Andreas Heinz
Okay. Gestatten Sie mir noch einen Satz: Wir fordern, dass der Bund möglichst umfassende bundeseinheitliche Vorgaben schafft. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und Staatsminister Conrad Clemens) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten Herrn Abg. Heinz für die CDU-Fraktion. Gibt es bei den anderen Fraktionen noch Aussprachebedarf? – Das kann ich nicht erkennen. Dann, bitte, Herr Staatsminister von Breitenbuch. Georg-Ludwig von Breitenbuch, Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Bundesverwaltungsgericht hat am 24.10.2025 die Bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung für unwirksam erklärt. Die in der bayerischen Landesverordnung enthaltene Gebietsausweisung beruht gemäß Rechtsprechung nicht auf einer wirksamen Ermächtigungsgrundlage des Bundes, da diese nicht ausreichend bestimmt sei. Da in allen Bundesländern, auch in Sachsen, auf dieser Rechtsgrundlage die Gebietsausweisungen erfolgten, hat Sachsen umgehend nach dem Urteilsspruch zur bayerischen Landesverordnung gehandelt und den Vollzug der zusätzlichen Vorgaben für Nitratgebiete bis auf Weiteres ausgesetzt. Im Ergebnis der inzwischen vorliegenden Urteilsbegründung vom 27. Januar informierte die zuständige Vollzugsbehörde das LfULG rechtzeitig zum Start der neuen Düngesaison ab 1. Februar die sächsischen Landwirtinnen und Landwirte über die Aussetzung des Vollzuges der erhöhten düngerechtlichen Vorgaben in den sächsischen Nitratgebieten. Es ist zu beachten, dass die übrigen Vorgaben der Düngeverordnung davon nicht betroffen sind. Sie gelten weiterhin uneingeschränkt inner- und außerhalb der Nitratgebiete und unterliegen den Anforderungen der Konditionalität sowie dem fachrechtlichen Vollzug. Für Landwirte und Verwaltung ist es ein Dilemma, dass es dem Bund bisher noch nicht gelungen ist, bezüglich der Gebietsausweisung für eine verlässliche rechtliche Lage zu sorgen. Der Vorstoß von Bundesminister Alois Rainer am Rande der Grünen Woche, die Prüfung des gesamten nationalen Düngerechts, entspricht unseren bereits im letzten Jahr geäußerten Forderungen. Das habe ich auch bei der AMK deutlich gesagt. Sachsen wird sich in diesen Prozess intensiv einbringen. Bei der Neuausrichtung des Düngerechts ist die Berücksichtigung des Verursachungsprinzips in den Mittelpunkt zu stellen. Nachweislich gewässerschonend wirtschaftende Betriebe müssen von strengen Auflagen befreit werden. Ziel des SMUL ist ein effizientes, rechtssicheres und praxisnahes Düngerecht mit wirkungsvollen wissenschaftlich basierten Vorgaben, die den Belangen des Wasserschutzes und der Landwirtschaft gleichermaßen gerecht werden. Im Interesse der Planungssicherheit werden wir uns auch für angemessene Übergangszeiten bis zum Inkrafttreten neuer Regelungen einsetzen. Zunächst ist der Bund gefordert, in einem ersten Schritt die vom Gericht als ungenügend deklarierten bundesrechtlichen Vorgaben zu reparieren, um zeitnah wieder Rechtssicherheit herzustellen. Nur so kann ein neues Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland verhindert werden. Informationen zu den aktuellen Entwicklungen erfolgen weiterhin in Form der allseits bekannten und praxisbewährten Internetinformationen unserer Vollzugsbehörde. Herzlichen Dank. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die Staatsregierung Herrn Staatsminister von Breitenbuch. Ich frage nun die Fraktionen, ob zu den jeweiligen Beschlussempfehlungen Einzelabstimmungen begehrt werden. (Zurufe: Ja!) – Ja, dies ist der Fall. Wir stimmen zunächst über die in Drucksache 8/5745 unter Ziffer 6 enthaltene Beschlussempfehlung des Ausschusses für Schule und Bildung zum Antrag der Fraktion BSW in Drucksache 8/2585 ab. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei einer gewissen Anzahl von Enthaltungen, keinen Gegenstimmen, aber einer überTagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen – Sammeldrucksache Drucksache Zunächst frage ich, ob einer der Berichterstatter zur mündlichen Ergänzung der Berichte das Wort wünscht. – Das ist nicht der Fall. Meine Damen und Herren! Die Fraktion AfD verlangt nach § 63 Abs. 3 Satz 3 der Geschäftsordnung Aussprache zu den Berichten der Petition 08/00683/1 mit dem Titel „Windenergie – Landesplanungsgesetz/gesetzliche Regelungen“ sowie zur Petition 08/00697/1 mit dem Titel „Windenergie – Landesplanungsgesetz/gesetzliche Regelungen“. Die Redezeit für diesen Tagesordnungspunkt beträgt 10 Minuten je Fraktion. Je Petition stehen davon jedoch nur maximal 10 Minuten zur Verfügung. (Sören Voigt, CDU: 3 Minuten! – Weitere Zurufe: 3!) – 3 Minuten; Entschuldigung. – Beide Petitionen haben ein Thema und dieselbe Überschrift, jedoch sind sie in der Sammeldrucksache getrennt aufgeführt. Formal handelt es sich somit um zwei Petitionen, sodass eine getrennte Befassung mit getrennter Redezeit vorzunehmen ist. Ich schlage vor, die antragstellende Fraktion beginnen zu großen Mehrheit an Jastimmen wird dieser Beschlussempfehlung zugestimmt. Wir stimmen als Nächstes über die in Drucksache 8/5745 unter Ziffer 8 enthaltene Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Landwirtschaft zum Antrag der Fraktion AfD in Drucksache 8/1336 ab. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? Bei einer übergroßen Mehrzahl an Zustimmungen ist damit dieser Beschlussempfehlung zum Antrag zugestimmt. Wir stimmen über die in Drucksache 8/5745 unter Ziffer 9 enthaltene Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Landwirtschaft zum Antrag der Fraktion AfD in Drucksache 8/5031 ab. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei einer Mehrheit von Jastimmen, vielen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen ist damit diesem Antrag zugestimmt. Gemäß § 103 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen, die wir nicht schon durch Einzelabstimmungen behandelt haben, die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest. Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet. Meine Damen und Herren, ich rufe auf und Berichte zu Petitionen – 8/5714 lassen, und erteile der Fraktion AfD zur Petition 08/00683/1 für 3 Minuten das Wort; Herr Abg. Dornau.
