles ist staatlich organisierte Misswirtschaft und staatspolitisches Versagen. Aber zum Antrag des BSW. Frau Knebel, ja, ich kann Ihr Ansinnen verstehen. Ich kann nachvollziehen, warum Sie das machen. Aber nicht ein einziges Problem wird durch die Übernahme der Zinslasten gelöst, außer, dass es den Landkreisen kurzfristig etwas mickrige Liquidität verschaffen soll. Frau Knebel, nun aber eine Frage an Sie. Sie wollen mit Ihrem Antrag nur nachweislich aufgrund verspäteter Zahlungen durch den Freistaat an die kommunale Ebene und außergewöhnlicher Fehlprognosen bei den landeseigenen Steuerschätzungen entstandene Zinsen für Kassenkredite erstatten, und das rückwirkend und zukünftig. Jetzt die Frage: Über welche Summe sprechen wir? (Zuruf Uta Knebel, BSW) Jetzt und in der Zukunft, Frau Knebel: 1, 10, 100 Millionen Euro? (Zuruf Uta Knebel, BSW) Und wo, Frau Knebel, ist der Deckungsvorschlag in Ihrem Antrag? (Zuruf Uta Knebel, BSW) Hilfestellung: Wir machen mal eine Milchmädchenrechnung. Im letzten Jahr ein kommunales Defizit von einer Milliarde Euro. Kommunale Schulden, die größtenteils durch die Aufgabenübertragung entstanden und welche nicht ausfinanziert sind. Jetzt nehmen wir diese eine Milliarde Euro und unterstellen mal 3 % Zinslast. Dann sind das 30 Millionen Euro. Und diese 30 Millionen Euro teilen Sie durch drei kreisfreie Städte und die zehn Landkreise. Der Betrag, der dann rauskommt, ist verschwindend gering. Und das ist nur, ich sage mal, (Rico Gebhardt, Die Linke: Peanuts!) das ist das, was der Heilpraktiker machen kann. (Heiterkeit und Zuruf AfD) Mit anderen Worten: Es hilft niemandem weiter. Die Übernahme der Zinslasten in den Landeshaushalten bedeutet, dass kommunale Schulden Landesschulden werden. So weit, so gut. Das kann ich nachvollziehen, weil Sie sagen, das ist nicht durch die Kommunen, sondern durch das Land und den Bund verursacht. Aber was ändert sich denn für den Bürger, wenn wir die Schulden von der kommunalen Ebene auf die Landesebene übertragen? Nüscht, Frau Knebel. Der Bürger heißt Bürger, weil er bürgt. Er bürgt für das staatspolitische Versagen in den Kommunen, er bürgt für das staatspolitische Versagen im Land und er bürgt für das Versagen im Bund; (Zustimmung und Beifall AfD –

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Martina Jost AfD

Sehr gut!) denn er zahlt am Ende alles. So hart und brutal ist fiskalische Realität. Zusammenfassend kann ich also sagen: Es braucht eine andere Herangehensweise. Der Staat muss handeln, indem er endlich die Aufgabenkritik vornimmt, die wir als AfD seit Jahren fordern, um die Systemkosten im Bund, im Land und in den Kommunen zu senken. Der Staat muss das Personal in den ministeriellen Verwaltungen abbauen sowie eine fundamentale Entlastung an Standards und Aufgaben vornehmen, die er den Landkreisen und seinen Kommunen in den letzten Jahren übergeholfen hat; denn nur das kann nachhaltig die Liquidität des Staates und seiner Kommunen erhöhen, ohne dass neue Zinslasten durch immer neue Kredite entstehen. Meine Damen und Herren, für staatlich bestellte Integrations- und Gleichstellungsbeauftragte ist kein Geld da. Also: Weg damit! Für steuergeldfinanzierte Massenmigration ist auch kein Geld mehr da. (Zuruf Laura Stellbrink, SPD) Allein dafür betrugen die Kosten im Bund 50 Milliarden Euro. Weg mit den Millionenkosten sogenannter Demokratieprojekte! Weg mit der Finanzierung linker Vereine! (Zuruf Martin Modschiedler, CDU) Weg mit der CO -Bepreisung, dem Gebäudeenergiegesetz, also Heizungsverboten, und kommunaler Wärmeplanung! Alles politisch organisierte, aber völlig entbehrliche Aufgaben. (Beifall AfD)

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Alexander Dierks

Herr Thumm, einen Moment. Ich möchte die Besuchertribüne nochmals darauf hinweisen, dass der Ausdruck von Beifall oder Missfall nicht gestattet ist. (Carsten Hütter, AfD: Vor allem nicht bei Herrn Thumm!) Ich möchte darum bitten, dass Sie sich daran halten. – Herr Thumm, bitte.

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Thomas Thumm AfD

Danke. – Ausbauziele sogenannter erneuerbarer Energien, welche die Bürger und Unternehmen nur zusätzliches Geld kosten, die Kaufkraft hemmen und die Wettbewerbsfähigkeit in den Unternehmen belasten, sind völlig überflüssig. Die müssen abgeschafft werden. Natürlich auch E-Busse und -Züge, batteriebetriebene Züge, die dreifach teurer sind als Dieselbusse zum Beispiel. (Zurufe Martin Modschiedler, CDU, und Rico Gebhardt, Die Linke) Das alles belastet unsere Kommunen und die kommunalen Unternehmen. Damit muss Schluss sein. Wir brauchen diese fundamentale Aufgabenkritik im Land und im Bund, (Jan Löffler, CDU: In der ganzen Welt!) um das gesamte System zu entlasten, die Kosten zu reduzieren und einen effizienten, handlungsfähigen Staat für die Zukunft aufzubauen. Es braucht frischen Wind in den Ministerien. Das gilt für Bund und Land, meine Damen und Herren. Der vorliegende Antrag des BSW ist erkennbar gut gemeint – er zielt immerhin auf eine Entlastung der Kommunen –, aber er entlastet nicht nachhaltig, er verschiebt nur. Der Antrag in Bildern: Der Patient ist krank, er hat eine Blinddarmentzündung. Der Patient geht zum Arzt. Der Arzt klebt ein Wärmepflaster drauf und schickt ihn nach Hause. Der Patient stirbt. Er löst langfristig also kein Problem. Daher ist dieser Antrag nicht zustimmungsfähig. Vielen Dank, meine Damen und Herren. (Beifall AfD)

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Alexander Dierks

Das war Kollege Thumm für die Fraktion AfD. Ich sehe das Begehren nach einer Kurzintervention von Frau Kollegin Schubert. Bitte, Frau Kollegin.

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Franziska Schubert GRÜNE

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich möchte gerne eine Kurzintervention auf den Beitrag von Herrn Thumm halten. Wissen Sie, Herr Thumm, was das große Pfund ostdeutscher Kommunen ist? Wissen Sie das? (Zuruf AfD: Die GRÜNEN!) Nein, wissen Sie nicht. In der Infrastruktur sind es nämlich die Stadtwerke, und zwar insbesondere die, die Fernwärmenetze betreiben. (Gelächter AfD – Zuruf Mike Moncsek, AfD) Und wissen Sie warum? Weil durch die Einnahmen, die dort zustande kommen, die Möglichkeit existiert, in vielen Orten freiwillige Leistungen überhaupt finanzierbar zu halten. Dazu zählen zum Beispiel öffentliche Freibäder. Insofern möchte ich hier deutlich korrigieren, dass die kommunale Wärmeplanung dafür sorgen würde, dass die Kommunen in den Einnahmen schlechter dastehen. (Mike Moncsek, AfD: Wie wollen Sie denn heizen?) Ganz im Gegenteil: Sie sorgt dafür, dass es zu einer Stärkung der Anschlüsse in den Fernwärmenetzen kommt (Zuruf Arthur Österle, AfD – Heiterkeit Mike Moncsek, AfD) und dass dadurch die Bürgerinnen und Bürger hautnah erleben, (Sebastian Wippel, AfD: Die Steigerung der Preise!) was es bedeutet, wenn sie als Kundinnen und Kunden bei den Stadtwerken sind und ihre Kinder die Möglichkeit haben, (Zuruf Carsten Hütter, AfD) im öffentlichen Freibad Schwimmunterricht zu haben. Das ist keine Ideologie, sondern das sage ich Ihnen, weil ich seit vielen Jahren kommunalpolitisch, realpolitisch erlebe, was vor Ort los ist. Das dürfen und sollten Sie nicht schlechtreden. Das ist ein Schlag ins Gesicht all der Stadtwerke, (Lachen Mike Moncsek, AfD) all der Fernwärmebetreiber, die in den Kommunen wirklich ganz viel leisten. Das ist das Pfund ostdeutscher Kommunen, das wir haben. Das so zu diffamieren – – (Carsten Hütter, AfD: Die Planungen landen doch alle in der Schublade!) – Lassen Sie mich ausreden, Herr Hütter! – Das so in Bausch und Bogen zu reden, wird dem Thema nicht gerecht. (Thomas Thumm, AfD, und Peter Wilhelm Patt, CDU, stehen am Mikrofon.) Das können Sie anders sehen, aber Ihre Darstellung ist an der Stelle falsch. (Martina Jost, AfD: Das hat doch gar nichts mit dem Antrag zu tun!)

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Alexander Dierks

Nun hat ausschließlich Herr Thumm – ich nehme sehr viel Gesprächsbedarf zu dem Thema wahr – die Möglichkeit, auf die Kurzintervention von Frau Kollegin Schubert zu reagieren. Wollen Sie davon Gebrauch machen, Herr Kollege? – Ja. Am Mikrofon 7 Herr Kollege Thumm, bitte.

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Thomas Thumm AfD

Liebe Frau Schubert, fangen wir an: Gaswerke – – (Franziska Schubert, BÜNDNISGRÜNE: Gaswerke?!) Stadtwerke haben die Kommunen in den vergangenen Jahren natürlich unterstützt, auch im Bereich der Stromnetze, wo die Stadtwerke ja auch tätig werden, bei der Bereitstellung des Stroms. Natürlich ergibt das Rückflüsse in die kommunalen Haushalte. Das ist in der Vergangenheit schon so gewesen. Wissen Sie, mit welcher Energieform die Stadtwerke dort größtenteils geheizt haben? Mit Gas und mit Strom. (Franziska Schubert, BÜNDNISGRÜNE: Mit Gas und Strom?) Daran ändert sich erst einmal grundsätzlich nichts. Dass ich die Stadtwerke oder kommunale Unternehmen schlechtgeredet habe – – (Franziska Schubert, BÜNDNISGRÜNE: Kommunale Wärmeplanung!) Ich habe auf das Gebäudeenergiegesetz abgezielt. Das Gebäudeenergiegesetz bedeutet für eine Gemeinde zum Beispiel, dass sie in den Schulen, die der Kommune gehören, die Gasheizungen erneuern muss. Bei kommunalen Unternehmen – also Wohnungsgenossenschaften, an denen Kommunen beteiligt sind – müssen Heizungen erneuert werden. Wissen Sie, was der VKU – der Verband kommunaler Unternehmen – zu den Investitionskosten der nächsten 20 Jahre gesagt hat, also wie hoch die sein werden? 35 Milliarden Euro. Das ist alles Geld, was wir zukünftig noch investieren müssen, um all diese grünen, ideologisch geforderten Planspiele umzusetzen. (Beifall AfD – Jawoll-Rufe AfD) Das, liebe Frau Schubert, wollen wir nicht. Meine Rede war kein Angriff auf die Stadtwerke oder auf kommunale Unternehmen. Nein, die AfD will genossenschaftliches Wohnen stärken. Sie will die Daseinsvorsorge im öffentlichen Bereich, nämlich bei den Stadtwerken, halten. Aber wir wollen die Stadtwerke und die kommunalen Unternehmen unterstützen und nicht, so wie Sie und Ihre Partei es tun – die GRÜNEN zusammen mit den Linken –, belasten. Das ist AfD-Politik: – (Zuruf Franziska Schubert, BÜNDNISGRÜNE)

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Thomas Thumm AfD

– Entlastung und keine Belastung. (Beifall AfD – Zurufe Franziska Schubert, BÜNDNISGRÜNE)

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Alexander Dierks

Herr Kollege Thumm, Ihre Redezeit ist zu Ende. Ich sehe am Mikrofon 6 den Wunsch nach einer weiteren Kurzintervention zum Redebeitrag von Herrn Kollegen Thumm. Herr Kollege Patt, bitte.

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Peter Wilhelm Patt CDU

Als der Kollege über die Stadtwerke, über die Fernwärme sprach, gab es eine Replik von Frau Schubert. Ich kann nicht nachvollziehen, seit wann es Aufgabe der Stadtwerke ist, Umverteilungen vorzunehmen, um irgendwo auf den Dörfern irgendetwas am Laufen zu halten. (Zurufe und Beifall AfD) Ich möchte Herrn Thumm dazu befragen, wie er das sieht und – – (Rico Gebhardt, Die Linke: Keine Fragen stellen!)

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Alexander Dierks

Herr Kollege Patt, Sie können lediglich eine Kurzintervention auf den Redebeitrag von Herrn Thumm halten. (Thomas Thumm, AfD: Machen Sie mal eine Intervention, Herr Patt!) Sie können nicht gegen eine Intervention intervenieren.

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Peter Wilhelm Patt CDU

Ich wollte Herrn Thumm entsprechend fragen, (Rico Gebhardt, Die Linke: Sie können keine Fragen stellen! Mensch!) wie er das sieht: Ist es Aufgabe der Stadtwerke, entsprechend diese Umverteilung über die Fernwärme vorzunehmen? Ich wollte auch fragen, was er davon hält, dass die Fernwärme heute solche Preise annimmt, sodass viele kommunale Einrichtungen, (Zuruf Franziska Schubert, BÜNDNISGRÜNE) von denen Sie sprechen, diese Finanzierungsprobleme haben und unter diesen erheblich erhöhten Kosten leiden. Beispielsweise melden sich die evangelischen Kirchen der Stadt Chemnitz und sagen, sie können sich diesen Grundbeitrag gar nicht mehr leisten. Das Gleiche betrifft kommunale Einrichtungen wie Hochschulen, Gymnasien oder Theater, die diese Kosten gar nicht mehr tragen können. (Carsten Hütter, AfD: Fragen Sie mal Frau Schubert! Frau Schubert müssen Sie fragen! – Weitere Zurufe AfD) Welchen Lösungsvorschlag haben Sie dafür?

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Alexander Dierks

Das war Kollege Patt am Mikrofon 6 mit einer Kurzintervention. Es reagiert abermals Herr Kollege Thumm; bitte.

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Thomas Thumm AfD

Sehr geehrter Herr Patt! Also noch einmal ganz kurz zu dieser Gewinnerzielungsabsicht; diese haben Sie als Erstes erfragt. Selbstverständlich hat jedes Unternehmen eine Gewinnerzielungsabsicht, auch die Stadtwerke mit kommunaler Beteiligung. Es ist aber so: Wenn eine Kommune Gesellschafter bei einem Stadtwerk ist und die Jahre gut laufen, dann gibt es Gewinnrückflüsse in die Kommune. Frau Schubert hat natürlich recht, wenn sie sagt, dass damit auch Schwimmbäder, Sporthallen und das Vereinswesen unterstützt werden. Das ist grundlegend eine gute Sache. Aber wir sind doch genau an dem Punkt: Wenn Sie jetzt kritisieren, dass die Kosten in den vergangenen Jahren viel zu hoch geworden sind, Herr Patt, dann liegt das nicht an der AfD. Das liegt an Ihnen, an der CDU. (Beifall AfD) Sie regieren im Bund. Schaffen Sie die CO -Bepreisung ab! Schaffen Sie den Ausbau der erneuerbaren Energien ab! Denn dieses Geld muss in Unternehmen verdient werden und wird von Steuern und Abgaben abgeschöpft, um diesen Wahnsinn, der in den vergangenen zehn, 15 Jahren im Bereich des Ausbaus der erneuerbaren Energien stattgefunden hat, politisch zu finanzieren. Das macht das System teuer. Das wollen wir nicht. Wir wollen günstigen Strom für unsere Bürger und unsere Unternehmen. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Alexander Dierks

Das war die Reaktion auf die zweite Kurzintervention zum Redebeitrag des Kollegen Thumm von der AfD-Fraktion. Nun kann in der weiteren Reihenfolge die SPD-Fraktion das Wort ergreifen. – Frau Kollegin Pfeil, bitte.

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Juliane Pfeil SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich war kurz versucht, noch einmal etwas zum Beteiligungsgesetz und der Chance der Kommunen zu sagen, aber vielleicht bearbeiten wir das Thema an einer anderen Stelle. Es passt aber, denke ich, eigentlich ganz gut hierhin, wenn wir über die finanzielle Situation sprechen. Ich möchte zunächst der BSW-Fraktion dafür danken, das Thema wieder gesetzt zu haben; denn wir merken immer wieder, wie wichtig dieses Thema ist und dass wir es gemeinsam diskutieren. Man merkt – leider Gottes – aber auch an der Anwesenheit, dass es meistens nur diejenigen diskutieren, die es vor Ort betrifft. Das sind die Kolleginnen und Kollegen in den Kommunalparlamenten, die auch hier sitzen. (Martina Jost, AfD: Ja, genau!) Das Thema ist real, es ist drängend, es betrifft mittlerweile eigentlich alle Städte und Gemeinden, insbesondere die Landkreise. Es ist gut, dass wir uns gemeinsam dafür einsetzen, dass es stabile kommunale Haushalte gibt. Deswegen danke ich Ihnen, dass Sie die Initiative erneut ergriffen und das Thema auf die Tagesordnung gesetzt haben. Ich denke, wir alle haben schon einmal gesagt, wie schwierig die finanzielle Situation ist, aber man muss es immer wieder betonen. Eine Sache hat uns insbesondere in den letzten Wochen gezeigt, wie groß die Defizite sind: der Gemeindefinanzbericht. Dieser hat noch einmal ganz deutlich aufgezeigt, wo die Defizite liegen, wo die Belastungen sind, was die steigenden Pflichtaufgaben sind, wie schwindend gering die Investitionsspielräume, die mittlerweile noch vorhanden sind, und wie hoch die Sozialausgaben sind, die sich immer deutlicher abzeichnen. Auf der anderen Seite sehen wir aber, dass sich die Zinsdynamik zum Glück ein wenig beruhigt hat. Auch das sehen wir in den letzten Monaten. Wir wissen auch, dass Kassenkredite eigentlich nur eine Notlösung sind, auch wenn sie gerade von fast allen genutzt werden. Die Zinsen wirken sich zusätzlich belastend aus. Aber – deswegen habe ich gerade das Wort „Notlösung“ in den Mund genommen – wir reden nicht über unregulierte Notlösungen. Kassenkredite sind alles andere als unreguliert: Sie sind ein ganz streng überwachtes Instrument. Sie sind kein freies Finanzierungsinstrument, das sich die Kommunen einfach zur Hand nehmen können, sondern sie dienen ausschließlich der kurzfristigen Liquiditätssicherung und unterliegen der kommunalen Haushaltsaufsicht. Ich finde – die Kritik darf ich mir erlauben –, dass die pauschale Zuschreibung der Verantwortung an das Land ein wenig verkürzt ist, auch rechtlich ziemlich verkürzt ist. Die Argumentation vom BSW vermischt strukturelle Defizite der Kommunalfinanzen mit dem Thema der kurzfristigen Prognoseabweichung, also dem Thema der Abweichung von Steuerschätzungen. Doch Steuerschätzungen sind nicht in irgendeiner Art und Weise – ich glaube, Kollege Wähner hat das vorhin sehr ausführlich beschrieben – ein verbindlicher Bescheid. Wir schreiben keinen Bescheid aus und sagen: So wird es. Das können wir nicht machen. Sie sind ein Instrument, das gerade deshalb funktioniert, weil es regelmäßig korrigiert wird. Anpassungen innerhalb der regulären Prognoseverfahren sind alles andere als Ausnahmefälle; das haben wir in den letzten Jahren immer wieder gesehen. Es ist ein bewährtes System, und die Steuerschätzungen – Kollege Piwarz macht das regelmäßig – werden überprüft und angepasst. Der Antrag setzt auf eine nachträgliche Einzelkompensation über ein Sonderprogramm; das wurde vorhin schon sehr ausführlich diskutiert. Es behandelt eigentlich nur die Symptome, aber nicht die strukturellen Ursachen, und die Wirksamkeit ist leider auch keine sehr große. Gleichwohl habe auch ich in der Enquetekommission gehört, wie die Sachverständigen dieses Instrument zu Felde geführt haben, was wahrscheinlich für Sie der Auslöser war, heute diesen Antrag zu stellen. Wir glauben, dass eine pauschale Zinsübernahme die Gefahr birgt, dass Fehlanreize für künftige kommunale Haushaltsplanungen passieren und dass wir damit jetzt einen Präzedenzfall schaffen. Es umgeht auch den etablierten Mechanismus des Finanzausgleichs. Um in der Debatte noch eine andere Wendung zu nehmen, weil wir gerade sehr kleinteilig über die Wirksamkeit eines Ihrer Instrumente diskutieren, wollte ich gerne verdeutlichen, dass wir uns sehr wohl auf den Weg gemacht haben, insbesondere als Koalition, über das Finanzausgleichsgesetz in Gänze zu reden. Wir haben verschiedene Maßnahmen schon in der Staatsregierung ergriffen. Die Staatsregierung macht sich gerade auf den Weg, sehr viele Strukturanpassungsmaßnahmen zu prüfen, die wirklich gezielt kommunal wirken und entlasten sollen. Es gibt die Reformkommission, die ihre Arbeit aufgenommen hat, die Ergebnisse präsentiert. Ja, das ist der steinigere Weg, das ist tatsächlich so, und er dauert länger und ist nicht so sexy, wie schnell einen Antrag zu beschließen, dann aber die Wirksamkeit nicht wirklich im Blick zu haben. Ich möchte sehr dafür werben, dass wir uns gemeinsam – und dafür möchte ich auch bei der BSW-Fraktion werben – auf diesen Weg machen, diese vielen kleinteiligen Punkte, die jetzt gezielt betrachtet werden, in die Umsetzung zu bringen, um die Kommunen endlich strukturell zu entlasten. Vielleicht noch ein anderer Punkt, weil Sie vorhin den Doppelhaushalt erwähnt haben: Man muss sagen, auch wenn die Kommunen sehr hohe Defizite haben – 1 Milliarde Euro haben Sie uns gesagt, alles gut –, hat der letzte Doppelhaushalt ein deutliches Plus für die kommunale Ebene gebracht – und das in diesen schwierigen finanziellen Situationen, in denen der Freistaat war und sich nach wie vor befindet. Ich glaube, dass wir alle, wie wir hier sitzen, gemeinsam Verantwortung für die Kommunen übernehmen, auch Kollege Piwarz und wir als Koalitionsfraktionen, und dann aber auch mit GRÜNEN und Linken. Das hat sich gezeigt, indem wir ganz klar gesagt haben: Wir wollen die Kommunen nicht im Stich lassen. Wir haben ganz selbstverständlich die Steuerausfälle ausgeglichen und es sind im letzten Doppelhaushalt deutlich mehr Zuweisungen an die Kommunen gegangen. Das stimmt einfach nicht. In dieser schwierigen Situation, glaube ich, ist der Freistaat einen wirklich guten Weg gegangen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch das Thema Sachsenfonds möchte ich kurz erwähnen; denn auch wenn wir über den Sachsenfonds wenig Investitionsmöglichkeiten haben, geben wir gerade gezielt über 60 % der Investitionsmittel in die Kommunen hinein, um zumindest dadurch ganz konkret zu sagen – Franziska wird bestimmt auch gleich darauf eingehen –: (Franziska Schubert, BÜNDNISGRÜNE: Nein!) Liebe Kommunen, bitte nutzt die Mittel entsprechend, um zu Investitionen zu kommen. Liebe Kollegin Knebel, wie gesagt, noch einmal vielen Dank für die Diskussion. Es ist, glaube ich, immer wieder wichtig, zu betonen, wie schlecht es den Kommunen geht, damit wir das Thema ständig auf dem Laufenden halten und alle gemeinsam daran wirken. Aber auch wir sagen: Der Antrag ist uns an dieser Stelle zu klein gedacht. Deshalb lehnen wir ihn ab. (Beifall SPD)

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Alexander Dierks

Das war Frau Kollegin Pfeil für die SPD-Fraktion, die mit ihrer Vermutung richtig lag, dass als Nächste Frau Kollegin Schubert für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE das Wort ergreift. Bitte, Frau Kollegin.

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Franziska Schubert GRÜNE

Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das BSW fordert in seinem Antrag, dass der Freistaat künftig die Zinslasten aus kommunalen Kassenkrediten übernimmt, wenn die tatsächlichen Einnahmen erheblich von den Steuerschätzungen abweichen. Vorgeschlagen wird ein pauschaler Zinsübernahmemechanismus, möglichst unbürokratisch umgesetzt. Ich verstehe Sie, Frau Knebel. Ich bin mit Leib und Seele seit vielen Jahren Kommunalpolitikerin. Ich sehe die Entwicklung, und ich kann mich nicht an die letzten zehn fetten Jahre im Landkreis Görlitz erinnern, ganz und gar nicht. Ich lese den Antrag ein Stück weit auch als einen Versuch, einen Umgang mit dieser Situation zu finden, in der man nicht so richtig weiß, wie man weiterkommt, weil man ständig an Blockaden stößt, sowohl im Bund als auch im Land. Deshalb will ich nicht darauf herumhacken, aber Ihnen erklären, warum wir den Antrag ablehnen, weil sich in Ihrem Antrag im Kern zwei Fragen stellen: Ist das, was Sie vorschlagen, ein nachhaltiges, dauerhaft tragfähiges und strukturelles Instrument zur Unterstützung der Kommunen, und ist es rechtssicher? Ist es zielgenau, und ist es tatsächlich einfach umsetzbar? Als BÜNDNISGRÜNE stehen wir fest zur kommunalen Selbstverwaltung. Wir wissen, dass die Haushaltslage vieler Städte, Gemeinden und Landkreise extrem angespannt ist – und das nicht erst seit gestern. Spätestens seit 2020, so auch meine Beobachtung, hat sich der Druck massiv erhöht. Es gibt mehr Pflichtaufgaben, Investitionsstau, wir hatten eine Pandemie, Baukostenexplosion, Energiepreiskrise und eine schwächelnde Einnahmenseite. Bund und Länder haben darauf immer mal wieder reagiert. Ja, Sie erinnern sich: Hilfspakete, Sonderprogramme, Entlastungen, aber die eigentlichen strukturellen Probleme sind nicht gelöst worden. Der Bund macht dicht. Ich glaube nicht, dass es gelingt, den Bund dazu zu bewegen, mehr Geld in die Sozialausgaben zu geben. Das Land will auch nicht wirklich an eine Reform des FAG heran. Dazu sage ich dann noch etwas. Deshalb glauben wir, dass der Vorschlag, den Sie machen, zu kurz greift. Die Steuerschätzungen entstehen nicht im luftleeren Raum. Sie werden zweimal jährlich im Arbeitskreis Steuerschätzung erarbeitet. Daran sind die Länder und die kommunalen Spitzenverbände beteiligt. Diese Prognosen sind verbindliche Planungs- und Orientierungsrahmen. Es ist gut, dass wir sie haben. Wenn es aber zu Abweichungen kommt, und das wissen wir, dann gibt es ein Problem. Es ist nicht immer nur Ausdruck des politischen Versagens einer Ebene, sondern vielleicht von sehr vielen. Kassenkredite dienen der kurzfristigen Liquiditätssicherung. Ich bin da bei Ihnen: Auch wir haben regelmäßig Gänsehaut, wenn wir sehen, in welchen Höhen wir sie wieder zu beschließen haben bzw. wie sie dann aussehen, wenn wir über den Haushaltsvollzug sprechen. Wenn der Freistaat jetzt anfängt, diese Zinsen zu übernehmen, wenn weiterhin nicht der bezahlt, der bestellt – und das erfolgt im Moment nicht, das passiert nicht –, dann schaffen wir eine Art neues Subventionsinstrument mit falschen Anreizen. Eigentlich ist es das, was Sie fordern. Es entstehen Abhängigkeiten, kann ich mir vorstellen, die wir so nicht wollen, ohne die strukturelle Ursache der Haushaltsprobleme zu adressieren. Es bleibt einiges außen vor. Es gibt eine unterschiedliche Wirtschaftskraft, auch innerhalb der sächsischen kommunalen Familie. Wir haben ungleiche Infrastrukturbedarfe, wir haben steigende Bau- und Energiepreise, strukturelle Unterfinanzierung. Das haben alle Rednerinnen und Redner heute schon gesagt, aber das löst eine selektive Zinsübernahme nicht. Der Antrag bleibt einige Antworten schuldig, wie ein einfaches Verfahren aussehen soll; denn es sind öffentliche Mittel, es sind Steuergelder, mit denen wir arbeiten, und das erfordert ein Maß an Transparenz, an Nachweisbarkeit und an klaren Kriterien. Wie wollen wir Doppelförderungen ausschließen? Wie weisen die Kommunen nach, dass sie antragsberechtigt sind, und wer ist es nicht? Das bleibt im Antrag offen. Am Ende teilt der Vorschlag die kommunale Familie in zwei Klassen: Es gibt eine begünstigte und eine nicht begünstigte Kommune, obwohl alle ähnliche Herausforderungen haben. Deshalb ist der Weg, den Sie vorschlagen, nicht ausgegoren, würde ich sagen, noch nicht fertig gedacht. Was es stattdessen braucht, ist eine echte Strukturreform der Finanzbeziehungen. Das sage ich, seit ich hier in diesem Landtag bin. Unsere Fraktion stand immer für einen Systemwechsel im FAG. Wir haben immer gesagt, wir wollen Bedarfsorientierung. Wir wollen endlich, wenn es die Doppik schon mal gibt, eine vergleichende Produktgruppenanalyse. Wir wollen das im Parlament diskutieren. Es braucht alles extrem viel Zeit. Liebe Kollegin Pfeil, „die Botschaft höre ich wohl, allein mir fehlt der Glaube“. Wir brauchen einen kommunalen Finanzausgleich, der in Krisenzeiten wieder trägt, der die Risiken fair verteilt und Planungssicherheit schafft. Wir haben zum Beispiel vorgeschlagen, dass das Land Anteile an den kommunalen Anteilen für den KSV übernimmt. Das wäre kurzfristig eine Sache, die man einmal prüfen könnte. Das wäre eine enorme Entlastung für die Kommunen, die davon betroffen sind. Insbesondere die ehemaligen Kreisstädte, also die Mittelzentren, hätten davon wirklich etwas. Ich habe die Übersichten, wie sich die Kosten dort entwickelt haben, auch auf diesen Ebenen. Ich wiederhole es deshalb an dieser Stelle: Ein kommunaler Finanzausgleich wurde selten aus politischer Einsicht heraus reformiert. Er war fast immer das Ergebnis eines gerichtlichen Urteils, und warum sich in Sachsen nicht längst eine Allianz an Kommunen auf diesen Weg gemacht hat, bleibt offen. Ich halte ihn nach all den vielen Jahren, in denen ich das hier alles hier erlebe, für unumgänglich. Den vorliegenden Antrag lehne ich ab. Ich halte ihn nicht für das richtige Instrument und ich hoffe, ich konnte Ihnen nachvollziehbar und argumentativ darlegen, warum wir das so einschätzen. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE)

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Alexander Dierks

Das war Frau Kollegin Schubert für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Ich möchte kurz meinem Missfallen Ausdruck verleihen, dass offensichtlich missverständlicherweise der Eindruck entstand, dass wir uns in bilaterale Gesprächsgruppen zusammenschließen. Diese finden sich hier in zunehmender Zahl in ganz vielen Teilen des Hauses und dem gebiete ich gern Einhalt. Wir haben ein wunderschönes Foyer und auch eine geöffnete Kantine, wenn Gesprächsbedarf besteht. Ansonsten bin ich sehr dankbar, wenn wir gemeinsam den jeweiligen Rednerinnen und Rednern unser Gehör und unsere Aufmerksamkeit schenken. Der Nächste in der Reihe, bei dem wir nun gemeinsam die Chance haben, das zu üben, (Heiterkeit Martin Modschiedler, CDU) ist Kollege Gebhardt für die Fraktion Die Linke. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.

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Rico Gebhardt Die Linke

Vielen Dank, Herr Präsident, dass Sie für Ruhe gesorgt haben, aber ich hätte mich wahrscheinlich durchgesetzt.

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Alexander Dierks

Daran habe ich überhaupt keinen Zweifel, Herr Kollege Gebhardt.

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Rico Gebhardt Die Linke

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag klingt auf den ersten Blick nach Solidarität mit den Kommunen. Es soll also um die Übernahme der Zinslasten bei Einnahmeausfällen und Verzug des Freistaates gehen. Wer wollte da eigentlich nicht zustimmen? Schließlich stehen die Gemeinden, Städte und Landkreise unter finanziellem Druck. Doch bei genauerem Hinsehen zeigt sich: Dieser Antrag ist weder durchdacht noch glaubwürdig. Das, meine Damen und Herren von der BSW-Fraktion, wiegt umso schwerer, wenn das ausgerechnet von einer Fraktion kommt, die vor wenigen Monaten gemeinsam mit der AfD eine Enquetekommission zu den kommunalen Haushalten einberufen hat, um grundsätzlich Strukturen, Ursachen und Lösungsansätze zu beleuchten. Kolleginnen und Kollegen vom BSW, Sie können doch nicht eine Kommission einsetzen, die gründlich und grundsätzlich klären soll, wie die Finanzen der Kommunen langfristig stabilisiert bzw. die Finanzbeziehungen zwischen dem Land und den Kommunen sowie der kommunalen Ebene neu geordnet werden, und im nächsten Moment mit einem Schnellschussantrag genau diese Arbeitsweise zum Teil vorwegnehmen. Das ist – mit Verlaub – substanzlose Trittbrettfahrerei statt politischer Glaubwürdigkeit. Sie sagen, dass Sie sorgfältig analysieren wollen, und führen gleichzeitig ein Instrument ein, dass tief in die Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen eingreift. Mit so einem Antrag stellen Sie die Enquetekommission selbst infrage. Das Problem der Kommunalfinanzen ist real – keine Frage. Die Kommunen leiden unter strukturellen Finanzlücken – keine Frage. Sie stemmen immer neue Aufgaben mit zu knappen Mitteln, und ja, auch verspätete Zahlungen des Landes sind ein Ärgernis. Wir als Linksfraktion fordern seit Jahren, den kommunalen Finanzausgleich zu reformieren und eine besser auskömmliche Finanzausstattung gesetzlich zu verankern. Das alles braucht aber Systematik, Transparenz, gemeinsame Verantwortung und schlussendlich eine politische Mehrheit – Frau Schubert hat gerade darauf aufmerksam gemacht –; diese gab es in den letzten Jahren in diesem Parlament nicht. Aber es braucht keine – wie Sie es machen – Kurzschlüsse. Wenn man heute per Antrag beschließen würde, dass der Freistaat Sachsen quasi für alle Zinslasten aus Kassenkrediten haften soll, ohne vorher die Ursachen der Finanzströme und die Unterschiede zwischen den Kommunen zu analysieren, dann macht man Politik auf Zuruf. Das mag kurzfristig Kommunen helfen, aber langfristig schadet es dem Ziel, gerechte Verhältnisse herzustellen. Ich sage es offen: Was das BSW hier vorlegt, ist wohlfeile Empörungspolitik. Man entdeckt ein berechtigtes Problem, verpackt es in eine dramatische Überschrift und präsentiert dann eine Lösung, die weder aktuell finanzierbar noch konsistent mit dem eigenen parlamentarischen Arbeiten ist. Ihre Enquetekommission hat den Auftrag, bis Ende Dezember 2027 einen Bericht vorzulegen und unter anderem folgende Fragen zu beleuchten: Wie verlässlich sind kommunale Haushalte? Welche Mechanismen braucht es zur Stabilisierung? Und ja, welche Rolle spielt das Land dabei? Wenn Sie also die Einsetzung der Enquetekommission wirklich ernst meinen, dann geben Sie diesem Ausschuss die Zeit, seine Arbeit zu tun, statt ihm jetzt schon durch politische Schnellschüsse das Fundament zu entziehen. Das, Kolleginnen und Kollegen vom BSW, ist kein verantwortungsvoller Umgang mit den eigenen Initiativen, sondern ein Schlag ins Gesicht all derer, die im Ausschuss, in der Enquetekommission ernsthaft arbeiten. Ich sage ganz klar: Die Linksfraktion wird diesen Antrag nicht mittragen – nicht, weil wir die Kommunen im Stich lassen wollen, sondern weil wir Interesse an einer langfristigen Reform haben, die hoffentlich zielführender ist als hektische Reparaturpolitik. Wir stehen für eine solide, planbare und gerechte Kommunalfinanzierung – mit einem System, das automatisch auf wirtschaftliche Entwicklungen reagiert, Zahlungsabläufe verlässlich macht und den Kommunen und Landkreisen die Handlungsspielräume gibt, die sie brauchen. Kolleginnen und Kollegen vom BSW, wer Verantwortung will, muss auch Konsequenz zeigen. Sie wollten die Enquetekommission – also lassen Sie sie auch arbeiten. Wer ständig fordert, dass Politik gründlicher, transparenter und langfristiger handeln muss, sollte sich daran auch selbst einmal messen lassen. Insofern stelle ich fest: Dieser Antrag mag populär klingen, aber er ist unpräzise, widersprüchlich und hat mehr mit Symbolik als mit Substanz zu tun. Die Linksfraktion lehnt diesen Antrag ab. Vielen Dank. (Beifall Die Linke)

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Alexander Dierks

Das war Kollege Gebhardt für die Fraktion Die Linke. Ich möchte konstatieren, dass es jetzt viel ruhiger im Saal geworden ist; das als zwischengeschaltetes Lob an die gemeinsame Disziplin. – Ich sehe, dass der fraktionslose Abgeordnete, Kollege Berger, das Wort ergreifen möchte. Bitte schön, Herr Kollege.

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Matthias Berger fraktionslos

Ich möchte diese Ruhe natürlich nutzen. – Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir müssen uns ehrlich machen: Das Ganze wird über den Inhalt einer Debatte nicht heraus kommen. Das ist kein Antrag, weil er keine Chance hat. Er wird faktisch sowieso – gut abgesprochen von unserer Regierungskoalition aus CDU, SPD und Links-Grün – abgelehnt. (Zurufe von CDU und Linken – Staatsminister Dirk Panter: Herr Berger! – Zurufe Staatsminister Christian Piwarz und Staatsminister Ludwig von Breitenbuch) Trotzdem bin ich der BSW-Fraktion sehr dankbar. Für meine Follower: Die Herren Minister von der SPD und der CDU regen sich auf.

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Alexander Dierks

Ich bitte um etwas Ruhe im Saal. (Zurufe CDU, Die Linke, SPD und Staatsregierung)

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Matthias Berger fraktionslos

– Nein, es ist nicht schade darum.

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Alexander Dierks

Halten Sie einmal kurz die Zeit an, Herr Kollege Löser. – Die Möglichkeit von Zwischenrufen besteht. Wenn Sie aber ineinander übergehen, wird es irgendwann anstrengend und auch nicht mehr besonders hilfreich. Nutzen Sie doch die Möglichkeit zu einer Zwischenfrage oder Zwischenbemerkung. (Staatsminister Dirk Panter: Mit mehr Redezeit!) – Auch das ist in Ordnung, Herr Kollege Panter. – Dann bitte ich jetzt Herrn Kollegen Berger, seinen Redebeitrag fortzusetzen.

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Matthias Berger fraktionslos

Ihre Aufgeregtheit zeigt doch, dass ich den Finger in die Wunde gelegt habe. (Beifall AfD – Staatsminister Dirk Panter: Eigeninszenierung! – Zuruf Staatsminister Christian Piwarz) Wissen Sie, warum ich in den Landtag gekommen bin? Weil mir Ihre verfehlte Politik einfach Angst macht; deshalb bin ich hier. Ich will verändern. Ich will Ihnen nicht Lobhudeleien um die Backen schmieren, das können andere machen. (Zurufe CDU) Noch einmal kurz zur Sache. Der Gemeindefinanzbericht, der vor kurzer Zeit vorgestellt wurde, hat es auf den Punkt gebracht: Die sächsischen Kommunen sind die am schlechtesten von ihren Ländern ausgestatteten Kommunen und haben den höchsten Anteil an den Aufgaben. Punkt Nummer 1. Als Nächstes – weil Herr Wähner das ansprach – zur Überschuldung: Als wenn das gottgegeben wäre! Dieser Paradigmenwechsel, der sich hier in den letzten Jahren vollzogen hat, ist so evident; das muss man sich einmal klarmachen. Als Kurt Biedenkopf vor Jahren angetreten ist, hat er vorgegeben: So wenig Pro-Kopf-Verschuldung wie möglich! Die sächsischen Kommunen – ich sage das jetzt aus meiner Erinnerung – liegen im Durchschnitt vielleicht bei 800 Euro, die westdeutschen Kommunen bei 3 000 Euro. Es war vor zehn Jahren noch undenkbar, dass man solche Haushaltsplanungen wie jetzt bei der Rechtsaufsicht eingereicht hätte. Im Zweifel wäre man wahrscheinlich des Amtes enthoben und ein Amtsverweser wäre eingesetzt worden. Das wird jetzt erst über die Pandemie begründet, dann über den Ukrainekrieg und einfach so durchgewunken. Wenn das das Einzige ist – dass man seine Kommunen, für deren Unterhalt man verfassungsrechtlich verantwortlich ist, in ein Schuldenfiasko treibt –, wenn das der einzige Ansatz ist, dann tut mir das leid. Das ist einfach nicht zu akzeptieren. Um es noch einmal auf den Punkt zu bringen: Herr Rico Anton, ehemaliger finanzpolitischer Sprecher, glaube ich, der CDU – – (Christian Hartmann, CDU: Innenpolitischer Sprecher!) – Als innenpolitischer Sprecher müsste er es genauso wissen. (Sören Voigt, CDU: Und kommunalpolitischer Sprecher!) Er hat hier gesessen und – kommunalpolitischer Sprecher, okay – erzählt, wie es ihm geht. Er muss Kontokorrentkredite, quasi Kassenkredite, aufnehmen, um andere Kontokorrentkredite zu bezahlen. Für alle die, die nicht wissen, was das ist: Sie gehen zur Sparkasse und stellen fest, dass Ihr Konto überzogen ist. Dann gehen Sie rüber zur Raiba, eröffnen ein Konto, überziehen das, gehen wieder zur Sparkasse und bezahlen mit dem Geld aus der Überziehung, damit es weitergeht. Das ist finanztechnisch ein Fiasko. (Zuruf Peter Wilhelm Patt, CDU – Zuruf AfD: Schuldenreiterei! – Lachen Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke) Ich möchte noch eines richtigstellen, und zwar: Es ist viel Richtiges im Vorfeld gesagt worden, aber ich denke, es ist auch einiges durcheinandergeraten. Zu den Ausführungen von Frau Schubert zu den Stadtwerken, als es um die Wärmeplanung ging: Es ist nicht so, dass die Stadtwerke durch die Fernwärme primär Geld verdienen. Das mag in Einzelfällen so sein, aber in der Regel ist das die teuerste Energie. Natürlich spricht punktuell nichts gegen Fernwärme. Es geht um die Wärmeplanung, die teilweise im Prinzip absurde Planungsinhalte bzw. Allokationen hat. Darum ging es, und das wird nicht gut gehen. Stadtwerke an sich sind ein sehr gutes Instrument für die kommunalen Institutionen, weil das Geld produzieren könnte. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Zum Thema Schulden fällt mir noch ein – weil das so in den Raum gestellt wurde, als wüssten wir das alles nicht – : Schauen Sie sich den Gemeindefinanzbericht an! Bereits ab 2021 war für die kreisliche Ebene absehbar, was wir jetzt erleben. Seit 2024 war es für die gemeindliche Ebene absehbar. Und die Reaktionen? Nahezu null. Es ärgert mich – das muss ich noch an Frau Pfeil loswerden –, wenn Sie sagen, Sie lehnen ab, was das BSW in guter Absicht macht, weil es nicht groß genug gedacht ist. (Zuruf Laura Stellbrink, SPD) Dann frage ich mich: Sie haben in den letzten Jahren, Jahrzehnten die Regierungsgewalt gehabt, warum haben Sie nicht groß gedacht? Warum sind wir eigentlich dort, wo wir sind? (Beifall AfD und BSW) Anderen – die in der Opposition sitzen – nun vorzuwerfen, nicht mitgedacht zu haben, ist einfach absurd. Deswegen sollten wir die Sache ernst nehmen und uns gemeinsam auf den Weg machen. Vielen Dank. (Beifall AfD und BSW – Zuruf Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke)

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Alexander Dierks

Das war Herr Kollege Berger. Es besteht nun die Möglichkeit, in eine zweite Rederunde einzusteigen, und davon macht die einbringende BSW-Fraktion Gebrauch. Das Wort ergreift abermals Frau Kollegin Knebel; bitte schön.

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Alexander Dierks

Über freundliche Kolleginnen freue ich mich immer. Bitte schön, Frau Kollegin.

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Uta Knebel BSW

Vielen Dank für die tolle Diskussion. (Heiterkeit CDU und AfD) – Das war ehrlich gemeint. Wie stehen der Sächsische Städte- und Gemeindetag und der Sächsische Landkreistag dazu? Sie können erst einmal davon ausgehen, Herr Wähner: Ich habe mit den Damen und Herren vom Sächsischen Landkreistag und vom Sächsischen Städtetag gesprochen, habe mit ihnen die Meinung ausgetauscht und – Sie werden mir nachsehen, dass ich das jetzt nicht wiederhole – Sie können sich gern bei den Damen und Herren selbst informieren. Ich habe mich auch mit den Landkreisen, die mir auch Unterlagen zugeschickt haben, kurzgeschlossen, sodass ich durchaus weiß, um welchen Betrag es hier geht. Ich brauche keinen Deckungsvorschlag zu machen, wenn der Antrag so lautet, dass sich das Ministerium damit beschäftigen soll. Ich kann Ihnen schon einmal sagen, dass das ein geringer Betrag ist, um den es geht; da geht es um keine Million. Es ist einfach so. Es sind tatsächlich bestimmte Kreise, die auf Geld vom Freistaat warten, und das seit Jahren. Für diese Zinsen, die auf Kassenkredite gezahlt werden, und für die Wartezeit, die die Kommunen oder Kreise haben, bevor sie das Geld bekommen, sollte man vielleicht auch einmal eine Verzinsung ansetzen; denn sie nehmen im selben Atemzug einen Kassenkredit auf. Warum nimmt sich das Land das Recht heraus, Rechnungen nicht sofort zu bezahlen, sondern die Kommunen jahrelang darauf warten zu lassen? Das ist der Grund, warum die Landkreise an uns herangetreten sind, uns das einmal aufgezeigt und gefragt haben: Was können wir denn hier machen? Darauf haben wir gesagt: Eigentlich können wir gar nichts machen, aber wir müssen jetzt einmal auf diesen Umstand hinweisen und aufzeigen, dass sich aufgrund dieser schlechten Strukturen, die hier von allen angesprochen wurden – Aufgabenkritik gehen wir alles mit –, nichts geändert hat. Die Gefahr besteht – da sind wir bei Herrn Gebhardt –: Die Enquetekommission – das hat er netterweise erklärt – legt den Bericht erst zum 31. Dezember 2027 vor. (Rico Gebhardt, Die Linke: Das haben wir doch schon beschlossen!) Das heißt aber noch lange nicht, dass andere Erkenntnisse nicht schon vorher in den nächsten Doppelhaushalt eingearbeitet werden können. (Beifall BSW und AfD) Natürlich kann ich das machen. (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke) – Herr Gebhardt, Sie werden mir doch recht geben: Wenn ich heute Erkenntnisse habe und weiß, dass es mich und meine Kommunen entlastet, dann werde ich doch nicht bis zum 31. Dezember 2027 warten, um dann zu sagen: (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke) Das hätte ich euch schon vor zwei Jahren sagen können.

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Uta Knebel BSW

Ich muss sagen: Das geht so überhaupt nicht. (Beifall BSW und AfD) Schlüsselzuweisungen sind auch ein Thema gewesen. Schlüsselzuweisungen sind derzeit so – Herr Wähner –, dass viele Städte ihre Schlüsselzuweisungen eins zu eins an die Kreise abgeben. Diese haben also überhaupt nichts mehr davon. (Ronny Wähner, CDU, steht am Mikrofon.) Strukturen müssen wir verändern; das sehen wir genauso.

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Alexander Dierks

Frau Kollegin Knebel, erlauben Sie dem Kollegen Wähner, zu Ihrem Redebeitrag das Wort zu ergreifen?

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Uta Knebel BSW

Nein, bitte nicht. (Heiterkeit AfD) Ich habe mir alle Fragen aufgeschrieben und gehe jetzt darauf ein. Die Lösung des Problems – das sehe ich genauso wie Frau Pfeil und alle anderen, die es gesagt haben – ist eine Strukturveränderung, und daran möchten wir gern teilnehmen. Es ist leider nicht so, Herr Wähner, dass wir auf den Haushalt einen großen Einfluss haben. Wir haben im letzten Jahr gesehen, welchen Einfluss wir gehabt haben: nämlich keinen. Auch wenn Sie das anders sehen, wir hatten tatsächlich keine Möglichkeit. Die Kommunen sollen sich auf den Weg machen; das ist genau das nächste Problem. Wenn die Kommunen sich auf den Weg machen und sagen, was ihnen nicht passt, laufen sie im nächsten Moment Gefahr, dass genau die Kommune, die zum Land geht, das nächste Mal weniger Fördermittel bekommt. Das ist der Grund, warum wir die Gespräche mit den Kommunen und mit den Landkreisen vertraulich führen und warum ich Ihnen hier nicht sage, welche Zahl zu welchem Landkreis gehört. Das ist der Grund, warum wir das so dargestellt haben, eben nicht mit Namen und Adressen. Finanzierbar ist es auf jeden Fall. Ich möchte nun noch kurz erklären: Kreise haben Pflichten übertragen bekommen, die darin bestehen, sich um die Unterbringung Minderjähriger, Eingliederungshilfen und weitere Sozialmaßnahmen zu kümmern. (Staatsminister Christian Piwarz: Die Frau hat keine Ahnung – Hauptsache reden!) Die Aufgaben nehmen sie vollumfänglich und verantwortungsbewusst wahr. Die entstandenen Kosten werden aber leider nicht sofort ausgeglichen. Das Land wartet mit dem Ausgleich der Beträge Jahre. Wegen fehlender Finanzkraft in Millionenhöhe müssen Kassenkredite aufgenommen werden und es fallen Zinsen an. Wenigstens die Zinsen sind Beträge, die nicht anfallen würden, wenn zeitnah die Zahlungen erfolgen würden. Aus diesem Grund gibt es unseren Antrag. Dieser Antrag könnte sich erübrigen, wenn die Finanzausstattung der Kommunen tatsächlich auskömmlich wäre und die Zahlungen für erbrachte Leistungen zeitnah erfolgen würden. Die in unserem Antrag geforderte Übernahme der Zinsbelastung kann die Kommunen sicher nicht vollumfänglich entlasten. Die Übernahme der Zinsen zeigt mit Sicherheit aber den Respekt des Parlaments vor der Arbeit in den Kommunen. Auch die finanzielle Wirkung ist nicht zu unterschätzen; immerhin haben wir Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass Zinsbelastungen in einem Landkreis entstehen, die so hoch sind, dass damit vor Ort Vereine hätten unterstützt werden können, und zwar mit mindestens zweistelligen Tausenderbeträgen. So viel zur Auswirkung an der Basis. Das ist für den Freistaat wahrscheinlich eine geringe Summe, für die Kommunen allerdings viel Geld. Wir haben im Antrag aufgezeigt, dass wir durch eine tatsächlich auskömmliche Finanzierung der Kommunen dieser Regelung nur im Notfall bedürfen würden. Sie kann aber dazu führen, dass Kommunen nicht so lange auf Kostenerstattungen warten müssen. Das wäre ein schöner Nebeneffekt. Aus diesem Grund haben wir gedacht, dass man unserem Antrag zustimmen kann. Sie haben nun alle gesagt, Sie können es nicht. Aber Sie sind auf die Problematik aufmerksam geworden und vielleicht finden wir in Zukunft eine andere Lösung. Danke. (Beifall BSW – Ronny Wähner, CDU, steht am Mikrofon.)

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Alexander Dierks

Das war Frau Kollegin Knebel für die BSW-Fraktion zu Beginn der zweiten Rederunde. Herr Kollege Wähner kann – nachdem sein Anliegen zur Rede zurückgewiesen wurde – nun eine Kurzintervention vornehmen.

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Ronny Wähner CDU

Das nehme ich gern in Anspruch. Frau Kollegin Knebel, ich möchte darauf verweisen, dass wir beide bei der Anhörung der Enquete–Kommission anwesend waren, bei der Sie schon einmal vorgetragen haben, Kommunen müssten ihre gesamte Schlüsselzuweisung an die Landkreise überweisen. Der Sachverständige hat jedoch darauf hingewiesen, dass das kein schlechtes, sondern eher ein gutes Zeichen ist, weil die Schlüsselzuweisung eine Ergänzung zu dem ist, was nicht aus eigenem Steueraufkommen gedeckt werden kann. Wenn eine Kommune ein gutes eigenes Steueraufkommen hat – was glücklicherweise auch einige Kommunen im Freistaat haben –, dann erhält sie sehr wenig Schlüsselzuweisung; das ist so. Da kann es wirklich sein, dass die Kreisumlage, die die Kreise erheben müssen, weil sie Träger der Sozialkosten sind und andere Aufgaben für die Kommunen übernehmen, manchmal die Höhe der Schlüsselzuweisung erreicht. Es bedeutet nicht – so wie Sie es darstellen wollen; das will ich gern geraderücken –, dass die Kommunen dann kein Geld mehr haben, sondern dass sie ein gutes eigenes Steueraufkommen haben. Das ist auch Realität in diesem Land, und darauf möchte ich an dieser Stelle noch einmal verweisen. – Vielen Dank.

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Alexander Dierks

Nun hat Frau Knebel die Möglichkeit zu reagieren. Wollen Sie davon Gebrauch machen, Frau Kollegin? – Das scheint der Fall zu sein, bitte schön.

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Uta Knebel BSW

Und weil genau diese Kommunen so gut ausgestattet sind, haben sie am Jahresende ein Defizit. Das ist leider so. Sie sind Bürgermeister. Ich bin Stadtrat, ich bin im Kreistag und ich weiß, was das bedeutet. Es kann sein, dass er gesagt hat, sie könnten froh sein, dass sie das eins zu eins rübergeben können. Nein, können sie nicht, weil sie trotzdem das Defizit haben. Die Schlüsselzuweisung, die sie für ihre Bürger, für ihre Kinder kriegen, bleibt nicht in der Stadt, sondern geht eins zu eins zum Kreis. Warum bekommt eine Stadt eine Schlüsselzuweisung, wenn sie diese dann woanders hingibt? Sie ist damit für die Stadt nichts wert, leider.

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Alexander Dierks

Das war Frau Kollegin Knebel an Mikrofon 1. – Ich sehe Herrn Kollegen Thumm mit dem Wunsch, eine Kurzintervention zu halten. Oder eine Rederunde? (Thomas Thumm, AfD: Rederunde!) – Sie sind noch gar nicht dran. Ich frage jetzt, ob es seitens der CDU den Wunsch nach einer zweiten Rederunde gibt? – Herr Kollege Wähner, haben Sie den Wunsch nach einer zweiten Runde? – Dann wäre jetzt die AfD-Fraktion an der Reihe. Von der Möglichkeit einer zweiten Runde macht Herr Kollege Thumm Gebrauch, bitte.

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Thomas Thumm AfD

Vielen Dank. In meiner zweiten Rederunde möchte ich noch einmal auf das soeben von Herrn Wähner Gesagte reagieren. Man sieht, dass die CDU viel zu kurz denkt. Herr Hartmann, ich muss das leider so sagen. Sie haben uns in die Tiefen des FAG eingeführt, von Steuermesszahl über Steuerkraft, und am Ende, wenn die Messzahl höher ist als die Steuerkraft, gibt es den Ausgleich über die Schlüsselzuweisung. Aber wissen Sie, warum das zu kurz gedacht ist, Herr Wähner? Das sage ich Ihnen: Wenn die Landkreise, im Besonderen die großen Kreise, Bevölkerung verlieren – wir reden im Erzgebirge in den nächsten 15 Jahren von rund 50 000 Leuten –, dann haben die Kommunen genau jenes Problem, das ich Ihnen jetzt schildere. Durch den Rückgang der Einwohner sinkt am Ende auch die Messzahl. Dadurch sinken die Schlüsselzuweisungen und werden die Einnahmen in den Kommunen weniger. Das führt dazu, dass der Grund einer Erhöhung der Finanzausgleichsmasse grundlegend überdacht werden muss, um den demografischen Erfordernissen des Freistaates in Zukunft gerecht zu werden und um die kommunalen Haushalte handlungsfähig zu halten. Insofern gebe ich Frau Knebel recht. Das wollte ich in einer zweiten Runde ganz kurz darstellen. Vielen Dank. (Beifall AfD und BSW) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Es sprach Herr Abg. Thumm für die AfD-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf? – Das kann ich nicht erkennen. Dann spricht jetzt für die Staatsregierung Herr Staatsminister Piwarz, bitte.

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Christian Piwarz

Vielen Dank. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben jetzt miteinander eine sehr grundsätzliche Debatte zu den Kommunalfinanzen geführt. Es ist gut und richtig so, dass das hier im Hohen Hause stattfindet. Allein – Frau Knebel, erlauben Sie mir den Hinweis – der Antrag ist dafür nicht geeignet, weil er viel zu kleinteilig mit diesem Thema umgeht. Ich empfehle dringend, dazu einen anderen Antrag zu stellen oder das gegebenenfalls zum Thema einer Aktuellen Debatte zu machen. Dann können wir grundlegend über dieses Thema beraten. Ich will in Erinnerung rufen, dass die schwierige Finanzlage der Kommunen selbstverständlich ein Thema hier im Hohen Hause wie auch in der Staatsregierung ist und dass wir insbesondere mit den kommunalen Spitzenverbänden in einem sehr intensiven Austausch sind, um dieses Thema nicht nur zu analysieren, sondern auch Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten, wie das miteinander verbessert werden kann. Vieles davon ist hier schon angesprochen worden. Ich will in Erinnerung rufen, dass wir, gerade was die sehr prekäre Situation der Landkreise betrifft, schon im vergangenen Jahr mit den Spitzenverbänden eine Arbeitsgruppe gebildet haben, um zu überlegen, welche Instrumente es gibt, um das Thema Soziallastenausgleich im FAG zu verankern. Wir haben dort erste Ergebnisse vorliegen. Ich habe immer gesagt: Mit diesem Instrumentenkasten ist logischerweise nicht automatisch mehr Geld verbunden. Aber die Frage, wie viel Geld damit verbunden ist, müssen wir zum Schluss nicht nur mit den kommunalen Spitzenverbänden, sondern auch hier im Hohen Hause klären. Ich will in Erinnerung rufen, dass wir hier im Freistaat in einer schwierigen haushalterischen Situation sind. Es sei mir erlaubt, darauf hinzuweisen, dass auch das Hohe Haus einen gewissen Budgethunger verspürt. All das, was hier in wohlfeilen Worten den Kommunen an zusätzlichem Geld versprochen wird, bedeutet, dass wir im Freistaat bei ohnehin schon sehr eng geschnürtem Gürtel diesen noch ein wenig enger schnüren müssten. Dabei bitte ich um Wahrnahme der Realität bei dem, was man fordert. Zum Schluss müssen wir es alle miteinander ausdiskutieren. Last but not least, in der Aktuellen Debatte will ich nur eines deutlich machen: Wir unterstützen als Freistaat mit dem derzeit beschlossenen Haushalt für 2025/2026 die kommunalen Haushalte mit knapp einer Milliarde Euro. Ein Teil davon ist kommunales Geld. Aber der Freistaat gibt zusätzlich zum Ausgleichsmechanismus des FAG einen mittleren dreistelligen Millionenbetrag, um die Haushalte der Kommunen zu stabilisieren. Das sollte man an der Stelle berücksichtigen. (Beifall CDU und SPD) Erlauben Sie mir, in meiner vorbereiteten Rede etwas stärker auf den Antrag einzugehen, denn über diesen muss das Hohe Haus entscheiden. Ein zentraler Punkt des heutigen Antrags ist die Frage – damit komme ich wirklich auf den Antrag zurück, den man sich einmal durchlesen sollte –: Müssen die Kommunalverwaltungen die Haushalte strikt nach den Steuerschätzungen des Freistaates planen? Darum geht es in Ihrem Antrag. Dazu will ich deutlich sagen: Das müssen sie nicht. Die kommunale Planungshoheit ist ein Kernbestandteil der kommunalen Selbstverantwortung. Wir wissen alle, dass Städte, Gemeinden und Landkreise ihre örtlichen Gegebenheiten besser kennen als jede Exceltabelle des Arbeitskreises Steuerschätzung. Die halbjährlich veröffentlichten Ergebnisse der Steuerschätzung werden nämlich nicht auf einzelne Kommunen bezogen. Insofern können die Prognosen nicht unmittelbar seitens der einzelnen Kommunen übernommen werden. Auf Grundlage der Steuerschätzung stellt das sächsische Finanzministerium den Kommunen jährlich sogenannte Orientierungsdaten für die Finanzplanung zur Verfügung. Diese sind ein Ausblick darauf, wie sich die einzelnen Gemeindesteuerarten und die Zuweisungen im Finanzausgleich landesweit gegenüber dem letzten Ist–Ergebnis voraussichtlich entwickeln werden. Ziel der Orientierungsdaten ist genau das, was ihr Name sagt: Orientierung. Diese Orientierungsdaten zeigen Trends, Durchschnittswerte und Richtungen. Sie sagen jedoch nichts darüber aus, wie sich die Gewerbesteuer einer konkreten Gemeinde entwickelt, ob ein Betrieb expandiert oder schließt oder ob eine Steuererstattung zu erwarten ist. Letztendlich können sie auch nicht vorhersagen, wie sich die Steuergesetzgebung oder andere Gesetze mit Einnahmewirkungen entwickeln. Der Antrag von Ihnen argumentiert, dass es für die Jahre 2025 und 2026 erhebliche Veränderungen zwischen den Steuerschätzungen gegeben habe. Auch wenn man über die Erheblichkeit der Differenzen durchaus streiten kann, bleibt festzuhalten: Prognosen sind Voraussagen über wahrscheinliche Entwicklungen. Das Hellsehen ist uns leider nicht vergönnt. Die Prognosen des Arbeitskreises Steuerschätzung beruhen auf den jeweils besten verfügbaren Daten und auf wissenschaftlich fundierten Annahmen zur wirtschaftlichen Entwicklung. Wenn sich die geschätzte Entwicklung in der Realität anders darstellt, ist das kein Fehlverhalten, für das man irgendjemanden haftbar machen könnte. Die angespannte Haushaltslage vieler Kommunen wurde bereits ausführlich in diesem Haus beraten. Sie hat tiefere Ursachen. Auf der einen Seite – auch das ist angesprochen worden – sind es stark steigende Ausgaben, insbesondere im Sozialbereich, auf der anderen Seite weniger dynamisch wachsende Einnahmen. Meine Damen und Herren, damit stehen die sächsischen Kommunen nicht allein. Bund und Länder sind gleichermaßen unter Druck. Der Antrag erweckt den Eindruck, eine Vielzahl von Kommunen sei wegen der Prognoseabweichungen in eine Spirale der Kassenkredite geraten. Ein Blick in die Statistik zum Schuldenstand, die bis 2024 vorliegt, zeigt ein differenzierteres Bild: Bei kreisangehörigen Gemeinden gibt es ein sehr unterschiedliches Bild. Dort sind die Kassenkreditbestände relativ stabil auf einem – auch das muss man erwähnen – im Bundesvergleich relativ niedrigen Niveau. Bei den kreisfreien Städten konzentriert sich der Bestand vor allem auf Leipzig, dort allerdings vor allem aufgrund außergewöhnlicher Maßnahmen während der Energiekrise. Bei den Landkreisen wiederum liegt der Anstieg vor allem an den stark wachsenden Sozialausgaben. Hinzu kommt – auch das ist schon angesprochen worden –, dass die Landkreise keine eigenen Steuereinnahmen haben. Ihre Finanzierung basiert auf Zuweisungen aus dem FAG und der Kreisumlage. Letztere wiederum basiert auf den zurückliegenden tatsächlichen Steuereinnahmen der kreisangehörigen Gemeinden. Steuerprognosen spielen hierbei also nur eine sehr untergeordnete Rolle. Es bleibt die Frage der Zinsbelastungen. Ja, steigende Zinsen erhöhen den Druck auf Haushalte. Das gilt überall. Aber selbst wenn man unterstellt, dass zum Beispiel die Prognoseabweichungen für 2025 von 92 Millionen Euro vollständig über Kassenkredite mit einem Zinssatz von 3 % finanziert worden wären, läge die zusätzliche Zinslast im Promillebereich. Das wären 0,03 %. Das entspricht 2,8 Millionen Euro. Das läge im Promillebereich der kommunalen Gesamteinnahmen aus Steuereinnahmen und allgemeinen Finanzausgleichszuweisungen. Das ist weit entfernt von der Gefährdung der Liquidität infolge unterschiedlicher Prognosen. Zudem, meine Damen und Herren, sorgt der kommunale Finanzausgleich mit dem Gleichmäßigkeitsgrundsatz für Stabilität und Planbarkeit der kommunalen Finanzausstattung. Bei größeren Schwankungen – auch das ist bekannt – stehen Instrumente wie die Bildung und Auflösung eines Vorsorgevermögens oder die Stundung von Abrechnungsbeiträgen zur Verfügung. An dieser Stelle darf ich noch einmal daran erinnern, dass der Freistaat den Kommunen aktuell 275 Millionen Euro über mehrere Jahre stundet – und das zinslos. Meine Damen und Herren, kommunale Finanzen sind komplex, darüber haben wir heute miteinander diskutiert. Sie lassen sich aber nicht auf eine Zahl, eine Prognose oder eine spezielle Entwicklung reduzieren. Aus meiner Sicht braucht es daher den vorliegenden Antrag mit dem beschriebenen Ausgleich nicht. Es braucht stattdessen einen wirtschaftlichen Aufschwung, deutlich geringere Ausgabenlasten und ein geopolitisch ruhigeres Fahrwasser. Daher empfehle ich, den Antrag abzulehnen. Vielen Dank. (Beifall CDU und Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Für die Staatsregierung sprach Herr Staatsminister Piwarz. Weitere Wortmeldungen kann ich jetzt nicht erkennen. Wir kommen zum Schlusswort. Möchten Sie das Schlusswort halten oder nicht? Sie haben die Möglichkeit, ein Schlusswort zu halten. Sie müssen nicht, aber Sie können. Tagesordnungspunkt Jugend schützen, Zusammenhalt junger Menschen in Sachsen Drucksache 8/5640, Antrag der Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde lautet wie folgt: BÜNDNISGRÜNE, CDU, AfD, BSW, SPD, Die Linke, der fraktionslose Abgeordnete und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile der Fraktion BÜNDNISGRÜNE als Einreicherin das Wort. Frau Kollegin Melcher; bitte. Wer der Rede nicht folgen möchte, den bitte ich, zügig den Plenarsaal zu verlassen. Es ist eine unglaubliche Unruhe im Raum.

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Christin Melcher GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Schule soll ein Ort sein, an dem Kinder lernen, wachsen und sich ausprobieren können, ein Ort, an dem sie sich sicher und wohlfühlen. Doch für immer mehr Kinder und Jugendliche in Sachsen ist Schule genau das nicht mehr. Stellen Sie sich vor, Ihr Kind kommt nach Hause und erzählt nicht vom Mathetest oder vom Sportunterricht, sondern davon, dass im Klassenzimmer ein Hitlergruß gezeigt wurde, ein Hakenkreuz auf die Schulbank geritzt war oder es antisemitisch oder rassistisch beschimpft oder gar bedroht wurde. Das ist leider zunehmend Realität an sächsischen Schulen. 245 rechtsextrem motivierte Vorfälle wurden allein im Jahr 2025 an sächsischen Schulen gemeldet. 245-mal wurde der Schutzraum Schule verletzt. Wir wissen ehrlicherweise: Die Dunkelziffer ist noch viel höher. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das sind keine Einzelfälle. Das ist ein Alarmsignal für unsere Demokratie, für den Schutz unserer Kinder und Jugendlichen und für uns alle. Deshalb sagen wir, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, unmissverständlich: Rechtsextremismus darf in unserer Gesellschaft keinen Platz haben. Rechtsextremismus darf erst recht keinen Platz an unseren Schulen haben – weder auf dem Pausenhof noch im Klassenzimmer noch im Lehrerzimmer oder gar im Klassenchat. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und vereinzelt Die Linke) Dann, meine sehr geehrten Damen und Herren, stelle ich die Drucksache 8/5620 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmen dafür, aber wesentlich mehr Stimmen dagegen wurde die Drucksache 8/5620 nicht beschlossen. Damit ist der Tagesordnungspunkt beendet. Meine Damen und Herren! Wir kommen zu stärken – Rechtsradikalisierung entschieden entgegentreten Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schulen sind Orte demokratischer Bildung. Hier lernen junge Menschen, was Würde, Gleichwertigkeit und Solidarität bedeuten. Wer dort Menschen abwertet, bedroht oder ausgrenzt, greift nicht nur Einzelne, sondern auch die Grundlage unseres Zusammenlebens an. Deshalb dürfen wir die rechtsextremen Vorfälle an Schulen niemals verharmlosen, relativieren oder als jugendlichen Leichtsinn abtun. Wer das tut, der lässt die Betroffenen allein und stärkt die Täter. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Radikalisierung beginnt heute häufig schon im Jugendalter und sie beginnt oft leise. Im digitalen Raum, auf Social-Media-Plattformen, in Messengerdiensten, mit Memes, Codes oder vermeintlichem Humor werden menschenfeindliche Ideologien normalisiert. Rechtsextreme Akteure nutzen diese Räume gezielt, um Hass, Ausgrenzung und Feindbilder zu verbreiten. Sie sind anschlussfähig, modern und auch für Erwachsene oft schwer erkennbar. Lehrkräfte sind häufig die Ersten, die mit rechtsextremen Äußerungen, Symbolen oder Handlungen konfrontiert werden und darauf reagieren müssen. In Gesprächen mit Lehrkräften vor Ort, in den Städten und den ländlichen Gemeinden wurde mir immer wieder mitgeteilt, dass sie sich alleingelassen fühlen. Genau hier liegt das Problem. Lehrkräfte und Fachkräfte an Schulen leisten bereits enorm viel. Aber wer sie in dieser Situation alleinlässt, der verschiebt ein gesellschaftliches Problem auf Einzelne. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir erwarten, dass Lehrkräfte Radikalisierung frühzeitig erkennen, pädagogisch intervenieren, Betroffene schützen und gleichzeitig den Unterrichtsbetrieb aufrechterhalten, dann müssen wir ihnen klare und verlässliche Strukturen an die Seite stellen. Genau hier setzt unser Antrag an. Wir BÜNDNISGRÜNEN wollen die Zusammenarbeit zwischen Schule und Schulsozialarbeit im Sinne eines demokratischen Erziehungsauftrages stärken. Dafür braucht es landesweite Rahmenbedingungen und ein gemeinsames Selbstverständnis für den Umgang mit rechtsextremer Radikalisierung und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Wir wollen, dass Lehrkräfte und multiprofessionelle Teams auf qualitätsgesicherte Materialien, Handreichungen und Handlungsempfehlungen zurückgreifen können, damit sie in akuten Situationen nicht improvisieren müssen, sondern wissen, was zu tun ist. Dazu gehört auch bedarfsorientierte Fortbildung, die sich gezielt mit digitalen Hassreden, Radikalisierungstendenzen und menschenfeindlichen Narrativen beschäftigt und Kenntnisse zu digitalen Lebenswelten, Mediennutzung und Medienbildung vermittelt. Des Weiteren wollen wir klare Unterstützungsstrukturen vor Ort mit benannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern und abgestimmten Handlungsketten zwischen Schule, Schulsozialarbeit und lokalen Partnern. So kann frühzeitig externe fachliche Unterstützung einbezogen werden, bevor die Situation allzu oft eskaliert. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sachsen verfügt über eine Vielzahl engagierter Akteurinnen und Akteure in der Prävention, Beratung und Demokratiebildung. Diese Arbeit ist wichtig und unverzichtbar. Gleichzeitig erleben wir aber, dass Unterstützung oft erst dann greift, wenn Vorfälle bereits eskaliert sind. Schulen, Beratungsstellen und Jugendhilfen arbeiten zu häufig wie eine Feuerwehr. Was aber erst im Krisenfall beginnt, ist keine Prävention mehr; das ist Schadensbegrenzung. Deshalb braucht gute Präventionsarbeit Kontinuität und Verlässlichkeit. Wir BÜNDNISGRÜNEN wollen die strukturellen Rahmenbedingungen durch bessere Vernetzung bestehender Akteure und durch verlässliche mehrjährige Förderstrukturen stärken – nicht projektweise, nicht befristet und nicht abhängig von der Haushaltslage. Denn Rechtsradikalisierung junger Menschen ist kein kurzfristiges Phänomen, und Prävention ist keine Aufgabe auf Zeit. Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei alldem darf vor allem eines nicht aus dem Blick geraten: die Perspektive der Betroffenen. Kinder und Jugendliche, die rassistisch oder antisemitisch beleidigt werden oder andere rechtsextreme Vorfälle erleben, erfahren oft nicht nur Ausgrenzung oder Gewalt; sie erleben Angst, Unsicherheit und oft auch Zweifel daran, ob sie ernst genommen werden. Deshalb braucht es gerade im schulischen Kontext niedrigschwellige und verlässliche Anlaufstellen. Wir wollen die bestehende Ombudsstelle, die Schülerinnen und Schüler auf Wunsch anonym berät und an spezialisierte Fachstellen weitervermittelt, bedarfsgerecht ausgestalten und weiterentwickeln. Des Weiteren wollen wir die unabhängige Opfer- und Betroffenenberatung stärken und dafür sorgen, dass diese Angebote im schulischen Kontext besser bekannt und erreichbar sind. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die aktuelle Entwicklung an unseren Schulen gefährdet nicht nur unsere Demokratie und den gesellschaftlichen Zusammenhalt, sondern vor allem das sichere Aufwachsen unserer jungen Menschen in Sachsen. Aus dem Grundgesetz und der sächsischen Verfassung sowie aus der UN-Kinderrechtskonvention erwächst doch eine klare Pflicht: Kinder und Jugendliche vor rassistischer, antisemitischer und anderer rechtsextremer Gewalt zu schützen. Diese Schutzpflicht endet nicht am Schultor, nein, sie beginnt dort. Schule muss ein sicherer Ort sein, ein Ort der Demokratie und nicht der Menschenfeindlichkeit. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und Die Linke) Unser Antrag ist ein konkreter Schritt, um dieser Verantwortung gerecht zu werden. Ich bin gespannt auf die Aussprache. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und Die Linke) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Für die Antragstellerin BÜNDNISGRÜNE sprach Frau Abg. Melcher. Es folgt für die CDU-Fraktion Herr Kollege Gasse, bitte schön.

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Holger Gasse CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Laut Antrag der BÜNDNISGRÜNEN soll festgestellt werden, dass der Verfassungsbericht 2024 eine zunehmende Verjüngung der rechtsextremen Szene sowie einen deutlichen Anstieg rechtsextremistisch motivierter Straftaten aufweist. Dem Grunde nach ist diese Feststellung auch richtig. Sie verwiesen auf die Zahlen, Frau Kollegin. Außerdem soll festgestellt werden, dass Fachkräfte in Schule, Schulsozialarbeit und Jugendarbeit eine Schlüsselrolle bei der frühzeitigen Erkennung von Radikalisierungsprozessen sowie von rechtsradikalen und rechtsextremen Einstellungen einnehmen und Schulen darüber hinaus einen gesetzlichen Auftrag zur Demokratiebildung haben. Das, meine Damen und Herren, trifft allerdings nur teilweise den Kern des Problems, denn es lässt die Eltern außen vor. Ich bin der festen Überzeugung, dass es gerade die Aufgabe der Eltern ist, diesen Entwicklungen entgegenzuwirken. Ergo, wir müssen die Elternhäuser ansprechen und sie einbeziehen. Dafür fehlen uns allerdings die Instrumente. So etwas kann und sollte man nicht verordnen. Da hilft es auch nicht, immer neue Strukturen zu schaffen und neue Akteure ins Spiel zu bringen. Da hilft es nur, besser miteinander zu kooperieren und sich besser miteinander zu vernetzen. Im vorliegenden Antrag wird festgestellt, dass der wachsende Einfluss digitaler Medien ein zunehmendes Problem darstellt; und das stimmt. Dem ist mit Medienbildung der Schüler und am besten der Eltern entgegenzuwirken. In Punkt 7 des Antrages stellen Sie fest, dass der Freistaat Sachsen über gewachsene und wirksame Strukturen der Demokratiebildung, der Schulsozialarbeit sowie der Präventions-, Ausstiegs- und Distanzierungsarbeit verfügt. Das trifft genauso wie die Aussage zu, dass dies angesichts zunehmender Rechtsradikalisierung von Jugendlichen und rechtsextremer Mobilisierung unverzichtbar ist. Wenn wir uns diese richtigen Feststellungen anschauen, dann kommen wir immer wieder zu folgender Feststellung. Die Aufgabe des Freistaates Sachsen muss es sein, die bisher vorhandenen, gewachsenen Strukturen nicht unbedingt auszuweiten. Wir wollen sie straffen, optimieren und sie zu einer intensiveren Zusammenarbeit bewegen. Ich sehe in Ihrem Antrag, dass Sie und meine CDU-Fraktion im Grunde dasselbe Ziel verfolgen. Wir wollen rechtsextreme Entwicklungen eindämmen. Aus unserer Sicht ist das allerdings keine Frage der Quantität oder zusätzlicher Ressourcen. Es ist eine Frage der Qualität. Wir müssen die vorhandenen Mittel zielgerichteter einsetzen und damit ein besser abgestimmtes gemeinsames Vorgehen ermöglichen. Die Strukturen, auch darauf verwiesen Sie bereits, sind vorhanden. Beispielsweise haben wir die kommunalen Präventionsräte. Deren Aufgabe sehe ich darin, ihre Arbeit bei der Umsetzung unserer Landesstrategie „Allianz sichere sächsische Kommunen“ besser zu koordinieren. Hierzu bedarf es allerdings auch des Willens der kommunalen Ebene. Ich finde, man darf durchaus hinterfragen, weshalb diese kommunalen Präventionsräte entsprechende Fortund Weiterbildungsmaßnahmen benötigen. Ihnen gehören in der Regel doch die Bürgermeister, die zuständigen Vertreter von Ordnungsbehörden, Vertreter der Polizei und der Staatsanwaltschaft an. Diese Leute arbeiten gerade wegen ihrer Fachkompetenz und ihrer Positionen in einem solchen Rat mit, und sie bringen ihre fachliche Expertise ein. Einer Weiterbildung bedürfen diese Personen per se in der Regel nicht. Sofern Bürgerinnen und Bürger involviert sind, sollten die Kommunen vor Ort entscheiden, welche Qualifizierungen notwendig sind, und diese entsprechend organisieren. Die Förderrichtlinie „Kommunale Prävention“ auf Rechtsradikalisierung zu priorisieren, wird aus unserer Sicht der individuellen Situation der zu unterstützenden Kommunen nicht gerecht. Diese nutzen die zur Verfügung stehenden Mittel für ihre individuellen Präventionsaufgaben. Insofern sollte diese weiterhin entsprechend offen gestaltet werden, um die Bedarfe vor Ort zu unterstützen. Wir haben in Sachsen die Ombudsstelle gegen Diskriminierung an Schulen. Das ist ein gutes Instrument zur Unterstützung und Beratung betroffener Einrichtungen sowie von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften. Die Ombudsstelle wird heute schon umfassend vom Kultusministerium betreut. Eines Ausbaus bedarf es mit Blick auf die derzeitige Arbeit aus unserer Sicht nicht. Die Stärkung der Medienkompetenz als Querschnittsaufgabe an Schulen ist schon heute gelebte Praxis. Sie wird auch im Zuge der Weiterentwicklung der Lehrpläne berücksichtigt. Hierbei möchte ich auf die derzeit laufenden Diskussionen zur Mediennutzung in Schule und Unterricht verweisen. Mediennutzung ist damit auch fester Bestandteil der Ausund Fortbildung von Lehrkräften. Auch die geforderten niedrigschwelligen Zugänge zu Qualifizierungs-, Beratungs- und Unterstützungsangeboten für Kinder und Jugendliche, die von rechtsextremer, rassistischer und antisemitischer Gewalt betroffen sind, bestehen bereits. Es ist Aufgabe des Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, die geförderten und betreuten Anbieter noch stärker als bisher zu sensibilisieren. Außerdem muss es die Niedrigschwelligkeit seiner Angebote und eine Zusammenarbeit mit anderen Anbietern nachhaltig verbessern. Die Umsetzung und Fortentwicklung des Gesamtkonzepts Rechtsextremismus ist Auftrag aus dem Koalitionsvertrag, und das SMS ist gefordert, diese Aufgabe konsequent umzusetzen. Mit Blick auf die bestehenden Strukturen, Beratungsangebote und definierten Zuständigkeiten auch auf kommunaler Ebene stellt der Antrag zwar eine politische Fokussierung auf die verstärkte Wahrnehmung der bestehenden Verantwortlichkeiten dar, aber er beinhaltet keine neuen Ansätze, welche es politisch zu begleiten gilt. Eine Überweisung an den zuständigen Fachausschuss birgt die Chance, die von mir vorgetragenen Aspekte und Möglichkeiten einer besseren Koordinierung und Vernetzung zu diskutieren und gezielt im Dialog mit den Akteuren umzusetzen. Diesem würden wir uns nicht verschließen. Vielen Dank. (Vereinzelt Beifall CDU und Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Für die CDU-Fraktion sprach Herr Kollege Gasse. Es folgt für die AfD-Fraktion Herr Abg. Heller, bitte schön.

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Tobias Heller AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Hakenkreuze, Hitlergrüße oder Holocaustleugnung – nichts davon ist akzeptabel, weder an Schulen noch sonst irgendwo, weder in der realen Welt noch in unseren sozialen Medien. Dabei ist es auch völlig egal, wer das tut. Allerdings ist man heute in der Regenbogenszene schon rechtsextrem, wenn man in der vierten Klasse ein fehlerfreies Diktat verfassen kann. Das mal dazu, liebe GRÜNE. Ihr Antrag fände sogar unsere Zustimmung, wenn Sie wirklich etwas für die Radikalisierung junger Menschen übrig hätten und dem Ganzen entgegentreten wollten. (Katja Meier, BÜNDNISGRÜNE: Dafür haben wir nichts übrig!) Aber das, werte Grün/–innen, lassen Sie in Ihrem Antrag ja völlig außer Acht, weil es Ihnen doch gar nicht darum geht. Der Antrag zeigt erneut Ihre Affinität zur Apokalypse. Das macht es so schwierig, zwischen ernsthaften, realen und rein medialen Ereignissen zu unterscheiden. Vielleicht, Frau Melcher, sollten Sie, wenn Sie die SZ und die LVZ das nächste Mal zum grünen Diktat einbestellen und die damit auch noch Titelseiten füllen, das Ganze ein bisschen klüger anstellen. Zu Ihrem Antrag passt auch die aktuell vorgelegte neue Allianz–Foundation–Jugendstudie, denn in der Auswertung zeigt sich, dass sich mittlerweile ein Drittel unserer Jugendlichen nach der alten Zeit sehnt. Da schrillen bei den Progressiven wahrscheinlich sofort wieder die Alarmglocken, aber vielleicht ist die Nostalgie heute sogar moderner als Ihre angestaubte Fortschrittsideologie mit Penis-Teddy und Julian, der Meerjungfrau. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Diese Studie ist sicherlich weit davon entfernt, die guten alten Zeiten – Herr Lippmann – mit den Hakenkreuzen oder dem steifen rechten Arm gleichzusetzen, aber genau dort setzt mittlerweile schon die Abwehrreaktion unserer Jugend und unserer Familien im Allgemeinen an, nämlich der Rückzug ins Private. Dass Ihnen das in Ihrer vermeintlichen Überlegenheit überhaupt nicht in den Sinn kommt, liegt vermutlich an Ihrem Fehlen von Unterscheidung und Reflexion. Ihr Feindbild ist mittlerweile sogar bei Jugendlichen relativ klar: männlich, weiß und konservativ oder einfacher ausgedrückt: Bürger, die meinen, dass ein Penis eben nichts in einer Frauendusche zu suchen hat und Frauen schon mal gar keinen Penis haben. Alles, was rechts neben Ihnen steht, ist für Sie radikal und extrem. Sie wollen auch keine Unterstützung für die Jugendlichen, wie Sie gerade so schön angeführt haben. Sie wollen Umerziehung. Sie wollen auch keine Angebote. Sie wollen lediglich Ihre Vereinsstrukturen stärken und retten, denn seit vielen Jahren fließen Unmengen an Steuergeldern in Ihnen nahestehende Vereine, Gewerkschaften, Kirchen oder Regierungsorganisationen mit persönlichem Segen von Ministern. Was haben Sie eigentlich die ganzen Jahre mit dem Geld gemacht, mit der ganzen Rotlichtbestrahlung oder auch wechselseitig mit der Grünlichtbestrahlung, wenn Sie heute wieder mit so einem Antrag um die Ecke kommen? Ich sage es Ihnen: Wären Sie in einem Unternehmen tätig, müssten Sie sich für diese Leistung verantworten. Wären Sie in der Wissenschaft, wären Sie beim nächsten Projekt raus. Wären Sie selbstständig, hätten Sie schon lange keine Aufträge mehr. (Zurufe Laura Stellbrink, SPD, und Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Zum Glück sind Sie aber hier in der Politik. Hier können Sie der Aufgabenkritik natürlich schön entkommen. Hier können Sie weiter fordern. Hier können Sie fernab der Realität mit erhobenem Zeigefinger drohen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Mit Drohungen kennen Sie sich ja aus!) Vielleicht sollten Sie aber auch einmal ein bisschen an der Realität schnuppern. Ein in der Schultoilette hingeschmiertes verbotenes Symbol ist sicherlich schnell dokumentiert, der Täter jedoch nicht. Ein Schüler, der verfassungsfeindliche Parolen ruft, ist schnell identifiziert. Diese besonderen Vorkommnisse können sicherlich zeitnah und ohne große Diskussion im Schulportal gemeldet werden. Doch was ist eigentlich mit dem Kind, welches seit Wochen, Monaten in der Schule gemobbt wird – und das täglich –, mit Mädchen, die während der Schulzeit in sozialen Medien zur Schau gestellt werden, oder mit dem Jungen, dem in der großen Pause auf dem Schulhof das Geld fürs Mittagessen abgezogen wird? Wo tauchen eigentlich diese Kinder in ihren Meldungen der Schulen auf? Wo sind denn die Hilfen und Unterstützungsstrukturen, die Sie hier gerade noch gefordert haben, für diese Kinder? Wie werden denn die Täter zur Rechenschaft gezogen? Die Antwort auf eine Kleine Anfrage von uns zu den Schuljahren 2022/2023 und 2023/2024 gab Auskunft über die Fälle im Schulportal zum Thema Mobbing. Es waren in beiden Jahren jeweils acht Fälle, insgesamt 16 Fälle in zwei Jahren. (Zuruf Sophie Koch, SPD) Wer das glaubt, der ist nicht nur realitätsfern, sondern auch zutiefst ignorant, Frau Koch. Obwohl diese Art von Diskriminierung, Bedrohung und täglicher Gewalt in unseren Schulen stattfindet, völlig unabhängig von Rechtsradikalisierung, sehe ich in Ihrem Antrag dafür überhaupt keine Aufmerksamkeit. Werte Grün/–innen, Sie sprechen in Ihren Anträgen immer von antisemitischer Gewalt – wir hatten das ja heute Mittag natürlich nur von rechts. Was sonst? Mit Verlaub, wie verlogen ist das den? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Oh! Jetzt eine Empörung einbauen!) – Natürlich, Herr Lippmann, extra, exklusiv für Sie. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Schauspielunterricht nehmen! – Zuruf Laura Stellbrink, SPD) Gerade angesichts der aktuellen Ereignisse, bei denen Antisemitismus ganz offen auf den Straßen von Leipzig skandiert wird, bei denen eine Frau das Existenzrecht Israels vor laufender Kamera leugnet oder eine andere Frau ins Mikro ruft, dass Israel in ihren Augen nicht existiere, (Laura Stellbrink, SPD: Wo steht das im Antrag der GRÜNEN?) wo also Antisemitismus ganz offen, ganz laut kommuniziert wird, (Laura Stellbrink, SPD: Hören Sie doch einmal auf damit, auf Leute zu zeigen! Meine Güte!) nicht von rechts, nein, von so weit rechts – nein –, von so weit links, dass es rechts schon wieder herauskommt, (Laura Stellbrink, SPD: Was jetzt: rechts, links, Mitte?) ohne Konsequenzen, zumindest nicht politisch. (Laura Stellbrink, SPD: Hinten, geradeaus, vorwärts, Stoppschild!) Auch in sächsischen Schulen ist Religionszugehörigkeit mittlerweile ein Grund für Mobbing und Gewalt, jedoch nicht, wie Sie immer behaupten, (Laura Stellbrink, SPD: Wer sind „Sie“? – Alle!) gegen Muslime, nein, sondern gegen christliche oder jüdische Kinder. Auch wenn Sie davon nichts wissen wollen, (Laura Stellbrink, SPD: Von was?) auch an sächsischen Schulen dominieren muslimische Schüler den Schulalltag. (Zuruf Laura Stellbrink, SPD) Sie beleidigen, bedrohen, erpressen oder werden gewalttätig. (Laura Stellbrink, SPD: Ich habe jetzt noch einmal den Antrag gelesen! Wo steht denn das?) Natürlich wird das keine Schulleitung so offen zugeben; (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja!) denn nach dem dritten Klassenleiterverweis – wie an den Oberschulen in meinem Wahlkreis – wird denen dann ganz schnell Rassismus oder fehlende Integrationsleistung vorgeworfen. Nehmen wir einmal zwei aktuelle Beispiele aus dem Sportgymnasium Dresden im Jahr 2025. Ein 15-jähriger Schüler wird von zwei Syrern – (Gerald Eisenblätter, SPD, steht am Mikrofon.) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Möchten Sie eine Zwischenfrage zulassen?

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Tobias Heller AfD

Nein. – 14 und 16 Jahre alt, Herr Eisenblätter, ausgeraubt. Leipzig, im Jahr 2026: Eine Kinderbande mit elf–jährigen Anführern, Familien aus dem Südsudan, terrorisiert Schüler und Anwohner. Diese Fälle wurden öffentlich, weil sie nicht nur in der Schule, sondern im öffentlichen Raum geschehen sind. (Zuruf Laura Stellbrink, SPD) Der vielbeschworene, geschützte Raum Schule, wie wir es gerade so schön gehört haben, ist für viele Kinder mittlerweile ein Raum der Angst. Sie können ihn nicht freiwillig verlassen. Sehr geehrte Damen und Herren, ja, Rechtsextremismus – und damit meine ich nicht Ihre Definition davon – gehört überhaupt nicht in unsere Gesellschaft, ebenso kein Linksextremismus, wie vom Innenminister so gern gehuldigt, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Der Innenminister huldigt Linksextremisten? Das wäre mir neu! – Ronald Pohle, CDU: Mir auch!) und auch kein religiöser Extremismus. Nichts davon. Punkt. Kinder und Jugendliche brauchen genau den Schutz und unsere Unterstützung. Sie brauchen Sicherheit, gerade in der Schule. Dazu gehört eben auch eine konsequente Ahndung von Straftaten, auch bei Kindern und Jugendlichen im Alter von unter 14 Jahren. Dabei ist mir völlig egal, welche Herkunft die Kinder haben. (Gerald Eisenblätter, SPD: Es sind Kinder!) Wir brauchen jedoch keine weitere Finanzierung linker Vereine und grüner Propaganda. Wir brauchen Ihren einseitig ausgerichteten Antrag nicht. Deshalb lehnen wir ihn ab. Herzlichen Dank. (Beifall AfD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Es sprach für die AfD-Fraktion Herr Abg. Heller. Es folgt für die BSWFraktion Frau Kollegin Pfau; bitte.

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Janina Pfau BSW

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wollen wir jetzt wieder zur Realität zurückkommen! Ja, wir haben in Sachsen ein Problem mit Rechtsextremismus. Ja, dieses Problem zeigt sich zunehmend auch bei Kindern und Jugendlichen. Mittlerweile dürfte allen klar sein, dass Sachsen dagegen nicht immun ist, anders, als es Kurt Biedenkopf einmal behauptet hat. Wenn rechtsextreme Einstellungen wieder salonfähig werden, dann müssen wir handeln. Wir müssen uns aber auch ehrlich fragen: Woher kommt das alles? Der Rechtsextremismus ist in Sachsen kein neues Phänomen. Bereits Anfang der Neunzigerjahre gab es hier eine hohe Zahl an rechtsextremen Jugendlichen. Der Grund dafür ist bekannt. Die Jugendarbeit in der ehemaligen DDR war komplett zusammengebrochen und neue Strukturen existierten einfach noch nicht. (Zuruf AfD: Darum sind alle „rechtsradikal“!) In dieses Vakuum konnten rechte Akteure eindringen und ihre menschenverachtende Ideologie gezielt verbreiten. Die Antwort darauf war damals richtig. In Sachsen entstand ein vielfältiges, lebendiges und buntes Angebot an Jugendeinrichtungen. Ja, das Problem wurde damit kleiner. Auch wenn es heute leider immer noch Kolleginnen und Kollegen gibt in diesem Hohen Haus, die den Wert von Jugendarbeit infrage stellen, ist die Wissenschaft sehr eindeutig. (Unruhe) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Frau Kollegin Pfau, einen Augenblick, bitte. – Ich bitte um etwas Ruhe. Man kann die Rednerin kaum verstehen.

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Janina Pfau BSW

Die Wissenschaft ist eindeutig. Beispielsweise sieht der Erziehungswissenschaftler Frank Greuel vom Deutschen Jugendinstitut in München in Jugendzentren und Jugendgruppen die wichtigste Präventionsmöglichkeit gegen Rechtsextremismus. Die Forschung ist sich einig darin, dass Jugendarbeit eine wichtige Rolle bei der Förderung von demokratischen und menschenrechtlichen Haltungen von Kindern und Jugendlichen spielt. Diese Angebote können ausschlaggebend sein, um junge Menschen widerstandsfähig und wenigstens kritisch gegenüber menschen- und demokratieverachtenden Einstellungen zu machen. Wie ist die aktuelle Situation in Sachsen? Jugendliche erleben täglich, wie ganze Regionen abgehängt werden. Der Bus fährt nur selten, Läden gibt es fast keine mehr auf dem Dorf, keinen Arzt, und das schnelle Internet ist eher fußlahm als schnell. (Sören Voigt, CDU: Na!) Gleichzeitig geraten immer mehr Familien durch steigende Lebenshaltungskosten unter Druck. Das Geld für Klassenfahrten und andere Freizeitaktivitäten übersteigt den Geldbeutel vieler. Dann ist keiner mehr da, mit dem man reden kann, da wegen fehlender finanzieller Mittel die Jugendeinrichtung geschlossen wurde oder die Streetworkerin, die bei dem selbstverwalteten Jugendklub immer einmal vorbeikam, nicht mehr vorbeikommt. Genau hier setzen rechte Akteure an. Sie bieten scheinbar harmlose, niedrigschwellige Angebote und schleusen darüber ihre Ideologie ein. Ein Beispiel aus meinem Heimatkreis. In Plauen hat die rechtsextreme Partei „Der III. Weg“ für Kinder Hausaufgabenbetreuung und für Jugendliche Sport und Nachmittagsbeschäftigung angeboten, ganz kostenlos und weil es in diesem Stadtteil kein Angebot der offenen Jugendarbeit mehr gab. Die Kinder und Jugendlichen konnten so unterschwellig in den Kontakt mit dem rechten Gedankengut kommen. Diese Lücke hätte es bei ausreichend finanzierter Jugendarbeit nicht gegeben. Vor Ort muss sich aber die Jugendarbeit ständig rechtfertigen. Und erfolgreichen Projekten gegen rechts für junge Menschen, beispielsweise Projekten des Demokratievereins „colorido“, wurden dann auch noch die Fördergelder durch den Freistaat gestrichen. Das ist nicht nur fahrlässig, liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist gefährlich. (Beifall Nico Rudolph, BSW) Diese Lücken entstehen heute aber nicht nur im analogen Raum – die Kollegin hat es vorhin schon erwähnt –, sondern zunehmend auch im digitalen Alltag von Kindern und Jugendlichen. Rechtsextreme Akteure nutzen gezielt soziale Netzwerke, Messenger–Dienste und Online–Plattformen, um junge Menschen frühzeitig zu erreichen, Narrative zu setzen und demokratiefeindliche Inhalte zu normalisieren. Gerade deshalb ist Medienkompetenz kein Zusatzthema, sondern ein zentraler Bestandteil politischer Bildung. Medienkompetenz bedeutet nicht nur die technische Fähigkeit, sondern auch die Fähigkeit, Inhalte einzuordnen, zu hinterfragen und demokratiefeindliche Symbolik auch als solche zu erkennen. Wer Kinder und Jugendliche in einer digitalisierten Lebenswelt stärken will, der muss Medienbildung systematisch in Schule und Jugendarbeit verankern und darf sie nicht nur von Projektförderung zu Projektförderung hangeln lassen oder nur an Projekttagen in der Schule behandeln. (Beifall BSW) Lassen Sie mich eines klarstellen: Es liegt nicht daran, dass wir Ossis oder wir Sachsen für rechtes Gedankengut besonders anfällig wären. Es liegt daran, dass nach der Wende viele Versprechen gebrochen wurden, dass soziale Infrastruktur abgebaut wurde und dass Kürzungen im Sozialbereich hier besonders hart treffen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden dem Antrag zustimmen, da die Maßnahmen sehr sinnvoll sind. Doch wir sagen auch: Der beste Schutz vor Rechtsextremismus sind ein gut ausgebauter Sozialstaat und eine verlässliche Daseinsvorsorge in Stadt und Land. Wer bei Jugendarbeit, sozialer Infrastruktur und Gesundheit spart, stärkt die Rattenfänger von rechts. Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, Diskussionen über faule Arbeiter und Rentner und die Streichung von Gesundheitskosten bringen hier genau das Gegenteil. (Beifall BSW) Abschließend möchte ich noch einmal ausdrücklich davor warnen, in Sachsen den Rotstift bei denjenigen anzusetzen, die Unterstützung am dringendsten brauchen. Das würde nicht sparen, die gesellschaftlichen Folgekosten wären viel höher und es würde die Gesellschaft weiter auseinandertreiben. Danke. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Schönen Dank. Für die BSW-Fraktion sprach Frau Kollegin Pfau, und es folgt für die SPD-Fraktion Herr Abg. Eisenblätter; bitte schön.

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Gerald Eisenblätter SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der BÜNDNISGRÜNEN behandelt ein Thema, das längst kein abstraktes mehr ist. Viele Eltern erleben es am Küchentisch, Lehrkräfte im Klassenzimmer und junge Menschen ganz direkt in ihrem Alltag: Rechtsradikalisierung, Rassismus, Antisemitismus und Hass im Netz. Die Themen wurden benannt. Das alles betrifft nicht nur Einzelne, sondern unsere Gesellschaft im Ganzen. Herr Heller, kleine Statistik-Lektüre: Im Jahr 2024 gab es 143 von 168 antisemitischen Straftaten in der Kategorie PMK rechts. Es geht um den Schutz unserer demokratischen Grundwerte – ein ernstes Anliegen, das wir als SPD ausdrücklich teilen. Der Antrag benennt nicht nur reale Probleme, sondern er verbindet auch Prävention, Unterstützung und Intervention. Diese Perspektiven halten wir für richtig, denn junge Menschen brauchen Orientierung, Schutzräume und verlässliche Ansprechpartner in der Schule, im digitalen Raum und darüber hinaus. Gleichzeitig gehört zur Ehrlichkeit dieser Debatte: In Sachsen sind wir in diesem Bereich nicht bei null. Es gibt bereits Strukturen, Konzepte und engagierte Akteurinnen und Akteure, auf die wir aufbauen können. Das schmälert den Antrag nicht, sondern eröffnet die Chance, Bestehendes weiterzuentwickeln und besser miteinander zu verzahnen. Ein Beispiel dafür ist die Ombudsperson gegen Diskriminierung an Schulen. Mit der Berufung von Natalija Bock im November 2025 wird diese unabhängige Anlaufstelle fortgeführt. Sie unterstützt Schülerinnen und Schüler, Eltern sowie Lehrkräfte bei Diskriminierungserfahrungen – niedrigschwellig, vertraulich und auf Wunsch auch anonym. Dabei geht es nicht nur um Hilfe im Einzelfall, sondern auch um Prävention und strukturelle Verbesserungen im Schulalltag. Aus Sicht der SPD stellt sich daher weniger die Frage, ob wir solche Angebote brauchen – sie sind bereits vorhanden –, sondern wie wir sie dauerhaft absichern, bekannter machen und sinnvoll mit anderen Beratungsstrukturen verbinden. Ähnlich ist es bei der Medien- und Informationskompetenz. Medienbildung ist in Sachsen seit Jahren fester Bestandteil der Lehrpläne. Mit dem neuen Orientierungsrahmen Medienbildung ab Klasse 1 und dem im Aufbau befindlichen Medienpass Sachsen gehen wir diesen Weg konsequent weiter. (Staatsminister Conrad Clemens: Jawohl!) Trotzdem lohnt es sich, genau hinzuschauen: Erreichen wir mit diesen Angeboten alle Schulen? Sind sie praxisnah genug? Wo brauchen unsere Lehrkräfte zusätzliche Unterstützung? Auch hier bietet der Antrag der GRÜNEN gute Anknüpfungspunkte für eine vertiefte Diskussion. Besonders wichtig ist aus unserer Sicht der Blick auf die Beratungs- und Unterstützungsangebote für Betroffene. Einrichtungen wie die mobile Beratung, die Opfer- und Ausstiegsberatung oder KORA leisten seit vielen Jahren unverzichtbare Arbeit. Oft geschieht dies leise und unter großem Druck. Dass der Antrag die Bedeutung verlässlicher, gut erreichbarer Strukturen betont, unterstützen wir. Dabei sind wir bei einer zentralen Frage: Wie sichern wir diese Arbeit langfristig ab? Wie schaffen wir Verlässlichkeit, insbesondere für Schulen und junge Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind? Diese Fragen lassen sich nicht im Schnellverfahren beantworten. Sie gehören in die fachliche Beratung. Meine Damen und Herren, genau deshalb wird die SPDFraktion den Weg unterstützen, den Antrag in den Ausschuss für Schule und Bildung zu überweisen und dort öffentlich zu beraten. Die Perspektiven von Wissenschaft, Praxis, Schulen, Beratungsstellen und Betroffenen sind unverzichtbar, wenn wir zu guten, tragfähigen Lösungen kommen wollen. Der Weg der Konsultation bietet einen bewährten Rahmen, um zu einer Verständigung zu kommen, die fachlich, politisch und gesellschaftlich trägt. Als SPD sind wir bereit, diesen Weg konstruktiv mitzugehen. Unser Ziel ist klar: Wir wollen keine Konkurrenz zwischen neuen Forderungen und bestehenden Strukturen. Wir wollen Schulen entlasten und sie nicht überfordern. Und wir wollen Kinder und Jugendliche stärken mit guter Prävention, klaren Zuständigkeiten und verlässlicher Unterstützung, wenn es darauf ankommt. Der Antrag bietet hierfür eine gute Grundlage – vielen Dank dafür. Lassen Sie ihn uns gemeinsam weiterentwickeln, sachlich, konstruktiv und im Sinne der jungen Menschen in unserem Land! Vielen Dank. (Beifall SPD und Staatsminister Conrad Clemens) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Zum Antrag sprach für die SPD-Fraktion Herr Kollege Eisenblätter. Und es folgt für die Fraktion Die Linke Frau Kollegin Nagel; bitte.

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Juliane Nagel Die Linke

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Ich stelle es voran: Auch wir begrüßen den Weg ins Konsultationsverfahren für diesen Antrag. Ich möchte nicht wiederholen, was vorher schon gesagt wurde, und mich auf einige kritische Anmerkungen konzentrieren. Ein zentrales Problem zeigt sich bereits im Titel. Radikalisierung ist ein individueller Prozess. In der Forschung wird Rechtsradikalisierung vor allem aber psychologisch gedacht. Das eigentliche Problem – das wurde auch schon von Vorredner/–innen benannt – ist jedoch ein gesellschaftliches: der Rechtsdruck insgesamt. Junge Menschen sind nicht dessen Ursprung, sondern ein Produkt. Was in der Gesellschaft passiert, geht an ihnen nicht spurlos vorüber. Es ist richtig, junge Menschen besonders zu schützen. Falsch wäre jedoch, das Problem als Entwicklungsstörung einer Generation umzudeuten und damit alle anderen zu entlasten, vor allem die sogenannte Mitte der Gesellschaft. Diese Fehldiagnose kennen wir aus den 1990er–Jahren. Ich nenne hier nur das Stichwort: akzeptierende Jugendsozialarbeit. Unbestreitbar ist, dass sich die rechte Szene auch und gerade in Sachsen verjüngt hat. Ursache hierfür ist jedoch keine spontane Radikalisierung Jugendlicher, sondern das strategische Wirken bereits durchradikalisierter Akteure der extremen Rechten. Ihre digital verbreitete Propaganda trifft besonders stark auf eine junge Zielgruppe, die sich in unregulierten sozialen Medien bewegt. Die Folgen sehen wir deutlich, und zwar dann nicht mehr im digitalen Raum, sondern auf der Straße: aggressive Proteste gegen CSDs in ganz Sachsen, neu formierte militante Neonazi–Gruppen wie die „Elblandrevolte“ und nicht zuletzt die Anklagen gegen mutmaßliche rechtsterroristische Zellen wie die „Letzte Verteidigungswelle“ oder die „Sächsischen Separatisten“. Vor diesem Hintergrund irritiert mich, dass der Antrag auf die späte Einschätzung eines Geheimdienstes setzt. Er geht zudem fälschlicherweise davon aus, dass das Landesamt für Verfassungsschutz für Kriminalität zuständig sei, und vermischt zudem rechtsmotivierte und rechtsextremistische Straftaten. Richtig ist: Jugendliche und Heranwachsende treten häufiger als Tatverdächtige in Erscheinung. Eine aktuelle Studie auf Grundlage von BKA-Daten zeigt jedoch, dass ihr Anteil an rechtsmotivierten Gewalttaten langfristig nicht steigt, sondern eher sinkt. Wenn wir über die extreme Rechte sprechen, auf der Straße oder im Parlament, dann sprechen wir nach wie vor vor allem über Erwachsene. Wie sich das im parlamentarischen Rahmen äußert, konnten wir soeben bei Kollegen Heller erleben, der hier durch Hetze und Demokratieverachtung geglänzt – in Anführungsstrichen geglänzt – hat. Natürlich gibt es bei jungen Menschen – und das ist das Hoffnungsvolle – besondere Interventionsmöglichkeiten, und die sollten wir nutzen. Der Schwerpunkt des Antrages auf Schulsozialarbeit, Jugendhilfe und Demokratiebildung ist deshalb richtig. Ich will hinzufügen und unterstützen, was wir auch gestern im Gespräch mit den sächsischen Fußballfanprojekten gehört haben: Es braucht stabile Regelstrukturen der Jugendarbeit und Bildung, die personell gut aufgestellt sind, Herr Gasse. Das müssen wir ausbauen und aufbauen, vor allem finanziell. Darin will ich Ihnen ganz klar widersprechen. (Beifall Die Linke) Zu den sächsischen Schulen ist bereits vieles gesagt worden. Wir haben hier einen exponentiellen Anstieg von rechten Vorfällen. Das hat aber auch eine gute Seite. Die Erfassung und die Sensibilisierung der Lehrkräfte sind nämlich verbessert worden, und das nicht zuletzt, weil wir als Linke seit vielen Jahren nachfragen und darauf hinweisen. Im letzten Doppelhaushalt konnten wir – Sie erinnern sich – entsprechende Strukturen stärken und Kürzungen abwenden. Ein wichtiger Fortschritt war das Gesamtkonzept gegen Rechtsextremismus. Nach Jahrzehnten der Verharmlosung setzte die Staatsregierung erstmals einen klaren Fokus auf die Zurückdrängung der extremen Rechten. Der Antrag fordert nun zu Recht, dieses inzwischen brachliegende Konzept fortzuschreiben und um das Handlungsfeld junger Menschen zu erweitern. Ich befürchte allerdings, dass wir das nicht mehr erleben werden oder in der Diskussion nach vorne stellen können. Nach allem, was man nämlich hört, ist das Gesamtkonzept gegen Rechtsextremismus Geschichte. Es soll ersetzt werden durch ein Konzept gegen alles Mögliche. Trotz aggressiver Straßenproteste, trotz militanter Neonazi-Gruppen, trotz rechtsterroristischer Strukturen und trotz rechter Vorfälle an unseren Schulen gibt die Staatsregierung den notwendigen Fokus auf – nicht aus fachlichen Gründen, sondern weil es im Koalitionsvertrag steht. So ging es zuletzt übrigens auch dem bewährten Expertennetzwerk Rechtsextremismus. Es wurde der Polizei angegliedert und ist nun auf alle Phänomenbereiche ausgeweitet, also für alle Phänomenbereiche zuständig, als gäbe es den gesellschaftlichen Rechtsruck gar nicht. Das Ergebnis wird nicht eine falsche Gegenstrategie sein, sondern im schlimmsten Fall gar keine. Wir werden uns, wie gesagt, gerne an einer Konsultation beteiligen. Wir sehen das Problem und würden dem Antrag zustimmen. So werden wir auch der Überweisung in den Ausschuss zustimmen. Vielen Dank. (Beifall Die Linke und Lars Wurzler, BSW) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Es sprach für die Fraktion Die Linke Frau Kollegin Nagel. Möchte der fraktionslose Abgeordnete Berger sprechen? – Bitte schön.

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Matthias Berger fraktionslos

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte Herrn Heller von der AfD ausdrücklich widersprechen. Der Innenminister hat eben nicht nur auf rechts fokussiert, sondern er hat gesagt, links haben wir lange Zeit unterschätzt. Das wurde, glaube ich, von Frau Nagel so dargestellt. (Juliane Nagel, Die Linke: Nö!) Das war mir Anlass, mich neben dem vorliegenden Antrag mit dem Thema auseinanderzusetzen, ob es vielleicht linken oder religiösen Extremismus gibt; denn ich glaube, Extremismus – darin sind wir uns sicher alle einig – ist kein exklusives Phänomen der Linken. Das kann ja nicht so sein. Der Zufall wollte es, dass ich vor kurzer Zeit bei der Demo in Leipzig teilgenommen habe. Ich muss sagen, gerade Frau Nagel hatte Herrn Heller hier schwer angegriffen. (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke –

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Luise Neuhaus-Wartenberg Die Linke

Sie waren mit Polizeischutz unterwegs!) – Ja, war ich unterwegs. Wenn Frau Nagel dort unter dem politischen Label „anti-deutsch“ firmiert, ist das schon etwas seltsam. Wenn die Anmelderin, Frau Lewerenz, bei der Landesdirektion arbeitet und Frau Janssen beim BSW, im Rathaus Leipzig, glaube ich, sich als wahre Linke bezeichnet, ist das seltsam, wenn – und das war der Ausdruck, der Sinn und Zweck der Demonstration – aus meiner Sicht das Existenzrecht Israels angezweifelt wird. Es ist auch verwunderlich – ich bin der Thematik gar nicht so vertraut –, wenn Abkürzungen oder Akronyme wie ACAB oder ACAT – also: alle Polizisten sind Bullen oder Ziele, Targets –, dann ist das völlig inakzeptabel. (Beifall Bernd Rudolph, BSW) Auch wenn Sie in Schwarzenberg – Frau Nagel, das müssen Sie sich sagen lassen – eine Demonstration anmelden, auf deren maßgeblichem und größtem Transparent „Bullenhass“ steht, ist das aus meiner Sicht starker Tobak. Aber der traurige Höhepunkt, das können Sie sich alle anschauen, war die Sendung „frontal“ am 27.01., als im Zusammenhang mit der großen Demonstration in Leipzig, also kurz vorher, eine gewisse Leila – der Name wurde nicht offenbart – eine Demo angemeldet hatte, in welcher sie fast wörtlich die Hamas-Kämpfer vom 07.10.23 zu Helden hochstilisierte, die einen Freiheitskampf für das palästinensische Volk begonnen hätten. Für mich sind das brutale Mörder, Killer. Es sind dort 1 200 Leute gemeuchelt worden. Wenn dann – und das macht es noch unerträglicher – Herr Pellmann von den Linken, der Bundestagsabgeordnete, danebensteht, anschließend auf das Rednerpult geht und das nicht relativiert oder korrigiert, ist das aus meiner Sicht – – Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Sie sprechen schon noch zum Antrag? (Laura Stellbrink, SPD: Nee, kommt er nicht, Frau Präsidentin! – Gegenruf Heiko Gumprecht, AfD: Die Wahrheit tut weh! –

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Laura Stellbrink SPD

Ich glaube, er kann sich selbst wehren, er braucht Sie dazu nicht!)

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Matthias Berger fraktionslos

Ja, darauf komme ich gleich. Um noch etwas Aktuelles zu bringen: Wissen Sie, dass in Leipzig-Reudnitz ein Café namens „Stay“ – das Internet ist dazu sehr ergiebig – mittlerweile 24-mal aus der linken Szene angegriffen wurde? (Zuruf Tobias Heller, AfD) Und – das war aus meiner Sicht der traurige Höhepunkt der Recherchen – wenn dann auf einer Konferenz der linksextremen Zeitung „junge Welt“ ein Grußwort des untergetauchten früheren RAF-Terroristen Garweg verlesen wird, ist das aus meiner Sicht zumindest mehr als ein Indiz, dass wir auch ein linksextremistisches Problem haben. (Zuruf Laura Stellbrink, SPD) Daher habe ich mir erlaubt – das wäre jetzt meine Begründung für den Antrag –, das Themenfeld aufzumachen. Ich glaube, wir sind uns einig: Extremismus jeglicher Art ist verurteilungswürdig und muss bekämpft werden. Deshalb möchte ich Sie bitten, diesem Antrag eine Chance zu geben und dafür zu stimmen. Wir sollten uns klar gegen Extremismus jeglicher Art bekennen. Vielen Dank (Beifall AfD und BSW) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Es sprach zum Antrag der fraktionslose Abgeordnete Berger. Gibt es weiteren Redebedarf? – Eine Kurzintervention von Frau Kollegin Nagel. (Zurufe Frank Peschel und Timo Schreyer, AfD – Unruhe AfD)

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Juliane Nagel Die Linke

Ja, ich nehme Bezug auf Herrn Berger. Sie waren Oberbürgermeister von Grimma. Ich war, glaube ich, vor circa einem Jahr, es war auch Winter, bei einer Kundgebung vor dem Rathaus in Grimma. (Zurufe Carsten Hütter und Timo Schreyer, AfD) Damals waren Sie nicht mehr Oberbürgermeister, aber dort haben junge Leute demonstriert. Es haben junge Leute demonstriert, weil in diesem Stadtrat, dem Sie einmal vorgestanden haben – ich will Sie damit gar nicht in Verbindung bringen, aber als Beispiel –, jemand sitzt, der gerade vor Gericht steht, wegen der Mitgliedschaft in einer rechtsterroristischen Vereinigung, die den großen Umsturz vorbereitet hat. (Zurufe AfD –

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Sebastian Wippel AfD

Haben soll!) Diese jungen Leute standen dort in der Kälte, haben Reden gehalten. Und ich habe gedacht: Ja, das sind die demokratischen Held/-innen. Sie markieren ein Problem und demonstrieren für eine demokratische Gesellschaft, für Antifaschismus. (Zuruf Thomas Kirste, AfD) Das sind aber die jungen Leute, die am Ende kriminalisiert werden und als Linksextremisten in die Ecke gestellt werden. Genau Ihre Hufeisentheorie, die Sie hier vorgetragen haben, lehnen wir als Linke total ab. Linke sind in Sachsen ganz oft die, die auf rechte Problematiken hinweisen, die auf rechte Gewalt hinweisen, (Zuruf Roman Golombek, AfD –

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Sebastian Wippel AfD

Erzählen Sie mal was zum 13.02.25! – Gelächter AfD) die Opfer unterstützen und die letztendlich die Demokratie in diesem sächsischen Freistaat retten. (Zuruf Timo Schreyer, AfD – weitere Zurufe AfD) Vielen Dank. (Beifall Die Linke) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Es sprach Frau Nagel im Rahmen einer Kurzintervention. Es folgt die Reaktion durch Herrn Kollegen Berger; bitte.

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Matthias Berger fraktionslos

Vielen Dank für Ihre Kurzintervention. Ich kann den Zusammenhang Ihrer Ausführungen in Bezug auf meine Person und meine Rede nicht nachvollziehen. (Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke: Sie haben ja auch nicht zum Antrag geredet!) Spannender wäre für mich gewesen, wie Sie sich dazu stellen, dass Sie mit dem Transparent „Bullenhass“ durch die Gegend ziehen und sich politisch als Antideutsche framen. Das habe ich nicht verstanden. Das ist kein Vorwurf, aber das hätten Sie mir erklären können. Das wäre eine spannende Frage gewesen. – Vielen Dank. (Beifall AfD – Zuruf Timo Schreyer, AfD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Es sprach Herr Kollege Berger in der Reaktion auf die Kurzintervention. Wir sind am Ende der ersten Rederunde. Gibt es Bedarf für eine zweite Rederunde? – Das kann ich nicht erkennen. Dann spricht die Staatsregierung, wenn gewünscht. – Frau Staatsministerin Köpping, bitte.

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Petra Köpping

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Über 5 600 Beratungsanfragen und -fälle, mehrheitlich im Bereich Rechtsextremismus, wurden durch die Beratungsträger des Demokratiezentrums in den letzten zehn Jahren bearbeitet. Dabei müssen wir feststellen: Die Fallzahlen steigen jedes Jahr. Deswegen muss es unser gemeinsames Anliegen sein, Radikalisierung, besonders im Bereich des Rechtsextremismus, frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. Im Antrag werden allerdings viele bestehende Strukturen, angestoßene Kooperationen und bereits etablierte Angebote leider nicht richtig gewürdigt. Eines möchte ich nennen, das ist die KORA. Als wichtigste Stelle in der Radikalisierungsprävention haben wir seit 2017 die KORA, die Koordinierungs- und Beratungsstelle für Radikalisierungsprävention. 2023 haben wir die KORA breiter aufgestellt. Sie arbeitet jetzt phänomenübergreifend und ist damit auch für Rechtsextremismus zuständig. Die KORA ist die Erst- und Verweisungsberatungsstelle im SMS. Sie ist über eine Hotline für alle Bürger/-innen in Sachsen erreichbar, für Eltern, Familienangehörige, Freundinnen und Freunde und für alle Fachkräfte in Regelstrukturen, von Schule über Jugendhilfe bis zu Polizei und Justiz. KORA ist bei unserem Demokratiezentrum angesiedelt und arbeitet als Landeskoordinierungsstelle für dieses Themenfeld. Über die Struktur der KORA ist sie auch an bundesweite Strukturen im Bereich Radikalisierungsprävention angebunden. KORA arbeitet eng verknüpft mit Fachberatungsstellen im Bereich der Sekundär- und Tertiärprävention sowie Intervention. Dazu gehören die Distanzierungsberatung sowie das Aussteigerprogramm Sachsen, aber auch die mobile Beratung und Opferberatung. Im Übrigen ist diese Präventionsstelle ein gemeinsames Vorhaben von SMS, SMI und SMJus. Sie wird durch eine gemeinsame interministerielle Arbeitsgruppe geleitet. An den Sitzungen nehmen auch Sicherheitsbehörden, die Geschäftsstelle des Landespräventionsrats und das Kultusministerium regelmäßig teil. Ich wollte das sagen, um zu zeigen, wie eng verknüpft und strukturiert die Arbeit in diesem Bereich ist und wie viele Koordinierungsfunktionen es bereits gibt. Unser Demokratiezentrum wird weiterhin Fachformate zur Zusammenarbeit zwischen staatlichen, nicht staatlichen und wissenschaftlichen Institutionen vorhalten, dann im Fachforum Demokratie und Extremismusprävention. Eine eigenständige Arbeitsgruppe beim Landespräventionsrat einzurichten, ist aus meiner Sicht deswegen verzichtbar, aber wir könnten es selbstverständlich gerne miteinander diskutieren. KORA und das Demokratiezentrum arbeiten bereits lange und sehr gut mit dem SMK zusammen. Im Jahr 2025 wurden sie extra vom Landesamt für Schule und Bildung für die Kampagne „Eine ganz normale Schulwoche?“ eingebunden. Genauso gut funktioniert die Zusammenarbeit bei besonderen Vorkommnissen an Schulen, etwa wenn Beratungsbedarf bei Hakenkreuz-Schmierereien oder Hitlergrüßen besteht. Im Kultusministerium selbst wurden viele weitere Schritte angestoßen. Im November 2025 wurde Natalija Bock – es wurde heute bereits gesagt – als neue Ombudsperson der Sächsischen Staatsregierung gegen Diskriminierung an Schulen berufen. Sie steht Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften sowie Eltern bei. Sie unterstützt und berät unabhängig bei Diskriminierung an Schulen. Die im Antrag geforderten Materialien werden bereits im Sinne einer wachsenden Bibliothek bereitgestellt, nur an einer anderen Stelle als von Ihnen gefordert. Doch auch darüber können wir gerne sprechen. Medienbildung ist seit 2020 obligatorischer Bestandteil jeglichen Unterrichts an sächsischen Schulen. Der Orientierungsrahmen Medienbildung ab Klasse 1 unterstützt ab dem Schuljahr 2026/27 Lehrkräfte dabei, Medienkompetenz umfassend zu fördern. Aktuell wird ein Medienpass Sachsen für Kinder und Jugendliche von der fünften bis zur achten Klasse entwickelt. Damit soll Medienbildung in den Themenschwerpunkten Desinformation und Meinungsbildung gestärkt werden. Was ich natürlich unterstütze, ist das Anliegen, dass wir alle möglichst verlässliche, mehrjährige Förderstrukturen schaffen – besonders vor dem Hintergrund des 2024 gescheiterten Demokratiefördergesetzes des Bundes. Wir sollten weiter auf den bestehenden Strukturen aufbauen, sie ausbauen und ihre wichtige Arbeit sichern, auch in schwierigen Haushaltszeiten. Vielen Dank. (Beifall SPD und Staatsminister Conrad Clemens) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Für die Staatsregierung sprach Frau Staatsministerin Köpping. Nun besteht die Möglichkeit, das Schlusswort zu sprechen. Frau Kollegin Melcher, Sie möchten gleich am Saalmikrofon bleiben.

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Christin Melcher GRÜNE

Ja, das möchte ich gerne. – Zunächst, liebe Kolleginnen und Kollegen, möchte ich für die Debatte danken, zumindest dem Teil, der die Debatte heute sachlich geführt hat. Die meisten haben die Schlagzeile von letzter Woche noch vor Augen: Wir haben in Schulen tatsächlich einen neuen Höchststand an rechtsextremen Vorfällen. (Zuruf Sebastian Wippel, AfD) Uns ging es heute darum, nicht nur eine Schlagzeile zu produzieren, sondern vor allem das Problem anzuerkennen und Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Das haben wir mit dem vorliegenden Antrag getan. Wenn ich ehrlich bin: Wenn ich das Problem anerkenne, dann gehört es ein Stück weit dazu, sich ehrlich zu machen. Ich kann mich nicht hinstellen und sagen: Es ist alles gut so, wie es ist. Vielmehr muss ich mir die Strukturen kritisch anschauen und überlegen, ob das wirklich noch ausreichend ist. Selbstverständlich passiert bereits ganz viel an unseren Schulen. Wir haben viele Projekte und Vereine, die in den Schulen sehr aktiv sind; ich habe das auch in meiner Rede gesagt. Aber zur Ehrlichkeit gehört dazu, dass wir es waren, die die Kürzung in diesem Bereich in den Haushaltsverhandlungen wieder zurückgenommen haben. Wir, Linke und GRÜNE, waren es, die es geschafft haben, diese Kürzung wieder zurückzunehmen und das hinein zu verhandeln. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und Rico Gebhardt, Die Linke) Ich muss sagen: Wenn ich eine 60-prozentige Steigerung in diesem Phänomenbereich habe, dann muss ich doch anerkennen, dass ich ein Problem habe und die vorhandenen Strukturen vielleicht nicht mehr ausreichen. Wir wollen das gerne mit Experten, Betroffenen und den demokratischen Fraktionen diskutieren, um Lösungsansätze weiterzuentwickeln und unseren Antrag weiter zu qualifizieren. Deswegen beantrage ich nun die Überweisung unseres Antrages an den Schulausschuss, um hoffentlich bald bessere Schlagzeilen zu haben. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE, Sören Voigt und Ina Klemm, CDU, sowie Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke) Tagesordnungspunkt Arbeitsbedingungen der der Hochschulen in Sachsen für studentische Beschäftigte Drucksache 8/5599, Antrag Hierzu können die Fraktionen in folgender Reihenfolge Stellung nehmen: Die Linke, CDU, AfD, BSW, SPD, BÜNDNISGRÜNE, fraktionsloser Abgeordneter und Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile der Fraktion Die Linke als Einreicherin das Wort. Frau Kollegin Neuhaus-Wartenberg, bitte.

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Luise Neuhaus-Wartenberg Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Wir möchten heute mit unserem Antrag das Augenmerk auf eine Thematik lenken, die uns allen am Herzen liegen sollte: die Situation der Studierenden in Sachsen. Wir wollen insbesondere auf die prekäre Lage der studentischen Beschäftigten an unseren Hochschulen aufmerksam machen. „Studis prekär, ein Tarifvertrag muss her!“ ist kein schlechter Reim von mir, sondern eine absolut berechtigte Forderung. Wir als Linksfraktion unterstützen das. In Sachsen sehen wir, dass studentische Beschäftigte unter Bedingungen arbeiten, die nicht nur unfair, sondern auch untragbar sind. Es gibt keinen Tarifvertrag für sie. Zusätzlich sind sie von den Personalvertretungsregelungen ausgenommen. Das bedeutet, dass sie einem Sonderstatus unterworfen sind, dessen Folge unter anderem eine maximale Vertragslaufzeit ihrer Arbeitsverträge von nur drei Monaten ist. Was heißt das konkret für unsere Studierenden? Die Studie mit dem Titel „Jung, akademisch und prekär?“ hat bereits 2023 schockierende Zustände offenbart. Überstunden sind an der Tagesordnung, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall – Fehlanzeige, einen Urlaubsanspruch gibt es nicht. Zudem Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Der Antrag liegt zur Überweisung an den Ausschuss für Schule und Bildung vor. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einer Anzahl von Stimmenthaltungen, aber mehr Stimmen dafür, wurde der Überweisung an den Ausschuss für Schule und Bildung stattgegeben. Nicht, dass sich Herr Berger nun wundert: Sein Änderungsantrag ist nicht verschwunden, sondern dieser ist Teil der Überweisung und wird weiter behandelt. Damit ist der Tagesordnungspunkt beendet. Wir kommen zu studentischen Beschäftigten verbessern – Tarifvertrag „TV-Stud“ unterstützen! der Fraktion Die Linke sehen wir Kettenverträge, bei denen Studierende in einem Jahr ihren zweiten oder dritten Arbeitsvertrag unterschreiben müssen. Die Konsequenzen sind klar: ein viel zu geringes Einkommen, Zukunftsangst und immense psychische Belastungen. Doch es gibt ein Beispiel, das zeigt, dass es auch anders geht. Seit 1980 – noch einmal: seit 1980 – existiert in Berlin ein Tarifvertrag für studentische Beschäftigte. In keinem anderen Bundesland ist dies der Fall. Seit sieben Jahren kämpfen studentische Beschäftigte und ihre Vertretungen, unterstützt von Gewerkschaften, für einen bundesweiten Tarifvertrag, den TV-Stud. Sie erwarten ein Angebot, eine Möglichkeit, ihre Rechte einzufordern. Doch was haben wir stattdessen? Nichts. (Zuruf Staatsminister Christian Piwarz) Wir als Linke stehen solidarisch an der Seite aller studentischen Beschäftigten – nicht nur hier in Sachsen, sondern bundesweit. Es ist an der Zeit, dass Staatsminister Christian Piwarz als Mitglied der Tarifgemeinschaft der Länder (Rico Gebhardt, Die Linke: Noch!) alle verfügbaren Mittel nutzt, um in den laufenden Tarifverhandlungen einen eigenständigen studentischen Tarifvertrag zu erreichen. Doch die Arbeit endet hier nicht mit einem Tarifvertrag. Die Staatsregierung ist ebenso in der politischen Pflicht, einen studentischen Personalrat einzuführen. Die Studierenden müssen die Möglichkeit haben, aktiv an ihren Arbeitsbedingungen mitzuwirken, auch wenn sie mit kürzeren Vertragslaufzeiten und einer befristeten Studienzeit konfrontiert sind. Es ist nicht akzeptabel, dass Studierende nur für drei Monate beschäftigt sind und dann in Unsicherheit leben müssen. Ich muss Ihnen nicht erklären, wie stark die Mieten, die Lebenshaltungskosten und die Preise im Allgemeinen gestiegen sind. Viele dieser jungen Menschen kommen aus finanziell schlechtergestellten Familien. Ein Tarifvertrag, der Mitbestimmung bei den eigenen Arbeitsbedingungen bietet, könnte die Entscheidung für oder gegen ein Studium erheblich vereinfachen und damit dazu beitragen, dass nicht die Herkunft über die Zukunft entscheidet. Wenn Sachsen ein Wissenschaftsland sein möchte, das gut qualifiziertes Personal sucht, dann muss es sich um die Wissenschaftler/-innen, vor allem um die angehenden Wissenschaftler/-innen, kümmern. Die Gefährdung der Wissenschaftsfreiheit, die Kritik der Hochschulrektorenkonferenz und die leeren Kassen der Länder sind für uns genau an dieser Stelle trotzdem keine Argumente – in Berlin funktioniert es eben auch. Hierbei Beschäftigte gegeneinander auszuspielen, lehnen wir als Linksfraktion ab. Wir dürfen jetzt keine Zeit verlieren. Es müssen Entscheidungen getroffen werden, die zu guten Arbeitsbedingungen an unseren Hochschulen beitragen. Haben Sie vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall Die Linke) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war Kollegin Neuhaus-Wartenberg von der Fraktion Die Linke. Wir fahren mit der Aussprache fort. Die CDU-Fraktion ist an der Reihe und ich sehe Herrn Kollegen Fritzsche; bitte schön.

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Oliver Fritzsche CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu Beginn meiner Rede möchte ich eines deutlich sagen: Ohne den Einsatz der studentischen Hilfskräfte wäre der reguläre Lehrund Forschungsbetrieb an unseren Hochschulen in Sachsen kaum machbar, (Beifall Die Linke, SPD) und ich möchte ihn mir auch nicht vorstellen. An dieser Stelle also vielen Dank an die studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte für ihr Engagement. Ihr Einsatz verdient Anerkennung und Respekt. Die Fraktion Die Linke bringt in dieser Legislaturperiode erneut einen Antrag ein, der einen eigenen Tarifvertrag für studentische Beschäftigte, den sogenannten TV-Stud, fordert. Wir hatten ein sehr ähnliches Anliegen bereits in der letzten Legislaturperiode – die Drucksachennummer damals, nur für die Interessierten, die es nachlesen wollen, war die 7/14769 – auf der Tagesordnung im Plenum und haben uns damit miteinander auseinandergesetzt. Neu an diesem Antrag ist, dass er stärker auf die gesetzlichen Regelungen zielt, die in der Zwischenzeit weitergegangen sind, beispielsweise die Novellierung des Sächsischen Hochschulgesetzes und die gefundenen Richtlinien der Tarifgemeinschaft der deutschen Länder. Insgesamt liegt der Fokus im vorliegenden Antrag auf Mindestund Höchstlaufzeiten der Verträge. Er fordert eine Festsetzung der Mindestlaufzeit auf 24 Monate, zwei Jahre, eine kleine Ewigkeit im Studentenleben. Grundsätzlich möchte ich einige Feststellungen machen: Zuerst einmal ist es die Aufgabe der Tarifparteien, sich auf entsprechende Tarifverträge zu einigen und diese inhaltlich auszugestalten. Eine politische Einflussnahme auf diese Verhandlungen schwächt die Tarifautonomie der Sozialpartner und ist daher dem Grunde nach abzulehnen. Wir sollten also alle auf die für den 11. und 12. Februar geplante dritte Runde in der Tarifverhandlung schauen, was dort passiert. Natürlich ist es legitim, sich mit einem Anliegen an die Öffentlichkeit zu wenden und Unterstützung dort in Aussicht zu stellen. Aber gegebenenfalls wäre der Verhandlungsführer Andreas Dressel, der Hamburger Finanzsenator, der richtige Adressat für einen freundlichen Brief. Es ist anzuführen, dass Studentinnen und Studenten an sächsischen Hochschulen in erster Linie einen akademischen Abschluss im Rahmen eines Regelstudiums anstreben oder zumindest anstreben sollten und für diesen Zweck ihre Hochschule besuchen und deren Kompetenz in Lehre und Forschung nutzen. Diese Aufgabe erbringen die öffentlich finanzierten Hochschulen für die Studentinnen und Studenten im Übrigen kostenfrei. Die Beschäftigung von Studentinnen und Studenten durch Professoren bzw. Fakultäten erfolgt in der Regel nur vorübergehend und dient dazu, die Studierenden bei der teilweisen Finanzierung ihres Lebensunterhaltes zu unterstützen. Sie ist grundsätzlich nicht darauf ausgerichtet, ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis zu begründen. Sowohl Arbeitgeber als auch Studenten sind meist an kurzfristigen, zeitlich begrenzten Beschäftigungen interessiert, damit der Fokus auf einem erfolgreichen Abschluss des Studiums im besten Falle in der Regelstudienzeit liegt. Eine Festsetzung der Mindestlaufzeit auf 24 Monate würde diesem Ansinnen zuwiderlaufen und eine Vielzahl kurzfristiger Beschäftigungsverhältnisse erheblich gefährden. Es sollte nach unserem Ansinnen wie bisher auch weiterhin von einer derartigen Regelung Abstand genommen werden, denn eines muss klar sein: Das Ziel eines Tarifvertrags für die Studenten kann nicht weniger studentische Beschäftigung sein; denn natürlich liegt uns daran, dass es diese Lehr-, aber auch Zuverdienstmöglichkeit für die Studierenden an unseren Hochschulen gibt. Studentische Beschäftigung ist und kann nicht die vorrangige Zielstellung an den Hochschulen sein. Viele der Studenten arbeiten zeitweise auch außerhalb der Hochschule in Unternehmen oder anderen Institutionen. Sie können daher nicht als unmittelbarer oder dauerhafter Teil der Beschäftigten einer Hochschule betrachtet werden. Die Einrichtung einer gesonderten Personalvertretung erscheint uns daher nicht geboten, da bei einem entsprechenden Engagement notwendige Freistellungen zu tätigen wären. Die vorhandenen Personalvertretungen haben ohnehin den Auftrag, die Interessen aller Beschäftigten zu vertreten, unabhängig davon, ob diese unmittelbar berücksichtigt werden. Zusammenfassend ist festzustellen: Mit dem vorliegenden Antrag möchte die Fraktion Die Linke einer Forderung zur unmittelbaren Einflussnahme auf tarifrechtliche Regelungen Nachdruck verleihen und fordert daher die Staatsregierung auf, den Tarifvertrag für studentische Beschäftigte zu fordern oder zu unterstützen. Sie unterstellt dabei, dass es sich bei diesen Beschäftigungsverhältnissen um prekäre Beschäftigungen handelt, die nur befristet, nach Auffassung der Antragstellerin schlecht bezahlt und ohne Urlaubstage oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sind. Dem möchte ich entgegnen, dass studentische Beschäftigte auch ohne eigenen Tarifvertrag nicht rechtlos sind. Für sie gelten die allgemeinen gesetzlichen Regelungen des Arbeitsrechts: Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, das Bundesurlaubsgesetz und das Mindestlohngesetz. Auch vor diesem Hintergrund lehnen wir Ihren Antrag ab. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU)

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Alexander Dierks

Oliver Fritzsche sprach für die CDU-Fraktion. Als Nächstes ist die AfD mit Frau Kollegin Jost an der Reihe.

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Martina Jost AfD

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie so oft muss ich sagen: Mein Vorredner hat eigentlich schon alle Argumente gebracht. Ich versuche es trotzdem noch einmal. Pünktlich zu den Tarifverhandlungen bringt Die Linke wieder ihren Antrag zu der hilfebedürftigsten Gruppe unserer Gesellschaft, den studentisch Beschäftigten, ein. Sie sprechen von prekärer Beschäftigung, schlechter Bezahlung und keinerlei Urlaubsanspruch. Bereits hier muss man wohl einiges zurechtrücken. Nehmen wir an, diese studentischen Hilfskräfte sind tatsächlich noch Studenten. Dann sollen diese in erster Linie doch studieren. Das ist ihre Hauptaufgabe. Zweitens. Die angeblich so schlechte Bezahlung nehmen diese Studenten freiwillig in Kauf. Niemand wird heute dazu gezwungen und muss seinen Lebensunterhalt damit verdienen. (Zuruf Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke) Drittens, Urlaubsanspruch. Während der vorlesungsfreien Zeit haben viele Studenten mehr Zeit als jeder Arbeitnehmer. Doch kommen wir zu Ihren konkreten Forderungen: Sie wollen erstens einen Tarifvertrag für studentische Beschäftigte. Es ist eigentlich alles schon gesagt. Jetzt muss man sagen, Sie haben einen Tag, bevor das Eckpunktepapier der Tarifgemeinschaft der Länder eingereicht wurde, Ihren Antrag eingereicht. Vielleicht haben Sie es nicht gewusst, aber darin steht als Vorschlag, dass ab dem Sommersemester 2026 studentische Beschäftigte mindestens 15 Euro Stundenlohn bekommen sollen und dann mit einer Steigerung pro Jahr von 5 %. Jetzt machen wir doch einmal das Experiment, was es bedeutet, wenn eine studentische Hilfskraft 20 Stunden pro Woche arbeiten darf. Er kommt damit auf einen Verdienst von 1 200 Euro pro Monat, und das hat natürlich Folgen. Man müsste die Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen selbst zahlen und irgendwann auch Steuern. Davon einmal abgesehen, greifen Sie hiermit massiv – Herr Fritzsche hat es gerade gesagt –, in die Tarifautonomie der Ländergemeinschaft ein. Meine Damen und Herren, als Student hat man bereits viele Privilegien, anders als beispielsweise Auszubildende. Ich sage es noch einmal: Das Ziel muss ein zügiger, erfolgreicher Abschluss sein und kein Langzeitarbeitsvertrag als Hilfskraft an der Uni. In Ihrem zweiten Punkt drehen Sie wieder einmal am Rätekarussell. Ein studentischer Personalrat soll jetzt her. Wozu, bitte schön? Bereits jetzt gelten studentische, wissenschaftliche und künstlerische Hilfskräfte als Beschäftigte im Personalvertretungsgesetz. Das wurde schon ausgeführt. Zudem frage ich mich, wie ein Student mit Vollzeitstudium und Nebenjob Zeit finden soll, auch noch ein Personalvertreter zu sein. Zu guter Letzt ein paar Worte zu Ihrem dritten Antragspunkt, der Mindestvertragslaufzeit – auch das wurde schon gesagt – von 24 Monaten: Da muss man wirklich schon fragen: Meinen Sie das ernst? Studentische Beschäftigung ist ihrem Wesen nach qualifikations- und ausbildungsnah, zeitlich begrenzt und sehr heterogen. Es gibt kurze Projektlaufzeiten, verringerte Haushaltsmittel oder geänderte Studienverläufe. Fordern Sie dann umgedreht von den Studenten, dass sie ihren Vertrag für 24 Monate einhalten, wenn sie ihr Studium abbrechen? Für Hochschulen, Institute oder Professoren wäre diese einseitige und starre Regelung eine Belastung; das Gegenteil würde geschehen: Dann stellt man lieber niemanden ein, als am Ende den Vertrag nicht erfüllen zu können. Meine Damen und Herren, selbstverständlich erwarte ich bei einem Linken-Antrag nichts anderes; das meine ich gar nicht despektierlich. Es gibt eine andere Sicht auf die Welt. Aber ich möchte es noch einmal versuchen: Die Personen, von denen wir heute sprechen, sind weder benachteiligt noch hilfebedürftig. Sprechen wir von Studenten, haben sie sich frei und selbstständig für diesen Weg entschieden. Sie sind nicht gezwungen, an einer Hochschule zu arbeiten. Sie haben ausreichend Erholungszeit und stehen selten um 6 Uhr auf, wie andere Arbeitnehmer oder Auszubildende das müssen. Sprechen wir hingegen bereits von Absolventen, werden auch diese zu nichts gezwungen. Wer nach dem Studium eine akademische bzw. wissenschaftliche Karriere anstrebt, sucht sich in der Regel eine Promotionsstelle, wer nicht, sucht sich einen Job. Studentische Hilfskräftebeschäftigung ist keine Arbeit, mit der man seinen Lebensunterhalt bestreiten muss. Natürlich leisten unsere studentischen Beschäftigten einen sehr wichtigen Beitrag – auch das ist schon gesagt worden – im Hochschulalltag. Aber ist es wirklich nur das Geld, das Studenten bewegt, eine solche Stelle an der Uni anzunehmen? Ist es nicht vielmehr auch ein Privileg, Einblick in die Forschung und Technik zu erhalten, Netzwerkaufbau zu betreiben, einen kurzen Arbeitsweg zu haben? Eines ist Fakt: Diese Stellen sind sehr begehrt, aber wir lehnen trotzdem diesen Antrag aus genannten Gründen ab. Vielen Dank. (Beifall AfD) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war Kollegin Jost von der AfD-Fraktion. Das BSW schließt sich an mit Herrn Kollegen Prof. Scheibe. Bitte schön, Sie haben das Wort.

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Prof. Dr. Jörg Scheibe BSW

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich halte die Debatte für wichtig und wir sollten das Thema nicht unterschätzen. Mit dem Antrag sind Grundsatzfragen verbunden, die unseren Wissenschaftsstandort berühren. Die Forderung nach einem Tarifvertrag für studentisch Beschäftigte ist aber nicht nur ein Ruf nach Anerkennung, sondern auch ein erheblicher Eingriff in die Verwaltung der Hochschulen. Als Gesetzgeber sind wir ebenso verpflichtet, die Konsequenzen im Auge zu behalten und den für das gesamte Hochschulsystem notwendigen Aufwand zu betrachten. Denken wir an die Umsetzung, ist der damit verbundene unverhältnismäßig hohe Bürokratieaufwand ein entscheidender Faktor. Unsere Hochschulverwaltungen arbeiten bereits am Limit. Die Einführung eines eigenständigen Tarifvertrages für eine Gruppe mit einer derart hohen Fluktuation wäre ein administrativer Kraftakt. Wir sprechen gleichzeitig über massiv steigende Verwaltungskosten. Experten schätzen, dass sich die Verwaltungskosten für Neuanlage, Überwachung und Abwicklung tarifgebundener Kurzzeitverträge pro Student um 20 bis 30 % erhöhen könnten. Bei Tausenden studentischen Hilfskräften in Sachsen binden wir hier Millionen Euro, die nicht in der Forschung, sondern in der Aktenverwaltung landen. (Gerald Eisenblätter, SPD, steht am Mikrofon.) Wir brauchen eine schlanke, schlagkräftige Wissenschaft und keinen aufgeblähten Apparat. Gleichzeitig müssen wir die akademische Freiheit berücksichtigen. Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Prof. Dr. Jörg Scheibe BSW

Ja, gerne. Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Bitte schön, Herr Kollege Eisenblätter.

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Gerald Eisenblätter SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. Vielen Dank, Herr Kollege. Eine kurze Zwischenfrage: Sie sprechen von „Bürokratieaufwuchs“. Aktuell gibt es eine schuldrechtliche Vereinbarung der Tarifgemeinschaft der Länder, die die Arbeitsbedingungen der studentischen Beschäftigten regelt. Hier wird ein Tarifvertrag gefordert. Können Sie erläutern, worin der Unterschied zum Verwaltungsaufwand besteht, da heute Studierende, die an Hochschulen beschäftigt sind, auch einen Arbeitsvertrag unterschreiben?

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Prof. Dr. Jörg Scheibe BSW

Das kann ich gern versuchen. Natürlich gibt es – wie sagten Sie?; ich habe es auch aufgeschrieben – diese „schuldrechtliche Vereinbarung“, aber das ist etwas anderes als ein Tarifvertrag. Bei einer schuldrechtlichen Vereinbarung geht es nur um den Arbeitsvertrag an sich. Sie haben gehört, was alles gefordert wird: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Urlaub. Allein die Idee – Urlaub für einen studentisch Beschäftigten – ist absurd: Ein Student hat Semesterferien und diese sind nicht zu knapp bemessen. Wann soll er denn seinen Urlaub nehmen? Während der Vorlesungszeit oder während der sowieso schon freien Zeit? Es ist also ein großer Unterschied, ob ich einen extra Vertrag habe oder eine schuldrechtliche Vereinbarung, die in Ordnung ist, da ich dort geschützt bin. Wir brauchen also eine schlanke, schlagkräftige Wissenschaft und keinen aufgeblähten Apparat; ich sagte es schon. Gleichzeitig müssen wir die akademische Freiheit berücksichtigen. Wer an der Hochschule studiert und gearbeitet hat, weiß, dass die Arbeit als Hilfskraft ein enorm wichtiger Ausbildungsteil sein kann. Ein Hochschulprofessor muss die Freiheit behalten, Talente flexibel in Projekte einzubinden, ohne dass ein massiver Prüfapparat zwischen Forschungsidee und Einstellung steht. Haushaltspolitisch wäre ein sächsischer Sonderweg abseits der Tarifgemeinschaft deutscher Länder riskant. In Zeiten einer angespannten Haushaltslage und des aktuell anstehenden Doppelhaushalts müssen wir hier Prioritäten setzen. Jeder Euro, den wir zusätzlich in Verwaltungsstellen für die Tarifpflege investieren, fehlt uns bei der schon jetzt schwierigen Aufrechterhaltung eines hochqualitativen Wissenschaftsbetriebes. Die Forderung ist – wir haben es gerade gehört – insgesamt nicht neu. Die schuldrechtliche Vereinbarung von 2023 garantiert bereits höhere Löhne und Mindestlaufzeiten, aber nicht von 24 Monaten; das ist völlig realitätsfern. Das halte ich übrigens für eine effiziente Lösung, ohne einen neuen Bürokratieapparat installieren zu müssen. Ich möchte ganz ausdrücklich betonen, dass ich keineswegs gegen Tarifverträge bin, im Gegenteil, aber nur dort, wo sie sinnvoll sind und mit einem vertretbaren Aufwand umgesetzt werden können. Lassen Sie uns daher den bewährten Tarifvertrag der Länder weiterentwickeln, statt unsere Universitäten mit neuen Hürden zu belasten! Aus Verantwortung für die Freiheit der Wissenschaft und die finanzielle Vernunft lehnen wir die Forderung ab. Vielen Dank. (Beifall BSW) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Wir hörten Herrn Kollegen Scheibe von der BSW-Fraktion. Es schließt sich die SPD-Fraktion an. Herr Kollege Eisenblätter, bitte schön, Sie haben das Wort.

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Gerald Eisenblätter SPD

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute einen Antrag, der eine Gruppe an den Hochschulen in den Mittelpunkt stellt, die in unseren Hochschulen unverzichtbar ist und dennoch viel zu oft übersehen wird: die studentischen Beschäftigten. Befristungen im Takt des Semesters, Verträge über wenige Monate, kaum Planungssicherheit. Das ist für viele Tutorinnen und Tutoren studentischer und künstlerischer Hilfskräfte Alltag. Wir reden hierbei nicht über eine kleine Randgruppe; wir reden über zwei Drittel aller Studierenden, die neben dem Studium arbeiten. Viele von ihnen tun das direkt an unseren Hochschulen, einige auch außerhalb der Hochschulen. Sie lehren, sie betreuen, sie forschen mit und halten damit den Hochschulbetrieb ganz konkret am Laufen. Deshalb ist es richtig und notwendig, ihre Arbeitsbedingungen in den Blick zu rücken. Der bundesweite Vergleich zeigt allerdings: Allein Berlin ist bislang das einzige Land mit einem eigenständigen Tarifvertrag für studentische Beschäftigte, mit klaren Regelungen zu Löhnen, Urlaubsansprüchen und Vertragslaufzeiten. In allen anderen Ländern, auch hier in Sachsen, existieren sehr unterschiedliche Regelungen. Mehr Vergleichbarkeit und mehr Sicherheit wären zweifellos wünschenswert. Herr Prof. Scheibe, auch die schuldrechtliche Vereinbarung garantiert heute einen Urlaubsanspruch, die Arbeitszeiterfassung und alle weiteren Standards für studentische Hilfskräfte. Ich erkenne keinen Unterschied und Bürokratieaufbau. Als Sozialdemokrat bekenne ich mich ausdrücklich zur Tarifautonomie und zur Sozialpartnerschaft. Tarifverträge sind ein zentrales Instrument guter Arbeitsbedingungen. Ja, die Forderung nach einem studentischen Tarifvertrag lag bereits in der letzten Tarifrunde der Länder auf dem Tisch. Gleichzeitig gilt aber auch: Tarifverhandlungen gehören in die Hände der Tarifpartner. Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite müssen frei verhandeln können – ohne politische Vorfestlegung. Genau das ist einer der zentralen Punkte, weshalb wir den Antrag heute nicht unterstützen können. Hinzu kommt: Innerhalb der Koalition gibt es zur Frage eines eigenständigen studentischen Tarifvertrages keine Einigkeit. Das ist kein Geheimnis. Aus dieser Situation heraus können wir dem Antrag nicht zustimmen. Auch beim Vorschlag eines eigenen studentischen Personalrates haben wir fachliche Vorbehalte. Das vorgelegte Modell überzeugt uns noch nicht vollständig. Ein Blick nach Thüringen zeigt mit dem dortigen Assistenzrat einen Ansatz, den wir für praktikabler und besser in bestehende Strukturen integrierbar halten. Auch an dieser Stelle sehen wir weiteren Diskussionsbedarf. Dennoch will ich eines ganz klar sagen: Die Ziele des Antrags teilen wir ausdrücklich. Bessere Bezahlung, mehr Sicherheit, verlässliche Vertragslaufzeiten und echte Mitsprache sind sozialdemokratische Anliegen. Deshalb schlagen wir einen anderen Weg vor. Sachsen – ich schaue zum Finanzminister – sollte sich in der Tarifgemeinschaft der Länder klar für verbindliche Mindeststandards einsetzen: bei Löhnen, Vertragslaufzeiten, Urlaubsansprüchen und Mitbestimmungsrechten. Zugleich erwarten wir vom Wissenschaftsminister, dass er mit mehr Nachdruck auf die Hochschulen zugeht und die im Hochschulgesetz vorgesehene Mindestvertragslaufzeit konsequent durchsetzt. Hierbei gibt es Spielräume, die genutzt werden müssen. Darüber hinaus regen wir an, das Personalvertretungsrecht so weiterzuentwickeln, dass es studentischen Beschäftigten eine verlässliche Stimme und Vertretung gibt, eingebettet in die bestehenden Strukturen, praktikabel und rechtssicher. Studentische Beschäftigte tragen unsere Hochschulen mit. Sie verdienen Respekt, faire Bedingungen und Planungssicherheit. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten. Den vorliegenden Antrag lehnen wir jedoch aus den genannten Gründen ab. Vielen Dank. (Beifall SPD und Alexander Dierks, CDU) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war Kollege Eisenblätter von der SPD-Fraktion. Als Nächstes kommt Frau Dr. Maicher von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Wort. Bitte schön.

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Dr. Claudia Maicher GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wird höchste Zeit für eine bessere Absicherung und eine faire Vergütung von studentischen Mitarbeitenden; denn sie leisten unverzichtbare Arbeit an unseren Hochschulen, für ihre Kommilitoninnen und Kommilitonen genauso wie für die Institute. Ohne sie würden Lehre, Forschung und Drittmittelprojekte nicht funktionieren; deshalb braucht es höhere und verbindlichere Mindeststandards. Zu den aktuellen Defiziten hat Kollegin Neuhaus-Wartenberg bereits ausgeführt. Ein Tarifvertrag ist angemessen und ein wichtiges Zeichen der Wertschätzung für die studentischen Beschäftigten. Er liegt aber auch ganz klar im Interesse des Freistaates. Wir stehen als Freistaat vor großen Herausforderungen. Wenn wir diese lösen wollen, brauchen wir Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Land, und deswegen muss es attraktiv sein, in Sachsen zu studieren und dann weiter akademisch durchzustarten. Studentische Mitarbeitende sind häufig die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler von morgen. Ein Tarifvertrag wäre wichtig, um diese praktische Qualifizierungsphase stärker für Studierende zu öffnen, die es sich nicht einfach leisten können, als SHK zu arbeiten und dafür auf besser bezahlte Jobs zu verzichten. Diesen Tarif auszuschließen, ist keine kluge Strategie, und wir BÜNDNISGRÜNE sind überzeugt, dass es attraktive Arbeitsbedingungen im Wissenschaftssektor braucht, und das fängt schon im Studium an. Das Grundanliegen der Linksfraktion teilen wir also. Allerdings – und das ist keine Überraschung; wir haben einen ähnlichen Antrag genau vor zwei Jahren hier debattiert – können wir auch diesem Antrag nicht einfach zustimmen. Wir können als Landtag nicht mitten in den laufenden Tarifverhandlungen die Verhandlungspartner mit konkreten Forderungen beauftragen, die eins zu eins den Forderungen einer Seite entsprechen; das wäre aus Respekt vor der Autonomie der Tarifparteien nicht angemessen. Wir halten auch den im Antrag gewählten Weg nicht für geeignet. Mit dem Antrag wird die Verantwortung an die Staatsregierung weggeschoben: Sie soll zwei schmale Gesetzentwürfe einbringen. Aber ohne eigene Mehrheit im Parlament – und das wissen Sie auch – landet das ohnehin wieder hier. Es reicht nicht, das Thema symbolisch einmal kurz wieder aufzumachen und die Verantwortung an die Staatsregierung zu delegieren. Dass bei den aufgeworfenen Fragen etwas passieren muss, dem stimme ich zu; aber die konkreten Regelungen, die Sie vorschlagen, sollten wir genauer und mit zusätzlichem Sachverstand diskutieren, und für so etwas gibt es Anhörungen. Ein studentischer Personalrat ist tatsächlich überlegenswert, aber dabei müssen auch die praktischen Hürden beachtet werden. Nicht, dass die Lösung besser klingt. als sie faktisch wirkt. Kettenbefristung und sehr kurze Laufzeiten unter sechs Monaten stehen zu Recht in der Kritik. Mit der letzten Novelle des Hochschulgesetzes sind wir damit einen Schritt in die richtige Richtung gegangen. Dafür haben wir BÜNDNISGRÜNE uns eingesetzt. Vorher gab es keine Mindestvertragslaufzeiten im Hochschulgesetz. Es ist etwas Zeit vergangen, um zu schauen, wie die Regelung wirkt. Die Kollegin Neuhaus-Wartenberg hat das parlamentarische Monitoring übernommen, wofür ich ihr sehr dankbar bin; denn da läuft tatsächlich noch nicht alles so, wie es soll. Abgesehen von nachvollziehbaren Gründen für kurze Laufzeiten – wie zum Beispiel ein Studienabschluss oder auch der eigene Wunsch von Studierenden; denn auch das steckt, wenn wir ehrlich sind, in den Antworten – müssen wir selbstverständlich dazu kommen, dass das Gesetz eingehalten wird. Da steht die Staatsregierung in der Verantwortung. Wir sollten die Zahlen dann auch differenziert betrachten und eine gründliche Abwägung zu Mindestlaufzeiten vornehmen, bevor wir etwas gesetzlich festlegen. Den Antrag wieder nur als Begleitkampagne zu den laufenden Tarifverhandlungen ins Plenumschaufenster zu stellen, reicht nicht aus. Ich wünsche mir eine vertiefte Auseinandersetzung. Dem Antrag können wir so, wie er vor uns liegt, nicht folgen. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Es sprach Frau Kollegin Dr. Maicher von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Herr Berger hat nun die Gelegenheit zu sprechen. Ich sehe ihn nicht. Damit ist die erste Rederunde abgeschlossen. Besteht Bedarf für eine zweite Rederunde? – Das kann ich nicht erkennen. Dann hat die Staatsregierung die Gelegenheit, Stellung zu beziehen. Ich sehe Herrn Staatsminister Gemkow. Bitte schön, Herr Kollege. Sebastian Gemkow, Staatsminister für Wissenschaft, Hochschule und Forschung: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem vorliegenden Antrag wird die Staatsregierung aufgefordert, sich in den laufenden Tarifverhandlungen für einen eigenen Tarifvertrag der studentischen Beschäftigten – TV Stud – einzusetzen sowie eine Gesetzesinitiative für einen eigenen Personalrat zu ergreifen. Außerdem sollen im Hochschulgesetz Mindestvertragslaufzeiten von 24 Monaten für studentische Beschäftigte eingeführt werden. Auch für studentische Beschäftigte gilt das Arbeitsrecht, und selbstverständlich sind die Vorgaben des Arbeitsrechts ohne Wenn und Aber einzuhalten. Das wissen auch die Verantwortlichen an unseren Hochschulen, die Arbeitsverträge mit studentischen Beschäftigten abschließen und eine Vorgesetztenfunktion ausüben. Selbstverständlich können sich studentische Beschäftigte – wie alle anderen Beschäftigten auch – mit ihren Anliegen an die örtlichen Personalräte wenden; denn die örtlichen Personalräte vertreten entsprechend dem Sächsischen Personalvertretungsgesetz auch die Interessen der studentischen Beschäftigten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, viele von Ihnen sind engagiert und wissen aus eigener Erfahrung, dass die Funktion eines Personalrats mit einem hohen Arbeitsaufwand und der Aneignung vertiefter Kenntnisse verbunden ist. Nicht ohne Grund haben die Personalräte eine Amtszeit von fünf Jahren. Das sichert personelle Kontinuität und die Möglichkeit, ausreichend Erfahrung zu sammeln. Studentische Personalräte, deren Fokus auf ihrem Studium liegt, könnten das kaum leisten. Es ist deshalb richtig, dass die örtlichen Personalräte diese Aufgabe übernehmen. Der vorliegende Antrag fordert auch eine Regelung im Hochschulgesetz, die die Vertragslaufzeit für studentische Beschäftigte auf 24 Monate anheben soll. Seit Mitte 2023 sind die grundsätzlichen Mindestvertragslaufzeiten für studentische Beschäftigte im Hochschulgesetz festgelegt; das ist von den Vorrednern schon angesprochen worden. Eine studentische Hilfskraft ist demnach mindestens ein Semester, eine wissenschaftliche oder künstlerische Hilfskraft mindestens zwölf Monate zu beschäftigen. Das war damals bereits ein deutlicher Sprung hin zu längeren Vertragslaufzeiten in gesetzlich verbindlicher Form. Bevor wir nun noch längere gesetzliche Mindestlaufzeiten diskutieren, lassen Sie uns einen Blick auf die praktischen Erfahrungen dieser Regelung werfen – das ist von den Vorrednern zum Teil schon angesprochen worden –, denn wir stellen fest, dass den studentischen Beschäftigten oft kürzere Vertragslaufzeiten entgegenkommen. Sie äußern diesen Wunsch zum Teil selbst, um sich beispielsweise ihrem Studium intensiv widmen zu können. Im Ergebnis würde der hier geforderte Abschluss von Zweijahresverträgen faktisch und praktisch wahrscheinlich zu weniger Verträgen für studentische Beschäftigte führen, weil sie über bestimmte Projekte, Tutorien und Veranstaltungen hinaus nicht adäquat beschäftigt werden können oder wollen. Zweijahresverträge gehen also am Bedarf sowohl der Studierenden als auch der Hochschulen vorbei. Dieser am Ende eher negative Effekt kann sicher nicht gewollt sein. Was die Arbeitsbedingungen der studentischen Beschäftigten angeht, gelten die einschlägigen Richtlinien der Tarifgemeinschaft der Länder. Diese Richtlinien setzen insbesondere Höchstbeträge der Vergütung als Stundensätze fest, und diese Stundensätze wurden zuletzt im Sommersemester 2025 signifikant erhöht. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Studentische Beschäftigung bietet jungen Frauen und Männern die Chance, bereits neben dem Studium erste berufliche Erfahrungen zu sammeln. Gleichzeitig eröffnen sich Möglichkeiten im Hinblick auf eine spätere Beschäftigung in der Wissenschaft. Die Studentinnen und Studenten übernehmen, wie die Fraktion Die Linke zu Recht ausführt, wichtige Aufgaben der Hochschulen, zum Beispiel bei der Unterstützung von Forschung und Lehre. Deshalb sind die Anliegen der studentischen Beschäftigten und ihre Arbeitsbedingungen im Ministerium im Blick, und wir setzen uns aktiv für die Belange dieser Beschäftigtengruppe ein. Veränderungen im Sinne des Antrags bedarf es aus Sicht der Staatsregierung deshalb nicht. Vielen Dank. (Starker Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Wir hörten für die Staatsregierung Herrn Staatsminister Gemkow. Da ich keinen weiteren Aussprachebedarf sehe, rufe ich jetzt die Fraktion Die Linke für das Schlusswort auf. Ich sehe erneut Frau Neuhaus-Wartenberg. Bitte schön.

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Luise Neuhaus-Wartenberg Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich erspare mir, jetzt nochmals dafür zu werben, unserem Antrag zuzustimmen. Sie haben über Ihr Abstimmungsverhalten schon Auskunft gegeben. Deswegen mache ich das nicht. Ich würde trotzdem zu drei, vier Punkten gern noch etwas sagen und will an dem anknüpfen, was Gerald Eisenblätter gesagt hat. Frau Jost, es braucht dann doch einen vernünftigen Blick auf die Realität. Wenn 70 % der Studierenden in Deutschland arbeiten und das von 2,9 Millionen Studierenden zwei Millionen sind, dann können Sie nicht sagen, das betreffe überhaupt niemanden in Deutschland. Wenn der große Teil der Studierenden an den Hochschulen und Universitäten arbeitet, ist das meiner Meinung nach ein Punkt, um den man sich kümmern muss. Man muss zumindest einmal hinschauen und fragen, was das bedeutet, vor allem, wenn die Studierenden ihrerseits mitteilen, dass sie im Schnitt 15 bis 20 Wochenstunden arbeiten. Das ist das absolute Limit. Etwas anderes geht nicht. Wenn ich mehr als 20 Stunden in der Woche arbeite, bin ich kein Vollzeitstudent mehr. Sie könnten nicht mehr arbeiten. Alle teilen aber mit, dass sie das nicht aus Jux und Tollerei machen, sondern dass es um Lebenshaltungskosten, um Mietkosten und um Inflation geht und dass sie keine andere Möglichkeit haben, als arbeiten zu gehen. Zu dem, was mit den Arbeitsverträgen passiert, wenn Studierende das Studium abbrechen, kann ich nur sagen, dass das Arbeitsverträge für studentische Hilfskräfte bzw. studentische Beschäftigte sind. Wenn sie das Studium beenden, sind sie keine studentischen Beschäftigten mehr. Es fällt das Wort „studentisch“ weg. Damit gibt es den Arbeitsvertrag nicht mehr. Es sollte nicht das Problem sein, deshalb solche Verträge nicht abschließen zu können. Herr Fritzsche, herzlichen Dank für Ihren sachlichen Beitrag. Das meine ich wirklich ernst. Sebastian Gemkow hat es als Staatsminister eben auch noch einmal gesagt. Die Betonung darauf, dass die studentischen Beschäftigten eine wichtige Säule für Lehre, Forschung und überhaupt für unseren Hochschul- und Universitätsbetrieb sind, ist wichtig und total nice. Der Punkt ist nur, dass wir sie dann auch als solche behandeln müssen. Dann können wir nicht sagen, dass alles so bleibt, wie es ist, und es gut so ist, wie es ist, während die studentischen Beschäftigten sagen, dass sie ein Problem haben und es so nicht weitergeht. Das wollte ich mitteilen. Zu Claudia Maicher wollte ich sagen, dass wir bei vertieften Debatten dabei sind. Das wäre vernünftig. Über die Personalvertretung zu reden, ist schlau. Frau Jost, eine Sache habe ich noch vergessen, nämlich Ihren Hinweis auf die Auszubildenden. Sie stellen sich hier hin und sagen, dass die Studierenden aufhören sollten zu jammern – ich übersetze das jetzt –, sie sollten auf die Auszubildenden schauen, weil es denen viel schlechter geht. Ich finde, das sind zwei voneinander völlig getrennte Dinge. (Martina Jost, AfD: Ich habe das gar nicht gesagt!) Danke. (Beifall Die Linke) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Wir hörten das Schlusswort der Fraktion Die Linke. Meine Damen und Herren! Ich stelle jetzt die Drucksache 8/5599 zur Abstimmung. Wer zustimmt, gibt mir bitte sein Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei wenigen Fürstimmen und wenigen Enthaltungen, aber einer großen Anzahl an Gegenstimmen ist die Drucksache damit nicht beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf Tagesordnungspunkt Nachträgliche Genehmigungen der Verfassung des Freistaates außerplanmäßigen Ausgaben Drucksache 8/4942, Antrag des Sächsischen Drucksache 8/5744, des Haushalts- und Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch der Berichterstatter des Ausschusses, Herr Löffler, oder ein Abgeordneter das Wort? – Das kann ich nicht erkennen. Meine Damen und Herren! Wir stimmen nun über die Beschlussfassung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 8/5744 ab. Ich bitte bei Zustimmung um Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen und – Sammeldrucksache Drucksache Die Fraktionen von CDU und SPD haben Aussprachebedarf zu der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Ausschusses für Schule und Bildung zum Antrag in der Drucksache 8/2585 mit dem Titel „Anerkennung der Dyskalkulie als Teilleistungsschwäche“ angekündigt, wobei unter anderem der Titel durch einen im Ausschuss angenommenen Änderungsantrag neu gefasst wurde. Weiter hat die Fraktion AfD Aussprachebedarf zu der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Ausschusses für Umwelt und Landwirtschaft zum Antrag in Drucksache 8/1336 zum Thema „Heimische Landwirte schützen – Für Sachsens Gegenwehr zur Ratifizierung des MercosurAbkommens“ und zur Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Umwelt und Landwirtschaft in Drucksache 8/5031 mit dem Thema „Düngeeinschränkungen in ‚roten Gebieten‘ sofort aussetzen“ angekündigt. Die Redezeit beträgt 10 Minuten je Fraktion für diesen Tagesordnungspunkt. Je Beschlussempfehlung stehen dafür jedoch nur maximal 3 Minuten zur Verfügung. Ich erteile zunächst den Fraktionen CDU und SPD zur Drucksache 8/2585 somit für je 3 Minuten das Wort. Ich sehe Herrn Kollegen Gasse, der für die CDU spricht.

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Holger Gasse CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die BSW-Fraktion hat im Ursprungsantrag die Anerkennung von Dyskalkulie als Teilleistungsschwäche im Rahmen der UN-Behindertenrechtskommission und entsprechende Maßnahmen zum Erkennen dieser Defizite sowie Weiterbildungsangebote gefordert. gemäß Artikel 96 Satz 3 Sachsen zu über- und und Verpflichtungen Staatsministeriums der Finanzen Beschlussempfehlung und Bericht Finanzausschusses Ihr Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Drucksache wurde bei einer ganzen Reihe von Enthaltungen, aber einer Mehrzahl an Fürstimmen zugestimmt. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich rufe auf Berichte der Ausschüsse – 8/5745 Wir haben diesen Antrag als Koalition in einem umfangreichen Konsultationsverfahren mit BSW, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und einer Anhörung des zuständigen Ausschusses beraten, ihn weiterqualifiziert und fachlich weiterentwickelt. Die Anhörung zeigte deutlich, dass – bei allen unterschiedlichen Auffassungen, ob es sich nun um eine Behinderung oder eine besondere Rechenschwierigkeit, die aus verschiedenen Gründen auftritt, handelt – eine frühzeitige Diagnose notwendig ist. Wir als CDU-Fraktion unterstützen die Auffassung, dass es sich nicht um eine Behinderung, sondern um besondere Rechenschwierigkeiten handelt, welche neben einer Berücksichtigung als Teilleistungsschwäche im Besonderen auch Maßnahmen bedürfen, um diese erfolgreich und nachhaltig begleiten und möglichst beheben zu können. Dies wollen wir mit der geänderten Überschrift verdeutlichen. Es muss unser Ziel sein, dass betroffene Schülerinnen und Schüler trotz dieser Problematik einen erfolgreichen Bildungsabschluss erhalten können. Genau aus diesem Grund haben wir die Einrichtung einer Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Wissenschaft und der pädagogischen Praxis aus Kindergarten, Hort und Schule vereinbart. Die Experten sollen die bestehenden Herangehensweisen zum Umgang mit Schwierigkeiten beim Erlernen des Rechnens überprüfen, weiterentwickeln und bis zum 30. Juni 2026 ein konkretes Verfahren zur Feststellung dieser Teilleistungsschwäche und zur Gewährung von Nachteilsausgleichen erarbeiten. Daneben sollen Empfehlungen zu schulrechtlichen Anpassungen sowie Fortbildungs- und Weiterbildungsangebote erarbeitet und dabei Erfahrungen aus anderen Bundesländern berücksichtigt werden. Eine frühzeitige und zielgenaue Diagnostik soll die Rechenschwierigkeiten möglichst konkret feststellen. Um es einmal bildlich darzustellen: In einer Kfz-Werkstatt sind wir heute dankbar, dass der Mechaniker ein Diagnosegerät hat, mit welchem er den Fehler sehr genau feststellen kann und nicht stundenlang alle Komponenten untersuchen muss. Dies spart Ressourcen und ermöglicht es ihm, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren. Ich gebe zu, dass ich mir so etwas von einer frühzeitigen, möglichst standardisierten Diagnostik erhoffe. Somit kann auf der Basis eines pädagogischen Entwicklungsplanes die festgestellte Teilleistungsschwäche frühzeitig, zielgenau und erfolgreich überwunden werden. Genau aus diesem Grund sind die Stärkung der mathematischen Bildung und die Entwicklung mathematischer Vorläuferfähigkeiten der Kinder in der frühkindlichen Bildung und der Schulvorbereitung im Rahmen der Fortschreibung des Sächsischen Bildungsplans für Kindertageseinrichtungen besonders wichtig. Ein standardisierter Test zum Erkennen von besonderen Rechenschwierigkeiten im Rahmen der Fortentwicklung einer verpflichtenden Vorschuluntersuchung kann hierbei einen wesentlichen Beitrag leisten. Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Ihre Redezeit ist abgelaufen, Herr Kollege.

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Holger Gasse CDU

Ich möchte mich noch abschließend für die konstruktive Zusammenarbeit bei den beteiligten konsultierenden Fraktionen bedanken und bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Die Redezeit, bitte. (Beifall CDU) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war Kollege Gasse für die CDU-Fraktion. Als Nächster erhält Kollege Eisenblätter von der SPD-Fraktion das Wort.

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Gerald Eisenblätter SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es wurde bereits erwähnt: Wir beraten heute über einen fraktionsübergreifenden Kompromiss, der für viele Kinder und ihre Familien eine spürbare Verbesserung bringen wird. Es geht um Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Erlernen des Rechnens, die bislang zu oft nicht ausreichend unterstützt wurden. Als SPD ist uns dabei die Begrifflichkeit wichtig. Wir sprechen bewusst von besonderen Rechenschwierigkeiten als Teilleistungsschwäche. Das ist sachlich, vermeidet Stigmatisierung und macht deutlich, dass es sich weder um einen mangelnden Einsatz noch um eine Behinderung, sondern um eine spezifische Lernschwierigkeit, die gezielte Förderung braucht, handelt. Der Antrag stellt klar: Guter Mathematikunterricht, lernbegleitende Diagnostik und individuelle Förderung sind die beste Prävention. Entscheidend ist der frühe Ansatz – im Kindergarten, in der Schuleingangsphase und im Anfangsunterricht. Zentral ist für uns der besondere Nachteilsausgleich. Er schafft ab dem kommenden Schuljahr schrittweise faire Bedingungen, ohne die Leistungsanforderungen abzusenken. Das ist keine Bevorzugung, sondern ein Gebot der Bildungsgerechtigkeit. Der Weg dorthin ist verantwortungsvoll. Eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe aus Wissenschaft und Praxis entwickelt klare Verfahren, Fortbildungskonzepte und rechtliche Grundlagen. Gleichzeitig wird individuelle Förderung durch Entwicklungspläne, Bildungsvereinbarungen und eine bessere Kooperation zwischen Kita und Schule verbindlicher. Dieser fraktionsübergreifende Änderungsantrag zeigt, dass gute Bildungspolitik gemeinsam gelingt und man die dicken Bretter gemeinsam schneller bohrt. Vielen Dank. (Beifall SPD) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war Kollege Eisenblätter von der SPD. Wird von weiteren Fraktionen das Wort gewünscht? – Ich sehe den Kollegen Wurzler von der Fraktion BSW; bitte schön.

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Lars Wurzler BSW

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über den vom BSW eingebrachten Antrag zur Anerkennung von Dyskalkulie als Teilleistungsstörung und die Weiterentwicklung zum vorliegenden Änderungsantrag. Ziel des Antrages waren und sind zwei Dinge: die Anerkennung als Teilleistungsschwäche, die nicht nur aus Sicht des BSW längst überfällig ist, und auch der damit verbundene verbindliche Nachteilsausgleich – transparent und rechtssicher für die betroffenen Schülerinnen und Schüler und die Lehrkräfte. Sollte der Antrag bzw. der Änderungsantrag gleich eine Mehrheit finden, ist dies ein enorm wichtiger Schritt, den es voll zu würdigen gilt. Damit gibt es dann mehr als nur eine vage Hoffnung nach der jahrelangen Leidensphase der betroffenen Schülerinnen und Schüler und der Unsicherheit für die Lehrkräfte im Freistaat. Der Änderungsantrag umfasst aber weit mehr als die zwei gerade genannten Punkte. Dafür gilt allen am Prozess Beteiligten, zu denen auch Minister Clemens und sein Ministerium gehören, mein aufrichtiger Dank. So umfasst er Ansätze im frühkindlichen Bereich, Aus-, Fort- und Weiterbildungsaspekte sowie eine wissenschaftliche Begleitung. Insgesamt handelt es sich um ein tolles Gesamtpaket, das in jedem Fall zustimmungswürdig ist. Was mich persönlich besonders freut, ist, dass gemäß dem Antragstext nicht irgendwann damit begonnen wird, sondern bereits zum Schuljahr 2026/2027. Ich wäre nicht ich, wenn es nicht auch Kritik gäbe, und zwar vor allem an den Begleittönen rund um den Antrag. Wie die geschätzte Kollegin Melcher in einem ihrer SocialMedia-Auftritte zu Recht darauf hinweist, hat es bis hierher 20 Jahre gedauert. Diesbezüglich darf man zu Recht fragen: Warum eigentlich? Da wird in einem offenen Brief des Landeselternrates davon gesprochen, dass Sie letztlich allein für sich in Anspruch nehmen, dass Ihnen die alleinige Anerkennung gebühre. Aber genug zur Kritik. Wieder zum positiven Inhalt: Besonders spannend und vielversprechend ist, dass der Grundantrag von der Fraktion BSW kommt. Das heißt, dass eine neue Partei etwas geschafft hat, wozu andere hier im Landtag Jahre und Jahrzehnte gebraucht haben, nämlich binnen Jahresfrist eine Mehrheit für einen Antrag zu finden. (Beifall BSW) Ich sage dies nicht ohne einen gewissen Stolz. Auch wenn es hier nicht alle hören wollen und der Änderungsantrag eine Gemeinschaftsproduktion ist: Wichtig ist nur, dass es funktioniert. Auch wenn der Konsultationsmechanismus noch nicht perfekt funktioniert und noch nicht endgültig ausgereift ist, weil es für alle neu ist, so ist das, worüber wir sprechen, ein beredtes Beispiel dafür, dass es funktionieren kann. Ich greife hier gern die Worte des Landtagspräsidenten Herrn Dierks auf, wenn ich sage: Auch ich bin der festen Überzeugung, der Kompromiss muss das Ergebnis sein, nicht kleinliche Streitigkeiten über Kommata und Vokabeln. Eine echte Verbesserung der Situation muss das gemeinsame Ziel sein. (Beifall BSW) Wir werden genau beobachten, was konkret in den nächsten anderthalb Jahren passieren wird, und das Thema in dieser Legislaturperiode sicher noch einmal aufgreifen. Abschließend ist es ein tolles Ergebnis für alle, egal ob Betroffene oder Beteiligte. Vielen Dank. (Beifall BSW) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war Kollege Wurzler von der Fraktion BSW. Als Nächste sehe ich Frau Kollegin Neuhaus-Wartenberg von der Fraktion Die Linke.

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Luise Neuhaus-Wartenberg Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Nicht nur die Anhörung im Bildungsausschuss hat gezeigt, dass dringender Handlungsbedarf besteht, was die fehlende Anerkennung der Dyskalkulie als Teilleistungsschwäche in Sachsen betrifft. Auch betroffene Schülerinnen und Schüler, Eltern und Vertretungen berichten uns und haben dem heutigen Tag, an dem die Anerkennung endlich beschlossen wird, entgegengefiebert. Das Thema war für uns dann doch etwas komplexer, als der ursprüngliche Antrag des BSW suggeriert, und ich verstehe ihre Freude, Herr Kollege Wurzler. Dennoch möchte ich daran erinnern, dass der Antrag heute keine Mehrheit finden würde, wenn wir feste Mehrheiten im Sächsischen Landtag hätten. Das ist aus der Not geboren: eine Situation, in der es an manchen Stellen ein Geben und ein Nehmen gibt. Umso besser, dass wir mit den demokratischen Fraktionen einen gemeinsamen Antrag erarbeitet haben, der die Hinweise aus der Anhörung aufnimmt und einen klaren Fahrplan festlegt. Das war ein gutes Arbeiten, wie ich finde. Vielen Dank dafür. Nun hoffen wir auf eine schnellstmögliche Umsetzung. Wichtig ist uns vor allem, dass die konkrete Ausgestaltung der Anerkennung als auch der möglichen Nachteilsausgleiche durch Experten entwickelt wird. Dazu gehören Personen aus der Wissenschaft, beispielsweise aus der Didaktik, Mathematik, Psychologie, Lerntherapie, aus der frühkindlichen Bildung und pädagogischen Praxis aus dem Kindergarten, dem Hort und der Schule unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Schularten. Die individuelle Förderung der betroffenen Schülerinnen und Schüler muss ermöglicht werden. Die Lehrkräfte an den sächsischen Schulen sowie angehende Lehrkräfte müssen im Umgang damit geschult werden, und es braucht Präventionsmaßnahmen. Diese und weitere Punkte wurden unter anderem in den gemeinsamen Änderungsantrag aufgenommen, so dass wir diesen heute sehr gern mittragen können. Wir wollen – auch das hat die Debatte gezeigt – weg von der Unterstellung, dass hiermit versucht werde, Kindern einen Vorteil zu verschaffen, weil diese irgendwie nicht fähig genug wären. Vielmehr muss im Vordergrund die Perspektive bzw. die Zukunft der Kinder stehen. Es geht nicht nur darum, schlecht in Mathe zu sein, sondern das führt nicht selten zu Schulangst, zu psychischen Belastungen und vor allem zu fehlenden Schulabschlüssen. Diese Entwicklung führt dazu, dass Schülerinnen und Schüler die Schule ohne Abschluss verlassen oder aufgrund von schlechten Noten ihren Traumberuf nicht erleben können. Über ein Studium brauchen wir an dieser Stelle überhaupt nicht zu sprechen. Die fehlende Anerkennung und damit einhergehende ausbleibende Unterstützung für Schülerinnen und Schüler mit Dyskalkulie verbaut jungen Menschen die Zukunft. Deshalb ist es gut, dass wir diese jetzt haben. Jedenfalls werden wir über all diese Dinge in unserem Bildungssystem weiter diskutieren, und zwar so lange und mit voller Kraft, wie Teile dieses Parlaments – und das auch in Sachsen bzw. in Deutschland – ausschließlich auf gute Noten und nicht auf die individuelle Förderung abzielen. Deshalb herzlichen Dank noch einmal für diesen Änderungsantrag. Wir sind froh, dass er heute beschlossen wird. (Beifall Die Linke) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war Frau Kollegin Neuhaus-Wartenberg für die Fraktion Die Linke. Ich erkenne Aussprachebedarf bei der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Kollegin Melcher, bitte schön.

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Christin Melcher GRÜNE

Ich möchte direkt vom Mikrofon aus sprechen, Herr Präsident. Vielen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen! Da jetzt alle geredet haben, wollte auch ich noch einmal kurz reden. Ich glaube, wir haben die Debatte im Sächsischen Landtag nicht nur aufgrund des BSW-Antrages geführt, sondern vor allem, weil dem Ganzen eine Petition vorausgegangen ist – eine Petition, die vom Landesschülerrat und vom Landeselternrat weit getragen wurde und viele Unterschriften gesammelt hat. Ja, da brauchen Sie überhaupt nicht so zu tun. Ich weiß, wie Herr Wurzler neben mir im Petitionsausschuss saß, als ich die Mitberichterstattung beantragt habe, und zwei Wochen später kam der Antrag. Das hat einen Zusammenhang, und hier gehört der Dank noch einmal ausdrücklich an die Petenten angebracht, dass sie dieses Thema in den Sächsischen Landtag gebracht haben. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Generell bin ich froh, dass insbesondere die CDU-Fraktion den Antrag jetzt aus der Sammeldrucksache herausgezogen und das noch einmal thematisiert hat, weil es vor allem die CDU war, die seit vielen Jahren den Kultusminister stellt und 20 Jahre lang gemauert hat. Wie viele Kinder und Jugendliche mussten in unseren Schulen leiden, weil Dyskalkulie nicht als Teilleistungsschwäche anerkannt wurde? Viele Schicksale, viele Bildungsbiografien hat das beeinflusst. Umso dankbarer bin ich, dass das Kultusministerium das bereits vor der Einigung im Sächsischen Landtag verkündet hat. Das nehme ich als ein Umdenken wahr, und das begrüße ich sehr. Vielen Dank für diesen Schritt. Des Weiteren muss ich sagen, dass der BSW-Antrag für uns erst einmal nicht zustimmungsfähig gewesen wäre, wir aber im Rahmen einer demokratischen Einigung einen guten Kompromiss gefunden und den Antrag in den wesentlichen Punkten qualifiziert haben. Für uns war insbesondere wichtig, dass wir im frühkindlichen Bereich schon ansetzen, Rechenschwierigkeiten zu erkennen und frühzeitig zu fördern, sowie alle Lehrkräfte an Schulen befähigt werden, Rechenschwierigkeiten zu erkennen. Ich möchte mich auch noch einmal bei den Kollegen der Fraktionen bedanken, dass wir eine Lösung für dieses Thema gefunden haben und dem Leiden vieler Schülerinnen und Schüler ein Ende setzen. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE, Die Linke und vereinzelt BSW) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war Frau Kollegin Melcher von der Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Mir wurde signalisiert, dass Kultusminister Conrad Clemens Stellung nehmen möchte. Bitte, Herr Staatsminister.

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Conrad Clemens

Ich mache es kurz. Es ist eine späte, aber wichtige Stunde für die Bildung in Sachsen. Zum Ersten bin ich dankbar, dass wir einen parteiübergreifenden Kompromiss finden konnten. Die Petenten und auch der Landeselternrat sind angesprochen worden. Es kam der Anstoß von der BSW-Fraktion, diesen Antrag hier zu stellen, aber auch von den Fraktionen CDU, SPD, GRÜNE und Die Linke, die gemeinsam einen Kompromiss gefunden haben. Herzlichen Dank dafür. Zum Zweiten muss ich klarstellen, dass natürlich auch in den vergangenen Jahren ein Nachteilsausgleich für Menschen mit besonderen Rechenschwierigkeiten gewährt wurde, aber wir geben zu, dass das für viele Familien ein langer Kampf war. Alle, die ein Bürgerbüro, ein Wahlkreisbüro haben oder regelmäßig unter ihrer Abgeordneten-EMail-Adresse nachschauen, haben wahrgenommen, dass das sehr viele Menschen betraf und viele Familien bei diesem Thema besondere Rechenschwierigkeiten fast verzweifelt sind. Deswegen ist es gut, dass sich Sachsen jetzt den anderen Bundesländern anschließt, das als Teilleistungsschwäche anerkennt und ebenfalls einen Nachteilsausgleich gewähren will. Ich sage Ihnen zum Schluss zu, dass wir uns beeilen, dass wir schon nach den Winterferien diese Arbeitsgruppe, die im Antrag gefordert ist, einsetzen und dass wir zum neuen Schuljahr in den ersten Klassenstufen zu einem Ergebnis für die Betroffenen kommen. Jeder Schüler zählt. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, BÜNDNISGRÜNE und Die Linke) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten Herrn Staatsminister Clemens. Danke. Wir kommen nun zur Aussprache über die nächste Drucksache 8/1336. Ich erteile der Fraktion AfD für 3 Minuten das Wort.

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Jörg Dornau AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Dieses Mercosur-Abkommen wird als großer Wurf verkauft. In Wahrheit ist es ein Deal gegen unsere Bauern und gefährdet die Ernährungssouveränität Deutschlands. Wir schreiben unseren Landwirten Tierwohl, Umweltauflagen, Rückverfolgbarkeit und Maximalstandards vor. Das ist der europäische Weg. Und dann öffnen wir die Schleusen per Vertrag, wodurch genau diese Agrarexportstrukturen mit völlig anderen Kosten und Kontrollrealitäten in unser Land kommen. Das ist kein ausgewogener Freihandel. Das ist politisch organisierte Sabotage an der europäischen Landwirtschaft. Was tut die sächsische CDU gegen diesen Wahnsinn? Nichts. Nur leere Worthülsen von irgendwelchen Kontrollmechanismen, wo Sie doch nicht einmal selbst daran glauben. Herr von Breitenbuch, Sie vertreten nicht die Interessen von Sachsens Bauern. Sie marschieren den Globalisten wie Herrn Merz und Frau von der Leyen in Parteidisziplin hinterher. (Zuruf Peter Wilhelm Patt, CDU) Selbst die EU-Kommission traut diesem Deal offenbar nicht über den Weg. Es gibt Schutzklauseln, mit denen Zollvorteile wieder ausgesetzt werden können, wenn Importwellen EU-Erzeuger gefährden. Es wird ein Rettungsschirm von 6,3 Milliarden Euro in Aussicht gestellt, falls es zu Marktverwerfungen kommt. Einmal ganz ehrlich: Wenn das Abkommen fair wäre, bräuchte es nicht schon im Vorfeld Notbremsen und steuerfinanzierte Rettungstöpfe. Selbst die rechtliche Grundlage ist umstritten. Am 21.01.2026 hat das EU-Parlament beschlossen, das Abkommen dem Europäischen Gerichtshof zur Prüfung vorzulegen. Darum braucht es jetzt ein klares Signal im Rat: Deutschland muss Nein sagen. Und dieses Nein ist nicht nur Symbolik, es ist Macht, denn bei EU-Handelsabkommen gilt die qualifizierte Mehrheit. Eine Sperrminorität von mindestens vier Mitgliedstaaten, welche mindestens 35 % der europäischen Bevölkerung repräsentieren, würde das Abkommen blockieren. Wenn Deutschland sich hierbei klar positioniert und sich mit anderen ablehnenden Staaten zusammentut, dann können wir dieses Abkommen endgültig begraben. Werte Kollegen, wer unsere Landwirtschaft erhalten will und des Weiteren will, dass Höfe eine Zukunft haben, der darf nicht gleichzeitig ein solches Abkommen durchwinken. Werte CDU-Fraktion, kommen Sie endlich zur Vernunft und öffnen Sie nicht die Büchse der Pandora! Stimmen Sie gegen die Beschlussfassung und damit gegen das Mercosur-Abkommen! (Beifall AfD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die AfD-Fraktion Herrn Abg. Dornau. Gibt es Aussprachebedarf von den einzelnen Fraktionen? – Herr Abg. Lange von der BSW-Fraktion.

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Ulf Günter Lange BSW

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Das Mercosur-Abkommen ist per se nicht falsch. Es geht eben nur sehr einseitig zulasten der Landwirtschaft in europäischen Staaten, auch in Deutschland. Deshalb ist eine Überprüfung auf Rechtmäßigkeit durch den Europäischen Gerichtshof gut und richtig. Vielleicht ergibt sich so die Möglichkeit, nachfolgend einige Dinge zu klären. Die BSW-Abgeordneten im Europäischen Parlament sind mit ihrem geschlossenen Abstimmungsverhalten pro Überweisung an den EuGH ihrer Verantwortung gerecht geworden. Wir freuen uns, dass es eine knappe, aber entscheidende Mehrheit für die Verweisung an das Gericht gab. Wir bedanken uns auch bei den GRÜNEN, die entgegen ihres sonst oft an den Tag gelegten Verhaltens dieses Mal entsprechend ihrer Überzeugung abgestimmt haben. Das war ehrlich. Das war gut. Neben ihrem Schatten sind sie damit auch über die Brandmauer gesprungen. Dafür gebührt Respekt. Vielen Dank. (Beifall BSW) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten Herrn Abg. Lange für die BSW-Fraktion. Jetzt spricht für die SPD-Fraktion Frau Lang, bitte schön.

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Simone Lang SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich in meinem Wahlkreis im Erzgebirge in den Dörfern und auf den Höfen unterwegs bin, dann höre ich immer dieselben Fragen. Wie können wir wirtschaftlich bestehen? Wie schaffen wir Planungssicherheit? Wie halten wir unsere Betriebe zukunftsfähig für die nächsten Generationen? Diese Fragen sind berechtigt. Sie verdienen eine ehrliche Antwort und eine Politik, die nicht aus Distanz, sondern aus der Nähe heraus gestaltet wird. Gerade deshalb sollten wir vorsichtig sein mit einfachen Lösungen für komplexe Themen. In dem Antrag, über den wir sprechen, wird der Eindruck erweckt, als ließen sich die Herausforderungen unserer Landwirtschaft allein durch das Stoppen eines internationalen Abkommens lösen. Unsere Betriebe brauchen mehr als Abgrenzung. Sie brauchen verlässliche Rahmenbedingungen, Investitionen und faire Marktchancen. Das Mercosur-Abkommen steht für einen Wirtschaftsraum mit mehreren Hundert Millionen Menschen. Für Sachsen bedeutet das nicht nur Wettbewerb, sondern auch Möglichkeiten und Absatzmärkte für Maschinenbau, Landtechnik, verarbeitende Betriebe, hochwertige Produkte aus unseren Regionen. Das sind Chancen, die gerade in ländlichen Räumen Arbeitsplätze sichern und Wertschöpfung vor Ort halten können. Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist zugleich klar: Handel braucht klare Spielregeln. Er muss sich an Recht, demokratische Verfahren sowie soziale und ökologische Standards binden lassen. Deshalb ist es wichtig, dass es auf europäischer Ebene eine rechtliche Prüfung gibt und damit Zuständigkeiten geklärt, Parlamente beteiligt und Standards verbindlich gesichert werden. Das ist kein Abschieben von Verantwortung, das ist verantwortungsvolles Handeln. Wenn wir auf die Proteste vieler Landwirte schauen, dann sehen wir: Es geht nicht nur um Mercosur. Es geht um Bürokratie, um faire Erzeugerpreise, um Investitionen in das Tierwohl und in Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie auf den Höfen sowie um regionale Vermarktung. Es geht darum, dass Qualität aus Sachsen nicht nur anerkannt, sondern angemessen bezahlt werden sollte. Unsere hohen Umwelt- und Tierschutzstandards sind kein Ballast, sie sind ein Versprechen an Verbraucher und Verbraucherinnen und an die kommenden Generationen. Dieses Versprechen braucht eine Handelspolitik, die das schützt – mit klaren Regeln, wirksamen Kontrollen und echten Konsequenzen. Mit uns ist klar: Mercosur ist kein starres Konstrukt. Es ist gestaltbar, mit Schutzmechanismen, mit verbindlichen Nachhaltigkeitsvorgaben und mit Grenzen, die unsere heimischen Betriebe nicht überfordern. Die SPD steht für einen fairen und verantwortungsvollen Handel, für eine Landwirtschaft, die wirtschaftlich tragbar, ökologisch nachhaltig und sozial gerecht ist. Deshalb lehnen wir den vorliegenden Antrag ab. Vielen Dank. (Beifall SPD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten Frau Abg. Lang für die SPD-Fraktion. Gibt es von den weiteren Fraktionen Redebedarf? – Das kann ich nicht erkennen. Damit kommen wir jetzt zur Drucksache – – (Zuruf: Der Minister!) – Entschuldigung! Herr Minister von Breitenbuch. Georg-Ludwig von Breitenbuch, Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte gern zu Mercosur von dieser Stelle aus noch etwas sagen. 25 Jahre lang wurde verhandelt; entsprechend hitzig war auch das Finale, gerade in einer Zeit, in der wir eigentlich dankbar dafür sein müssen, wenn wir Handelsabkommen auf die Reihe kriegen in dieser Welt, (Beifall CDU) weil wir Blöcke haben, die sich abschotten, die Zölle letztlich zur Verhinderung des Handels einsetzen, die Marktmacht ausspielen. Insofern bin ich froh darüber, dass es zu einer Einigung gekommen ist. Immerhin kommen 33 Millionen Tonnen von 40 Millionen Tonnen Milch, die Richtung Südamerika fließen, aus Sachsen. Wir sind also Nutznießer dessen, was von hier exportiert wird. Wir hoffen natürlich, dass unsere Kühe das auch in den nächsten Jahren machen können. Wir brauchen Kontrollen, wir brauchen Rettungsschirme, wir brauchen faire Bedingungen im Handel. Das ist ganz wichtig. Gerade in den Endverhandlungen, noch einmal auf die Bauern zugehend, wurde, glaube ich, ein Kompromiss erreicht, den man mittragen kann. Insofern lehne ich diese juristische Überprüfung ab, die noch einmal Sand ins Getriebe gestreut hat. Es wäre gut, wir wären jetzt damit durch und könnten handeln. Jetzt gibt es diese vorläufige Situation, dass man den Handelsteil in Kraft setzt. Ich hoffe, unsere Partner und Partnerinnen in Südamerika können unsere Situation so einschätzen, dass das nicht zum Nachteil wird und dass es losgehen kann. Wir haben die Diskussion um CETA erlebt, auch ein Handelsabkommen. Es ging um Chlorfleisch. Es war hoch emotionalisiert. Ich glaube, Handel und Wandel bleiben wichtig, auch, dass wir mit unseren Standards und Qualitäten, gerade auch auf unseren Höfen, in unserer Produktion und in der Weiterverarbeitung, hier weltweit bestehen. Wettbewerb ist fruchtbar und gibt letztendlich Impulse, die uns nach vorne bringen. Insofern hoffe ich sehr, dass wir mit dem Mercosur-Abkommen unsere Zukunft vernünftig gestalten können. Herzlichen Dank. (Beifall CDU) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die Staatsregierung Herrn Staatsminister von Breitenbuch. Damit komme ich jetzt zur Drucksache 8/5031. Es erhält die Fraktion AfD erneut für 3 Minuten das Wort. Herr Abg. Dornau.

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Jörg Dornau AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Das Bundesverwaltungsgericht hat am 2. Oktober 2025 entschieden, die bundesrechtliche Grundlage für die Bayerische Ausführungsverordnung zu § 13a Abs. 1 der Düngeverordnung sei nicht präzise genug. Sie genüge den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht, weil sie zu unbestimmt sei. Das ist kein kleiner Formfehler. Das Gericht sagt im Kern: Wenn der Staat so stark in die Bewirtschaftung von Betrieben eingreift, dann braucht er dafür ein klares und präzises Gesetz; denn hiervon sind Grundrechte betroffen, vor allem Eigentum und Berufsfreiheit. Der Freistaat Sachsen hat darauf reagiert und den Vollzug der Düngeeinschränkungen ausgesetzt, bis der Bundesgesetzgeber eine rechtskonforme Nachfolgeregelung geschaffen hat. Das ist erst einmal gut. Aber genau daraus folgt der entscheidende Punkt unseres Antrags, nämlich: Die Novelle oder Nachfolgeregelung darf nicht im Jahr 2026 in Kraft treten. Landwirtschaft braucht Planungssicherheit. Düngemittel werden im Vorlauf bestellt. Lagerung und Finanzierung werden im Winter geplant. Fruchtfolgen stehen fest. Die Vegetationsperiode läuft. Wenn Regeln mitten in laufende Planungen hinein geändert werden, dann entstehen Fehlinvestitionen, falsche Beschaffungen und unnötige Kosten. Am Ende zahlen die Betriebe für diese hektische Politik. Es geht um massive Produktionsbeschränkungen auf 185 000 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche in Sachsen, verbunden mit Ertrags- und Qualitätsverlusten, Mehrkosten und – wie sollte es anders sein? – einer sinnfreien Bürokratie. Bei diesem ganzen Irrsinn hat die CDU in der letzten Legislatur ihrem grünen Minister freie Hand gelassen. Auch wenn vor der letzten Landtagswahl Herr Kretschmer erklärte, die GRÜNEN am liebsten loswerden zu wollen, und auch, wenn diese nicht mehr in der Regierung sind, scheint ihr Einfluss auf die CDU ungebrochen zu sein. Die Minderheitsregierung erkauft sich ihre Zustimmung, (Susanne Schaper, Die Linke: Immer die gleiche Schallplatte!) alles am Wählerwillen vorbei und auf dem Rücken unserer Landwirte. (Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke: Mmh!) Lassen Sie unsere Bauern einfach ihre Arbeit machen! Geben Sie ihnen ihre unternehmerische Freiheit zurück und stoppen Sie diesen Ökosozialismus! (Susanne Schaper, Die Linke: Oh!) Deshalb bitte ich um Ablehnung der Beschlussempfehlung. Vielen Dank. (Beifall AfD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten Herrn Abg. Dornau für die AfD-Fraktion. (Zuruf Susanne Schaper, Die Linke) Gibt es Aussprachebedarf? – Von der CDU? – Bitte schön.

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Andreas Heinz CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Lieber, ja, Herr Kollege von der AfD! (Zuruf AfD: Lieber Jörg! – Heiterkeit AfD) Wir lassen niemandem freien Lauf. Wir haben es auch nicht nötig, uns in dieser Beziehung Dinge zu erkaufen, sondern wir bewegen uns auf hoch vermintem Gelände. Wir haben gewisse rechtliche Vorgaben umzusetzen, die uns von der Bundesregierung und der EU aufgegeben worden sind. Wie es in einem Rechtsstaat üblich ist, kann man Dinge gerichtlich überprüfen lassen. Das haben Bauern getan. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: So, wie es die Bundesregierung gemacht hat, ist es nicht rechtens. Die praktische Konsequenz ist: Die seinerzeit ausgewiesenen „roten Gebiete“ existieren in der Praxis nicht mehr. Es gilt wieder die Rechtslage aus dem Jahr 2018, wonach das Düngerecht schon relativ konsequent geregelt war. Es ist jeder gut beraten, sich damit zu befassen und sich daran zu halten. Was hat das Bundesverfassungsgericht nun kritisiert, sodass es die Dinge aufgehoben hat, nachdem wir seit wenigen Tagen auch die Urteilsbegründung kennen? Es hat festgestellt, die Rechtsgrundlage für diese Einschränkungen fehle. Die Regelung ist verfassungswidrig. Diese Beschränkungen der Berufsfreiheit sind so massiv, dass man das nicht mit irgendwelchen Verwaltungsvorschriften machen kann, sondern man braucht für diesen tiefgreifenden Eingriff in das Eigentum und in die Berufsfreiheit eine gesetzliche Grundlage. Das Bundesverfassungsgericht hat des Weiteren gesagt, dass die im § 13 a aufgeführten Beschränkungen rechtens sind. Das heißt, es hat die Maßnahmen als solche nicht kritisiert, sondern nur die gesetzliche Herleitung der Maßnahmen. Das Bundesverfassungsgericht hat weiterhin gesagt: Aufgrund der eingeschränkten Düngungen sind ungefähr 10 % Ertragseinbußen verhältnismäßig bei der höchstrangigen Gemeinschaftsaufgabe Grundwasserschutz. Das heißt, die Maßnahmen wurden durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt. Das Bundesverfassungsgericht hat sich nicht zu betriebsbezogenen Ausnahmen geäußert. Es hat sie also nicht verboten oder in Abrede gestellt, sondern sie sind möglich. Der Bundesgesetzgeber kann bei einer Neuregelung betriebsbezogene Ausnahmen zulassen. Damit – – Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Herr Abg. Heinz, Ihre Redezeit!

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Andreas Heinz CDU

Okay. Gestatten Sie mir noch einen Satz: Wir fordern, dass der Bund möglichst umfassende bundeseinheitliche Vorgaben schafft. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und Staatsminister Conrad Clemens) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten Herrn Abg. Heinz für die CDU-Fraktion. Gibt es bei den anderen Fraktionen noch Aussprachebedarf? – Das kann ich nicht erkennen. Dann, bitte, Herr Staatsminister von Breitenbuch. Georg-Ludwig von Breitenbuch, Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Bundesverwaltungsgericht hat am 24.10.2025 die Bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung für unwirksam erklärt. Die in der bayerischen Landesverordnung enthaltene Gebietsausweisung beruht gemäß Rechtsprechung nicht auf einer wirksamen Ermächtigungsgrundlage des Bundes, da diese nicht ausreichend bestimmt sei. Da in allen Bundesländern, auch in Sachsen, auf dieser Rechtsgrundlage die Gebietsausweisungen erfolgten, hat Sachsen umgehend nach dem Urteilsspruch zur bayerischen Landesverordnung gehandelt und den Vollzug der zusätzlichen Vorgaben für Nitratgebiete bis auf Weiteres ausgesetzt. Im Ergebnis der inzwischen vorliegenden Urteilsbegründung vom 27. Januar informierte die zuständige Vollzugsbehörde das LfULG rechtzeitig zum Start der neuen Düngesaison ab 1. Februar die sächsischen Landwirtinnen und Landwirte über die Aussetzung des Vollzuges der erhöhten düngerechtlichen Vorgaben in den sächsischen Nitratgebieten. Es ist zu beachten, dass die übrigen Vorgaben der Düngeverordnung davon nicht betroffen sind. Sie gelten weiterhin uneingeschränkt inner- und außerhalb der Nitratgebiete und unterliegen den Anforderungen der Konditionalität sowie dem fachrechtlichen Vollzug. Für Landwirte und Verwaltung ist es ein Dilemma, dass es dem Bund bisher noch nicht gelungen ist, bezüglich der Gebietsausweisung für eine verlässliche rechtliche Lage zu sorgen. Der Vorstoß von Bundesminister Alois Rainer am Rande der Grünen Woche, die Prüfung des gesamten nationalen Düngerechts, entspricht unseren bereits im letzten Jahr geäußerten Forderungen. Das habe ich auch bei der AMK deutlich gesagt. Sachsen wird sich in diesen Prozess intensiv einbringen. Bei der Neuausrichtung des Düngerechts ist die Berücksichtigung des Verursachungsprinzips in den Mittelpunkt zu stellen. Nachweislich gewässerschonend wirtschaftende Betriebe müssen von strengen Auflagen befreit werden. Ziel des SMUL ist ein effizientes, rechtssicheres und praxisnahes Düngerecht mit wirkungsvollen wissenschaftlich basierten Vorgaben, die den Belangen des Wasserschutzes und der Landwirtschaft gleichermaßen gerecht werden. Im Interesse der Planungssicherheit werden wir uns auch für angemessene Übergangszeiten bis zum Inkrafttreten neuer Regelungen einsetzen. Zunächst ist der Bund gefordert, in einem ersten Schritt die vom Gericht als ungenügend deklarierten bundesrechtlichen Vorgaben zu reparieren, um zeitnah wieder Rechtssicherheit herzustellen. Nur so kann ein neues Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland verhindert werden. Informationen zu den aktuellen Entwicklungen erfolgen weiterhin in Form der allseits bekannten und praxisbewährten Internetinformationen unserer Vollzugsbehörde. Herzlichen Dank. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die Staatsregierung Herrn Staatsminister von Breitenbuch. Ich frage nun die Fraktionen, ob zu den jeweiligen Beschlussempfehlungen Einzelabstimmungen begehrt werden. (Zurufe: Ja!) – Ja, dies ist der Fall. Wir stimmen zunächst über die in Drucksache 8/5745 unter Ziffer 6 enthaltene Beschlussempfehlung des Ausschusses für Schule und Bildung zum Antrag der Fraktion BSW in Drucksache 8/2585 ab. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei einer gewissen Anzahl von Enthaltungen, keinen Gegenstimmen, aber einer überTagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen – Sammeldrucksache Drucksache Zunächst frage ich, ob einer der Berichterstatter zur mündlichen Ergänzung der Berichte das Wort wünscht. – Das ist nicht der Fall. Meine Damen und Herren! Die Fraktion AfD verlangt nach § 63 Abs. 3 Satz 3 der Geschäftsordnung Aussprache zu den Berichten der Petition 08/00683/1 mit dem Titel „Windenergie – Landesplanungsgesetz/gesetzliche Regelungen“ sowie zur Petition 08/00697/1 mit dem Titel „Windenergie – Landesplanungsgesetz/gesetzliche Regelungen“. Die Redezeit für diesen Tagesordnungspunkt beträgt 10 Minuten je Fraktion. Je Petition stehen davon jedoch nur maximal 10 Minuten zur Verfügung. (Sören Voigt, CDU: 3 Minuten! – Weitere Zurufe: 3!) – 3 Minuten; Entschuldigung. – Beide Petitionen haben ein Thema und dieselbe Überschrift, jedoch sind sie in der Sammeldrucksache getrennt aufgeführt. Formal handelt es sich somit um zwei Petitionen, sodass eine getrennte Befassung mit getrennter Redezeit vorzunehmen ist. Ich schlage vor, die antragstellende Fraktion beginnen zu großen Mehrheit an Jastimmen wird dieser Beschlussempfehlung zugestimmt. Wir stimmen als Nächstes über die in Drucksache 8/5745 unter Ziffer 8 enthaltene Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Landwirtschaft zum Antrag der Fraktion AfD in Drucksache 8/1336 ab. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? Bei einer übergroßen Mehrzahl an Zustimmungen ist damit dieser Beschlussempfehlung zum Antrag zugestimmt. Wir stimmen über die in Drucksache 8/5745 unter Ziffer 9 enthaltene Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Landwirtschaft zum Antrag der Fraktion AfD in Drucksache 8/5031 ab. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei einer Mehrheit von Jastimmen, vielen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen ist damit diesem Antrag zugestimmt. Gemäß § 103 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen, die wir nicht schon durch Einzelabstimmungen behandelt haben, die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest. Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet. Meine Damen und Herren, ich rufe auf und Berichte zu Petitionen – 8/5714 lassen, und erteile der Fraktion AfD zur Petition 08/00683/1 für 3 Minuten das Wort; Herr Abg. Dornau.

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Jörg Dornau AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Petenten der Mehrfachpetitionen sprechen nicht nur für sich, sondern für sehr viele Sachsen. Bis Ende 2027 will die sächsische Minderheitsregierung bereits 1,3 % und bis 2032 stolze 2 % unserer gesamten Landesfläche für Windenergie beanspruchen. Unser Lebensraum soll der katastrophalen Energiepolitik geopfert werden. Die Petenten fordern klare Lösungen. Erste Forderung: Streichung des § 4 a des Landesplanungsgesetzes, der die Regionalen Planungsverbände schon jetzt zwingt, Flächen für Windenergie auszuweisen. Warum so viel vorauseilender Gehorsam, wenn der Bund selbst eine Evaluierung bis 2032 vorsieht? Beschränken wir uns auf die gesetzlichen Mindestforderungen! Die zweite Forderung lautet: Die Rotor-In-Regelung durchsetzen! Die Rotorblätter der Windräder müssen vollständig im geplanten Windgebiet bleiben, statt herauszuragen und Nachbarflächen zu belasten. Das erhöht spürbar den effektiven Abstand zu den Wohnhäusern. Die dritte Forderung ist: Abstände abhängig von der Anlagenhöhe festlegen! (Gelächter Felix Hitzig, CDU) Absolut richtig. Früher war es so: Bei 100 Meter hohen Windrädern betrug der Abstand zehnmal die Höhe, also 1 000 Meter. Heute werden Monster mit 365 Metern gebaut, ohne dass der Bund entsprechend höhere Mindestabstände zulässt. Vierte Forderung: Das 2-%-Flächenziel auf Bundesebene ändern und evaluieren! (Zuruf Franziska Schubert, BÜNDNISGRÜNE) Starre Windenergiequoten ohne Rücksicht auf die örtlichen Gegebenheiten, den Ertrag und damit die Wirtschaftlichkeit sind sozialistische Planwirtschaft. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das mögen Sie doch eigentlich!) Sachsen hat im Vergleich zum Norden viel geringere Windgeschwindigkeiten und eine höhere Siedlungsdichte. Fünfte Forderung: Die Superprivilegierung in § 249 Bundesgesetzbuch streichen! (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Bundesgesetzbuch gibt’s nicht!) Dieses Bundesgesetz ist eine Superbevormundung. Sobald die Flächenquoten voll sind, dürfen die Windräder auch außerhalb der vorgesehenen Windgebiete gebaut werden. Bauregeln, Bürgervoten und der Wille der Gemeinden spielen dabei keine Rolle mehr. Das ist undemokratischer Wahnsinn. Werte Volksvertreter, werden Sie sich endlich Ihrer Verantwortung bewusst! (Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke: Oh!) Schützen Sie unsere einmalige Landschaft, unseren Lebensraum vor der Zerstörung durch die Windkraftindustrie! Es ist höchste Zeit, diese vermurkste Energiewende zu stoppen. Alle Forderungen sind durch Initiativen im Bundesrat oder den Erlass von Verwaltungsvorschriften umsetzbar. Stimmen Sie gegen die Beschlussempfehlung und damit für ein lebenswürdiges Sachsen! Vielen Dank. (Beifall AfD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten Herrn Abg. Dornau für die AfD-Fraktion. Kommen wir nun zur Aussprache. Die Fraktion CDU; bitte schön.

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Ingo Flemming CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Dornau, ich will Ihnen gleich am Anfang widersprechen. Die Mehrzahl dieser Forderungen ist eben nicht umsetzbar. Ich will das kurz begründen: Forderung 1, Streichung des § 4 a des Sächsischen Landesplanungsgesetzes. Der Bund verpflichtet die Länder bis 2027 auf Teilziele und bis 2032 auf bestimmte Flächenanteile für die Windenergie. Sachsen hat diese Aufgabe den Regionalen Planungsverbänden zugewiesen. Eine Streichung würde bedeuten, dass die Zuständigkeit der Regionalen Planungsverbände nicht mehr gegeben wäre, die Erfüllung der bundesrechtlichen Flächenziele unmöglich würde und damit die Steuerungswirkung für die Windenergie vollständig beseitigt würde. Das ist genau das, was Sie eigentlich nicht wollen, aber jetzt hier fordern. (Sören Voigt, CDU: Das versteht er nicht!) Das Ergebnis wären Rechtsunsicherheit, Planungschaos und Stillstand. Forderung 2, die Festlegung der Rotor-In-Regelung. Dafür gibt es keine bundesrechtliche Vorsorge. Windgebiete müssten allerdings mindestens geringfügig größer werden. Wir sind der Meinung, diese Entscheidung sollte weiterhin bei den Regionalen Planungsverbänden verbleiben. Jetzt frage ich mal: Was wäre es denn für ein wahnsinnig großer Vorteil, wenn ich das Rotorblatt bei der Entfernung dazurechne und statt 1 000 Meter Abstandsregelung, wie wir es in Sachsen haben, dann 1 030 oder 1 040 Meter habe? (Jörg Dornau, AfD: 70!) Damit hätten wir dann viel gewonnen, oder wie? Dritte Forderung, höhenabhängige Mindestabstände. Das Bundesrecht erlaubt 1 000 Meter. Sachsen nutzt dieses Maximum bereits und hat das auch gesetzlich festgeschrieben. Größere Abstände wären bundesrechtswidrig. Dazu gibt es vorliegende Urteile. Höhenbezogene Abstände sind aber auch aus fachlicher Sicht nicht unbedingt gegeben. Wenn wir auf die Anhörung verweisen, die stattgefunden hat, in der uns Sachkundige erklärt haben, dass zwei- bis dreimal die Höhe eines Windrades angemessen wäre, um die bundesrechtlichen Immissionsschutzvorstellungen zu erreichen, dann sind wir mit unseren 1 000 Metern schon weit darüber. Forderung 4, die hier zitiert worden ist: Ja, das Flächenziel ist bei einigen, zum Beispiel der CDU-Fraktion, umstritten. Aber es wäre wiederum die Forderung nach einem Sowieso-Vorgehen, das vorhanden ist, in dem statt dem Flächenziel inzwischen natürlich verstärkt auf Ertragsziele orientiert wird. Deshalb wird sich Sachsen im Rahmen der gesetzlich fortgeschriebenen Evaluierung konstruktiv zu diesem Thema einbringen. Dafür brauchen wir aber diese Anträge nicht. Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Herr Flemming, Ihre Redezeit.

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Ingo Flemming CDU

Forderung 5 – und damit bin ich dann auch schon fertig –: Auch die Superprivilegierung ist in der Diskussion. Wir werden uns im Rahmen der Evaluierung der Bundesgesetzgebung dafür einsetzen, dass das eingeschränkt und entschärft wird. Das heißt, die Forderungen sind entweder bundesrechtlich unzulässig, fachlich ungeeignet oder planerisch nicht konstruktiv. Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Herr Flemming, Ihre Redezeit.

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Ingo Flemming CDU

Deshalb war die Beschlussvorlage des Petitionsausschusses absolut in Ordnung und sollte Bestand haben. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Gibt es weiteren Aussprachebedarf bei den anderen Fraktionen? – Das kann ich nicht erkennen. Bei der Staatsregierung? – Offensichtlich auch nicht. Dann erhält die Fraktion AfD zur Petition 08/00697/1 erneut für 3 Minuten das Wort. Wir hören erneut Herrn Abg. Dornau.

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Jörg Dornau AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Flemming, in Dresden mag das von der Wahrnehmung her vielleicht etwas anders sein, weil man weit weg ist von den Dingern. (Zuruf CDU) Aber fahren Sie bitte einmal in die ländlichen Räume, die schon von diesen riesigen Windmühlen betroffen sind, über 200 Meter Höhe! Reden Sie einmal mit den Leuten in den Dörfern, die unter dem Sichtfeld leiden, unter dem Schattenschlag, unter dem Schall, unter der Beeinträchtigung ihres Lebensraums! Ist Ihnen der Lebensraum der Menschen nichts wert, dass Sie das so abtun? Und bei der Rotor-InLösung, um mal darauf zu kommen, reden wir nicht über 10 oder 20 Meter, sondern da reden wir über 70, 80, 90 Meter. Das ist der Radius der Flügel. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Wenn Sie als Betroffener dann diese minimale Möglichkeit haben, die Dinger um diese 80 Meter wegzurücken, dann ist das nicht viel, aber es ist etwas. Das sollte man nicht so bagatellisieren. Das ist das Problem: Wir haben kein Mitspracherecht für Gemeinden und Bürger. Praktisch keine Chance, den Bau zu verhindern. Hauptsache, das Klimamärchen geht weiter. Demokratie? Fehlanzeige. (Zuruf Susanne Schaper, Die Linke – Sören Voigt, CDU, zerreißt demonstrativ ein Dokument.) Kommen wir zu denen, die hier in Sachsen immer gerne von „Bürgernähe“ und „unserer Demokratie“ faseln, vor allem die CDU. Seitdem die GRÜNEN die große Klimakatastrophe ausrufen, steht die CDU Gewehr bei Fuß, salutiert brav und nickt jeden weiteren Ausbau durch. (Heiterkeit SPD und BÜNDNISGRÜNE) Wenn es aber um die Leute geht, die Sie seit Jahrzehnten als Ihre Stammwähler verkauft haben – die Familie im Eigenheim, der Landwirt im Dorf, die Nachbarn, die morgens beim Frühstück auf den Kirchturm und nicht auf ein 300- Meter-Windrad schauen wollen –, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Dann müssen Sie erst mal ein Haus mit Blick auf den Kirchturm suchen!) dann ist plötzlich Funkstille. Da wird nicht der Bürger geschützt, sondern der eigene Machterhalt. Die ablehnende Beschlussempfehlung will uns weismachen, Bundesrecht sei unantastbar. 1 000 Meter Abstand seien das Ende aller Weisheit und für Lärmschatten und optische Zumutungen gebe es ja Einzelfallprüfungen. Wer so redet, war entweder lange nicht mehr draußen bei den Menschen oder ist selbst schon längst Teil der Windlobby. Die Anlagen sind von rund 100 auf deutlich über 300 Meter gewachsen. Der Abstand ist aber de facto geschrumpft. Dabei reden wir über Türme, die den Horizont dominieren, mit Schattenwurf und unerträglichem Dauerbrummen. In dieser Situation trifft der Satz des US-Präsidenten Donald Trump in Davos den Nerv: (Susanne Schaper, Die Linke: Ah, na endlich! –

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Sören Voigt CDU

America first!) Nur dumme Menschen kaufen Windräder. (Beifall AfD) Trump spricht aus, was Millionen Bürger in Deutschland täglich im Geldbeutel spüren. Unsere Energiepolitik ist ein Desaster, extrem teuer, ineffizient und industriefeindlich. Keine andere Industrienation setzt so einseitig auf volatile Zufallsenergien wie Deutschland. (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke) Windräder liefern keinen Strom, – Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Herr Abg. Dornau, Ihre Redezeit.

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Jörg Dornau AfD

– wenn der Wind nicht weht. Wir machen unseren Strompreis zu einem der höchsten der Welt. (Martin Modschiedler, CDU: Das müssen Sie ablesen, das versteht ja keiner!) Stimmen Sie deshalb gegen die Beschlussempfehlung und damit für die Menschen in diesem Land. Danke. (Beifall AfD – Zuruf Juliane Nagel, Die Linke) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten Herrn Abg. Dornau. Nun spricht für die CDU-Fraktion Herr Abg. Flemming am Mikrofon 4.

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Ingo Flemming CDU

Schönen Dank. Ich spreche von hier, um diesen populistischen Klamauk nicht in die Länge zu ziehen. (Zuruf Jörg Urban, AfD) Herr Dornau, ich stand schon mehrfach mit den Betroffenen, den Bürgerinitiativen und Kollegen von mir in Gummistiefeln auf dem Feld. Wir haben uns das angeschaut, wir haben die Sorgen und Bedenken aufgenommen. Aber: Diese zweite Petition ist inhaltsgleich zur ersten. Sie haben sich die nur herausgezogen, um zusätzliche Redezeit zu generieren. (Befall CDU, SPD, BÜNDNISGRÜNE) Ich muss also die Argumente nicht noch einmal wiederholen. Es gilt genau das Gleiche wie bei der ersten Petition: Die Entscheidung des Petitionsausschusses war absolut korrekt. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNISGRÜNE und Staatsregierung) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die CDU-Fraktion Herrn Abg. Flemming. Gibt es bei den anderen Fraktionen weiteren Aussprachebedarf? – Das kann ich nicht erkennen. Möchte die Staatsregierung? – Offensichtlich auch nicht. Wünscht die AfD-Fraktion Einzelabstimmung zur Beschlussempfehlung der Petition? (Jörg Urban, AfD: Ja! – Weitere Zurufe AfD: Ja! –

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Kay Ritter CDU

Für die beiden identischen Petitionen!) – Nein, das ist nicht der Fall. (Zurufe AfD: Doch! – Widerspruch AfD) Meine Damen und Herren – – Sie möchten Einzelabstimmung? (Zuruf AfD: Wenn es möglich ist, Herr Präsident!) Da Einzelabstimmung verlangt wird, geht es wie folgt weiter: Zu folgenden Beschlussempfehlungen wurden Einzelabstimmungen verlangt: Petition 08/00683/1, „Windenergie – Landesplanungsgesetz/gesetzliche Regelungen“. Ich bitte bei Zustimmung zur Beschlussempfehlung um Ihr Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist bei einer großen Mehrzahl von Jastimmen und einigen Gegenstimmen der Beschlussempfehlung zugestimmt worden. Petition 08/00697/1, „Windenergie – Landesplanungsgesetz/gesetzliche Regelungen“. Ich bitte bei Zustimmung zur Beschlussempfehlung um Ihr Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Beschlussempfehlung zugestimmt worden. Meine Damen und Herren! Zu verschiedenen Beschlussempfehlungen haben einige Fraktionen ihre abweichende Meinung bekundet. Die Information, welche Fraktionen und welche Beschlussempfehlungen dies betrifft, liegt Ihnen schriftlich zu den genannten Drucksachen vor. Gemäß § 103 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den weiteren, noch nicht einzeln abgestimmten Beschlussempfehlungen die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss unter Beachtung der mitgeteilten abweichenden Auffassungen einzelner Fraktionen fest. Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet. Meine Damen und Herren! Die Tagesordnung der 24. Sitzung des 8. Sächsischen Landtags ist abgearbeitet. Das PräDonnerstag, den 5. Februar 2026, 10 Uhr, festgelegt. Die Einladung und die Tagesordnung liegen Ihnen vor. Die (Schluss der Sitzung: 22:14 Uhr) Namentliche Gegenstand der Abstimmung: Drucksache 8/1429 Ja Nein Stimm- nicht enth. teilg. Bachmann, Peter (AfD) x Barth, André (AfD) x Löser, Beger, Mario (AfD) x Berger, Matthias (fraktionslos) x Mayer, Biebrach, Ines (BSW) x Meier, Böhme, Ralf (BSW) x Braukmann, Martin (AfD) x Breitenbuch v., Georg-Ludwig x (CDU) Clemens, Conrad (CDU) x Nagel, Dierks, Alexander (CDU) x Dietz, Katja (AfD) x Dornau, Jörg (AfD) x Dringenberg Dr., Volker (AfD) x Dulig, Martin (SPD) x Dünzel, Jonas (AfD) x Pallas, Eisenblätter, Gerald (SPD) x Panter, Eppinger Dr., Sven (CDU) x Patt, Exner, Hajo (AfD) x Penz, Firmenich, Iris (CDU) x Flemming, Ingo (CDU) x Pfau, Fritzsche, Oliver (CDU) x Pfeifer, Gahler, Torsten (AfD) x Pfeil, Gasse, Holger (CDU) x Piwarz, Gebhardt, Rico (Die Linke) x Pohle, Gemkow, Sebastian (CDU) x Prantl, Gerold, Andreas (AfD) x Recke, Gockel, Sandra (CDU) x Golombek, Roman (AfD) x Ritter, Gumprecht, Heiko (AfD) x Rost, Günther, Wolfram (BüGrü) x Hartmann, Christian (CDU) x Hartmann, Stefan (Die Linke) x Heinz, Andreas (CDU) x Heller, Tobias (AfD) x Hentschel, Holger (AfD) x Hentschel-Thöricht, Jens (BSW) x Hitzig, Felix (CDU) x Homann, Henning (SPD) x Huhn Dr., Ingolf (BSW) x Hütter, Carsten (AfD) x Jentsch, Elaine (CDU) x Jost, Martina (AfD) x Keiler Dr., Joachim Michael (AfD) x Keller, Tobias (AfD) x Kirste, Thomas (AfD) x Klemm, Ina (CDU) x Klepsch, Barbara (CDU) x Unger, Knebel, Uta (BSW) x Urban, Koch, Sophie (SPD) x Voigt, Köpping, Petra (SPD) x Voigt, Kretschmer, Michael (CDU) x Kromer Dr., Frank (CDU) x Kugel, Daniela (CDU) x Wendt, Kuhnert, Roberto (AfD) x Kupke, Ronny (BSW) x Kuppi, Lars (AfD) x Winter, Lang, Simone (SPD) x Lange, Ulf Günter (BSW) x Leithoff, Susan (CDU) x Lippmann, Valentin (BüGrü) x Zwerg, Jastimmen: 65 Neinstimmen: 50 Stimmenthaltungen: 3 Gesamtstimmen: 118 Anlage Abstimmung am 4. Februar 2026 Ja Nein Stimm- nicht enth. teilg. Löffler, Jan (CDU) x Thomas (BüGrü) x Maicher Dr., Claudia (BüGrü) x Norbert (AfD) x Katja (BüGrü) x Melcher, Christin (BüGrü) x Modschiedler, Martin (CDU) x Moncsek, Mike (AfD) x Juliane (Die Linke) x Neuhaus-Wartenberg, Luise (Die Linke) x Nguyen, Nam Duy (Die Linke) x Nicolaus, Kerstin (CDU) x Nowak, Andreas (CDU) x Österle, Arthur (AfD) x Albrecht (SPD) x Dirk (SPD) x Peter Wilhelm (CDU) x Romy (AfD) x Peschel, Frank (AfD) x Janina (BSW) x Daniela (CDU) x Juliane (SPD) x Christian (CDU) x Ronald (CDU) x Thomas (AfD) x Eric (BSW) x Richter, Lutz (BSW) x Kay (CDU) x Wolf-Dietrich (CDU) x Rudolph, Bernd (BSW) x Rudolph, Nico (BSW) x Saborowski, Ines (CDU) x Schaper, Susanne (Die Linke) x Scheibe Prof. Dr., Jörg (BSW) x Schiemann, Marko (CDU) x Schmidt, Jörg (CDU) x Schmidt, Thomas (CDU) x Schreyer, Timo (AfD) x Schubert, Franziska (BüGrü) x Schwietzer, Doreen (AfD) x Standke, René (AfD) x Steiner, Jessica (CDU) x Stellbrink, Laura (SPD) x Thumm, Thomas (AfD) x Trompter, Tina (CDU) x Ulbricht, Rick (CDU) x Tom (CDU) x Jörg (AfD) x Doreen (BSW) x Sören (CDU) x Wähner, Ronny (CDU) x Weinrich, Stephan (CDU) x André (AfD) x Wiedeburg, Ferdinand (AfD) x Wiesner, Alexander (AfD) x Marko (AfD) x Wippel, Sebastian (AfD) x Wurzler, Lars (BSW) x Zickler, Hans-Jürgen (AfD) x Jan-Oliver (AfD) x Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar 01067 Dresden unter www.landtag.sachsen.de

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