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Nam Duy Nguyen

Die Linke 04.02.2026 Sitzungen 8/24

Werter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Der Antrag der AfD ist schlicht und ergreifend der Versuch, eine ohnehin falsche Politik der Bundesregierung schneller und härter durchzusetzen. Was hier diskutiert wird, ist längst auf dem Weg. Der sogenannte Rechtskreiswechsel für ukrainische Geflüchtete ist im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD festgeschrieben und am 19. November 2025 im Kabinett von Kanzler Friedrich Merz beschlossen worden. Die AfD fordert nun nicht mehr nur mehr Härte, sondern auch die sofortige Umsetzung – keine Übergangsfristen, keine Rücksicht. Diese Politik sorgt weder für mehr Ordnung noch für Entlastung. Sie produziert stattdessen Unsicherheit und Integrationsabbrüche. Dieser Rechtskreiswechsel ist keine technische Verschiebung zwischen Paragrafen. Er ist ein massiver sozialer Einschnitt für Tausende Menschen, die hier bereits leben. Menschen, die gemeldet sind, deren Kinder in die Schule gehen, diejenigen, die arbeiten oder arbeiten wollen, werden zurückgestuft, raus aus dem Bürgergeld, raus aus der regulären Krankenversicherung, raus aus der Arbeitsmarktintegration, stattdessen Asylbewerberleistungsgesetz, Bezahlkarte, neue Hürden im Alltag, manche müssen ihre Krankenkassenkarte abgeben, andere ihr Girokonto schließen. Das ist kein Verwaltungsdetail, das ist mehr, das ist ein Angriff auf die Selbstständigkeit und die Würde der Menschen. Viele Betroffene werden diese Maßnahmen als das empfinden, was sie sind – eine staatlich organisierte Herabwürdigung. (Beifall Luise Neuhaus-Wartenberg und Juliane Nagel, Die Linke) Dabei sprechen die Fakten eine völlig andere Sprache als die, die die AfD nahelegt. Die Erwerbstätigenquote ukrainischer Geflüchteter hat sich seit 2022 mehr als verdreifacht und liegt inzwischen bei über 50 %. Über 350 000 Ukrainerinnen und Ukrainer arbeiten in Deutschland – überwiegend sozialversicherungspflichtig. Über 90 % derjenigen, die noch nicht arbeiten – das sagt eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung –, wollen arbeiten. Sie wissen, dass für unsere Partei hier noch diverse Dinge besser laufen müssten. Aber hier sehen wir doch, dass der Integrationsprozess in die richtige Richtung zeigt, wenn man Menschen Perspektiven gegeben hat. Dieses Gesetz reißt jedoch jene geschaffenen Perspektiven wieder ein. Mit dem Ausschluss aus dem SGB II entfallen sämtliche Leistungen zur Arbeitsmarktintegration. Jobcenter, die qualifizieren, vermitteln, begleiten, sind künftig nicht mehr zuständig. Stattdessen landen die Menschen bei Ämtern ohne systematische Beratung, ohne Förderinstrumente, ohne Integrationsauftrag. Das ist eine politische Entscheidung gegen Integration, und diese Ehrlichkeit fehlt bisweilen in dieser Debatte. Die AfD behauptet in ihrem Antrag, all das diene der Entlastung von Ländern und Kommunen, aber das Gegenteil ist richtig. Selbst das Bundessozialministerium räumte im August in der Tagesschau ein, dass dieses Gesetz auf – Zitat – „ein Nullsummenspiel hinausliefe“: mehr Bürokratie, mehr Zuständigkeitschaos, mehr Verwaltungsaufwand, um das Asylbewerberleistungsgesetz personell abzuwickeln. Genau diese Kosten landen bei den Ländern und Kommunen. Jene Akteure, die die AfD angeblich schützen will, werden zusätzlich belastet. Zuletzt komme ich zum Kern des Antrags der AfD, der sich auf die bereits feststehende Bundesgesetzgebung bezieht. Mit dem Rechtskreiswechsel wird einmal mehr hierzulande das zementiert, was unannehmbar ist – zwei unterschiedliche Existenzminima in einem Land: Ein Existenzminimum für Menschen im Bürgergeld, welches für sich genommen schon darin versagt, Bezieher/-innen einen menschenwürdigen Lebensstandard und ein Mindestmaß an sozialer Teilhabe zu gewährleisten, und ein noch mal abgesenktes Existenzminimum für Geflüchtete im Asylbewerberleistungsgesetz. Das ist nicht nur sozialpolitisch unsinnig, sondern kalkulierte Politik, die nach unten tritt. Denn wer einmal akzeptiert, dass Menschen unterhalb des Existenzminimums leben müssen, der öffnet die Tür für die nächste Absenkung. Heute trifft es neu angekommene Ukrainerinnen und Ukrainer. Ich würde mich nicht wundern, wenn die CDU in ein paar Monaten die nächste Debatte vom Zaun bricht und die Schlechterstellung für alle ukrainischen Geflüchteten ins Spiel bringt. Und als Nächstes dann alle oder das Bürgergeld an und für sich? – Ach, ich vergaß, diese Debatten werden ja schon längst geführt. Die Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz liegen deutlich unter dem Bürgergeld. Damit wird den Menschen über Jahre ein Leben unterhalb des Existenzminimums zugemutet, besonders Kindern, Alleinerziehenden und älteren Menschen, die einen Großteil der ukrainischen Geflüchteten ausmachen. (Zuruf AfD: Schauen Sie doch unsere Rentner an!) Das ist keine Ordnungspolitik, von der die CDU gern spricht. Das ist Armut als Steuerungsinstrument, und genau darüber schweigt ihr von der AfD. Statt über Existenzsicherung zu reden, sucht ihr Sündenböcke. Dieser Antrag ist sozial, ökonomisch und politisch falsch. Deshalb lehnen wir ihn ab. (Beifall Die Linke) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die Fraktion Die Linke Herrn Abg. Nguyen. Der fraktionslose Abgeordnete winkt ab. Damit ist die erste Runde beendet. Besteht noch Redebedarf in einer zweiten Runde? – Herr Abg. Dünzel für die AfD-Fraktion; bitte.

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