Luise Neuhaus-Wartenberg
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Der Gesetzentwurf der AfD gibt vor, Transparenz zu schaffen, sät unserer Meinung nach aber tatsächlich Misstrauen, schränkt die Pressefreiheit ein und diskreditiert demokratische Institutionen. Der Kern dieses Entwurfs ist schnell zusammengefasst: Zeitungen sollen künftig im Impressum kennzeichnen, ob politische Parteien unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind, und zwar nicht nur als Eigentümer, sondern bereits als Zulieferer von Inhalten. Was harmlos klingt, ist in Wahrheit ein gefährlicher Eingriff in die Pressefreiheit. Die Anhörung im Ausschuss am 17. November 2025 hat das sehr deutlich gemacht. Nahezu alle geladenen Sachverständigen aus Rechtswissenschaft, Journalismus und Verlagspraxis haben diesen Gesetzentwurf klar zurückgewiesen, so etwa Prof. Dr. Bernd Holznagel, ein Medienrechtler. Er hat klargestellt: Erstens. Es gibt keine Regelungslücke. Parteibeteiligungen sind bereits im Parteiengesetz offenzulegen. Dass Leserinnen und Leser diese Informationen nicht aktiv recherchieren, ist kein verfassungsrechtliches Problem, sondern Teil individueller Mediennutzung. Zweitens – und das ist zentral –: Politische Parteien sind nicht staatsnah, sondern laut Grundgesetz Teil der freien Willensbildung. Genau deshalb genießen auch sie Grundrechte, und genau deshalb ist der AfD-Vorwurf einer quasistaatlichen Mediensteuerung verfassungsrechtlich unhaltbar. Dieser Gesetzentwurf ist nicht neutral, er ist politisch motiviert. Er folgt einem bekannten Muster. Erst wird von „Systemmedien“ gesprochen, dann von „Lügenpresse“ und am Ende versucht man, gesetzlich Zweifel an journalistischer Unabhängigkeit zu säen. Der Deutsche Journalisten-Verband Sachsen hat in der Anhörung unmissverständlich darauf hingewiesen, dass genau dieses Narrativ – Ausgrenzung, Delegitimierung, Einschüchterung – Teil der Medienstrategie der AfD ist. Das Ziel ist nicht Transparenz, das Ziel ist Verunsicherung. Besonders problematisch ist der extrem weite Anwendungsbereich dieses Gesetzentwurfs. Schon kleinste mittelbare Beteiligungen oder bloße Inhaltezulieferungen sollen kennzeichnungspflichtig sein. Das bedeutet im Klartext, Redaktionen müssten permanent prüfen, wer möglicherweise irgendwo indirekt beteiligt ist. Das ist bürokratisch nicht leistbar, rechtlich unverhältnismäßig und politisch total abschreckend. Meine Damen und Herren! Pressefreiheit heißt nicht, dass Medien unangreifbar sind. Aber Pressefreiheit heißt, dass der Staat nicht mit Misstrauensgesetzen arbeitet, nicht pauschal Verdacht streut und nicht versucht, journalistische Arbeit politisch zu markieren. Wer wirklich Transparenz will, muss Medienvielfalt stärken, Redaktionen schützen und journalistische Arbeit ermöglichen, statt sie unter Generalverdacht zu stellen. Dieser Gesetzentwurf macht das Gegenteil, deshalb lehnen wir ihn als Linksfraktion entschieden ab. Vielen Dank. (Beifall Die Linke, SPD und BÜNDNISGRÜNE) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die Fraktion Die Linke Frau Neuhaus-Wartenberg. Der fraktionslose Abgeordnete möchte offensichtlich nicht sprechen. Damit wäre die erste Runde zu Ende, und wir kommen zu einer zweiten Runde, wenn gewünscht. – Ich sehe von der AfD-Fraktion Herrn Abg. Gahler.
