landtag.sachsen.de ↗

Thomas Löser

GRÜNE 04.02.2026 Sitzungen 8/24

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Staatsministerin! „Für Sachsen. Gesundheit gemeinsam gestalten: bedarfsgerecht, effizient, finanzierbar“ – das ist der Titel der Fachregierungserklärung der Staatsregierung. Darin kann man drei große Versprechen in Richtung Gesundheitspolitik heraushören: bedarfsgerecht, effizient und finanzierbar. Als Opposition ist es natürlich unsere Aufgabe, genau hinzuschauen – wissend, dass viele Themen in der Gesundheitspolitik im Bund geregelt werden. Aber Sachsen hat Gestaltungsspielräume, und dabei müssen sich die hier vorgebrachten Erklärungen an der Wirklichkeit messen lassen. Die Menschen in Sachsen erleben derzeit Ärzte-/Ärztinnenmangel, unsichere Krankenhausstrukturen, steigende Pflegekosten und eine zunehmende Sorge, ob eine wohnortnahe Gesundheitsversorgung auch künftig gewährleistet ist, insbesondere im ländlichen Raum. In Sachsen fehlen zurzeit 370 Hausärzte und Hausärztinnen, vor allem außerhalb der Ballungsräume – das ist kein neues Problem. Langfristige Instrumente, wie die Landarztquote oder Studieren in Europa, mögen sinnvoll sein, wenn sie aufeinander abgestimmt sind; aber sie sind keine Lösung für das akute Problem des Mangels an Fachkräften. Studium und Facharztausbildung dauern zehn Jahre und mehr. (Unruhe) Das löst nicht unseren aktuellen Mangel an medizinischen Fachkräften. Die Frage, die sich viele Menschen heute stellen, lautet: Was passiert in der Zwischenzeit? Wo sind die kurzfristig wirksamen Maßnahmen? Wir haben gehört: Ausbau der Telemedizin. Frau Ministerin, das unterstützen wir sehr; das sind gute Projekte. Dabei wünschen wir uns mehr Engagement, eine systematische Stärkung der Delegationsmodelle für nicht ärztliche Praxisassistenten und Versorgungsassistenten in der Hausärztepraxis; eine stärkere Einbindung der Krankenhäuser in die ambulante Versorgung, aber auch eine verbindliche Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen und im Sächsischen Hausärztinnen- und Hausärzteverband. All diese Maßnahmen liegen in unmittelbarem Handlungsspielraum des Landes. Doch Gesundheitsvorsorge darf nicht eindimensional gedacht werden. Wohnortnahe Versorgung funktioniert nur, wenn mehrere Säulen zusammenspielen. Es braucht aus unserer Sicht ein Zusammenwirken von Haus- und Fachärzten, den Krankenhäusern, der Pflege, von therapeutischen Angeboten und auch von wohnortnahen Apotheken. Gerade Apotheken leisten dabei einen ganz zentralen Beitrag; denn sie garantieren uns niederschwellige Beratung, Arzneimittelversorgung, pharmazeutische Dienstleistungen und oft sind sie barrierefrei und ohne Termin. Ich habe mich in Dippoldiswalde selbst überzeugt und bin einen Tag in einer Apotheke gewesen. Viele von Ihnen haben das gemacht; man bekommt sehr viel Respekt, wenn man merkt, wie vor Ort gearbeitet wird, um diese Versorgung sicherzustellen. Wenn wir über Sicherstellung der Versorgung sprechen, dann müssen diese Apotheken natürlich bedacht und gestärkt werden – nicht nur als Randakteure, sondern als tragende Säule der Gesundheitsvorsorge vor Ort. In Bezug auf Sachsen wurde zum Thema Zielbildpartnerschaften zwischen den Krankenkassen und Akteuren bereits einiges gesagt. Wir glauben, dass es ein grundsätzlich richtiges Instrument ist. Aber diese Zielbilder sind bislang nicht Ausdruck eines aktiven Gestaltungsanspruchs des Sozialministeriums, sondern häufig – aus unserer Sicht – aus einer Praxis heraus entstanden. Die Frage wäre hier: Wie werden diese Zielbildpartnerschaften strategisch weiterentwickelt? Wie werden sie landesweit genutzt, um Versorgung planvoll zu sichern? Wie werden daraus verbindliche Leitlinien für politische Entscheidungen? Diese Zielbildpartnerschaften dürfen kein Feigenblatt sein; sie müssen Grundlage für konkretes Handeln, Prioritätensetzung und Investitionen werden. Mit dem „20-Punkte-Programm – Medizinische Versorgung 2030“ wurden bereits im Jahr 2019 Maßnahmen angestoßen. Einzelne Punkte wurden umgesetzt; der erhoffte Durchbruch in der Sicherstellung der medizinischen Versorgung ist jedoch ausgeblieben. Umso deutlicher wird, dass es nicht bei einer punktuellen Umsetzung bleiben darf, sondern eine konsequente Weiterentwicklung und Nachsteuerung erforderlich ist. Auch die Krankenhausversorgung steht vor tiefgreifenden Veränderungen; wir hörten bereits davon. Unabhängig von bundespolitischen Rahmenbedingungen gilt: Die Verantwortung für diese Ausgestaltung liegt beim Land und die Menschen erwarten hier in Sachsen klare Antworten. Wird es auch künftig eine flächendeckende Notfall- und Grundversorgung geben? Wie wird die Versorgung im ländlichen Raum konkret abgesichert? Welche Rolle spielen dabei kleinere Krankenhäuser? Besonders sensibel ist das Thema Geburtshilfe. Müssen werdende Eltern künftig weitere Wege zur Entbindung in Kauf nehmen, oder können durch Förderung des Landes Hebammenkreissäle zur wohnortnahen Geburtshilfe beitragen? Wie wird verhindert, dass Geburten auf dem Weg in die Klinik stattfinden, oder kann der strukturierte Einsatz von Hebammen im Rettungsdienst ein Baustein sein, um werdenden Familien auch in Ausnahmesituationen Sicherheit zu geben? Diese Fragen brauchen klare landespolitische Entscheidungen, keine bloßen Prüfprozesse und Verweise auf andere Zuständigkeiten. (Beifall Franziska Schubert, BÜNDNISGRÜNE) Kooperationen, Ambulantisierung und Spezialisierung klingen gut; sie sind aber nur möglich, wenn sie finanziell hinterlegt werden. Krankenhäuser können eben nicht ohne Unterstützung umbauen, und diese neuen Versorgungsformen werden nicht zum Nulltarif entstehen. Wer Veränderungen will, muss sie aktiv ermöglichen, sonst drohen ungesteuerte Strukturbrüche. Besonders belastend – wir haben es bereits gehört – ist die Situation in der Pflege. Die Eigenanteile in der stationären Pflege steigen weiter. Für viele Menschen wird Pflegebedürftigkeit zur finanziellen Überforderung und für Kommunen zu einer wachsenden Belastung über die Hilfe zur Pflege. Ja, der Bund trägt Verantwortung, aber Sachsen hat hier eigene Handlungsmöglichkeiten. Die Übernahme von Investitionskosten durch das Land wäre ein wirksames Instrument, um Pflegebedürftige und Angehörige zu entlasten. Andere Länder zeigen, dass das geht; lediglich in Sachsen und Sachsen-Anhalt ist das bisher komplett ausgeschlossen. Die Frage ist nicht, ob das möglich ist, sondern ob man bereit ist, diese Priorität zu setzen. Die Bund-Länder-Ebene ist wichtig, aber sie ist eben auch kein Ersatz für die Gestaltung im Land. Ich möchte ausdrücklich festhalten: Die Beteiligung von Sachsen und von Frau Staatsministerin Köpping an Bund-Länder-Arbeitsgruppen ist richtig und wichtig, aber sie darf nicht dazu führen, dass die Aufgaben im eigenen Land in den Hintergrund treten. (Staatsministerin Petra Köpping: Das tun sie auch nicht!) Viele zentrale Stellschrauben liegen hier in Sachsen. Ich will sie noch einmal nennen: Das sind die Versorgungsstrukturen, die Zielbildpartnerschaften, die Krankenhausplanung, die Investitionsfinanzierung, die Pflegeentlastung und die Sicherung der wohnortnahen Versorgung über alle Säulen hinweg. Gesundheit und Pflege brauchen neben guten Worten Gestaltungswillen auf Landesebene. Die Menschen in Sachsen erwarten ganz sicher keine Wunder, aber sie erwarten, dass dort gehandelt wird, wo Handlungsspielräume für eine wohnortnahe und verlässliche Gesundheitsversorgung bestehen. Zusammengefasst heißt gute Gesundheitsvorsorge in Sachsen für uns BÜNDNISGRÜNE: Chancen der Gestaltung nutzen, gute Erreichbarkeit medizinischer Versorgung in Stadt und Land und sinnvoller Einsatz der vorhandenen Mittel. Deutschland hat weltweit eines der teuersten Gesundheitssysteme, und die Kassenbeiträge steigen, anders als die Bundesgesundheitsministerin kürzlich noch versprochen hat. Ich werde kurz darauf eingehen, werte CDU: Teile der CDU kommen jetzt mit der Idee um die Ecke, dass man den Zahnarzt in Zukunft aus der eigenen Tasche obendrauf zahlt. Ich denke, solche Ideen kommen gar nicht gut an, und ich hoffe, das Zurückrudern bei Ihnen hat nicht nur wahltaktische Gründe. Schluss damit – das sage ich auch ganz klar –, dass die Zwei-Klassen-Medizin im echten Leben immer weiter ausgebaut wird. Wer schaut, wie das mit Terminen für Privatund für Kassenpatienten ist, der weiß: Beim Privaten bekommt man nach zwei Wochen einen Termin; bei der Kasse wartet man zehn Wochen oder länger. Das hat nichts mit solidarisch und gerecht zu tun. Das ist nicht unser Verständnis von Gesundheitspolitik. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Sehr geehrte Frau Staatsministerin! Bei einer Frage sind wir ganz stark an Ihrer Seite: Das ist die Gewalt gegen Rettungskräfte und medizinisches Personal. Es kann überhaupt nicht sein, dass die Leute, die zu Hilfe kommen, die helfen wollen, am Ende selbst Hilfe brauchen, weil sie durch Gewalt bedroht werden. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Wir werden diesen Prozess weiter kritisch begleiten. (Beifall BÜNDNISGRÜNE, Matthias Berger, fraktionslos, und vereinzelt CDU – Beifall Staatsministerin Petra Köpping) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Für die BÜNDNISGRÜNEN sprach Herr Abg. Löser. Es folgt in einer ersten Runde für die Fraktion Die Linke Frau Kollegin Schaper; bitte.

Alle Reden von Thomas Löser Protokoll ↗