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Lars Wurzler

BSW 04.02.2026 Sitzungen 8/24

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über den vom BSW eingebrachten Antrag zur Anerkennung von Dyskalkulie als Teilleistungsstörung und die Weiterentwicklung zum vorliegenden Änderungsantrag. Ziel des Antrages waren und sind zwei Dinge: die Anerkennung als Teilleistungsschwäche, die nicht nur aus Sicht des BSW längst überfällig ist, und auch der damit verbundene verbindliche Nachteilsausgleich – transparent und rechtssicher für die betroffenen Schülerinnen und Schüler und die Lehrkräfte. Sollte der Antrag bzw. der Änderungsantrag gleich eine Mehrheit finden, ist dies ein enorm wichtiger Schritt, den es voll zu würdigen gilt. Damit gibt es dann mehr als nur eine vage Hoffnung nach der jahrelangen Leidensphase der betroffenen Schülerinnen und Schüler und der Unsicherheit für die Lehrkräfte im Freistaat. Der Änderungsantrag umfasst aber weit mehr als die zwei gerade genannten Punkte. Dafür gilt allen am Prozess Beteiligten, zu denen auch Minister Clemens und sein Ministerium gehören, mein aufrichtiger Dank. So umfasst er Ansätze im frühkindlichen Bereich, Aus-, Fort- und Weiterbildungsaspekte sowie eine wissenschaftliche Begleitung. Insgesamt handelt es sich um ein tolles Gesamtpaket, das in jedem Fall zustimmungswürdig ist. Was mich persönlich besonders freut, ist, dass gemäß dem Antragstext nicht irgendwann damit begonnen wird, sondern bereits zum Schuljahr 2026/2027. Ich wäre nicht ich, wenn es nicht auch Kritik gäbe, und zwar vor allem an den Begleittönen rund um den Antrag. Wie die geschätzte Kollegin Melcher in einem ihrer SocialMedia-Auftritte zu Recht darauf hinweist, hat es bis hierher 20 Jahre gedauert. Diesbezüglich darf man zu Recht fragen: Warum eigentlich? Da wird in einem offenen Brief des Landeselternrates davon gesprochen, dass Sie letztlich allein für sich in Anspruch nehmen, dass Ihnen die alleinige Anerkennung gebühre. Aber genug zur Kritik. Wieder zum positiven Inhalt: Besonders spannend und vielversprechend ist, dass der Grundantrag von der Fraktion BSW kommt. Das heißt, dass eine neue Partei etwas geschafft hat, wozu andere hier im Landtag Jahre und Jahrzehnte gebraucht haben, nämlich binnen Jahresfrist eine Mehrheit für einen Antrag zu finden. (Beifall BSW) Ich sage dies nicht ohne einen gewissen Stolz. Auch wenn es hier nicht alle hören wollen und der Änderungsantrag eine Gemeinschaftsproduktion ist: Wichtig ist nur, dass es funktioniert. Auch wenn der Konsultationsmechanismus noch nicht perfekt funktioniert und noch nicht endgültig ausgereift ist, weil es für alle neu ist, so ist das, worüber wir sprechen, ein beredtes Beispiel dafür, dass es funktionieren kann. Ich greife hier gern die Worte des Landtagspräsidenten Herrn Dierks auf, wenn ich sage: Auch ich bin der festen Überzeugung, der Kompromiss muss das Ergebnis sein, nicht kleinliche Streitigkeiten über Kommata und Vokabeln. Eine echte Verbesserung der Situation muss das gemeinsame Ziel sein. (Beifall BSW) Wir werden genau beobachten, was konkret in den nächsten anderthalb Jahren passieren wird, und das Thema in dieser Legislaturperiode sicher noch einmal aufgreifen. Abschließend ist es ein tolles Ergebnis für alle, egal ob Betroffene oder Beteiligte. Vielen Dank. (Beifall BSW) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war Kollege Wurzler von der Fraktion BSW. Als Nächste sehe ich Frau Kollegin Neuhaus-Wartenberg von der Fraktion Die Linke.

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