landtag.sachsen.de ↗

Dr. Claudia Maicher

GRÜNE 04.02.2026 Sitzungen 8/24

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Diese Debatte kommt mir vor wie ein kollektives Nachsitzen im Fach Medienpolitik. Eigentlich hat es nur die AfD-Fraktion nötig, dass wir heute noch einmal das Thema sächsisches Pressegesetz durchgehen. Wir hatten dies zuletzt im März 2024 ausführlich behandelt. Bei der Auffrischung müssen nun alle mit, wir mussten auch durch die erneute Anhörung im Medienausschuss durch – zusätzlicher Erkenntnisgewinn gleich null. Heute ist die Debatte im Plenum – zusätzlicher Diskussionsgewinn? Richtig, gleich null. Wenn es wenigstens um irgendeine sachliche Auseinandersetzung ginge. Die AfD gibt ja mit diesem Gesetzentwurf vor, mehr Transparenz schaffen zu wollen. Printmedien sollen in jeder Ausgabe die Beteiligung von Parteien abdrucken müssen, und zwar Beteiligung sowohl am herausgebenden Medienunternehmen als auch an allen Medienunternehmen, die Inhalte zuliefern. Klingt unverhältnismäßig? Ist es auch. Nach dem sächsischen Pressegesetz muss bereits über Beteiligungen in regelmäßigen Abständen im Blatt informiert werden, nur nicht in jeder Ausgabe. Die Parteien müssen – das wurde hier schon mehrmals gesagt – nach § 24 Abs. 7 Parteiengesetz ihre Beteiligung an Medienunternehmen ohnehin offenlegen. Diese Informationen sind transparent. Der Sache nach ist das Gesetz also völlig überflüssig. Aber, so könnte man sich fragen, wäre diese kleine Änderung dann nicht relativ unschädlich? Nein. Es geht darum, dem Qualitätsjournalismus einen Warnhinweis anzuheften. Diese ganze Nummer dient einzig und allein dazu, immer und immer wieder die Verschwörungserzählung zu befeuern, dass die Inhalte der verhassten sogenannten Systempresse alle von linker Politik gesteuert werden. Da könnten noch so viele Journalistinnen und Journalisten berichten, wie die Realität in den Redaktionsräumen aussieht, was die Regeln der inneren Pressefreiheit sind, wo die praktischen Abwägungen in puncto politische Unabhängigkeit und parteipolitische Neutralität liegen – all das interessiert die AfD nicht, darf es auch nicht. Denn Fakten stören ihr Narrativ, mit dem das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die journalistische Unabhängigkeit unterminiert werden soll. Wir müssen uns da nichts vormachen: Die AfD würde auch keine Ruhe geben, wenn die Prangerfunktion dieses Gesetzentwurfs geltendes Recht werden würde. Dann drehen sie anschließend die Schraube eben noch ein Stück weiter. Wohin? Das ist eigentlich egal. Das Medienrecht wird, wie es eben geht, instrumentalisiert, um demokratische Institutionen verächtlich zu machen und einzudämmen. Wir werden aus diesen Gründen der AfD den Unfug in diesem Entwurf nicht ausreden können. Im Fach Medienpolitik fällt die AfD-Fraktion also heute wieder durch, und morgen folgt dann noch eine Lektion zur Bedrohung der Pressefreiheit nach Lesart der AfD. Wir dürfen schon einmal raten, wer da bedroht und wer da als Opfer hingestellt wird. Ich kann Ihnen sagen, meine Spannung hält sich ehrlicherweise in Grenzen. Wir lehnen den Antrag ab. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und SPD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die BÜNDNISGRÜNEN Frau Dr. Maicher, und hören als Nächstes für die Fraktion Die Linke Frau NeuhausWartenberg.

Alle Reden von Dr. Claudia Maicher Protokoll ↗