Bernd Rudolph
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zu Beginn eines klarstellen: Der Rechtskreiswechsel für ukrainische Flüchtlinge ist grundsätzlich richtig. Es ist sinnvoll, Neuzugänge wieder ins Asylbewerberleistungsgesetz einzugliedern, um ein einheitliches Einstiegssystem zu schaffen, Fehlanreize zu reduzieren und die Kommunen zu entlasten. Das ist eine Position, die wir als BSW seit Langem vertreten. Der vorliegende Antrag der AfD geht jedoch in die völlig falsche Richtung. Er ist in Teilen – das hat Herr Unger völlig richtig gesagt – überholt, in anderen Teilen verfassungsrechtlich riskant und insgesamt politisch destruktiv. Erstens. Der Antrag ignoriert die aktuelle Faktenlage; das kann ich nur wiederholen. Der Bund hat den Rechtskreiswechsel bereits auf den Weg gebracht. Das Gesetz befindet sich im parlamentarischen Verfahren: Es ist also noch nicht in Kraft, aber es ist in Arbeit. Der Bundesrat hat dazu eine Stellungnahme abgegeben. Es gibt nicht unerheblichen Änderungsbedarf, aber der Weg ist bestimmt. Der AfD-Antrag erweckt den Eindruck, als gäbe es keinerlei Bewegung, und das ist schlicht falsch. Zweitens. Der Antrag fordert eine sofortige Rückabwicklung für alle, ohne Übergangsfristen. Die AfD verlangt damit, dass die Sonderregelung ohne Übergangsfrist beendet wird. Das bedeutet: Menschen mit Mietverträgen, Menschen in Arbeit oder Ausbildung, Kinder in Schulen, Familien, die seit Jahren hier leben, würden über Nacht in ein niedrigeres Leistungssystem fallen. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass Eingriffe in existenzsichernde Leistungen verhältnismäßig sein müssen. Vertrauensschutz ist zu beachten, und abrupte Schlechterstellungen sind verfassungswidrig. Diese Gegebenheiten ignoriert der Antrag vollständig. Drittens. Der Antrag öffnet die Tür zur Unterschreitung des Existenzminimums. Im Antrag heißt es, die Leistungen sollten auf das europäische Niveau begrenzt werden. Das klingt harmlos, ist aber juristisch brandgefährlich. Das europäische Niveau liegt in vielen Staaten deutlich unter dem deutschen Niveau. (Jonas Dünzel, AfD: Deswegen kommen sie alle her!) Das deutsche Existenzminimum wurde vom Bundesverfassungsgericht definiert. Das Existenzminimum ist nicht relativierbar, nicht absenkbar und nicht migrationspolitisch verhandelbar. Wer Leistungen auf europäisches Niveau senken will, landet automatisch unterhalb der verfassungsrechtlichen Untergrenze. Damit stellt der Antrag eine Absenkung unter das menschenwürdige Existenzminimum in Aussicht, und das ist schlicht nicht zulässig. Das Asylbewerberleistungsgesetz garantiert das Existenzminimum, aber nur in seiner verfassungskonformen Auslegung. Das Bundesverfassungsgericht hat 2012 ausdrücklich entschieden, dass Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nicht aus migrationspolitischen Gründen abgesenkt werden dürfen. Der AfD-Antrag zielt aber genau darauf ab: Er will Leistungen absenken, er will Sonderregelungen streichen, er will Pullfaktoren beseitigen – und das alles ohne Prüfung der Verfassungsmäßigkeit. Damit wird das Asylbewerberleistungsgesetz nicht als Schutzsystem genutzt, sondern als Sanktionsinstrument. Das widerspricht unserer Rechtsprechung fundamental. Ich fasse zusammen: Der AfD-Antrag ist in Teilen überholt, praktisch nicht umsetzbar, verfassungsrechtlich riskant und in seiner Rhetorik spaltend. Er löst damit kein einziges Problem der Kommunen, aber schafft dafür viele neue. In meinem zweiten Teil werde ich darstellen, wie wir als BSW uns eine verantwortungsvolle Migrationspolitik vorstellen. Vielen Dank. (Beifall BSW) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die BSW-Fraktion Herrn Abg. Bernd Rudolph. Als Nächstes spricht für die SPD-Fraktion Herr Abg. Pallas. Bitte.
