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Christian Piwarz

04.02.2026 Sitzungen 8/24

Vielen Dank. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben jetzt miteinander eine sehr grundsätzliche Debatte zu den Kommunalfinanzen geführt. Es ist gut und richtig so, dass das hier im Hohen Hause stattfindet. Allein – Frau Knebel, erlauben Sie mir den Hinweis – der Antrag ist dafür nicht geeignet, weil er viel zu kleinteilig mit diesem Thema umgeht. Ich empfehle dringend, dazu einen anderen Antrag zu stellen oder das gegebenenfalls zum Thema einer Aktuellen Debatte zu machen. Dann können wir grundlegend über dieses Thema beraten. Ich will in Erinnerung rufen, dass die schwierige Finanzlage der Kommunen selbstverständlich ein Thema hier im Hohen Hause wie auch in der Staatsregierung ist und dass wir insbesondere mit den kommunalen Spitzenverbänden in einem sehr intensiven Austausch sind, um dieses Thema nicht nur zu analysieren, sondern auch Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten, wie das miteinander verbessert werden kann. Vieles davon ist hier schon angesprochen worden. Ich will in Erinnerung rufen, dass wir, gerade was die sehr prekäre Situation der Landkreise betrifft, schon im vergangenen Jahr mit den Spitzenverbänden eine Arbeitsgruppe gebildet haben, um zu überlegen, welche Instrumente es gibt, um das Thema Soziallastenausgleich im FAG zu verankern. Wir haben dort erste Ergebnisse vorliegen. Ich habe immer gesagt: Mit diesem Instrumentenkasten ist logischerweise nicht automatisch mehr Geld verbunden. Aber die Frage, wie viel Geld damit verbunden ist, müssen wir zum Schluss nicht nur mit den kommunalen Spitzenverbänden, sondern auch hier im Hohen Hause klären. Ich will in Erinnerung rufen, dass wir hier im Freistaat in einer schwierigen haushalterischen Situation sind. Es sei mir erlaubt, darauf hinzuweisen, dass auch das Hohe Haus einen gewissen Budgethunger verspürt. All das, was hier in wohlfeilen Worten den Kommunen an zusätzlichem Geld versprochen wird, bedeutet, dass wir im Freistaat bei ohnehin schon sehr eng geschnürtem Gürtel diesen noch ein wenig enger schnüren müssten. Dabei bitte ich um Wahrnahme der Realität bei dem, was man fordert. Zum Schluss müssen wir es alle miteinander ausdiskutieren. Last but not least, in der Aktuellen Debatte will ich nur eines deutlich machen: Wir unterstützen als Freistaat mit dem derzeit beschlossenen Haushalt für 2025/2026 die kommunalen Haushalte mit knapp einer Milliarde Euro. Ein Teil davon ist kommunales Geld. Aber der Freistaat gibt zusätzlich zum Ausgleichsmechanismus des FAG einen mittleren dreistelligen Millionenbetrag, um die Haushalte der Kommunen zu stabilisieren. Das sollte man an der Stelle berücksichtigen. (Beifall CDU und SPD) Erlauben Sie mir, in meiner vorbereiteten Rede etwas stärker auf den Antrag einzugehen, denn über diesen muss das Hohe Haus entscheiden. Ein zentraler Punkt des heutigen Antrags ist die Frage – damit komme ich wirklich auf den Antrag zurück, den man sich einmal durchlesen sollte –: Müssen die Kommunalverwaltungen die Haushalte strikt nach den Steuerschätzungen des Freistaates planen? Darum geht es in Ihrem Antrag. Dazu will ich deutlich sagen: Das müssen sie nicht. Die kommunale Planungshoheit ist ein Kernbestandteil der kommunalen Selbstverantwortung. Wir wissen alle, dass Städte, Gemeinden und Landkreise ihre örtlichen Gegebenheiten besser kennen als jede Exceltabelle des Arbeitskreises Steuerschätzung. Die halbjährlich veröffentlichten Ergebnisse der Steuerschätzung werden nämlich nicht auf einzelne Kommunen bezogen. Insofern können die Prognosen nicht unmittelbar seitens der einzelnen Kommunen übernommen werden. Auf Grundlage der Steuerschätzung stellt das sächsische Finanzministerium den Kommunen jährlich sogenannte Orientierungsdaten für die Finanzplanung zur Verfügung. Diese sind ein Ausblick darauf, wie sich die einzelnen Gemeindesteuerarten und die Zuweisungen im Finanzausgleich landesweit gegenüber dem letzten Ist–Ergebnis voraussichtlich entwickeln werden. Ziel der Orientierungsdaten ist genau das, was ihr Name sagt: Orientierung. Diese Orientierungsdaten zeigen Trends, Durchschnittswerte und Richtungen. Sie sagen jedoch nichts darüber aus, wie sich die Gewerbesteuer einer konkreten Gemeinde entwickelt, ob ein Betrieb expandiert oder schließt oder ob eine Steuererstattung zu erwarten ist. Letztendlich können sie auch nicht vorhersagen, wie sich die Steuergesetzgebung oder andere Gesetze mit Einnahmewirkungen entwickeln. Der Antrag von Ihnen argumentiert, dass es für die Jahre 2025 und 2026 erhebliche Veränderungen zwischen den Steuerschätzungen gegeben habe. Auch wenn man über die Erheblichkeit der Differenzen durchaus streiten kann, bleibt festzuhalten: Prognosen sind Voraussagen über wahrscheinliche Entwicklungen. Das Hellsehen ist uns leider nicht vergönnt. Die Prognosen des Arbeitskreises Steuerschätzung beruhen auf den jeweils besten verfügbaren Daten und auf wissenschaftlich fundierten Annahmen zur wirtschaftlichen Entwicklung. Wenn sich die geschätzte Entwicklung in der Realität anders darstellt, ist das kein Fehlverhalten, für das man irgendjemanden haftbar machen könnte. Die angespannte Haushaltslage vieler Kommunen wurde bereits ausführlich in diesem Haus beraten. Sie hat tiefere Ursachen. Auf der einen Seite – auch das ist angesprochen worden – sind es stark steigende Ausgaben, insbesondere im Sozialbereich, auf der anderen Seite weniger dynamisch wachsende Einnahmen. Meine Damen und Herren, damit stehen die sächsischen Kommunen nicht allein. Bund und Länder sind gleichermaßen unter Druck. Der Antrag erweckt den Eindruck, eine Vielzahl von Kommunen sei wegen der Prognoseabweichungen in eine Spirale der Kassenkredite geraten. Ein Blick in die Statistik zum Schuldenstand, die bis 2024 vorliegt, zeigt ein differenzierteres Bild: Bei kreisangehörigen Gemeinden gibt es ein sehr unterschiedliches Bild. Dort sind die Kassenkreditbestände relativ stabil auf einem – auch das muss man erwähnen – im Bundesvergleich relativ niedrigen Niveau. Bei den kreisfreien Städten konzentriert sich der Bestand vor allem auf Leipzig, dort allerdings vor allem aufgrund außergewöhnlicher Maßnahmen während der Energiekrise. Bei den Landkreisen wiederum liegt der Anstieg vor allem an den stark wachsenden Sozialausgaben. Hinzu kommt – auch das ist schon angesprochen worden –, dass die Landkreise keine eigenen Steuereinnahmen haben. Ihre Finanzierung basiert auf Zuweisungen aus dem FAG und der Kreisumlage. Letztere wiederum basiert auf den zurückliegenden tatsächlichen Steuereinnahmen der kreisangehörigen Gemeinden. Steuerprognosen spielen hierbei also nur eine sehr untergeordnete Rolle. Es bleibt die Frage der Zinsbelastungen. Ja, steigende Zinsen erhöhen den Druck auf Haushalte. Das gilt überall. Aber selbst wenn man unterstellt, dass zum Beispiel die Prognoseabweichungen für 2025 von 92 Millionen Euro vollständig über Kassenkredite mit einem Zinssatz von 3 % finanziert worden wären, läge die zusätzliche Zinslast im Promillebereich. Das wären 0,03 %. Das entspricht 2,8 Millionen Euro. Das läge im Promillebereich der kommunalen Gesamteinnahmen aus Steuereinnahmen und allgemeinen Finanzausgleichszuweisungen. Das ist weit entfernt von der Gefährdung der Liquidität infolge unterschiedlicher Prognosen. Zudem, meine Damen und Herren, sorgt der kommunale Finanzausgleich mit dem Gleichmäßigkeitsgrundsatz für Stabilität und Planbarkeit der kommunalen Finanzausstattung. Bei größeren Schwankungen – auch das ist bekannt – stehen Instrumente wie die Bildung und Auflösung eines Vorsorgevermögens oder die Stundung von Abrechnungsbeiträgen zur Verfügung. An dieser Stelle darf ich noch einmal daran erinnern, dass der Freistaat den Kommunen aktuell 275 Millionen Euro über mehrere Jahre stundet – und das zinslos. Meine Damen und Herren, kommunale Finanzen sind komplex, darüber haben wir heute miteinander diskutiert. Sie lassen sich aber nicht auf eine Zahl, eine Prognose oder eine spezielle Entwicklung reduzieren. Aus meiner Sicht braucht es daher den vorliegenden Antrag mit dem beschriebenen Ausgleich nicht. Es braucht stattdessen einen wirtschaftlichen Aufschwung, deutlich geringere Ausgabenlasten und ein geopolitisch ruhigeres Fahrwasser. Daher empfehle ich, den Antrag abzulehnen. Vielen Dank. (Beifall CDU und Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Für die Staatsregierung sprach Herr Staatsminister Piwarz. Weitere Wortmeldungen kann ich jetzt nicht erkennen. Wir kommen zum Schlusswort. Möchten Sie das Schlusswort halten oder nicht? Sie haben die Möglichkeit, ein Schlusswort zu halten. Sie müssen nicht, aber Sie können. Tagesordnungspunkt Jugend schützen, Zusammenhalt junger Menschen in Sachsen Drucksache 8/5640, Antrag der Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde lautet wie folgt: BÜNDNISGRÜNE, CDU, AfD, BSW, SPD, Die Linke, der fraktionslose Abgeordnete und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile der Fraktion BÜNDNISGRÜNE als Einreicherin das Wort. Frau Kollegin Melcher; bitte. Wer der Rede nicht folgen möchte, den bitte ich, zügig den Plenarsaal zu verlassen. Es ist eine unglaubliche Unruhe im Raum.

Protokoll ↗