Ronny Wähner
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin von der BSW-Fraktion, liebe Frau Knebel! Ihrem Antrag will ich mich so nähern, dass ich erst einmal einen kleinen Exkurs in unser Finanzausgleichssystem mache – ich will ihn aus Zeitgründen bewusst einfach halten –, um Ihnen die Wirkungsweise darzustellen und zu zeigen, was Sie hier vorschlagen bzw. fordern. Meine Frage, die ich gerne stellen wollte, stelle ich einfach an dieser Stelle; vielleicht können Sie in Ihrer zweiten Rederunde darauf eingehen. Die Frage ist: Haben Sie über diesen Vorschlag, den Sie uns unterbreiten, oder über Ihr Ansinnen einmal mit den kommunalen Spitzenverbänden, mit dem SSG und dem Landkreistag, diskutiert? (Uta Knebel, BSW: Ja!) Die Umsetzbarkeit und vor allem die Auswirkungen würden mich interessieren. Aber konkret zu Ihrem Antrag. Es ist richtig: Wenn wir Haushalte aufstellen, wir als Land, aber auch die Kommunen, dann basiert das auf gewissen Schätzungen, auf Annahmen. Eine andere Möglichkeit haben wir nicht. Das wird aber sachgerecht gemacht und folgt einer langen Praxis. Jeder weiß: Wenn ich etwas auf einer sachgerechten Schätzung aufbaue, dann gibt es Risiken. Diesen Verantwortungsbereich haben wir schon immer. Er ist auch der kommunalen Ebene bekannt. Auch der SSG wirkt auf kommunaler Ebene daran mit, macht eine eigene Schätzung und versucht, gewisse Auswirkungen zu berücksichtigen, um möglichst nah an der hoffentlich eintretenden Realität zu sein. Jeder hat hierbei einen gewissen Verantwortungsbereich, den wir uns ein Stück weit zwischen Land und Kommunen teilen. Wenn ich als Kommune einen Haushalt aufstelle, dann nehme ich die Schätzungsgrundlagen, bin aber nicht starr daran gebunden. Bei der Einkommen- oder Umsatzsteuer nimmt man meist diese Werte, weil man sie selbst nicht besser erheben kann. Aber schon bei der Gewerbesteuer habe ich eigene Erkenntnisse aus meiner Kommune. Den Hebesatz kann ich selbst gestalten und ich habe über die Kämmerei meistens schon Festsetzungen von Vorauszahlungen, sodass ich dort zum Teil bessere, nähere Werte habe. Ebenso ist es bei der Grundsteuer. Eine sehr wichtige Einnahmenposition für einen Großteil unserer Kommunen ist die Schlüsselzuweisung; diese haben wir schon oft diskutiert. Die Summe wird über das Finanzausgleichsgesetz festgelegt, und auch sie basiert auf Schätzungen, und zwar auf der Annahme für die nächsten zwei Jahre – wir werden ja bald wieder einen Doppelhaushalt beschließen dürfen –, mit welchen Einnahmen wir rechnen. Das Gute daran ist, dass diese angenommene Größe über den gesamten Zeitraum gleichbleibt. Sie wird bei tatsächlich abfallendem Steueraufkommen nicht abgesenkt, sondern man bekommt diese Vorauszahlung und kann damit über den Zeitraum sicher planen. Im Nachgang wird spitz abgerechnet, analog einer Stromrechnung. Man tätigt die Vorauszahlung und am Ende wird der tatsächliche Verbrauch bestimmt. Genauso erfolgt es bei der Schlüsselzuweisung. Jetzt, in der Realität, gibt es eine andere Entwicklung als in der Vergangenheit. Wir haben über zehn Jahre hinweg permanent ein steigendes Steueraufkommen verzeichnen können. Somit gab es meistens positive Abrechnungsbeträge zugunsten der Kommunen, sprich: Sie konnten noch im Nachgang mit Geldzuweisungen rechnen. Es wurde dann im Übereinkommen zwischen Finanzminister und der kommunalen Ebene mit den Spitzenverbänden verhandelt, wie man das gestaltet. Denn gerade die Kämmerinnen und Kämmerer haben ein großes Interesse daran, eine gleichmäßig verlaufende Einnahmengröße zu haben, um damit sicher planen zu können. Aktuell, beim letzten Abrechnungsbetrag, gab es eine negative Abrechnung, sodass die Kommunen schon mehr Geld bekommen haben, als ihnen nach dieser Abrechnung zusteht. Damit gehen wir als Land verantwortungsvoll um. Man ist im guten Miteinander. Ich danke unserem Finanzminister und seinem Vorgänger, dass man in Absprache mit den Kommunen Lösungen findet, wie man diesen negativen Abrechnungsbetrag verteilt, um übermäßige negative Auswirkungen zu vermeiden. Doch eines ist auch klar: Wir sitzen gemeinsam in einem Boot. Und auch Sie, liebes BSW, dürfen hier einen Landeshaushalt mit aufstellen. (Zuruf Uta Knebel, BSW) Den Euro gebe ich gern an die Kommunen – da spreche ich auch als Bürgermeister –, aber wir haben auf Landesebene momentan große Aufgaben vor uns und die Finanzausstattung ist alles andere als üppig. Einen Punkt habe ich bei den Haushalten komplett in eigener kommunaler Zuständigkeit: Das ist der Bereich der Ausgaben. Dort kann ich selbst gestalten und die Punkte entsprechend ansetzen oder darauf Einfluss nehmen, wie hoch ich in gewissen Positionen gehe. Dafür haben wir auch eine gemeinsame Verantwortung, auf allen staatlichen Ebenen. Frau Knebel, Sie haben in Ihrem Redebeitrag die Gesamtfinanzsituation der Kommunen, die wirtschaftliche Entwicklung dargestellt. Ja, wir alle – ob kommunale oder Landesebene – leben von einer guten wirtschaftlichen Entwicklung und haben gemeinsam die Aufgabe, dafür unseren Beitrag zu leisten. Dieser ist auch von den Kommunen zu leisten, und zwar in der Form, dass man Gewerbegebiete erschließt und Rahmenbedingungen schafft, um Wirtschaft attraktiv zu machen. Das ist die Verantwortung, die man vor Ort leben muss. Nur wenn wir gemeinsam erfolgreich sind, haben wir am Ende eine starke Wirtschaftskraft und ein entsprechendes Steueraufkommen. Dabei kann man nicht etwas zur Seite der anderen schieben, sondern das ist die gemeinsame Aufgabe. Im Haushaltsvollzug besteht für jeden die Aufgabe, zu beobachten, wie die Einnahmen und die Ausgaben laufen, und entsprechend gegenzusteuern. Dafür gibt es Instrumente und das wird gemacht. Dieses System ist lange bewährt und das kennt jede verantwortungsvolle Kämmerin und jeder verantwortungsvolle Kämmerer. Jeder Bürgermeister und jede Bürgermeisterin sollte das kennen und ein Stück damit umgehen können. Das gehört einfach zum normalen Leben dazu. Ob Kassenkredite entstehen, das ist meistens nicht die Auswirkung von einem Jahr, sondern eine Summe von mehreren Zeiträumen, sodass man, wenn man positive Kassenbestände hat, auch leichter mit zurückgehenden Einnahmen zurechtkommt. Wenn man bereits im Kassenkredit ist, dann wird es zusätzlich herausfordernd. Aber man kann nicht pauschal sagen, dass bei zurückgehenden Einnahmen immer gleich ein Kassenkredit entsteht. Das sagen die Statistiken, die Sie angesprochen haben. Natürlich ist es so: Wenn Kassenkredite entstehen, dann muss ich als Kommune schauen, wie ich mit der Zinslast umgehe. Das ist die Verantwortung der Kommunen. Die können wir als Land nicht auf uns nehmen; denn das ist die Eigenverantwortung vor Ort, die dort gelebt werden muss. Einen Punkt müssen wir schon gesondert ansprechen – und dieser ist uns als CDU ganz besonders bewusst –: Die hohen Kassenkredite, die jetzt erschreckenderweise bei der kommunalen Ebene, die für die Sozialkosten verantwortlich ist, auflaufen, erschrecken mich genauso. Das sind bei uns im Land die Landkreise und das sind die kreisfreien Städte. Das ist jedoch kein sächsisches Phänomen – das muss man deutlich sagen –, sondern das ist deutschlandweit der Fall. Das lösen wir aber – da muss ich ganz deutlich werden – nicht mit Ihrem Antrag und nicht mit Ihrem Vorschlag, sondern dafür kann nur eine Lösung gefunden werden, wenn man sich in einem ehrlichen Dialog, in einem Diskurs klar vor Augen führt: Was können wir uns als Bundesrepublik Deutschland, als Gesellschaft langfristig im sozialen Bereich leisten? Am Ende muss man das ein Stück weit den möglichen Einnahmen anpassen. Nur darin sehe ich die Möglichkeit für eine Lösung und nicht darin, letztendlich irgendwelche aufgelaufenen Kassenkredite aufzunehmen. (Jens Hentschel-Thöricht, BSW, steht am Mikrofon.) In diesem Zusammenhang muss ich es noch einmal ansprechen: Mich würde durchaus die Einschätzung der kommunalen Spitzenverbände interessieren. Wenn Sie mit ihnen gesprochen haben – ich habe öfters mit ihnen Gespräche –, würde mich interessieren, wie sie das Thema Handling der Bürokratie in diesem Zusammenhang sehen; denn wir haben ja oft das Thema Bürokratieabbau.
