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Jörg Urban

AfD 04.02.2026 Sitzungen 8/24

Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Kollege Hartmann, ich nehme das zur Kenntnis. Sie hängen Ihr Fähnchen nicht in den Wind. Wenn Sie heute zustimmen, dann bedeutet das aber, dass Sie für sich entschieden haben, dass der Bildungsurlaub richtig ist. Ich hoffe, dass wir mit der heutigen namentlichen Abstimmung von jedem Abgeordneten das klare Signal bekommen, ob er für oder gegen den Bildungsurlaub ist, und zwar trotz der Stimmen aus der Wirtschaft. – Vielen Dank. (Beifall AfD) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war die Reaktion von Kollegen Urban. Gibt es in dieser vierten Rederunde weiteren Aussprachebedarf? – Das kann ich nicht erkennen. Dann hat jetzt die Staatsregierung die Möglichkeit, ihre Stellungnahme abzugeben. Ich sehe den Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, Herrn Dirk Panter. Bitte schön. Dirk Panter, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein langer Weg findet in der Abstimmung des vorliegenden Gesetzentwurfes seinen Abschluss. Wir erleben hier in Sachsen gerade etwas, was in der ganzen Bundesrepublik nicht häufig passiert. Ein Volksantrag wird am Ende in geltendes Recht umgesetzt. Um es anders zu sagen: Das Vorhaben, das wir heute zur Abstimmung bringen, ist nicht im Hinterzimmer eines Ministeriums entstanden, es ist vielmehr ein direktes Anliegen der Sächsinnen und Sachsen. Es war ein Volksantrag, getragen von der breiten Zivilgesellschaft. Über 55 000 Menschen – wir haben es heute schon oft gehört – haben unterschrieben. Die Institutionen, die dahinterstehen, vereinigen über 900 000 Mitglieder auf sich. Zu den Einzelheiten des Gesetzes haben wir im Rahmen der Debatte schon ausführlich gesprochen. Dass dieses Gesetz jetzt kurz vor der Verabschiedung steht, ist nach vielen Diskussionen und Debatten, wie ich meine, ein gutes Zeichen für die Lebendigkeit unserer Demokratie. Mein herzlicher Dank geht an alle, die sich der Debatte über Jahre hinweg so intensiv gewidmet haben. Mit dem – vorausschauend positiven – Votum des Landtags wird Sachsen ein wichtiges Signal in Richtung Ehrenamt und Weiterbildung senden. Gleichzeitig hat die Diskussion um die Qualifizierungszeit die tief sitzende Ablehnung der Wirtschaft deutlich gemacht. Ich möchte es noch einmal sagen, Herr Urban, dass es um Qualifizierungszeit und nicht um Bildungsurlaub geht. Es ist klar, dass Sie das gern anders nennen möchten. Aber der vorliegende Gesetzentwurf befasst sich mit der Qualifizierungszeit. Wir hören als Staatsregierung die Kritik der Wirtschaft und verstehen die Sorgen der Unternehmen. Die wirtschaftliche Lage ist alles andere als rosig. Bürokratieberichtspflichten drücken an vielen Stellen. Diese Sorgen nehmen wir ernst. Wir haben das in den letzten Monaten an verschiedenen Stellen hoffentlich deutlich gemacht. Noch haben wir aber nicht so geliefert, wie es nötig ist. Auch das gehört zur Ehrlichkeit dazu. Deshalb wird in der aktuellen Lage gefragt: Jetzt auch noch die Qualifizierungszeit? Das wirkt für viele antagonistisch. Zur Ehrlichkeit gehört aber auch, dass an der Qualifizierungszeit und dem gefundenen Kompromiss die sächsische Wirtschaft weder kranken noch genesen wird. Bei nüchternem Blick auf die Fakten erscheint mir die Diskussion in weiten Teilen eher wie eine Stellvertreterdebatte. Das heißt, die Debatte ist in meinen Augen nur zum Teil eine zum Thema Qualifizierungszeit. In weiten Teilen ist sie ein Symbol für die schwierige Lage der Wirtschaft und die – ehrlich gesagt – ganz miserable Stimmung. Der Zeitpunkt der Einführung erscheint deshalb – das wurde heute viel bemüht – als der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt. Diese Position kann ich als Wirtschaftsminister in der aktuellen Lage nachvollziehen. Als Arbeitsminister bin ich gleichzeitig froh, dass die Diskussion um die Qualifizierungszeit heute ein – hoffentlich positives – Ende findet. Zur Ehrlichkeit gehört, dass es den richtigen Zeitpunkt nicht gibt und nie gab. Auch in wirtschaftlich guten Zeiten wurde die Initiative stets abgelehnt. Deshalb bleibe ich dabei: Die Qualifizierungszeit als Kern allen Übels zu geißeln, geht meiner Meinung nach an der Realität vorbei. Es gibt viele andere drückende Probleme, die dringend gelöst werden müssen. An denen arbeiten wir. Wir müssen jetzt das eine tun, ohne das andere zu lassen, das heißt, den Kompromiss zur Qualifizierungszeit heute beschließen und trotzdem mit Hochdruck an besseren Rahmenbedingungen für die Wirtschaft arbeiten. Wir müssen als Land und als Freistaat einfacher und schneller werden. Das bedeutet zum Beispiel, dass wir Prozesse und Verfahren in Zukunft weglassen, auch solche, die uns heute noch lieb und teuer erscheinen. Dafür werde ich streiten. Das bedeutet auch, in Zukunft die stets gut begründeten Extraschleifen besonders kritisch zu bewerten, bevor wir neue Regelungen erlassen. Das bedeutet, kein Gold-Plating in der Förderung. Mit der konsequenten Entschlackung unseres wichtigsten Förderprogramms, der Gemeinschaftsaufgabe regionale Wirtschaftsstruktur, fangen wir aktuell an, nachdem der Bund den neuen Koordinierungsrahmen im Dezember 2025 endlich beschlossen hat. Das bedeutet die konsequente Entschlackung von Verwaltungsprozessen auf allen Ebenen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie können der Presse entnehmen, an wie vielen parallelen Prozessen wir in dieser Hinsicht aktuell arbeiten. Wir als Staatsregierung haben viel vor und wissen, dass wir liefern müssen, und das werden wir. Deshalb lassen Sie uns den Tag nicht vor dem Abend loben. Lassen Sie aber auch das Kind nicht schon morgens mit dem Bade ausschütten. Bei allen Diskussionen in die eine oder andere Richtung begrüßen wir als Staatsregierung den vorliegenden Kompromiss als Ergebnis eines Volksantrags. Ich danke allen Beteiligten, auch den Kolleginnen und Kollegen in diesem Hohen Hause, die mit Augenmaß und Sachverstand den Gesetzentwurf angepasst haben. Den bürokratischen und administrativen Erfüllungsaufwand werden wir vonseiten der Staatsregierung so gering wie möglich halten. Das haben wir versprochen und das werden wir auch einhalten. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD, CDU und Staatsregierung) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war für die Staatsregierung Staatsminister Panter. Da ich jetzt keinen Aussprachebedarf mehr sehe, ist die Aussprache beendet. Meine Damen und Herren! Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. (Ralf Böhme, BSW: Es gibt noch Änderungsanträge!) – Herr Kollege, ich bitte um etwas Geduld. Aufgerufen ist der Gesetzentwurf „5 Tage Bildungszeit in Sachsen“, Gesetz über den Anspruch auf Bildungsfreistellung im Freistaat Sachsen (Sächsisches Bildungsfreistellungsgesetz – SächsBFG) unter der Drucksache 8/1429 – Gesetzentwurf in Form eines Volksantrages eingebracht. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz in Drucksache 8/5742. Es liegen folgende Änderungsanträge vor, über die wir gemäß § 46 Abs. 5 Satz 1 der Geschäftsordnung in der Reihenfolge ihres Eingangs beraten und abstimmen: Drucksache 8/5885 – ein Änderungsantrag der Fraktion BSW und Drucksache 8/5925 – ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion Die Linke. Wir behandeln zunächst den Änderungsantrag der Fraktion BSW. Wie angekündigt, kann diesen Herr Kollege Böhme nun einbringen; bitte schön.

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