Dr. Claudia Maicher
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wird höchste Zeit für eine bessere Absicherung und eine faire Vergütung von studentischen Mitarbeitenden; denn sie leisten unverzichtbare Arbeit an unseren Hochschulen, für ihre Kommilitoninnen und Kommilitonen genauso wie für die Institute. Ohne sie würden Lehre, Forschung und Drittmittelprojekte nicht funktionieren; deshalb braucht es höhere und verbindlichere Mindeststandards. Zu den aktuellen Defiziten hat Kollegin Neuhaus-Wartenberg bereits ausgeführt. Ein Tarifvertrag ist angemessen und ein wichtiges Zeichen der Wertschätzung für die studentischen Beschäftigten. Er liegt aber auch ganz klar im Interesse des Freistaates. Wir stehen als Freistaat vor großen Herausforderungen. Wenn wir diese lösen wollen, brauchen wir Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Land, und deswegen muss es attraktiv sein, in Sachsen zu studieren und dann weiter akademisch durchzustarten. Studentische Mitarbeitende sind häufig die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler von morgen. Ein Tarifvertrag wäre wichtig, um diese praktische Qualifizierungsphase stärker für Studierende zu öffnen, die es sich nicht einfach leisten können, als SHK zu arbeiten und dafür auf besser bezahlte Jobs zu verzichten. Diesen Tarif auszuschließen, ist keine kluge Strategie, und wir BÜNDNISGRÜNE sind überzeugt, dass es attraktive Arbeitsbedingungen im Wissenschaftssektor braucht, und das fängt schon im Studium an. Das Grundanliegen der Linksfraktion teilen wir also. Allerdings – und das ist keine Überraschung; wir haben einen ähnlichen Antrag genau vor zwei Jahren hier debattiert – können wir auch diesem Antrag nicht einfach zustimmen. Wir können als Landtag nicht mitten in den laufenden Tarifverhandlungen die Verhandlungspartner mit konkreten Forderungen beauftragen, die eins zu eins den Forderungen einer Seite entsprechen; das wäre aus Respekt vor der Autonomie der Tarifparteien nicht angemessen. Wir halten auch den im Antrag gewählten Weg nicht für geeignet. Mit dem Antrag wird die Verantwortung an die Staatsregierung weggeschoben: Sie soll zwei schmale Gesetzentwürfe einbringen. Aber ohne eigene Mehrheit im Parlament – und das wissen Sie auch – landet das ohnehin wieder hier. Es reicht nicht, das Thema symbolisch einmal kurz wieder aufzumachen und die Verantwortung an die Staatsregierung zu delegieren. Dass bei den aufgeworfenen Fragen etwas passieren muss, dem stimme ich zu; aber die konkreten Regelungen, die Sie vorschlagen, sollten wir genauer und mit zusätzlichem Sachverstand diskutieren, und für so etwas gibt es Anhörungen. Ein studentischer Personalrat ist tatsächlich überlegenswert, aber dabei müssen auch die praktischen Hürden beachtet werden. Nicht, dass die Lösung besser klingt. als sie faktisch wirkt. Kettenbefristung und sehr kurze Laufzeiten unter sechs Monaten stehen zu Recht in der Kritik. Mit der letzten Novelle des Hochschulgesetzes sind wir damit einen Schritt in die richtige Richtung gegangen. Dafür haben wir BÜNDNISGRÜNE uns eingesetzt. Vorher gab es keine Mindestvertragslaufzeiten im Hochschulgesetz. Es ist etwas Zeit vergangen, um zu schauen, wie die Regelung wirkt. Die Kollegin Neuhaus-Wartenberg hat das parlamentarische Monitoring übernommen, wofür ich ihr sehr dankbar bin; denn da läuft tatsächlich noch nicht alles so, wie es soll. Abgesehen von nachvollziehbaren Gründen für kurze Laufzeiten – wie zum Beispiel ein Studienabschluss oder auch der eigene Wunsch von Studierenden; denn auch das steckt, wenn wir ehrlich sind, in den Antworten – müssen wir selbstverständlich dazu kommen, dass das Gesetz eingehalten wird. Da steht die Staatsregierung in der Verantwortung. Wir sollten die Zahlen dann auch differenziert betrachten und eine gründliche Abwägung zu Mindestlaufzeiten vornehmen, bevor wir etwas gesetzlich festlegen. Den Antrag wieder nur als Begleitkampagne zu den laufenden Tarifverhandlungen ins Plenumschaufenster zu stellen, reicht nicht aus. Ich wünsche mir eine vertiefte Auseinandersetzung. Dem Antrag können wir so, wie er vor uns liegt, nicht folgen. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Es sprach Frau Kollegin Dr. Maicher von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Herr Berger hat nun die Gelegenheit zu sprechen. Ich sehe ihn nicht. Damit ist die erste Rederunde abgeschlossen. Besteht Bedarf für eine zweite Rederunde? – Das kann ich nicht erkennen. Dann hat die Staatsregierung die Gelegenheit, Stellung zu beziehen. Ich sehe Herrn Staatsminister Gemkow. Bitte schön, Herr Kollege. Sebastian Gemkow, Staatsminister für Wissenschaft, Hochschule und Forschung: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem vorliegenden Antrag wird die Staatsregierung aufgefordert, sich in den laufenden Tarifverhandlungen für einen eigenen Tarifvertrag der studentischen Beschäftigten – TV Stud – einzusetzen sowie eine Gesetzesinitiative für einen eigenen Personalrat zu ergreifen. Außerdem sollen im Hochschulgesetz Mindestvertragslaufzeiten von 24 Monaten für studentische Beschäftigte eingeführt werden. Auch für studentische Beschäftigte gilt das Arbeitsrecht, und selbstverständlich sind die Vorgaben des Arbeitsrechts ohne Wenn und Aber einzuhalten. Das wissen auch die Verantwortlichen an unseren Hochschulen, die Arbeitsverträge mit studentischen Beschäftigten abschließen und eine Vorgesetztenfunktion ausüben. Selbstverständlich können sich studentische Beschäftigte – wie alle anderen Beschäftigten auch – mit ihren Anliegen an die örtlichen Personalräte wenden; denn die örtlichen Personalräte vertreten entsprechend dem Sächsischen Personalvertretungsgesetz auch die Interessen der studentischen Beschäftigten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, viele von Ihnen sind engagiert und wissen aus eigener Erfahrung, dass die Funktion eines Personalrats mit einem hohen Arbeitsaufwand und der Aneignung vertiefter Kenntnisse verbunden ist. Nicht ohne Grund haben die Personalräte eine Amtszeit von fünf Jahren. Das sichert personelle Kontinuität und die Möglichkeit, ausreichend Erfahrung zu sammeln. Studentische Personalräte, deren Fokus auf ihrem Studium liegt, könnten das kaum leisten. Es ist deshalb richtig, dass die örtlichen Personalräte diese Aufgabe übernehmen. Der vorliegende Antrag fordert auch eine Regelung im Hochschulgesetz, die die Vertragslaufzeit für studentische Beschäftigte auf 24 Monate anheben soll. Seit Mitte 2023 sind die grundsätzlichen Mindestvertragslaufzeiten für studentische Beschäftigte im Hochschulgesetz festgelegt; das ist von den Vorrednern schon angesprochen worden. Eine studentische Hilfskraft ist demnach mindestens ein Semester, eine wissenschaftliche oder künstlerische Hilfskraft mindestens zwölf Monate zu beschäftigen. Das war damals bereits ein deutlicher Sprung hin zu längeren Vertragslaufzeiten in gesetzlich verbindlicher Form. Bevor wir nun noch längere gesetzliche Mindestlaufzeiten diskutieren, lassen Sie uns einen Blick auf die praktischen Erfahrungen dieser Regelung werfen – das ist von den Vorrednern zum Teil schon angesprochen worden –, denn wir stellen fest, dass den studentischen Beschäftigten oft kürzere Vertragslaufzeiten entgegenkommen. Sie äußern diesen Wunsch zum Teil selbst, um sich beispielsweise ihrem Studium intensiv widmen zu können. Im Ergebnis würde der hier geforderte Abschluss von Zweijahresverträgen faktisch und praktisch wahrscheinlich zu weniger Verträgen für studentische Beschäftigte führen, weil sie über bestimmte Projekte, Tutorien und Veranstaltungen hinaus nicht adäquat beschäftigt werden können oder wollen. Zweijahresverträge gehen also am Bedarf sowohl der Studierenden als auch der Hochschulen vorbei. Dieser am Ende eher negative Effekt kann sicher nicht gewollt sein. Was die Arbeitsbedingungen der studentischen Beschäftigten angeht, gelten die einschlägigen Richtlinien der Tarifgemeinschaft der Länder. Diese Richtlinien setzen insbesondere Höchstbeträge der Vergütung als Stundensätze fest, und diese Stundensätze wurden zuletzt im Sommersemester 2025 signifikant erhöht. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Studentische Beschäftigung bietet jungen Frauen und Männern die Chance, bereits neben dem Studium erste berufliche Erfahrungen zu sammeln. Gleichzeitig eröffnen sich Möglichkeiten im Hinblick auf eine spätere Beschäftigung in der Wissenschaft. Die Studentinnen und Studenten übernehmen, wie die Fraktion Die Linke zu Recht ausführt, wichtige Aufgaben der Hochschulen, zum Beispiel bei der Unterstützung von Forschung und Lehre. Deshalb sind die Anliegen der studentischen Beschäftigten und ihre Arbeitsbedingungen im Ministerium im Blick, und wir setzen uns aktiv für die Belange dieser Beschäftigtengruppe ein. Veränderungen im Sinne des Antrags bedarf es aus Sicht der Staatsregierung deshalb nicht. Vielen Dank. (Starker Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Wir hörten für die Staatsregierung Herrn Staatsminister Gemkow. Da ich keinen weiteren Aussprachebedarf sehe, rufe ich jetzt die Fraktion Die Linke für das Schlusswort auf. Ich sehe erneut Frau Neuhaus-Wartenberg. Bitte schön.
