Prof. Dr. Jörg Scheibe
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Uns liegt ein Gesetzentwurf, eingebracht in Form eines Volksantrags mit 55 628 Unterschriften, vor. Dazu gibt es einen Änderungsantrag der Fraktionen CDU und SPD mit folgenden wesentlichen Änderungen: In der Überschrift und in zahlreichen Textpassagen wurde „Bildungsfreistellung“ in „Qualifizierungszeit“ geändert. In § 2 Abs. 2 wurde der Anspruch von Beschäftigten von fünf auf drei Tage reduziert und in § 1 Abs. 3 werden die Zwecke der Qualifizierungszeit definiert. Dort heißt es: Erstens. Die Qualifizierungszeit dient der beruflichen Weiterbildung. – Ich frage Sie ganz offen: Was hat das in so einem Gesetz zu suchen? Jedes Unternehmen bzw. jede Behörde wird die Beschäftigten entsprechend den Erfordernissen weiterbilden. Dafür braucht es kein eigenes Gesetz. (Vereinzelt Beifall BSW – Beifall AfD und Matthias Berger, fraktionslos) Zweitens. Die Qualifizierung dient der Fortbildung und Qualifizierung für die Wahrnehmung eines Ehrenamtes. Auch hierzu gibt es unzählige Beispiele, wie Unternehmen über Sponsoring und Freistellung ihrer Mitarbeiter örtliche Vereine und damit auch das Ehrenamt unterstützen. Es stellt sich allerdings die Frage, warum nur die Unternehmen für diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe zur Kasse gebeten werden sollen. Die starre Pauschale von 115 Euro für Unternehmen mit maximal 20 Beschäftigten ist völlig unzureichend. Nach Punkt 3 dient die Qualifizierungszeit auch der politischen Bildung. Also ich bitte Sie, die politische Bildung hat hier überhaupt nichts verloren. (Vereinzelt Beifall BSW – Beifall AfD und Matthias Berger, fraktionslos) Unser Freistaat – und nicht nur er, sondern die gesamte Bundesrepublik – befindet sich in einer dramatischen wirtschaftlichen Situation. Wir konstatieren eine langanhaltende Rezession. Das Wirtschaftswachstum ist negativ bzw. stagniert seit mehreren Jahren. Die Verschuldung der öffentlichen Haushalte hat besorgniserregende Dimensionen erreicht. Die Arbeitslosigkeit steigt. Allein in Sachsen gab es im Januar dieses Jahres 157 500 Arbeitslose. Das entspricht einer Quote von 7,3 %. Laut Statistischem Landesamt sind in Sachsen im letzten Jahr 15 000 Jobs verloren gegangen. Bei der Anhörung im Sächsischen Landtag zum Sächsischen Bildungsfreistellungsgesetz lehnten alle – und ich betone: alle – führenden Organisationen von Wirtschaft und kommunaler Ebene den Gesetzentwurf, aber auch den Änderungsantrag von CDU und SPD ab. Dieser Gesetzentwurf kommt zur Unzeit. Er stellt eine weitere Belastung der Wirtschaft und der Kommunen dar und er führt zu einem weiteren Anwachsen der Bürokratie. Die Befürworter des Antrags mögen argumentieren, dass es in den anderen Bundesländern, bis auf Bayern und Sachsen, bereits ein entsprechendes Gesetz gibt und dass das Interesse am Bildungsurlaub bundesweit nur sehr gering sei. Aber die geringe Inanspruchnahme rechtfertigt keinesfalls ein neues Gesetz. (Beifall AfD) Eher sollten sich die anderen Bundesländer fragen, ob es diese Gesetze noch braucht. Unter den aktuellen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedingungen können dieser Gesetzentwurf und der dazugehörige Änderungsantrag nur abgelehnt werden. Meine Damen und Herren von der CDU, ich appelliere besonders an Sie: Ihre Partei definiert sich doch als eine Partei, die die Interessen der Wirtschaft im Fokus hat. (Zurufe AfD) Zeigen Sie endlich einmal Haltung und lassen Sie sich nicht schon wieder von dieser kleinen SPD am Nasenring durch die Manege führen! (Zurufe AfD: Jawohl!) Sachlich und fachlich ist das Thema nicht relevant und sollte deshalb nicht nur von den Parteien abgelehnt werden, die das Wort Vernunft im Parteinamen tragen. Die Aufforderung geht an alle Parteien, die eine vernünftige Wirtschaftspolitik umsetzen wollen. Vielen Dank. (Vereinzelt Beifall BSW – Beifall AfD und Matthias Berger, fraktionslos) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Sie hörten den Abg. Scheibe von der Fraktion BSW. Wir setzen in der Aussprache mit der SPD-Fraktion fort und ich sehe Kollegen Henning Hohmann in das Geschehen eingreifen. Herr Kollege, bitte schön. (Unruhe im Saal)
