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Peter Wilhelm Patt

CDU 04.02.2026 Sitzungen 8/24

Vielen Dank, Herr Präsident. Zeitenwende bedeutet für mich, mit aller Kraft an einer Sicherung des Wohlstands zu arbeiten, also die Produktivität und Innovationskraft unserer Gesellschaft zu befördern in einer offenen Welt mit steigendem Wettbewerb. Unsere Innovationskraft fußt auf einer breit aufgestellten Bürger- und Unternehmerschaft mit viel Engagement und mit vielen Talenten, die sich wechselseitig befruchten. Sie arbeiten in subsidiärer und solidarischer Verantwortung für das Gelingen unserer Gesellschaft. Dazu braucht es eine fundierte Ausbildung, einen hohen Wissensstand und Training wie bei den Sportvereinen, wie beim Katastrophenschutz, wie bei den Kirchen und wie bei vielen anderen. Das sollten die Arbeitgeber unterstützen, jeder mit seinen Möglichkeiten, finanziell, materiell und personell. Es braucht dafür aber mehr unternehmerische Freiheit und weniger Regulatorik. Weil ich es mit Eigenverantwortung und Bürokratieabbau ernst meine, möchte ich es dem Miteinander im Betrieb überlassen, gute Möglichkeiten für das Ehrenamt zu schaffen. Eine gesetzliche Verpflichtung kann diese Motivation nach meiner Einschätzung einschränken und könnte das Miteinander in Betrieben voneinander entkoppeln, in denen ehrenamtlich Tätige regelmäßig zu den Leistungsträgern gehören. Es spricht viel für und viel gegen ein Gesetz, weswegen ich es in diesem Fall einer Abstimmung in der Bürgerschaft, also einem Volksentscheid überlassen hätte. Das wäre für die Unternehmer und für mich kein demokratisches Wagnis, sondern der Versuch, mehr Demokratie zu wagen und mehr Aufmerksamkeit für ein Miteinander von ehrenamtlicher und unternehmerischer Leistung zu schaffen, um Freiheit und Wohlstand zu fördern. Ich selbst handhabe es in meinem Betrieb auch so. Ich verzichte auf Einkommen, wenn ich in meiner Freizeit ehrenamtlich tätig bin. Wenn Mitarbeiter etwas benötigen, dann versuche ich, nach meinen Möglichkeiten, in freier Entscheidung zu helfen und zu unterstützen. Vielen Dank für Ihr Verständnis. (Beifall AfD) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war Kollege Patt mit einer Erklärung zum Abstimmungsverhalten. Da ich keinen weiteren Bedarf für ähnliche Erklärungen sehe, würde ich fortfahren. Meine Damen und Herren! Mit dem gerade gefassten Beschluss hat der Landtag Änderungen an der durch Volksantrag eingebrachten Vorlage vorgenommen. Damit ist der Volksantrag gemäß Artikel 72 Abs. 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen in Verbindung mit § 50 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung abgelehnt worden. Gemäß Artikel 72 Abs. 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen können die Antragsteller nun ein Volksbegehren mit dem Ziel in Gang setzen, einen Volksentscheid über den ursprünglichen oder über einen veränderten Gesetzentwurf herbeizuführen. Meine Damen und Herren! Mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung des Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Da ich keinen Widerspruch sehe, ist die Dringlichkeit hiermit beschlossen worden. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. (Beifall SPD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Meine Damen und Herren! Wir kommen zum Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Änderung des Drucksache 8/3309, Drucksache 8/5743, für Wissenschaft, Hochschule, Den Fraktionen wird das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Die Reihenfolge in der ersten Runde lautet AfD, CDU, BSW, SPD, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke, fraktionsloser Abgeordneter und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Zunächst eröffnet die Runde für die AfD Herr Abg. Gahler.

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