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Tom Unger

CDU 04.02.2026 Sitzungen 8/24

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Die AfD-Fraktion hat wieder tief in die asylpolitische Mottenkiste gegriffen; aber diesmal, Herr Dünzel, haben Sie sich richtig vergriffen, und Sie sind auch wieder zu spät dran. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Sie haben hier erneut apokalyptische Untergangsszenarien gezeichnet. Ich bitte Sie auch zur Kenntnis zu nehmen: Sind wir uns einig, dass die Zuzugszahlen – die illegale Migration – massiv zurückgegangen sind, seitdem Alexander Dobrindt Bundesinnenminister ist? (Zuruf AfD: 100 000! – Weitere Zurufe) Es gibt Zurückweisungen an den deutschen Grenzen. (Mike Moncsek, AfD: An welchen Grenzen?) Der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte ist ausgesetzt. Die Turboeinbürgerung wurde unter Federführung von Alexander Dobrindt abgeschafft. Ich komme nun zu Ihrem Antrag, und ich rekapituliere: Am 28. November 2025 haben Sie Ihren Antrag – den Sie gerade eingebracht haben – mit dem Titel „Migrationsanreize abbauen – Rechtskreiswechsel ukrainischer Flüchtlinge ins Bürgergeld rückgängig machen“ – ins EDAS eingestellt. Bereits am 19. November 2025 hatte das Bundeskabinett diesen Rechtskreiswechsel beschlossen – eine zentrale Kernforderung der Union im Bundestagswahlkampf, die ebenfalls Niederschlag im Koalitionsvertrag gefunden hat – (Mike Moncsek, AfD: An der Umsetzung hapert es! – Jonas Dünzel, AfD: Für alle ab 25 Jahren!) also eineinhalb Wochen vor Ihrem Antrag, Herr Dünzel. Am 12. Januar 2026 fand dazu die erste Lesung im Deutschen Bundestag statt. Was regelt dieser Gesetzentwurf? Geflüchtete aus der Ukraine mit Aufenthaltsrecht nach der sogenannten EU-Massenzustrom-Richtlinie, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland eingereist sind, sollen künftig wieder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Damit soll die Ausnahmeregelung beendet werden, die für geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer galt und wonach sie wie andere Flüchtlinge behandelt werden. Dieser Rechtskreiswechsel ist vorgesehen: Die ukrainischen Flüchtlinge fallen aus dem Bürgergeld nach dem SGB II heraus. Der Gesetzentwurf sieht hierfür die Umsetzung des Rechtskreiswechsels in das Asylbewerberleistungsgesetz vor; ebenfalls betroffen sind das SGB V und das SGB VII. Für den Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes soll unter anderem gelten – ich zitiere aus dem Gesetzentwurf –: „Vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer, denen bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat vorübergehender Schutz zuerkannt wurde, der fortbesteht, haben nur noch Anspruch auf Überbrückungsleistungen. Arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte werden verpflichtet, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. So wird die Integration der Geflüchteten aus der Ukraine in Arbeit und in die Aufnahmegesellschaft eingefordert. Wenn die Leistungsberechtigten dieser Pflicht nicht nachkommen, sollen sie von den Leistungsbehörden nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zur Wahrnehmung einer Arbeitsgelegenheit verpflichtet werden.“ Der Gesetzentwurf und die Rückführung in das Asylbewerberleistungsgesetz für ukrainische Flüchtlinge sind ordnungspolitisch absolut richtig und geboten. Begleitend zu diesem Gesetzgebungsverfahren werden wir uns in der Ministerpräsidentenkonferenz, aber auch im Bundesrat dafür einsetzen, dass die Kostenverschiebung zulasten der Länder und die pauschalierte Kostenentlastung des Bundes bei den Ländern entsprechend kompensiert werden. Ihr Antrag ist also gegenstandlos, weil er bereits durch die Bundesregierung umgesetzt bzw. derzeit im Deutschen Bundestag beraten wird. Liebe AfD-Fraktion, verwenden Sie Ihre Energie lieber darauf, auf die Russische Föderation und Ihre russischen Freunde einzuwirken, dass dieser völkerrechtswidrige Angriffskrieg endlich beendet wird, anstatt das Hohe Haus mit Anträgen zu bemühen, die auf Bundesebene längst umgesetzt werden. (Mike Moncsek, AfD: Wir dürfen ja nicht mit; sonst würden wir das regeln! Vielen herzlichen Dank. (Beifall CDU und Staatsministerin Barbara Klepsch) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die CDU-Fraktion den Abg. Unger. Als Nächstes folgt für die BSW-Fraktion der Abg. Bernd Rudolph.

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