Andreas Nowak
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute eine lange Tagesordnung, daher mache ich es kurz. Ich mache es auch kurz, weil der vorliegende Gesetzentwurf nichts Neues ist. Die Drucksache 8/3309 stimmt in weiten Teilen überein mit der Drucksache 7/13587. Diese stammt vom 1. Juni 2023, mithin aus der letzten Wahlperiode; das erkennt man schon an dem Unterschied zwischen 7 und 8. Bereits damals haben Sie versucht, der Presse zu unterstellen, sie sei in der Berichterstattung einseitig parteiisch, wenn sich politische Parteien an ihr beteiligten. Sie stellen Journalisten unter Verdacht, ohne handhabbare Fakten. Und im Übrigen: Die von Ihnen zitierten Sachkundigen waren nicht die einzigen Sachkundigen in dieser Anhörung. (Zustimmung Laura Stellbrink, SPD, und Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke) So ziemlich alle Sachkundigen, außer die von Ihnen benannten, haben für dieses Gesetz keinerlei Notwendigkeit befunden. (Beifall CDU, Laura Stellbrink, SPD, und Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke) Diese Unterstellung hatten Sie bereits in der letzten Legislaturperiode im Rahmen einer Anhörung des zuständigen Fachausschusses versucht unterzubringen. Es wurde schon damals widerlegt; jetzt heben Sie diese Thematik erneut und kaum verändert im vorliegenden neuen – oder besser: in dem alten, bereits abgelehnten – Gesetzentwurf vor das Hohe Haus. Und um es ganz klar zu sagen: Nur weil man etwas beständig wiederholt, wird es dadurch noch nicht wahrer. (Holger Hentschel, AfD: Ganz richtig!) Denn sagen, wer spricht, hat a) nichts mit den Besitzverhältnissen zu tun – b) ist die Presse staatsfern organisiert, daher passt Ihr Joghurt- und Milchvergleich gerade nicht, Herr Gahler – und c) sind die Parteibeteiligungen schon jetzt transparent sichtbar zu machen. Wir haben diesen Gesetzentwurf trotzdem nochmals im AWK angehört. Im Ergebnis der Anhörung haben sich keine neuen Sachverhalte und Erkenntnisse ergeben. Vielmehr wurde das Ergebnis der Anhörung aus der 7. Wahlperiode bestätigt. Die Aufsichtsgremien der privaten Medienunternehmen setzen sich im Rahmen ihrer Tätigkeit mit der wirtschaftlichen Situation der Unternehmen, möglichen Investitionen und Strukturmaßnahmen auseinander. Inhaltliche Diskussionen zur Ausrichtung der journalistischen Tätigkeit finden dort nicht statt. Selbst wenn sie stattfinden würden – Sie haben das Verlegerprivileg schon angesprochen –, sichert Artikel 5 Grundgesetz jedem Medium die Freiheit, Informationen und Meinungen nach eigenem Gusto zu verbreiten, sofern sie nicht wahrheitswidrig veröffentlicht werden. (Hans-Jürgen Zickler, AfD: Ah, diese Realitätsverweigerer!) Gerade Sie profitieren mit Ihren Veröffentlichungen auch von Artikel 5 Grundgesetz, indem Sie sagen können, was Sie wollen, sei es noch so abstrus. Wir sehen an Veröffentlichungen wie denen von Herrn Elsässer, dass dieses Verlegerprivileg an der Stelle genutzt wird. Das Pendant in der Sächsischen Verfassung zu Artikel 5 Grundgesetz wäre übrigens der Artikel 20. Etwas anderes ist es beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Dieser hat gemäß den Staatsverträgen objektiv und überparteilich zu agieren. Die Presse- und Rundfunkfreiheit ist dort insofern durch uns als Gesetzgeber geschärft. Die Anhörung zu Ihrem Gesetzentwurf zum Pressegesetz hat ergeben, dass die Unabhängigkeit der Redaktionen der dort tätigen Journalisten gewährleistet ist, auch wenn sich politische Parteien an diesen Medienunternehmen beteiligen. Da können Sie hier erzählen, was Sie wollen. Es ist nichts anderes dabei herausgekommen. Neu war das nicht. Es war genauso in der Anhörung zu dem Gesetzentwurf in der 7. Legislaturperiode entsprechend herausgekommen. Nach Konrad Adenauer gibt es drei Stufen der Wahrheit: die einfache, die reine und die lautere. Suchen Sie sich eine raus, hat er damals gesagt. Ihr Gesetzentwurf erreicht nicht einmal die einfache Wahrheit, deshalb werden wir ihn ablehnen. Vielen Dank, dass Sie mir zugehört haben. (Beifall CDU und SPD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten Herrn Abg. Nowak für die CDU-Fraktion. Als Nächstes spricht für die BSW-Fraktion Herr Abg. Dr. Huhn.
