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Kay Ritter

CDU 04.02.2026 Sitzungen 8/24

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nun ist der Kollege Berger gerade entfleucht; es ist wahrscheinlich doch nicht so interessant. Aber als kleine Anmerkung: Danke für den Hinweis. (Oh-Rufe AfD) Ich weiß, wie es in meiner Stadt wirtschaftlich aussieht – das kann ich Ihnen mitgeben. Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der ersten Runde habe ich die Ausgangslage und die politischen Rahmenbedingungen dargestellt. Lassen Sie mich nun auf die konkreten Ergebnisse des Kompromisses eingehen. Zunächst müssen wir uns die wirtschaftliche Situation vor Augen führen. Drei Jahre in Folge konnte die deutsche Wirtschaft aufgrund anhaltender Exportschwäche kein Wachstum verzeichnen. (Sebastian Wippel, AfD: Exportschwäche!) Besonders kleine mittelständische Unternehmen sowie das Handwerk stehen unter erheblichem Druck. Fachkräftemangel, steigende Kosten und staatliche sowie teilweise selbst auferlegte bürokratische Anforderungen belasten viele unserer Betriebe im Alltag. Diese Sorgen nehmen wir sehr ernst. Wir wissen: Die wirtschaftlichen Voraussetzungen werden auch in den kommenden Jahren nicht besser. Wir versuchen sie jedenfalls zu mildern. Gerade deshalb mussten wir bei diesem Gesetz besonders sorgfältig vorgehen. Ich betone noch einmal: Die Grundlage dieses Änderungsantrags war ein Volksantrag mit mehr als 55 000 Unterschriften. Der nun vorliegende Kompromiss trägt den berechtigten Sorgen der Unternehmen Rechnung, schafft Planungssicherheit und vermeidet zusätzliche Belastungen. Gleichzeitig verlieren wir die Erwerbstätigen nicht aus dem Blick; denn auch ihre Qualifizierung ist entscheidend für die Zukunft unseres Landes. Der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz hat dem Landtag daher mehrheitlich empfohlen, der Beschlussempfehlung zuzustimmen. Was beinhaltet diese nun konkret? Zentrale Änderung ist die Umbenennung des Gesetzes. Aus dem Bildungsfreistellungsgesetz wird das Qualifizierungszeitgesetz. Entsprechend wird im gesamten Gesetz der Begriff „Bildungsfreistellung“ durch „Qualifizierungszeit“ ersetzt. (Zuruf AfD: Ja, richtig!) Damit wird der Schwerpunkt stärker auf berufliche und gesellschaftlich relevante Qualifizierung gelegt. Inhaltlich wird der Anspruch neu gefasst. Die Qualifizierungszeit dient nun ausdrücklich drei Zwecken: beruflicher Weiterbildung, Qualifizierung für ehrenamtliches Engagement sowie politischer Bildung. Diese Bereiche werden genauer definiert, um ihren Nutzen für Beschäftigungsfähigkeit, gesellschaftliches Engagement und demokratische Teilhabe hervorzuheben. Eine wesentliche Änderung betrifft den Umfang des Anspruchs. Statt der ursprünglich vorgesehenen fünf Tage pro Jahr beträgt die Qualifizierungszeit künftig drei Arbeitstage jährlich. Es wurde den Bedenken des Sächsischen Städte- und Gemeindetages Rechnung getragen, indem festgelegt wird, dass unsere Lehrkräfte an den sächsischen Schulen die Qualifizierungszeit nur in der unterrichtsfreien Zeit nutzen können, um somit den Unterrichtsausfall für unsere Kinder zu vermeiden. Das Antragsverfahren wird verbindlicher geregelt. Beschäftigte müssen die Freistellung mindestens zwölf Wochen vor Beginn beantragen und entsprechende Nachweise beifügen. Arbeitgeber erhalten längere Fristen zur Entscheidung, und Regelungen zur Übertragung nicht genutzter Ansprüche ins Folgejahr werden klarer gefasst. Nach Abschluss der Weiterbildung ist eine Teilnahmebestätigung vorzulegen. Auch bei der Anerkennung von Weiterbildungsveranstaltungen erfolgen Änderungen. Es wird präzisiert, welche Veranstaltungen ausdrücklich nicht als Qualifizierungszeit gelten, etwa touristische Studienreisen, Freizeit- oder Erholungskurse sowie parteigebundene oder rein politischaktivistische Veranstaltungen. Neu eingeführt wird zudem eine staatliche Entlastung kleinerer Unternehmen. Arbeitgeber mit in der Regel höchstens 20 Beschäftigten erhalten eine Kompensation von 115 Euro pro Tag und Beschäftigtem. Auch das zeigt, dass wir die wirtschaftliche Realität ernst nehmen. Schließlich werden Verfahren stärker digitalisiert und Detailregelungen künftig per Rechtsverordnung konkretisiert. Das Gesetz soll grundsätzlich am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Als CDU haben wir sowohl mit Befürwortern als auch mit Kritikern intensiv diskutiert. Nach Abwägung aller Argumente steht nun ein Kompromiss, der unterschiedliche Interessen zusammenführt, und noch einmal: Der Interessenausgleich ist für uns Kern verantwortungsvoller Politik. Wir setzen damit maßvoll, verantwortungsvoll und sachgerecht um, was im Koalitionsvertrag vereinbart wurde. Wir stehen zu unserem Wort und behalten gleichzeitig die wirtschaftliche Situation unseres Landes fest im Blick. Lassen Sie mich daher zusammenfassend sagen: Das vorliegende Qualifizierungszeitgesetz stellt im Vergleich zu anderen Bundesländern einen modernen sächsischen Weg dar. Es verbindet wirtschaftliche Vernunft mit gesellschaftlicher Verantwortung. Es stärkt Qualifikation statt Stillstand und würdigt ehrenamtliches Engagement, ohne die Leistungsfähigkeit unserer Wirtschaft zu überfordern oder zu gefährden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Entscheidung ist das Ergebnis sorgfältiger Abwägung. Sie ist nüchtern, sachlich und ausgewogen. Es ist kein Beschluss, dem man mit Jubel zustimmt, aber es ist ein tragfähiger Schritt nach vorn und ein Beleg dafür, dass unsere Demokratie durch Kompromissfähigkeit handlungsfähig ist. Ich bitte Sie am Ende dieser Debatte um Zustimmung zur vorliegenden Beschlussempfehlung. Vielen Dank. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Ich sehe am Mikrofon 7 das Begehren nach einer Kurzintervention. Herr Kollege?

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