Franziska Schubert
Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das BSW fordert in seinem Antrag, dass der Freistaat künftig die Zinslasten aus kommunalen Kassenkrediten übernimmt, wenn die tatsächlichen Einnahmen erheblich von den Steuerschätzungen abweichen. Vorgeschlagen wird ein pauschaler Zinsübernahmemechanismus, möglichst unbürokratisch umgesetzt. Ich verstehe Sie, Frau Knebel. Ich bin mit Leib und Seele seit vielen Jahren Kommunalpolitikerin. Ich sehe die Entwicklung, und ich kann mich nicht an die letzten zehn fetten Jahre im Landkreis Görlitz erinnern, ganz und gar nicht. Ich lese den Antrag ein Stück weit auch als einen Versuch, einen Umgang mit dieser Situation zu finden, in der man nicht so richtig weiß, wie man weiterkommt, weil man ständig an Blockaden stößt, sowohl im Bund als auch im Land. Deshalb will ich nicht darauf herumhacken, aber Ihnen erklären, warum wir den Antrag ablehnen, weil sich in Ihrem Antrag im Kern zwei Fragen stellen: Ist das, was Sie vorschlagen, ein nachhaltiges, dauerhaft tragfähiges und strukturelles Instrument zur Unterstützung der Kommunen, und ist es rechtssicher? Ist es zielgenau, und ist es tatsächlich einfach umsetzbar? Als BÜNDNISGRÜNE stehen wir fest zur kommunalen Selbstverwaltung. Wir wissen, dass die Haushaltslage vieler Städte, Gemeinden und Landkreise extrem angespannt ist – und das nicht erst seit gestern. Spätestens seit 2020, so auch meine Beobachtung, hat sich der Druck massiv erhöht. Es gibt mehr Pflichtaufgaben, Investitionsstau, wir hatten eine Pandemie, Baukostenexplosion, Energiepreiskrise und eine schwächelnde Einnahmenseite. Bund und Länder haben darauf immer mal wieder reagiert. Ja, Sie erinnern sich: Hilfspakete, Sonderprogramme, Entlastungen, aber die eigentlichen strukturellen Probleme sind nicht gelöst worden. Der Bund macht dicht. Ich glaube nicht, dass es gelingt, den Bund dazu zu bewegen, mehr Geld in die Sozialausgaben zu geben. Das Land will auch nicht wirklich an eine Reform des FAG heran. Dazu sage ich dann noch etwas. Deshalb glauben wir, dass der Vorschlag, den Sie machen, zu kurz greift. Die Steuerschätzungen entstehen nicht im luftleeren Raum. Sie werden zweimal jährlich im Arbeitskreis Steuerschätzung erarbeitet. Daran sind die Länder und die kommunalen Spitzenverbände beteiligt. Diese Prognosen sind verbindliche Planungs- und Orientierungsrahmen. Es ist gut, dass wir sie haben. Wenn es aber zu Abweichungen kommt, und das wissen wir, dann gibt es ein Problem. Es ist nicht immer nur Ausdruck des politischen Versagens einer Ebene, sondern vielleicht von sehr vielen. Kassenkredite dienen der kurzfristigen Liquiditätssicherung. Ich bin da bei Ihnen: Auch wir haben regelmäßig Gänsehaut, wenn wir sehen, in welchen Höhen wir sie wieder zu beschließen haben bzw. wie sie dann aussehen, wenn wir über den Haushaltsvollzug sprechen. Wenn der Freistaat jetzt anfängt, diese Zinsen zu übernehmen, wenn weiterhin nicht der bezahlt, der bestellt – und das erfolgt im Moment nicht, das passiert nicht –, dann schaffen wir eine Art neues Subventionsinstrument mit falschen Anreizen. Eigentlich ist es das, was Sie fordern. Es entstehen Abhängigkeiten, kann ich mir vorstellen, die wir so nicht wollen, ohne die strukturelle Ursache der Haushaltsprobleme zu adressieren. Es bleibt einiges außen vor. Es gibt eine unterschiedliche Wirtschaftskraft, auch innerhalb der sächsischen kommunalen Familie. Wir haben ungleiche Infrastrukturbedarfe, wir haben steigende Bau- und Energiepreise, strukturelle Unterfinanzierung. Das haben alle Rednerinnen und Redner heute schon gesagt, aber das löst eine selektive Zinsübernahme nicht. Der Antrag bleibt einige Antworten schuldig, wie ein einfaches Verfahren aussehen soll; denn es sind öffentliche Mittel, es sind Steuergelder, mit denen wir arbeiten, und das erfordert ein Maß an Transparenz, an Nachweisbarkeit und an klaren Kriterien. Wie wollen wir Doppelförderungen ausschließen? Wie weisen die Kommunen nach, dass sie antragsberechtigt sind, und wer ist es nicht? Das bleibt im Antrag offen. Am Ende teilt der Vorschlag die kommunale Familie in zwei Klassen: Es gibt eine begünstigte und eine nicht begünstigte Kommune, obwohl alle ähnliche Herausforderungen haben. Deshalb ist der Weg, den Sie vorschlagen, nicht ausgegoren, würde ich sagen, noch nicht fertig gedacht. Was es stattdessen braucht, ist eine echte Strukturreform der Finanzbeziehungen. Das sage ich, seit ich hier in diesem Landtag bin. Unsere Fraktion stand immer für einen Systemwechsel im FAG. Wir haben immer gesagt, wir wollen Bedarfsorientierung. Wir wollen endlich, wenn es die Doppik schon mal gibt, eine vergleichende Produktgruppenanalyse. Wir wollen das im Parlament diskutieren. Es braucht alles extrem viel Zeit. Liebe Kollegin Pfeil, „die Botschaft höre ich wohl, allein mir fehlt der Glaube“. Wir brauchen einen kommunalen Finanzausgleich, der in Krisenzeiten wieder trägt, der die Risiken fair verteilt und Planungssicherheit schafft. Wir haben zum Beispiel vorgeschlagen, dass das Land Anteile an den kommunalen Anteilen für den KSV übernimmt. Das wäre kurzfristig eine Sache, die man einmal prüfen könnte. Das wäre eine enorme Entlastung für die Kommunen, die davon betroffen sind. Insbesondere die ehemaligen Kreisstädte, also die Mittelzentren, hätten davon wirklich etwas. Ich habe die Übersichten, wie sich die Kosten dort entwickelt haben, auch auf diesen Ebenen. Ich wiederhole es deshalb an dieser Stelle: Ein kommunaler Finanzausgleich wurde selten aus politischer Einsicht heraus reformiert. Er war fast immer das Ergebnis eines gerichtlichen Urteils, und warum sich in Sachsen nicht längst eine Allianz an Kommunen auf diesen Weg gemacht hat, bleibt offen. Ich halte ihn nach all den vielen Jahren, in denen ich das hier alles hier erlebe, für unumgänglich. Den vorliegenden Antrag lehne ich ab. Ich halte ihn nicht für das richtige Instrument und ich hoffe, ich konnte Ihnen nachvollziehbar und argumentativ darlegen, warum wir das so einschätzen. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE)
