Holger Gasse
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Laut Antrag der BÜNDNISGRÜNEN soll festgestellt werden, dass der Verfassungsbericht 2024 eine zunehmende Verjüngung der rechtsextremen Szene sowie einen deutlichen Anstieg rechtsextremistisch motivierter Straftaten aufweist. Dem Grunde nach ist diese Feststellung auch richtig. Sie verwiesen auf die Zahlen, Frau Kollegin. Außerdem soll festgestellt werden, dass Fachkräfte in Schule, Schulsozialarbeit und Jugendarbeit eine Schlüsselrolle bei der frühzeitigen Erkennung von Radikalisierungsprozessen sowie von rechtsradikalen und rechtsextremen Einstellungen einnehmen und Schulen darüber hinaus einen gesetzlichen Auftrag zur Demokratiebildung haben. Das, meine Damen und Herren, trifft allerdings nur teilweise den Kern des Problems, denn es lässt die Eltern außen vor. Ich bin der festen Überzeugung, dass es gerade die Aufgabe der Eltern ist, diesen Entwicklungen entgegenzuwirken. Ergo, wir müssen die Elternhäuser ansprechen und sie einbeziehen. Dafür fehlen uns allerdings die Instrumente. So etwas kann und sollte man nicht verordnen. Da hilft es auch nicht, immer neue Strukturen zu schaffen und neue Akteure ins Spiel zu bringen. Da hilft es nur, besser miteinander zu kooperieren und sich besser miteinander zu vernetzen. Im vorliegenden Antrag wird festgestellt, dass der wachsende Einfluss digitaler Medien ein zunehmendes Problem darstellt; und das stimmt. Dem ist mit Medienbildung der Schüler und am besten der Eltern entgegenzuwirken. In Punkt 7 des Antrages stellen Sie fest, dass der Freistaat Sachsen über gewachsene und wirksame Strukturen der Demokratiebildung, der Schulsozialarbeit sowie der Präventions-, Ausstiegs- und Distanzierungsarbeit verfügt. Das trifft genauso wie die Aussage zu, dass dies angesichts zunehmender Rechtsradikalisierung von Jugendlichen und rechtsextremer Mobilisierung unverzichtbar ist. Wenn wir uns diese richtigen Feststellungen anschauen, dann kommen wir immer wieder zu folgender Feststellung. Die Aufgabe des Freistaates Sachsen muss es sein, die bisher vorhandenen, gewachsenen Strukturen nicht unbedingt auszuweiten. Wir wollen sie straffen, optimieren und sie zu einer intensiveren Zusammenarbeit bewegen. Ich sehe in Ihrem Antrag, dass Sie und meine CDU-Fraktion im Grunde dasselbe Ziel verfolgen. Wir wollen rechtsextreme Entwicklungen eindämmen. Aus unserer Sicht ist das allerdings keine Frage der Quantität oder zusätzlicher Ressourcen. Es ist eine Frage der Qualität. Wir müssen die vorhandenen Mittel zielgerichteter einsetzen und damit ein besser abgestimmtes gemeinsames Vorgehen ermöglichen. Die Strukturen, auch darauf verwiesen Sie bereits, sind vorhanden. Beispielsweise haben wir die kommunalen Präventionsräte. Deren Aufgabe sehe ich darin, ihre Arbeit bei der Umsetzung unserer Landesstrategie „Allianz sichere sächsische Kommunen“ besser zu koordinieren. Hierzu bedarf es allerdings auch des Willens der kommunalen Ebene. Ich finde, man darf durchaus hinterfragen, weshalb diese kommunalen Präventionsräte entsprechende Fortund Weiterbildungsmaßnahmen benötigen. Ihnen gehören in der Regel doch die Bürgermeister, die zuständigen Vertreter von Ordnungsbehörden, Vertreter der Polizei und der Staatsanwaltschaft an. Diese Leute arbeiten gerade wegen ihrer Fachkompetenz und ihrer Positionen in einem solchen Rat mit, und sie bringen ihre fachliche Expertise ein. Einer Weiterbildung bedürfen diese Personen per se in der Regel nicht. Sofern Bürgerinnen und Bürger involviert sind, sollten die Kommunen vor Ort entscheiden, welche Qualifizierungen notwendig sind, und diese entsprechend organisieren. Die Förderrichtlinie „Kommunale Prävention“ auf Rechtsradikalisierung zu priorisieren, wird aus unserer Sicht der individuellen Situation der zu unterstützenden Kommunen nicht gerecht. Diese nutzen die zur Verfügung stehenden Mittel für ihre individuellen Präventionsaufgaben. Insofern sollte diese weiterhin entsprechend offen gestaltet werden, um die Bedarfe vor Ort zu unterstützen. Wir haben in Sachsen die Ombudsstelle gegen Diskriminierung an Schulen. Das ist ein gutes Instrument zur Unterstützung und Beratung betroffener Einrichtungen sowie von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften. Die Ombudsstelle wird heute schon umfassend vom Kultusministerium betreut. Eines Ausbaus bedarf es mit Blick auf die derzeitige Arbeit aus unserer Sicht nicht. Die Stärkung der Medienkompetenz als Querschnittsaufgabe an Schulen ist schon heute gelebte Praxis. Sie wird auch im Zuge der Weiterentwicklung der Lehrpläne berücksichtigt. Hierbei möchte ich auf die derzeit laufenden Diskussionen zur Mediennutzung in Schule und Unterricht verweisen. Mediennutzung ist damit auch fester Bestandteil der Ausund Fortbildung von Lehrkräften. Auch die geforderten niedrigschwelligen Zugänge zu Qualifizierungs-, Beratungs- und Unterstützungsangeboten für Kinder und Jugendliche, die von rechtsextremer, rassistischer und antisemitischer Gewalt betroffen sind, bestehen bereits. Es ist Aufgabe des Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, die geförderten und betreuten Anbieter noch stärker als bisher zu sensibilisieren. Außerdem muss es die Niedrigschwelligkeit seiner Angebote und eine Zusammenarbeit mit anderen Anbietern nachhaltig verbessern. Die Umsetzung und Fortentwicklung des Gesamtkonzepts Rechtsextremismus ist Auftrag aus dem Koalitionsvertrag, und das SMS ist gefordert, diese Aufgabe konsequent umzusetzen. Mit Blick auf die bestehenden Strukturen, Beratungsangebote und definierten Zuständigkeiten auch auf kommunaler Ebene stellt der Antrag zwar eine politische Fokussierung auf die verstärkte Wahrnehmung der bestehenden Verantwortlichkeiten dar, aber er beinhaltet keine neuen Ansätze, welche es politisch zu begleiten gilt. Eine Überweisung an den zuständigen Fachausschuss birgt die Chance, die von mir vorgetragenen Aspekte und Möglichkeiten einer besseren Koordinierung und Vernetzung zu diskutieren und gezielt im Dialog mit den Akteuren umzusetzen. Diesem würden wir uns nicht verschließen. Vielen Dank. (Vereinzelt Beifall CDU und Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Für die CDU-Fraktion sprach Herr Kollege Gasse. Es folgt für die AfD-Fraktion Herr Abg. Heller, bitte schön.
