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Prof. Dr. Jörg Scheibe

BSW 04.02.2026 Sitzungen 8/24

Das kann ich gern versuchen. Natürlich gibt es – wie sagten Sie?; ich habe es auch aufgeschrieben – diese „schuldrechtliche Vereinbarung“, aber das ist etwas anderes als ein Tarifvertrag. Bei einer schuldrechtlichen Vereinbarung geht es nur um den Arbeitsvertrag an sich. Sie haben gehört, was alles gefordert wird: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Urlaub. Allein die Idee – Urlaub für einen studentisch Beschäftigten – ist absurd: Ein Student hat Semesterferien und diese sind nicht zu knapp bemessen. Wann soll er denn seinen Urlaub nehmen? Während der Vorlesungszeit oder während der sowieso schon freien Zeit? Es ist also ein großer Unterschied, ob ich einen extra Vertrag habe oder eine schuldrechtliche Vereinbarung, die in Ordnung ist, da ich dort geschützt bin. Wir brauchen also eine schlanke, schlagkräftige Wissenschaft und keinen aufgeblähten Apparat; ich sagte es schon. Gleichzeitig müssen wir die akademische Freiheit berücksichtigen. Wer an der Hochschule studiert und gearbeitet hat, weiß, dass die Arbeit als Hilfskraft ein enorm wichtiger Ausbildungsteil sein kann. Ein Hochschulprofessor muss die Freiheit behalten, Talente flexibel in Projekte einzubinden, ohne dass ein massiver Prüfapparat zwischen Forschungsidee und Einstellung steht. Haushaltspolitisch wäre ein sächsischer Sonderweg abseits der Tarifgemeinschaft deutscher Länder riskant. In Zeiten einer angespannten Haushaltslage und des aktuell anstehenden Doppelhaushalts müssen wir hier Prioritäten setzen. Jeder Euro, den wir zusätzlich in Verwaltungsstellen für die Tarifpflege investieren, fehlt uns bei der schon jetzt schwierigen Aufrechterhaltung eines hochqualitativen Wissenschaftsbetriebes. Die Forderung ist – wir haben es gerade gehört – insgesamt nicht neu. Die schuldrechtliche Vereinbarung von 2023 garantiert bereits höhere Löhne und Mindestlaufzeiten, aber nicht von 24 Monaten; das ist völlig realitätsfern. Das halte ich übrigens für eine effiziente Lösung, ohne einen neuen Bürokratieapparat installieren zu müssen. Ich möchte ganz ausdrücklich betonen, dass ich keineswegs gegen Tarifverträge bin, im Gegenteil, aber nur dort, wo sie sinnvoll sind und mit einem vertretbaren Aufwand umgesetzt werden können. Lassen Sie uns daher den bewährten Tarifvertrag der Länder weiterentwickeln, statt unsere Universitäten mit neuen Hürden zu belasten! Aus Verantwortung für die Freiheit der Wissenschaft und die finanzielle Vernunft lehnen wir die Forderung ab. Vielen Dank. (Beifall BSW) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Wir hörten Herrn Kollegen Scheibe von der BSW-Fraktion. Es schließt sich die SPD-Fraktion an. Herr Kollege Eisenblätter, bitte schön, Sie haben das Wort.

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