Juliane Pfeil
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich war kurz versucht, noch einmal etwas zum Beteiligungsgesetz und der Chance der Kommunen zu sagen, aber vielleicht bearbeiten wir das Thema an einer anderen Stelle. Es passt aber, denke ich, eigentlich ganz gut hierhin, wenn wir über die finanzielle Situation sprechen. Ich möchte zunächst der BSW-Fraktion dafür danken, das Thema wieder gesetzt zu haben; denn wir merken immer wieder, wie wichtig dieses Thema ist und dass wir es gemeinsam diskutieren. Man merkt – leider Gottes – aber auch an der Anwesenheit, dass es meistens nur diejenigen diskutieren, die es vor Ort betrifft. Das sind die Kolleginnen und Kollegen in den Kommunalparlamenten, die auch hier sitzen. (Martina Jost, AfD: Ja, genau!) Das Thema ist real, es ist drängend, es betrifft mittlerweile eigentlich alle Städte und Gemeinden, insbesondere die Landkreise. Es ist gut, dass wir uns gemeinsam dafür einsetzen, dass es stabile kommunale Haushalte gibt. Deswegen danke ich Ihnen, dass Sie die Initiative erneut ergriffen und das Thema auf die Tagesordnung gesetzt haben. Ich denke, wir alle haben schon einmal gesagt, wie schwierig die finanzielle Situation ist, aber man muss es immer wieder betonen. Eine Sache hat uns insbesondere in den letzten Wochen gezeigt, wie groß die Defizite sind: der Gemeindefinanzbericht. Dieser hat noch einmal ganz deutlich aufgezeigt, wo die Defizite liegen, wo die Belastungen sind, was die steigenden Pflichtaufgaben sind, wie schwindend gering die Investitionsspielräume, die mittlerweile noch vorhanden sind, und wie hoch die Sozialausgaben sind, die sich immer deutlicher abzeichnen. Auf der anderen Seite sehen wir aber, dass sich die Zinsdynamik zum Glück ein wenig beruhigt hat. Auch das sehen wir in den letzten Monaten. Wir wissen auch, dass Kassenkredite eigentlich nur eine Notlösung sind, auch wenn sie gerade von fast allen genutzt werden. Die Zinsen wirken sich zusätzlich belastend aus. Aber – deswegen habe ich gerade das Wort „Notlösung“ in den Mund genommen – wir reden nicht über unregulierte Notlösungen. Kassenkredite sind alles andere als unreguliert: Sie sind ein ganz streng überwachtes Instrument. Sie sind kein freies Finanzierungsinstrument, das sich die Kommunen einfach zur Hand nehmen können, sondern sie dienen ausschließlich der kurzfristigen Liquiditätssicherung und unterliegen der kommunalen Haushaltsaufsicht. Ich finde – die Kritik darf ich mir erlauben –, dass die pauschale Zuschreibung der Verantwortung an das Land ein wenig verkürzt ist, auch rechtlich ziemlich verkürzt ist. Die Argumentation vom BSW vermischt strukturelle Defizite der Kommunalfinanzen mit dem Thema der kurzfristigen Prognoseabweichung, also dem Thema der Abweichung von Steuerschätzungen. Doch Steuerschätzungen sind nicht in irgendeiner Art und Weise – ich glaube, Kollege Wähner hat das vorhin sehr ausführlich beschrieben – ein verbindlicher Bescheid. Wir schreiben keinen Bescheid aus und sagen: So wird es. Das können wir nicht machen. Sie sind ein Instrument, das gerade deshalb funktioniert, weil es regelmäßig korrigiert wird. Anpassungen innerhalb der regulären Prognoseverfahren sind alles andere als Ausnahmefälle; das haben wir in den letzten Jahren immer wieder gesehen. Es ist ein bewährtes System, und die Steuerschätzungen – Kollege Piwarz macht das regelmäßig – werden überprüft und angepasst. Der Antrag setzt auf eine nachträgliche Einzelkompensation über ein Sonderprogramm; das wurde vorhin schon sehr ausführlich diskutiert. Es behandelt eigentlich nur die Symptome, aber nicht die strukturellen Ursachen, und die Wirksamkeit ist leider auch keine sehr große. Gleichwohl habe auch ich in der Enquetekommission gehört, wie die Sachverständigen dieses Instrument zu Felde geführt haben, was wahrscheinlich für Sie der Auslöser war, heute diesen Antrag zu stellen. Wir glauben, dass eine pauschale Zinsübernahme die Gefahr birgt, dass Fehlanreize für künftige kommunale Haushaltsplanungen passieren und dass wir damit jetzt einen Präzedenzfall schaffen. Es umgeht auch den etablierten Mechanismus des Finanzausgleichs. Um in der Debatte noch eine andere Wendung zu nehmen, weil wir gerade sehr kleinteilig über die Wirksamkeit eines Ihrer Instrumente diskutieren, wollte ich gerne verdeutlichen, dass wir uns sehr wohl auf den Weg gemacht haben, insbesondere als Koalition, über das Finanzausgleichsgesetz in Gänze zu reden. Wir haben verschiedene Maßnahmen schon in der Staatsregierung ergriffen. Die Staatsregierung macht sich gerade auf den Weg, sehr viele Strukturanpassungsmaßnahmen zu prüfen, die wirklich gezielt kommunal wirken und entlasten sollen. Es gibt die Reformkommission, die ihre Arbeit aufgenommen hat, die Ergebnisse präsentiert. Ja, das ist der steinigere Weg, das ist tatsächlich so, und er dauert länger und ist nicht so sexy, wie schnell einen Antrag zu beschließen, dann aber die Wirksamkeit nicht wirklich im Blick zu haben. Ich möchte sehr dafür werben, dass wir uns gemeinsam – und dafür möchte ich auch bei der BSW-Fraktion werben – auf diesen Weg machen, diese vielen kleinteiligen Punkte, die jetzt gezielt betrachtet werden, in die Umsetzung zu bringen, um die Kommunen endlich strukturell zu entlasten. Vielleicht noch ein anderer Punkt, weil Sie vorhin den Doppelhaushalt erwähnt haben: Man muss sagen, auch wenn die Kommunen sehr hohe Defizite haben – 1 Milliarde Euro haben Sie uns gesagt, alles gut –, hat der letzte Doppelhaushalt ein deutliches Plus für die kommunale Ebene gebracht – und das in diesen schwierigen finanziellen Situationen, in denen der Freistaat war und sich nach wie vor befindet. Ich glaube, dass wir alle, wie wir hier sitzen, gemeinsam Verantwortung für die Kommunen übernehmen, auch Kollege Piwarz und wir als Koalitionsfraktionen, und dann aber auch mit GRÜNEN und Linken. Das hat sich gezeigt, indem wir ganz klar gesagt haben: Wir wollen die Kommunen nicht im Stich lassen. Wir haben ganz selbstverständlich die Steuerausfälle ausgeglichen und es sind im letzten Doppelhaushalt deutlich mehr Zuweisungen an die Kommunen gegangen. Das stimmt einfach nicht. In dieser schwierigen Situation, glaube ich, ist der Freistaat einen wirklich guten Weg gegangen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch das Thema Sachsenfonds möchte ich kurz erwähnen; denn auch wenn wir über den Sachsenfonds wenig Investitionsmöglichkeiten haben, geben wir gerade gezielt über 60 % der Investitionsmittel in die Kommunen hinein, um zumindest dadurch ganz konkret zu sagen – Franziska wird bestimmt auch gleich darauf eingehen –: (Franziska Schubert, BÜNDNISGRÜNE: Nein!) Liebe Kommunen, bitte nutzt die Mittel entsprechend, um zu Investitionen zu kommen. Liebe Kollegin Knebel, wie gesagt, noch einmal vielen Dank für die Diskussion. Es ist, glaube ich, immer wieder wichtig, zu betonen, wie schlecht es den Kommunen geht, damit wir das Thema ständig auf dem Laufenden halten und alle gemeinsam daran wirken. Aber auch wir sagen: Der Antrag ist uns an dieser Stelle zu klein gedacht. Deshalb lehnen wir ihn ab. (Beifall SPD)
