Torsten Gahler
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! „Sagen, was ist“ – dieser berühmte Satz von Rudolf Augstein ist das Leitmotto des deutschen Journalismus. Er ist der Anspruch, an dem sich jede Zeitung, jedes Magazin und jeder Sender messen lassen muss. Aber, meine Damen und Herren, „Sagen, was ist“ bedeutet auch „Sagen, wer spricht.“ Sagen, wem die Zeitung gehört, die ich lese. Wir debattieren heute über unseren Gesetzentwurf zur Änderung des Sächsischen Pressegesetzes. Unser Ziel ist simpel, es ist demokratisch und es ist überfällig. Wir wollen Transparenz. Wir wollen, dass der Bürger auf den ersten Blick im Impressum sieht, wenn eine politische Partei an einem Medienunternehmen beteiligt ist. Warum ist das notwendig? Wir erleben eine massive Vertrauenskrise. Der Sachverständige Dirk Schmitz, ein erfahrener Medienmanager und Rechtsanwalt, hat in der Anhörung auf die Allensbach-Umfragen verwiesen. Früher glaubten über 80 % der Deutschen, man könnte seine Meinung frei äußern. Heute liegt dieser Wert weit unter 50 %. Das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Berichterstattung ist erodiert. Und warum erodiert es? Weil der Bürger spürt, dass ihm oft nicht die ganze Wahrheit erzählt wird. Er spürt eine Tendenz, ein Framing und er fragt sich zu Recht: Wer steckt dahinter? Schauen wir uns doch einmal an, wie wir in den anderen Lebensbereichen mit Transparenz umgehen. Der Rechtsanwalt Carlos A. Gebauer hat in der Anhörung einen brillanten Vergleich gezogen: Wenn Sie im Supermarkt einen Joghurt kaufen, dann ist europarechtlich bis ins kleinste Detail geregelt, was auf der Verpackung stehen muss: Zutaten, Allergene, Herkunft usw. Warum? Damit der Verbraucher weiß, was er zu sich nimmt. Der Staat traut dem Bürger nicht zu, am Geschmack zu erkennen, ob Chemie im Essen ist. Deshalb gibt es die Kennzeichnungspflicht. Aber wie sieht es bei der geistigen Nahrung aus? Bei den Informationen, auf deren Basis wir unter anderem unsere Wahlentscheidung treffen, soll der Bürger im Blindflug unterwegs sein. des Entwurfs Sächsischen Gesetzes über die Presse Gesetzentwurf der Fraktion AfD Beschlussempfehlung des Ausschusses Medien, Kultur und Tourismus Es wird völlig zu Recht darauf hingewiesen: Wer ein Produkt in den Verkehr bringt, muss sich an Sicherheitsstandards messen lassen. Wenn eine Zeitung von einem Unternehmen herausgegeben wird, an dem eine politische Partei beteiligt ist – also ein Akteur, der per Definition Macht anstrebt –, dann ist das eine Zutat, die den Inhalt verändern kann. Es ist eine Frage der Lauterkeit. Es ist eine Frage des fairen Wettbewerbs. Wenn ich eine Parteizeitung lese, weiß ich, woran ich bin. Wenn ich aber eine scheinbar neutrale Tageszeitung kaufe, die im Hintergrund mehrheitlich oder maßgeblich von einer Partei gesteuert wird, dann ist das, als würde ich Bio kaufen und Chemie bekommen. Das ist Etikettenschwindel, meine Damen und Herren. Herr Gebauer führte in der Anhörung wörtlich aus: Es sind keine Gründe ersichtlich, warum es einem Presseerzeugnis erlaubt sein sollte, niedrigeren Präzisionsanforderungen zu unterliegen als Teilnehmern an anderen Wettbewerbshandlungen. (Zuruf Andreas Nowak, CDU) Lassen Sie uns den Elefanten im Raum benennen! Wir reden hier nicht von theoretischen Konstrukten. Wir reden von einem real existierenden Medienimperium der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands. (Zuruf Staatsminister Dirk Panter) Die SPD ist über ihre Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft und ihre anderen Gesellschaften an zahlreichen Zeitungen und Medien in Deutschland beteiligt. (Staatsminister Dirk Panter: Mein Gott!) Besonders gravierend ist die Beteiligung an der MADSACK Gruppe, und hier wird es für Sachsen interessant. (Staatsminister Dirk Panter: Das ist doch absurd! –
