Oliver Fritzsche
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu Beginn meiner Rede möchte ich eines deutlich sagen: Ohne den Einsatz der studentischen Hilfskräfte wäre der reguläre Lehrund Forschungsbetrieb an unseren Hochschulen in Sachsen kaum machbar, (Beifall Die Linke, SPD) und ich möchte ihn mir auch nicht vorstellen. An dieser Stelle also vielen Dank an die studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte für ihr Engagement. Ihr Einsatz verdient Anerkennung und Respekt. Die Fraktion Die Linke bringt in dieser Legislaturperiode erneut einen Antrag ein, der einen eigenen Tarifvertrag für studentische Beschäftigte, den sogenannten TV-Stud, fordert. Wir hatten ein sehr ähnliches Anliegen bereits in der letzten Legislaturperiode – die Drucksachennummer damals, nur für die Interessierten, die es nachlesen wollen, war die 7/14769 – auf der Tagesordnung im Plenum und haben uns damit miteinander auseinandergesetzt. Neu an diesem Antrag ist, dass er stärker auf die gesetzlichen Regelungen zielt, die in der Zwischenzeit weitergegangen sind, beispielsweise die Novellierung des Sächsischen Hochschulgesetzes und die gefundenen Richtlinien der Tarifgemeinschaft der deutschen Länder. Insgesamt liegt der Fokus im vorliegenden Antrag auf Mindestund Höchstlaufzeiten der Verträge. Er fordert eine Festsetzung der Mindestlaufzeit auf 24 Monate, zwei Jahre, eine kleine Ewigkeit im Studentenleben. Grundsätzlich möchte ich einige Feststellungen machen: Zuerst einmal ist es die Aufgabe der Tarifparteien, sich auf entsprechende Tarifverträge zu einigen und diese inhaltlich auszugestalten. Eine politische Einflussnahme auf diese Verhandlungen schwächt die Tarifautonomie der Sozialpartner und ist daher dem Grunde nach abzulehnen. Wir sollten also alle auf die für den 11. und 12. Februar geplante dritte Runde in der Tarifverhandlung schauen, was dort passiert. Natürlich ist es legitim, sich mit einem Anliegen an die Öffentlichkeit zu wenden und Unterstützung dort in Aussicht zu stellen. Aber gegebenenfalls wäre der Verhandlungsführer Andreas Dressel, der Hamburger Finanzsenator, der richtige Adressat für einen freundlichen Brief. Es ist anzuführen, dass Studentinnen und Studenten an sächsischen Hochschulen in erster Linie einen akademischen Abschluss im Rahmen eines Regelstudiums anstreben oder zumindest anstreben sollten und für diesen Zweck ihre Hochschule besuchen und deren Kompetenz in Lehre und Forschung nutzen. Diese Aufgabe erbringen die öffentlich finanzierten Hochschulen für die Studentinnen und Studenten im Übrigen kostenfrei. Die Beschäftigung von Studentinnen und Studenten durch Professoren bzw. Fakultäten erfolgt in der Regel nur vorübergehend und dient dazu, die Studierenden bei der teilweisen Finanzierung ihres Lebensunterhaltes zu unterstützen. Sie ist grundsätzlich nicht darauf ausgerichtet, ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis zu begründen. Sowohl Arbeitgeber als auch Studenten sind meist an kurzfristigen, zeitlich begrenzten Beschäftigungen interessiert, damit der Fokus auf einem erfolgreichen Abschluss des Studiums im besten Falle in der Regelstudienzeit liegt. Eine Festsetzung der Mindestlaufzeit auf 24 Monate würde diesem Ansinnen zuwiderlaufen und eine Vielzahl kurzfristiger Beschäftigungsverhältnisse erheblich gefährden. Es sollte nach unserem Ansinnen wie bisher auch weiterhin von einer derartigen Regelung Abstand genommen werden, denn eines muss klar sein: Das Ziel eines Tarifvertrags für die Studenten kann nicht weniger studentische Beschäftigung sein; denn natürlich liegt uns daran, dass es diese Lehr-, aber auch Zuverdienstmöglichkeit für die Studierenden an unseren Hochschulen gibt. Studentische Beschäftigung ist und kann nicht die vorrangige Zielstellung an den Hochschulen sein. Viele der Studenten arbeiten zeitweise auch außerhalb der Hochschule in Unternehmen oder anderen Institutionen. Sie können daher nicht als unmittelbarer oder dauerhafter Teil der Beschäftigten einer Hochschule betrachtet werden. Die Einrichtung einer gesonderten Personalvertretung erscheint uns daher nicht geboten, da bei einem entsprechenden Engagement notwendige Freistellungen zu tätigen wären. Die vorhandenen Personalvertretungen haben ohnehin den Auftrag, die Interessen aller Beschäftigten zu vertreten, unabhängig davon, ob diese unmittelbar berücksichtigt werden. Zusammenfassend ist festzustellen: Mit dem vorliegenden Antrag möchte die Fraktion Die Linke einer Forderung zur unmittelbaren Einflussnahme auf tarifrechtliche Regelungen Nachdruck verleihen und fordert daher die Staatsregierung auf, den Tarifvertrag für studentische Beschäftigte zu fordern oder zu unterstützen. Sie unterstellt dabei, dass es sich bei diesen Beschäftigungsverhältnissen um prekäre Beschäftigungen handelt, die nur befristet, nach Auffassung der Antragstellerin schlecht bezahlt und ohne Urlaubstage oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sind. Dem möchte ich entgegnen, dass studentische Beschäftigte auch ohne eigenen Tarifvertrag nicht rechtlos sind. Für sie gelten die allgemeinen gesetzlichen Regelungen des Arbeitsrechts: Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, das Bundesurlaubsgesetz und das Mindestlohngesetz. Auch vor diesem Hintergrund lehnen wir Ihren Antrag ab. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU)
