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Prof. Dr. Jörg Scheibe

BSW 04.02.2026 Sitzungen 8/24

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich halte die Debatte für wichtig und wir sollten das Thema nicht unterschätzen. Mit dem Antrag sind Grundsatzfragen verbunden, die unseren Wissenschaftsstandort berühren. Die Forderung nach einem Tarifvertrag für studentisch Beschäftigte ist aber nicht nur ein Ruf nach Anerkennung, sondern auch ein erheblicher Eingriff in die Verwaltung der Hochschulen. Als Gesetzgeber sind wir ebenso verpflichtet, die Konsequenzen im Auge zu behalten und den für das gesamte Hochschulsystem notwendigen Aufwand zu betrachten. Denken wir an die Umsetzung, ist der damit verbundene unverhältnismäßig hohe Bürokratieaufwand ein entscheidender Faktor. Unsere Hochschulverwaltungen arbeiten bereits am Limit. Die Einführung eines eigenständigen Tarifvertrages für eine Gruppe mit einer derart hohen Fluktuation wäre ein administrativer Kraftakt. Wir sprechen gleichzeitig über massiv steigende Verwaltungskosten. Experten schätzen, dass sich die Verwaltungskosten für Neuanlage, Überwachung und Abwicklung tarifgebundener Kurzzeitverträge pro Student um 20 bis 30 % erhöhen könnten. Bei Tausenden studentischen Hilfskräften in Sachsen binden wir hier Millionen Euro, die nicht in der Forschung, sondern in der Aktenverwaltung landen. (Gerald Eisenblätter, SPD, steht am Mikrofon.) Wir brauchen eine schlanke, schlagkräftige Wissenschaft und keinen aufgeblähten Apparat. Gleichzeitig müssen wir die akademische Freiheit berücksichtigen. Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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