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Alexander Dierks

04.02.2026 Sitzungen 8/24

Das war Kollege Urban. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet, und ich rufe auf Für Sachsen. Gesundheit gemeinsam effizient, finanzierbar 2040 leben Sie in einem kleinen Dorf. Ärztinnen und Ärzte sind für Ihre Grundversorgung trotzdem präsent – durch Telemedizin und innovative mobile Angebote. Und: 2040 ist das alles weiterhin finanzierbar. Das Gesundheitssystem wird von allen gemeinsam und nach den eigenen Möglichkeiten getragen – von Menschen, die weniger verdienen, und von solchen, die sehr gut verdienen. Um diese Ziele zu erreichen, laufen gerade große Reformen auf Bundesebene, bei denen ich mir viel Mut aller Verantwortlichen wünsche, damit wir für die großen Herausforderungen auch angemessen große Antworten finden. Nicht alle davon werden immer bequem sein. In Sachsen kennen wir Veränderungen. In den vergangenen 30 Jahren haben wir unser Gesundheitssystem gut aufgestellt – immer gemeinsam mit unseren Partnern. Wir handeln nicht erst heute, sondern schon seit gestern. Wir handeln dafür, dass wir in Zukunft weiterhin eine sehr gute Gesundheitsversorgung haben werden. Sie wird anders aussehen; aber auf die Zeit und auf die Bedürfnisse der Menschen muss sie passen. Diese Prozesse gestalten wir hier in Sachsen gemeinsam. Ich bin dankbar für die hervorragende Zusammenarbeit mit der ganzen Breite unserer gesundheitspolitischen Akteure in Sachsen: der Kassenärztlichen Vereinigung mit ihrem Vorsitzenden Herrn Dr. Windau, die viele innovative Wege geht, damit Ärztinnen und Ärzte auch in der breiten Fläche in Sachsen vertreten sind; der Landesärztekammer mit ihrem Präsidenten Herrn Bodendieck, den ich besonders für seinen Einsatz im Bereich der Digitalisierung schätze und dem ich danke; der Krankenhausgesellschaft mit Herrn Dr. Langner und Herrn München, die uns in den schwierigen Zeiten der Krankenhausfinanzierung mit Rat und Tat zur Seite stehen; unseren Kassen, wie die AOK PLUS mit Frau Wojnowski und Herrn Dr. Knupfer, wobei ich auch dem kürzlich ausgeschiedenen Herrn Striebel an dieser Stelle noch einmal ganz herzlich für seine Arbeit danken möchte. Zu nennen ist außerdem der Verband der Ersatzkassen mit Frau Heinke sowie die privaten Kassen, die stets konstruktiv nach neuen Wegen suchen, um unsere Versorgung sicherzustellen. Auf kommunaler Ebene danke ich unseren Spitzenverbänden: dem Städte- und Gemeindetag mit Bürgermeister Wendsche und Herrn Woitscheck sowie dem Landkreistag mit Landrat Graichen und Herrn Jacob. Hinzu kommen viele weitere Verbände, wie der Rehaverband mit Herrn Tietze – der gerade erst wieder eine innovative Landesplattform auf die Beine gestellt hat, um ausländischen Fachkräften sowohl das fachliche als auch das soziale Ankommen und Bleiben zu erleichtern –, ebenso der Hausärzteverband mit Herrn Dr. Ostendorf, die Zahnärzteschaft mit Herrn Dr. Weißig und Herrn Dr. Breyer, die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer mit Herrn Dr. Peikert sowie – nicht zu vergessen – unsere Apothekerschaft mit Herrn Donner und Herrn Dittrich. Mein Haus und ich wissen diese Zusammenarbeit sehr zu schätzen. Verzeihen Sie mir daher, dass ich Sie heute alle einmal namentlich genannt habe. Das geschieht viel zu selten, weil es auch nicht immer nur harmonisch ist, sondern weil wir mit jeweils klaren eigenen Positionen und einem gemeinsamen Verständnis für unsere Aufgaben bereit sind, uns die Zeit zu nehmen, um gemeinsam zu gestalten. Beginnen wir mit unseren Krankenhäusern. Ein wesentlicher Pfeiler unserer Gesundheitsinfrastruktur ist die stationäre Versorgung in den Krankenhäusern unseres Freistaates. Ob in kommunaler, frei gemeinnütziger oder privater Trägerschaft: Überall arbeiten Mediziner und Pflegekräfte daran, Krankheiten zu heilen oder zumindest zu lindern. Mit den Geschäftsführungen bestehen vertrauensvolle Kontakte. Gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten ist es wichtig, gemeinsam die Planung der stationären Versorgung voranzutreiben. Die Herausforderungen für die Krankenhäuser sind beschrieben durch zunehmenden Fachkräftemangel, kürzere Verweildauern aufgrund des medizinischen Fortschritts, eine zunehmende Ambulantisierung, steigende Kosten bei Personal, Technik und Energie sowie insgesamt einen starken Rückgang der Bettenauslastung. Wir erleben, dass es Krankenhäuser gibt, die diesen Herausforderungen nicht standhalten. Zuletzt waren das Reichenbach und Schkeuditz. Um es klar zu sagen: Nicht der Freistaat Sachsen schließt Krankenhäuser – das sind Entscheidungen der jeweiligen Träger. Wenn wir als Gesundheitsministerium frühzeitig beteiligt werden, beraten und begleiten wir die Transformationsprozesse. Auch wenn das klassische Krankenhaus als stationäre Einrichtung im Einzelfall keine wirtschaftliche Perspektive hat, stellt sich die Frage, wie in dem jeweiligen Ort dennoch eine medizinische Versorgung aussehen kann. Gibt es Möglichkeiten der ambulanten Versorgung? Gibt es Möglichkeiten der Vernetzung? Um ein weiteres Beispiel aus meiner Heimatregion Grimma, Wurzen zu nennen: Hier ist es gelungen, unter Beteiligung der Sana Kliniken eine Zusammenarbeit zu etablieren, die weiterhin eine medizinische Versorgung an beiden Orten sichern soll. Aber noch einmal zu Reichenbach: Auch hier wird inzwischen deutlich, dass dank der Initiative privater Betreiber wieder medizinische Leistungen am alten Krankenhausstandort angeboten werden. So werden wir zum Beispiel in Zwickau, Glauchau, Werdau, Niesky und Rothenburg, in Zittau und Ebersbach sowie in Schkeuditz daran arbeiten, dass sich die medizinische Versorgung mit wirtschaftlich leistungsfähigen Strukturen an die neuen Gegebenheiten anpasst. Ich bin allen sehr dankbar, die sich diesen Herausforderungen stellen und nicht beim Beklagen von Zuständen verharren. Träger, Kassen und Politik, die die Lage vor Ort analysieren, Ideen entwickeln, Partner suchen und Veränderungen gemeinsam gestalten – das macht uns hier in Sachsen stark. Diese Zusammenarbeit war beispielhaft, als gemeinsam das „Zielbild 2030“ im Rahmen der Reform des Sächsischen Krankenhausgesetzes entwickelt wurde. Diesen regelmäßigen Austausch führen wir fort. Unserem Sächsischen Krankenhausgesetz folgt das neue Krankenhausgesetz des Bundes, eine nötige, dringendere Reform. Damit unsere Krankenhäuser künftig auch gut aufgestellt sind, müssen wir investieren – und das werden wir tun. Über den Sachsenfonds und die Mittel des Bundes haben wir bis 2030 die Aussicht, bis zu einer Milliarde Euro in unsere sächsischen Krankenhäuser zu investieren. So könnten sie den Strukturwandel meistern. Ich bitte alle Beteiligten, diesen Weg zu unterstützen und so schnell wie möglich für die kommenden Jahre Planungssicherheit für die Krankenhäuser zu schaffen. Nicht zuletzt handelt es sich auch um ein landesweites kommunales Investitionsprogramm, das Arbeit sichert und schafft. Damit wir an der richtigen Stelle investieren und unterstützen, haben wir unseren Krankenhausplan. Er folgt immer den Zielen, hohe Qualität und Versorgung für unsere Patienten in der Fläche zu sichern. Wir haben keine Zeit verloren. Mit Inkrafttreten des Krankenhausgesetzes im Dezember 2024 haben wir im SMS direkt die Krankenhausplanung 2026 begonnen. Inhaltlich gibt uns nun das Gesetz einen neuen Rahmen. Dazu gehören eine Planung nach bundeseinheitlichen Leistungsgruppen statt wie bisher nach Fachgebieten sowie bundeseinheitliche Mindestanforderungen für Personal und Technik je Leistungsgruppe als Qualitätskriterium. Der Medizinische Dienst Sachsen prüft, ob die Qualitätskriterien erfüllt sind, und dieses Prüfergebnis gilt. Im Februar 2025 konnten wir mit einem eigens vom SMS erstellten digitalen Tool das Antragsverfahren für rund 1 400 Leistungsgruppenanträge starten. Im November 2025 beschloss der Krankenhausplanungsausschuss dann einstimmig Teil 1 und Teil 2 der Krankenhausplanung. Ende des ersten Quartals 2026 werden wir uns damit im Kabinett befassen. Bis Ende 2026 werden im 3. Teil des Plans die konkreten Einzelentscheidungen zur Zuweisung von Leistungsgruppen getroffen. Hierzu sind wir bereits seit Monaten mit den Krankenhäusern im Gespräch. Parallel müssen wir uns im Bund mit dem Anpassungsgesetz zur Krankenhausreform befassen. Das macht uns das Planungsverfahren in Sachsen nicht gerade leichter. Allein die unterschiedlichen Fristen in beiden Bundesgesetzen führen bei den Krankenhäusern zu Rechtsunsicherheiten. Eine Weiterentwicklung der Reform ist wichtig. Das Anpassungsgesetz enthält auch positive Aspekte, aber in seiner aktuellen Fassung sehe ich den Entwurf mit Blick auf die Versorgung in Sachsen sehr kritisch, besonders aus unserer Sicht als Ostbundesland. Wir haben bereits in den Neunzigerjahren einen Strukturwandel in der Krankenhausgesellschaft durchlaufen. Wir sind ein Flächenland mit zum Teil geringer Bevölkerungsdichte und dadurch vergleichsweise geringen Fallzahlen. Das wird aus unserer Sicht nicht ausreichend berücksichtigt. Zudem wurden Regeln bereits verschärft statt erleichtert. Deswegen haben wir unseren Nachbesserungsbedarf auch deutlich angemeldet und im Bundesrat eingebracht. Dazu gehören: mehr Planungssicherheit, die teilstationäre Versorgung darf nicht während des Verfahrens den Leistungsgruppen systematisch unterworfen werden, eine sachgerechte Regelung bei der belegärztlichen Versorgung und Regelungen mit Augenmaß bei den Mindestvorhaltezahlen der sogenannten Onko-Liste. Ich möchte heute auch ein Wort zu unseren Landeskrankenhäusern verlieren. Unsere Landeskrankenhäuser müssen Beachtung finden, vor allem haben sie Hochachtung verdient. Das sind unsere Landeskrankenhäuser: Altscherbitz, Arnsdorf, Großschweidnitz und Rodewisch. Sie sichern in Sachsen ein zeitgemäßes Hilfesystem im Bereich der Psychiatrie und Neurologie. Die Einrichtungen und ihre Beschäftigten leisten wirklich viel. 2024 haben sie im stationären Bereich der allgemeinen Psychiatrie mit rund 21 % der Planbetten eine Leistung von mehr als 30 % erbracht. In der Kinder- und Jugendpsychiatrie war es mit rund 37 % der Planbetten eine Leistung von mehr als 50 % im Freistaat Sachsen. Dabei weisen die vier Krankenhäuser regelmäßig positive Jahresergebnisse aus. Auch die Prognose zum 31. Dezember 2025 lässt ein positives Jahresergebnis für 2025 erwarten. Das ist in dem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld, in dem sich alle Krankenhäuser befinden, keine Selbstverständlichkeit. Diese Leistung der Beschäftigten in unseren Landeskrankenhäusern verdient Anerkennung, und dafür vielen Dank. (Beifall CDU, SPD und vereinzelt BSW – Beifall Staatsregierung) Sprechen wir über die ambulante Versorgung: 1995 arbeiteten in Sachsen 13 024 Ärzte und Ärztinnen; 2014 waren es 16 633 Ärztinnen und Ärzte; 2024 sind es 20 180 Ärztinnen und Ärzte. Viele tausend Ärztinnen und Ärzte mehr – das klingt gut. Aber Ärztinnen und Ärzte haben heute einen anderen Anspruch an ihre Arbeit und an ihr Leben neben der Arbeit. Dass die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und der Wunsch nach plan– und überschaubarer Arbeitszeit in den Vordergrund gerückt ist, kann ich gut nachvollziehen und entspricht der allgemeinen gesellschaftlichen Entwicklung. Dadurch müssen wir trotz steigender Ärztezahlen weiter mit einem Bedarf und unbesetzten Arztstellen umgehen. Doch die gute Nachricht ist: Unsere langfristigen Maßnahmen beginnen langsam zu wirken. Zu Beginn des Jahres 2023 waren 452 Hausarztstellen unbesetzt. Vor einem Jahr waren es 373 Hausarztstellen und heute sind es 309. Es gibt nichts zu beschönigen, aber wir sind auf einem guten Weg. Neben anderen Faktoren wie der demografischen Entwicklung gehen wir mit der Versorgung in die richtige Richtung. Mit 52,6 Jahren im Durchschnitt haben wir in Sachsen übrigens – das weiß nicht jeder – die jüngste Ärzteschaft deutschlandweit. Ein wichtiger Teil unserer Maßnahmen, um dem Ärztemangel zu begegnen, konzentriert sich auf die Ausbildung neuer Ärztinnen und Ärzte. Neben deutlich mehr Studienplätzen wurden vor vielen Jahren Studienprogramme gestartet, um mehr Ärztinnen und Ärzte für die ländlichen Regionen zu gewinnen. Letztes Jahr sind aus den neuen Programmen die ersten Ärztinnen und Ärzte in ihren Praxen angekommen. Aus dem Studienbeihilfe-Programm sind überall in Sachsen schon 30 Ärztinnen und Ärzte tätig. Unser sächsisches Hausarztstipendium ist das Nachfolgeprogramm. 1 000 Euro im Monat können Medizinstudierende erhalten, wenn sie sich verpflichten, nach Studienende in einer ländlichen Region zu arbeiten. Letztes Jahr haben in Zwickau und Weischlitz zwei Hausärztinnen als erste Absolventinnen ihren Dienst aufgenommen. Über das Projekt „Studieren in Europa – Zukunft in Sachsen“ können junge Studierende auch ohne Abitur mit 1,0 Medizin studieren. Das Studium in Pécs in Ungarn bekommen sie refinanziert. Angestoßen von der Kassenärztlichen Vereinigung werden heute bis zu 40 Studienplätze von der KVS und dem SMS bezahlt. Auch hier ist die Bedingung für die jungen Menschen, dass sie nach ihrer Ausbildung in Sachsen, vor allem in den ländlichen Regionen, arbeiten. Übrigens haben wir in Pécs erfahren, dass unsere Studierenden dort mit den besten Ergebnissen gegenüber anderen abschließen. Das macht uns stolz. Anfang 2025 durfte ich die ersten Absolventen des PécsStudiums besuchen. Herr Braun arbeitet in einer Zwickauer Arztpraxis, in der schon sein Großvater als Arzt praktizierte. Das ist ein wunderbares Beispiel dafür, wie wir vor Ort verwurzelte Hausärzte gewinnen können. Letztes Jahr haben neben Herrn Braun noch zwei weitere Absolventinnen und Absolventen aus dem Pécs-Studium ihre Tätigkeit aufgenommen, und zwar in Geringswalde und Hoyerswerda. Das ist erst der Anfang. Aktuell sind in dem Studienprogramm 435 junge Menschen gebunden. In den nächsten Jahren kommen jährlich zehn bis 30 weitere Hausärztinnen und Hausärzte in die ländlichen Regionen. Für diese langfristigen Maßnahmen braucht es einen langen Atem, aber sie wirken. Wir ergänzen diese Maßnahmen weiter. Wir haben die Landarztquote in Sachsen etabliert. Seit dem Wintersemester 2022/2023 werden jährlich 40 Medizinstudienplätze über die Landarztquote vergeben: 22 in Leipzig, 15 in Dresden und drei in Chemnitz. Die ersten Absolventen werden ihr Medizinstudium voraussichtlich 2028/2029 abschließen und im Anschluss mindestens fünf Jahre die fachärztliche Weiterbildung aufnehmen. Mit dem Wintersemester in diesem Jahr schaffen wir mit der Landzahnarztquote zusätzlich jährlich acht Studienplätze, die an Zahnmedizinstudierende gehen, die sich nach dem Abschluss ihrer Aus- und Weiterbildung zu einer zehnjährigen Tätigkeit als Zahnarzt in unterversorgten oder von der Unterversorgung bedrohten Gebieten verpflichten. Neben dem Studienprogramm beschreiten wir noch andere Wege. Wir fördern die Weiterbildung in der Allgemeinmedizin, auch das hilft. Viele Ärzte in Weiterbildung entscheiden sich wegen der regionalen Weiterbildungsverbünde für die Allgemeinmedizin. Vor der Förderung wurden jährlich zwischen 57 und 86 Fachärzte anerkannt. Seit der Förderung im Jahr 2021 sind es 87 bis 115. Ein weiterer, nicht mehr wegzudenkender Weg ist es, die Möglichkeiten der Telemedizin zu nutzen. Gerade im Zusammenhang mit der Delegation ärztlicher Leistungen bieten sich hier große Chancen. Ein gutes Beispiel dafür ist die mobile Augenarztpraxis in Südwestsachsen. Sie bietet flexible Angebote, die gezielt in unterversorgte Regionen gehen. Das Konzept ist einfach: Die mobile Einheit ist mit nichtärztlichem Fachpersonal unterwegs und wird über eine telemedizinische Behandlung durch Augenärzte unterstützt. Das hilft Patientinnen und Patienten und entlastet gleichzeitig die augenärztliche Praxis. Wir konnten das Projekt mit 1,2 Millionen Euro fördern. Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, der ich für ihr Engagement danke, unterstützt dieses innovative Projekt. Das SMS hat in den letzten Jahren einige wirklich spannende Projekte im Bereich der Digitalisierung und der Telemedizin gefördert, die einen spürbaren Unterschied in der Versorgung machen. Dazu gehört das Projekt „Analyse- und Meldesystem zur Verbesserung der Patientensicherheit durch Echtzeitintegration von Laborbefunden“, es wird kurz AMPEL genannt. AMPEL wertet Laborbefunde aus, erkennt kritische Situationen in Echtzeit und erreicht, dass kein lebenswichtiger Laborwert im medizinischen Alltag untergeht. Im November 2024 konnten wir hierzu das Folgeprojekt mit dem Ziel starten, die Software weiter zu optimieren, die AMPEL-Plattform des Universitätsklinikums Leipzig auf das Universitätsklinikum Dresden technisch zu übertragen. Wir prüfen, wie wir es in den ländlichen Raum und auf die ambulante Versorgung übertragen können. Ein wichtiger Punkt für die medizinische Versorgung ist die sektorenübergreifende Versorgung. Digitalisierung und Telemedizin sind wichtige Treiber für eine Verbesserung der Vernetzung. Die Zukunft muss genau in diesem vernetzten, sektorenübergreifenden Arbeiten liegen, bei dem ambulante und stationäre Versorgung gemeinsam gedacht werden. Nur so werden wir die Ressourcen wirklich effizient nutzen können, und zwar wieder im Sinne unserer Patientinnen und Patienten. Mit unserem Sächsischen Krankenhausgesetz haben wir bereits die Grundlagen geschaffen, die wir jetzt im Land selbst umsetzen können. Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz auf Bundesebene werden endlich sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen möglich. Bevor diese entstehen können, müssen die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der GKV-Spitzenverband noch einen Leistungskatalog vereinbaren. Nur wenn auch diese Rahmenbedingungen für die Vergütung geklärt sind, können die Strukturen weiter in sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen entwickelt werden. Ich möchte heute ein Augenmerk auf den Öffentlichen Gesundheitsdienst legen. Er ist die dritte Säule unserer Gesundheitsversorgung und durch die Coronapandemie in das Zentrum aller Aufmerksamkeit gerückt. Die 13 kommunalen Gesundheitsämter nehmen Aufgaben des Hygiene- und Infektionsschutzes wahr. Jährlich bewerten sie mehrere Zehntausend meldepflichtige Infektionskrankheiten, beraten dazu und ordnen die entsprechenden Maßnahmen an. Sie überprüfen regelmäßig die Hygiene von mehreren Hundert Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen sowie von mehreren Tausend Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas und Schulen. Die Amtsärztinnen und Amtsärzte untersuchen jeden Einschulungsjahrgang in Sachsen. Zuletzt waren es knapp 37 000 Kinder, die eine Einschätzung der gesundheitlichen Entwicklung und eine Schulempfehlung erhalten haben. Der ÖGD ist mit seinem sozialpsychiatrischen Dienst auch für die Menschen zuständig, die schwer psychisch erkrankt sind. Das sind die Menschen, die oft durch das Netz fallen und besonders intensive und koordinierte Hilfe benötigen. Wenn die Coronapandemie überhaupt eine gute Seite hatte, dann die, dass die nötige Aufmerksamkeit und vor allem die nötigen Mittel für den ÖGD bereitgestellt wurden. Mit dem bundesweiten Pakt für den ÖGD konnte deutlich mehr Personal eingestellt werden. Zusätzlich kommen nun verstärkt flächendeckend einsetzbare Digitalsysteme zur Meldung und Auswertung von Infektionsdaten zur Anwendung. Das führt zu deutlich verkürzten Reaktionszeiten und zu einer koordinierten, landesweiten Lagebewertung. Der ÖGD ist der zentrale Akteur bei Ausbruchsgeschehen, Krisenmanagement und Prävention. Das sollten wir auch in Zukunft nie vergessen. Die Erinnerung an die Coronapandemie scheint bei einigen schon wieder zu verblassen. Das darf nicht dazu führen, dass das Rückgrat in der Pandemiebekämpfung, der ÖGD, wieder geschwächt wird. Prävention ist eines der wichtigen Schlagwörter für die Zukunft. Bei allen Gedanken darüber, wie wir Menschen behandeln, wenn sie krank sind, sollten wir nicht vergessen, dass wir möglichst alle lange gesund bleiben wollen. Gesundheitliche Prävention ist Pflicht und nicht Kür. Gesund zu bleiben, sollte ein zentrales gesellschaftliches Thema sein. Prävention braucht Strukturen, damit notwendige Maßnahmen umgesetzt werden können. Als Freistaat haben wir 2,5 Millionen Euro investiert, um das Präventionsgesetz über die Landesrahmenvereinbarung Sachsen mit den Sozialversicherungsträgern und anderen Ressourcen im Verlauf der Zeit mit Leben zu füllen. Gesundheitsprävention ist keine Alleinunterhaltung des Gesundheitsministeriums. Jedes Ressort, jede Kommune, jeder Bürger und jede Bürgerin stehen in der Pflicht, ihre Verantwortung für ein gesundes Leben wahrzunehmen. Prävention kann Leben ermöglichen. Das betone ich deshalb, weil Sachsen eines der Bundesländer mit einer hohen Suizidrate ist. Hinter jedem Suizidversuch und jedem Suizid steht menschliches Leid. Präventionsangebote sind dabei ein wichtiger Schlüssel, damit Menschen frühzeitig Hilfe bekommen können. Daher fördert mein Haus ausgewählte Projekte der Suizidprävention für Kinder und Jugendliche. Wir wissen aber auch, dass diese Anstrengungen noch nicht ausreichen. An dieser Stelle ein ausdrücklicher Dank an unseren Beirat Sächsische Impfkommission. Gemeinsam werden wir in den nächsten Jahren auf der Grundlage dieses hervorragenden Expertenwissens Impfungen thematisieren und darüber aufklären. Ein Präventionsthema liegt mir besonders am Herzen: die Suchtprävention. Im Jahr 2023 hatten wir in Sachsen fast 14 000 stationäre Behandlungsfälle wegen alkoholbezogener Suchterkrankungen. Daten des Robert Koch-Institutes von 2022 zeigen, dass Sachsen beim Rauschtrinken und riskanten Alkoholkonsum leider bundesweit hervorsticht. Suchtprävention und Hilfe sind daher zentrale Anliegen des SMS. Deshalb fördern wir unter anderem die Suchtund Behandlungsstellen. In der Suchtprävention stehen wir als Gesellschaft insgesamt in der Verantwortung, besonders als Vorbild gegenüber Kindern und Jugendlichen. Zu unseren Pflegekräften. Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ohne Pflege gibt es keine zukunftsfähige Gesundheitsversorgung. Deshalb möchte ich bei der Pflege den Blick besonders auf unsere Pflegekräfte richten. Auch hier wird die Demografie ein entscheidender Faktor bleiben. Im Jahr 2040 werden weniger Menschen in Sachsen leben und deutlich mehr als heute pflegebedürftig sein. Besonders die ambulante Pflege zu Hause mithilfe von An- und Zugehörigen sowie weiterer ehrenamtlicher und professioneller Unterstützung wird dadurch noch weiter an Bedeutung gewinnen. Um Ihnen ein Gefühl für die Entwicklung der letzten Jahre zu geben, möchte ich im Folgenden die Zahl der Pflegefachkräfte im Vergleich von 2005 zu 2023 vorstellen: In stationären Pflegeeinrichtungen stiegt sie von 9 700 auf 14 500. Im ambulanten Pflegedienst stieg sie von 8 300 auf 13 000. Das gesamte nicht ärztliche Personal in Krankenhäusern ist in diesem Zeitraum von 38 500 auf 48 100 gestiegen. Dennoch werden wir in den kommenden Jahren mehrere Tausend Pflegekräfte zusätzlich benötigen. Der wichtigste Weg dorthin ist und bleibt die Ausbildung in Sachsen. Auch hierzu gibt es positive Nachrichten: 3 934 junge Menschen haben im Ausbildungsjahr 2025/2026 eine Ausbildung begonnen. Das sind über 500 mehr als im Jahr davor und rund 750 mehr als zwei Jahre davor. Das zeigt einen guten Trend und die richtig gesetzten Anreize für die Wahl dieses Berufes, die wir zu Recht unterstützt haben. Der Pflegeberuf bietet mittlerweile viel. Auch der Lohn ist inzwischen sehr anständig. Wer pflegt, trägt viel Verantwortung für andere Menschen. Was weiter verbessert werden muss und was ich häufig bei Besuchen der verschiedensten Einrichtungen höre und gut verstehen kann, sind die Planbarkeit der Einsätze und die eigene Freizeit. Dafür müssen aber ausreichend Menschen den Pflegeberuf ergreifen. In Sachsen entscheiden sich wieder deutlich mehr dafür – das freut uns. Nur durch gesteigerte Ausbildungszahlen lässt sich der Bedarf aber nicht abdecken. Deshalb werden die Pflegebedürftigen in unseren Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen auch Fachkräfte aus dem Ausland brauchen. Im Januar 2024 – das wissen Sie – war ich in Recife, Brasilien, und konnte mit einer kleinen Delegation vor Ort junge Pflegekräfte in Deutschkursen kennenlernen, die danach zu uns gekommen sind und nun in Gesundheitseinrichtungen in Sachsen arbeiten. Es ist wirklich beeindruckend. Gestern haben sie noch in Brasilien studiert, erst Pflege und dann Deutsch, und heute sind sie für Patientinnen und Patienten in Hoyerswerda und Pulsnitz da. Im Seenland Klinikum und in der Pulsnitzer Rehaklinik konnte ich mich selbst davon überzeugen. Bald werde ich auch die Diakonie in Leipzig besuchen, die nach unserem Recife-Besuch ein eigenes Programm aufgelegt hat. Junge Brasilianerinnen und Brasilianer lernen in Recife Deutsch, kommen nach Leipzig und absolvieren hier ihre Pflegeausbildung. Bei der Anwerbung ist neben einem fairen Anwerbeprozess besonders die Integration bei der Arbeit und im sozialen Umfeld der Schlüssel, damit die jungen Menschen langfristig bleiben und Teil unserer Gesellschaft werden. In den Gesundheitsberufen gibt es überall in Sachsen sehr aktive Arbeitsgeber: Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungsträger. Sie achten darauf, dass die jungen Menschen von den Philippinen, aus Vietnam, Brasilien und vielen anderen Ländern hier gut ankommen. Als SMS werden wir die Integrationsbemühungen im Gesundheitsbereich im Rahmen unserer Förderrichtlinie „Integrative Maßnahmen“ weiter unterstützen. Über eine Förderbekanntmachung haben wir das Modellprojekt „Begleitung von Menschen mit Einwanderungsgeschichte in Berufen des Gesundheitswesens“ ausgeschrieben. 2026 wird ein Jahr, das mutige Entscheidungen im Bund braucht. Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Menschen in Deutschland und in Sachsen spüren, dass unsere sozialen Sicherungssysteme bedroht sind. Im Jahr 2026 stehen im Bund große Aufgaben in allen relevanten Bereichen zur Sozialversicherung an: Rente, Grundsicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung – der Sozialstaat. Das Jahr 2026 muss Veränderungen bringen. Die Menschen erwarten das von uns, und das zu Recht. Wer in Verantwortung gewählt ist, muss diese Verantwortung auch wahrnehmen. In 2026 braucht es den Mut zu Entscheidungen. Die politisch Verantwortlichen müssen beweisen, dass sie diese großen Reformen angehen. Wir brauchen diese Reformen, damit der Sozialstaat auch zukünftig Generationen unterstützt und das Vertrauen in unseren starken Sozialstaat und in unser starkes Gesundheitssystem erhalten bleibt, teilweise sicherlich auch wiedergewonnen wird. Unsere sozialen Sicherungssysteme basieren auf Solidarität und Zusammenhalt. Wer jeden Tag arbeitet und einzahlt, der verdient es, dass wir ernsthafte, realistische und gerechte Lösungen vorlegen und umsetzen. Lassen Sie mich einige Worte zur Sozialstaatsreform sagen: Die gerade vorgelegten Vorschläge der Sozialstaatskommission sind ein erster Schritt. Die Ziele von Bärbel Bas – gerechter, einfacher und digitaler – orientieren sich an dem Bedarf der Richtigen, der Bürgerinnen und Bürger. Des Weiteren entlasten sie die Verwaltungen, was wiederum auch allen zugutekommt. Jetzt kommt es darauf an, wie wir das gemeinsam umsetzen. Zur Pflegereform: Im Jahr 2025 endeten die Bemühungen um eine Pflegereform mutlos. Die Bund-Länder-AG konnte sich Mitte Dezember nur auf einige wenige Grundsätze und Optionen zur Sicherstellung der Versorgung verständigen. Die zentralen Fragen der Finanzierung sind leider offengeblieben. Wir müssen sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite ansetzen. Es braucht aber in jedem Fall echte Entlastung für die Pflegebedürftigen. Meine Position und meine Vorschläge sind Ihnen bekannt: Es gilt, den Eigenanteil an den Pflegekosten zu begrenzen. Das heißt: Der Versicherte bezahlt bis zu einem festen Betrag; der darüber hinausgehende Teil wird dann von der Versicherung übernommen. Die als versicherungsfremde Leistung bezeichneten Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige sind zu übernehmen, und aus der Pflegeversicherung bezahlte Pandemiekosten müssen zurück in die Pflegeversicherung eingezahlt werden. Die weiteren möglichen Stellschrauben sind aus meiner Sicht, dass man an den Beitragsbemessungsgrenzen arbeitet, weitere Einkommensarten in die Beitragspflicht einbezieht und einen risikoadjustierten Finanzausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung vorsieht. Auch bei der GKV ist der Druck groß. Sie braucht Reformen. Das BMG rechnet für das Jahr 2027 mit einem Defizit im zweistelligen Milliardenbereich. Auch hierzu arbeitet eine Kommission aktuell Vorschläge aus. Im März sollen erste kurzfristige wirksame Vorschläge für die Maßnahmen vorgestellt werden. Bis Ende des Jahres soll ein Bericht für die Strukturreform vorliegen. Im Bund stehen aber noch weitere große Reformprojekte an. Das ist einerseits die Primärarztversorgung, bei der noch genau abgestimmt werden muss, wie sie final aussehen soll, und andererseits ist es die aktuelle Apothekenreform. Wir setzen auf diese Reformen große Hoffnungen; denn die Maßnahmen, die wir als Land ergreifen können, werden nicht ausreichend wirken. Damit können wir dem Rückgang der Apothekenzahlen und besonders der Bürokratielast nicht begegnen. An der Reform haben alle Gesundheitsministerinnen und -minister der Bundesländer noch Verbesserungsbedarf angemeldet. Darin sind wir uns einig. Darüber wird jetzt abgestimmt, damit wir am Ende für die Bürgerinnen und Bürger und die Apotheken die besten Lösungen gefunden haben. Wichtig ist mir dabei: Wir wollen, dass die Apotheke vor Ort erhalten bleibt. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Auch im vergangenen Jahr war ich viel unterwegs. Ich war in den Krankenhäusern und Kliniken, zum Beispiel in Pulsnitz, Hartmannsdorf, Dresden, Bautzen, Altscherbitz, Erlabrunn, Hoyerswerda und Chemnitz. Ich war aber auch in Praxen in Chemnitz und in Burgstädt, und ich war in der vom Brand in der Gohrischheide betroffenen Wohneinrichtung. Überall habe ich Pflegekräfte, Ärztinnen und Ärzte sowie Beschäftigte getroffen und gesprochen, die zu Recht stolz auf ihre Arbeit sein können. Wer im Gesundheitsbereich und in der Pflege arbeitet, der leistet viel – für andere und für unsere Gesellschaft. Deshalb gibt es noch ein Thema, das ich Ihnen unbedingt mitgeben möchte. Medizinisches und pflegerisches Personal wird immer öfter angegriffen. Nicht nur Notärzte sehen sich diesen belastenden Situationen ausgesetzt. Es ist ein zunehmendes Problem in allen Bereichen. Diese Gewalt dürfen wir nicht akzeptieren. Gemeinsam haben wir die Aufgabe, denjenigen ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen, die so stark Verantwortung für unsere Gesellschaft tragen. Den Bundesgesetzentwurf von Stefanie Hubig, der höhere Strafen bei Gewalt gegen Rettungskräfte und medizinisches Personal vorsieht, finde ich in diesem Bereich einen richtigen ersten Schritt. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es sind die Beschäftigten im Gesundheitsbereich und unsere Partner, von der Krankenhausgesellschaft über die Kassen bis hin zur Ärzte- und Apothekerschaft, die mich mit Zuversicht auf die großen anstehenden Aufgaben schauen lassen. Es sind diese Menschen und ihr Einsatz, die mich daran glauben lassen, dass wir für die 3,7 Millionen Menschen im Jahr 2040 weiterhin eine gute Versorgung sicherstellen können. Diese Versorgung kann und wird nicht genau so aussehen wie heute, aber so gestaltet sein, wie wir sie im Jahr 2040 eben brauchen. Sie wird bedarfsgerecht, effizient und bezahlbar sein. Dafür handeln wir jetzt. Wir haben noch viele Aufgaben vor uns, und am besten lösen wir sie gemeinsam. Herzlichen Dank. (Beifall SPD, CDU und Staatsregierung)

Protokoll ↗