Albrecht Pallas
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Öffnung des SGB II und des Bürgergeldleistungsanspruchs für geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer 2022 war eine richtige Entscheidung in einer außergewöhnlichen und dramatischen Situation. Erinnern wir uns. Am 24. Februar begannen die Bombenangriffe und die Invasion Russlands in die Ukraine, die nichts weniger als die Auslöschung des souveränen Nationalstaats und der ukrainischen Identität sowie die Einverleibung des ganzen Landes zum Ziel hatte. Der Beginn dieses völkerrechtswidrigen Angriffskrieges löste sofort Fluchtbewegungen Hunderttausender Menschen aus, insbesondere bei Familien, Frauen, Kindern und älteren Menschen. Auf diese Situation musste schnell und entschieden reagiert werden. Die EU setzte die Massenzustromrichtlinie in Kraft, um zu verhindern, dass die nationalen Zuwanderungsbehörden überfordert oder handlungsunfähig werden. Infolgedessen wurden die Tausenden Ukrainerinnen und Ukrainer, welche nach Deutschland kamen, anstatt mit aufwendigen Einzelfallprüfungen im Asylbewerberleistungsgesetz direkt mit dem Bürgergeld unterstützt. Das war die angemessene und richtige Entscheidung, um eine schnelle und effiziente Versorgung der großen Zahl an Ukrainerinnen und Ukrainern, die nach Deutschland kamen, gewährleisten zu können. In der Folge erhielten ukrainische Geflüchtete einen leichteren Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Schulplätzen, zu Sprachkursen. Aber die Entwicklung seitdem zeigt Licht und Schatten. So ist das. Dem großen Unterstützungswillen der deutschen Bevölkerung konnte eine erleichterte Aufnahme und Integration der Geflüchteten zur Seite gestellt werden. Aufnahme, Unterbringung, Verteilung auf die Kommunen, die Beschulung von Kindern – das hat im Großen und Ganzen gut funktioniert. Andere migrantische Communities, die teilweise Jahrzehnte für bessere Teilhabe und Integration ihrer Angehörigen gekämpft haben, blickten aber mit gemischten Gefühlen auf den Rechtskreiswechsel. Das kann ich gut nachvollziehen. Die SPD hatte bereits damals vorgeschlagen, dass die leichtere Integration der Ukrainerinnen und Ukrainer Vorbild für alle anderen Gruppen von Zuwanderern sein sollte. Wir stellen aber leider fest, dass in Sachsen die Arbeitsmarktintegration ukrainischer Geflüchteter schleppender läuft als im Bundesdurchschnitt und sich Integrationserfolge nicht in dem Maße eingestellt haben, wie wir das erhofft hatten. Gleichzeitig bleiben die Kommunen auf Teilen der Kosten sitzen. Wir haben gehört, dass zurzeit die Debatte zum Leistungsrechtsanpassungsgesetz im Bund läuft, das für Geflüchtete aus der Ukraine, die nach dem 1. April 2025 eingereist sind, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vorsieht. Ich sage es ganz offen: Den Vorschlag der Bundesregierung finde ich prinzipiell nachvollziehbar. Da es nicht gelungen ist, den erleichterten Zugang zu Integration und Teilhabe für alle Migrantengruppen zu erreichen, wird durch den neuen Rechtskreiswechsel zumindest wieder eine Gleichbehandlung der verschiedenen Gruppen erreicht, auch wenn wir uns als SPD das andersherum gewünscht hatten. Der Gesetzentwurf war in der Großen Koalition mehrheitsfähig, weil Erleichterungen im Arbeitsmarkt und Zugang zur Integration erhalten bleiben. Das ist der entscheidende Punkt. Wichtig ist, dass es nicht für die bereits hier lebenden Ukrainerinnen und Ukrainer gelten soll. Das hätte keinen Effekt, außer einer zusätzlichen Erschwernis für die Integration. Die hier lebenden Ukrainer müssen stattdessen umfassender integriert, zur Aufnahme von Arbeit motiviert und für ein mündiges Leben in Deutschland empowert werden. In dem vorliegenden Antrag der AfD wird das Gegenteil gefordert. Sie bedienen die vielfach widerlegte These, dass Sozialleistungen ein zentraler Pullfaktor wären. Das stimmt einfach nicht. (Ironische Nein-Rufe AfD) Das ist wissenschaftlich belegt. Viel entscheidender sind die Aufnahmebedingungen im Land. Wie sind die Willkommensstrukturen? Wie schnell können sie die Sprache lernen und Arbeit aufnehmen? Gibt es bereits Kontakte oder lokale Gruppen, welche das Ankommen erleichtern? Sie suggerieren, dass durch den vollständigen Rechtskreiswechsel massiv Kosten gespart werden könnten. Das haben wir soeben in der Rede des Kollegen gehört. Tatsache ist, dass der nachträgliche Rechtskreiswechsel für alle Ukrainerinnen und Ukrainer zunächst einen gewaltigen Verwaltungsaufwand mit sich bringen würde, erst recht, da Sie keine Übergangsfristen vorgesehen haben. Ihr Antrag würde deshalb zunächst zu einer massiven und viel stärkeren Belastung unserer Länder und Kommunen führen. Auch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz kosten Geld. Das ist in Ordnung so. Der beste Weg, wie wir als Gemeinschaft weniger für die Unterstützung zahlen, ist, in der Arbeitsmarktintegration besser zu werden. Ihr Antrag würde die angelaufene Integration der Menschen unnötig behindern und für unsere Wirtschaft die dringend benötigte Integration in den Arbeitsmarkt weiter verzögern. Ein Teil Ihrer Forderungen ist zudem verfassungswidrig. Sozialleistungen können nicht auf europäisches Mittelmaß festgelegt werden, da das geltende nationale Existenzminimum nicht unterlaufen werden darf, wie das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung immer wieder deutlich macht. Unter dem Strich: Sie bedienen und verstärken mit diesem Ansatz nur die menschenfeindliche Meinungsmache auf dem Rücken ukrainischer Kriegsflüchtlinge. Die SPD hingegen steht zu Deutschland als Einwanderungsland. Wir wollen auch unseren internationalen Verpflichtungen weiterhin nachkommen. Darum wollen wir unser Einwanderungs- und Integrationssystem immer besser machen. Ihren Antrag lehnen wir ab. Danke schön. (Beifall SPD und Martin Modschiedler, CDU) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die SPD-Fraktion Herrn Abg. Pallas. Als Nächstes spricht für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE Frau Abg. Schubert.
